Herr Minister, Sie sagten, dass die Regelungen auf bestehende Beschäftigungsverhältnisse jetzt erweitert werden. In welchem zeitlichen Rahmen soll das geschehen?
Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2116 der Abgeordneten Frau Heß und Herrn Höhn, Frau Heß wird sie vortragen. Bitte schön.
Der Winter hat über den Jahreswechsel 2001/2002 den Kommunen in den Mittelgebirgsregionen Verhältnisse beschert, wie sie in den Jahren zuvor in diesem Ausmaß nicht vorgekommen sind. Bedeutende zusätzliche Anstrengungen seitens der betroffenen Kommunen waren und sind notwendig, um gerade für den Tourismus, aber auch für die Bewohner annehmbare Bedingungen zu schaffen. Dazu mussten neben dem 20-prozentigen Anteil aus den Verträgen mit der TSI zusätzliche Kosten in erheblicher Höhe für zusätzliche Technik in Kauf genommen werden.
1. Wie beabsichtigt die Landesregierung den betroffenen Kommunen Hilfe bei der Bewältigung der zusätzlichen Kosten für den Winterdienst in den Ortslagen zu gewähren?
3. Wenn ja, welche Verfahrensvorschläge hat die Landesregierung, um zu einer gerechten und schnellen Lösung für die betroffenen Kommunen zu gelangen?
4. Welche grundsätzlichen Vorstellungen hat die Landesregierung von der Zukunft des Winterdienstes im Freistaat angesichts der vollständigen Privatisierung der TSI?
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat zugesagt, sich in angemessenem Umfang an der Mitfinanzierung des Winterdienstes für Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen zu beteiligen. Für die Winterperiode 2001 und 2002 übernimmt das Land 80 Prozent der Winterdienstkosten in Höhe von maximal 1.892 $ % #& dieser schwierigen Situation ist zur Erhaltung der Liquidität der Gemeinden zunächst beabsichtigt, kurzfristig eine Abschlagszahlung auf die zugesagte Unterstützung des Landes zu zahlen. Derzeit bereitet die Landesregierung eine Vereinbarung mit dem Gemeinde- und Städtebund Thüringen über eine mittel- bis längerfristige Finanzierungsregelung vor. Entsprechende Gespräche werden in Kürze geführt werden.
Zu Frage 2: Zuwendungen aus dem Landesausgleichsstock richten sich nach den Verwaltungsvorschriften für die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach § 24 Thüringer FHG unter Berücksichtigung der Änderung vom 01.05.1999. Diese Frage wird ebenfalls derzeit von der Landesregierung geprüft.
Zu Frage 4: Die vollständige Privatisierung der TSI hat keinen Einfluss auf die Durchführung des Winterdienstes im Freistaat, da dieser bereits jetzt dem freien Wettbewerb unterliegt. Bei den im Vorjahr erfolgten öffentlichen Ausschreibungen des Straßenwinterdienstes haben neben der TSI auch zwei andere private Anbieter Zuschläge erhalten.
Herr Minister, zu Punkt 2, da geht es ja hauptsächlich um die besonders betroffenen Kommunen, z.B. die Rennsteiggemeinden: Wann ist mit der Änderung der Verwaltungsvorschriften bzw. mit der abgeschlossenen Prüfung der Verwaltungsvorschrift zu rechnen, dass die Kommunen entsprechend reagieren können?
Ich habe eben gesagt, dass eine Prüfung der von Ihnen gestellten Fragen derzeit erfolgt. Ich kann die Prüfergebnisse und den Prüfungstermin nicht vorwegnehmen.
Darf ich noch mal nachfragen, ich habe die Antwort zu 2. und zur Nachfrage nicht so verstanden, dass die Verwaltungsvorschriften zur Ausgabe von Sonderbedarfsmitteln geändert werden sollen.
Am 9. November 2000 gab der Ausländerbeauftragte der Landesregierung zur Anhörung "Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus in Thüringen" eine schriftliche und mündliche Stellungnahme. Angesichts der erneuten Aktualität und Wichtigkeit der Auseinandersetzung mit dieser Thematik sollten diese Äußerungen
1. Entspricht die Stellungnahme des Ausländerbeauftragten der Meinung der Landesregierung zum oben genannten Thema?
2. Inwieweit gibt es von der Stellungnahme des Ausländerbeauftragten abweichende Auffassungen der Landesregierung?
3. Wie bewertet die Landesregierung z.B. den vom Ausländerbeauftragten vorgetragenen Satz: "Die Ängste in Teilen der Bevölkerung vor dem Einfluss vormoderner Kulturen und unaufgeklärter Religionen und damit vor einem Verlust an Humanität müssen ernst genommen werden; auch dort, wo sie nicht berechtigt erscheinen."
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2: Zunächst weise ich auf meine Ausführungen in der Plenarsitzung vom 14. Dezember 2000 hin. Die Fragen, ob und inwiefern die Stellungnahme des Ausländerbeauftragten der Meinung der Landesregierung entspricht, stellen sich in dieser Form nicht, denn sie berühren die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis zwischen Landesregierung und Ausländerbeauftragten. Deswegen sind diese Fragen auch nur grundsätzlich zu beantworten. Der Ausländerbeauftragte ist - wie schon das Wort zeigt - durch die Landesregierung beauftragt, sich mit den Angelegenheiten unserer ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zu befassen. Es gehört zu seinen Rechten und Pflichten, sich mit Fremdenfeindlichkeit und Extremismus im Freistaat auseinander zu setzen. Sein Amt kann er genauso, wie beispielsweise die Thüringer Beauftragte für die Gleichstellung von Frau und Mann, nur dann im Sinne aller Thüringerinnen und Thüringer ausüben, wenn er seine Auffassung zu diesen Themenfeldern im Rahmen seiner Zuständigkeiten selbständig und unabhängig äußern kann.
Weil es auch zu seinen Pflichten gehört, die Landesregierung gegebenenfalls auf Versäumnisse oder Herausforderungen der Politik für unsere ausländischen Mitbürger hinzuweisen, wäre es völlig widersinnig, wenn die Landesregierung seine Äußerungen zensieren oder unter
binden wollte. Im Gegenteil: Die Auseinandersetzung mit den verschiedensten Formen des Extremismus - mit Rechtsextremismus ebenso wie mit Ausländerextremismus - ist insbesondere nach den verabscheuungswürdigen Anschlägen vom 11. September 2001 notwendig und geboten. Mit seiner Stellungnahme hat der Ausländerbeauftragte lange vor diesem tragischen Ereignis auf ein Spannungsverhältnis hingewiesen. Wir sehen uns auf der einen Seite mit religiös motivierten fundamentalistischen Strömungen konfrontiert, die unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung in Frage stellen oder sogar bedrohen. Auf der anderen Seite wollen wir eine ausländerfreundliche Gesellschaft, die jeden herzlich willkommen heißt, wenn er zu uns kommen will, unter der Voraussetzung, dass er unsere Sprache lernt und sich integrieren will. Integration zu ermöglichen, Brücken zwischen den Kulturen zu schlagen, setzt das Engagement aller Bürgerinnen und Bürger voraus. Es setzt zugleich voraus, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen.
Zu Frage 3: Im gleichen Rahmen wie eben angedeutet, ist auch diese Frage zu beantworten. Aufgabe der Landesregierung und des Thüringer Landtags ist es, sich differenziert und ernsthaft mit den Problemen der Zuwanderung, aber auch des Extremismus auseinander zu setzen und dabei alle Erkenntnisse und Anregungen mit einzubeziehen. Es wäre deshalb, Herr Abgeordneter Schemmel, alles andere als ein Beitrag zu einer seriösen politischen Debatte, einen einzelnen Satz aus einer mehrseitigen Erklärung herauszugreifen und dann gelöst von seinem Gesamtbeitrag zu bewerten und zu kommentieren.
Herr Minister, sind Sie mit mir einer Meinung, dass Sie im Kern bei der Beantwortung der Fragen, insbesondere 1 und 2, nicht über die Antwort vom 14. Dezember 2000 hinaus gekommen sind?
Herr Abgeordneter Schemmel, ich möchte zunächst anmerken, dass Sie auf den Tag genau 14 Monate nach dem von Ihnen angesprochenen Vorfall - nämlich am 9. November 2000 gab es die besagte Stellungnahme des Ausländerbeauftragten hier im Rahmen einer Anhörung des Thüringer Landtags -, eine wortgleiche Anfrage stellen, die Sie bereits ordnungsgemäß von der Landesregierung am 14. Dezember 2000 beantwortet bekommen haben.
Ich lege zunächst Wert auf die Feststellung, dass es völlig ausreichend gewesen wäre, diese Antwort der Landesregierung heute noch einmal zu wiederholen. Darüber hinaus hat sich die Landesregierung in der Lage gesehen, wegen der grundsätzlichen Ausführungen und der neuen Ereignisse, insbesondere um den 11. September, weitere zusätzliche und aus meiner Sicht erschöpfende Ausführungen zu den Fragen zu machen. Vor diesem Hintergrund teile ich Ihre Auffassung, dass die Frage weder ordnungsgemäß beantwortet war noch dass sie heute nicht ordnungsgemäß beantwortet wäre, ausdrücklich nicht.
Sind Sie mit mir der Meinung, dass eine Diskussion über die Zulässigkeit der Frage heute überflüssig ist, obsolet schließlich. Da Sie in Kenntnis des Sachstands von der Landtagsverwaltung natürlich so zugelassen wurde, darf ich Sie nochmals fragen, wo im Grunde der Unterschied Ihrer Antwort zu den Fragen 1 und 2 zur Antwort am 14. Dezember vorigen Jahres liegt?