Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. So schließe ich die Aussprache und wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Ja, wenn es zur Abstimmung des Antrags kommt, weil Sie noch über Ausschussüberweisung abstimmen lassen wollen, aber für den Antrag selbst beantrage ich namentliche Abstimmung.
Frau Präsidentin, nichts unversucht lassend beantrage ich namens meiner Fraktion die Ausschussüberweisung.
Da es sich um ein Arbeitsmarktthema handelt, selbstverständlich an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.
haben hier eine Geschäftsordnung und ich möchte gern diese Geschäftsordnung einhalten, Herr Abgeordneter Gerstenberger, und deswegen brauche ich den formalen Antrag für diesen konkreten Ausschuss.
Dann werden wir jetzt darüber abstimmen. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit großer Mehrheit abgelehnt worden.
Wir stimmen somit über den Antrag in Drucksache 3/1747 direkt ab, und zwar in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die beiden Schriftführer, die Stimmkärtchen einzusammeln.
Haben jetzt alle Abgeordneten Gelegenheit gehabt, ihre Stimmkarten abzugeben? Das ist wohl der Fall. Dann bitte ich um Auszählung.
Mir liegt jetzt das Abstimmergebnis zu Drucksache 3/1747 vor. Abgegeben wurden 65 Stimmen. Mit Ja haben gestimmt 26, mit Nein haben 39 Abgeordnete gestimmt. Damit ist der Antrag abgelehnt (Anlage 2). Damit können wir den Tagesordnungspunkt 8 beenden.
Auswirkungen eines Bundesgesetzes zur Bereinigung offener Fragen des Rechts an Grundstücken in den neuen Ländern auf Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1748
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dieser unser Antrag zu den öffentlich genutzten Privatgrundstücken hätte am 6. September behandelt werden müssen, da bis zum 30. September 2001 der Bundesgesetzgeber aufgefordert war, die öffentliche Nutzung privater Grundstücke neu zu ordnen. Zum Zeitpunkt der Septembersitzung hatte der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Somit bestand die Gefahr, dass am 1. Oktober 2001 Kommunen und das Land beanspruchte private Grundstück nicht mehr wie bisher hätten nutzen können oder aber dafür teuer bezahlen müssen. Immerhin gibt es in Thüringen nicht wenige Straßen-, Sportund Freizeiteinrichtungen, Schulen und Verwaltungsgebäude, die sich auf privaten Grundstücken befinden. Einige private Grundstückseigentümer hatten sich bereits darauf eingestellt, dass sie ab dem 1. Oktober Forderungen gegenüber Land und Kommunen für die öffentliche Nutzung ihrer Grundstücke hätten geltend machen können. Die PDS
Fraktion hatte aufgrund der Dringlichkeit den Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Innenausschusses am 20. September nehmen lassen und ich möchte auch sagen, dass hier eine ausführliche Berichterstattung durch die Landesregierung erfolgte. Ende September, also auf den letzten Drücker, möchte ich sagen, hat dann der Bundestag das Gesetz doch noch verabschiedet.
(Zwischenruf Abg. Böck, CDU: Aber nur, weil Sie dafür gesorgt haben, Frau Dr. Wil- dauer, herzlichen Dank, Ihnen ganz per- sönlich.)
Somit ist nunmehr die öffentliche Nutzung privater Grundstücke neu geregelt. Damit wäre eigentlich der Antrag der PDS-Fraktion im eigentlichen Sinne überflüssig oder erledigt. Es bleibt jedoch ein Problem, das durch den Thüringer Gesetzgeber geklärt werden muss und deshalb ziehen wir diesen Tagesordnungspunkt nicht zurück. Es geht dabei um den Nachweis der Widmung zur öffentlichen Nutzung privater Grundstücke bei Straßen. Der Bundesgesetzgeber hat bestimmt, dass die öffentliche Nutzung privater Grundstücke für Straßen und Straßennebenanlagen eine so genannte öffentliche Widmung voraussetzt. Dies geschieht durch Beschluss der jeweiligen Vertretung, also des Gemeinderates und Kreistages. Diese Beschlüsse wurden zu DDR-Zeiten aber entweder nicht gefasst oder nicht dokumentiert. Es fehlt schlicht der Nachweis der Widmung. Die anderen neuen Bundesländer haben dieses Problem in der Art gelöst, dass sie in den jeweiligen Landesstraßengesetzen eine so genannte pauschale Widmungsklausel aufgenommen haben. Danach gelten alle Straßen als öffentlich gewidmet, die am 3. Oktober 1990 als Straßen genutzt wurden.
Das Thüringer Straßengesetz enthält eine solche Klausel nicht. Bisher weigert sich die Landesregierung, eine solche Klausel ins Gesetz aufzunehmen. Dies stößt nicht nur bei der PDS-Fraktion, sondern auch beim Thüringer Gemeinde- und Städtebund auf Unverständnis. Die Landesregierung will die Urteilsverkündung abwarten, bevor sie eine eindeutige gesetzliche Klärung vorschlägt. Das ist unserer Meinung nach nicht richtig und es ist auch unverständlich und deshalb stellen wird den Antrag doch noch zur Diskussion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich sehe mich in einer etwas schwierigen Situation, Frau Abgeordnete Dr. Wildauer. Ihr Berichtsersuchen, was uns bisher vorlag, war ganz allgemein gestellt und dazu haben Sie jetzt ausgeführt, dass das an sich hinreichend beantwortet worden sei, insbesondere auch durch die ausführlichen Darlegungen im Innenausschuss am 20.09.2001. Ich könnte Ihnen also jetzt das Gleiche noch einmal vortragen wie am 20.09.2001, das hat Ihnen am 20.09. gefallen und würde Ihnen auch heute wieder gefallen, aber es wäre etwas überflüssig. Deshalb, glaube ich, ist es ganz gut, wenn ich das nicht tue, wenn Sie einverstanden sind. Ich könnte es gern tun, aber ich denke, Sie werden einverstanden sein, dass ich insoweit Bezug nehme auf das, was im Innenausschuss berichtet worden ist. Das mache ich mir auch jetzt zum Gegenstand und kann mir dann diese Ausführungen, die hier Seite 1 bis 8 im Manuskript sind, ersparen.
Vielleicht zur Anmerkung noch. Sie haben Recht, das Gesetz ist dann verabschiedet worden vom Deutschen Bundestag, es ist noch im September verabschiedet worden und liegt zurzeit dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vor. Es wird nach unseren Informationen von gestern noch in diesem Monat ausgefertigt werden und es ist auch sichergestellt, dass es nahtlos anschließt an das Auslaufen des Gesetzes zum 30. September, so dass die Rechtslage eindeutig ist. Ich denke, das ist wichtig zu wissen.
Zu der von Ihnen jetzt hier vorgetragenen Frage, die mir in dieser Präzision bisher nicht bekannt war, möchte ich dann Folgendes sagen: Es ist richtig, dass es hier unterschiedliche Auffassungen dazu gibt, was notwendig ist, um eine Straße zu einer öffentlichen Straße zu widmen, und zwar die Frage, ob es eine ausdrückliche Widmung sein kann oder auch eine faktische Widmung. Und Sie haben Recht, dass es dazu einen Rechtsstreit gibt, der schon eine erste Entscheidung hinter sich hat und jetzt beim OVG in Weimar anhängig ist. Es ist die Haltung der Landesregierung, und da bin ich dann auch schon am Ende meines Berichts angekommen, dass wir diese Entscheidung, die wir in nicht allzu ferner Zukunft erwarten, abwarten möchten, um dann auch die richtige Rechtsposition zu haben und damit auch ein rechtlich einwandfreies Gesetz vorlegen können.
Der Herr Minister ist jetzt fertig und es ist eine Frage an Sie, Herr Minister. Können Sie schon sagen, ich meine,
normalerweise nicht, aber als Justizminister wissen Sie es vielleicht doch schon, wann in etwa mit der Urteilsverkündung zu rechnen ist?
Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, da das seriös sein soll, was ich Ihnen sage, werde ich Ihnen das noch mitteilen. Ich kann es aus dem Stand heraus nicht sagen.
Gut, dann eröffne ich die Aussprache und wir haben einen ersten Redner, Herrn Abgeordneten Wetzel, bitte schön.
Sie wollen gar nicht reden, Herr Wetzel. Entschuldigung. Dann rufe ich den Abgeordneten Wolf auf. Wenn Sie möchten, Herr Abgeordneter Wolf?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, uns liegt der Antrag der PDS-Fraktion zu dieser Thematik vor. Er hat ein bisschen einen leichten Beigeschmack. Ich darf Sie vielleicht doch noch einmal an eine Zeit erinnern, als die PDS noch SED hieß
und dass man in dieser Zeit doch einen sehr eigenartigen Umgang... Herr Kollege Ramelow, Sie waren damals nicht dabei. Ich darf Sie vielleicht doch einmal daran erinnern, es mag vielleicht der Bildung nicht schaden, wenn man einmal wieder hineinschaut, wie dieses System damals mit dem öffentlichen und privaten Eigentum umgegangen ist und wie man vor allen Dingen Grundbücher und Ähnliches geführt hat.
Das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz, das jetzt nun beschlossen ist, sieht bei weiter gehender öffentlicher Nutzung die Zusammenführung von Nutzung und Grundstückseigentum vor. Damit wird dieses Problem, was uns als eines der unsäglichen Erben aus dieser Zeit hinterlas
sen wurde, endlich gelöst nach 11 Jahren deutscher Einheit. In die Hand des öffentlichen Eigentümers kommt jetzt auch das Grundstück, wenn es in einer weiteren öffentlichen Nutzung besteht. Damit wird endlich auch dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland auf diesem Gebiet der Eigentumsverhältnisse Rechnung getragen und wir kommen auch auf diesem Gebiet jetzt zu einer Rechtssicherheit mit dem vorhandenen Gesetz und damit auch zu den sicherlich vorhandenen Lösungen des Wunsches nach Rechtsfrieden, Eigentumsklärung durch Ankauf - und ich darf an der Stelle auch noch einmal erklären, zu einem Wert, der sicherlich weit über der Summe liegt, die die damaligen Eigentümer zu DDR-Zeiten erhalten hätten, wobei man noch einmal bedenken muss, das wären dann auch nur Alu-Chips gewesen. Also selbst, wenn sie Geld bekommen hätten, hätten sie damit nicht allzu viel anfangen können. Der Eingriff in das private Eigentum soll und muss damit aber trotzdem, und das ist auch nicht nur meine Meinung, sondern die Meinung meiner Fraktion, auf das absolut Notwendige beschränkt bleiben. Man kann dieses vorliegende Gesetz so, wie es jetzt vorhanden ist, nur begrüßen.
Ich darf vielleicht noch einmal auf den Sonderfall, den Kollegin Dr. Wildauer geschildert hat, eingehen. Es muss Folgendes zusammentreffen: Wir müssen Privateigentum an einer Fläche vorfinden, die jetzt noch öffentlich genutzt ist und die noch nicht gewidmet ist. In vielen Fällen haben die kommunalen Parlamente - wer auch immer dieses Problem schon längst gelöst. Diese Sonderfallausnahme, und das ist eigentlich ein Streit, der unter Juristen stattfindet, ist mindestens eine Zeit, die über 10 Jahre verstrichen ist, ist eine mehr als 10-jährige Nutzung in der entsprechenden Tatsache schon als Umwidmung oder als Widmung anzusehen oder braucht man dazu noch einmal einen förmlichen Beschluss. Das ist in einigen Rechtsstreitverfahren - und ich teile an der Stelle die Meinung der Landesregierung, das Ergebnis dieses Rechtsstreits abzuwarten. Und wenn dann noch gesetzlicher Handlungsbedarf besteht, bin ich mir sicher, dass die Landesregierung in kürzester Frist dann auch versucht, dieses Problem, das wirklich einen Sonderfall darstellt, dann kurzfristig zu heilen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich habe mit der Begründung versucht, das Anliegen des Antrags zu verdeutlichen. Ich muss sagen, wenn ich zu diesem Anliegen in der Septembersitzung gesprochen hätte, wären von mir Zahlen, das heißt Summen, genannt worden, die Kommunen an Private möglicherweise hätten zahlen müssen.
Wenn die Gesetzesregelung nicht gekommen wäre, dann hätten Sie mir wieder unterstellt, ich wolle hier ein Horrorszenario veranstalten.