Protokoll der Sitzung vom 24.01.2002

Sind Sie mit mir der Meinung, dass eine Diskussion über die Zulässigkeit der Frage heute überflüssig ist, obsolet schließlich. Da Sie in Kenntnis des Sachstands von der Landtagsverwaltung natürlich so zugelassen wurde, darf ich Sie nochmals fragen, wo im Grunde der Unterschied Ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 zur Antwort am 14. Dezember vorigen Jahres liegt?

Herr Abgeordneter Schemmel, ich habe hier nicht die Einschätzung der Landtagsverwaltung zu kommentieren, ob sie eine Frage für zulässig oder unzulässig hält. Mit der Entscheidung der Landtagsverwaltung und mit der Entscheidung der Präsidentin, diese Frage zuzulassen, besteht für die Landesregierung grundsätzlich die Verpflichtung, diese Anfrage auch zu beantworten. Sie mag im Rahmen der durch die Verfassung vorgegebenen Vorschriften dann entscheiden, wie intensiv oder nicht intensiv sie diese Fragen beantwortet.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Durch die Landesregierung.)

Eines, Herr Abgeordneter Schemmel, überrascht mich doch sehr. Sie waren einmal in der letzten Legislaturperiode Justizstaatssekretär. Es wundert mich schon, dass Sie durch Ihr hartnäckiges Nachfragen einer bereits gegebenen Antwort offensichtlich den Eindruck erwecken wollen, als wenn es Aufgabe der Landesregierung wäre, die Aussagen von Personen zu zensieren, die im Status von politischen Beamten stehen. Ich rate Ihnen, doch einen Blick in das Thüringer Beamtengesetz zu werfen und sich an Ihr früheres Leben zurückzuerinnern. Ich kann mich nicht daran erinnern, dass jemals die Äußerungen des Justizstaatssekretärs durch die Staatskanzlei zensiert worden

wären.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Minister, stimmen Sie mir zu, dass die geänderte Geschäftsordnung dieses Hauses nunmehr der Präsidentin nicht mehr erlaubt, eine Bewertung von Antworten der Landesregierung auf Mündliche Anfragen vorzunehmen?

Herr Abgeordneter Höhn, die Geschäftsordnung hat es nach Auffassung der Landesregierung schon in ihrer früheren Version der Präsidentin schlicht nicht gestattet, festzustellen, dass eine Frage nicht beantwortet ist.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Jetzt ist es rechtlich untermauert.)

Die Debatte im Rahmen des Justizausschusses und auch ein Gutachten der Landtagsverwaltung bestätigen, dass etwaige Feststellungen der Präsidentin allenfalls sitzungsleitenden Charakter haben und keinerlei Bindungswirkung gegenüber der Landesregierung entfalten können. Ich empfehle das Gutachten der Landtagsverwaltung Ihrer besonderen Lektüre.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wie bitte?)

Ich sehe keine weiteren Fragen. Herr Minister Gnauck, über den ersten Teil Ihres letzten Satzes wird tatsächlich noch mal zu befinden sein, nicht über den letzten Ihrer Feststellung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Sie können sich setzen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Herrn Döring in Drucksache 3/2131. Bitte, Herr Abgeordneter.

Lehrerausbildung in Thüringen

Frau Ministerin Prof. Schipanski hat als neue Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK) in einem Presseinterview in "Die Welt" vom 9. Januar 2002 Veränderungen in der Lehrerausbildung gefordert. Danach muss es gelingen, "die Lehrmethodik und Didaktik stärker in den Mittelpunkt

der Ausbildung zu stellen".

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie gedenkt die Landesregierung darauf Einfluss zu nehmen, dass bei der Besetzung freier bzw. frei werdender Stellen für Pädagogik zukünftig solche Hochschullehrer und Mitarbeiter ausgewählt werden, die Kenntnisse von Schule, möglichst von der Thüringer Schule, aus eigener schulpraktischer Erfahrung und aus schulbezogener Forschungstätigkeit vorweisen können?

2. Wie schätzt die Landesregierung den gegenwärtigen Stand der Personalentwicklung für die Lehrerausbildung im Hinblick auf den großen Anteil der Lehramtsstudenten an der Universität Erfurt ein?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Das Thüringer Hochschulgesetz verlangt in den Bestimmungen über die Einstellungsvoraussetzungen für Professoren, dass diese besondere facheinschlägige wissenschaftliche Leistungen vorweisen können, die in der Regel durch eine Promotion sowie durch eine Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen nachgewiesen werden müssen. Auf eine Professur, die die Wahrnehmung erziehungswissenschaftlicher oder fachdidaktischer Aufgaben in der Lehrerbildung vorsieht, darf nach ausdrücklicher gesetzlicher Regelung darüber hinaus nur berufen werden, wer eine dreijährige Schulpraxis nachweist. Eine entsprechende Einschätzung von Bewerbern für eine Professur obliegt wegen des Grundsatzes der Hochschulautonomie zunächst den Hochschulen. Eine rechtsaufsichtliche Überprüfung des Vorliegens der genannten Voraussetzungen erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Bei der Einstellung wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich der Lehrerbildung wird von den Hochschulen ebenfalls auf das Vorhandensein entsprechender einschlägiger wissenschaftlicher und praktischer Erfahrungen geachtet.

Zu Frage 2: Nach der erfolgreichen Eingliederung der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der ehemaligen Pädagogischen Hochschule Erfurt in die Universität Erfurt führt die Hochschule zurzeit Berufungsverfahren zur Besetzung der für die Erziehungswissenschaftliche Fakultät ausgeschriebenen Stellen durch. Diese Berufungen werden nach Vorlage von der Hochschule durch das Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zügig zum Abschluss gebracht. Gemeinsam mit der Hoch

schule ist das Ministerium dabei bemüht, dem Bedarf an Lehrkräften für die Lehrerbildung auf der Grundlage gegenwärtig durchgeführter Kapazitätsberechnungen gerecht zu werden. Auch die Zusammenarbeit mit den staatlichen Studienseminaren des Thüringer Kultusministeriums wird in diesem Zusammenhang geprüft.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin, wie bewerten Sie denn die Tatsache, dass der bisherige Inhaber des Lehrstuhls für Grundschulpädagogik der Universität Erfurt sich bisher wissenschaftlich vor allem mit der Kindheit von Indianern beschäftigt hat?

Die Berufungen, die an der Universität Erfurt und an der Pädagogischen Hochschule Erfurt durchgeführt worden sind, lagen in der Verantwortung der Hochschule selbst und die Arbeiten, die uns zur Verfügung standen, haben sich nicht nur darauf bezogen.

Es gibt noch eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Ministerin, wie bewerten Sie das Vorhaben der Universität, die Lehrstühle für Grundschulpädagogik und Schulpädagogik, also für Sekundarstufe, zusammenzulegen, wohl wissend, dass es schon einen Unterschied im Unterricht einer ersten und einer zwölften Klasse gibt?

Umwidmungen innerhalb der Hochschule liegen in der Verantwortung der Fakultäten. Es werden aber immer entsprechende Rücksprachen mit meinem Hause vorgenommen und wir werden entsprechend mit der Fakultät verhandeln.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke schön, Frau Ministerin.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2141. Bitte, Herr Abgeordneter Buse.

Vom Mythos der Reichsautobahn zur modernen Autostraße des 21. Jahrhunderts

Unter diesem Motto veröffentlichte das Autobahnamt des Freistaats Thüringen auf einem Faltblatt über den Neu- und Ausbau von Autobahnen im Freistaat Thüringen - so über den Ausbau der A 4 und der A 9 sowie über den weiteren Bau der A 38, A 71, A 73. Nicht nachvollziehbar ist aber, dass in diesem Zusammenhang der Ausgangspunkt dieser Darstellungen beim Reichsautobahnnetz insgesamt und damit auch außerhalb Thüringens gesetzt wurde.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Darstellungsweise im Faltblatt?

2. Welche Analogien zur Reichsautobahn sollten warum mit dieser Darstellungswahl hergestellt werden?

3. Wie bewertet die Landesregierung die internationale Wirkung des Faltblatts?

4. Welche Konsequenzen zieht oder veranlasst die Landesregierung aus der veröffentlichten Kritik?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Buse wie folgt.

Zu Frage 1: Die Landesregierung distanziert sich von der unglücklichen Darstellungsweise im Faltblatt und bedauert die hierdurch ausgelösten Irritationen. Mit der Publikation war in keiner Weise beabsichtigt, eine gedankliche Nähe zur NS-Zeit herzustellen. Die Herausgabe des Faltblatts erfolgte in alleiniger Verantwortung des Thüringer Autobahnamts. Sie war mit dem TMWAI nicht abgestimmt worden und erfolgte ohne meine Zustimmung.

Zu Frage 2: Durch die Darstellungsweise im Faltblatt sollten keine Analogien zur Reichsautobahn hergestellt werden. Die ursprüngliche Absicht der Publikation war es, den Neu- und Ausbau des Thüringer Autobahnnetzes von 1990 bis heute im Vergleich zum früher geplanten Autobahnnetz darzustellen.

Zu Frage 3: Das Faltblatt wurde im Ausland nicht verteilt. Internationale Reaktionen sind auch nicht bekannt.

Zu Frage 4: Das Faltblatt wurde sofort eingezogen. Veröffentlichungen durch nachgeordnete Behörden erfolgen

zukünftig nur noch in Absprache und mit Zustimmung des TMWAI.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Minister.