2. Wie sind die Aufgaben der Henneberg-Kliniken Schließung der Betriebsstätte Eisfeld und Bettenhausneubau am Standort Hildburghausen - in den 4. Thüringer Krankenhausplan aufgenommen?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich unter Umständen daraus für die Versorgung der Patienten im Landkreis Hildburghausen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer wie folgt:
Zu Frage 1: Das baufachliche Prüfergebnis für den Bauabschnitt Ersatzneubau Bettenhaus ergab ca. 46 Mio. förderfähige Kosten. Die Kommission nach Artikel 14 GSG hat die Dringlichkeit der Maßnahme bestätigt. Daher ist der Ersatzneubau Bettenhaus in die Investitionsprogramme der nächsten Jahre einzuordnen.
Zu Frage 2: Der 4. Thüringer Krankenhausplan wird keine Aussagen zu einzelnen Betriebsstätten der Thüringer Krankenhäuser enthalten. Die Planbettenfeststellung wird nur einmal und somit für einen Krankenhausträger insgesamt angegeben. Ungeachtet dessen bleibt als Ziel bestehen, die Betriebsstätte Eisfeld als Akutkrankenhaus mit dem Bettenhausneubau in Hildburghausen aufzugeben, indem die Abteilung für Innere Medizin nach Hildburghausen verlagert wird.
Zu Frage 3: Die bis zur Fertigstellung des Bettenhausneubaus am Standort Eisfeld verbleibenden Betten für innere Medizin gewährleisten zusammen mit den Standorten Schleusingen und Hildburghausen auch weiterhin die volle medizinische Versorgung der Patienten im Landkreis Hildburghausen.
Herr Staatssekretär, ich hatte in der Frage 1 gefragt wann. Sie hatten gesagt, in den nächsten Jahren wäre das einzuordnen. Könnten Sie hier ein konkreteres Datum nennen?
Es tut mir Leid, das kann ich nicht, aber Sie wissen, dass die Programme ab 2002 derzeitig, wahrscheinlich noch in diesem Jahr, beraten werden und dann wird eine Orientierung auf ein bestimmtes Datum erfolgen.
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage 3/1757, eine Frage des Abgeordneten Pidde, Frau Abgeordnete Pelke wird sie stellen.
Mittelbewilligungen und Mittelabfluss im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
Im Rahmen der GA "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen im jeweiligen Haushaltsjahr regelmäßig so viele Barmittel zur Verfügung, wie in den jeweils vorangegangenen drei Jahren an Verpflichtungsermächtigungen (VE) für das betreffende Jahr belegt wurden. Nicht immer gelingt es, tatsächlich alle möglichen Verpflichtungsermächtigungen auch zu belegen, das heißt mit konkreten Förderanträgen zu untersetzen, mit der Folge, dass anteilig mögliche Bundesmittel verloren gehen. So standen beispielsweise dem Thüringer Wirtschaftsministerium laut Drucksache 2/1035 im Jahr 1995 Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre in Höhe von rd. 1,2991 Milliarden Deutsche Mark zur Verfügung, von denen aber lediglich 676,3 Millionen Deutsche Mark belegt werden konnten. Nach einem Bericht einer Thüringer Tageszeitung droht im Jahr 2001 im Hinblick auf die Belegung von GA-Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre eine ähnliche Situation wie 1995.
1. In welchem Umfang stehen für die jeweils folgenden Jahre 2002 bis 2004 Verpflichtungsermächtigungen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zur Verfügung?
2. In welchem absoluten und prozentualen Umfang konnten die zur Verfügung stehenden VE für die Jahre 2002 bis 2004 jeweils mit Stichtag 31. August 2001 tatsächlich belegt werden, und wie gliedert sich die Belegung in Bezug auf den Verwendungszweck (gewerb- liche Förderung, Infrastrukturförderung, Förderung von Investitionen von Aus- und Fortbildungsstätten) auf?
3. Wie schätzt die Landesregierung den aktuellen Belegungsstand ein und sieht sie die Gefahr, dass mangels Belegung Bundesmittel für die Folgejahre verloren gehen könnten?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich zunächst mal zu dem Einleitungstext der Anfrage einige Bemerkungen mache. Sie alle wissen, dass wir in 1995 Probleme mit der Belegung hatten. Aber es wird hier der Eindruck erweckt, dies sei ein spezifisch thüringisches Thema. Ich kann Ihnen ja mal vortragen, wie die Belegungslücken im Lande SachsenAnhalt, Brandenburg und Mecklenburg waren in all den Jahren. Dann reden wir über ganz andere Größenordnungen als bei uns. Also, man soll mit diesen alten Kamellen, zumal wenn sie nie richtig verstanden wurden, möglichst aufhören.
Zu Frage 1: In der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" stehen 2001 für Thüringen insgesamt Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 467,7 Mio. zur Verfügung, und zwar vom Bund und dem Land.
Zu Frage 2: Die im Jahre 2001 zur Verfügung stehenden Verpflichtungsermächtigungen konnten per 31.08.2001 zu 46 Prozent belegt werden. Im Einzelnen ergab sich für die Verpflichtungsermächtigung 2002 ein Belegungsstand von 53 Prozent, für die VEs 2003 von 50 Prozent und für die VEs 2004 von 33 Prozent. Die Antwort zur absoluten Belegung des Bewilligungsrahmens und zur Belegung nach Verwendungszweck werde ich im Einverständnis mit Ihnen schriftlich übergeben, da ich sonst lange Zahlenreihen hier vortragen müsste.
Zu Frage 3: Nach dem mir vorliegenden Vergleich der neuen Länder per 31.07. dieses Jahres lag Thüringen bei
der Mittelbelegung im Durchschnitt der neuen Länder. Beim Mittelabfluss dagegen liegen wir mit an der Spitze der neuen Länder. Hier zeigt sich ein Problem, nämlich die nachlassende Konjunktur, die natürlich Einfluss auf die Investitionsneigung hat, die dazu führt, dass weniger Investitionsanträge gestellt werden, die dazu führt, dass bewilligte Förderprojekte verzögert oder nicht durchgeführt werden. Hier ist ein Reflex zu sehen auf die Konjunktur, die wir derzeit haben.
Trotzdem gehen wir davon aus, dass wir in diesem Jahr wieder eine sehr hohe Belegung des Verpflichtungsrahmens erreichen. Derzeit werden eine Reihe von Förderbescheiden vorbereitet in größerem Umfang. Allein die werden unseren Förderbewilligungsrahmen weithin ausschöpfen.
Meine Damen und Herren, dies ist die Situation im Fördergeschäft aus dem laufenden Jahr, wie gesagt, gezeichnet von der nachlassenden Konjunktur.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage 3/1766. Bitte, Frau Abgeordnete Zitzmann.
Mit dem Verkauf der Kabelnetze kommt die Telekom einer Forderung der europäischen Wettbewerbsbehörde nach Trennung von Telefon- und Breitbandkabel nach.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Veränderungen, die mit dem erfolgten Verkauf an US-Unternehmen verbunden sind?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Zitzmann wie folgt:
Zu Frage 1: Um den Forderungen der Kommission der Europäischen Union nachzukommen, hat die DTA, also die Telekom AG, das Breitbandkabelgeschäft ausgegliedert, die Kabelnetze regionalisiert und unternehmerisch verselbstständigt. Dabei bilden Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Region. Alle Regionalgesellschaften sind inzwischen verkauft. Das Kabelgeschäft in der Region Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurde am 4. September von der Liberty Media Kooperation mit Sitz in Denver/Colorado erworben. Nach Ansicht der thüringischen Landesregierung erfüllt die Telekom mit dem Verkauf ihres Kabelnetzes die Vorgabe der Kommission der Europäischen Union hinsichtlich der wirtschaftlichen Trennung des Breitbandkabelnetzes vom Telefonnetz der Deutschen Telekom. Darüber hinaus schließt sich die Landesregierung der Wertung an, die die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich geäußert hat. Danach führt der geplante vollständige Erwerb der Kabelnetze in sechs Regionen durch das amerikanische Unternehmen Liberty Media Kooperation erstmals zu einer vertikalen Integration von Netzbetreibern und Programmveranstaltern in Deutschland, da die Unternehmensgruppe eine Reihe von Beteiligungen an Medienunternehmen hält.
Zu Frage 2: Durch den Verkauf wird sich eine Reihe von Fragen im Zusammenhang damit, wie in Zukunft ein freier Netzzugang und eine Medienvielfalt im Breitbandkabelbereich gewährleistet werden kann, stellen.
Zu Frage 3: Zunächst steht eine Prüfung durch das Bundeskartellamt an. Soweit Fragen des Rundfunkrechts berührt werden, ist eine staatsvertragliche Regelung zwischen den Ländern zu erzielen. Telekomunikationsrechtliche Fragen fallen in die Kompetenz des Bundes, wobei zahlreiche Regelungen der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.
Zu Frage 4: Inwieweit sich der Verkauf der Kabelnetze auf Thüringen konkret auswirkt, ist momentan noch nicht vorhersehbar, da die Ausbaupläne von Liberty nicht bekannt sind.
Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/1777. Bitte, Herr Abgeordneter Lippmann.
Die kürzlich bekannt gegebene Ansiedlung eines BMWWerks in Leipzig hat gezeigt, dass die neuen Länder durchaus in der Lage sind, im internationalen Standortwettbewerb mitzuhalten. Vor allem in den umliegenden Regionen von Leipzig, so auch in Ostthüringen, macht man sich nun Hoffnungen auf die Ansiedlung entsprechender
1. Welche wirtschaftlichen Auswirkungen erwartet die Landesregierung aus der BMW-Ansiedlung in Leipzig?
2. Sieht die Landesregierung Chancen, dass auch Thüringen vom zu bauenden Autowerk in Leipzig profitieren kann, wenn ja, welche?
3. Was unternimmt die Landesregierung, um die unter 2. genannten Chancen für Thüringen optimal zu nutzen, und wie werden dabei die politisch Verantwortlichen in der Thüringer Nachbarregion von Leipzig einbezogen?
4. Gibt es bereits konkrete Aktivitäten und Verhandlungen der Landesregierung, der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH bzw. der regionalen Akteure für die Ansiedlung von Zulieferindustrie in Thüringen, wenn ja, welche?