Protokoll der Sitzung vom 13.12.2001

Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, Vertreter auf den Regierungsbänken, sehr verehrte Gäste auf der Besuchertribüne, ich darf unsere heutige 53. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 13. Dezember 2001 eröffnen und Sie alle herzlich begrüßen. Als Schriftführer haben Platz genommen neben mir Frau Abgeordnete Dr. Wildauer und Herr Abgeordneter Carius. Frau Abgeordnete Dr. Wildauer wird die Rednerliste führen. Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt Herr Minister Köckert; nein, der ist doch da, ich sehe ihn.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Morgen Vormittag bin ich nicht da.)

Morgen Vormittag, gut. Dann haben sich Abgeordnete entschuldigt: Frau Abgeordnete Dr. Fischer, Herr Abgeordneter Bonitz, Herr Abgeordneter Dr. Botz, Herr Abgeordneter Dr. Zeh, Herr Abgeordneter Scheringer und Herr Abgeordneter Höhn.

Ich möchte noch einige wenige Hinweise geben. Gegen 13.00 Uhr wird in der ersten Etage im Zwischenbau eine Ausstellung des Grafikers bzw. Grafikdruckers Ernst August Zimmermann eröffnet. Sie haben im Vorbeigehen seine Werke schon sehen können. Des Weiteren wird schon traditionsgemäß nun in den letzten Sitzungen vor Weihnachten die unicef Arbeitsgruppe eine vorweihnachtliche Verkaufsaktion von Weihnachtskarten vor dem Landtagsrestaurant durchführen, die ich gerne zum Kauf anheim stelle.

Dann gibt es Hinweise zur Tagesordnung. Da bitte ich doch um Aufmerksamkeit, dass das auch alle verfolgen können. Hinweise zur Tagesordnung:

Zu TOP 2 c, Gesetzentwurf der Landesregierung, es handelt sich um das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes in Drucksache 3/1642, wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2057 verteilt.

Zu TOP 3, Gesetzentwurf der Landesregierung, Thüringer Landesplanungsgesetz in Drucksache 3/1684 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2063 verteilt.

Zu TOP 4, Gesetzentwurf der Landesregierung, Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Altenpflegegesetzes in Drucksache 3/1761 wurde ein Änderungsantrag in Drucksache 3/2058 verteilt.

Zu TOP 7, Gesetzentwurf der Landesregierung, Gesetz zur Änderung des Thüringer Haushaltsgesetzes 2001/2002

in Drucksache 3/1944 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2068 und Änderungsanträge der Fraktion der PDS in den Drucksachen 3/2070/2071/2072/2073/2074 verteilt.

Zu TOP 8, Antrag der Fraktion der CDU, Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags in Drucksache 3/1861 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2056 verteilt.

Zu TOP 14, Antrag der Fraktion der CDU, Siedlungsabfallwirtschaft im Freistaat Thüringen in Drucksache 3/1972 wurde ein Änderungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2067 verteilt. Gemäß § 64 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung muss die Fraktion der CDU ihre Zustimmung zu dem oben genannten Änderungsantrag erteilen. Das frage ich dann beim Aufruf des entsprechenden Tagesordnungspunkts ab.

Zu TOP 17, Antrag der Fraktion der PDS, Arbeitsplätze in Kulturprojekten, insbesondere im jugendkulturellen Bereich, wurde ein Alternativantrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2064 verteilt. So weit zu den eingegangenen Änderungs- bzw. Alternativanträgen.

Nun zu TOP 20: Die Fraktion der PDS hat mit Schreiben vom gestrigen Tag ihren Antrag auf Beratung der Großen Anfrage "Forschungs- und Technologiepolitik in Thüringen" zurückgezogen und für die Plenarsitzung im Monat Januar 2002 neu gestellt. Eine entsprechende Unterrichtung liegt Ihnen in Drucksache 3/2065 vor. Damit entfällt also dieser Tagesordnungspunkt.

Zu TOP 24 - Fragestunde: Folgende Mündliche Anfragen kommen für die heutige Sitzung hinzu, und zwar die Drucksachen 3/2048/2051/2054. Der Abgeordnete Wehner hat seine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/2009 in eine Kleine Anfrage umgewandelt.

Des Weiteren hat die Landesregierung angekündigt, zu den Tagesordnungspunkten 12, 13 b, 15, 16, 17 und 18 von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung Gebrauch zu machen.

Soweit die Ankündigungen, die ich Ihnen meinerseits zu machen hatte. Es gibt aber weitere Meldungen. Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir beantragen für die Tagesordnungspunkte 1 und 2 gemeinsame Aussprache. Des Weiteren beantragen wir, den Tagesordnungspunkt 21 bitte morgen als ersten Tagesordnungspunkt aufzurufen und den Tagesordnungspunkt 22, Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, bitten wir, nach den Gesetzen einzuordnen.

Gut, das waren keine Zusätze, sondern nur Gestaltungswünsche der Tagesordnung. Gibt es weitere Meldungen? Herr Abgeordneter Dr. Pidde.

Ich habe auch noch einen Gestaltungswunsch, und zwar namens der SPD-Fraktion. Wir wollen aufgrund des fachlichen Zusammenhangs die Tagesordnungspunkte 16, Sicherung der kulturellen Vielfalt in Thüringen und 17, Arbeitsplätze in Kulturprojekten, insbesondere im jugendkulturellen Bereich, in gemeinsamer Beratung haben.

Gut, das klingt ja alles wie nach Effektivierung der Gestaltung unserer Tagesordnung. Dann stimmen wir zunächst über die Anträge der CDU-Fraktion ab, gemeinsame Aussprache der Punkte 1 und 2, d.h. also 1 a und b und 2 a bis c einschließlich des Änderungsantrags der PDS in Drucksache 3/2057. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Eine breite Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann verfahren wir so, wie eben beschlossen.

Dann der Wunsch, den TOP 21, die Behandlung der Ergebnisse der Wirtschafts-Enquetekommission und den Bericht der Landesregierung, morgen als ersten Punkt aufzurufen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist auch eine breite Mehrheit. Gegenstimmen? Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Aber mit breiter Mehrheit so beschlossen.

Der Wunsch, den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission, TOP 22, nach den Gesetzen einzuordnen, damit er auf jeden Fall drankommt, vermute ich. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch einige Enthaltungen. Dann ist dies mit breiter Mehrheit so beschlossen, den werden wir also nach den Gesetzen einordnen.

Der Wunsch der SPD, gemeinsame Aussprache zu den Punkten 16 und 17 durchzuführen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch eine breite Mehrheit. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist dies sogar einstimmig beschlossen.

Dann stelle ich die Tagesordnung mit den vorgenommenen Änderungen jetzt als festgestellt fest. Wir können mit dem Aufruf der Tagesordnung beginnen.

Ich komme - wie wir es eben besprochen haben - zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

a) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1458 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2019 ZWEITE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1549 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2020 ZWEITE BERATUNG

und des Tagesordnungspunkts 2

a) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1459 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2021 ZWEITE BERATUNG

b) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/1550 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2022 ZWEITE BERATUNG

c) Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/1642 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2023 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2057 ZWEITE BERATUNG

Die Berichterstattung wird jeweils die Abgeordnete Frau Dr. Kraushaar übernehmen und ich bitte jetzt die Berichterstattung vorzunehmen. Frau Dr. Kraushaar hat sich bereits an das Rednerpult begeben. Bitte sehr, Frau Dr. Kraushaar - und alles in einem zusammen jetzt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, heute liegen fünf Gesetzentwürfe in zweiter Beratung vor, und zwar: Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, Gesetzentwurf der PDS, in der Drucksache 3/1458 und Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes, ebenfalls Gesetzentwurf der PDS, in der Drucksache 3/1459. Beide Gesetzentwürfe wurden in der Landtagssitzung am 05.04.2001 in erster Lesung beraten und an den Justizausschuss überwiesen. Das Zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, Gesetzentwurf der SPD, in Drucksache 3/1549 und Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes, Gesetzentwurf der SPD, in Drucksache 3/1550 wurden in der Landtagssitzung am 17.05.2001 in erster Lesung beraten und an den Justizausschuss überwiesen. In der Landtagssitzung am 14. Juli 2001 legte die Landesregierung einen Gesetzentwurf - Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes - in der Drucksache 3/1642 vor. Dieser Gesetzentwurf wurde in der ersten Beratung ebenfalls an den Justizausschuss überwiesen.

In der 23. Justizausschuss-Sitzung am 21. Juli 2001 wurde eine mündliche Anhörung zu den Gesetzentwürfen einstimmig beschlossen. Diese Anhörung fand in der 26. Justizausschuss-Sitzung am 23. August 2001 statt. Angehört wurden, mehrheitlich beschlossen, die Präsidenten der oberen Gerichte, die Generalstaatsanwaltschaft sowie Vertreter der berufsständischen Organisationen aus dem Freistaat Thüringen.

In der 27. Justizausschuss-Sitzung am 19. September 2001 erfolgte die Auswertung der mündlichen Anhörung. Zwei Kernprobleme möchte ich hier kurz nennen: Die Aufgaben und Mitbestimmungsrechte der Richter, Personal- und Präsidialräte und die Zusammensetzung und Kompetenz des Richterwahlausschusses, der ebenfalls in unserer Thüringer Landesverfassung Artikel 89 Abs. 2 festgeschrieben ist.

In der 29. Justizausschuss-Sitzung am 27. November 2001 fand die abschließende Beratung der fünf vorliegenden Gesetzentwürfe statt. Die CDU-Fraktion hatte einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung vorgelegt. Die SPD- und PDS-Fraktion brachten Änderungsanträge zum Gesetzentwurf der Landesregierung als Tischvorlage ein. Mehrheitlich wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung mit dem Änderungsantrag der CDUFraktion als Diskussionsgrundlage empfohlen. Nach eingehender Beratung wurde mehrheitlich der Gesetzentwurf der PDS in der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2021 zu Drucksache 3/1459 abgelehnt. Ebenfalls wurde der Gesetzentwurf der SPD in der Beschlussempfehlung Drucksache 3/2022 zu Drucksache 3/1550 abgelehnt. In dritter Abstimmung wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/1642 mit den Änderungen, die die CDU-Fraktion eingebracht hatte, mehr

heitlich in der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2023 angenommen. Zwischenzeitlich liegt noch ein Änderungsantrag der PDS zu dieser Beschlussempfehlung vor, über den hier noch abgestimmt werden müsste.

Die wesentlichen Änderungen sind erstens: Hinsichtlich des inzwischen veränderten öffentlichen Dienstrechts sollten auch Regelungen in das Thüringer Richtergesetz mit aufgenommen werden; zweitens die Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens; drittens die Lösung hinsichtlich der Entscheidungsbefugnisse der Einigungsstellen. Eine Änderung der Zusammensetzung und der Kompetenzen des Richterwahlausschusses sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungen der CDU-Fraktion nicht vor. Ich bitte das hohe Haus um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

Nach Artikel 89 Abs. 2 der Thüringer Landesverfassung entscheidet der Justizminister allein über die vorläufige Anstellung von Richtern. Bei der Berufung eines Richters auf Lebenszeit entscheidet der Justizminister mit Zustimmung des Richterwahlausschusses. Die Gesetzentwürfe von PDS und SPD verlangen, dass auch über die vorläufige Anstellung von Richtern der Justizminister nur gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss entscheiden sollte. Der Gesetzentwurf der PDS fordert zusätzlich noch eine Änderung der Zusammensetzung des Richterwahlausschusses. Dazu wäre eine Änderung der Thüringer Landesverfassung Artikel 89 Abs. 2 notwendig. Da der Justizausschuss in seiner abschließenden Beratung am 27.11. den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Änderungsvorschlägen der CDU mehrheitlich angenommen hat und somit der Artikel 89 Abs. 2 der Thüringer Landesverfassung nicht berührt ist, empfiehlt der Justizausschuss das Zweite Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen als Gesetzentwurf der SPD und PDS abzulehnen. Ich bitte dieser Beschlussempfehlung zu folgen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Das war die Berichterstattung. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Es hat als Erster das Wort der Abgeordnete Wolf, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag befasst sich - wie eben von Frau Kollegin Kraushaar schon vorgetragen wurde - heute in zweiter Lesung mit drei Gesetzentwürfen zur Änderung des Thüringer Richtergesetzes und in TOP 1 auch mit den sich daraus eventuell ergebenden notwendigen Änderungen der Thüringer Verfassung, wenn man den Gesetzentwürfen der PDS bzw. der SPD folgen würde. Frau Kollegin Kraushaar hat eben schon sehr ausführlich die Beratung im Justizausschuss beschrieben. Der Justizausschuss hat sich

wiederholt und intensiv mit den unterschiedlichen Vorlagen befasst und in einer ausführlichen Anhörung im Ausschuss und in einer Vielzahl von Gesprächen mit Richtern und Staatsanwälten, und ich kann da für alle Fraktionen sprechen, jede Fraktion hat für sich sicherlich auch noch einmal das Gespräch mit den Vertretern der Richterschaft und auch der Rechtsanwälte und Staatsanwälte gesucht. Ich kann für meine Fraktion, aber auch für die beiden anderen Fraktionen hier im Thüringer Landtag sprechen, dass alle Gespräche in einer sehr sachlichen und konstruktiven Atmosphäre verlaufen sind, auch wenn zum Teil sehr unterschiedliche Standpunkte ausgetauscht wurden.

Ich empfehle für meine Fraktion die Annahme der auf dem Gesetzentwurf der Landesregierung beruhenden Beschlussempfehlung des Justizausschusses. Thüringen erhält mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - und ich gehe davon aus, dass er heute auch die Mehrheit dieses Hauses erhalten wird - ein modernes Richtergesetz. Nach der Verabschiedung des Personalvertretungsgesetzes im Frühjahr dieses Jahres durch den Thüringer Landtag zeigen Landesregierung und auch die sie tragende Fraktion, dass sie auch auf dem Feld der Justizpolitik handlungsfähig sind. Ich denke, ich ernte keinen Widerspruch, wenn ich sage, dass es sich mit dem jetzt heute hier anstehenden Gesetzgebungsverfahren um eines der wichtigsten justizpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode im Thüringer Landtag handelt. Die Erfahrungen, die mit dem derzeit noch geltenden Richtergesetz gemacht wurden, sind durchaus positiv, wenn es gleichwohl nach sieben Jahren an der Zeit ist, über die eine oder andere Novellierung nachzudenken. Außerdem ergibt sich aus den bereits vorgetragenen Änderungen im Dienstrechtsreformgesetz mit seinen neuen Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung, zur Altersteilzeit, die ja nun auch für Richter und Staatsanwälte in das Landesrecht übernommen wurden, die Notwendigkeit, auch das Richtergesetz diesen Änderungen entsprechend anzupassen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, unser Richterrecht wird durch die uns vorliegende Gesetzesnovelle der Landesregierung auf ausgewogene Weise modernisiert. Alle vorgesehenen Neuregelungen zeichnen sich durch gute und sachliche Begründungen aus. Den Versuchen von Seiten der PDS und der SPD, insgesamt einer Politisierung des Richtergesetzes bzw. der Richterwahl Vorschub zu leisten, sei es durch die Beteiligung des Richterwahlausschusses an Beförderungsentscheidungen oder auch anderen Regelungen, erteilt meine Fraktion eine klare Absage. Dies wird es mit uns nicht geben,

(Beifall bei der CDU)

dafür stellt die unabhängige Justiz ein zu hohes Gut auch im Freistaat Thüringen dar.

An dieser Stelle auch eine kurze Anmerkung zu dem von der PDS-Fraktion vorgelegten Änderungsantrag zur Be

schlussempfehlung des Justizausschusses, er müsste allen vorliegen in der Drucksache 3/2057. Ich kann nur noch einmal betonen, das sind eigentlich alles Änderungsanträge, die bereits im Justizausschuss abgelehnt wurden und ich kann auch dem hohen Haus nur empfehlen, sie wiederholt auch hier im Landtag bei der Abstimmung abzulehnen. Meine Fraktion lehnt diesen Antrag jedenfalls ab und dies auch deshalb, weil hinter diesem Antrag die Absicht der PDS zutage tritt, dem Parlament, dem verantwortlichen Minister letztlich die Personalverantwortung aus der Hand zu nehmen. Das ist die Absicht, die hinter diesem Gesetzentwurf steckt und das werden wir in keiner Form unterstützen. Deswegen erhält dieser Antrag nicht unsere Zustimmung. Dies widerspricht auch unserer Verfassung und dem Grundgesetz. Auch aus diesem Grund werden wir den entsprechenden Antrag ablehnen. Wir wollen an der parlamentarischen Verantwortung des Justizministers festhalten, dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das, was sich hinter dem Antrag der PDS verbirgt, ist mit dem rechtsstaatlichen Richterbild des Grundgesetzes und unserer Thüringer Verfassung schwerlich vereinbar. Deshalb werden wir es ablehnen.

Doch zurück zu den eigentlich vorgesehenen Neuregelungen im Gesetzentwurf: Was ist nun im neuen Richtergesetz vorgesehen? Ich will einige Punkte kurz herausgreifen. Erstmals werden zukünftig von der Richterschaft selbst gewählte Richter Gelegenheit haben, im Richterwahlausschuss an den Entscheidungen über die Richterwahl mitzuwirken. Wir haben aber bewusst darauf verzichtet, den Richterwahlausschuss schon bei der Ernennung von Richtern auf Probe zu beteiligen, weil der Richterwahlausschuss die Eigenschaft hat, die demokratische Legitimation für den dann unabhängigen Richter zu erhalten. Der Richterwahlausschuss hätte aber die Möglichkeit, einen Richter bei der Berufung auf Lebenszeit auch noch abzulehnen, deswegen müsste er seine eigene Entscheidung revidieren. Außerdem - es ist auch schon mehrfach bei der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgetragen worden - liegt über einen Richter auf Probe noch nicht so viel über die berufliche Tätigkeit vor, dass es ausreichen würde, im Richterwahlausschuss eine abschließende Entscheidung zu treffen, ob dieser Richter geeignet ist oder nicht. Deswegen beschränken wir uns mit der Entscheidung des Richterwahlausschusses darauf, den Richter auf Lebenszeit zu berufen. Die Abgeordnetenbank wird, anders als von der PDS vorgeschlagen, unverändert bleiben, weil es die Aufgabe des Richterwahlausschusses ist, demokratisch die Legitimation für die dritte Gewalt zu vermitteln. Wir haben es auch immer betont, dass mit der Novellierung des Richtergesetzes für uns kein Anlass besteht, dies zu ändern. Daraus ergibt sich auch, dass sich aus unserem Gesetzentwurf nicht die Notwendigkeit ergibt, die Verfassung an der entsprechenden Stelle zu ändern. Das war von Anfang an unsere Absicht und das gilt mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf auch weiterhin.