Meine Damen und Herren, vergessen wir nicht, dass wir im Lande nach wie vor viele Unternehmen haben, deren Wertschöpfung nicht überwältigend ist, deren Umsatzrentabilität unzureichend ist, die aus eigener Kraft nicht in der Lage wären, notwendige Investitionen rechtzeitig zu tätigen. Gäbe es die Investitionsförderung nicht, dann würde die Investitionstätigkeit deutlich zurückgehen und
damit das Wachstum deutlich sinken. Diese Zusammenhänge muss man einfach sehen. Deshalb brauchen wir Investitionsförderung und Infrastrukturförderung. Bei der Investitionsförderung, denke ich, gibt es ja auch den Streit zwischen Zulage und Zuschuss. Die Zulage hat die genannten Vorteile. Sie hat für das Land den Vorteil, dass sie sozusagen die Basisförderung darstellt und die Landesmittel dann eingesetzt werden können, um Akzente zu setzen, um, Herr Lippmann, Qualität zu produzieren. Wenn Sie dies in Abrede stellen, dann müssen Sie über konkrete praktische Beispiele reden, die eine solche Aussage rechtfertigen.
Ich komme jetzt noch zu einem anderen Thema "Entkopplung". Herr Gerstenberger, Sie argumentieren wie ein Buchhalter. Sie stellen fest, vor Jahren hat er es abgelehnt,
Der Unterschied ist der, es hat sich inzwischen die wirtschaftliche Lage verändert. Man muss beim Einsatz des wirtschaftlichen Instrumentariums auch die ökonomischen Wirkungszusammenhänge berücksichtigen und nicht nur Buchhaltungskriterien. Die ökonomischen Wirkungszusammenhänge sind es, warum wir früher eine Entkopplung abgelehnt haben und heute für eine teilweise Entkopplung sind und sie auch realisiert haben.
Meine Damen und Herren, noch ein letzter Punkt "Kombilohnmodelle": Kombilohnmodelle sind keine Instrumente, um das Einkommen der Menschen abzusenken, sondern es ist der Versuch, solche Arbeit, die es zwar gibt, aber nicht in Form von konkreten Arbeitsplätzen, die wieder zu vergeben für Arbeitsplätze. Das heißt konkret, dass man die unteren Lohngruppen wieder besetzt, aber dass man sich im Klaren darüber ist, dass diejenigen, die auf solchen Arbeitsplätzen sitzen, trotzdem ein auskömmliches Einkommen brauchen und deshalb auf das Lohneinkommen ein zusätzliches Einkommen bekommen müssen. Deshalb reden wir nicht von Kombilohn, sondern von Kombieinkommen. Was den Kombilohn anlangt, da gibt es ja einige Modelle, über die man diskutieren kann. Was das Kombieinkommen anlangt, darüber gibt es bisher keine Modelle, aber plausible Argumente dafür. Gerade wir in den neuen Ländern haben dafür Erfahrungen. Ich denke jetzt noch einmal an "50 PLUS". Kein Mensch bezweifelt, dass sich dieses Modell bewährt hat. Kein Mensch bezweifelt, dass dieses Modell dazu geführt hat, dass Arbeitslose wieder in den ersten Arbeitsmarkt eingegliedert wurden.
Meine Damen und Herren, in der Wirtschaftspolitik und der Wirtschaftsförderung haben Landesregierung und Enquetekommission weithin identische Vorstellungen. Dass es dann abweichende Voten innerhalb der Enquetekommission gibt, das habe ich vermutet und auch zur Kenntnis genommen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nur ganz kurz. Herr Gerstenberger, die Schilderung Ihres postsozialistischen Traumas lasse ich hier nicht unerwidert. Was Sie 1985 mit Ihrer Arbeiter- und Bauernpartei erlebt haben, interessiert mich nicht. Ich werde nur darauf achten, dass Sie sich hier nicht als Märtyrer darstellen werden.
Aber nun zu den so genannten Erinnerungslücken: Sie sollten sich Ihre Pressemitteilung vom 19. Januar zur Hand nehmen. Ich habe Sie damals in der Enquetekommission schon darauf angesprochen, dass ich gesagt habe, Sie haben als Vorsitzender der Enquetekommission erstens nicht das Recht gehabt, sich dahin gehend zu äußern, Sie haben aber dennoch Ihre Position, was Sie eigentlich mit der Enquetekommission vorhatten, deutlich gemacht. Ich darf daraus zitieren, Frau Präsidentin, mit Ihrer Genehmigung: Sie sind, Herr Gerstenberger, optimistisch, dass die Wirtschaftsförderung im Freistaat aufgrund der Überprüfung verändert werde. Die Fördergelder von Europäischer Union und Bund werden, Gerstenberger zufolge, vielfach nicht zielgerichtet eingesetzt. Das sind Ihre Worte, die für die Enquetekommission gelten sollten. Ich lese Ihnen kurz noch einmal, damit Sie sich daran erinnern, die Passage vor, welchen Auftrag die Enquetekommission hat. Sie sollte die entsprechenden Gutachten auswerten, Entscheidungsgrundlagen erarbeiten und, jetzt kommt das Entsprechende, Empfehlungen aussprechen, die zukunftsweisende Wirtschaftsförderung weiterhin gewährleisten. Nichts von Überprüfung, nichts von Änderung, was Sie hier vorsetzen. Herr Gerstenberger, wenn ich im Bild des Klavierspielers, des Klaviers bleiben darf, Sie haben sich als Klavierspieler diskreditiert. Sie können vielleicht die Saiten fetten, mehr auch nicht.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt mehr vor. Demzufolge kann ich den Tagesordnungspunkt 21 schließen.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 5 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
Es gibt einen mündlichen Bericht durch den Vorsitzenden der Parlamentarischen Kontrollkommission. Bitte, Herr Vorsitzender Kölbel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste, ich gebe Ihnen heute den Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 5 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. § 19 Abs. 5 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes bestimmt, dass die Parlamentarische Kontrollkommission dem Landtag alle zwei Jahre einen Bericht über ihre bisherige Kontrolltätigkeit erstattet. Dabei ist dem Grundsatz der Geheimhaltung der Sitzungen der Kontrollkommission Rechnung zu tragen. Die letzte Berichterstattung über die Tätigkeit der Parlamentarischen Kontrollkommission erfolgte in der 2. Wahlperiode in der 92. Plenarsitzung am 24. Februar 1999.
Zur Konstituierung und Zusammensetzung: In seiner vierten Sitzung am 18. November 1999 und in seiner sechsten Sitzung am 16. Dezember 1999 hatte der Landtag gemäß § 18 Abs. 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes für die 3. Wahlperiode folgende Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder nach d`Hondt gewählt, nachdem die PDS-Fraktion auf den ihr zustehenden Sitz in der Parlamentarischen Kontrollkommission verzichtet hatte. Dies sind die Abgeordneten Kölbel, CDU; Abgeordneter Fiedler, CDU; Abgeordneter Grüner, CDU; Abgeordneter Stauch, CDU und Abgeordneter Pohl, SPD. In der konstituierenden Sitzung am 19. Januar 2000 wurde der Abgeordnete Kölbel, CDU, zum Vorsitzenden und der Abgeordnete Pohl, SPD, zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. In der gleichen Sitzung hatte die Kommission den Beschluss gefasst, dass die Geschäftsordnung der Parlamentarischen Kontrollkommission in der derzeit bestehenden Fassung Gültigkeit für die Arbeit der Parlamentarischen Kontrollkommission in der 3. Wahlperiode hat.
Zur Anzahl der Sitzungen und zu den Gegenständen der Unterrichtung: Die Parlamentarische Kontrollkommission ist in der 3. Wahlperiode bisher zu 20 Sitzungen in geheimer Beratung zusammengekommen. Eine der Sitzungen fand als Vor-Ort-Termin im Landesamt für Verfassungsschutz statt, wo sich die Parlamentarische Kontrollkommission vor Ort über die Arbeitsmöglichkeiten des Landesamts für Verfassungschutz informierte. In allen Sitzungen unterrichtete des Thüringer Innenministerium die Parlamentarische Kontrollkommission gemäß § 19 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes
über die allgemeine Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie über Vorgänge von besonderer Bedeutung.
Außerdem berichtete das Thüringer Innenministerium gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes zu konkreten Themen aus dem Aufgabenbereich des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, soweit die Parlamentarische Kontrollkommission darum bat. Somit hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission sehr intensiv mit folgenden Sachverhalten beschäftigt. Dies sind: Angebliche Übernahme eines VMannes in den Dienst des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz; Untersuchung zu Einzelvorgängen und deren Auswirkungen auf die Funktionsweise des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz durch den Staatssekretär a. D. Dr. Karl-Heinz Gasser; Suspendierung des ehemaligen Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz Dr. Roewer; Führung von V-Leuten durch das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz; Erörterung über die im Jahre 1997 abhanden gekommenen Festplatten und die zwischenzeitlich wieder aufgetauchten Kopien dieser Festplatten mit teilweise geheimhaltungsbedürftigen Daten. In einer Sondersitzung hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission mit den in der Presse veröffentlichten Vorwürfen beschäftigt. Dazu wurde eine mit allen Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission abgestimmte Presseerklärung abgegeben. Weiter beschäftigten wir uns mit der angeblichen Überwachung eines Thüringer Bürgermeisters auf Veranlassung des Thüringer Innenministers. Auch zu diesem Thema wurde eine mit allen Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission abgestimmte Presseerklärung abgegeben. Darüber hinaus ließ sich die Parlamentarische Kontrollkommission über das Ergebnis der Ermittlungen durch den Ermittlungsführer Herrn Dr. Frisch Bericht erstatten.
Folgende weitere Themen des Verfassungsschutzes bildeten bei den Beratungsgegenständen den Schwerpunkt.
Zum politischen Extremismus allgemein: Die Aufgabenstellung der Beobachtung des politischen Extremismus des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz wird im Wesentlichen von den Gegebenheiten im Land, d.h. vom Auftreten extremistischer Gruppierungen in Thüringen, bestimmt. Innerhalb des Extremismus werden in den Aufgabenfeldern Links-, Rechts- und Ausländerextremismus sowie Scientologyorganisationen unterschieden. Extremismus hat viele Gesichter. Eines der hässlichsten ist die brutale Gewalt. Auch in den vergangenen Jahren sind in Thüringen wieder Menschen Opfer extremistisch motivierter Angriffe geworden. Ein ernsthaftes Problem besteht vor allem darin, dass meist von jungen Gewalttätern derartige Taten begangen werden. Nach wie vor bilden die häufigen Auseinandersetzungen zwischen linksund rechtsorientierten Jugendlichen bei Aktionen und Demonstrationen ein Spezifikum. Damit im Zusammenhang stehen vor allen Dingen der Brandanschlag auf die Erfurter Synagoge, der Sprengstoffanschlag auf ein tür
kisches Dönergeschäft in Eisenach, aber auch der Widerstand gegen die Castor-Transporte durch Verteilung einer fingierten Behördeninformation über einen angeblichen Zwischenfall bei einem Castor-Transport oder das Besprühen von Bussen in Eisenach mit der Losung "Castor stoppen".
Die Nutzung von Kommunikationstechnik und neuen Methoden, wie z.B. Mobiltelefone, Mail-Boxen, InfoTelefone und Internet tragen dazu bei, dass Nachrichten und Appelle rasch verbreitet werden können und bundesweite Aktionen koordiniert werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass ein sehr viel größeres Publikum als bisher durch bisherige Propagandamittel sofort erreicht wird.
Zum Rechtsextremismus: Die Situation des Rechtsextremismus hat sich im Vergleich zu den Vorjahren bezogen auf das Mitgliederpotenzial nicht wesentlich geändert. Die drei rechtsextremistischen Parteien - die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die Republikaner und die Deutsche Volksunion (DVU) haben ihr Mitgliederpotenzial halten bzw. festigen können, so wie gewisse Übersichten, die uns vorlagen, zeigten. So war 1998 in Thüringen mit etwa 200 NPD-Anhängern zu rechnen und im Jahr 2000 mit 260 NPD-Anhängern, bei den Republikanern von 220 gesunken auf etwa 190, bei der DVU gleich bleibend in beiden Jahren bei etwa 200. Grundelemente des Rechtsextremismus sind: ein überzogener, häufig aggressiver Nationalismus, der das Prinzip der Völkerverständigung missachtet, eine Überbetonung der Staatsinteressen gegenüber den Freiheitsrechten des Einzelnen, eine völkische Ideologie, die in verschärfter Form als Rassenideologie und Fremdenfeindlichkeit auftritt und die Verleugnung sowie die Heraus- und Hervorhebung angeblich positiver Elemente des Dritten Reichs.
Die festgestellte Anzahl der Straftaten, denen eine rechtsextremistische Motivation zugrunde lag, weist zum Vorjahr einen deutlichen Anstieg um 65 Prozent aus, 1999 waren es 1.118 Straftaten, in 2000 1.846 Straftaten. Den Hauptanteil bilden die so genannten Propagandadelikte, Verbreiten von Propagandamitteln bzw. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Dazu zählen z.B. das Schmieren von Hakenkreuzen oder andere strafbare NS-Symbole, das Zeigen des Hitlergrußes in der Öffentlichkeit oder das Rufen von Naziparolen. In den 1.846 rechtsextremistischen Delikten sind 120 fremdenfeindliche Straftaten enthalten, was einem Anteil von 6,5 Prozent entspricht, im Vergleich zu 1998 bei 77 ist ein Anstieg auf 35,8 Prozent feststellbar.
Zum Linksextremismus: Die Situation des Linksextremismus hat sich im Vergleich zu den Vorjahren bezogen auf das Mitgliederpotenzial kaum verändert, wie aus folgender Übersicht hervorgeht. 1998 waren es bei der Kommunistischen Plattform etwa 120, im Jahr 2000 etwa 100 Mitglieder; bei der DKP wurde 1998 zwischen 50 und 100 gerechnet, im Jahr 2000 mit 50; bei der
Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands wurden 1998 zwischen 30 und 40 gerechnet, in 2000 mit etwa 50 Mitgliedern; bei der KPD mit wenigen Einzelpersonen; bei den Autonomen 1998 zwischen 300 und 350, von der selben Zahl wird im Jahr 2000 ausgegangen. Grundlage der unterschiedlichen Anschauungen und Theoriebildungen bleiben die Werke von Marx, Engels, Lenin sowie auch Stalin, Trotzki und Mao Tse-tung. Das Ziel der Linksextremisten ist es, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen.
Die Zahl der Straftaten mit linksextremistischem Hintergrund weist gegenüber dem Vorjahr einen starken Rückgang um 32,7 Prozent auf. Dieser ist im Wesentlichen auf die geringe Anzahl von Schmierereien mit politischem Inhalt zurückzuführen, 1999 waren es 52, im Jahr 2000 35. Den Hauptanteil der Straftaten bilden Raubüberfälle, Landfriedensbruch, Widerstandshandlungen, Schmierereien mit politischem Inhalt.
Zum Ausländerextremismus: Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz befasst sich auch mit extremistischen Aktivitäten und entsprechenden Strukturen im Umfeld der in Thüringen lebenden Ausländer. Die Zahl der hier lebenden ausländischen Bürger, etwa 40.000, ist gegenüber dem gesamten Bundesgebiet mit über 7 Millionen sehr gering. Das Zusammenleben mit ihnen gestaltet sich überwiegend friedlich und konfliktfrei. Der Arbeiterpartei Kurdistan, PKK, ist es inzwischen gelungen, auch in Thüringen illegale Strukturen aufzubauen. Im gesamten Bundesgebiet ist die PKK in sieben Regionen und etwa 30 Gebiete gegliedert. Diese werden wiederum in Teilgebiete aufgeteilt. Der Großraum Erfurt ist als eigenständiges Teilgebiet Erfurt von der PKK erschlossen und fest in die Parteistrukturen in Deutschland eingebunden. Die Zahl der Mitglieder und Anhänger beläuft sich in Thüringen auf etwa 70 Personen. Türkische linksextremistische Organisationen sind in Thüringen nach wie vor vorhanden. Insgesamt betrachtet ist einzuschätzen, dass von den Ausländern im Allgemeinen keine Gefahren ausgehen.
Zu weiteren Beratungsgegenständen: Die Kommission ließ sich auch regelmäßig über den Bereich der Spionageabwehr sowie die Bereiche fortwirkende Strukturen MfS/ AfNS, ein Bereich, der lediglich im Thüringer Verfassungsschutzgesetz ausdrücklich aufgeführt ist, Scientologyorganisationen und insbesondere über die Neuorganisation des Landesamts für Verfassungsschutz nach dem Präsidentenwechsel berichten.
Zusammenfassend ist einzuschätzen, dass die Unterrichtung durch die Landesregierung umfassend und sachgerecht erfolgte. Da die Beratungen der Parlamentarischen Kontrollkommission geheim sind und die Geheimhaltungspflichten auch bei diesem Bericht zu beachten sind, bitten wir um Verständnis, dass zum Inhalt der Beratun
gen keine weiteren Ausführungen gemacht werden können. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat sich allerdings - wie bereits erwähnt - durch die Abgabe zweier abgestimmter Presseerklärungen zu aktuellen Bereichen eingeschaltet. Dabei handelte es sich - wie bereits oben dargelegt - um die Problematik der abhanden gekommenen Festplatten aus dem Thüringer Innenministerium sowie die angebliche Überwachung zweier Thüringer Kommunalpolitiker auf Veranlassung des Innenministers. Derartige Erklärungen wird die Parlamentarische Kontrollkommission auch weiterhin abgeben, wenn sie dies sachlich für notwendig hält. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Das heißt also, dass wir keine Aussprache dazu durchführen, nur den Bericht des Kommissionsvorsitzenden gehört haben. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 22
und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12, d.h., wir bewegen uns jetzt wieder in der normalen Tagesordnung.
Umsetzung des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter im Freistaat Thüringen - Programm "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesanstalt für Arbeit sowie des Europäischen Sozialfonds Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/1909
Begründung ist nicht signalisiert worden, da der Sofortbericht gegeben wird. Das bleibt auch dabei, dann bitte ich um den Sofortbericht Minister Dr. Pietzsch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Integration ist im Bereich der Schwerbehinderten ein Schwerpunkt der Thüringer Sozialpolitik. Allerdings muss man natürlich auch hinzufügen, ganz besonders schwierig sind integrative Maßnahmen umzusetzen in Zeiten struktureller Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Zuerst kam es zu einem erheblichen Anstieg der Arbeitslosigkeit gerade Schwerbehinderter. Insofern ist es auch heute noch
ein Unterschied zwischen den Integrationsmöglichkeiten und den Integrationserfolgen in den alten und in den neuen Bundesländern. Die Integration schwerbehinderter Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben besaß bereits vor der Novellierung des Schwerbehindertengesetzes und der damit verbundenen Initiative "50.000 neue Jobs für Schwerbehinderte" einen hohen Stellenwert in der Behindertenpolitik des Freistaats Thüringen. Denn, meine Damen und Herren, wir sind uns darüber im Klaren, dass gerade Arbeit für Behinderte mehr als Broterwerb bedeutet, sondern auch Anerkennung und Selbstbestätigung und das Gefühl, nicht ausgegrenzt zu sein. Die Landesregierung hat schon vor dieser Initiative eine Fülle entsprechender Maßnahmen ergriffen. Ich denke dabei nur an die Durchführung von Sonderprogrammen mit einem Gesamtvolumen über die Ausgleichsabgabe von mehr als 60 Mio. DM. Ich denke dabei an gezielte Öffentlichkeitsarbeit, ich denke auch daran, dass über 26.000 Handwerksbetriebe in Thüringen direkt angesprochen worden sind, ich denke an umfangreiche Schulungsarbeit der Integrationsämter und an qualifizierte Beratung der Arbeitgeber vor Ort und die adäquate berufliche Begleitung schwerbehinderter Arbeitnehmer. Ich denke aber auch an investive Maßnahmen gemeinsam mit Bund und Bundesanstalt für Arbeit, wie beispielsweise das Berufsförderungswerk in Seelingstädt.
Durch die begleitende Hilfe der Integrationsfachämter konnte in den letzten fünf Jahren durch die Thüringer Integrationsämter - Ihnen vielleicht noch als Hauptfürsorgestellen bekannt - allein durch Maßnahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben ca. 4.400 schwerbehinderter Menschen bei der Erhaltung ihres Arbeitsplatzes oder bei der Erlangung eines Arbeitsverhältnisses geholfen werden.
Nun zu der Initiative: Gerade weil wir uns in Thüringen bereits sehr stark für die Belange behinderter Mitbürger engagieren, haben wir natürlich diese Initiative engagiert aufgegriffen. Das entsprechende Bundesgesetz trat am 1. Oktober 2000 in Kraft und Kernstück des Gesetzes ist das novellierte Schwerbehindertengesetz. Ich habe hier übrigens auf Mündliche Anfragen und Anträge bereits darüber berichtet und ich habe auch darüber berichten müssen, dass wir natürlich im Detail noch keine abschließenden Ergebnisse vorweisen können, da es ja erst ab 1. Oktober 2000 in Kraft getreten ist und die Maßnahmen zum Teil über ein Jahr gehen. Dieses novellierte Schwerbehindertengesetz beinhaltet im Wesentlichen die neue Festlegung der Beschäftigungsquote und der Höhe der Ausgleichsabgabe, beinhaltet die Stärkung der Rechte erwerbsfähiger Schwerbehinderter, beinhaltet die Verpflichtung zu Integrationsvereinbarungen und betrieblicher Prävention, die Verbesserung der Stellung der Schwerbehindertenvertretung und beinhaltet das Ziel, die Integrationsfachdienste flächendeckend auszubauen und beinhaltet die Förderung von Integrationsprojekten.
Zur Frage der Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze: Dieses ist eine Frage, die so genau nicht beantwortet werden kann, insbesondere bei der Frage seit dem 01.10.2000, und zwar deswegen, da keine Statistik die Neuschaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausweist. Aus der Statistik der Bundesanstalt für Arbeit, und nur dort könnte es erfasst werden, ergibt sich lediglich die Anzahl der arbeitslosen Schwerbehinderten als Saldo aus Abgängen, d. h. Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt, und Zugängen, d. h. zusätzlich arbeitslos gewordene. In Thüringen nahmen zwischen Oktober 2000 und November 2001 insgesamt ca. 3.800 arbeitslose Schwerbehinderte eine Beschäftigung auf. Eine wesentliche Änderung der Zahl der Beschäftigungsaufnahmen allerdings zu den Vorjahren ist dabei nicht erkennbar. Die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter ist in Thüringen von 5.597 im Oktober 2000 auf 5.921 im Oktober dieses Jahres sogar leicht angestiegen. Ursache dafür ist allerdings auch, dass die Zahl der Anträge auf Anerkennung der arbeitsfähigen Schwerbehinderten kontinuierlich angestiegen ist. Die Vermittlungsergebnisse werden durch diesen Anstieg der Zahl der neuen arbeitsfähigen Schwerbehinderten sozusagen kompensiert. Diese Zahlen deuten darauf hin, dass bei bundesweitem Rückgang der Arbeitslosenquote bei schwerbehinderten Menschen, aber gerade in den neuen Bundesländern, diese 25 Prozentquote nicht erreicht werden wird.