Mit der Wegweisung wollen wir eine Lücke schließen zwischen dem unmittelbaren Auflösen der physischen Gefahrensituation, der psychischen Drucksituation und einem daraus erforderlich werdenden Handlungs- und Besinnungszeitraum für die betroffene Frau und der Entscheidungszeit der Gerichte. Nicht aber wollen wir der ohnehin willkürlichen Platzverweispraxis nun auch noch einen längeren zeitlichen Rahmen geben.
Die PDS-Fraktion erwartet in der Debatte um die sicherheitsrechtlichen Änderungen noch zahlreiche Antworten von der Landesregierung und sie wird noch weitere Fragen stellen - nicht zuletzt an Expertinnen und Experten. Wir erwarten, dass im Rahmen einer umfassenden Anhörung im Innenausschuss Fragen der Erforderlichkeit, der Geeignetheit und der Verhältnismäßigkeit der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen gründlich geprüft werden. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesregierung hat dem Parlament ihren im Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt angekündigten Entwurf zur Novellierung des Polizei- und Sicherheitsrechts heute vorgelegt.
Obwohl damals als Reaktion auf die veränderte Sicherheitslage angekündigt, enthält dieser Entwurf eine Anzahl von Regelungen, die allgemeine Kriminalitätsprobleme betreffen. Es ist deshalb auch genau zu prüfen, ob diese immer auch den Erfordernissen entsprechen, die der demokratische Rechtsstaat an Eingriffe gegenüber Bürgern stellt. Denn eine Politik der inneren Sicherheit darf nicht dazu führen, dass der Schutz der Bürgerrechte zu niedrig angesetzt wird.
Meine Damen und Herren, eine Bemerkung im Vorfeld sei mir erlaubt. Die unglaublichen Vorfälle in New York haben das Nachdenken darüber, ob unsere Maßnahmen zur Abwehr solcher Gefahren ausreichen, Gefahren, die bis zum damaligen Zeitpunkt noch kaum jemand so recht realisiert hatte... Das erfordert Nachdenken zwar in der gebotenen Eile, aber Nachdenken muss auch an erster Stelle stehen. Denn alle diese Maßnahmen stehen immer wieder im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Bevölkerung nach mehr Sicherheit, der Verpflichtung des Staats, Sicherheit zu gewährleisten, und den durch das Grundgesetz und die Verfassung des Freistaats Thüringen garantierten Grundrechten.
Das Recht des Bürgers, frei von Angst vor Verbrechen leben zu können, gehört genauso zu den Grundrechten und zu den Grundsätzen der demokratischen Gesellschaft wie der Schutz der Freiheit der Bürger vor dem Staat. Nichts berührt doch die Menschen stärker als Verbrechen, die sie selbst erleben. Die Bürger haben deshalb auch einen Anspruch darauf, dass ihre Sorgen um die persönliche Sicherheit ernst genommen und nicht zur politischen Effekthascherei missbraucht werden. Ich gebe dem Innenminister Recht, Sicherheit vor Kriminalität gehört auch zur
Lebensqualität. Deshalb - wie ich vorige Woche gelesen habe - diesen Gesetzentwurf seitens des innenpolitischen Sprechers der PDS, Herrn Hahnemann, als eine unbegrenzte Verschärfung bestehenden Rechts zu deklarieren, gehört meiner Meinung nach dann auch zu dem Katalog dieser politischen Effekthascherei.
Sicher haben die politisch Verantwortlichen die Pflicht, sich um differenzierte Antworten zu bemühen und, wo es notwendig ist, auch geeignete Maßnahmen zu treffen. Aber, meine Damen und Herren, Argumente sind gefragt und keine Ideologien. Die angedachten Maßnahmen müssen im Lichte der Geeignetheit, der Erforderlichkeit und auch der Verhältnismäßigkeit in Bezug auf die Bürgerrechte geprüft werden. Das bedeutet im Einzelnen ein intensives Befassen mit der Frage, welche Einschnitte in die bürgerlichen Freiheiten verbergen sich hinter dieser Eingriffskompetenz. Das sind bei diesem von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf nicht nur rechtliche sondern auch technische Fragen, beispielsweise bei der Überwachung von Mobiltelefonen. Ohne die Erkenntnis, was technisch möglich ist, kann die Tragweite eines solchen Eingriffs überhaupt nicht beurteilt werden. Aber auch besonders die rechtlichen Aspekte der Eingriffskompetenzen müssen geprüft und mit ausgewiesenen Experten diskutiert werden. In der Erwartung einer umfassenden parlamentarischen Anhörung dürfen wir uns nicht nur auf den Sachverstand innerhalb Thüringens beschränken. Gerade solche Fragen müssen natürlich auch übergreifend diskutiert werden, denn ein solcher Gesetzentwurf muss auch im Lichte der Regelungen anderer Länder geprüft und überprüft werden.
Meine Damen und Herren, dabei sollten wir immer nachdenken, ob die eine oder andere Maßnahme nicht auch befristet eingeführt werden kann und wir nach einer gewissen Zeit mal überlegen, hat sie sich bewährt oder nicht.
Meine Damen und Herren, es gibt eine ganze Anzahl, einen ganzen Katalog von Problemen, die auf der Grundlage einer umfassenden Anhörung im Innenausschuss vertiefend beraten werden müssen. Ich will hier beispielhaft nur einige nennen - wir sind in der ersten Lesung und wir haben Zeit zum diskutieren.
Die angesprochene verdachtsunabhängige Videoüberwachung: Meine Damen und Herren, punktuell ja, aber nach unserer Meinung sollte nicht nur der Datenschutzverantwortliche informiert werden, sondern auch der Innenausschuss.
Dabei sollten wir uns klar sein, dass damit die Kriminalität nicht unbedingt heruntergefahren wird, sondern sie wird an andere Stellen verlagert. Die Videoüberwachung aber insgesamt zu verteufeln, ist wirklichkeitsfern. In Sparkassen, in Kaufhäusern oder in Bahnhöfen ist sie ja Reali
tät. Videoüberwachung kann auch nur ein ganz kleiner Baustein sein und darf - Sie hatten es eben auch angesprochen, Herr Innenminister - die Präsenz der Polizei auch an diesen Punkten nicht ersetzen. Da sind wir uns einig.
Meine Damen und Herren, es gibt einen engen Zusammenhang zwischen dem erweiterten Platzverweis und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, manchmal auch gegen Männer. Ja, ist doch so, die Zahl ist klein aber sie ist da.
Hier gibt es im Gesetzentwurf eine Lücke. Wie soll der Platzverweis greifen, wenn der Betroffene dort seine Wohnung hat und im Entwurf explizit darauf hingewiesen wird, dass der Zugang zur Wohnung des Betroffenen nicht beschränkt werden darf. Also zurück zur Wohnung oder wie wollen wir es anders verstehen? Das ist ein Diskussionspunkt, den wir aufnehmen müssen. Deshalb, meine Damen und Herren, fordere ich auch, dass unsere Vorschläge zur Aufnahme eines Wegweisungsrechts bei häuslicher Gewalt ins PAG aufgenommen werden. Diese das Gewaltschutzgesetz des Bundes ausfüllende Regelung hilft Opfern und unterstützt Polizeibeamte auch bei der Anwendung. Gerade vor dem Hintergrund des erweiterten Platzverweises sind klare Regelungen vonnöten. Richtlinien allein genügen nicht, können aber - da sind wir uns einig - die Anwendung von klaren Regelungen unterstützen. An dieses Problem sollten wir dann sehr sachlich herangehen; zuerst immer wieder eine klare gesetzliche Regelung und dann auch ausfüllende Richtlinien.
Meine Damen und Herren, mit der Rasterfahndung habe ich grundsätzlich kein Problem, denn sie steht schon einmal im PAG. Wenn aber im Gesetzentwurf die Anordnung mit dem Begriff "Straftaten von erheblicher Bedeutung" begründet wird, liegt es damit im Ermessen der Behörde, diese in ihrem Ermessen auszugestalten. Sie könnten dann so stark ausgedehnt werden, dass es unverhältnismäßig in die Grundrechte der Bürger eingreift; deshalb auch hier eine klare Regelung.
Das Problem Änderung, Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes wurde angesprochen. Wir wissen, dass es sich bei der Entwicklung der OK um eine ernst zu nehmende Bedrohung der inneren Sicherheit handelt. Wir wissen auch, die Erscheinungsformen der OK tragen immer häufiger internationalen Charakter und machen deshalb in jedem einzelnen Verfahren Strukturermittlungen unumgänglich.
Bezogen auf die Strukturermittlungen, hat der Verfassungsschutz bei der Beobachtung des Extremismus, Terrorismus und der Spionage sein entscheidendes Betätigungsfeld und verfügt über Erfahrungen. Aber, meine Damen und Herren,
im möglichen Kooperieren der beiden Behörden ist das strikte Trennungsgebot immer wieder zu beachten. Denn alles, was der Verfassungsschutz an Erkenntnissen auf diesem Gebiet gewinnt, muss durch die Polizei strafprozessual aufbereitet und bewiesen werden. Wenn das nicht erfolgt, wären die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes auf diesem Gebiet, nämlich Bekämpfung der OK, wertlos.
Mein Fazit: Es darf niemals um die Aufhebung der Trennung von Verfassungsschutz und Polizeibehörden gehen. Es kann lediglich um die Zuweisung von Beobachtung organisierter Kriminialitätsstrukturen durch den Verfassungsschutz gehen und er darf ausschließlich nur präventiv tätig sein. Er darf auch in Zukunft keine repressiven Eingriffsbefugnisse haben. Der Verfassungsschutz darf nur unterstützend tätig sein. Entscheidend sind natürlich dann auch solche Fragen: Wie ist der Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und LKA und wie wird auch die PKK in diese Kontrollfunktion verstärkt eingeschaltet? Wir werden uns einer solchen Diskussion nicht grundsätzlich verschließen. In der Anhörung und in der Beratung im Innenausschuss werden wir ausreichend Gelegenheit haben, auch zu diesen Punkten zu diskutieren. Klar ist, Eingriffsbefugnisse von solcher Tragweite bedürfen natürlich der umfassenden Kontrolle durch Institutionen wie den Datenschutzbeauftragten, aber auch durch das Parlament und insbesondere, ich sprach es eben an, durch die PKK.
Kollege Hahnemann, zum Problem des Zusammenhangs zwischen Versammlungsrecht und Zahlung von auftretenden Kosten bei nicht genehmigten Veranstaltungen: Ihrer Darlegung kann ich nicht ganz folgen, weil ich meine, eine Veranstaltung, die verboten ist, ist eben verboten. Wenn eine verbotene Veranstaltung missbraucht wird von wenigen oder von mehreren, bedeutet das doch, dass auch die Polizei, beispielsweise die Bereitschaftspolizei usw., im verstärkten Maße auftritt, um sie aufzulösen. Diese Einsätze, die teilweise länderübergreifend sind, kosten Geld. Warum muss das allgemein dem Steuerzahler zugemutet werden? Das müssen dann diejenigen zu verantworten haben, die das angemeldet haben bzw. die trotz eines Verbots diese Veranstaltung durchführen.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang dieser gesamten gesetzlichen Regelungen fordere ich ein, unseren Vorschlag zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes umzusetzen.
Wir wollen durch eine Erweiterung der Kompetenz der PKK erreichen, dass wir mehr Transparenz in diese Verfahren bekommen. Wir haben zum Verfassungsschutzgesetz in diesem Haus in einer ersten Lesung diskutiert. Wir haben im Innenausschuss eine Anhörung durchgeführt. Ich meine, ohne diese Erweiterung der Kompetenz der PKK können wir uns nur schwer den von Ihnen vorgelegten Vorschlägen zuwenden, denn wir wollen doch alle Möglichkeiten einer umfassenden Kontrolle auch nutzen.
Meine Damen und Herren, wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss, um dann im Innenausschuss eine umfassende Anhörung zu diesen einzelnen Punkten durchzuführen. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, mit dem Gesetz zur Änderung des Thüringer Polizei- und Sicherheitsrechtsgesetzes legt uns die Landesregierung heute in erster Lesung einen Gesetzentwurf vor, der von seiner Wertigkeit und Wichtigkeit in den kommenden Wochen in einer sachlichen Diskussion, bis hin zur Anhörung, einen breiten Raum einnehmen wird.
Meine Damen und Herren, Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, für den Staat - ein hohes Gut. Sicherheit zum Nulltarif gibt es nicht. Hundertprozentige Sicherheit gibt es auch nicht. Die Freiheit kann und darf der Sicherheit auch nicht zum Opfer fallen. Doch der Staat muss zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger das ihm gebotene Gewaltmonopol auch ausüben. Zum Ausüben bedarf es sauberer, klarer Richtlinien und Gesetze und um ein solches Werk handelt es sich letztendlich hierbei.
Freie Menschen, meine Damen und Herren, in einem freien Land, globalisiert, weltoffen, geben sich solche Richtlinien in die Hand, um auch künftig in Frieden und Freiheit leben zu können.
Modernste Medien haben in der organisierten Kriminalität im Extremismus jedweder Art und aller Couleur ihren Einzug gehalten. Dem muss der Staat mit den nötigen Mitteln begegnen können, wenn er nicht vor lauter Neoliberalismus untergehen will. Unsere Demokratie, meine Damen und Herren, ist eine wehrhafte Demokratie und das ist gut so. Dies sollte sie auch bleiben, auch für unsere Kinder und Kindeskinder. Dafür haben wir zu sorgen heute und hier. Die Verbrechensaufklärungsquote in Thüringen liegt sehr hoch, das ist auch gut so und muss auch so bleiben. Wir, die wir Politik gestalten, wollen neben oder hinter unseren Polizisten stehen, habe ich oft das Gefühl, wir sollten aber eigentlich mehr vor unseren Polizisten stehen, die diese schwere Arbeit, diesen schweren Dienst für uns letztendlich leisten, in Frieden und Freiheit zu leben. Von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön an alle unsere Polizistinnen und Polizisten, die diese Arbeit leisten.
Dabei lasse ich es nicht zu von dieser Stelle aus, dass utopische sozialistische Ideen und Gedankengüter hineingetra
gen werden in dieses Land und in dieses hohe Haus, die immer reellen Welten fern und fremd waren - utopische Sozialisten. Das sage ich ganz speziell an die Damen und Herren zu meiner rechten Seite, das hat nichts mit der politische Einstellung zu tun dieses "rechten", Sie sind eben nur an meiner rechten Seite. Hier wird keine Freiheit zu Grabe getragen, das hat niemand vor, und der Staat bleibt nur wehrhaft und dies hoffentlich auch mit Ihnen. Das ist gut so, dass es Sie gibt und dass Sie das alles sagen dürfen, was Sie wollen. Denn vor 1989 war das leider etwas anders. Er bleibt auch ein Rechtsstaat, meine Damen und Herren, dieser Staat, deshalb behält sich der Gesetzgeber Kontrollrechte vor. Verbesserungen sind im Wandel der Zeiten überall notwendig, also warum auch nicht bei den Kontrollrechten - den Kontrollrechten der zuständigen Stellen des Landtags und bitte nirgendwo anders. Sie sind eben auch weiter zu verbessern und es wird getan und daran wird gearbeitet. Der nicht tätliche Bürger ist staatenschutzrechtlich ja auch exakt geschützt.
Meine Damen und Herren, Politiker können doch nicht nach Videoüberwachung rufen und wenn sie dann an ihrer eigenen Haustür ankommt, dann rufen sie, dass sie sie nicht wollen. Deshalb, meine Damen und Herren, gibt es Videoüberwachung und hoffentlich nicht überall, sondern an gefährdeten Stellen. Auch das ist im Gesetz festgeschrieben. Präventive Maßnahmen wie Rasterfahndung müssen erweitert werden. Die Möglichkeiten des Aufenthaltsverbots und Platzverweises müssen der Polizei eine effektivere wirkungsvolle Handhabung geben, hier auch ordnungsbehördlichen Dingen gleich lautend mit der Polizei zu handeln. Sicherlich werden wir in dieser Frage der Diskussion hier noch einmal in die Thematik des Polizeiaufgabengesetzes hingehen zu §§ 18, 18 a, von der SPD gefordert. Aber - es hat hier an dieser Stelle eigentlich nichts verloren, sondern es geht um einen anderen Tatbestand der Verbrechensbekämpfung -, wenn ich anfangs schon vom Einsatz modernster Medien auf der Seite der organisierten Kriminalität sprach. Meine Damen und Herren, deshalb habe ich vorhin bei meinem Kollegen Pohl den Zwischenruf gemacht. Hier gab es nämlich von dem Vorredner Dr. Hahnemann die Bemerkung, dass das den Völkerfrieden ja stört, wenn wir dieses Gesetz veranlassen und verabschieden, weil wir ja völkerrechtlich Unfrieden damit in die Welt tragen. Hier muss ich sagen, organisierte Kriminalität stört den Völkerfrieden und wird ihn nicht verbessern. Die organisierte Kriminalität muss von allen zivilisierten Völkern dieser Erde eigentlich gleichmäßig bekämpft werden. Deshalb fordere ich und fordert die CDU-Fraktion, dass die, die die Kriminalität zu bekämpfen haben, zumindest mit den gleichen materiell-technischen Dingen ausgerüstet sind wie die, die die organisierte Kriminalität durchführen.
Selbstverständlich gehört dazu auch die Überwachung der Telekommunikationsmöglichkeiten und -mittel und deren Datenüberwachung und -auswertung. Die Eröffnung technischer Möglichkeiten der Mobilfunktechnik ist somit
eigentlich zwingend notwendig. Meine Damen und Herren, so soll das Landesamt für Verfassungsschutz einen erweiterten Beobachtungsauftrag erhalten, aber es wird keine Geheimpolizei. Hätte mal eine andere Geheimpolizei Schild und Schwert vor 1989 eine demokratische Kontrolle gehabt, dann möchte ich sehen, wie das ausgesehen hätte. Ich kann mir das zwar nicht vorstellen heute, aber es war leider nicht so. Genau von den Damen und Herren, die noch vor einem Jahr im Doppelhaushalt dafür plädiert haben, dass die Polizei von ihren Ausrüstungsgegenständen enorme Gelder abgenommen bekommen sollte und diese für andere Dingen im Haushalt Verwendung finden sollten, erwarte ich eigentlich hier nur Stillschweigen. Ich spreche ganz bewusst von einem Beobachtungsauftrag des Landesamts und nicht von der Übernahme von Polizeiaufgaben.
Jugendliche Kriminalität, meine Damen und Herren, die in immer jüngere Jahrgänge hinein gerät, 13-, 14-Jährige, die vor dem Richter stehen, deren Dinge müssen natürlich auch möglich sein aufzuzeichnen, und auch da wieder der Datenschutz und kurze Löschfristen, aber die Möglichkeit, dies zu tun.
Meine Damen und Herren, wer dem Staat durch Gesetzesbruch zusätzliche Kosten aufbürdet, sollte auch dank einer Gebühr zur Kofinanzierung herangezogen bzw. beiteiligt werden, auch wenn es Veranstalter in diesem Freistaat geben sollte, die nicht so genau wissen, ob ihre Veranstaltung genehmigt oder nicht genehmigt ist. Wer dann hingeht, muss vielleicht auch mit solchen Konsequenzen rechnen, dass er nicht gerade wusste, der Veranstalter, ob sie genehmigt war. Für all diejenigen, die der Meinung sind, dass nun in Thüringen die Demokratie zu Grabe getragen wird, sei eines noch ins Stammbuch geschrieben: Es handelt sich um die Umsetzung infolge von gesetzlicher Regelung im Bund, aber sicherlich auch geprägt von den Ereignissen des 11. September im Jahr 2001, deren Geschehnisse sicherlich auch Auslöser mit waren, bestimmte Geschwindigkeiten für dieses Gesetz mit auf den Weg zu bringen. Ich danke für Ihr Verständnis und für Ihre Unterstützung und ich darf hier den Antrag stellen im Namen meiner Fraktion, diese Drucksache an den Innenausschuss zur Weiterbehandlung zu überweisen. Danke schön.
Ich wollte namens der SPD-Fraktion noch beantragen, neben dem federführenden Innenausschuss auch eine Überweisung an den Justizausschuss.
Es gibt keine weiteren Redeanmeldungen und wir kommen zur Ausschussüberweisung. Es ist die Ausschussüberweisung an zwei Ausschüsse beantragt worden - an den Innenund an den Justizausschuss. In dieser Reihenfolge stimmen wir ab.
Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/2128 an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall.