Meine Damen und Herren, Herr Kretschmer, persönliche Diffamierungen bin ich von Ihnen gewöhnt. Ich gehe deshalb nicht drauf ein.
Aber eine Richtigstellung möchte ich gern machen: Wenn Sie schon aus Ausschuss-Sitzungen bzw. Enquetesitzungen diskutieren und Ergebnisse weiterreichen, dürfte mir das ja wohl, obwohl ich von der Opposition bin, dann auch gestattet sein.
Herr Kretschmer, wir haben in den Sitzungen Wortprotokoll geführt, wir können es gern nachlesen, weil eben die Wortprotokolle existieren. Es gab Fragen an die Landesregierung, ob es zusätzliche Gutachten, Stellungnahmen und Informationen gibt und das ist von der Regierung verneint worden. Nichts anderes habe ich angesprochen.
Ich habe festgestellt, dass die Enquetekommission parallel zu einem Tagesordnungspunkt und zu einem Inhalt getagt hat, zu dem sie Entscheidungen getroffen hat ohne entsprechende Unterlagen von Landesregierungsseite, ja sogar die Diskussion soweit geht, dass bis heute keine entsprechenden Unterlagen zur Verfügung stehen, es sei denn,
Sie nehmen die richtungsweisenden Pressemitteilungen des Wirtschaftsministeriums zur Rede des Wirtschaftsministers als entsprechende Grundlage für regierungsamtliche Unterlagen.
Der dritte Teil: Herr Schuster, Sie haben gesagt, nicht ins Detail gehen. Ich hatte, dachte ich, deutlich gesagt, Herr Schuster, ich habe noch nicht einmal Ihre Rede bekommen. Es mag ja sein, dass Sie sie der CDU-Fraktion vorher vorgetragen oder zu lesen gegeben haben, dass sie etwas besser informiert waren. Ich habe mir die Mühe gegeben, um 10:27 Uhr, da standen Sie hier bereits an dem Pult, die TMWI-Pressemitteilung zu Ihrer Rede noch einmal anzusehen. Aber wenn ich hier vorn stehe und auf Worte von Ihnen reagieren soll, deren Textfassung ich noch nicht einmal gesehen habe, dann stelle ich mir besorgt die Frage, wie wir Politik machen wollen. Wir sind doch hier kein Club der Seher und Wahrsager, der darauf wartet,
dass ein paar Informationen irgendwie im gesprochenen Wort mal zu uns rübergebracht werden. Ich glaube schon, wir sollten aufgrund fundierter Unterlagen unsere Diskussion führen und nichts anders habe ich eingefordert. Wenn mir das natürlich vorgeworfen wird als unzulässige Detailkenntnis, ich hätte mich natürlich auch so wie Herr Kretschmer äußern können, warum machen wir das nicht einmal ein bisschen so oder so und lassen wir doch das Ganze ein bisschen laufen, wir können gern im Wortprotokoll nachsehen, das waren Ihre Worte. Aber das ist nicht mein Stil und nicht meine Art und Weise, Herr Kretschmer, und deshalb diese Feststellung.
Jetzt hatte mich Herr Mohring gebeten, ihm zu erklären ein Verfahren, was er nicht nachvollziehen kann. Herr Mohring, ich versuche es: Wenn Sie einen guten Freund haben, dem Sie gern etwas zukommen lassen wollen oder den Sie gern beteiligen wollen an Ihren Wirtschaftsgeschäften und Wirtschaftstätigkeiten, dann können Sie ihm gern privat ein Vertragsangebot machen. In der Wirtschaft funktioniert das Ganze ein kleines bisschen anders. Wenn man dort Geld hat, mit dem man bestimmte Aufgaben realisieren will, dann muss man im Prinzip oder in der Regel diese Aufgabe ausschreiben. Dafür gibt es so einen dicken Wälzer, der heißt Verdingungsordnung Bau und Verdingungsordnung Lieferleistung, und dann gibt es das für die Projektierungs- und Architektenleistungen auch noch. Dort sind unterschiedliche Verfahren festgelegt. Nun mache ich es am Beispiel, da wird es immer sehr gut sichtbar. Die Stadt Gera braucht Geld und hat deshalb vor, kommunale Vermögensteile aus Gesellschaften zu veräußern. Da hatte jeder in diesen Fraktionen so gute Freunde und Bekannte, denen er gern etwas hätte zukommen lassen. Wir haben uns allerdings dazu entschieden, eine Ausschreibung zu machen. Nach der
Ausschreibung hat es einen Wettbewerbssieger gegeben und mit dem Wettbewerbssieger sind die Vertragsverhandlungen aufgenommen worden. Zugegebenermaßen nicht ganz glücklich, denn das Landesverwaltungsamt hat sich gegen diesen Vertrag, der dann zustande kam, etwas zur Wehr gesetzt, weil er sittenwidrig war. Aber das ist eine Geschichte, die ist geraintern, aber sie macht das Verfahren deutlich. Und nun wird doch wohl gestattet sein, dass sich das Verfahren, was für eine Kommune gilt - ich könnte Ihnen ein zweites Beispiel nennen, da geht es um Wasser/Abwasser -, auch im Land Anwendung findet. Ich gebe allerdings zu, dass das ein bisschen abhängig ist von Marktwirtschaftsverständnis, Wettbewerbsverständnis und Demokratieverständnis.
Und nun das Letzte, meine Damen und Herren, ich meine den letzten Punkt, wobei es das Letzte ist. Wenn Sie sich erinnern, dass wir eine Geschäftsordnung haben und in der Geschäftsordnung steht drin, die Fraktion, die die Aussprache beantragt hat, legt fest, in welchem Ausschuss weiter fortgesetzt wird.
Richtig, es bedarf der Zustimmung. Wir haben jetzt dankenswerterweise aus der Mitte des Hauses erfahren, die PDS-Fraktion hat zwei Möglichkeiten: Die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur zu fordern, dem würde die Mitte des Hauses folgen, oder die Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss, damit wäre sie abgelehnt und die Diskussion zu Ende. Nehmen Sie zur Kenntnis, meine Damen und Herren, wir hatten bereits zu Beginn gesagt, die Helaba-Beteiligung gehört in den Haushalts- und Finanzausschuss, dazu stehen wir, dazu gibt es keine Veränderung, das, denke ich, ist auch unstrittig. Wenn es eben die Weisheit der Mitte des Hauses so möchte, dass über Beteiligungen an Landesgesellschaften der Beteiligungsminister, der hier sitzt, das ist der Finanzminister, nicht in dem für ihn zuständigen Ausschuss diskutiert, sondern der Wirtschaftsminister, der hier sitzt, der dafür zwar nicht zuständig ist, aber zugegebenermaßen eine gewisse inhaltliche Affinität dazu hat, dann, bitte schön, meine Damen und Herren, entscheiden Sie es, wir werden uns dem nicht verweigern. Uns ist der zentrale Punkt wichtiger, darüber wenigstens noch zu diskutieren, ich gebe zu, es hat mit Ihnen wenig Sinn, aber wir wollen den Versuch wagen.
Ist das eine Redemeldung, Herr Kretschmer? Dann hatte sich aber vorher der Abgeordnete Ramelow gemeldet.
Vielen Dank für die Ehre, die mir gerade zuteil geworden ist, Herr Schwäblein. Der heimliche Wirtschaftsminister, aber als solcher habe ich mich nicht zu Wort gemeldet, sondern ich wollte antworten und noch mal darauf eingehen, was der Kollege Kretschmer uns als PDS vorgeworfen hat, wir würden hier immer nur das Wort von der Kontrolle, der Kontrolle, der Kontrolle ergreifen. Ich bin dankbar, dass Herr Mohring das noch mal klar gemacht hat, welche Aufgabe das Parlament hat und in diesem Parlament sitzen wir eben auch drin. Die Frage ist tatsächlich, ob an bestimmten Stellen regelmäßig Kontrolle gegenüber der Arbeit der Landesregierung ausgeübt werden muss. Ich erinnere mich, Herr Kretschmer, dass Sie sich mal beklagt haben über mich, dass ich doch allzu viele Dinge, die ich nicht im Landtag erfahren habe, im Internet veröffentlichen würde und so dieses oder jenes an Skandal, Skandälchen und an größeren Skandalen in die Welt gegangen ist und Sie sich beklagt haben, aber auch der Ministerpräsident, ich möge doch bitte meine Rechte und Pflichten als Abgeordneter endlich erfüllen und all das hier im Landtag ansprechen. Ich habe das verschiedentlich getan und das Ergebnis wissen Sie auch noch, was wir dann im Wirtschaftsausschuss so einige Male hatten, nämlich, dass bestimmte Sachen überhaupt nicht erörtert worden sind oder dass Herr Wirtschaftsminister auf die Frage - Berichterstattung zum Thema "Neuordnung der Landesgesellschaften" - gesagt hat, da gibts derzeit noch nichts zu sagen, warten Sie es ab, bis wir es beschlossen haben, und dann werden Sie es schon erfahren. Ja, und dann erfahre ich es aus der Presse. Darauf hat Kollege Gerstenberger hingewiesen und das wiederhole ich, weil, das gebe ich zu, ich war am Anfang meiner Tätigkeit hier noch etwas naiv als Neuling, ich habe das von Frau Landtagspräsidentin eingebrachte Dokument 3/50 ernst genommen und, ich glaube, das war mein Fehler. Ich glaube, das war mein Fehler, meine Damen und Herren in der Mitte diesen hohen Hauses, Sie sollten wirklich noch einmal die Drucksache herausnehmen. Da heißt es und da geht es darum, wenn in einem Haushalt Maßnahmen ausgegliedert werden in private Gesellschaften oder Gesellschaften des privaten Rechts, dass sichergestellt werden muss, dass das hohe Haus, einschließlich auch der Oppositionsparteien, darin zumindest in der Überwachung beteiligt sein muss. Das heißt, es gebe die Möglichkeit, regelmäßige Berichterstattung in den zuständigen Ausschüssen oder es gebe die Möglichkeit, wie es in vielen Landesparlamenten üblich und auch Usus ist - und das wird auch in dieser Drucksache als Diskussionsforderung gestellt -, dass Oposition eben auch in Aufsichtsgremien dieser Gesellschaften zu beteiligen wäre. All das erfolgt in Thüringen nicht. Man ist darauf angewiesen, weil man bestimmte Sachen hier im hohen Haus nicht erfährt, man sie nur diskutieren kann, wenn man sie auf illegale Weise, auf anonyme Weise bekommt, dann kann
man das hier in die Debatte einwerfen, dann werfen Sie es uns aber wieder vor, was wir da wieder herausgefunden haben und dann sagt mein Kollege Gerstenberger unter Verweis auf eine der ersten Drucksachen, die wir hier verhandelt haben, wenn wir ordnungsgemäß als Parlamentarier an der Ausgestaltung, an der Überwachung und Kontrolle beteiligt wären, könnten wir uns auch qualifiziert dort zu Wort melden, wo es hingehört, nämlich in den Fachausschüssen und im Zweifelsfall dann im Plenum.
Kollege Gerstenberger findet meine volle Zustimmung, wenn er sagt, es ist eine Form Politik der Gutsherrenart. Wir kriegen heute mündlich vorgetragen, danach dürfen wir über Ergebnisse debattieren, aber es sind die Ergebnisse, die längst vorbereitet sind und über die Alternativen oder über Risikoanalysen oder über Fragen nein, ein Beispiel will ich noch nennen, damit ich auch konkret werde: Die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH und Co. KG und der TIB wurde mir immer erklärt und ich habe in allen Landtagsprotokollen nachgelesen, es sei eine staatsferne Organisation, die sich der Kontrolle des Landtags entzieht. Heute habe ich zum allerersten Mal gehört, es ist eine Landesgesellschaft. Ich bin sehr dankbar für diese Ausführungen des Ministers, weil wir unter diesem Aspekt dann wirklich noch mal klar schauen müssen, wie denn die Risikoerarbeitung und die Risikosituation in der TIB aussieht und, wenn es zutrifft, was mir der FDP-Landesvorsitzende, Herr Kniepert, mitgeteilt hat, als er in die Bilanz einsehen konnte - der konnte einsehen, ich kann nicht einsehen -, dass in der TIB 130 Mio. Mark Barvermögen vorhanden sind, dann frage ich mich, ob die Firmen, die von der TIB gehalten worden sind, saniert werden sollten, ob die Firmen, die dann in die Privatisierung gegeben wurden, entschuldet worden sind. Diese Fragen müssen hier im hohen Haus gestellt werden, weil es Steuergelder sind, die da verwendet werden. Und wenn demnächst möglicherweise eine Firma in den Konkurs geht, weil sie nicht entschuldet worden ist oder weil sie vorträgt, nicht entschuldet worden zu sein, dann ist das eine Angelegenheit, bei der ich dann schon die Frage habe, wie ist hier mit dem Steuergeld umgegangen worden und welche Kontrollrechte stehen uns zu und die 200 Arbeitnehmer aus dieser Firma werden sich dann an die Mehrheit des hohen Hauses wenden und sagen, bitte schön, wie sind Sie mit den Aufgaben der Kontrolle umgegangen, wir hatten gedacht, gesicherte Arbeitsplätze in einer vernünftigen zukunftsorientierten Firma zu haben. Wenn sie an den Gründungsfakten zugrunde geht, wie es bei Simson ja auch schon war, wie es bei Zeuro ja auch schon war, die, Gott sei Dank, jetzt in gesundes Fahrwasser gekommen sind, da muss man mal die Frage stellen, welche Arbeit hat eigentlich der dortige Geschäftsführer gemacht bei der Entschuldung, bei der Sanierung und bei der Umwandlung dieser Firmen. Diese Fragen muss man hier im hohen Haus stellen und das hat Kollege Gerstenberger gemeint und da bleibe ich ganz stur dabei, die Drucksache 3/50 sollte die Maßgabe sein, wie Demokraten miteinander umgehen im Parlamentarismus.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, drei Bemerkungen: Die erste bezieht sich auf einen kurzen Wortwechsel, den ich mit Herrn Kollegen Höhn während seiner Rede hatte. Dieses "abgehakt", was sich auf die Arbeit der Enquetekommission bezog, war ausschließlich bemerkt, dass nicht das Problem als solches abgehakt ist, sondern eine der Beschlussempfehlungen der Enquetekommission bezog sich auf Landesgesellschaften und die Landesregierung hat gearbeitet, es war also der Kontext, dass sie die Enquetekommission dort nicht düpiert oder ausgebremst hat, sondern sie hat eine der Forderungen inzwischen eingegangen.
Das Zweite: Herr Höhn ist jetzt leider nicht da, aber man wird es ihm sicher vortragen, er beklagte, dass mit der Helaba ein Institut in die Beteiligung gehen will, das dem Shareholdervalue entsprechend arbeiten würde. Herr Kollege Mohring hat vorhin bereits betont, es ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt - genau das ist der Unterschied, das ist auch der Frust, den die privaten Banken haben gegen die öffentlich-rechtlichen Banken, sie machen eben nicht nach Shareholdervalue, also nach Maximalgewinn, sondern sie haben auch das öffentliche Interesse im Auge und schon deshalb ist es gut, dass die Helaba hier in die Thüringer Aufbaubank eintreten kann, wenn die Beschlusslage es denn hergibt.
Die dritte Bemerkung, Herr Kollege Gerstenberger, die betrifft nun sehr wohl die Arbeit der Enquetekommission. Also, ich weise nachdrücklich zurück - und das lässt sich sicher im Wortprotokoll auch nachlesen -, ich habe nicht aus der Arbeit der Enquetekommission zitiert, ich habe den Abschlussbericht in Drucksache 3/1771 angesprochen, in dem steht eine Forderung. Sie haben hier - und das werden wir hier nachsehen, weil mich das empört - aus dem Wortprotokoll zitiert. Das ist meines Erachtens eine Sache, die nun mit der Enquetekommission überhaupt nicht überein geht.
Herr Kollege Ramelow, Sie betonen, die Drucksache 3/50 ernst zu nehmen. Ich betone, zudem die Geschäftsordnung ernst zu nehmen. Das ist, glaube ich, auch eine Sache, die hier im Parlament verabschiedet wurde.
Wenn Sie jetzt wieder fertig sind, setze ich fort, Frau Kollegin Nitzpon. Was in der Geschäftsordnung drinsteht, belegt ja eigentlich auch die Unsicherheit, die Herr Kollege Gerstenberger hier vorgeführt hat. Wenn Sie sich noch mal erinnern, also er unterstellt, wir wollen hier einfach, weil Herr Schuster uns lieber ist als Herr Trautvetter, in den Wirtschaftsausschuss bringen. Also, in der Geschäftsordnung - wenn ich mich recht entsinne - war es eben so, dass Sie zu dem Punkt 17 b die Überweisung veranlasst hatten und auf die Nachfrage der Frau Präsidentin eher unschlüssig gesagt haben: Ja, da nehmen wir a auch noch mit. Einen ordnungsgemäßen Antrag, dass der Punkt 17 a an den Haushalts- und Finanzausschuss gehen sollte, habe ich nicht erkannt.
Zum Zweiten: Wissen Sie, sicher, aus dem Blick der Beteiligung ist das eine Überlegung, die ich hier zumindest feststelle. Nur, aus der Sicht meiner Fraktion ist die Neuordnung der Landesgesellschaft kein Beteiligungsthema, sondern es ist klar ein wirtschaftspolitisches Thema.
Die Zuständigkeit für diese Einrichtung ist in der Mehrzahl auch beim Wirtschaftsminister, also LEG, GfAW, STIFT, meine Damen und Herren. Bei der Thüringer Aufbaubank, das ist klar, weil es eine Bank ist, muss die Zuständigkeit beim Finanzministerium liegen. Aber ansonsten ist das für mich kein Beteiligungsthema, sondern ein wirtschaftspolitisches Thema. Wenn ich für meine Fraktion beantrage, es an den entsprechenden Ausschuss zu überweisen, dann denke ich, ist das vollkommen sachgerecht.
Zur Geschäftsordnung möchte ich nur verweisen, weil das gestern schon eine Rolle gespielt hat. In § 78 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung steht: "Beratungsgegenstand und Ergebnis nicht öffentlicher Sitzungen dürfen der Presse und anderen Außenstehenden mitgeteilt werden, nicht jedoch die Äußerungen einzelner Sitzungsteilnehmer und das Abstimmungsverhalten einzelner Abgeordneter." Damit es alle noch mal gehört haben, weil im Moment jeder ein bisschen interpretiert, was darunter zu verstehen ist.
Und zu dem Zweiten werden wir dann in das Abstimmungsverfahren eintreten, Herr Abgeordneter Kretschmer, ich habe den Antrag von Herrn Gerstenberger so verstanden, dass der quasi zurückgezogen wird. Es bleibt aber bestehen: Die Zuständigkeit des Finanzministeriums für die Beteiligungen des Landes kann man in diesem Gesetz- und Verordnungsblatt noch mal nachlesen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu einigen Punkten muss ich noch etwas sagen. Wenn wir berichten über Neuordnung der Landesgesellschaften, dann berichten wir nicht über die Neuordnung der Landesgesellschaften, die in unmittelbarer Beteiligung stehen. Als solches ist Ihre Aussage falsch, wenn Sie sagen, jetzt hat der Wirtschaftsminister nun endlich gesagt, dass die TIΒ keine staatsferne Sache ist, sondern eine Landesgesellschaft. Es ist natürlich keine Landesgesellschaft in unmittelbarer Beteiligung. Sie kennen die Satzungen, Sie kennen die Strukturen, deswegen bleibt es auch bei unseren Entscheidungen.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Aber nicht aus dem hohen Haus. Die Satzung musste ich mir extra besorgen.)
Es wird immer behauptet, die Regierung informiert das Parlament nicht. Es ist mir nicht ein einziger Fall bekannt, wo die Landesregierung nicht das Parlament entsprechend den vorgegebenen Rechten und Pflichten mit allen Informationen versorgt. Das müssen Sie mir mal nennen. Sie haben auch alle Möglichkeiten, angefangen von Prüfberichten des Rechnungshofs, über Anfragen im Landtag, in den Ausschüssen.
Sie kriegen bei jeder institutionell geförderten Einrichtung den Wirtschaftsplan zugeleitet. Nur, Herr Ramelow, eines geht nicht, auch wenn die öffentliche Hand an privatrechtlichen Firmen und Einrichtungen beteiligt ist, dann setzen wir damit nicht die Rechtsgrundsätze der §§ 394 und 395 des Aktiengesetzes außer Kraft. Das, was Sie verlangen, ist, dass die Landesregierung gegen Recht und Gesetz verstößt, und das werden wir nicht tun.
Wir können uns sehr gut hier mal in einer Lehrstunde unterhalten, was sind Rechte und Pflichten von Vorständen, von Aufsichtsräten und von Gesellschafterversammlungen. Das wird nicht ganz einfach, aber vielleicht begreift das dann auch mal die Opposition.
Ich will noch zu einem anderen Punkt Rücksprache nehmen. Herr Gerstenberger hat hier so den Eindruck erweckt, der Finanzminister würde den Landtag immer zum Sparen zwingen, und im Hintergrund geistert da 1 Mrd. an Vermögen rum, über die er frei verfügt, wie er will und kann Schlösser und was weiß ich nicht alles. Sie können ja mal Schloss Beichlingen einem Sozialverband geben, damit aus der Bewirtschaftung von Schloss Beichlingen die Aufgaben im sozialen Bereich finanziert werden.
Ein Vermögen und verwertbares Vermögen und Finanzvermögen sind zweierlei Sachen. Das wären wirklich dann Luftschlösser.
Erstens brauchen Landesgesellschaften, damit sie überhaupt wirtschaftlich arbeiten können, eine entsprechende Kapitalausstattung. Er hat übrigens bei dem Vermögen, was im Hintergrund rumgeistert, die Börsenkapitalisierung der Jenoptik noch vergessen. Das ist nämlich unser bedeutendstes Vermögen, was der Finanzminister verwaltet. Das Vermögen ist gut angelegt. Es ist in Gebäuden angelegt, in Technologie- und Gründerzentren, wo Gründungsunternehmen hervorragende Bedingungen geboten werden, es ist eben kein frei umhervagabundierendes Vermögen. Die Einrichtungen und Stiftungen brauchen eine entsprechende Kapitalausstattung, damit sie überhaupt tätig werden können. Wir vergessen bei der ganzen Beteiligungsgeschichte - könnten wir ja noch einige dazu nennen die Adventure Capitalgesellschaft Thüringen. Man könnte die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft dazu nehmen, wir können den TI-Fonds mit dazu nehmen, um noch einige Punkte mehr zu nennen.