Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

Das ist mir nicht bekannt.

Ich sehe keine weitere Nachfrage. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2320. Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Freigabe der Dorferneuerungsfördermittel durch das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt

Die im Rahmen der Dorferneuerung vergebenen Fördermittel kommen in besonderem Maße den kleinen und mittleren Thüringer Baubetrieben zugute. Eine möglichst frühe Verbescheidung dieser Fördermittel liegt nicht nur im Interesse der Antragsteller, sondern auch im Interesse des Landes, da die Fördermittel dazu beitragen, die Baukonjunktur zu stützen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Fördermittel sollen im Jahr 2002 in Thüringen unter Berücksichtigung des Entwurfs des Zweiten Nachtragshaushalts für die Förderung der Dorferneuerung (nach Haushaltstiteln getrennt) verausgabt werden?

2. In welchem Umfang (absolute und prozentuale Zahlen) wurden die Fördermittel aus den unter Frage 1 genannten Haushaltstiteln (nach Haushaltstiteln getrennt) mit Stand 1. April 2002 durch das zuständige Ministerium zur Bewilligung freigegeben?

3. Wann werden die bisher nicht verfügbaren Dorferneuerungsfördermittel zur Bewilligung durch die Flurneuordnungsämter freigegeben und welche Ursachen hat die verzögerte Freigabe?

Bitte, Herr Minister Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Höhn beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts 2002 stehen für die Förderung der Dorferneuerung folgende Fördermittel zur Verfügung: Aus den Titeln 883 83 und 892 83 sollen 29.070.000 " %  Aus den Titeln 893 83 und 894 83 sollen 10.485.300 bewirtschaftet werden. Aus den Titeln 883 79 und 892 79 sollen 15.934.000 "  hen. Die Ausgaben der Titel 883 83, 892 83, 893 83 sowie 894 83 sind veranschlagt in Kapitel 09 02. Hierbei handelt es sich um EU-Mittel aus den EAGFL-Ausrichtungen sowie um nationale Mittel, die zur Kofinanzierung dienen. Bei den Ausgaben der Titel 883 79 und 892 79 handelt es sich um Mittel der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstrukturen und des Küstenschutzes, also Bundesmittel sowie entsprechende Landesmittel zur Kofinanzierung. Die Veranschlagung der Mittel erfolgt in Kapitel 09 03.

Zu Frage 2: Mit Stand 1. April 2002 standen den Flurneuordnungsämtern folgende Fördermittel zur Verfügung: 23.131.160     99.9. 98+9.   80 Prozent. Aus den Titeln 893 83 und 894 83 wurden 6.544.560 "   =+&zent. Die GA-Mittel, Titel 883 79 und 892 79, sind noch nicht zugewiesen. Über Verpflichtungsermächtigungen aus den Vorjahren sind für das Jahr 2002 für diesen Titel 9.714.000 "   =/& 

Zu Frage 3: Die Freigabe der bisher nicht verfügten Fördermittel erfolgt nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts, also ab heute, sowie nach Zuweisung der Mittel für die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes durch den Bund.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2325, Frau Abgeordnete Wildauer. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Beauftragter nach § 122 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Stadt Blankenhain

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat in der Stadt Blankenhain einen Beauftragten nach § 122 ThürKO eingesetzt, der an Stelle des Bürgermeisters dessen Aufgaben wahrnimmt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl und der Einsatz von Beauftragten durch die Rechtsaufsichtsbehörde?

2. Aus welchen Gründen wurde ein Wechsel des Beauftragten vollzogen?

3. Welche Auswirkungen hatte die bisherige Tätigkeit des Beauftragten hinsichtlich der Erreichung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit und der Gesetz

mäßigkeit des Verwaltungshandelns der Stadt?

4. Wann ist damit zu rechnen, dass in der Stadt Blankenhain die Tätigkeit des Beauftragten beendet ist?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Auswahl erfolgt nach fachlicher Qualifikation, der Einsatz bei Erfüllung der gesetzlichen Kriterien des § 122 Abs. 1 ThürKO.

Zu Frage 2: Der Wechsel wurde auf Wunsch des Beauftragten vorgenommen.

Zu Frage 3: Das Ziel ist noch nicht erreicht. Die Haushaltsunterlagen wurden mittlerweile so geordnet, dass ein den Tatsachen entsprechender Status ausgewiesen werden kann. Durch den Abgang von nicht werthaltigen Haushalts- und Kassenresten wurde mit dem Jahresabschluss 2001 die tatsächliche wirtschaftliche Lage ermittelt. Zur Haushaltskonsolidierung wurden Maßnahmen umgesetzt bzw. eingeleitet.

Zu Frage 4: Derzeit kann noch kein Zeitpunkt abgesehen werden, wann in der Stadt Blankenhain die Tätigkeit des Beauftragten beendet ist.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Danke. Herr Staatssekretär, eine kurze Frage. Also könnte man schon sagen nach Beantwortung der Frage 3, dass sich der Einsatz des Beauftragten bewährt?

Der Einsatz des Beauftragten bewährt sich. Er ist zum Beispiel die Auflösung des Eigenbetriebes der Stadtwerke angegangen, die Neuorganisation der städtischen Wohnungs- und Aufbaugesellschaft und, und, und.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2330. Herr Abgeordneter Döring, bitte schön.

Sprechtheater für Erfurt

In seiner Rede anlässlich der Aussprache zur Großen Anfrage "Kultur ist kein Luxus" hat Ministerpräsident Dr. Vogel in der 58. Sitzung des Landtags Regierungsinitiativen angekündigt, mit denen eine langfristig tragfähige ausgewogene Struktur von Theatern und Orchestern mit Musik und Sprechtheatern in ganz Thüringen gewährleistet wird. Aus Pressemeldungen und aus Verlautbarungen des Theaters Erfurt geht hervor, dass das künstlerische Angebot für das Erfurter Theaterpublikum im Bereich Sprechtheater/Schauspiel zukünftig nicht mehr erhalten bleibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Mit welchem Ziel und auf welchem Weg wird die Landesregierung sichern, dass in Erfurt nicht nur die Freunde eines Musiktheaters, sondern auch das breite Publikum für Schauspiel und Sprechtheater ein angemessenes künstlerisches Angebot in der Landeshauptstadt genießen kann?

2. Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den Plänen zur Streichung bzw. fast völligen Reduzierung des Schauspielangebots durch das Theater Erfurt für die Förderpolitik des Freistaats gegenüber den anderen Thüringer Bühnen, insbesondere den benachbarten Theaterstandorten, in denen weiterhin Schauspielinszenierungen mit Hilfe erheblicher Landesförderung produziert werden?

3. Welche Haltung nimmt die Landesregierung zur Initiative Erfurter Bürger und Künstler ein, die ein neues Ensemble für Schauspiel bilden will?

Frau Ministerin Schipanski. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich Frage 1 und Frage 2 gemeinsam.

Es ist nicht Aufgabe der Landesregierung festzulegen, welches Angebot die Stadt Erfurt für das breite Publikum an Schauspiel und Sprechtheater bereitstellt. Die Landesregierung hat zur Kenntnis genommen, dass der Stadtrat Erfurt trotz der zum Ende der Spielzeit 2002/2003 vorgesehenen Schließung der Sparte Schauspiel die Beibehaltung der Vielfalt des zeitgenössischen Theaters beschlossen hat, in dem neben den eigenen Produktionen Gastspiele aus den Sparten Schauspiel, Ballett und Tanztheater angeboten werden sollen. Die Landesregierung ist bereit, wenn tragfähige Konzepte gefunden werden, die Höhe der bisherigen Landesförderung für das Theater

Erfurt auch für die Folgejahre unverändert zu gewähren und langfristige Verträge abzuschließen. Derartige Konzepte liegen bisher jedoch von der Stadt Erfurt nicht vor. Gleichwohl muss ich immer wieder darauf hinweisen, dass der Landeszuschuss für die Theater in Thüringen mit 48 DM pro Einwohner doppelt so hoch ist wie im Bundesdurchschnitt. Mit fast 217 DM pro Besucher liegt Thüringen zudem um 40 DM über dem Betrag, den die Bundesländer im Durchschnitt zu den Theaterkarten hinzuzahlen. Dieser Betrag ist nicht mehr steigerbar. Zur langfristigen Sicherung einer leistungsfähigen Theater- und Orchesterlandschaft setzen wir deshalb darauf, dass die einzelnen Träger in Zukunft verstärkt miteinander kooperieren und Produktionen austauschen. Darauf wird in unseren derzeitigen Diskussionen mit den Theatern und deren Trägern besonderer Wert gelegt.

Zu Frage 3: Bisher ist der Landesregierung das in Rede stehende Konzept "Neues Schauspiel Erfurt" nicht hinlänglich bekannt. Wie die äußerst langwierigen Verhandlungen mit der Stadt Weimar deutlich gemacht haben, liegt die Verantwortung für die Theater bei den Städten. Deshalb ist auch bei den aktuellen Fragen um das Sprechtheater die Stadt Erfurt gehalten, die Initiative zu ergreifen. Wir haben mit Erfurt vereinbart, dass bei Vorliegen ausgewogener Konzepte das Land bereit ist, seinen Sachverstand einzubringen. Das Land steht auf dem Standpunkt, dass die Thüringer Theaterlandschaft nur zukunftsfähig ist, wenn sich die einzelnen Häuser spezifische Profile erarbeiten und Kräfte bündeln, indem sie Kooperationen miteinander eingehen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Die nächste Frage ist auf morgen verschoben, so kommen wir zur Frage in Drucksache 3/2337. Herr Abgeordneter Pidde, bitte schön.

Mediengründer- und Applikationszentrum in Thüringen

Nach Mitteilung des MDM-Informationsmagazins (Trailer 01/2002) soll in Thüringen ein Mediengründer- und Applikationszentrum entstehen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wo, wann und in welcher Trägerschaft soll ein solches Zentrum entstehen?

2. Welches Ziel und welches Konzept liegt einem solchen Zentrum zugrunde?

3. Wer ist bzw. wer wird in die Entscheidungsfindungen zur Vorbereitung der Gründung dieses Zentrums einbezogen?

Herr Minister Krapp, bitte schön.