Protokoll der Sitzung vom 25.01.2002

(Beifall bei der CDU)

Es ist nicht vordergründig eine inhaltliche Frage - natürlich kann man auch in einer Enquetekommission über solche Fragen diskutieren -, es ist aber vor allem zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Frage der Effektivität. Ich denke, das ist bereits angesprochen worden, die Arbeit einer Enquetekommission ist eine Arbeit, die ein großes Zeitvolumen braucht. Dass wir im Falle der Enquetekommission zur Wirtschaftspolitik in Thüringen das sehr schnell, exemplarisch schnell in Deutschland, gelöst haben, hing auch damit zusammen, dass es einen sehr klar differenzierten Auftrag gab. Möglicherweise kommen wir ja noch einmal zu dem Ergebnis, dass so etwas für Thüringen notwendig sein könnte, aber dann müssen wir auch die Aufgabenstellung so klar umreißen, dass wir in der Lage sind, in vernünftigen Zeiträumen zu vernünftigen Ergebnissen zu kommen. Deshalb - ich will hier nicht noch einmal viel Inhaltliches über die PISA-Studie sagen, dazu haben der Herr Minister und meine Vorredner viele Ausführungen gemacht - war es für uns von der Fraktion der CDU folgerichtig, dass wir im Ausschuss eine Anhörung beantragt haben, sehr schnell, im letzten Dezember bereits, unmittelbar nachdem die Ergebnisse der Studie vorlagen, im Rahmen eines Selbstbefassungsantrags. Wir wollen Informationen, Meinungen und Standpunkte zur Verbesserung der jetzigen Situation des Bildungssystems in Deutschland allgemein und, soweit uns das vor dem Vorliegen der Ergebnisse von PISA-E möglich ist, auch für Thüringen aufneh

men. Wir wollen dabei in einem ersten Schritt ganz speziell die Sicht der Wissenschaft, der Erziehungswissenschaftler, der Didaktiker, Sozialpädagogen, Entwicklungspsychologen, Jugendforscher ausloten, um eine Basis zu finden für die Beurteilung von Strukturen und damit einen objektiven Ansatz schaffen. Nach Vorliegen der Ergebnisse der Ergänzungsstudie kann über weitere Schritte diskutiert werden. So können wir in der Tat effektiv Erkenntnisse über die Entwicklung der Thüringer Schulen, so wie sie sich in den letzten Jahren vollzogen hat, aber auch Ableitungen für deren Weiterentwicklung, gewinnen. Natürlich müssen wir dabei berücksichtigen, der Deutsche Lehrerverband hat das schon im Dezember in seiner Stellungnahme formuliert, die PISA-Ergebnisse sind kein Attest für die Schulen, sondern ein Attest für die ganze Nation und deren Bildungsgesellschaft, d.h., wir dürfen nicht bei der Schule stehen bleiben, Bildungspolitik ist mehr als Schulpolitik, ist auch Familienpolitik, Sozialpolitik, Wissenschaftspolitik, Wirtschaftspolitik, ist also ein integrales Konzept und den Blick müssen wir über die Schule hinaus richten. Gerade diesen Aspekt wollen wir bei der Anhörung besonders ins Auge fassen. Wenn wir so vorgehen, dann, denke ich, kommen wir voranschreitend zu den Ergebnissen, die wir brauchen, um einerseits die klugen und effektiven Ansätze der Bildungspolitik, die wir seit zehn Jahren praktizieren, ungebrochen fortzusetzen und andererseits die Effektivität weiter zu steigern. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Klaubert hat um das Wort gebeten. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich werde nicht noch einmal auf die PISAProbleme eingehen, sondern nur auf das Problem: Setzen wir eine Enquetekommission ein oder nicht. Ich habe vorhin Herrn Emde die Frage deshalb gestellt, weil es von dem Beschluss über die Bildung der Enquetekommission "Wirtschaftsförderung in Thüringen" bis zu ihrer Konstituierung drei Monate gedauert hat und bei der Enquetekommission "Wahrung der Würde des menschlichen Lebens in Grenzsituationen" sechs Monate. Das heißt, wenn man einen Beschluss über eine Enquetekommission fasst, dann tritt natürlich im Nachgang der Arbeitsprozess ein, nämlich der des Aussuchens von Sachverständigen und der des Konstituierens dieser Enquetekommission. Ich denke, da ist es durchaus nicht zu zeitig, sich zum heutigen Tag, eigentlich besser im Dezember 2001, darüber zu verständigen.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Wenn man das will.)

(Beifall bei der PDS)

Nun bin ich nicht unzufrieden über den Verlauf der Debatte zur Thematik Enquetekommission zur Bildung. Ich erkenne allerdings trotzdem Verweigerungshaltungen, die mir etwas unklar erscheinen. Wenn also seitens der SPDFraktion gesagt wird, wir sind durchaus für eine Enquetekommission, aber nicht zum derzeitigen Zeitpunkt und unter Einbindung des Bildungsforums 21, erkenne ich daraus natürlich auch bestimmte parteipolitische Absichten, die man durchaus nutzen, aber nicht vordergründig im Plenarsaal durch Abstimmverhalten beurteilen sollte. Ich erkenne natürlich auch aus Sicht der CDU die Not, dass erst das Ministerium in die Vorhand kommen möchte, eh man dann als Mitspieler den gemeinsamen Beschluss fasst, der dann von der Mehrheit oder vom gesamten Hause getragen wird, nämlich Veränderungen im Bildungssystem in Thüringen in Angriff zu nehmen. Nun haben wir uns überlegt, wie wir Ihnen ein Angebot unterbreiten können, welches auch unseren Vorstellungen entspricht. Ich könnte mir vorstellen, dass wir den Antrag, der heute vorliegt, nicht heute abstimmen, sondern ihn an den Bildungsausschuss überweisen. Dann könnte daran gearbeitet werden, wie man zu einem ganz konkreten Zeitpunkt die Konstituierung der Enquetekommission vornimmt. Parallel dazu könnte man den Sachverstand aus der Expertenanhörung zur PISAStudie und der nachfolgenden Anhörung von so genannten "Betroffenen" zur PISA-Studie gebündelt verwenden und könnte diese Enquetekommission zu einem gemeinsam zu vereinbarenden Zeitraum konstituieren. Es würde keinerlei Zeit verloren gehen, und es wäre dem Anspruch aller gerecht geworden, dass man in Thüringen auch Schlussfolgerungen ziehen muss, wie man Bildungslandschaft einschließlich der Schullandschaft verändern muss. Da gebe ich übrigens Herrn Prof. Goebel gerne Recht, es handelt sich nicht nur um Schulleistungen, es handelt sich um das gesamte gesellschaftliche Umfeld. Ich glaube, es wäre Ihnen in der Mitte des Hauses und Ihnen auf der SPD-Seite durchaus zuzumuten, einem Antrag auf Beratung dieses Antrags im Bildungsausschuss zuzustimmen.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. So schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Überweisung des Antrags der Fraktion der PDS an den Bildungsausschuss. So frage ich Sie, wer der Überweisung an den Bildungsausschuss zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt. Wir stimmen jetzt über den Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2041 konkret ab. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Der Antrag ist bei einer Anzahl von Jastimmen mit großer Mehrheit abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11.

Wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12

Reform der Deutschen Bundesbank föderal gestalten Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2077

Herr Abgeordneter Krauße wird den Antrag begründen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Nein.)

Nein, ich bin verkehrt, Entschuldigung. Ich bin in der falschen Liste. Ich frage die antragstellende Fraktion: Gibt es den Wunsch auf Begründung? Nein, das ist nicht der Fall. Ich bitte Herrn Abgeordneten Dr. Müller ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist vielleicht ein bisschen unglücklich, dass ich zuerst dran bin, weil mir die Intention des Antrags eigentlich aus der Begründung nicht hundertprozentig klar ist, aber gegebenenfalls komme ich dann noch einmal.

Die Bundesregierung hat im Jahr 2001 eine Reihe von Gesetzen zur Reformierung des Finanzplatzes Deutschland vorgelegt. Folgende Gesetzentwürfe wurden auf den Weg gebracht und befinden sich in der parlamentarischen Beratung: das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht, das Finanzmarktförderungsgesetz, das Wertpapiererwerbs- und -übernahmegesetz und das Bundeswertpapierverwaltungsgesetz. Gegenstand des vorliegenden Antrags der CDU sind die vermeintlichen Auswirkungen des 7. Gesetzes zur Reform des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank, aber auch das Gesetz über eine integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht - kurz Allfinanz-Aufsicht genannt - wird gestreift, da beide Reformen eng miteinander zusammenhängen und auch im Bundestag und Bundesrat zusammen beraten wurden oder werden. Es gibt durchaus berechtigte und nachvollziehbare Kritiken an den Gesetzentwürfen der Bundesregierung. Diese Kritiken wurden in zahlreichen Stellungnahmen des Bundesbankpräsidenten, des Zentralbankrats, des Bundesrats und anderer geäußert. Diese Stellungnahmen werden letztlich, da das Bundesbankreformgesetz ein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, zu einem tragbaren Kompromiss in der Sache führen. Das deutet sich bereits jetzt an. Die Kritikpunkte sind aus unserer Sicht jedoch nicht vordergründig parteipolitischer Natur, vielmehr spielen föderale Aspekte die dominierende Rolle. Ich weiß jetzt nicht, in welcher Form das politisch instrumentalisiert werden soll in Richtung Schwächung der Bundesbank und des Finanzplatzes Deutschlands, ich werde es abwarten.

Ich möchte nur einmal ein Szenario schildern. Herr Duisenberg lädt bei der Europäischen Zentralbank zu einer Beratung über wichtige Entscheidungen ein. Es geht ja darum, welchen Status die Landeszentralbanken noch haben. Herr Welteke müsste praktisch bei jeder zweiten Entscheidung sagen, ich muss erst einmal nach Hause fahren und die Länder fragen. Das ist natürlich ein Problem. Was bedeutet Stärkung der Zentralbank und was bedeutet Schwächung? Eine differenzierte Betrachtung ist erforderlich, so wie das z.B. der Präsident der Landeszentralbank Sachsen-Thüringen, Herr Milow, in seiner Stellungnahme an den Finanzausschuss des Bundestages getan hat. In dieser Stellungnahme werden Zielrichtung und Kernelemente der Reform befürwortet. Detailliert wird auf die Abstimmungsprozesse innerhalb der Europäischen Zentralbank eingegangen, die eine schnelle Reaktion vor Ort erfordern, was beispielsweise die Funktion des bisherigen Zentralbankrats obsolet werden lässt. Die Praxis hat hier wie in vielen Bereichen bereits die Gesetzgebung eingeholt und der Gesetzgeber vollzieht nur noch vollendete Tatsachen nach. Dies geht auch aus der Stellungnahme des Bundesbankpräsidenten hervor. Die Entscheidung für die Reformierung der Bundesbank ist schon vor Jahren mit der Errichtung der Europäischen Zentralbank getroffen worden. Mit dem Übergang der geldpolitischen Kompetenz auf die Gemeinschaftsebene war die jetzt in Angriff genommene Reform vorprogrammiert. Der vorliegende Antrag der CDU lässt somit zum Teil die Berücksichtigung tatsächlicher Entwicklungen vermissen. Ich darf hier einmal zitieren: "Darüber hinaus bittet der Landtag die Landesregierung, das Bemühen um einen Konsens zwischen Bund und Ländern fortzusetzen und dabei gegenüber der Bundesregierung auch für den Verzicht auf die Zusammenlegung der Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, des Versicherungswesens und des Wertpapierhandels einzutreten." Ich muss natürlich an dieser Stelle auch nachfragen, was vom Grundsatz an einer Zusammenlegung solcher Behörden schlecht ist, denn wir haben ja Fusionen im tatsächlichen Bereich, im Bankensektor, im Versicherungssektor, zwischen Banken und Versicherungen. Schon aus haushalterischen Gründen müsste man darüber reden, was daran eigentlich schlecht sein sollte.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Wir erklären Ihnen das.)

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den vorgenannten Gründen beantrage ich namens meiner Fraktion, den Antrag zur fachlichen Beratung an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Mohring, Sie haben als nächster Redner das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Dr. Müller, Sie haben Recht, der Antrag eignet sich nicht zur parteipolitischen Debatte.

(Beifall bei der SPD)

Das ist auch ausdrücklich nicht gewollt. Wir sind uns in der Frage auch einig. Wir wollen das fortsetzen, was wir im November schon beantragt hatten. Dort ging es um die bundesstaatliche Finanzordnung und dort die Föderalismusprobleme, die in der Neuordnung auftreten. Wir wollen das mit diesem Antrag hinsichtlich der Bundesbankreform und der vorliegenden Novelle, die im Bundestag auch beraten wird, fortsetzen, weil wir meinen, dass die föderalen Aspekte, welche die Grundlage unserer Gesellschaftsform an sich sind, dass wir die Punkte, überall, wo wir mit entscheiden können, auch aufrecht erhalten werden. Wir meinen, dass bei der Novelle die Gefahr besteht, die derzeit auf Bundesebene beraten wird, dass diese föderalen Gesichtspunkte nicht genug Berücksichtigung finden. Sie wissen selbst, wir haben in Thüringen keine eigene Landeszentralbank. Wir sind schon in Partnerschaft mit einem Nachbarland. Wir sind deshalb sowieso schon an der Stelle - Beteiligung Landeszentralbank - nur noch in mittelbarer Partnerschaft verbunden. Es besteht die Gefahr mit dem Gesetz, was der Bundesfinanzminister vorgelegt hat, dass die Beteiligung auch aus Thüringer Sicht, deswegen beantragen wir es ja hier, an der Mitbestimmung in der Geldpolitik der Bundesrepublik Deutschland insgesamt noch weiter geschwächt wird. Sie wissen genauso gut wie ich, "Die Zeit" hat das im letzten Jahr argumentiert und in der Überschrift "Vertrauen ist die Grundlage in die Geldpolitik" gebracht. Das Vertrauen in unsere Geldpolitik in den letzten Jahrzehnten beruht im Wesentlichen auf der Landeszentralbankenstruktur und Bundesbankstruktur in Deutschland. Mit dem möglichen Gesetzentwurf, wenn er denn so verabschiedet würde, mit einer Kompensierung der Macht auf den Präsidenten der Bundesbank und der Schwächung der Kompetenzen der Landeszentralbanken, aber auch der Schwächung der Kompetenzen der Landeszentralbankenpräsidenten selbst sehen wir eine deutliche Gefahr, dass auch der Bankenplatz Deutschland insgesamt deutliche Schwächung und weniger Vertrauen erfährt. Wir sehen - das ist aber doch ein politisches Argument - mit dem Wust an Kompetenzen, den der Bundesbankpräsident künftig bekommen soll und mit dem parallelen Ereignis im Gesetzentwurf, dass künftig die Bundesregierung den Bundesbankpräsidenten selbst bestimmen kann, die Gefahr der politischen Einflussnahme. Diese Gefahr sehen wir deutlich, wir meinen, diese darf nicht eintreten und nicht Wirklichkeit werden. Vertrauen in Geldpolitik ist auch Vertrauen in die Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit der Stellung des Präsidenten war bisher durch die dezentrale Struktur gewährleistet und durch die Beteiligung der Landeszentralbanken am Zentralbankrat. Sie wissen, im Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Zentralbankrat bei der Bundesbank abzuschaffen und durch

einen Vorstand zu ersetzen und in dem Vorstand die Beteiligung der Landeszentralbankenpräsidenten völlig auszuschließen. Das führt zu dieser Machtkonzentration. Mit der gleichzeitigen Bestellung durch eine Bundesregierung, welche auch immer, besteht die Gefahr der wirklich punktgenauen - so haben das auch Landeszentralbankenpräsidenten in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf im Bundestag formuliert - politischen Einflussnahme, weil nämlich eines auch im Gesetzentwurf geregelt wird, nämlich, dass Stabilitätspolitik künftig nur noch vom Präsidenten der Bundesbank selbst bestimmt werden soll. Vorher war eine Beteiligung im Zentralbankrat über die Mitbestimmung auch durch die Landeszentralbankenpräsidenten gesichert und die wiederum durch ihre Beteiligung in den Landeszentralbanken auf Länderebene. Das fällt weg. Künftig soll der Bundesbankpräsident allein die Beteiligung zur Stabilitätspolitik für Deutschland bestimmen und definieren und auch nach innen und außen vertreten. Diese Gefahr der Konzentration auf eine Person allein, die ist aus föderalen Gesichtspunkten unertragbar. Deshalb wollen wir wirklich mit unserem Antrag die Landesregierung bitten, darauf Einfluss zu nehmen, bis zur Gesetzesverabschiedung ihren Beitrag auch im Bundesrat zu leisten, dass die Wahrung der Unabhängigkeit der Bundesbank zum einen gesichert ist, aber auch die Aufgabenfelder und die Kompetenzfelder der Landeszentralbanken gesetzlich verankert werden. Wir wollen, dass auch die gleichberechtigte Vertretung der Landeszentralbankpräsidenten im Bundesbankvorstand gesichert wird mit Stimmrecht und Mitverantwortung. Das ist ganz wichtig und darauf dringen wir in diesem Antrag. Wir wollen auch, dass das Kollegialprinzip in dem geplanten Vorstand auch künftig gesichert ist. Deshalb wollen wir ganz klar weg von einer zentralistischen Struktur aus der Bundesbank und weiterhin eine Stärkung der föderalen Struktur. Das ist umso wichtiger, weil Sie ja auch wissen mit Blick auf Basel 2 und neue Bewertungsrichtlinien, dass natürlich die Aufgabe der Vor-Ort-Kontrolle den Landeszentralbanken zufallen wird, um künftig Bewertungen vorzunehmen. Damit fällt eine neue Aufgabe den Landeszentralbanken zu und dies muss natürlich auch verbunden sein mit einer starken Verantwortung innerhalb der Bankenstruktur in Deutschland. Es geht aber nicht, wenn ich jetzt gleichzeitig eine Schwächung vornehme, eine Schwächung gibt es ja auch schon nominell. Sie wissen, dass im Gesetzentwurf vorgesehen ist, die Amtszeit der Landeszentralbankpräsidenten auf fünf Jahre zu verkürzen und die Amtszeit des Bundesbankpräsidenten auf acht Jahre festzuschreiben. Allein dieser Unterschied in der Amtszeit und der Verkürzung der Amtszeit bei den Landeszentralbankpräsidenten auf der einen Seite und Verlängerung oder Beibehaltung auf acht Jahre beim Bundesbankpräsidenten sichert den Landeszentralbanken keine gleiche Verantwortung in der Geldpolitik in Deutschland zu. Die können nicht mehr auf gleicher Ebene verhandeln und auf gleicher Augenhöhe auch die Länderinteressen vertreten. Das geht nicht, weil sie genauso gut wissen, kürzere Amtszeiten haben natürlich auch zur Folge, dass eher Wechselwirkungen eintreten und natürlich eine andere Politik betrieben wird. Es ist ganz wich

tig, dass eine Dauerhaftigkeit und Verstetigung in der Geldpolitik in Deutschland vorherrscht. Mit der Schwächung auch bei der Amtszeit bei den Präsidenten ist diese Gefahr gegeben. Sie muss ja nicht eintreten, aber wir meinen aus föderalen Gesichtspunkten sollten wir auch aus Interesse des Landes Thüringen, eines jungen Landes, dafür werben und dafür sorgen, dass das Vertrauen nach innen und nach außen, also in Deutschland selbst, aber auch von außen, in die Bankpolitik von Deutschland weiter gefestigt und nicht geschwächt wird. Dass wir an diesem besonderen System - und das ist ja ein besonderes System, unsere föderale Struktur - auch im Bankenbereich festhalten und wir dafür werben und eintreten, dass auch unsere Kompetenzen und mittelbare Beteiligung selbst aus diesem Haus heraus in irgendeiner Form noch mitgesichert ist. Das steckt ja auch am Ende dahinter. Dafür werben wir mit dem Antrag. Wir meinen, dass natürlich genauso gut Ihre Partei, aber auch unsere, vor allen Dingen, und das ist unsere Bitte hier die Regierung selbst im Bundesrat Einfluss nimmt. Der Bundesrat hat ja schon mal einhellig zum Gesetz Stellung genommen und hat auch gesagt, wir wollen dieses Gesetz in dieser Form nicht haben. Darum muss man festhalten, man muss jetzt darauf Einfluss nehmen bevor es zur Verabschiedung kommt, dass gar nicht erst eine Schwächung eintritt. Das ist ein schwieriger Prozess, deswegen haben wir jetzt die Initiative hier noch einmal ergriffen und hoffen, dass unsere Vorschläge, die auch andere Landtage in ähnlicher Form äußern, mit einfließen und dass der Bundesfinanzminister - da werde ich politisch -, so lange wie er es noch ist, auch hoffentlich das Gehör der Länder aufnimmt und sagt am Ende, ich will auch die föderale Struktur in Deutschland aufrecht erhalten und ich will die Landeszentralbanken auch in der Bundesbank weiter sichern und will meinen Beitrag hierzu leisten. Dafür hoffen wir und werben deshalb um Zustimmung für diesen Antrag. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Huster, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mein erster Gedanke beim Überfliegen des Antrags war, dass man dem durchaus zustimmen kann, auch wenn er in der Begründung ein wenig zu theatralisch und letztlich auch etwas populistisch ist. Es macht allerdings nichts, weil wir über den Antragstext abstimmen und nicht über die Begründung. Dann sollte man den Antrag studieren. Bei den Punkten 1 bis 6 war ich überrascht, dass ausgerechnet die CDU solch einen Antrag stellt. Möglicherweise liegt das daran, dass Herr Eichel Mitglied der SPD ist. Der von ihm kritisierte Entwurf basiert auf dem Ergebnis einer Expertenkommission unter Leitung von Herrn Pöhl, dem Ex-Bundesbankpräsidenten. Ich bin ziemlich sicher, dass auch ein Herr Waigel diesen Entwurf so ein

gebracht hatte. Dann wäre wahrscheinlich ein Antrag von der SPD hier gekommen. Wenn das tatsächlich Ihre Motive waren, dann sind das alberne Spielchen. Ich bin bekanntlich PDS-Mitglied und deshalb interessiert mich vor allem, was in diesem Gesetzentwurf drinsteht und nicht, wer ihn gemacht hat.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Was steht nun also drin? In diesem so genannten Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank steht drin, mit einem Satz, dass Demokratie umständlich ist. In der Begründung des Entwurfs finden sich dann doch tatsächlich solche Sätze wie, wenn ich zitieren darf: "Der mühsame Koordinierungsprozess entfällt. Der Vorstand kann Weisungen erteilen, die für die Hauptverwaltung verbindlich sind. Die Landeszentralbankpräsidenten sind deshalb nicht im Vorstand vertreten." Also insofern, Herr Mohring, das ist in Ihrer Kritik völlig zu stützen, was Sie hier gesagt haben. Ich finde, dass die Intention dieses Entwurfs unglaublich ist. Während sich die Landtagspräsidenten um eine Stärkung des Föderalismus bemühen, das Thema hatten wir gestern schon gehabt, da kommt uns die Bundesregierung mit so etwas. Natürlich ist es einfacher, wenn einer alles allein entscheiden kann und sich nicht erst mit neuen Landesbankpräsidenten abstimmen muss, aber um welchen Preis, ist doch hier die Frage. Was hier versucht wird, kann man sicher nicht mehr mit demokratischem Zentralismus umschreiben, sondern man müsste eher von undemokratischem Zentralismus reden. Wenn sich die Landesregierung im Bundesrat gegen diesen Entwurf wehrt, dann tut sie dies auch im Namen der PDS-Fraktion, das kann ich schon klar sagen. Ich sagte eingangs, dass man eigentlich diesem Antrag zustimmen könnte. Dann allerdings, und das ist schon benannt worden, hier steht unterhalb der Textziffer 6...

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister)

Herr Trautvetter, das habe ich auch schon überlegt. Das ist Ihnen dann richtig peinlich, wenn Sie dann... Wie wollen Sie das Eddi erklären, dass Sie einen Gesetzentwurf ablehnen und sagen müssen, das hat aber in meinem Hause die PDS mitgetragen. Das ist eher für Sie schwierig, das räume ich ein.

Zu dem Absatz unter 6., der nun problematisch ist. Da ist schon die Frage, Herr Mohring, an Sie zu stellen, warum Sie den Zusammenschluss der drei Bundesämter Kreditwesen, Versicherungswesen und Wertpapierhandel verhindern wollen? Das geht aus Ihrer Begründung jedenfalls nicht klar hervor. In dem von Ihnen genannten Gesetzentwurf ist die Bankenaufsicht überhaupt nicht berührt. Dafür gibt es aber einen anderen Gesetzentwurf der Bundesregierung mit dem Namen "Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht". Dort ist vorgesehen oder geregelt, dass die drei Bundesämter organisatorisch zusammengefasst werden sollen. Nun liegt es ja daran, wie

wir Realität umschreiben. Ich glaube, die Realität ist, dass die Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister enger denn je zusammenarbeiten und bereits als Allfinanzkonzerne am Markt tätig sind, und dass wir endlich auch von der Aufsichtsseite entsprechend reagieren müssen. Die Bildung einer Allfinanzaufsicht ist unseres Erachtens folglich genau richtig, und da gehen wir mit Ihrem Antrag nicht mit. Eigentlich, muss man sagen, ist dieser Schritt sogar noch zu wenig. Die Allfinanzkonzerne arbeiten bekanntlich europaweit, wenn nicht weltweit. Es wäre mindestens eine europaweite Allfinanzaufsicht erforderlich. Früher oder später werden die nationalen Befindlichkeiten auf dem Gebiet der Bankenaufsicht fallen gelassen. Da muss man kein Prophet sein, dass so die Zukunft aussieht, das sage ich ganz deutlich in Richtung der CDUFraktion, die ja sonst immer auf dem Laufenden der Entwicklung sein wollen. Mit ihrem Antrag sind Sie es in diesem Punkt tatsächlich nicht.

Ich fasse mal kurz zusammen: Ihr Antrag ist in Teilen sehr gut und in Teilen total falsch. Den föderalen Aspekt der Bundesbank wollen wir natürlich nicht verlieren, das ist unstrittig. Aber mit unserer Zustimmung zum vorliegenden Antrag würden wir die dringend notwendigen Änderungen bei der Bankenaufsicht ablehnen und das wollen wir nicht. Insofern ist das zu stützen, was Herr Müller vorgeschlagen hat, wir sollten uns tatsächlich die Zeit nehmen und im Haushalts- und Finanzausschuss über Ihren Antrag noch mal reden. Ich denke, wir würden auch ohne größere Zeitverzögerung zu einem akzeptablen Ergebnis kommen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin dankbar, dass mit dem Antrag der CDU-Fraktion an die Auffassung der Landesregierung angeknüpft wird, die wir zur Frage der Reform der Deutschen Bundesbank in mehreren Verlautbarungen, aber auch und gerade im Bundesrat vertreten haben. Wenn Herr Huster hier sagt, dass die Expertenkommission unter der Leitung eines ehemaligen Bundesbankpräsidenten ein Ergebnis vorgelegt hat, da wundert mich diese zentralistische Struktur als Expertenmeinung überhaupt nicht. Sie ist immer am Amt ausgerichtet und wer einmal Präsident ist, der wird natürlich das präsidiale Amt stärken wollen. Aber eine Frage kann ich Ihnen beantworten. Ich weiß, was Waigel getan hätte, der hätte nämlich zuerst mit den Ländern geredet und hätte sich zuerst mit den Ländern geeinigt. Dann hätten wir diesen Streit überhaupt nicht und dann wäre nämlich ein einvernehmlicher Entwurf zwischen Bund und Ländern vorgelegt worden und wäre wahrscheinlich auch schon längst verabschiedet. Natürlich habe ich auf

der einen Seite die Strukturreform, auf der anderen Seite die zukünftigen Regelungen über die Bankaufsicht durch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht. Aber alle Gesetzentwürfe werden das Land Thüringen und die Landeszentralbank in den Freistaaten Sachsen und Thüringen mit ihren Hauptstellen in Erfurt, Gera und Meiningen im besonderen Maße berühren. Da darf man ja vielleicht auch noch einmal daran erinnern, der Vorläufer der Deutschen Bundesbank, die am 26.07.1957 gegründet worden ist, war die Bank deutscher Länder, eine Einrichtung der Länder. Die Bundesbank ist dezentral organisiert, weil den Landeszentralbanken Vorbehaltszuständigkeiten eingeräumt sind und die Präsidenten der Landeszentralbanken sind über den Zentralbankrat im Leitungsgremium der Bank vertreten. Das ist eine stark föderalistische Struktur, weil der Bundesrat das Vorschlagsrecht für die Stellung der Landeszentralbanken besitzt. Natürlich wird Herr Welteke nicht die Länder fragen müssen für eine Entscheidung, er wird aber vielleicht für manche Entscheidung den Landeszentralbankpräsidenten fragen müssen. Wir haben nur das Vorschlagsrecht für die Position und wenn ein Landeszentralbankpräsident im Amt ist, übt er das genau in der gleichen Unabhängigkeit aus wie der Bundesbankpräsident. Mir ist in den letzten sieben Jahren nicht eine einzige Entscheidung bekannt, wo Herr Prof. Dr. Siebert oder Dr. Milow einmal in Dresden oder Erfurt angerufen hätten für eine Entscheidung. Das geht auch nicht, denn dazu sind sie unabhängig. Also, die Sorgen, Herr Dr. Müller, sind etwas unberechtigt, dass der Bundesbankpräsident in Abhängigkeit der Länder gerät. Den Landeszentralbankpräsidenten kommt eine wichtige Stellung im Gefüge der Deutschen Bundesbank zu über die Mitgliedschaft im Zentralbankrat, in dem Leitungsgremium, das die Geschäftspolitik der Bank bestimmt. Die Mitglieder dieses Leitungsgremiums werden von der Bundesregierung vorgeschlagen und damit gewährleistet diese Struktur die weit gehende Unabhängigkeit der pluralistisch zusammengesetzten Mitglieder des Leitungsgremiums.

Der Entwurf der Bundesregierung zur Deutschen Bundesbank will dies ändern. Der Zentralbankrat und ein weiteres Organ der Bank sollen durch ein neues Leitungsgremium, den Vorstand, ersetzt werden. In diesem Vorstand sind keine Landeszentralbankpräsidenten mehr vertreten. Er soll vielmehr lediglich aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten der Bundesbank nebst vier weiteren Mitgliedern bestehen. Die weiteren Mitglieder werden vom Präsidenten im Einvernehmen mit der Bundesregierung bestellt. Da die Bestellung des Präsidenten wie des Vizepräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung erfolgt, ist den Ländern jegliche Einflussmöglichkeit auf die Besetzung des Leitungsgremiums genommen. Der Präsident der Deutschen Bundesbank ist in diesem Gesetzentwurf die zentrale Figur und die Kollegen im Vorstand sind vom Präsidenten abhängig, da sie von ihm selbst ausgesucht werden. Das ist natürlich eine effektive Struktur, aber ein Schelm, wer Böses dabei denkt, denn die Stärkung des Präsidenten geht mit der Schwächung der

Stellung der Präsidenten der Landeszentralbanken einher. So sollen nach dem Gesetzentwurf die Präsidenten ausdrücklich dem Vorstand der Bundesbank unterstellt werden. Hinzu kommt noch, dass nach dem Gesetzentwurf die Bestellung der Landeszentralbankpräsidenten vom Einvernehmen des Bundesbankpräsidenten abhängig sein soll und damit wird auch der Bundesrat geschwächt, der nach geltendem Recht allein die Landeszentralbankpräsidenten zur Bestellung vorschlägt. Aber es geht eigentlich nicht nur um die Personen in den Leitungsgremien. Auch die Landeszentralbanken selbst werden durch den Gesetzentwurf geschwächt. So werden die bislang gesetzlich vorbehaltenen Zuständigkeiten im Gesetzentwurf nicht übernommen und durch das Weisungsrecht des Präsidenten der Deutschen Bundesbank in Sachfragen wird seine Machtfülle zunehmend verstärkt. Die zentrale Stellung des Präsidenten der Deutschen Bundesbank erleichtert es der Bundesregierung, ihre Ansicht von Geldpolitik in der Deutschen Bundesbank durchzusetzen. Geldpolitik könnte so zu einem Instrument staatlicher Wirtschafts- und Finanzpolitik verkommen und die in Artikel 108 EG-Vertrag verlangte Unabhängigkeit des Bundesbankpräsidenten beeinträchtigen.

Meine Damen und Herren, eine zentrale Organisationsstruktur der Deutschen Bundesbank führt nicht zu größeren Kosteneinsparungen. Die Deutsche Bundesbank hat etwa 15.000 Mitarbeiter und von diesen Mitarbeitern sind rund 2.500 in der Dienststelle des Direktoriums tätig. Die übrigen Mitarbeiter sind bei den Landeszentralbanken beschäftigt, in Sachsen und Thüringen ca. 1.000 Mitarbeiter. Ein Großteil der Aufgaben im Kreditgeschäft zwischen der Deutschen Bundesbank und den regionalen Kreditinstituten im Rahmen des baren und unbaren Zahlungsverkehrs und in Zusammenarbeit mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei der Bankaufsicht werden in den Landeszentralbanken erledigt. Die Organisation der Bundesbank entspricht der dezentralen Organisation der deutschen Kreditwirtschaft und wesentliche Einsparungen können daher nicht erzielt werden, ohne die Erfüllung der Aufgaben zu beschränken. Letztlich handelt es sich um eine betriebswirtschaftliche Frage, die unabhängig von der Organisationsform beantwortet werden muss.

Die Bundesregierung unterschätzt die Rolle, die den Landeszentralbanken bei der Vermittlung der europäischen Geldpolitik und dem Aufbau von Vertrauen in die gemeinsame Währung zukommt. In einem großen Flächenstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist es von besonderer Wichtigkeit, dass das Leitungsgremium der Deutschen Bundesbank über die sehr unterschiedlichen Wirkungen auf die Region informiert ist, in besonderer Weise gilt das für die Wirtschaftsstruktur der neuen Länder. Die Kommunikation in der Fläche kann nur durch Personen erfolgen, die unmittelbar im Leitungsgremium Verantwortung tragen und sich aufgrund ihrer Eigenständigkeit im Leitungsgremium Gehör verschaffen können. Nur eine dezentrale Organisation der Bankaufsicht über die mehr als 3.600 Kreditinstitute kann schließlich eine ortsnahe,

wirksame und rationale Aufgabenerledigung gewährleisten. Die maßgebliche Mitwirkung der Landeszentralbank in den Freistaaten Sachsen und Thüringen an der Bankaufsicht soll deshalb erhalten bleiben und eine Zentralisierung sämtlicher Hoheitsakte bei einer Behörde hält die Thüringer Landesregierung für unzweckmäßig.

Die Thüringer Landesregierung lehnt daher die Gesetzvorlage der Bundesregierung ab. Sie hat die mehrheitlich ablehnende Stellungnahme des Bundesrats vom 13.07.2001 unterstützt und zusammen mit der sächsischen Staatsregierung hat sich die Landesregierung auf der gemeinsamen Kabinettssitzung am 18.09. letzten Jahres für den Erhalt einer föderalen Struktur der Deutschen Bundesbank ausgesprochen. Beide Landesregierungen halten es insbesondere für erforderlich, dass erstens die Landeszentralbankpräsidenten im Bundesbankvorstand mitverantwortlich beteiligt werden; zweitens, den Landeszentralbanken feste gesetzliche Zuständigkeiten zugewiesen werden; drittens, die maßgebliche Mitwirkung der Landeszentralbanken an der Bankaufsicht erhalten bleibt und ihre Befugnisse zum Erlass von aufsichtsrechtlichen Maßnahmen und der Entscheidungskompetenz für regionale Kreditinstitute ausgeweitet werden; viertens, der Gesetzentwurf gemeinsam mit dem Gesetzentwurf über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht behandelt wird; fünftens, die Landeszentralbank für den Bereich der Freistaaten Sachsen und Thüringen fortbesteht. Denn auch das ist für uns ein regionalpolitisches Thema. Sollte es in Zukunft nur noch fünf Landeszentralbanken geben, dann weiß jeder, dass für Ostdeutschland nur ein Standort übrig bleibt und dann gibt es den großen Kampf zwischen Leipzig und Berlin.

Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen: Die Reform der Deutschen Bundesbank, wie sie im Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgesehen ist, ist abzulehnen. Sie würde der föderalen Struktur Deutschlands und der dezentralen Struktur der deutschen Kreditwirtschaft nicht gerecht und sie verkennt die Rolle, die den Landeszentralbanken bei der Schaffung von Vertrauen in die gemeinsame Währung zukommt. Daher pflichtet die Landesregierung der im Antrag der CDU-Fraktion dargelegten Auffassung bei, weiterhin für die Beibehaltung der dezentralen Bundesbankstruktur und der Bankaufsicht bei den Landeszentralbanken einzutreten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)