Meine sehr verehrten Damen und Herren, vielleicht noch einmal ganz kurz ein Zitat aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Unter dem Stichwort "Probleme und Regelungsbedürfnis" ist
Herr Böck, Ihnen drohen wir aber gleich, wenn das so weitergeht - geschrieben: "Nach § 25 des Thüringer Altenpflegegesetzes sind den Pflegeeinrichtungen, die Altenpfleger oder Altenpflegehelfer ausbilden, die Kosten der Ausbildungsvergütungen und einschließlich des Arbeitgeberanteils an der Sozialversicherung zu erstatten. Die für die Erstattung erforderlichen finanziellen Mittel werden durch eine Umlage aufgebracht. Zur Zahlung der Umlage sind alle ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie Heime für alte Menschen in Thüringen verpflichtet, unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht. Wie in anderen Ländern, die ebenfalls ein solches Umlageverfahren eingeführt haben, wenden sich auch in Thüringen eine Vielzahl von Trägern durch Widersprüche oder Klagen vor den Verwaltungsgerichten gegen die Umlagebescheide des Landes. Als Ergebnis erstattet das Land zwar den ausbildenden Einrichtungen die Kosten der Ausbildungsvergütung, aber viele Einrichtungen leisten ihren Refinanzierungsbeitrag nicht. Dadurch entstehen dem Land erhebliche Einnahmeausfälle." Darum, meine Damen und Herren, geht es. Es geht um zwei Aspekte, um die finanziellen Aufwendungen des Landes und zum Zweiten um die Frage, ob man sich trotz der finanziellen Aufwendungen dazu positioniert, dass man gerade im Bereich der Altenpflegeausbildung für Ausbildung über Bedarf einsteht. Genau das ist die Frage und da muss man sich wieder
einmal positionieren zu der Frage, Geld auszugeben in einem wichtigen Punkt und auch über Bedarf Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Sie tun immer so, meine Damen und Herren von der CDU, als ob wir, die Oppositionsparteien, uns nicht dessen bewusst sind, dass eine Vorfinanzierung von mehreren Millionen Mark natürlich für das Land eine Schwierigkeit bedeutet, aber Sie wissen auch genauso gut, dass diese jetzige Entscheidung, von der Umlage abzuweichen, auch insbesondere diejenigen Träger trifft, die immer ihren Refinanzierungsanteil geleistet haben,
insbesondere die kommunalen Einrichtungen. Das muss an dieser Stelle auch einmal deutlich gesagt werden. Wir wollten von Seiten der Oppositionsparteien nicht mehr und nicht weniger nach dem langen Diskussionsprozess, den Frau Thierbach hier noch einmal verdeutlicht hat, wir wollten die Absicherung der sich in Ausbildung befindlichen Ausbildungsgänge, und das sind drei an der Zahl - nicht mehr und nicht weniger. Ich denke, dazu hätte man sich auch positionieren können, auch unter dem Aspekt, dass es mit Mehrkosten für das Land verbunden ist. Warum? Wir hatten vor nicht allzu langer Zeit hier in diesem Hause eine Regierungserklärung des Ministerpräsidenten unter dem Stichwort "Jugend hat Zukunft in Thüringen". Mit einer solchen Entscheidung, meine Damen und Herren, hat Jugend keine Zukunft in Thüringen, zumindest nicht diejenigen, die sich im Moment in der Altenpflegeausbildung befinden. Wir hätten uns schon gewünscht, dass in der Nachdenkpause, und das muss man dann auch einmal ehrlicherweise sagen, das Nachdenken, was dann stattgefunden hat bei der Regierungsfraktion, letztendlich initiiert war im Ausschuss von den beiden Oppositionsfraktionen. Das nur einmal ganz deutlich. Wir freuen uns schon über die Veränderung, dass zumindest ein Ausbildungsgang abgesichert wird, aber letztendlich ist es in dieser Frage absolut nicht weit genug gehend. Wie gesagt, wer sich immer positioniert zur Frage Jugend, zur Frage Ausbildung und insbesondere zu dem ganz wichtigen Aspekt, und ich weiß, dass Frau Arenhövel in diesem Thema ganz intensiv drin steckt, Sie wissen genau um die Bedarfe, Sie wissen um die Notwendigkeit von gut ausgebildetem Personal in der Altenpflege und insofern hätten wir uns sehr gewünscht, dass bei diesem Nachdenken diese Variante zustande gekommen wäre, allparteiübergreifend bis zum Jahre 2003 abzusichern, nämlich genau das, was im Antrag der PDS-Fraktion steht.
Insofern, meine Damen und Herren, das, was Sie an Änderungen mit eingebracht haben, ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber letztendlich überhaupt nicht weit genug. Unabhängig davon, dass wir uns zu diesem Thema hier des Öfteren wieder finden werden, kann meine Fraktion dieser Gesetzesinitiative nicht zustimmen. Wir werden dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen. Ich würde mir sehr wünschen, dass Sie Ihrem Herzen noch einmal einen Ruck geben und sich auch in diesem Bereich
Lassen Sie mich abschließend sagen, es ist zwar hier schon angesprochen worden, aber ich glaube, es gehört sich schon, es noch einmal zu erwähnen, einen ganz herzlichen Dank an die Träger, die sich in dieser Frage gekümmert haben öffentlich und natürlich auch einen ganz herzlichen Dank an die Auszubildenden selber, die ihre Situation in die Hand genommen haben, Politik aufgefordert haben, entsprechend zu handeln. Leider Gottes geht uns das Handeln der Regierungsfraktion und der Landesregierung nicht weit genug und insofern hätte ich mir gewünscht, Sie wären uns einen Schritt entgegengekommen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde es ja bemerkenswert, wenn Oppositionsfraktionen sich hier mit einem Thema beschäftigen, was für uns alle, glaube ich, wichtig und notwendig ist. Leider muss ich halt auch dazu sagen, meine sehr verehrten Damen, Frau Pelke, Frau Thierbach, machen Sie es sich ein bisschen zu einfach? Denn die finanziellen Auswirkungen, damit müssen wir uns beschäftigen und es kann nicht sein,
dass die guten Seiten immer von der Opposition in Anspruch genommen werden und dass, was eben zu tun ist, dann der Regierungsfraktion angelastet wird.
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf ist eine überfällige und notwendige Entscheidung, weil die Umlagefinanzierung für die Altenpflegeausbildung des Thüringer Altenpflegegesetzes durch zahlreiche Klagen und Widersprüche nicht funktioniert. Das muss man einfach hier so konstatieren. Dieser Rechtsstreit hat sich so zugespitzt, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar mit Vorlagebeschluss vom 20.12.2000 beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit dieser Umlagefinanzierung in Zweifel gezogen und in Frage gestellt hat. Hier zeigt sich, wie schwierig es werden kann mit Umlagefinanzierungen, wenn es um Ausbildung geht, meine Damen und Herren von der Opposition. Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht das Bundesgesetz über die Berufe in der Altenpflege auf einst
weilige Anordnung außer Vollzug und damit vorerst außer Kraft gesetzt. Sicherlich aus anderen Gründen, aber auch dieses Gesetz ist vorerst in einem juristischen Verfahren und damit eben nicht anwendbar.
Ich halte es für notwendig, diese Ausführungen an den Anfang meiner Rede zu stellen, weil es wichtig ist, die überaus schwierige und komplizierte Lage zu diesem Thema deutlich zu machen. Denn der juristische Streit bedeutet natürlich auch finanzielle Verluste für den Freistaat Thüringen, die insbesondere in der 2. Legislaturperiode in zweistelliger Millionenhöhe aufgelaufen sind. Die erste Änderung des Altenpflegegesetzes bezog sich aber weniger auf die Klagen, sondern vielmehr auf die Anpassung nach dem Sozialgesetzbuch XI. Das war notwendig, damit überhaupt Kostenträger hier noch Beiträge entrichtet haben und die CDU-Landtagsfraktion hat bereits zu diesem Zeitpunkt ein Gutachten durch die Landtagsverwaltung anfertigen lassen und einen Alternativvorschlag zur Umlage, der leider aufgrund von politisch nicht durchsetzbaren Verhältnissen damals nicht gegriffen hat. Und weil dieses so ist, kann ein solcher Zustand keinesfalls dauerhaft hingenommen werden, denn diese finanziellen Verluste fehlen uns natürlich sehr schmerzhaft auch für andere und wichtige Aufgaben.
In diesem Punkt hat sich die CDU-Fraktion intensiv mit der Rechts- und Finanzlage auseinander setzen müssen und ebenso natürlich mit den Auswirkungen des vorgelegten Gesetzentwurfs. Wir sind dabei zu folgenden Positionen gekommen:
2. Das Inkraftsetzen wurde auf den Beginn des neuen Ausbildungsjahres, also auf den 01.09.2002 verschoben. Mit diesem Entschluss fordern wir die Träger von Altenpflegeeinrichtungen auf, die Personal- und Ausbildungskonzepte so zu gestalten, damit auch nach diesem Zeitpunkt die Ausbildung in den Altenpflegeeinrichtungen bedarfsund fachgerecht erfolgen kann. Der Freistaat Thüringen trägt bereits heute und auch in Zukunft jährlich den schulischen Aufwand, der zu keinem Zeitpunkt in Umlagen oder anderweitig etwa den Pflegebedürftigen auferlegt worden ist. Die Ausbildungsvergütung für werdende Altenpflegerinnen und Altenpfleger ist zwingend notwendig. Wer die Arbeit im Alten- oder Pflegeheim oder auf der Sozialstation kennt, weiß um die physischen und psychischen Belastungen. Auszubildende sollen etwas lernen und sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Erfahrungen sammeln. Sie sind keinesfalls nur preiswerte Arbeitskräfte.
1. Die Ausbildungskosten sind mit den Pflegekassen nach § 82 a) SGB XI in die Entgelte zu verhandeln. Dazu ha
ben wir uns sehr genau die einzelnen Zahlen angesehen und Gespräche mit den Einrichtungsträgern intensiv geführt, die unseren Vorschlag hier begrüßt und unterstützt haben. Das muss ich hier auch mal ehrlicherweise dazu sagen.
Allein im Berechnungskomplex "Pflege" gibt es, und zwar ohne die Ausbildungskosten, Preisunterschiede bis über 20 Prozent. Daher erscheinen insbesondere im stationären Bereich ca. 2 bis 3 Prozent Ausbildungskosten als durchaus verkraftbar, meine sehr geehrten Damen und Herren der Opposition. Ganz anders sieht es natürlich aus bei den ambulanten Pflegediensten. Hier wird nach Punktwerten abgerechnet, die zu gravierenden Kosten für den Pflegebedürftigen auflaufen würden. Auch dieser Punkt war maßgebend für die Entscheidung, das Gesetz erst zum 01.09. in Kraft zu setzen.
2. Die Altenpflegeausbildung muss konzeptionell neu geordnet werden. Dezentrale Ausbildungsmöglichkeiten und eine engere Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs sind dringend notwendig. Diese Aufgabe obliegt in erster Linie den Trägern. Bis zum 01.09.2002 ist also nicht Bedenkzeit, sondern Handeln dringend erforderlich. Die Politik ist, und das kann ich zumindest für die CDU-Fraktion sagen, für all diese Fragen weiterhin gesprächsbereit. Wir sind fest entschlossen, in diesen Dingen den Trägern mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ähnliches gilt auch für die Landesregierung. Der Minister hat sich hier oft genug bereiterklärt, bei eventuellen Vereinbarungen hierfür zur Verfügung zu stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass aus meinen Worten deutlich wird, für die CDU-Fraktion ist dieses wichtige Thema keinesfalls abgeschlossen; denn schon jetzt zeichnet sich in der Altenpflege ein steigender Fachkräftebedarf ab. Ausbildung ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal und Voraussetzung für eine menschenwürdige Pflege im Alter. Es bleibt zu hoffen, und zwar inständig, dass das Bundesverfassungsgericht baldmöglichst eine Entscheidung hierzu trifft, damit rechtlich verbindliche und in der Praxis auch durchsetzbare Entscheidungen getroffen werden können. Dazu gehören:
1. die selbstverständliche Berücksichtigung von Ausbildungskosten im Pflegekostensatz. So lange diese Kosten den Pflegebedürftigen gesondert in Rechnung gestellt werden, so lange kämpfen wir auch mit den Schwierigkeiten bei der Akzeptanz der Altenpflegeausbildung. Es ist, Frau Thierbach, wie im Krankenhaus auch, dort ist die Ausbildung der Krankenschwestern auch Bestandteil der Pflegekostensätze;
2. die bundesweit einheitliche Anerkennung des Altenpflegeberufes. Unbeschadet der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts plädiere ich eindringlich dafür, dass wichtige Eckdaten und Kriterien festgelegt werden. Ob die
nun gesetzlich oder untergesetzlich sind, das will ich vollkommen dahingestellt sein lassen. Fakt ist, Altenpfleger müssen in jedem Bundesland gleichermaßen beruflich anerkannt werden.
3. Die kritische Situation in den ambulanten Diensten muss unbedingt berücksichtigt und beachtet werden. Wettbewerb ist wirklich etwas Positives und wird von uns befürwortet und befördert, aber an dieser Stelle droht der Wettbewerb auch ruinös zu werden und auch die Kostenträger müssen sich fragen lassen, wie viele Versorgungsverträge sie noch machen wollen.
4. Es sind solche Rahmenbedingungen zu schaffen, die zu weniger Fluktuation führen. Wer 10 Jahre lang oft auf sich allein gestellt im ambulanten Dienst treppauf, treppab geschuftet hat, besitzt meistens nicht mehr allzu viele Kräfte. Ich werbe deshalb dafür, auch qualifizierte Hilfskräfte auszubilden, die in vernünftiger und ausgewogener Art und Weise die Fachkräfte unterstützen. Außerdem sollte man einmal darüber nachdenken, inwieweit Zeiten in der Familie für sozialpflegerische Berufe nicht auch anerkannt werden können
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, alle diese Forderungen, die ich hier aufgemacht habe, berührten im Wesentlichen Bundespolitik. Lassen Sie mich zusammenfassend Folgendes feststellen: Es ist erfreulich, wenn sich junge Menschen für Berufe in der Altenpflege interessieren. Sie verdienen unsere Unterstützung und Anerkennung. Ich würde mir wünschen, wenn Justiz, Politik, Pflegekassen und Leistungserbringer sich etwas mehr für dieses Thema interessierten. Ich glaube, man unterschätzt einfach auch ein bisschen noch die politische Bedeutung der ganzen Sache.
Für die CDU-Fraktion ergibt sich hier die Tatsache, dass wir auch künftig große Aufgaben zu bewältigen haben. Ich bitte insgesamt gesehen das hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetz und zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Arenhövel, herzlichen Dank, dass Sie das noch mal so ausführlich dargestellt haben, im Gegensatz zu Frau Thierbach, die sich hier als Sandmännchen betätigt hat, indem Sie versucht hat, der Öffentlichkeit und den Abgeordneten Sand in die Augen zu streuen, damit wir nicht mehr Äpfel von Birnen unterscheiden können.
Denn was Sie hier so vom Stapel gelassen haben, Frau Thierbach, ich unterstelle Ihnen nicht so viel Unwissenheit, sondern Sie haben es offensichtlich bewusst gemacht, wenn Sie beispielsweise von den Ausbildungskosten sprechen, wohl wissend, dass die Kosten für die theoretische Ausbildung, nämlich die Schulkosten, das Land immer bezahlt hat und auch in Zukunft bezahlen wird.
Wohl wissend, dass im Haushalt neben einer Ausgabenposition für die Ausbildungsvergütung auch eine Einnahmenposition von 18 Mio. steht, nur dass diese Ausgabenposition erfüllt worden ist vom Land, aber die Einnahmenposition eben durch die Weigerung der Träger nicht erfüllt worden ist und damit ein Defizit in der Kasse des Landes Thüringen entstanden ist. Und, meine Damen und Herren, Sie alle, Opposition und Regierungsfraktion, sind dafür verantwortlich, dass der Haushalt des Landes am Ende eines Jahres stimmt; nicht, dass wir mehr Ausgaben haben als wir Einnahmen haben, dass die Ausgaben- und Einnahmenpositionen plötzlich nicht mehr stimmen. Die Stelle, die sagen Sie mir vielleicht hinterher noch, wo ich eine bundesweite steuerfinanzierte Ausbildungsvergütung beantragt habe. Ich meine, ich bin ja lernfähig, wenn Sie mir das nachweisen können, ist ja alles gut und schön.
Meine Damen und Herren, eines lassen Sie mich auch noch sagen. Das Altenpflegegesetz, was hier so problembelastet dargestellt worden ist, das ist 1993, als wir es hier verabschiedet haben, ein Wegweiser in die richtige Richtung und Vorbild gewesen.
Wir sind hier in Vorhand gegangen, das muss ich so sagen, weil von Bundesseite und seit Jahren ein Altenpflegegesetz versprochen worden ist und dieses Altenpflegegesetz eben seit Jahren nicht gekommen ist. In der Tat, das Problem mit der Umlage hat nie richtig geklappt. Diese Umlage war eine gute Absicht, um nämlich die Vergütungsleistungen der Träger gleichmäßig auf alle Träger zu verteilen. Wenn dieses nun nicht klappt, meine Damen und Herren, dann muss es Konsequenzen irgendwann haben. Es kann nicht ständig das Land sozusagen als Ausfallbürge dafür eintreten, dass von Seiten der Träger
diese Umlage nicht erbracht wird; in meinen Augen eine schizophrene Situation. Jetzt, da wir die Umlage abschaffen, wird gefordert, die Umlage muss erhalten bleiben, weil es angeblich einen Pflegenotstand gäbe, den es sowieso nicht gibt im Augenblick, aber es wird der Pflegenotstand an die Wand gemalt, jetzt wird die Umlage gefordert und genauso sind es Träger, die bis vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Umlage prozessieren. Also, irgendwo muss doch die Wahrheit sein. Ich kann die Wahrheit nicht erkennen, wenn man einmal so und einmal so redet, meine Damen und Herren.
Ich will auch dieses noch einmal sagen: Die Umlage ist in vielen Ländern abgeschafft worden, weil es diese Unsicherheiten gab. Es hat auch Länder gegeben, in denen diese Umlage weiter funktioniert auf freiwilliger Basis. Meine Damen und Herren, seit eineinhalb Jahren habe ich mich bemüht, eine freiwillige Regelung zu Stande zu bringen und spätestens seit einer Beratung vor etwa einem Jahr wussten die Träger, dass, wenn es nicht zur freiwilligen Umlage kommt, wir uns von dieser Umlageregelung in Thüringen verabschieden werden.