Wie schon zuvor ausgeführt, wurden ja gerade die Spielbanken in Sachsen geschlossen. Ich frage mich, wenn sich schon an einem Messestandort eine Spielbank nicht lohnt, wie würde sich dann eine Spielbank in Erfurt tragen? In Auswertung der Anhörung in der 2. Legislaturperiode sehe ich da schwarz, aber keine schwarzen Zahlen. Das 3. Änderungsgesetz beweist, glaube ich, dass selbst die Landesregierung nicht so recht an den Erfolg glaubt. So kann der Finanzminister die mit 60 Prozent schon niedriger als vorher angesetzte Spielbankabgabe unter gewissen Voraussetzungen auch auf 30 Prozent senken. So muss auch die Troncabgabe nicht mehr zwingend erhoben werden. Ich frage mich, mit welchen Einnahmen rechnet denn die Landesregierung, um diese Stiftung Ehrenamt damit auszugestalten.
Die Landesregierung will durch dieses Projekt in Erfurt, Am Brühl, die Landeshauptstadt mit aufwerten. Dass die bestimmt interessanten Angebote der neuen Oper Kundschaft für die Spielbank bedeuten, mag ich einfach bezweifeln. Im Gegenteil, eine Spielbank mit historischem Ambiente, wie im "Erfurter Hof" könnte wenigstens die Laufkundschaft der Bahn mit anlocken. So würde dann auch ein brach liegendes historisches Gebäude wieder zum Leben erweckt und den Vorplatz des Bahnhofs aufwerten.
Meine Damen und Herren, auf jeden Fall werden wir es auch, wie in den vergangenen zwei Legislaturperioden, im Innenausschuss beraten, ob in auswärtiger Sitzung, aber auf jeden Fall mit auswärtigem Sachverstand. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich bemühen, dass es nicht ganz zu spaßig wird. Wahrscheinlich gibt es zurzeit außer Wanderfischprogramm und Spielbankengesetz nichts Wichtigeres. Was ich an dem Gesetz schätze, nachdem uns schon die dritte Änderung vorliegt, der verehrte Herr Kollege Köckert hat schon darauf hingewiesen, was in der letzten Legislatur dort passiert ist oder auch nicht. Fakt war jedenfalls eines, die große Koalition konnte sich nicht einig werden, wo denn der Standort sein wird. Das war der einzige Grund und deswegen ist das ganze Ding liegen geblieben. Mittlerweile sind Erkenntnisse weit und breit gefunden worden, wie die finanziellen Dinge sich rechnen oder auch nicht. Ich denke, hier muss insbesondere im Gesetzentwurf darauf geschaut werden, dass am Ende nicht etwa ein Minus herauskommt. Hier möchte ich besonders in Richtung Finanzen schauen, die dort federführend auch mit beteiligt sind, dass das nicht am Ende ein Rohrkrepierer wird, sondern dass wir unterm Strich auch wirklich das Positive herausheben, wenn man denn schon eine Spielbank im Freistaat Thüringen schafft. Dass man dort bestimmte Gelder dazu für die Ehrenamtsstiftung nutzt, finde ich, ist etwas ungewöhnlich. Frau Thierbach, Sie wissen, dass z.B. auch die Lottomittel aus Spielgewinnen kommen, die Menschen sind so, wie sie sind, die meinen, wenn sie solchen Dingen nachgehen, dass es etwas schneller geht, dass man zu Geld kommt. Diese Lottoüberschussmittel kommen im Lande sehr vielen Vereinen und anderen sehr zugute und ihnen kann damit geholfen werden.
Es ist ja nicht ausgeschlossen, dass es hier nur in die eine Richtung geht, eine Verwendung für gemeinnützige Zwecke. Da muss man sicher hinschauen, ob dort gegebenenfalls auch noch andere Dinge möglich sind. Was ich natürlich auch wichtig finde, bei allem Vertrauen in die Landesregierungen, die sich dann entsprechend dafür verantwortlich fühlen, muss man auch mit darauf achten, z.B. Artikel 1 Nr. 1, dass die weitere Entscheidung in die Verantwortung der Landesregierung gelegt wird. Ich denke, auch das sollte man kritisch in den weiteren Beratungen betrachten, dass man sich hier auch das Ganze einmal anschaut.
Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Standorte eingehen, sonst brauchen wir keine Beratung mehr zu dem Gesetzentwurf. Wenn überhaupt, sage ich einmal vollkommen wertfrei - es waren viele Standorte im Gespräch - kann wahrscheinlich nur Erfurt in Frage kommen. Man muss sich dann genau anschauen, wie, wo, wann? Ich gehe davon aus, Herr Minister, vielleicht müssen wir uns auch gemeinsam nach den neuen Kriterien noch einmal mit den Dingen beschäftigen, vielleicht zusammen mit dem Innenminister und dem Finanzminister die entsprechenden Angebote noch einmal ansehen, ohne dass der Eindruck entsteht, wir bereisen jetzt sämtliche Spielbanken. Das haben wir nicht vor. Die, die dann vielleicht in Frage kommen könnten, sollte man genau betrachten. Ich empfehle, dass man in Ruhe und Bedachtsamkeit das Ganze berät und das Ergebnis hier wieder vorträgt.
Ich habe die Ausschussüberweisung vergessen, federführend Innenausschuss und Haushalts- und Finanzausschuss begleitend.
Wir können damit die Aussprache schließen und kommen zur Abstimmung. Beantragt wurde die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Haushaltsund Finanzausschuss. Wir werden das nacheinander abstimmen.
Wer für die Überweisung an den Innenausschuss stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist einstimmig.
Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit votieren will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Dann stimmen wir noch über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss ab. Wer dieser Überweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht auch einmütig aus. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Gibt es keine.
So, dann legen wir noch die Federführung fest. Wer die Federführung dem Innenausschuss zuweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht auch ganz einmütig aus. Damit ist die Federführung festgelegt für den Innenausschuss. Wir können den Tagesordnungspunkt 4 beenden.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2450 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Überschrift klingt erst einmal sehr kühl und nichts sagend "Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes". Es geht aber dabei - und das ist wichtig, der Inhalt - um eine Stärkung des Ehrenamts, um eine Freistellung für Jugendleiter in ehrenamtlicher Tätigkeit. Ich darf darauf verweisen, dass wir uns gerade zu dem Thema "Ehrenamt", aber auch zu diesem Thema "Freistellung" hier im Landtag schon mehrfach unterhalten haben. Es ist mir ein Hauptanliegen, in dieser Legislaturperiode eine Stärkung des Ehrenamts zu erreichen. Der vorige Tagesordnungspunkt, den wir beraten haben - dabei meine ich nicht die Fahrt des Innenausschusses, um festzustellen, denn das war ja nicht ehrenamtlich, das war im Hauptamt sozusagen
die Spielbank einzurichten und das Geld dafür zu nutzen, hat auch etwas mit dem Ehrenamt zu tun. Deswegen bin ich ausdrücklich daran interessiert, dass die Novellierung möglichst schnell umgesetzt und dann auch möglichst schnell die Spielbank eingerichtet wird.
Wir haben u.a. in dieser Legislatur im vergangenen Jahr, in dem Jahr des Ehrenamts, dafür gesorgt, dass die Grundlagen gelegt wurden, dass die Ehrenamtsstiftung errichtet werden konnte, an der ja auch Mitglieder dieses hohen Hauses im Stiftungsrat beteiligt sind. Wir fördern die ehrenamtliche Tätigkeit im Lande finanziell und ideell. Wir haben in diesem Jahr erstmals einen Thüringer Ehrenamtspreis verliehen. Wir haben drei Ehrenamtskonferenzen durchgeführt, die nicht den Abschluss des Ehrenamts oder der Diskussion um das Ehrenamt darstellen sollten, und wir haben eine Studie in Auftrag gegeben zur Situation des Ehrenamts hier in Thüringen. Ich denke, das ist eine große Zahl von Aktivitäten. Unmittelbar
verbunden ist damit nun auch die angestrebte Stärkung des Ehrenamts gerade in der Jugendarbeit, dort spielt es eine besondere Rolle.
Meine Damen und Herren, wie viele Briefe ich in den letzten Wochen bekommen habe, immer wieder mit dem Bezug auf den 26.04.2002, auf die Situation, über die wir uns heute Morgen unterhalten haben; ich will nicht unmittelbar den Bezug herstellen, aber ich meine doch, dass ehrenamtliches Engagement gerade ein tragender Pfeiler der Jugendarbeit ist und dass wir diese ehrenamtliche Arbeit gerade in der Jugendarbeit unterstützen müssen. Denn Jugendarbeit soll an die Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Außerdem soll Jugendarbeit junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlichem Engagement anregen und hinführen. Freiwilliges Engagement besitzt für die Charakterbildung und auch für die gesellschaftliche Integration junger Menschen eine zentrale Bedeutung. Angesichts dieser Bedeutung ehrenamtlichen Engagements für die Sozialarbeit und Sozialisation junger Menschen sollen die entsprechenden Rahmenbedingungen in der Jugendarbeit verbessert werden und deshalb will die Landesregierung eine Freistellungsregelung einführen. Über mögliche Eckpunkte einer solchen Regelung hatte ich Ihnen auch im Landtag bereits berichtet. Es gibt eine Landtagsdrucksache. Es gab im Mai des vergangenen Jahres den Auftrag an die Landesregierung zu erforschen, wie eine Umsetzung durchgeführt werden könnte. All diese Eckpunkte haben nun abschließend, insbesondere mit den Vertretern der Wirtschaft und dem Landesjugendring, zu der vorliegenden Gesetzesnovelle geführt.
Meine Damen und Herren, wir haben hier einen ähnlich lautenden Antrag der SPD diskutiert. Ich habe in der Zeit immer großen Wert darauf gelegt, dass dieses Gesetz im Einvernehmen mit allen daran Beteiligten eingebracht, beraten und anschließend umgesetzt wird, alle Beteiligten, das heißt Landesjugendring, aber auch Arbeitgeber. Es besteht zwischenzeitlich ein grundsätzliches Einvernehmen - in Details ist man noch unterschiedlicher Meinung - auch mit der Wirtschaft. Ich sage noch einmal, auf deren Zustimmung habe ich von Anfang an großen Wert gelegt, denn ein Gesetz oder eine Bestimmung nach den Buchstaben des Gesetzes ist alles gut und schön, wenn es nicht umgesetzt wird, weil die Arbeitgeber versuchen, es vielleicht nicht umsetzen zu müssen und weil gleichzeitig die Arbeitnehmer eventuell Angst haben müssen, ihr Recht zu beantragen, weil sie dann Sorge um ihren Arbeitsplatz haben müssen. Die Thüringer Unternehmer wissen, dass ehrenamtlich engagierte Mitarbeiter sich auch im Beruf engagieren. Dies ist mir immer wieder deutlich gemacht worden und ich möchte an dieser Stelle auch den Vertretern der Wirtschaft für ihre Kooperationsbereitschaft ausdrücklich danken. Die Freistellungsregelung für ehrenamtlich Tätige in der Jugendarbeit sieht nach dem heute eingebrachten Regierungsentwurf im Wesentlichen Folgendes vor: Es besteht erstens ein Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für die Durchführung von Maßnahmen im Bereich
der Kinder- und Jugenderholung und der internationalen Jugendbegegnung sowie für die Durchführung und Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie Fachtagungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Jugendleitertätigkeit stehen. Zum Zweiten muss der Maßnahmeträger ein anerkannter Träger der freien oder ein Träger der öffentlichen Jugendhilfe sein. Drittens muss der Jugendleiter Inhaber einer gültigen Jugendleiter-Card sein. Viertens dürfen der Freistellung keine berechtigten betrieblichen Interessen entgegenstehen. Fünftens, es kann jährlich an bis zu 10 Arbeitstagen freigestellt werden. Sechstens ist der Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung nicht zur Lohn- oder Gehaltsfortzahlung verpflichtet und siebentens erhält der freigestellte Jugendleiter aus dem Landeshaushalt als Ersatz für seinen tatsächlich eingetretenen Vergütungsausfall bis zu 35 stelltem Arbeitstag. So viel zu dieser Freistellungsregelung.
Über diese Freistellungsregelung hinaus enthält der vorgelegte Entwurf der Novellierung vor allem noch eine weitere Änderung. Es soll der Fortschreibungszeitraum bei Jugendförderplänen und beim Landesjugendförderplan verändert werden. Statt der bisherigen jährlichen Fortschreibungsverpflichtung soll der Fortschreibungszeitraum nunmehr von den Planungsverantwortlichen bestimmt werden, also von den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten und vom Land. Insofern geht auch dieses Gesetz über die ursprüngliche Regelung des SPD-Entwurfs hinaus. Wir haben uns in der letzten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit darüber verständigt, dass beide Vorlagen gemeinsam beraten werden sollen. Das heißt, wir haben uns schon vorher darüber verständigt, ich habe aber in der letzten Ausschuss-Sitzung noch einmal darüber berichtet, wie weit der Stand des Regierungsentwurfs ist. Ich denke, dass wir diesen Gesetzentwurf, nachdem so intensive Gespräche mit den Betroffenen auf beiden Seiten geführt worden sind, zügig im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beraten können und ich bitte Sie um Überweisung an den Sozialausschuss, damit wir es beraten können.
Gestatten Sie mir, noch eine kleine Anmerkung zu machen. Es hat sich ein Tippfehler in der Begründung zum Gesetzentwurf eingeschlichen, im Bereich der Begründung zu Artikel 1 Nr. 1. Dort muss es heißen in § 71 Abs. 2 usw. statt "Satz 2 SGB VIII" richtigerweise "Satz 3 SGB VIII". Das ist ein Fehler, der sich eingeschlichen hat. Ich denke, das ist kein Thema, das werden wir sowieso ändern. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorab Herr Minister, eins muss ich Ihnen bestätigen, Ihr Ministerium kann, wenn es will, sehr schnell sein
im Bekennen von notwendigen Korrekturen. Das finde ich in Ordnung. Manches dauert lange, da erinnere ich Sie an die Mündliche Anfrage. Ich hoffe aber genau dieses Phänomen, abzuwägen zwischen lang dauern und kurz und schnell, brauchen wir bei diesem Gesetzentwurf nicht vornehmen. Vor einem Jahr hatte der Minister schon berichtet über die Eckpunkte, die einer rechtlichen Regelung für die Freistellung ehrenamtlich Tätiger im Jugendbereich letztendlich notwendig sind. Der Gesetzentwurf wurde leider mehrfach angekündigt, nun ist er aber endlich da, wenn auch sehr kurzfristig, so sind wir trotzdem zumindest im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit übereingekommen, dass es am Ausschuss und an der Beratung im Ausschuss nicht liegen soll, wenn das Gesetz vor dem Sommer nicht mehr verabschiedet werden sollte. Also so eine Bürde wollen wir uns nicht auflasten. Nun ist tatsächlich der Gesetzentwurf der Landesregierung nicht ausschließlich für die Freistellung ehrenamtlicher Tätigkeit und zu dem zweiten Bereich, nämlich ob man Jugendförderpläne jährlich oder regelmäßig schreibt, ich glaube, auch wenn diese Änderung in Artikel 1 des Gesetzes tatsächlich nur ein Wort bedeutet, ist da mehr Problematik dahinter. Ich habe noch keinen Ausweg gefunden, wie wir das verfahrensmäßig machen sollen, weil ich glaube, an der Stelle wird der Ausschuss einiges zu diskutieren haben. Zu dem ersten Teil des Gesetzes, nämlich die Anbindung möglicher Freistellung für Maßnahmen der Jugendbetreuung oder der Qualifizierung von Inhabern der Jugendleiter-Card an das Ausführungsgesetz zum KJHG, dieses empfinden ich und meine Fraktion als sinnvoll. Noch dazu, wo es gegenwärtig ca. 2.000 Personen gibt, die bereits im Besitz dieser Jugendleiter-Card sind, 3.000 sollen es werden. Sicher werden nicht alle von denen eine Freistellung als Arbeitnehmer bis zu 10 Tagen in Anspruch nehmen können oder brauchen. Zum Beispiel Jugendliche über 16 Jahre oder Arbeitslose, die natürlich auch ehrenamtlich tätig sind, werden durch dieses Gesetz in keiner Art und Weise tangiert. Daraus lässt sich aber ableiten, dass tatsächlich das Volumen der eingestellten Mittel relativ hoch ist. Ich glaube, wenn ca. 500 Leute noch in diesem Jahr bei einem Mitteleinsatz von 175.000 Anspruch nehmen können, ist das in diesem Jahr ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Allein die Tatsache, dass wir nun die Freistellungsregelung haben, sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es eine Kannbestimmung ist. Auch ich bin mir bewusst, dass eine zwingende Freistellung mit der Wirtschaft sehr problematisch gewesen wäre. Wenn die Wirtschaft sich an dieses "kann" in ihrem Rahmen tatsächlich so hält, wie sie es angekündigt hat, dann muss man sagen, ist auch
dieses "kann" in dem Gesetzentwurf der richtige Schritt in die richtige Richtung. Wenn es tatsächlich die Freistellung bis zu 10 Arbeitstagen gibt und 35 pro Tag für denjenigen, der Arbeits- oder Lohnausfall tatsächlich hat, als Unterstützung geben wird, dann ist es auch in Ordnung.
Schade ist es, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung einen Monat zu spät kommt, obwohl er noch rechtzeitig kommt, denn die gemeinsame Behandlung mit dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit schon in diesem Monat und vielleicht heute die Verabschiedung einer Regelung zur Freistellung zur Förderung im Jugendbereich ehrenamtlich Tätiger hätte zur Folge gehabt bei dem Modus, der im Gesetzentwurf enthalten ist, dass vier Wochen Antragsfrist 14 Tage vor Maßnahmebeginn der Entscheidungsraum des Arbeitgebers diese Maßnahmen möglicherweise noch in dieser Sommerpause mehr hätten greifen können als es so nun auf Goodwillbasis schon im Vorverfahren durch das Kennen dieser möglichen Gesetzesregelung von Betrieben gestattet wird. Ich glaube, der Ausschuss sollte sich zusammenreißen und trotzdem das Gesetz im nächsten Plenum noch verabschieden.
Nun komme ich aber zu einem zweiten Schwerpunkt. Der Minister sprach an, dass die Erstellung der Jugendförderpläne bzw. des Landesjugendförderplans nicht mehr jährlich fortgeschrieben werden soll, sondern dass dafür "regelmäßig" eingesetzt werden soll im Gesetz. Regelmäßig ist alle fünf Jahre, regelmäßig ist nach dem Bedarf, regelmäßig kann kontinuierlich, kann sein diskontinuierlich, alles ist regelmäßig. Das Problem an dem Begriff liegt tatsächlich an der Anwendung, wie er hier formuliert ist. Wenn man nachsieht im SGB VIII, also im Kinder- und Jugendhilfegesetz, in § 71, dann findet man zwar die Verbindlichkeit der Fortschreibung von Jugendförderplänen und des Landesjugendförderplans, aber, ich glaube, die Landesregierung, ich unterstelle ihr das zumindest, hat hier etwas Positiveres gewollt als es im Gesetz jetzt als Vorschlag steht. Ich unterstelle Ihnen, dass Sie auf der Grundlage des KJHG die Selbstverwaltung im Sinne der Jugendhilfeausschüsse und des Landesjugendhilfeausschusses als beschließende Ausschüsse tatsächlich wollten und nicht, Herr Minister, wie Sie eben den Schlenker vor der Korrektor dieser Zeile gemacht haben, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte die Beschließenden wären. Letztendlich ist die Regelung, die jetzt im Gesetz steht gerade durch den Bezug zu § 71, die tatsächliche Selbstbeschließung durch den Jugendhilfeausschuss bzw. durch den Landesjugendhilfeausschuss, wann er bereit ist, Fortschreibungen fortzuführen. Dies ist gegenwärtig Ihr Gesetzesvorschlag. Dass sich letztendlich eine Kommune darüber hinwegsetzen kann, wenn ihr die Arbeit des Jugendhilfeausschusses bzw. des Landesjugendhilfeausschusses, das wäre dann der Landtag, nicht gefällt, das ist formalrechtlich möglich. Ich glaube aber, diesen Fall sollte man nie provozieren, weil ich glaube, das modernste am KJHG, an diesem Stück, ist die tatsächliche Selbstverantwortung, die die in dem Gremium sitzenden Leute haben und die
dann auch die Konsequenz dieser Beschließung tragen. Wir haben noch nicht einen Jugendförderplan in dem Umfang hier beschließen müssen. Genau dieses wollen wir meiner Meinung nach auch nicht. Deswegen müssen wir über diesen Paragraphen, den Sie dort mit diesem einfachen Wort "jährlich" oder "regelmäßig" ändern, meiner Meinung nach noch einmal diskutieren.
Ein weiteres Problem: Wenn wir ungeprüft einfach "regelmäßig" in das Gesetz schreiben, ist ein Widerspruch da. Wir waren alle froh und glücklich, wie die Jugendpauschale im Lande Thüringen Einzug hielt.
Die Jugendpauschale ist aber in ihrer Richtlinie eine jährliche Fortschreibung. Die Jugendhilfepauschale haben alle hier im Landtag gewollt unter dem positiven Element, dass wir irgendeinen Sicherungsmechanismus, einen festgeschriebenen Sicherungsmechanismus, in den Jugendförderplänen haben. Also, die Richtlinie zur Jugendpauschale verlangt die jährliche Planung, damit ein Element aus dem Jugendförderplan jährlich und auf der anderen Seite beschließt dann ein Jugendhilfeausschuss eben die anderen Dinge später zu machen. Ich möchte auf dieses Problem aufmerksam machen. Natürlich kann man eine Richtlinie auch wieder ändern, aber, ich glaube, eins wollen wir alle nicht, dass die Jugendförderung, die Jugendförderpläne dann nach Maßgabe des Haushalts ausschließlich bestimmt werden bei aller Abhängigkeit der Haushalte. Die bisher jährlich geschriebenen Jugendförderpläne, die hatten natürlich auch den Haushalt zu berücksichtigen. Aber stellen Sie sich das Regelwerk vor, regelmäßig heißt, ein Jugendhilfeausschuss einer Kommune beschließt, nur noch alle drei Jahre den Jugendförderplan fortzuschreiben. Was ist dann mit der Abhängigkeit nach Maßgabe des Haushalts? Purzeln uns dann ohne Jugendförderpläne möglicherweise durch den Widerspruch zur Jugendpauschalrichtlinie dann diese Stellen weg, wo wir jetzt schon das Phänomen haben, dass es Kommunen gibt, die an der Jugendpauschale sparen, weil sie die Eigenmittel nicht aufbringen können. Hier ist ein Teufelskreis meiner Meinung nach, den wir auflösen sollten, auch auflösen können. Deswegen beantrage ich auch die Weiterführung dieser Diskussion und beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte gleich auf den von Ihnen zuletzt genannten Punkt eingehen, Frau Thierbach, die Fort
schreibung der Landesjugendförderpläne und der örtlichen Jugendförderpläne. Ich halte es schon für vernünftig, dass man eine solche Regelung findet, dass man dieses "regelmäßig" einfügt und dass man es der Zuständigkeit der jeweiligen Jugendhilfeausschüsse anheim stellt zu beschließen, in welcher Regelmäßigkeit das geschehen soll. Denn wir erleben insbesondere auf kommunaler Ebene, dass ein erheblicher Arbeitsaufwand damit verbunden ist. Es gehören Anhörungen dazu, es gehören ehrenamtliche Beratung von Gremien dazu. Da möchte ich den Kollegen einfach ein Stückchen Spiel verschaffen. Nach meinem Dafürhalten ist, glaube ich, in der Begründung zu dem Gesetzentwurf auch beschrieben, dass genau die Jugendhilfeausschüsse vor Ort und der Landesjugendhilfeausschuss letztendlich selbst entscheiden sollen, wie sie dieses regelmäßig gestalten wollen. So viel zu Ihrem Argument, dass Sie gesagt haben, wir wollten es dem örtlichen kommunalen Träger oder dem Land anheim stellen, in welcher Regelmäßigkeit das letztendlich in der Beschlussfassung geschehen soll. Ich denke, wir werden im Ausschuss darüber reden können, dass wir ggf. auch eine Formulierung finden, die das im Gesetzestext entsprechend deutlich ausdrückt.
Wir haben vor fast genau einem Jahr, am 17. Mai 2001, den Antrag der CDU-Fraktion "Neue Initiativen zur Förderung des Ehrenamts" beschlossen und damals bestand allgemeines Einverständnis, dass das internationale Jahr der Freiwilligen mehr als nur ein öffentlich wahrnehmbares Signal zur Stärkung des Ehrenamts setzen muss. Wir können heute feststellen, dass die Stärkung des Ehrenamts uns weiter im positiven Sinne beschäftigt und dieses ist, denke ich, auch das wichtigste Signal für die rund 625.000 Ehrenamtlichen in Thüringen.
Es gibt auch jetzt weiterhin Initiativen zur Unterstützung Ehrenamtlicher. Es gibt zunehmend diese Initiativen auf kommunaler Ebene. Es gibt Würdigungsveranstaltungen und es gibt weitere Handlungsaufträge für die Gesellschaft, aber vor allem für uns auch als Politik. Herr Pietzsch ist vorhin darauf eingegangen, dass von den sechs Forderungspunkten, die in dem erwähnten Antrag im vergangenen Jahr beschlossen wurden, vier und damit die Mehrheit zunächst erst mal umgesetzt wurden. Es sind immer noch zwei, die offen sind, und darauf möchte ich ganz kurz eingehen. Zum einen haben wir im vergangenen Jahr die Frage der steuerfreien Aufwandsentschädigung angesprochen. Am 3. Juni wird nun der ursprünglich schon für Februar angekündigte Abschlussbericht der Enquetekommission des Deutschen Bundestages unterzeichnet und dann dem Bundestag übergeben. Ich denke, wir sind alle gespannt auf die Ergebnisse und die Empfehlungen der Enquetekommission. Verbände wie der Deutsche Sportbund, der vorab schon mal um eine Stellungnahme gebeten wurde, bezeichnen die Vorschläge bzw. Handlungsempfehlungen der Enquetekommission als in die richtige Richtung weisend, aber nicht weit reichend genug und erwarten in der nächsten Wahlperiode des Deutschen Bundestages konkrete gesetzgeberische Maßnahmen zur För