2. Wie hoch ist der für den Sport vorgesehene prozentuale Anteil der Landesmittel für SAM im laufenden Haushaltsjahr und welche Veränderung ergibt sich gegenüber dem Haushaltsjahr 2001?
3. Wie hoch ist das Antragsvolumen der bewilligungsfähigen SAM im Bereich des Sports gegenüber den tatsächlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln?
4. Warum werden SAM-Träger im Bereich des Breitensports trotz bewilligungsfähiger Anträge und entsprechender Prioritätensetzung durch den Landessportbund durch die GFAW seit Monaten im Ungewissen gelassen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, um diesen Zustand für Träger und vorgesehene Arbeitnehmer zu verbessern?
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Frau Heß wie folgt. Zunächst muss ich darauf hinweisen, dass Ihre einleitenden Bemerkungen schlicht falsch sind.
Ich komme nun zu Frage 1: Die Mittel für die Kofinanzierung von Strukturanpassungsmaßnahmen werden aus dem Titel "Arbeitsförderung Ost" bereitgestellt. Von den für SAM vorgesehenen Mitteln des Haushaltsansatzes entfällt auf das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ein Anteil von 28 Prozent. Dieser Anteil wird auf die Förderbereiche Soziale Dienste, Jugendhilfe und Breitensport aufgeteilt. Eine nochmalige Unterteilung zwischen dem Breitensport und dem Sport gibt es nicht. Dem TMSFG steht ein Neubewilligungsspielraum für das Jahr 2002 in Höhe von 3,2 Mio. Hiervon entfällt auf den Bereich Breitensport ein Anteil in Höhe von 10,34 Prozent, das sind rund 333.000 ! Jahr 2001 betrug der Anteil des Breitensports 9,2 Prozent. Dies hätte eine Inanspruchnahme in Höhe von 543.000 bedeutet. Tatsächlich wurden aber 608.000 Bereich Breitensport belegt.
Zu Frage 2: Das TMSFG hat zur Mittelaufteilung für die Fachbereiche Soziale Dienste, Jugendhilfe und Breitensport entschieden, dass sich der prozentuale Anteil zur Aufteilung auf die Förderbereiche am Neubewilligungs
rahmen des jeweiligen Vorjahres orientiert. Wie unter Antwort 1 bereits ausgeführt, ergibt sich hieraus für das Jahr 2002 ein Anteil an Neubewilligungsrahmen für den Bereich Breitensport in Höhe von 10,34 Prozent. Im Jahr 2001 betrug dieser Anteil 9,2 Prozent.
Zu Frage 3: Zurzeit liegen Anträge im Bereich Breitensport in Höhe von ca. 477.000 " # 2002 vor. Dem stehen mit Stand vom 13.05.2002 für das laufende Haushaltsjahr noch 159.000 $ Haushaltsmittel gegenüber.
Zu Frage 4: Mit Schreiben vom 27.12.2001 wurde durch das Thüringer Finanzministerium eine Bewirtschaftungsbefugnis in Höhe von 80 Prozent des Haushaltsansatzes erteilt. Mit Schreiben vom 08.05.2002 erklärte der Finanzminister die 20-prozentige Sperre aufgrund der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts durch den Landtag für gegenstandslos. Der Haushaltsansatz für Kapitel 07 08, Titel 686 74 "Arbeitsförderung Ost" wurde jedoch im Rahmen des Zweiten Nachtragshaushalts um 7,4 Mio. % jetzt nicht mehr. Mit der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts sind wieder Bewilligungen möglich, wobei allerdings der insgesamt geringere Neubewilligungsspielraum zu beachten ist.
Stimmt es, dass Neubewilligungen nur noch erfolgen, wenn es im Landesinteresse steht bzw. die Mitarbeiter oder die Beschäftigten 55 und älter sind?
Es bleibt bei den Kriterien, die wir bei der Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik aufgestellt haben und dabei ist das Kriterium im Interesse des Landes ein ganz Wichtiges.
Herr Minister Schuster, gab es neben der Haushaltssperre vor der Verabschiedung des Zweiten Nachtragshaushalts für die Arbeitsförderung Ost auch für die anderen Haushaltstitel Arbeitsmarktpolitik solche Haushaltssperren?
Weitere Nachfragen sehe ich nicht. Danke, Herr Minister. Wir können den Tagesordnungspunkt 15 damit abschließen.
a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Haltung der Landesregierung im Bundesrat zum Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/2407
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Tariftreuegesetz der Bundesregierung, das Ende April den Deutschen Bundestag passiert hat, trägt dazu bei, deutschlandweit Lohndumping zu unterbinden, einen fairen Wettbewerb zu schaffen und Qualitätskriterien bei der Auftragsvergabe in den Vordergrund zu stellen. Um insbesondere den Bedenken der neuen Bundesländer bezüglich der Bauwirtschaft Rechnung zu tragen, wurde ein Stufenplan eingebaut, der den Unternehmen bis zum Jahr 2005 einen gewissen zeitlichen Freiraum eröffnet. Zunächst gilt das Gesetz ab einem Auftragswert von über 100.000 !& ' ( ) *++, gelten 75.000 *++-.++++ % Dies bietet den Kleinunternehmen in Thüringen, und diese machen über 80 Prozent der Thüringer Unternehmen aus, einen entsprechenden Übergang.
Die CDU betont permanent die Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen. Wir sehen ebenso deren Bedeutung, sehen aber auch die Belange und die Interessen der Arbeitnehmer einerseits und andererseits die Bedeutung von leistungsfähigen Unternehmen mit entsprechend qualifizierten und motivierten Arbeitnehmern für die Entwicklung Thüringens. So kommt dieses Gesetz beiden Gruppen - Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen entgegen und leistet einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse in Ost und West sowie zur Stabilisierung ost
Auf die Aktivitäten der SPD-Fraktion bei der Behandlung unseres Gesetzentwurfs zur Vergabe öffentlicher Aufträge im Hochbau und Dienstleistungssektor und die ablehnende Haltung der CDU-Landesregierung sei an dieser Stelle nochmals hingewiesen. Bedauern Vertreter der CDU seit neuestem die Tatsache, dass Thüringer Unternehmen oftmals nicht tarifgerecht entlohnen, dass ruinöse Konkurrenz herrscht, dass junge qualifizierte und ungebundene Menschen aus Thüringen abwandern und in manchen Branchen trotz hoher Arbeitslosigkeit keine qualifizierten Fachkräfte gefunden werden, so sind es die gleichen Akteure in der Landespolitik, die über Jahre hinweg den Niedriglohnstandort Thüringen gepriesen haben. "Wir wollen übereinstimmend verhindern, dass es auf unseren Baustellen zu Sozialdumping kommt. Wir wollen übereinstimmend verhindern, dass bei Vergaben ruinöser Wettbewerb stattfindet." Recht hat da Thüringens Wirtschaftsminister mit dem, was er in der 32. Plenarsitzung im Dezember 2000 sagte: "Unser Ziel ist es, bereits existierende Bauvergabegesetze der Länder, die eine Treueerklärung der Bieter fordern, bundesrechtlich abzusichern. Die Zurückhaltung mancher Länder gegenüber eigenen Landesgesetzen mit Tariftreueerklärung sollte überwunden werden." Recht hatte Bayerns Ministerpräsident Stoiber mit dem, was er in der Zeitschrift der IG Bau "Grundstein" im April 2001 sagte. Es ist gerade jener Ministerpräsident, der jetzt als Kanzlerkandidat der CDU seine eigenen Regelungen im Rahmen plumper Wahlkampfäußerungen zulasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land konterkariert. Was stört mich mein Geschwätz von gestern, mag er denken.
Ich fordere den Ministerpräsidenten des Freistaats Thüringen auf, am 31. Mai dem Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundesrat zur Tariftreue und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen seine Zustimmung zu geben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist bei diesem Gesetz so wie mit vielen anderen Gesetzen der rotgrünen Mehrheit. Man hört nicht auf die Fachverbände, man hört nicht auf die Kammern, auch nicht auf die Wissenschaftler, gegebenenfalls, das gebe ich zu, auf die Gewerkschaften und die Folge ist dann, man wundert sich über die steigende Arbeitslosigkeit, über die drastisch ansteigende Zahl der Insolvenzen, über sinkendes Wirtschaftswachstum und über sinkende Steuereinnahmen. Das sind dann nämlich die Folgen. Ich ver
weise auf den kürzlich stattgefundenen parlamentarischen Abend des Thüringer Handwerks. Dort hat der Präsident des Handwerkstags wörtlich gesagt: "Das Tariftreuegesetz eignet sich besonders gut, den Charakter der Chefsache Ost zu erläutern". Das waren seine Worte in Bezug auf den vorliegenden Gesetzentwurf.
Ich möchte es ganz deutlich sagen, wir sind überhaupt nicht gegen Tariftreue. Aber wir sind für eine realistische Tariftreue, das heißt für die Tariftreue am Ort des Unternehmens und nicht am Ort der Leistung. Meine Damen und Herren, das ist der entscheidende Unterschied. Unser Ziel ist es auch nicht, auf Dauer unterschiedliche, also wesentlich niedrigere Löhne in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern zu haben. Wir wollen auf gar keinen Fall auf Dauer ein Niedriglohnland sein. Aber wir wollen realistische Lohnansätze und wir wollen nicht, dass weitere Arbeitsplätze vernichtet werden. Es müssten aus unserer Sicht auch wenigstens die Mindestlöhne eingehalten werden. Aber ich möchte auf die Dimension dessen, worüber wir reden, hinweisen. Circa 40 Prozent des Auftragsvolumens der Thüringer Handwerksbetriebe und Bauunternehmen kommen aus den alten Bundesländern. Meine Damen und Herren, machen wir uns nichts vor, die können wegbrechen, wenn dieses Gesetz in Kraft treten wird. Die von Ihnen, Herr Dr. Müller angesprochenen Übergangsregelungen lösen das Problem auch nicht. Es wird hier von 92,5 Prozent gesprochen, auf die vorübergehend abgesenkt werden kann, da aber die Personalkosten im Moment ungefähr bei 80 Prozent liegen, sehen wir also immer noch eine deutliche Diskrepanz.
Wir wollen diese deutlichen Lohnunterschiede auf Dauer nicht. Aber in dieser Übergangszeit, in der wir uns gegenwärtig noch befinden, muss dieser Wettbewerbsvorteil, der in den günstigeren Personalkosten für uns hier, für unsere Unternehmen liegt, eben schon ausgenutzt werden. Ich möchte an der Stelle ganz deutlich auf die Tarifautonomie, zu der Sie sich ja auch bekennen, hinweisen. Es ist nach wie vor das Sinnvollste, dass berechtigte Forderungen der Arbeitnehmer ausgehandelt werden mit dem, was aus Sicht der Arbeitgeber möglich ist.
Meine Damen und Herren, es kommt hinzu, dass nach diesem Gesetz die Bürokratie noch deutlich weiter steigen wird. So steht in dem Gesetz in § 6, es sind Nachweise zu führen und Kontrollen werden durchgeführt durch die Bundesanstalt für Arbeit und durch die Zollbehörden und es sind entsprechende Unterlagen in den Geschäftsstellen der Unternehmen bereitzuhalten. Dann kommt gleich § 7, da werden im Detail die Sanktionen festgelegt. Es ist hier auch ein scharfes Schwert zu sehen.
Meine Damen und Herren, es kann nicht sein, dass wir sehenden Auges diesen Konflikt auf uns zukommen sehen und sagen, wir lassen das mal laufen. Ich habe ja ein gewisses Verständnis dafür, wenn westdeutsche Kammern und westdeutsche Landespolitiker sagen, na gut, es ist viel
leicht der richtige Weg. Wenn das Bundespolitiker sagen, dann habe ich schon große Zweifel, denn die haben eine Pflicht sich für eine gute wirtschaftliche Entwicklung für Gesamtdeutschland zu engagieren. Wenn ganz und gar Landespolitiker aus den neuen Bundesländern sagen, wir sind für das Tariftreuegesetz, dann kommen sie ihrer Pflicht für eine gedeihliche wirtschaftliche Entwicklung bei uns nicht nach.
Dann kann man nur mit dem Kopf schütteln. Wir können die Landesregierung nur darin bestärken, diesen Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen.
Kollege Kallenbach, in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Tarifvertragsgesetz. Das regelt, dass der Tarifvertrag am Ort des Geschehens anzuwenden ist. Wenn der Sitz des Unternehmens darüber entscheiden würde, dann wären alle die, die ihre Firmensitze ins Ausland verlegt haben, in die Steuerparadiese Kaiman-Island oder anderes, die müssten dann den Tarifvertrag der KaimanIsland bezahlen. Ich glaube, Sie kennen sich im Tarifvertragsrecht nicht aus.
Meine Damen und Herren, Lohndumping schadet Unternehmen, gleich, ob sie tarifgebunden oder ohne Tarifbindung sind, und schadet den Arbeitnehmern. Lohndumping schädigt aber wegen der fehlenden Einnahmen auch den Fiskus, schmälert die Kaufkraft und hat damit volkswirtschaftliche Dimensionen, eingeschlossen natürlich der Entwicklung von Schwarzarbeit. Die öffentliche Hand mit ihrem bundesweiten Auftragsvolumen von etwa 250 Mrd. DM hat deshalb nach Auffassung unserer Fraktion die Verpflichtung, die Abwärtsspirale in der Einhaltung von Tariftreue, im Lohndumping und in deren Folge, in der Vernichtung von Arbeitsplätzen und die absehbare weitere negative Entwicklung in allen Aufgabenbereichen, also auch im Bauwesen und im Verkehrswesen zu stoppen. Es kann doch von uns allen und damit auch von der Landesregierung nicht getragen werden, was der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des deutschen Baugewerbes, Herr Karl Robe, festgestellt hat. Frau Präsidentin, ich zitiere: "Die legalen Kapazitäten werden abgebaut und im gleichen Umfang werden illegale Leistungen erbracht."
Meine Damen und Herren, es gilt zu handeln. Die Bundesregierung hat gehandelt. Nachdem die Landesregierung unter Ihrer Führung, Herr Ministerpräsident, im
Gegensatz zu allen anderen oder zu vielen anderen CDU/CSU-geführten Landesregierungen ein Vergabegesetz - Kollege Müller hat darauf hingewiesen - abgelehnt hat, will ich auf die Mitteilung der Kommission vom 15. Oktober 2001 über die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge hinweisen, also die EU-Kommission gibt es uns sogar ausdrücklich vor.
Hier wird explizit festgestellt, dass die Auftraggeber verpflichtet sind, Angebote abzulehnen, wenn der niedrige Preis beispielsweise auf Verstöße gegen Beschäftigungsvorschriften oder Verstöße im Arbeitsrecht zurückzuführen ist. Das Arbeits- und Tarifrecht bildet eine Einheit. Ich muss das hier nicht referieren. Ich will Ihnen am Beispiel des Bauwesens darstellen, dass es jetzt schon Voraussetzungen gibt, die offenkundig, Herr Kallenbach, Ihnen nicht bekannt sind, die aber wegen der fehlenden Durchsetzungsverpflichtung der öffentlichen Hand nicht greifen. Im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe sind bereits die Lohngruppen 7.1 und 7.2 als allgemeinverbindlich bestätigt. Der § 5 Ziffer 6 dieses Rahmentarifvertrags schreibt bereits jetzt fest - ich zitiere, Frau Präsidentin: "Es gilt der Lohn der Baustelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Lohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Gesamttarifstundenlohn, solange sie auf dieser Baustelle tätig sind." Das ist ein Zitat aus dem gültigen Tarifvertrag. Dies sollte bei all denen, die sich mit der Materie des verkürzt genannten Tariftreuegesetzes befassen, bekannt sein oder sie sollten einfach schweigen. Aus folgenden Gründen also:
1. In Kenntnis der bereits jetzt zwischen den Tarifpartnern geltenden Vereinbarung zur Entlohnung gemäß Arbeitsort, oder sie möchten eigentlich, dass die alle aus dem Arbeitgeberverband austreten und den Tarifvertrag nicht mehr anwenden. Das widerspricht aber den Beschlüssen der CDU, die in Eisenach beschlossen worden sind, im öffentlichen Dienst bis 2007 gleichen Lohn für gleiche Arbeit umzusetzen.
Für den öffentlichen Dienst besprechen, aber auf Baustellen nicht haben wollen, ich sage einmal, da liegen zwischen dem einen und dem anderen Welten.
2. Unter Würdigung der Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Bekämpfung von Lohndumping und Schwarzarbeit.
3. Als Bestandteil von Maßnahmen zur Konsolidierung von wirtschaftlicher Entwicklung und Finanzeinnahmen gehe ich davon aus, dass die Landesregierung im Bundesrat eigentlich zustimmen muss.
Herr Ministerpräsident, Sie wollen bayerische Verhältnisse. Eben Ihr CSU-Amtskollege und designierter Kanzlerkandidat Edmund Stoiber hat im April 2001 erklärt - Frau Präsidentin, ich zitiere Edmund Stoiber: "Unser Ziel ist es, bereits existierende Bauvergabegesetze der Länder, die eine Tariftreueerklärung der Bieter fordern, bundesrechtlich abzusichern." Sichern Sie, Herr Ministerpräsident, sichern Sie bitte bundesrechtlich ab, was Ihr Kanzlerkandidat als Ministerpräsident von Bayern vorgegeben und vorgeschlagen hat oder machen Sie bessere Vorschläge, wie der Wildwuchs in den Baustellen, auf den Baustellen oder dem Wildwuchs, der droht, wenn die ÖPNV-Lizenzen europaweit ausgeschrieben werden, gestoppt werden kann.
Meine Damen und Herren, nur Nein sagen, reicht nicht. Nein ist keine Alternative, denn diejenigen, von denen ich rede, den Arbeitnehmern, die hier arbeiten und Lohn erhalten, von diesem Lohn erhalten wir die Einkommenund die Lohnsteuer, also die Steuereinnahmen, die wir dringend brauchen. Nein sagen, reicht nicht.