Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Vopel wie folgt:
Zu Frage 1: Bei EQUAL handelt es sich um eine Gemeinschaftsinitiative, die federführend vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung umgesetzt wird.
Dem TMWAI wurde mitgeteilt, dass während der Sitzung der ESF-Referenten am 6. Februar 2001 in Brüssel der November 2001 als gemeinschaftsweiter Beginn der Aktion 1 festgelegt wurde. Bei allen anderen Terminen bestand bis dahin nationaler Spielraum. Es hat sich dann allerdings gezeigt, dass das Interessenbekundungsverfahren zu vielen Interessenbekundungen geführt hat. 403 Interessen wurden bisher begründet. Diese Zahl hat dazu geführt, dass der ursprünglich angedachte Beginn wieder verschoben wurde.
Zu Frage 2: Die für das Antragsverfahren ausgewählten Interessenbekundungen wurden bereits zwischen Bund und Ländern im Rahmen der Begleitausschuss-Sitzungen am 2. Oktober 2001 abgestimmt.
Zu Frage 4: Der Beginn der Aktion 1 der Gemeinschaftsinitiative wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung auf den 1. Januar 2002 festgelegt.
Herr Minister, ich weiß nicht, ob Sie es mir hier beantworten können. Fünf Interessenbekundungen sind bestätigt worden, wie viel sind von Thüringen eingereicht worden?
Herr Minister, lässt sich schon sagen, welche Kofinanzierungsanteile sich aus der Finanzierung, der Kofinanzierung dieser fünf Interessen für das Land bzw. für den Landeshaushalt ergeben und ob diese schon im Haushalt eingestellt sind?
Sie sind bei uns nicht im Haushalt, da es eine Gemeinschaftsinitiave der EU ist und wir veranschlagen keine EU-Gemeinschaftsinitiativen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur nächsten Frage der Abgeordneten Frau Bechthum in Drucksache 3/1866, bitte, Frau Abgeordnete.
Das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit erhielt in diesem Jahr das Grundzertifikat des "Audits Beruf und Familie".
1. Gibt es weitere Ministerien und oberste Landesbehörden, die sich einer solchen Untersuchung stellen bzw. stellen wollen?
2. Sind der Landesregierung andere in Thüringen ansässige Einrichtungen und Firmen bekannt, die sich dieser Untersuchung stellen?
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr verehrte Frau Bechthum, als Erstes darf ich vielleicht sagen, dass ich stolz bin, dass das Sozialministerium dieses Audit hat. Es gibt übrigens nur zwei Ministerien in der Bundesrepublik, die das haben. Das ist das hessische Sozialministerium und das thüringische Sozialministerium.
Zu Ihrer Frage 1: Derzeit ist es nicht so, dass weitere Ministerien sich dieser Untersuchung gestellt haben. Mir ist aber bekannt, dass auch von weiteren Ministerien in Thüringen Nachfrage gehalten worden ist und dass Interesse besteht.
Zum 2.: Andere in Thüringen ansässige Einrichtungen nein. Es sind insgesamt 14 ausgezeichnet worden oder zertifiziert worden, so muss man es genauer sagen. Es sind 2 Ministerien und 12 weitere Einrichtungen und Betriebe, in den gesamten neuen Bundesländern nur ein Rehazentrum in Lübben, weiter kein Betrieb.
Mich würde interessieren, waren denn irgendwelche finanzielle Aufwendungen durch Ihr Haus dafür erforderlich?
Es kommt darauf an, wie man finanzielle Aufwendungen formuliert. Im Wesentlichen sind es organisatorische Aufwendungen, die dafür nötig sind, aber natürlich sind auch solche organisatorischen Aufwendungen unter Umständen mit finanziellen Aufwendungen verbunden.
Könnte denn Ihr Haus so als Vorreiter irgendwie einen gewissen Anreiz schaffen für die anderen Ministerien?
Das hoffe ich doch. Und wenn sich andere Ministerien bei mir bereits erkundigt haben, spricht das dafür, dass das Ministerium eine gewisse Vorreiterschaft hat. In unserer letzten Zeitschrift "Thüringen sozial" haben wir dieses ja auch ausgewiesen. Das haben wir ja nicht nur ausgewiesen, um zu protzen und uns zu freuen, dass wir dieses Zertifikat haben, sondern eben auch, um damit ein Beispiel nicht nur für die Ministerien, sondern für die nachgeordneten Bereiche, aber auch für andere Unternehmen in Thüringen zu geben.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur letzten Frage für heute, eine Frage der Frau Abgeordneten Thierbach in Drucksache 3/1839, bitte, Frau Abgeordnete.
Im Staatsanzeiger vom 30. Juli 2001 war die öffentliche Ausschreibung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit für das Projekt "Erstellung des Dritten Sozialberichtes der Thüringer Landesregierung" veröffentlicht.
In der Ausschreibung wurde formuliert, dass alle Angebote bis zum 12. September 2001 an das oben genannte Ministerium zu richten seien. Des Weiteren ist zu lesen, dass eine Entscheidung über den Zuschlag für die Erstellung eines Dritten Sozialberichts innerhalb von vier Wochen erfolgt.
1. Welche Institutionen, Vereine oder Einzelpersonen haben sich um die Erstellung des Dritten Thüringer Sozialberichts beworben?
3. In Punkt 3.1. der Ausschreibung wurden Kriterien für den Inhalt des zu erarbeitenden Sozialberichts benannt. Welche inhaltlichen Schwerpunkte werden durch den Beauftragten zur Erstellung des Dritten Thüringer Sozialberichts entsprechend Ausschreibung gesetzt?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist alles richtig, was geschrieben steht, wie Sie es vorgelesen haben. Auf die öffentliche Ausschreibung des Ministeriums vom 17. Juli 2001 zur Erstellung des Dritten Sozialberichts haben sich drei Bieter beworben. Die Zuschlagsfrist war auf vier Wochen anberaumt. Da die Zuschlagsfrist allerdings im Einvernehmen mit den Bewerbern verlängert worden ist, ist das Ausschreibungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Eine öffentliche Bekanntgabe der Bieter ist daher derzeit nicht zulässig, um den Ablauf eines geordneten Vergabeverfahrens nicht zu gefährden. Ich bitte Sie, dieses zu respektieren.
Und zu Frage 3: Wegen der sehr unterschiedlichen Angebote, die wir bekommen haben, auch was die inhaltlichen Dinge angeht, was die Konzepte angeht, fällt es im Prinzip unter die gleiche Rubrik, wie die Frage nach den
Bewerbern. Das heißt, ich kann Ihnen im Augenblick dazu noch keine Auskunft geben, da es bei dieser Auftragserteilung eben nicht nur darum geht, wer das billigste Angebot gemacht hat, sondern wer das kostengünstigste Angebot gemacht hat. Das heißt auch, wer das beste Konzept hat, wer in seinem Angebotspaket uns das meiste bietet.
Wenn Sie eine Verlängerung im Einvernehmen mit den bisherigen Bietern der Ausschreibung vorgenommen haben, dann würde mich interessieren, bis wann diese Ausschreibung verlängert worden ist und als zweite Frage bitte gleich noch, wird sich die Verlängerung des Ausschreibens auf den Zeitraum, der zur Erstellung des Sozialberichts dann angegeben ist, auswirken?
Frau Thierbach, das werden wir mit den Bietern zu besprechen haben. Da wir die Ausschreibungsfrist um etwa vierzehn Tage verlängert haben, wird das nicht der entscheidende Punkt sein, was die Abgabe nachher des Sozialberichts angeht.
Die anstehenden europapolitischen Herausforderungen Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und Antwort der Landesregierung - Drucksachen 3/1675/1825 auf Antrag der Fraktion der CDU dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/1838 dazu: Thüringen - eine bürgernahe Region im Zentrum einer erweiterten Europäischen Union Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1878
Zunächst hat sich Herr Abgeordneter Koch zu Wort gemeldet. Entschuldigung, das habe ich jetzt übersehen. Gut, Herr Minister Gnauck, bitte schön, Sie haben das Wort als Erster.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Europa ist gefordert! Die Diskussion am heutigen Tage hat es bereits deutlich gemacht. Die unfassbaren Terroranschläge in New York und Washington vom 11. September haben uns allen deutlich vor Augen geführt, wie fundamental die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts sind. Angesichts der schrecklichen Ereignisse vor einem Monat wird uns um so stärker bewusst: Europa ist gefordert als Wertegemeinschaft und als Integrationsgemeinschaft, als politische und wirtschaftliche Einheit.