Protokoll der Sitzung vom 25.04.2002

Frau Ministerin, in einer TLZ-Hintergrundinformation ist darauf verwiesen worden, dass

(Unruhe bei der CDU)

- das sieht im Pressespiegel so aus - der Manager des Vereins Gespräche mit Ihnen führen möchte und dass er auf neutrale Vermittlung hofft. Sind solche Gespräche inzwischen gelaufen? Gibt es eine Lösung für den Workshop "Bad Boys of Music"?

Ich hatte bei der Antwort zu Frage 3 darauf hingewiesen, dass wir mit dem Verein in Gesprächen sind und dass wir ihn dabei unterstützen, private Mittel für eben dieses Projekt, was angedacht worden ist, zu erschließen.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Aber es gibt keine neuen Vereinbarungen?)

Es gibt noch kein Ergebnis.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2271. Bitte, Herr Abgeordneter Schugens.

Ich möchte folgendes Thema aufrufen:

Gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland und inwieweit ist Thüringen davon betroffen?

In der "Thüringer Allgemeinen" vom 23. Februar 2002 wird in einem Artikel dargestellt, dass Thüringen sein Abfallrecht nicht ordnungs- und fristgemäß dem EU-Recht angepasst habe. Deshalb beabsichtigt die Europäische Kommission, Deutschland zu verklagen. Dies wurde inzwischen durch mehrere Pressemitteilungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt dementiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie stellt sich die korrekte Sachlage dar?

2. Trifft es zu, dass kein Versäumnis des Landes vorliegt?

3. Wenn kein Versäumnis beim Land vorlag, wo lagen dann die Defizite im Informationsfluss und welche Auswirkungen sind dadurch zu erwarten?

Bitte, Herr Minister Sklenar.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Schugens beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Mit Errichtung der zentralen Stelle "Sonderabfall" zum 01.01.2001 trat nach § 4 der Thüringer Verordnung über die Überwachung von Sonderabfällen vom 16.11.2000 gleichzeitig die Sonderabfallverordnung vom 31.01.1992 außer Kraft. Diese beinhaltete in § 3 eine Überlassungspflicht von Sonderabfällen an die TSA. Mit der Aufhebung dieser Verordnung besteht seit dem 01.01.2001 in Thüringen keine Überlassungs- und Andienungspflicht. Insoweit besteht ab diesem Zeitpunkt auch kein Anlass der Kommission zur Kritik gegenüber dem Freistaat Thüringen.

Zu Frage 2: Ja, da tatsächlich keine dem Bundesrecht entgegenstehenden Regelungen existieren und insbesondere die Überlassungspflicht zum 01.01.2001 abgeschafft wurde, bestehen keine Versäumnisse des Freistaats.

Zu Frage 3: Die Übermittlung der Thüringer Sonderabfallüberwachungsverordnung an alle Länder und das Bundesumweltministerium mit dem Hinweis der Errichtung der zentralen Stelle "Sonderabfall" bei gleichzeitigem Entfallen der Überlassungspflicht erfolgte mit Schreiben vom 28.12.2000. Da in der Pressemitteilung der Kommission vom 22.02.2002 der Freistaat Thüringen benannt wurde, wurde deutlich, dass die ab dem 01.01.2001 bestehende neue Rechtslage der Kommission offensichtlich nicht bekannt war. Im gesamten Jahr 2001 erfolgten seitens des Bundesumweltministeriums in dieser Angelegenheit gegenüber dem Freistaat keine weiteren Nachforderungen, wodurch hier davon ausgegangen werden konnte, dass infolge der abgegebenen Stellungnahme und der letzten Mitteilung vom 28.12.2000 die Angelegenheit erledigt war. Der Ende Februar dieses Jahres erhobene Vorwurf und die Pressekampagne waren überraschend. Bereits fünf Tage später, also am 27.02.2002, wurde der Kommission von der Bundesregierung eine Mitteilung übersandt, die auf den aktuellen Sachstand in Thüringen eingeht, die Sachlage richtig stellt und als Anlage die Thüringer Sonderabfallüberwachungsverordnung enthält. In einem Schreiben des Bundesumweltministers vom 14.03.2002 wird ausdrücklich festgestellt, dass das Thüringer Landesrecht seit dem 01.01.2001 an die EG-Vorgaben angepasst ist, daher sei die Klage unnötig und die Bundesregierung sei bestrebt, jede überflüssige Klage zu vermeiden. Daraus wird deutlich, dass keine Versäumnisse Thüringens vorlagen. Ob letztendlich mit Zusendung des klarstellenden Schreibens der Bundesregierung an die Kommission noch Auswirkungen zu erwarten sind, kann nicht eingeschätzt werden. Eine

Nachricht des Bundesumweltministeriums über eine Antwort der Kommission liegt bislang nicht vor.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2272. Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Psychiatriebeirat

Die psychosoziale Arbeitsgemeinschaft im Landkreis Altenburger Land berät seit einiger Zeit über die Einrichtung eines Psychiatriebeirats. Dieser könnte wichtige Impulse und Anregungen für die Weiterentwicklung der psychosozialen Arbeit im Landkreis geben und dem Sozialausschuss und dem Kreistag wertvolle Zuarbeiten für die Entwicklung und Fortschreibung der Psychiatrieplanung sowie der Suchtkrankenhilfeplanung geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Einrichtung derartiger Beiräte?

2. Welche Landkreise oder kreisfreien Städte haben solche Beiräte bereits gebildet?

3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage geschieht das und mit welchen Kompetenzen kann ein solches Gremium ausgestattet werden?

Bitte, Herr Minister Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hält die Schaffung von trägerübergreifenden koordinierenden Gremien wie z.B. Psychiatriebeiräten auf kommunaler Ebene für erforderlich. Die positive Einschätzung, Frau Sojka, haben Sie ja eben von Ihrer Warte aus gegeben. Bereits im ersten Thüringer Psychiatrieplan aus dem Jahre 1994 hat die Landesregierung für alle Regionen Thüringens die Gründung so genannter psychosozialer Arbeitsgemeinschaften angeregt. Ob Sie das Psychiatriebeiräte, psychosoziale Arbeitsgemeinschaften oder anders nennen, das bleibt den kommunalen Selbstverwaltungsorganen bzw. den Kreistagen und den Stadträten in kreisfreien Städten überlassen.

Zu Frage 2 - welche Landkreise: Wir haben im Rahmen der Erarbeitung des 2. Thüringer Psychiatrieplans eine Datenerhebung und eine Abfragung bei allen Landkreisen und kreisfreien Städten durchgeführt. Dabei hat sich ergeben, dass außer dem Kyffhäuserkreis, dem Landkreis Sonneberg und der Stadt Suhl regionale Gremien wie psychosoziale Arbeitsgemeinschaften oder Ähnliches bestehen. Das heißt, in Thüringen ist dieses die Regel.

Zu Frage 3: Die gesetzlichen Grundlagen - das sind Empfehlungen und keine gesetzlichen Grundlagen. Die Bildung derartiger kommunaler Psychiatriebeiräte geht zurück auf die Psychiatrieenquete aus dem Jahre 1975. Die zur Erarbeitung der Enquete von der Bundesregierung damals berufene Sachverständigenkommission hat in ihrem Bericht über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik auf die Notwendigkeit der Einrichtung so genannter psychosozialer Ausschüsse zur Bewältigung der Planungsaufgaben in den Versorgungsgebieten hingewiesen. Es bedarf dazu keiner rechtlichen Administration, sehr wohl arbeiten allerdings diese Beiräte oder Ausschüsse auf der Grundlage einer Geschäftsordnung, die allerdings in den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften jeweils unterschiedlich ausgestattet ist.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Gestatten Sie zwei Nachfragen? Diese psychosoziale Arbeitsgruppe arbeitet seit zwei Jahren an einem Satzungsentwurf und hat sich von sehr guten Beispielen in Bielefeld und Leipzig leiten lassen. Jetzt die konkrete Nachfrage, die Tücke liegt im Detail, die Satzung ist in Erarbeitung: Ist diese bedarfsgerechte Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung des Landkreises eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises, gibt es eine Satzungsbefugnis? Wird dieser Beirat möglicherweise berufen oder über den Kreistag gewählt? Die zweite Nachfrage: Wie sehen die kommunalrechtlichen Ordnungen in Bielefeld und Leipzig aus, dass so etwas möglich ist?

Verlangen Sie von mir nicht, dass ich die Kommunalordnung von Bielefeld und Leipzig auch intus habe.

(Beifall bei der CDU)

Schauen Sie sich die bitte an, dann werden Sie die Antwort dort finden.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/2278. Bitte, Frau Abgeordnete Heß.

Verstoß gegen den Datenschutz bei Patientendaten des Landesfachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen

Laut Pressemeldungen vom 15. März 2002 (Südthüringer Zeitung, Freies Wort) gelangten beim Verkauf von ausgemusterten Computern des Landesfachkrankenhauses für Psychiatrie und Neurologie in Hildburghausen Patientendaten in die Öffentlichkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist der Landesregierung dieser Vorfall bekannt und wer hatte zum Zeitpunkt des Verkaufs die Rechtsaufsicht?

2. Wie viele benutzte Computer wurden von der Landesfachklinik verkauft?

3. Ich zitiere die "Südthüringer Zeitung" vom 15. März 2002: "Möglicherweise handele es sich um eine schlichte Panne, sagte der Ministeriumssprecher: 'Es ist nicht auszuschließen, dass da jemand einen Fehler gemacht hat.' Denkbar sei jedoch auch 'kriminelle Energie'. Auch ein Racheakt ehemaliger Klinikmitarbeiter wollte Schulz nicht ausschließen." Gibt es für diese Aussagen begründete Anhaltspunkte, wenn ja, welche?

4. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus diesem Vorfall, damit sich Ähnliches nicht wiederholt?

Herr Minister Pietzsch, Sie haben das Wort, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Landesregierung ist das Vorkommnis seit dem 12. März 2002 bekannt. Wir sind vom Landesfachkrankenhaus Hildburghausen sofort informiert worden, nachdem diese Panne - oder wie man es bezeichnen will - in einer Pressemeldung öffentlich gemacht worden ist. Das ist natürlich eine etwas merkwürdige Sache, dass die Einrichtung erst über die Presse davon erfährt. Zum Zeitpunkt des Verkaufs der Computer war das Fachkrankenhaus noch Landesbetrieb und unterlag der Rechts- und Fachaufsicht der zuständigen Landesbehörden, das heißt dem Landesverwaltungsamt und dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Es sind 29 Computer an Mitar

beiter des Krankenhauses verkauft worden.

Da liegt auch der Verdacht, was die Frage 3 angeht; denn die Mitarbeiter des Krankenhauses sind zur Geheimhaltung von Patientendaten verpflichtet. Das bezieht sich nicht nur auf Patientendaten, die sie erfahren, während sie im Krankenhaus arbeiten, sondern auch wenn sie anderweitig an Patientendaten herankommen. Wegen des Verdachts auf strafbare Handlungen von entweder ehemaligen oder noch tätigen Bediensteten - es waren also nicht nur noch tätige Bedienstete, die diese 29 Computer gekauft haben - wurde sowohl von dem neuen Träger als auch vom Thüringer Ministerium die Staatsanwaltschaft Meiningen eingeschaltet. Die Ermittlungen laufen zurzeit noch, so dass ich über Ergebnisse noch nicht berichten kann.

Zu Frage 4: Man muss erst einmal klar und deutlich sagen, dieser Vorfall geschah, obwohl für das Krankenhaus eine detaillierte Datenschutzordnung erlassen war, alle Bediensteten die Aushändigung der Datenschutzregelungen schriftlich bestätigt hatten und auf die Einhaltung schriftlich verpflichtet waren. Das heißt, rein organisatorisch ist hier dem Krankenhaus, der Krankenhausleitung, auch für die zurückliegende Zeit, kein Vorwurf zu machen. Ein Vorwurf wäre zu machen gewesen, wenn es eine solche Datenschutzordnung beispielsweise nicht gegeben hätte. Die Datenschutzordnung ist die entsprechende Regelung, um die unbefugte Nutzung von Daten auszuschließen.