Ich habe die Beteiligten gesprochen. Sie scheinen nur die zu hören, die Sie hören wollen. Ich habe alle gehört, meine Damen und Herren: Stadtroda, der Kreis ist da gewesen, als wir im Dezember des vergangenen Jahres darüber gesprochen haben, auch die Beteiligten sind dabei gewesen und man hat dort einvernehmlich, ohne dass ich Einfluss
genommen habe, ohne dass das TMSFG im Wesentlichen Einfluss genommen hat, die zukünftigen Träger vereinbart. Da waren die Krankenhäuser mit beteiligt und da war der Hauptpersonalrat mit beteiligt. Meine Damen und Herren, ich finde das schon schlimm, was hier an Unterstellungen abgeht.
Herr Kollege Kretschmer, Otto. Ich werde natürlich mit Ihnen nicht in einen juristischen Disput eintreten wollen. Da würde ich ja logischerweise unterliegen. Sie würden auch nicht über eine medizinische Behandlung mit mir in einen Disput einsteigen. Dass wir uns diese Frage "Beleihung" nicht leicht gemacht haben, darf ich Ihnen versichern. Es ist keine Übertragung der Aufgabe an Private, es ist keine Privatisierung, sondern es ist eine Beleihung. Da ist halt ein kleiner Unterschied. Wenn Sie sagen, was die Gutachter angeht, dann kann ich Ihnen nur damit antworten mit wenig juristischem Fachsinn, dass gerade das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt eine Beschwerde oder einen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchführung des Maßregelvollzugs durch einen privaten Betreiber abgelehnt hat. Ich denke, wenn ein Landesverfassungsgericht die Klage gegen die Betreibung eines Privaten für den Maßregelvollzug ablehnt, dann ist das schon immerhin auch eine gewisse Position.
Meine Damen und Herren, als die Aussprache losging, Frau Fischer, dachte ich, es bleibt noch einigermaßen im sachlichen Bereich. Ich kann nicht alle Ihre Fragen beantworten. Ich sage natürlich, mit den 25,1 Prozent - deswegen haben wir ja die Verträge so gemacht - werden wir Einfluss auf die Struktur nehmen und was Hildburghausen angeht, da gibt es in der Tat keinen Aufsichtsrat, aber da ist das Land in der Gesellschafterversammlung vertreten und wir werden unsere Interessen direkt über die Gesellschafterverantwortung wahrnehmen und das ist nicht schlechter als im Aufsichtsrat.
Noch einmal, natürlich habe ich nicht die Verträge, die Kontrollmaßnahmen und die Berichtspflichten, die dort notwendig sind, in jedem einzelnen Abschnitt hier darlegen können. Das geht gar nicht. Die Verträge, die dort geschlossen sind, sind relativ umfangreich. Herr Kretschmer, es geht ja nicht nur um Berichtspflichten, da würde ich Ihnen zustimmen, Papier ist geduldig, in Berichte kann man viel schreiben, sondern es geht um ganz konkrete Kontrollmöglichkeiten, die das Land hier hat. In ähnlicher Weise ist es mit den Kontrollmöglichkeiten, die hier angesprochen sind, die der Rechnungshof natürlich dort hat, wohin öffentliche finanzielle Mittel fließen. Erstens sind wir mit 25,1 Prozent beteiligt, zum Zweiten wurden Investitionen, das, was bisher geleistet worden ist, über öffentliche Mittel finanziert und also ist auch hier rein gesetzlich schon der Rechnungshof in der Lage zu prüfen.
Frau Heß, ich finde es schon etwas abenteuerlich, wenn Sie behaupten, dass im Bereich der Psychiatrie nur Asclepios Erfahrung hat. Das erzählen Sie mal bitte Diakonie und Caritas.
Und Ökumene - ich gebe mal einen kleinen Nachhilfeunterricht - ist eine Vereinigung von katholischer und evangelischer Kirche und ist eine Vereinigung von Diakonie und Caritas. Ich kenne nur wenige, die so viel Erfahrung im Bereich der Psychiatrie haben wie Caritas und Diakonie, meine Damen und Herren.
Lassen Sie mich ein letztes Wort zu dem sagen, Frau Thierbach, was Sie angemahnt haben, was Gotha angeht und dass wir die Grundrechte der im Maßregelvollzug Einsitzenden oder zu Behandelnden zu wenig berücksichtigen. Meine Damen und Herren, wir müssen schon, denke ich, auch die berechtigten Sorgen sehr genau zur Kenntnis nehmen, dass Maßregelvollzug auch Sicherheit bedeutet, übrigens Sicherheit nicht nur für die, die draußen sind und Sorge haben, sondern Sicherheit auch für die Patienten, die drin sitzen, denn die müssen auch manchmal vor ihren eigenen Trieben geschützt werden; da müssen wir auch aufpassen. Was Gotha angeht, meine Damen und Herren, habe ich ausdrücklich gesagt, Gotha ist eine Übergangslösung. Ich kann Ihnen nur sagen: Schauen Sie sich den Maßregelvollzug an. Wir werden es in Gotha in dem Verwaltungstrakt des ehemaligen Gefängnisses machen, im Verwaltungstrakt werden wir es einrichten, nicht in den vergitterten Zellen. Da kann ich Ihnen nur sagen, es wird jeder dankbar sein, der nach Gotha kommt und nicht mehr in Mühlhausen seinen Platz auf dem Flur hat, wo er nämlich zu zweit und zu dritt auf dem Flur ist.
Mir liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache und stelle zunächst fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Es wird nicht widersprochen und es bleibt bei dieser Feststellung. Dann kommen wir zur Abstimmung zum Antrag der Landesregierung in der Drucksache 3/2032. Dazu gibt es einen Antrag durch Herrn Abgeordneten Dr. Pidde.
Das heißt, wir stimmen in namentlicher Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/2150 ab.
Hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben? Das ist offensichtlich der Fall. Ich bitte, dass ausgezählt wird.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zur Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 3/2150 vor. Es wurden 72 Stimmen abgegeben; es gab 42 Jastimmen, 28 Neinstimmen, 2 Enthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 in seinen Punkten a und b.
Da die Landesregierung angekündigt hat, den Sofortbericht zu geben, ist keine Begründung gewünscht. Ich bitte Minister Dr. Pietzsch um den Sofortbericht. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn keine Begründung gewünscht ist, orientiere ich mich an dem Wortlaut des Antrags. Der Wortlaut des Antrags heißt, dass ich über den Stand der bisherigen Planung zum Krankenhausplan berichten soll. Ich weite es etwas aus.
Aufgrund des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und des Thüringer Krankenhausgesetzes ist das Thüringer Sozialministerium gehalten, eine Krankenhausplanung nach spätestens fünf Jahren fortzuschreiben. Die Aufgabe besteht darin, die patienten- und bedarfsgerechte stationäre Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern sicherzustellen. Der 3. Thüringer Krankenhausplan galt seit dem 1. Januar 1998.
Zum Stand: Wir haben am 27. November 2001 im Kabinett den 4. Thüringer Krankenhausplan gebilligt. Er ist am 01.01.2002 in Kraft getreten und bildet die Grundlage der Feststellungsbescheide, die derzeit den Krankenhäusern zugeschickt werden.
Möchte eine Fraktion die Aussprache zu diesem Bericht eröffnen? Herr Stauch für die CDU-Fraktion. Als erste
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das ist schon ein interessanter Antrag. Meines Wissens kommt der von der PDS, anscheinend sind alle Klarheiten beseitigt, der Krankenhausplan liegt ja auch vor. Dies ist halt ein Antrag von vorgestern, das ist nun mal so und ich war eigentlich der Meinung, er wäre beim letzten Mal zurückgezogen worden. Da waren ja schon die Unterlagen verteilt.
Ich sag mal, es gibt dem eigentlich nichts hinzuzufügen, vielleicht zwei Sätze auch zum Verfahren. Wenn der 3. Krankenhausplan so intensiv diskutiert worden wäre, auch im Ausschuss, und wenn da so auf Nachfragen geantwortet worden wäre, wie jetzt beim 4. Krankenhausplan, hätten wir uns beim 3. manchen Ärger erspart.
Den Leuten, die anmahnen, man hätte sich mehr dem Gutachten zuwenden müssen und davon nicht abweichen dürfen, denen kann ich auch nur sagen, der Gutachter war der gleiche und dann sollte man sich mal das Gutachten zum 3. Krankenhausplan vornehmen, da hätten wir uns manche Arbeit zum 4. Krankenhausplan erspart.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich denke hier ist viel Gelassenheit angesagt, denn es ist genau das passiert, was wir natürlich auch erwartet haben. Mehr kann ich dazu nicht sagen und mehr will ich dazu auch nicht sagen. Herr Minister, ich kann Sie beruhigen, es geht nach wie vor um den Planungsvorgang.
Meine Damen und Herren, wie wir alle wissen, ist inzwischen der 4. Thüringer Krankenhausplan durchs Kabinett bestätigt und in Kraft getreten. Insofern ist er aus den Schlagzeilen, vorerst. Der Krankenhausplan soll sich den
veränderten Bedingungen der stationären Versorgung anpassen und in regelmäßigen Zeitabständen fortgeschrieben werden. Der Vorschlag für den Krankenhausplan wird vom Krankenhausplanungsausschuss erarbeitet, das heißt von den Vertretern der Krankenkassen, der Krankenhäuser bzw. ihrer Träger. Ein Mitglied der Landesärztekammer gehört ebenfalls dem Planungsausschuss an. Im Übrigen heißt es dazu im Kommentar zum Krankenhausrecht in Thüringen, ich zitiere: "Mit ihm ist ein Gremium entstanden, das eine zeitgerechte, intensive und zugleich institutionell abgesicherte Mitwirkung der an der Krankenhausversorgung Beteiligten begründet und gewährleistet", Seite 45, "Das Krankenhausrecht in Thüringen", Kommentar Georg Schmidt, Regierungsdirektor im Thüringer Ministerium für Soziales und Gesundheit.
Das Gesundheitsministerium hatte das Kieler Institut, das Institut für Gesundheits- und Systemforschung, wie der Minister auch schon festgestellt hat, mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, das Grundlage der Diskussion im Ausschuss sein sollte - Presseerklärung des Ministeriums vom 08.05.2001. In der gleichen Presseerklärung wurde darauf verwiesen, dass das Gutachten nicht mit dem Krankenhausplan gleichzusetzen sei und wesentlich die Arbeit des Planungsausschusses wäre. In den darauf folgenden Verlautbarungen wurde deutlich, dass die Meinungen im Krankenhausplanungsausschuss immer weiter auseinander gingen und das Kieler Gutachten offensichtlich keine Bezugsgrundlage mehr spielte. Der schlagzeilenträchtige Bettenabbau ist aus unserer Sicht nicht das alleinige und das entscheidende Kriterium für die heutige Krankenhausplanung. Die Bettenmesszahl ist eher Grundlage für die Investitionsplanung.
Herr Minister Dr. Pietzsch, wenn ich es richtig in Erinnerung habe, wollten Sie auch ein zweites Gutachten als Planungsgrundlage heranziehen, das auf die Leistungsbezogenheit der Krankenhausversorgung abzielt. Sie hätten es tun sollen. Es gibt nicht nur Professor Rüschmann in der Bundesrepublik, der leistungsbezogene Gutachten erstellt. Diese Notwendigkeit ist mit der Einführung der DRGs, des neuen Entgelts, durchaus begründbar, aber nicht nur damit. Die gegenwärtige Situation im Krankenhaussektor ist dadurch gekennzeichnet, dass die Krankenhäuser sich neu ausrichten müssen in der Vorlaufphase für die Einführung der DRGs ab 2003/2004. Das bedeutet aber auch eine Neuorientierung in der staatlichen Krankenhausplanung. Das Beske-Gutachten
berücksichtigt nach unserem Wissen die Brüche und Probleme im Gesundheitswesen keineswegs. Es knüpft an die Planung in traditionellen Strukturen an, wie es auch aus einer Presseerklärung des TMSFG zu entnehmen war. Über die Medien ist zudem der Eindruck entstanden, in Thüringen gibt es weder eine Planungssystematik noch sind Planungsziele erkennbar bei der Fortschreibung des Krankenhausplans. Einzig ein Ziel war erkennbar - Bettenredu
zierung. Darüber, meine Damen und Herren, wurde trefflich gestritten. Hier haben wir zudem den Eindruck, dass gewisse private Träger bevorteilt wurden. Mit Interesse haben wir dann auch die damit einhergehenden Pressemeldungen verfolgt sowie die Kabinettsentscheidung zum Landeskrankenhausplan. Welcher Minister setzt sich denn nun tatsächlich durch, und vor allem warum? Die Begründungen, die uns gegeben worden sind, sind uns eben nicht einleuchtend genug, nicht nur, weil der Presse nichts mehr zu entnehmen war, sondern auch der neue Krankenhausplan gibt darauf keine ausreichenden Antworten.
Sie haben zu Beginn der Planung einen Zielkorridor vereinbart. Dessen konkrete standortbezogene Ausgestaltung blieb bis zuletzt zwischen den Planungsbeteiligten strittig. Damit konnte sich der Planungsausschuss trotz zuvor beschlossener Zeitplanung im Juli vergangenen Jahres auf keinen gemeinsamen Planungsvorschlag verständigen. Das Fachministerium hatte in Kenntnis der unterschiedlichen Interessenlagen von Krankenkassen und Trägerseite daraufhin ein eigenes Papier als Kompromissformel offeriert und den Krankenhäusern im Rahmen der gesetzlichen Norm Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Kritisch wurde verfolgt, wie die Rechtssicherheit der Krankenhäuser in diesem Verfahren gewahrt wurde. Es gab Versuche, Krankenhäusern die Unabänderlichkeit von Voten des Krankenhausplanungsausschusses zu suggerieren. Sind so die rechtsverbindlichen Bescheide zum Krankenhausplan in Thüringen entstanden? Mehr als nur kritische Äußerungen gab es zu den Informationswegen. Krankenhäuser bzw. deren Belegschaften erfuhren von ihrem geplanten Ausscheiden aus der Versorgung über die Presse. Das schafft Unmut. Eine solche Verfahrensweise konterkariert die gemeinsame Verantwortung von Land und Gebietskörperschaften für die Krankenhausversorgung.
Meine Damen und Herren, im Krankenhausplan sind Ausführungen zu seiner Umsetzung enthalten, Seite 15. Wäre es in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll festzulegen, dass jährlich Überprüfungen zu den getroffenen Vereinbarungen stattfinden? Gehört dazu habe ich nichts. Wäre es nicht sinnvoll, die Inanspruchnahme der Leistungsangebote der Häuser durch die Bevölkerung mit einzubeziehen, um zu realitätsbezogenen Aussagen zu kommen? Bei der Novellierung des Thüringer Krankenhausgesetzes sollte in Zukunft auch klargestellt werden, was heißt Wohnortnähe. Eine genaue Definition des Begriffs ist überfällig. Thüringen ist ein Flächenland und hat als solches einige Besonderheiten aufzuweisen. Wenn ich mir dazu die Planungsregion Mitte und hier insbesondere die Orthopädie ansehe, dann konzentriert sich diese auf die Standorte Erfurt, Bad Berka und Arnstadt. Ähnliches wäre zur Hals-Nasen-Ohren-Versorgung in Südthüringen zu sagen. Warum wurden die Belegbetten in Hildburghausen und Sonneberg gestrichen? Faktoren wie demografische und sozial-strukturelle Entwicklung, Leistungsmix im Krankenhaus, Aussagen zu Mindest- bzw. optimalen Betriebsgrößen spielten zumindest in der Öffentlichkeit kaum eine Rolle. In Thüringen sind außerdem noch topografische Besonderheiten zu be
Meine Damen und Herren, wie groß der Druck der Krankenkassen auf die Planung ist, zeigt die Entwicklung des Krankenhauses Zella-Mehlis. Hier war einst vorgesehen, neben der Inneren eine Geriatrische Abteilung aufzubauen, das wäre auch zukunftssicher nicht nur für das Haus und seine Mitarbeiter gewesen, es war auch - und das ist wichtig - eine struktur- und standortbezogene Entscheidung. So aber ging die Geriatrie nach Meiningen zu einem konfessionellen Träger, weil hier der Ausbau billiger wurde für die Krankenkassen. Aber, meine Damen und Herren, jährlich 3 Mrd. Ausgaben für den Krankenhaussektor in Thüringen sollen von uns keineswegs klein geredet werden. Wenn die Krankenkassen aber nur noch die Ausgaben im Blick haben, weniger aber die ganzheitliche Versorgung, wie die Verzahnung von ambulant und stationär, dann ist auch nach ihrer Rolle im System der gesetzlichen Krankenkassen zu fragen und vieles ist zu hinterfragen. Dann stellt sich auch die Frage: Brauchen wir in Zukunft noch so viele Kassen zum Geldverteilen?