zwischen den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen wird bei den Gesamtvergütungen auch die so genannte Kopfpauschale ausgehandelt. Nach geltendem Recht fließt das Geld an die Kassenärztliche Vereinigung, wo die Krankenkasse ihren Sitz hat. Das heißt, bei den überregionalen Krankenkassen, wie Innungskrankenkasse, Betriebskrankenkasse und Bundesknappschaft erhalten damit das Geld die Kassenärztlichen Vereinigungen, deren Ärzte keine Leistungen für diese Patienten erbracht haben.
Als Beispiel wird immer Sachsen mit 308.000 BKK-Versicherten angeführt, wovon aber nur ca. 5.000 bei einer in Sachsen ansässigen BKK versichert sind. Somit führen die in Sachsen ansässigen Betriebskrankenkassen und der Landesverband Ost der BKK auch nur für diese Mitglieder die Verhandlungen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsens. Das Geld für die Kopfpauschalen, gedacht zur Verbesserung der medizinischen Versorgung, geht also in ganz andere Kassenärztliche Vereinigungen. Das Wohnortprinzip ist bisher nur für die Ersatzkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 eingeführt worden. Wir sind der Ansicht, auch bei den niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten muss der Grundsatz "Geld folgt der Leistung" gelten. Das zurzeit noch bestehende
System des Fremdkassenzahlungsausgleichs wird diesem Grundsatz nicht gerecht. Mit diesem Fremdkassenzahlungsausgleich sollte der finanzielle Ausgleich für erbrachte medizinische Leistungen an nicht im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung versicherte Patienten erfolgen. Als man diesen Fremdkassenzahlungsausgleich einführte, hatte man an die medizinisch zu versorgende Anzahl der Urlauber und Pendler gedacht. Die Entwicklung in den Mitgliederzahlen der überregionalen Krankenkassen wurde nicht vorhergesehen. Der Fremdkassenzahlungsausgleich wurde als Hilfskonstruktion für den Zahlungsausgleich zwischen der KV am Wohnort des Patienten und der sozusagen auswärtigen Krankenkasse benutzt. Bei einem Vergleich seines Finanzvolumens im Jahr 1992 mit 420 Mio. DM und im Jahr 1998 mit 5,6 Mrd. DM ist zu erkennen, dass hier eine neue und andere Entwicklung als ursprünglich gedacht vonstatten gegangen ist. Besonders benachteiligt sind dadurch die neuen Länder, weil die meisten Betriebskrankenkassen, um diese geht es nämlich hier überwiegend, ihren Sitz in den alten Ländern, besonders in Baden-Württemberg und in NordrheinWestfalen, haben. Verständlicherweise und aus unserer Sicht auch bedauerlicherweise vertreten diese Länder im Bundesrat die Interessen ihrer Krankenkassen oder ihrer Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Selbstverwaltungen konnten bisher das Problem nicht befriedigend lösen. Zwar gibt es neue Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zum Fremdkassenzahlungsausgleich, aber es wird allgemein bezweifelt, dass sie in der Praxis wirksam werden. Weiterhin bleibt das Problem, dass sie jederzeit mit entsprechender Mehrheit in der Länderkammer der Kassenärztlichen Bundesvereinigung geändert werden können.
Aus diesen Gründen ist es notwendig geworden, dass der Gesetzgeber eingreift. Dies erfolgte durch die Bundesregierung mit der Vorlage des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte. Dieses Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Wie nicht anders zu erwarten, hat Baden-Württemberg dieses Gesetz vollständig abgelehnt, da seine Kassenärztlichen Vereinigungen bisher aus dieser Geldquelle ca. 400 Mio. DM zusätzlich pro Jahr erhielten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen Baden-Württembergs kassierten somit für ca. 1 Mio. Versicherte Geld, für die keine Leistung in Baden-Württemberg erbracht werden muss. Nach unserer Information ist einer der Hauptgründe für die Anrufung des Vermittlungsausschusses die Festlegung der Berechnungsbasis der Kopfpauschalen für das Jahr 2002. Grundsätzlich ist zu sagen, wenn das Wohnortprinzip bei den Vergütungsregelungen eingeführt wird, verbessert sich die finanzielle Situation der niedergelassenen Ärzte im Osten und Experten rechnen da z.B. für Thüringen mit ca. 10.000 DM mehr Umsatz pro Praxis.
Mehreinnahmen. Nicht vergessen soll man in diesem Zusammenhang aber auch einen anderen Aspekt, dass dann diese Betriebskrankenkassen oder Innungskrankenkassen bei den Vertragsgestaltungen mehr Spielraum haben. Für eine effektive Versorgung - leider setzen viele Ärzte das Wort Wirtschaftlichkeit mit Mangelverwaltung gleich -, wie sie z.B. in der integrierten Versorgung angestrebt wird, haben dann diese Kassen auch größere Möglichkeiten bei der Vertragsgestaltung. Das Kassensitzprinzip ist für die Umsetzung von Strukturverträgen bzw. der integrierten Versorgung kontraproduktiv, da die Krankenkasse nur mit den an ihrem Kassensitz zuständigen Leistungserbringern verhandelt. Momentan sind durch die bestehende Gesetzeslage allein in Thüringen ca. 300.000 BKK-Versicherte von zukunftsfähigen Versorgungsmodellen ausgeschlossen. Modellversuche sind in unserem Gesundheitssystem mehr denn je nötig, um kostengünstige und qualitativ hochwertige Therapieformen anzubieten, ohne dabei gleich das ganze System umzustellen. In der momentanen gesundheitspolitischen Debatte sind derartige Ansätze allemal besser als Forderungen nach Zuzahlungen für Blinddarmoperationen, wie Sie von Ihnen, Herr Minister, vorgestern auch in der Presse vorgeschlagen wurden.
Wir fordern die Landesregierung auf, in den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss bei der Aushandlung der Berechnungsgrundlage für die Kopfpauschalen flexibel zu sein, das heißt, möglichst viel für Thüringen und die neuen Länder zu erkämpfen, aber nicht das Gesetz als solches aufs Spiel zu setzen, denn damit wäre den Thüringer Ärzten in ihrer finanziellen Situation überhaupt nicht geholfen. Wenn dies drohen würde, also wenn eine Einigung im Vermittlungsausschuss nicht erfolgen würde, wäre das verheerend. Für die Thüringer SPD ist die generelle Umsetzung des Wohnortprinzips und eine OstWest-Anpassung, die auch aus unserer Sicht weit hinter den Erwartungen zurückbleibt, immer noch besser als gar keine Lösung. Die Überalterung bei den niedergelassenen Ärzten würde weiter stark zunehmen, weil die Abwanderung von jungen Ärzten nicht gestoppt werden kann. Nur bei angeglichenen Honoraren und gerechter Verteilung der Honorarmittel innerhalb der KV kann eine medizinische Versorgung in einem Flächenland wie Thüringen auf Dauer gesichert werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Heß, als ich Ihren Antrag zum ersten Mal zur Kenntnis nehmen musste - Sie haben es ja jetzt ein bisschen in der Rede korrigiert -, war ich erst ungläubig und dann aber
auch ein bisschen erschrocken, muss ich sagen. Mir war zunächst absolut unklar, wer oder wo Sie in den neuen Bundesländern veranlasst haben könnte, diesen Antrag wirklich so zu stellen.
Zwischendurch hatte ich immerhin noch die Hoffnung, dass Sie den Antrag in dieser Form zurückziehen und tatsächlich sagen, was Sie wollen. Inzwischen weiß ich natürlich, wer Sie veranlasst hat. Frau Heß, ich muss an dieser Stelle so deutlich sagen, mit diesem Antrag, so wie er hier vorliegt, machen Sie sich unabhängig davon, ob Sie es wollen, zur Erfüllungsgehilfin des völlig insuffizienten Ansatzes der Bundesregierung für die neuen Bundesländer. Das sage ich hier ganz deutlich.
Zugegeben, es gibt partielle Wirkungen des Wohnortprinzips, so wie es dort vorgeschlagen ist und es ist auch nicht falsch, aber es führt, und das wissen Sie doch auch, lediglich zu einer geringfügigen Wirkung im Osten. Es löst die Probleme im Osten nicht im Mindesten, und das muss man, denke ich, an der Stelle auch so deutlich sagen.
Meine Damen und Herren, als Oppositionspartei im Thüringer Landtag ist für uns nicht erkennbar, im Moment jedenfalls nicht, dass die Landesregierung bezüglich des Gesetzes zur Einführung des Wohnortprinzips bei Honorarvereinbarungen für Ärzte und Zahnärzte - kurz, bei der Durchsetzung des Wohnortprinzips - nicht zügig gehandelt hätte. Ich muss sogar sagen, geradezu umsichtig agiert sie hier nicht nur im Interesse der Thüringer Kassenärzte, sondern im Interesse aller Kassenärzte in den neuen Bundesländern überhaupt und damit setzt sie sich eigentlich für eine Stabilisierung der ambulanten Versorgung der Patienten auch in Thüringen, aber im gesamten Osten ein. Die Finanzsituation für den ambulanten Bereich hat sich in Thüringen bisher in diesem Jahr dramatisch verschlechtert, nicht zuletzt durch den Kassenwechsel von 60.000 Versicherten im I. Quartal 2001 aus einheimischen in so genannte kostengünstige Krankenkassen - das haben Sie auch beschrieben - mit Sitz in den alten Bundesländern. Der Ausfall soll sich in einer Größenordnung von 11,5 Mio. DM inzwischen niederschlagen. Wenn deshalb im Vermittlungsausschuss der Antrag dahin gehend überarbeitet werden soll und, Frau Heß, das ist unbedingt notwendig, wenn ich den Antrag so durchgehen lasse, dann wird das auf Jahre so gelassen, also keine getrennten Kostenpauschalen Ost-West festzuschreiben, damit der Abstand im Finanzierungsniveau West zu Ost nicht noch größer wird. Es spricht dafür im Moment, dass die Landesregierung auf eine Ost-West-Angleichung hinarbeitet und das entspricht auch ganz der Position der PDS, übrigens auch im Bundestag, die hat dahin gehend Änderungsanträge eingebracht, die ähnlich der Anträge von Nordrhein-Westfalen sind. Unsere gehen quantitativ
vielleicht etwas weiter, aber das wäre ja sinnvoll. Zudem geht es auch, Frau Heß, um eine Ergänzung des Gesetzes. Sie haben das zwar angesprochen, aber das ist vage und mit der Gesetzesinitiative der Bundesregierung nicht zu machen. Für die Jahre 2002 und 2003 ist die maßgebliche Veränderungsrate für die Gesamtvergütung vertragsärztlicher Versorgung in den neuen Bundesländern um 3 bis 5 Prozent zu erhöhen dringend notwendig. Allerdings ist an der Stelle zu fragen: Was hat die SPD-Bundestagsfraktion eigentlich gegen eine Ost-West-Angleichung? Und das, was hier gefordert wird, ist doch eine ganz moderate Angleichung. Das hat aber nichts damit zu tun, dass Standespolitik oder sonst irgendetwas gemacht wird, das ist eine moderate Angleichung. Sieht die Bundesregierung nicht das Auseinanderdriften alter und neuer Bundesländer, hat der Bundeskanzler auf seiner Tour durch den Osten nicht mit Patienten, Ärztinnen und Ärzten und Kassenvertretern wirklich gesprochen oder mit Ihnen, Herr Minister Pietzsch? Frau Heß, mit diesem Antrag fallen Sie Ihren eigenen SPD-geführten ostdeutschen Ländern in den Rücken. Das ist so. Ich weiß nicht, ob Sie den Brief von Frau Kuppe kennen. Ich weiß nicht, ob Sie die ganze Situation a la Gesundheitsminister Ost kennen, was sie fordern. Das ist so, ich weiß nicht, ob es Ihnen bewusst ist, und ich frage Sie wirklich, wie Sie beim nächsten Ärzteprotesten Mitte Oktober auftreten wollen. Ich denke, die Kolleginnen und Kollegen wissen, was hier gewollt ist. Also, sehr verehrte Damen und Herren, aus Sicht unserer Fraktion gibt es Handlungsbedarf und auch offensichtlich bei den Parteien von Rotgrün in der Bundesregierung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage vielleicht doch noch ein bisschen was. Frau Dr. Fischer, ich bedanke mich ausdrücklich dafür. Sie wissen, wovon Sie reden, das ist der Unterschied zu Frau Heß.
Meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, mir ging es auch so, als ich den Antrag gelesen habe, hier beispielsweise in der Begründung den letzten Satz: "Dies führt zu einer schleichenden Erosion der medizinischen Versorgung auch in Thüringen." Mit dem Wohnortprinzip
halten Sie es nicht auf, sondern nur mit einer vernünftigen Gesundheitsstrukturreform halten Sie es auf und auf die warten wir bereits ewig.
Es war nicht die Frau Fischer, es war die andere Frau Fischer, die das Gesundheitswesen in den Ruin getrieben hat, und Ihre Frau Schmidt tut nichts dergleichen, um es zu verbessern. Die tingelt zwar heute in Sondershausen rum, aber mit dem zuständigen Gesundheitsminister hat sie sich ein zweites Mal in Thüringen nicht zu einem einzigen Wort zusammenfinden können, meine Damen und Herren. So wird in der Bundesrepublik und bei dieser Bundesregierung Politik gemacht, meine Damen und Herren.
Als ich den Antrag gelesen habe, da habe ich gedacht, solche Steilpässe brauchte die deutsche Fußballnationalmannschaft öfters. Dann würden sie nicht mehr verlieren.
Lassen Sie mich etwas zum Werdegang sagen, dann wird man das verstehen. Es gibt, Frau Dr. Fischer hat es angeführt, ein Gesetz vom 11.05. dieses Jahres, es betrifft ja im Wesentlichen die so genannten virtuellen Betriebskrankenkassen, die ihren Sitz außerhalb des Wohnorts des Mitglieds haben. Es ging darum, dass das Wohnortprinzip angewandt wird, d.h., dass diese so genannte Kopfpauschale dort an die Kassenärztliche Vereinigung gezahlt werden sollte, wo der Wohnsitz des Mitglieds des Versicherten ist, und zwar bundeseinheitliche Kopfpauschalen, meine Damen und Herren. Es wäre das erste Mal gewesen, dass ein bundeseinheitliches Honorar gezahlt worden wäre. Und nun, meine Damen und Herren, ist es in den Bundesrat gekommen und Nordrhein-Westfalen hat Einspruch erhoben.
Nordrhein-Westfalen hat Einspruch erhoben und hat einen Vorschlag gemacht. Und Nordrhein-Westfalen hatte Sorge, dass ihre niederrheinische Kassenärztliche Vereinigung weniger Honorar kriegt und hat den Vorschlag gemacht, es bleibt bei den getrennten Regelkreisen, Kopfpauschale Ost und Kopfpauschale West. Sie haben als kleines Bonbon dazu gebracht, dass zusätzlich zur Grundlohnsumme, d.h. diese jährliche Steigerungsrate der Einnahmen der Kassen, in den neuen Bundesländern zusätzlich bis zu 2 Prozent das Honorar der Ärzte angehoben werden kann. Meine Damen und Herren, bis zu 2 Prozent als Option und das in der Lage der Kassen hier in den neuen Bundesländern. Wissen Sie, was dabei rausgekommen wäre? Eine Größenordnung vielleicht von 0,5 Prozent vermute ich, nicht mehr. Das war ein Trostpflasterchen, was dort gebracht worden ist. Dennoch, der Bundesrat hat dem zugestimmt und hat seine Empfehlungen gegeben an den
Bundestag. Im Bundestag ist dann in einer zweiten Lesung das Gesetz verhandelt worden und in dieser zweiten Lesung ist mit den Stimmen der Koalition von Rotgrün auch diese Option noch rausgenommen worden. Es ist einzig und allein übrig geblieben das Wohnortprinzip, getrennte Kopfpauschalen in Ost und West, d.h. im Osten niedrigere, und als ganz kleines Zugeständnis in den nächsten drei Jahren werden die Kopfpauschalen im Osten auf das Durchschnittsniveau aller Kopfpauschalen im Osten angehoben, auf jeden Fall niedriger als im Westen. Meine Damen und Herren, diesem haben wir nicht zugestimmt,
wir haben es nicht abgelehnt, aber wir haben den Vermittlungsausschuss angerufen. Thüringen wird sich dafür einsetzen - die Kassenärztliche Vereinigung ist ja bei mir gewesen, ich weiß nicht, ob wir etwas erreichen werden -, wir werden uns vehement dafür einsetzen - und ich werde bei dieser Bundesratssitzung anwesend sein, das verspreche ich Ihnen -, dass eine verbindliche Steigerung in den nächsten zwei Jahren von 3 bis 5 Prozent, was den Honorarmaßstab angeht, in dieses Gesetz eingeführt wird. Das haben Sie nicht fertig gebracht, aber so einen Antrag hier zu machen, das bringen Sie fertig.
Meine Damen und Herren von der SPD-Opposition, Sie sind nicht glaubwürdig, Sie sind nicht glaubwürdig!
Ich sage Ihnen, Sie können solche Anträge noch mehr machen, die Leistungserbringer im Gesundheitswesen wissen, dass sie sich auf diese Landesregierung hier in Thüringen garantiert verlassen können. Ihnen empfehle ich, diesen Antrag unter der Rubrik "Pleiten, Pech und Pannen" abzuheften.
Herr Minister Pietzsch, ist Ihnen bekannt, dass das Problem schon vor 1998 bestanden hat und mich interessiert, welche Lösung damals die Regierung Kohl dazu gemacht hat.
Ja, die kann ich Ihnen ganz genau sagen. Bundesminister Seehofer hat einmalig schon eine 5-prozentige Anhebung des Honorarmaßstabs eingeführt zu Zeiten der CDU-Bun
Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Aussprache. Überweisung an den Ausschuss wurde auch nicht beantragt, sehe ich nicht. Dann kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/1740. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Bei einer Anzahl von Enthaltungen und einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Neubesetzung der Stelle der Frauenbeauftragten der Landesregierung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1741
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich weiß, es wurde erwartet, dass meine Fraktion den Antrag zurücknimmt.