Frau Arenhövel, hören Sie ganz auf jetzt. Warum erregen Sie sich nur so? Sie haben diese Mehrheit, Sie könnten so sachlich umgehen, könnten sagen, ich weiß, das und das haben wir gemacht, da fehlt es uns noch. Warum müssen Sie hier die Abgeordneten, die sich dazu sachlich äußern, diffamieren, sie im Grunde auch beleidigen. Wir wissen doch auch, dass wir zum Teil auf hohem Niveau klagen, das wissen wir doch. Wir kennen aber auch genau die Defizite, dass Geld zum Teil falsch verteilt wird, dass es günstiger angelegt werden könnte. Ich sage, wir wollen doch auch diese Mängel angehen, wir wollen doch, dass es uns hier besser geht, dass es unseren Kindern besser geht, dass wir weniger Schulschwänzer haben, dass wir die sozial schwachen Familien erreichen und das kann ich echt nicht begreifen.
Aber jetzt interessiert mich noch einmal, weil keiner von Ihnen auf die Landesarmutskonferenz eingegangen ist, diese wird stattfinden, wir wollen dort Schwerpunkte festlegen. Ich fand das gut, dass Professor Lutz als Vorsitzender des Kinderschutzbundes diese Konferenz angeregt und ganz bewusst die Abgeordneten aller drei Fraktionen eingeladen hat. Wir wollen gemeinsam dort Schwerpunkte festlegen, wir wollen sie dann auch gemeinsam an die Landesregierung herantragen und dass man diese dann auch berücksichtigt. Das soll doch kein Geschwafel sein oder nur noch Schimpfen. Darum würde ich Sie auch bitten, Herr Minister Pietzsch. Ich hoffe, dass Sie sie auch mit berücksichtigen. Das wird in den nächsten Wochen geschehen nach der Ausschreibung und da würden wir uns alle drei wieder finden können und könnten, denke ich, vielleicht dann auch sachlich darüber sprechen. Danke schön.
Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, Herr Minister, ich hatte in meinem Redebeitrag bereits Fragen an Sie gerichtet in dem Wissen, dass Sie keinen Sofortbericht geben. Sie haben auch keinen Sofortbericht gegeben. Sie haben aber Ihre Meinung zu den Diskussionen eben hier artikuliert. Sie haben aber keine Frage beantwortet.
Ich möchte die Fragen wiederholen, weil ich glaube, sie machen die Situation aus, sie bezeichnen das, was der Minister zwar kritisiert am Bundesbericht, aber wo er nicht bereit ist, Erwartungshaltungen an Konsequenzen, die die Bundesregierung zu treffen hat bzw. Ableitungen, Konsequenzen, die er zu verantworten hätte, zu benennen. Deswegen möchte ich, bevor ich den Antrag wiederhole, dass wir im Sozialausschuss weiterdiskutieren, diese drei Fragen auch noch einmal nennen:
1. Welche Konsequenzen, Herr Minister, welche Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Überwindung von Armutslagen erwarten Sie konkret von der Bundesregierung? Welche sind Sie auf Landeskompetenz bereit einzuleiten, damit sich in Thüringen etwas ändert?
2. Welche Schlussfolgerungen aus dem ersten Bundesbericht ergeben sich für die Verantwortlichkeit des Sozialministeriums bei einem qualifizierten Dritten Sozialbericht?
3. Welche Notwendigkeit sehen Sie, welchen Forschungsbedarf erkennen Sie, um tatsächlich untersetzte eigenständige Aussagen zur Armuts- und Reichtumssituation in Thüringen zu benennen?
Diese Fragen sind Sie uns schuldig geblieben. Sie sagen immer nur, was Sie nicht wollen, Sie sagen aber nie, was Sie tun werden in Ihrer Verantwortung
und deshalb beantrage ich noch einmal die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.
Damit ist jetzt aber die Rednerliste erschöpft. Die Aussprache ist damit geschlossen. Wir haben den Überweisungsantrag gehört – Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann ist die Ausschussüberweisung mit einer Mehrheit von Gegenstimmen abgelehnt.
Damit kommen wir jetzt unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1674. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
b) Einwilligung des Landtags zu einer Beteiligung der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale (Helaba) an der Thüringer Aufbaubank (TAB) Antrag der Landesregierung - Drucksache 3/1767
Begründung durch die Einreicher wird nicht gewünscht. Es sind aber Sofortberichte angekündigt, zunächst zum Teil a. Herr Minister Schuster.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Thüringer Landesgesellschaften LEG, TAB, GfAW und TIB wurden in den 90er-Jahren gegründet in einem wirtschafts- und strukturpolitischen Umfeld, das mit den heutigen Rahmenbedingungen nicht mehr zu vergleichen ist. Es war die Zeit der großen Umbrüche, in der eine Deindustriealisierung Thüringens befürchtet wurde. Um die vielfältigen Probleme angehen zu können, mussten damals kurzfristig entsprechende Instrumente geschaffen werden. Heute sind die Hinterlassenschaften von 40 Jahren sozialistischer Planwirtschaft weitgehend beseitigt. Die Aufbauarbeit ist gut vorangekommen. Hierzu haben die Landesgesellschaften wertvolle Beiträge geleistet, die unsere Anerkennung verdienen, meine Damen und Herren. Jetzt gilt es für einige der Landesgesellschaften, neue Strukturen zu schaffen, die flexibles Handeln ermöglichen und den zukünftigen Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft gerecht werden. Die Landesregierung hat deshalb Eckpunkte für eine Neuordnung der Landesgesellschaften beschlossen. Von der Neuordnung betroffen sind insbesondere die LEG, die TAB, die GfAW, die TIB und die Stiftungen Ernst-Abbe-Stiftung und die so genannte STIFT. Mit der Neuordnung verfolgt die Landesregierung mehrfache Zielsetzungen.
Erstens eine stärkere Bündelung der Aufgaben. Das System der Landesgesellschaften soll künftig auf drei Säulen stehen:
1. die LEG, die sich auf die Entwicklungsaufgaben des Landes primär infrastruktureller und baulicher Art konzentrieren und die Akquisitionstätigkeit verstärken soll,
2. die Thüringer Aufbaubank, in der die finanzielle Abwicklung möglichst vieler Förderaktivitäten gebündelt werden soll,
3. die Thüringer Stiftung für Forschung und Technologie, eigentlich keine Landesgesellschaft im engeren Sinne, in der entsprechend die Aktivitäten zusammengeführt werden sollen.
Darüber hinaus soll durch eine Konzentration der Aktivitäten eine stärkere Nutzung von Synergieeffekten intern, aber auch im Verhältnis zu den Ministerien und sonstigen Behörden des Landes erreicht werden. Ziel des neuen Aufgabenzuschnitts ist der Abbau von Parallelstrukturen und eine bessere Ausnutzung an den jeweiligen künftigen Forderungen des Landes. Hierdurch erhoffen wir uns eine Senkung von Verwaltungskosten einerseits und eine höhere Effizienz und Schlagkraft der Gesellschaften andererseits. Die Vorteile kommen somit der Wirtschaft, den Bürgern und dem gesamten Lande zugute.
Nun zu den Neuordnungsmaßnahmen im Einzelnen: Die LEG wurde 1992 gegründet, um die Landesregierung bei ihren Aufgaben zur Entwicklung des Landes zu unterstützen. Sie hat sich große Verdienste erworben. Viele Entwicklungsvorhaben und Projekte tragen ihre Handschrift und haben sich positiv für das Land ausgewirkt. Ich erinnere etwa an die Gewerbeansiedlungen, allein im letzten Jahr 112 Unternehmen mit 5.100 Arbeitsplätzen. Ich erinnere an die integrierte Standortentwicklung, z.B. bei der Maxhütte in Unterwellenborn, bei der Faser AG, in Rositz usw. Heute können viele dieser Aufgaben und Projekte als weitgehend erledigt angesehen werden. Andererseits kommen neue Herausforderungen auf das Land zu, die Globalisierung der Märkte etwa, die den Standortwettbewerb auch in Thüringen verschärft. Um in diesem weltweiten Wettbewerb mithalten zu können, müssen größere Anstrengungen auf dem Gebiet der Standortmarketing- und der Investorenakquisition unternommen werden. Neue Technologien und Innovationen als Impulsgeber einer Wachstumspolitik sollen berücksichtigt werden. Auch hier tun sich neue Aufgaben für die LEG auf. Schließlich kommt es darauf an, Synergiepotenziale zu erschließen durch eine intensive Koordinierung bzw. engere Kooperation mit anderen öffentlichen Institutionen. Vor diesem Hintergrund sieht das Neuordnungskonzept der Landesregierung für die Landesentwicklungsgesellschaft mehrere Eckpunkte vor:
1. Im Wohnungsbaubereich erfolgt eine Rückführung der Aufgaben. Insbesondere im Bereich des Wohnungsneubaus sieht die Landesregierung für die LEG kein vorrangiges Betätigungsfeld mehr. Nach Behebung der ersten Engpässe ist auf dem Wohnungsmarkt inzwischen eine Marktsättigung eingetreten. Beabsichtigt ist daher, dass die LEG ihre restlichen eigenen Projekte abwickelt und diesen Bereich bis spätestens 2011 einstellt. Der Städtebaubereich hat weiterhin eine große Bedeutung für die Kommunen des Landes. Nach wie vor besteht im innerstädtischen Raum die Notwendigkeit der Entwicklung von Brach- und Abbruchflächen. Die LEG kann und soll sich in diesem Aufgabenbereich der Kommunen weiter betätigen, jedoch strikt unter fairen Wettbewerbsbedingungen, d.h., eine
besondere öffentliche Förderung der LEG gibt es nicht. Daneben ist und bleibt es die Hauptaufgabe der LEG, Standorte zu entwickeln. Hier sind wichtige Erfolge zu verzeichnen, aber auch noch wichtige Aufgaben zu bewältigen. Die LEG ist daher Dienstleister für die Kommunen. Sie soll in diesem Bereich nur noch in Ausnahmefällen als Bauträger tätig werden. Einen Mangel gibt es in unserem Lande derzeit auch hinsichtlich der Verfügbarkeit größerer Industrieflächen für potenzielle Investoren mit einem hohen Flächenbedarf. Aufgrund der zunehmenden Komplexität dieser Aufgaben wird in Zukunft insbesondere eine engere Verzahnung mit der Forschungs- und Technologiekompetenz gefragt sein, es wird aber auch darauf ankommen, Bodenvorratspolitik zu betreiben. Die Landesregierung beabsichtigt, Akquisition und Standortmarketing als Arbeitsfeld der LEG weiter auszubauen und zu intensivieren. Ein Schwerpunkt ist dabei insbesondere die Akquisition im außereuropäischen Bereich, wo wir noch große Defizite zu verzeichnen und wo noch große Potenziale erschlossen werden können. Dabei kommt es darauf an, eine enge Zusammenarbeit mit der TAF zu realisieren, einer Einrichtung der Kammern. Die TAF ist keine Landesgesellschaft, trotzdem es geht darum, sie stärker zu integrieren in die eigenen Aktivitäten und Planungen. Zielrichtung ist eine Ausrichtung an ganzheitlichen Bedürfnissen von Unternehmen. Dies ist von großer Bedeutung deshalb, weil wir heute nicht mehr nur Flächen anbieten dürfen, es kommt darauf an, Beratungsdienstleistungen zu erbringen in den Bereichen Investitionsfinanzierung, Qualifikation, technologische Leistungsfähigkeit, Arbeitsmarkt, Forschungsinfrastruktur usw. Weitere Zielrichtung muss sein, das Standortmarketing zu intensivieren und auf die technologischen Stärken unseres Landes auszurichten. Wichtige Aufgaben ergeben sich aber auch in der Ergänzung unserer Cluster, etwa im Bereich des Automobilsektors, um weitere wichtige und bedeutsame Unternehmen.
Ich komme nun zu einer neuen Aufgabe: Im Bereich des Immobilienmanagements hat die LEG derzeit mit der Verwaltung und Verwertung landeseigener Flächen des Sonderprogramms "WGT" und der Konversionsflächen zu tun. Da diese Aufgaben weitgehend erledigt sind, sollen die Bereiche WGT-Konversion beschleunigt zurückgeführt werden. Andererseits kann und soll die LEG in diesem Bereich neue Aufgaben übernehmen. Denkbar ist z.B., dass die LEG Technologieeinrichtungen des Landes baut, betreibt und verwaltet. Wir werden prüfen lassen, ob und in welcher Weise und unter welchen Bedingungen sie im Bereich des so genannten Facilitymanagements am Markt tätig werden soll und kann. Die LEG hat als Eigentümer und Entwickler ein umfangreiches Immobilienportefeuille von Wohnungs- und Gewerbeimmobilien bereits erworben. Sie hat inzwischen auch mit der Einführung von SAP die Voraussetzung geschaffen, um Aufgaben im Bereich des Immobilienmanagements wahrnehmen zu können. Last, not least verfolgt die Landesregierung mit der Neuordnung auch das Ziel, eine starke Leistungs- und Wirtschaftlichkeitsorientierung einzuführen. Angesichts
auslaufender, aber auch neuer Aufgaben ist es notwendig, auf der Basis einer umfassenden Organisationsuntersuchung auch neue interne Strukturen für die LEG zu verwirklichen.
Fazit: Insgesamt gesehen behält die LEG damit ihre wichtigen Funktionen für die Landesentwicklung Thüringens. Wir sind zuversichtlich, dass sie mit den vom Kabinett beschlossenen Eckpunkten ihren zukünftigen Aufgaben gerecht wird und ihre Effizienz noch steigern kann.
Ich komme nun zur Thüringer Aufbaubank (TAB): Die TAB soll als zentrales Förderinstitut des Freistaats weiterentwickelt werden. Im Rahmen der Neuordnung der Landesgesellschaften hat das Kabinett sein Interesse bekräftigt, der TAB zusätzlich weitere Förderprogramme zur Erledigung zu übertragen. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich die Helaba an der TAB beteiligen wird, dass neue Wachstumsfelder erschlossen und weitere Impulse für die TAB entstehen werden.
Ich komme nun zur GfAW: Im Zusammenhang mit der Aufgabenerweiterung der TAB ist auch überlegt worden, die Aufgaben der GfAW auf die TAB zu übertragen. Durch eine Studie soll aber zunächst geklärt werden, ob die Aufgaben der GfAW von der TAB wirtschaftlicher wahrgenommen werden können als dies bisher der Fall ist. Die Ergebnisse dieser Studie sollen abgewartet werden.
TIB (Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG): Die TIB ist eine Kommanditgesellschaft, deren alleiniger Kommanditist die Stiftung TIF ist. Die TIF wurde mit 200 Mio. D-Mark ausgestattet. Zweck der Stiftung ist die Erhaltung einer langfristig überlebensfähigen und industriellen Wirtschaftsstruktur im Freistaat Thüringen. Zur Erreichung des Stiftungszwecks hat die TIF die TIB gegründet und finanziell ausgestattet. Die TIB wurde zu einer Zeit gegründet als viele Firmen massive Anpassungsprobleme in der neuen marktwirtschaftlichen Ordnung hatten. Zu Beginn ihrer Tätigkeit ist die TIB eine größere Anzahl von Beteiligungen eingegangen, wobei es sich überwiegend um Beteiligungen mit dem Ziel der Rettung oder Sanierung angeschlagener Industrieunternehmen gehandelt hat. Die Tätigkeit der TIB kann als erfolgreich angesehen werden. Zwischenzeitlich hat sich die Zahl der Sanierungsfälle reduziert. Die neuen Engagements sind stark zurückgegangen. Das Geschäft ist zudem erheblich kleinteiliger geworden. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Freistaat Thüringen als Stifter der TIF, dass noch nicht gebundene Stiftungsvermögen nicht mehr zur Existenzsicherung, zur Finanzierung der TIB zu verwenden, sondern die Mittel unter Beachtung des Stiftungszwecks anderweitig einzusetzen.
In Bezug auf die TIB wird die Gewinnung neuer Gesellschafter angestrebt, um so die bislang eingesetzten öffentlichen Mittel durch privates Kapital zu ersetzen. Diese Suche dauert noch an.
Ich komme nun zur Stiftung für Forschungs- und Technologieförderung des Freistaats. Forschungs- und Technologieförderung wird derzeit in Thüringen mit unterschiedlichen Schwerpunkten von der Stiftung für Technologieund Innovationsförderung, also der STIFT, einerseits sowie von der Ernst-Abbe-Stiftung andererseits betrieben. Die STIFT verfolgt gemäß ihrer Satzung die Förderung von Wissenschaft und Forschung. Darüber hinaus fördert sie den Transfer neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Technologien und unterstützt die Herausbildung zukunftsgerichteter wettbewerbsfähiger Strukturen im Technologiebereich des Landes.
Die Ernst-Abbe-Stiftung dient der Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation, der Errichtung von Stiftungsprofessuren sowie der Förderung von Lehre, Ausbildung und gemeinnützigen Einrichtungen. Im sozialen Bereich hat sie insbesondere für die Belange der ehemaligen Beschäftigten der Carl-Zeiss-Stiftung und der aus ihr hervorgegangenen Unternehmen zu sorgen. Die Ernst-Abbe-Stiftung hatte ursprünglich ihre Aktivitäten auf den Raum Jena begrenzt. Im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Jenoptik-Privatisierungserlöse erweiterte sie ihren Stiftungszweck um die thüringenweite Förderung von Wissenschaft, Forschung und Innovation. Sie wurde im Rahmen der Umsetzung ihres von der Landesregierung gebilligten Konzepts zur Verwendung der Jenoptik-Privatisierungserlöse im Bereich der Forschungsund Technologieinfrastrukturentwicklung tätig und hat damit zurzeit teilweise gleiche Aufgabenfelder wie die STIFT.
Die Trennung der Förderbereiche Forschung und Technologie stellt nach Überzeugung der Landesregierung ein Hindernis für die Herausbildung leistungsstarker effizienter Förderstrukturen dar. Die Landesregierung verfolgt daher das Ziel, eine thüringenweite Stiftung für Forschung und Technologie zu schaffen, die die bisher getrennt wahrgenommenen Aufgaben auf diesem Gebiet bündelt und koordiniert. Die Landesregierung ist mit den Stiftungen im Gespräch mit dem Ziel, eine organisatorische und institutionelle Bündelung ohne Zerschlagung bewährter Strukturen zu erreichen. Durch die Bündelung von Forschungs- und Technologieförderung sollen mittel- und langfristig die Nachhaltigkeit der Förderung gesichert und Strukturdefizite behoben werden.
Meine Damen und Herren, wir haben das Ziel und die Aufgabe, den Freistaat Thüringen als Wirtschafts-, Forschungs- und Innovationsstandort weiterzuentwickeln und die Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die beschlossene Neuordnung der in diesem Bereich tätigen Landesgesellschaften ist hierfür ein wichtiger Beitrag. In den nächsten Monaten werden die zuständigen Gremien dieser Landesgesellschaften hierzu entsprechende Beschlüsse fassen und damit das Neuordnungskonzept Schritt für Schritt realisieren. Selbstverständlich werden wir dabei auch die Empfehlungen der Enquetekommission berücksichtigen, und ein Konzept realisieren, das möglichst von allen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gestern in der ersten Lesung das Thüringer Aufbaubankgesetz beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ein Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Stärkung der Thüringer Aufbaubank als zentrales Förderinstitut. Wenn man die Thüringer Aufbaubank als zentrales Förderinstitut stärken will, dann ist die Unterstützung durch einen kompetenten Bankpartner in Form der Hessisch-Thüringischen Landesbank eine wertvolle Hilfe. Die TAB kann unbürokratisch auf das Organisations- und Fachwissen einer Geschäftsbank zugreifen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund von steigenden Anforderungen an Geschäftsund Förderbanken durch die nationale und internationale Bankaufsicht. Ich denke da nur an die Entwicklung von gemeinsamen Rating- und Kreditmanagementsystemen in Zusammenarbeit zwischen der Thüringer Aufbaubank und der Hessisch-Thüringischen Landesbank vor dem Hintergrund von Basel 2. Vorteilhaft ist auch die Chance auf Synergieeffekte im Bereich der EDV in Form der Entwicklung gemeinsamer Programme.
Meine Damen und Herren, die Hessisch-Thüringische Landesbank wird sich mit 65 Mio. DM oder 33,2 Mio. in Form einer Grundkapitalerhöhung an der TAB beteiligen. Hierfür wird sie eine Verzinsung von 6,75 Prozent im Mittelwert erhalten. Bei besserer Ertragslage erhält die Hessisch-Thüringische Landesbank mehr, und zwar bis zu 9 Prozent, und bei ungünstigerer Ertragslage erhält sie im ungünstigsten Fall nur 4,5 Prozent Zinsen. Der über die Verzinsung hinausgehende Gewinn der Bank steht allein dem Freistaat zu. Es ist beabsichtigt, bei höherem Gewinn mit diesem Gewinn eine Kapitalverstärkung der Thüringer Bank zu erreichen, um eigene neue Förderprogramme bei der Bank damit zu finanzieren. Die Hessisch-Thüringische Landesbank erhält als paritätischer Miteigentümer der Thüringer Aufbaubank zwar einen wichtigen Einfluss im Verwaltungsrat und in der Anteilseignerversammlung, das letztendlich entscheidende Recht des Freistaats ist jedoch gesichert, erstens in der Form des Letztentscheidungsrechts bei mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassenden Beschlüssen und zweitens, weil es unser alleiniges Recht ist, die Programmvereinbarungen zwischen den Fachressorts und der Thüringer Aufbaubank zu gestalten.
Insgesamt gesehen handelt es sich bei dem mit der Hessisch-Thüringischen Landesbank abzuschließenden
Beteiligungsvertrag um ein ausgewogenes Vertragswerk zwischen zwei Partnern und man wird viele Vereinbarungen wieder finden, wo wir der Hessisch-Thüringischen Landesbank die gleichen Rechte zubilligen, die sie uns zugebilligt haben als Minderheitsbeteiligter von 5 Prozent bei der Beteiligung des Freistaats Thüringen an der Hessisch-Thüringischen Landesbank.
Der Helaba wird die Einbindung in die Thüringer Aufbaubank gut bekommen mit Blick auf die Stärkung des öffentlichen Auftrags der Bank und dem Freistaat angesichts der mit der Beteiligung verbundenen Professionalisierung der Thüringer Aufbaubank. Ich bitte um Beratung und Beschlussfassung. Vielen Dank.
Ich eröffne die Aussprache zu diesem Antrag und frage, ob die Aussprache zum Bericht der Landesregierung gewünscht wird von einer Fraktion? Frau Nitzpon.