Zur Gleichbehandlung unterschiedlicher Eigentümer: Wir haben eine Anlage, die wird in kommunaler Hand sein, weil es eine VOB gibt in Südthüringen. Wir haben die restlichen Anlagen, das sind Dienstleisterausschreibungen gewesen, die werden in privater Hand sein. Ich bin der Meinung, wir sollten die kommunale Einrichtung und
die privaten Einrichtungen, die in Thüringen entstehen, gleichmäßig behandeln. Entschuldigung - wenn Sie darauf eine andere Sicht haben, dann sollten Sie das hier entsprechend darlegen.
Zu der Frage Fördermittelbedarf: Herr Sonntag, Sie sind schon auf die 87 Mio. % stehen. Hier steht wirklich "Fördermittelbedarf 87 Mio. Berechnungsgrundlage 20 Prozent Förderung". Wir haben zurzeit eine gültige Förderrichtlinie für Abfallbehandlungsanlagen.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: "Bis zu", vergiss das "bis" nicht.)
Bis zu 60 Prozent sind hier förderfähig. In diesem Bereich kann sich das nach der gegenwärtigen Förderrichtlinie bewegen. Den Verbänden hat man aber gesagt, sie werden die 60 Prozent nicht bekommen.
Nun sagen Sie doch mal, was können sie denn bekommen. Und dann steht hier, wie gesagt, "Fördermittelbedarf: 87 Mio. &'&() haltsplanung stehen zurzeit für die Förderung abfallwirtschaftlicher Maßnahmen insgesamt 20,5 Mio. # !!"* & Was ist denn mit den restlichen 67 Mio. die da zum Fördermittelbedarf noch fehlen? Herr Sonntag, wenn Sie uns das erklären können, wären wir Ihnen sehr dankbar. Ansonsten stimmen Sie unserem Antrag zu, dass wir das klären lassen. Danke schön.
Frau Vorsitzende, meine Damen und Herren, ich möchte schon noch einmal auf einige Dinge eingehen; Herr Kummer, auf Ihren Antrag und auf Ihre letzten Bemerkungen vielleicht zuerst. Es gibt eine gültige Förderrichtlinie, das haben Sie richtig festgestellt. Mein Kollege Sonntag hat festgestellt, dass wir in einer nicht unkomplizierten Haushaltssituation sein werden. Der Finanzminister hat das erst am gestrigen Tag noch einmal erläutert. Das heißt, wir würden jetzt wirklich einen Vorgriff wagen, wenn wir hier Festlegungen im Sinne Ihres Antrags treffen würden. Deshalb meinen wir, den Antrag jetzt abzulehnen, und wir werden auch bei unserer Meinung bleiben. Zum anderen for
dern Sie ein verbindliches Förderkonzept, das ist mehr als eine Richtlinie. Ich glaube, es ist in Thüringen nicht notwendig ein Förderkonzept zu erstellen, denn bisher
ja, ja, ich komme noch dazu - war die Förderpolitik im Land Thüringen sehr zielstrebig, das sagt eigentlich der Bericht auch aus. Wenn Sie mal einen Ländervergleich machen
Frau Becker, ich komme noch zu Ihnen - mit den anderen Ländern, der Bericht der Landesregierung ergibt das mit, stellen Sie fest, dass andere Länder im Prinzip überhaupt nicht gefördert haben, und das auch mit gutem Recht. Wir haben es im Thüringer Recht auch stehen, Gebühren sind kostendeckend zu nehmen. Bisher hat das Land Thüringen eine vorbildliche Politik in dieser Frage ausgeübt und hat den kommunalen Körperschaften Reserven geschaffen und unseren Bürgern günstige Gebühren ermöglicht. Zu der Deponie zum Beispiel bei Ihnen, Frau Kollegin Becker: Ich muss einfach feststellen, wenn Sie dort ein Deponieproblem haben, dann ist das wahrscheinlich auf der kommunalen Ebene produziert worden und da können Sie doch nicht der Landesregierung den Vorwurf machen, dass sie die Rahmenbedingungen nicht geschaffen hat. Die Rahmenbedingungen waren für alle Körperschaften in Thüringen gleich.
Jeder hatte die Planungshohheit und hat sie heute noch und soll sie auch behalten, die Anlagen selbst zu planen in der notwendigen Weise, wie sie gebraucht werden. Zweitens, in dem Zusammenhang muss ich natürlich meine Ausschreibung sehen. Wenn ich weiß, dass die Deponie nicht verfüllt ist, dann muss ich doch die Ausschreibung so gestalten, dass die Deponie einbezogen wird. Das ist doch nicht Sache des Landtags oder der Landesregierung, sondern eindeutig in der Zuständigkeit Ihrer Körperschaft. Prüfen Sie dort nach, wirken Sie dort mit, dann haben Sie Ihre Chance, verdrehen Sie die Dinge nicht.
Zu der mechanisch-biologischen Anlage, wie sie im Antrag gefordert wird, diese besonders zu befördern, Herr Kummer, ich glaube, das wäre völlig falsch. Erstens sind durch die Verordnungen, die im letzten Jahr gekommen sind, alle Anlagen gleichgestellt, die thermischen wie die biologischen, das wissen Sie. Das heißt auch, finanziell
sind sie gleichgezogen, bisher wurde ja von den Verfechtern der MBA gesagt, sie ist wesentlich billiger, als die thermische Behandlung, also wozu dann noch eine Bevorzugung in diesem Sinne. Das ist einfach unnötig und nicht möglich. Zum anderen hätte ich mir vorstellen können, dass die kommunalen Körperschaften bei ihren Ausschreibungen, bei ihren Zielplanungen mit ihrem eigenen Abfallwirtschaftskonzept Infrastruktur hätten gestalten können, nur, sie haben es zum Teil nicht gemacht. Das ist in verschiedenen Planungsregionen das Problem, dass am Ende vielleicht der Abfall abwandert und wir die Wertschöpfung nicht im Raum haben. Aber das müssen die kommunalen Körperschaften verantworten.
Zum Bericht der Landesregierung: Ich möchte feststellen und der Landesregierung auch danken, sie hat einen guten Bericht geliefert. Der bietet uns für die Arbeit in den nächsten Wochen auf 2005 hin schon eine gute Grundlage im Ausschuss, im Landtag und auch draußen bei den Körperschaften. Ich meine aber, dass die Körperschaften sich selber noch etwas bewegen müssen in dem Spielraum, den sie im Bereich ihrer Ausschreibung haben, und der ist schon sehr eingeengt. Drei Körperschaften haben sich mit ihrer Ausschreibung festgelegt, nur die Mitte Thüringens hat das noch nicht. Alle anderen können gar nicht mehr groß ausweichen. Sie müssen ihre Ausschreibung, so wie sie europaweit getätigt wurde, berücksichtigen und abarbeiten, da gibt es keine Manöver mehr mit Geld rein und raus. Es gibt nur bei den Körperschaften zwei Möglichkeiten, künftig Abfallwirtschaft wirtschaftlich und kostengünstig zu gestalten. Das sind die Bereiche Verwaltung, Logistik und vorbereitende Maßnahmen, die in dem Zusammenhang stehen, betreffend Abfälle, die nicht in die Restabfallkonzeption hineingehören. Das sind solche, die gleich abgelagert werden können, die einer Verwertung zugeführt werden und dergleichen.
Frau Becker, noch einmal zu Ihnen. Müllverbrennung in Südthüringen: Sie haben also mehrere Pressemitteilungen herausgegeben - 10. April, 14. Mai -, Sie sprechen sich dagegen aus.
Es ist für mich schon erstaunlich; einerseits fordern Sie, dass Planungssicherheiten geschaffen werden, Sie machen dem Minister den Vorwurf, er hätte nicht genügend Rahmenbedingungen geschaffen, er hätte nicht die Doktrin von oben gebracht; hat sich eine solche Region gefunden, hat einen Standort gefunden in einem sehr komplizierten Verfahren, dann treten Sie dem entgegen und wollen dies absprechen. Erstens haben Sie gar keine Möglichkeiten, dort Einfluss zu nehmen; zweitens, weder die Landesregierung, noch wir als Landtag, noch Sie persönlich. Drittens hat sich diese Planungsregion sehr wohl durchdacht, welchen Weg sie geht. Sie hat in einem sehr komplizierten Verfahren recherchiert, Untersuchungen angestellt, Informationen eingeholt, Konzepte erstellt, am Ende die Planung und die
Genehmigung eingeleitet und die Ausschreibung dementsprechend vorbereitet und wird sie auch umsetzen. Man kann dieser Region eigentlich nur Glück wünschen zu dieser Vorgehensweise. Ich bin der Meinung, dass diese Region sich eine gute Situation - Infrastruktur plus Wertschöpfung - schafft und damit Arbeitsplätze sichert.
Frau Becker, erzählen Sie doch nur nicht immer, dass die Müllverbrennungsanlage etwas ganz Gefährliches ist. Ich will Ihnen einmal etwas Gegenteiliges sagen.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist ganz gefährlich. Das glauben Sie nicht, das ist das Problem.)
Frau Becker, ich will Ihnen dazu Folgendes sagen: Wir waren erst vor wenigen Tagen in der Müllverbrennungsanlage Wessel, die dürfte Ihnen bekannt sein. Ein Kollege Ihrer Partei - eigentlich ein sehr gestandener Mann, der die Anlage gut führt - hatte jahrelang Probleme mit der Auslastung. Die Auslastung ist jetzt in Ordnung. Nur, wissen Sie, was er für ein Beispiel anführt - und das hat mich eigentlich sehr gefreut -, er sagt: Wenn einer ein Maifeuer verbrennt, 5 x 5 x 5 Meter, dann bringt er Hundertmal so viel Dioxin und Schadstoffe in die Luft wie eine Müllverbrennungsanlage. Darüber redet überhaupt keiner. Wissen Sie denn überhaupt, Frau Becker, was eigentlich aus einer MBA alles für Substanzen ausgasen, welche Probleme jetzt existieren, um diese MBAs nach der neuen Verordnung in den Griff zu bekommen? Es gibt in Thüringen eine MBA, wissen Sie, was das an Nachrüstung kostet? Meinen Sie, dass die billiger und günstiger ist? Wir werden die gleichen Kosten haben wie in der Thermik. Also, was soll dieses ganze Manöver? Frau Becker, übrigens, Sie erinnern sich sicher noch an "das bessere Müllkonzept", was Sie da mal vorgeschlagen haben? Es ist völlig untergetaucht, es wird nicht umgesetzt, es wird von Ihnen nicht mehr verfolgt. Vielleicht wäre es ja eine Lösung gewesen, aber nicht eine einzige Körperschaft in Thüringen hat es aufgegriffen. Mir macht Sorgen - ich will gern noch einmal betonen -, was der Kollege Sonntag sagt, dass in unserem Nachbarland Sachsen-Anhalt erst lange nichts getan wird und jetzt acht Anträge auf Genehmigung einer Müllverbrennung in Größenordnungen von je 300.000 Jahrestonnen existieren. Drei sind mittlerweile beschieden, genehmigt. Das heißt, diese Überkapazität wird uns beeinflussen in Thüringen und ich hoffe nur, dass die kommunalen Körperschaften sich nicht leichtfertig irgendwo in Abhängigkeiten bringen, die keine Entsorgungssicherheit über einen gewissen Zeitraum bringen.
Das kann Kosten verursachen. Ich muss Ihnen eindeutig sagen, es ist die Frage zu stellen: Wie lange bindet man sich? Abschreibungsfristen spielen eine wichtige Rolle und eine Anlage wird in der Regel nach 10 bis 15 Jahren abgeschrieben. Wenn sie 20 Jahre genutzt wird, ist es zum Vorteil. Dies ist zu berücksichtigen. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dass wir diesen Bericht der Landesregierung im Ausschuss weiterberaten, und ich bitte Sie herzlich, die Vorlage der PDS nicht anzunehmen. Ich danke Ihnen.
Herr Abgeordneter Schugens, beantworten Sie noch eine Frage des Abgeordneten Kummer? So, bitte Herr Kummer.
Herr Schugens, Sie haben gesagt, Sie lehnen unsere Forderung nach einem verbindlichen Förderkonzept ab, weil Sie dem Haushalt nicht vorgreifen möchten. Ich wollte in dem Zusammenhang fragen: Wie sehen Sie die Problemlage, wenn im Herbst die Ausschreibungen beendet sind und noch in diesem Jahr die Vergabe erfolgt, weil man ja zeitlich unter Druck geraten ist, wenn man noch selber bauen will? Diese Anlagen könnten ja dann nach einem nach dem neuen Haushalt veröffentlichten Förderkonzept nicht mehr gefördert werden.
Ich gebe Ihnen gern eine Antwort: Erstens, wenn Sie den Bericht der Landesregierung anschauen, sind die Förderbereiche in vier Teile eingeteilt, das ist die Deponierekultivierung, wo wir zum Teil Probleme haben mit den Rücklagen. Das liegt aber an den kommunalen Körperschaften, die sie gestalten, denn wir haben das Gesetz so geändert, so dass die kommunalen Körperschaften das einholen und korrigieren können. Da ist schon die Frage, ob man dort weiter fördern muss und wie hoch, das werden wir uns überlegen müssen.
Der zweite Posten sind dann Übernahme von Deponien, Restabfallbehandlung. Ich denke, das ist im Wesentlichen gelaufen und organisiert in Thüringen.
Die dritte Position, Errichtung Restabfallbehandlungsanlagen: Das wäre das Novum, wenn wir als Thüringer diese fördern würden, denn im Ländervergleich stellen Sie fest, dass kein einziges Land eine solche Förderung vorgenommen hat und noch vorsieht. Also bleibt die Frage: Ist es notwendig? Und notwendig scheint es nicht zu sein, denn Sie haben ja in einem der letzten Berichte der Landesregierung gehört, welchen geringen Einfluss eine Förderung auf die Restabfallbehandlung hat, wenn Sie davon ausgehen, dass ein Bürger maximal 200 kg produziert und
die Kosten am Ende bei 100 oder 110 verschwindend klein, wird kaum einen Einfluss nehmen, das sagen Ihnen auch die Körperschaften draußen selbst. Natürlich wäre es schön, das mitzunehmen im Sinne einer Infrastruktur, muss aber durchgereicht werden für den Gewerbebereich. Und das ist die Kompliziertheit, das werden wir in Rudolstadt produzieren und praktizieren. Das wird an anderen Standorten nicht mehr gehen, weil die Ausschreibungen durch sind.
Zur Ausschreibung: Es gibt Zweckverbände, die in ihrer Ausschreibung eine solche Möglichkeit der steuerrechtlichen oder förderrechtlichen Bevorteilung nutzen, indem diese durchgereicht werden muss als Ergebnis der Kosten oder der Gebühren. Es gibt andere, die haben es gar nicht berücksichtigt, können dies gar nicht mehr berücksichtigen, und es gibt solche, die die Anlage schon von sich aus sowieso nicht in Thüringen bauen wollen - Frau Becker hat darauf hingewiesen -, da haben Sie überhaupt keine Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Das also zu Posten drei.
Zu Posten vier, Errichtung von Umlagestationen: Dazu hat sich die Landesregierung auch mit ihrer Förderrichtlinie bekannt, das wird auch bleiben. Deshalb ist die Zahl 87 Mio. in der Art und Weise infrage zu stellen, wie können wir es gestalten, finanziell untersetzen? Und zweitens: Was ist überhaupt notwendig? Denn diese Angaben sind nach Abfragungen von den Zweckverbänden erst einmal oberflächlich bestimmt worden, darin sind keine Unterlagen über Planungen, Recherchen, über Kosten im Detail enthalten. Deshalb kann man darüber zu gegebener Zeit reden und lassen Sie uns die Haushaltsgestaltung erst vorwegnehmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist sehr viel gesagt worden zu der ganzen Problematik. Es ist bedauert worden, dass nichts Neues hier gesagt worden ist. Herr Kummer, wenn einer fleißig arbeitet - und unsere Restabfallzweckverbände arbeiten fleißig -, da kann auch nichts Neues kommen. Was soll Neues kommen? Der Bund bringt nichts Neues, da sind wir auf dem Stand von 2001 zu dem, was damals vom Bund zu der ganzen Geschichte gesagt worden ist. Wir hätten uns gewünscht, dass wir etwas mehr Rechtssicherheit auf diesem Gebiet für die kommunalen Abfallzweckverbände, für die kommunalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in dieser Richtung auch erhalten. Das ist bis jetzt nicht erfolgt. Man sträubt sich etwas dagegen, hier eine Veränderung im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vorzunehmen. Das wäre aus unserer Sicht unbedingt
notwendig, dass wir wirklich eine Stärkung der kommunalen Aufgabenträger dann auch durchsetzen können. Leider wird es nicht passieren. Ich kann Ihnen nur so viel sagen: Bei den drei Restabfallzweckverbände, die ihre Ausschreibungen gemacht haben, läuft alles planmäßig. Wir werden, so wie das hier gesagt worden ist, im Herbst das Ergebnis haben.
Was Mittelthüringen betrifft, glaube ich, ist alles versucht worden, was irgendwie geht. Was natürlich nicht versucht worden ist, hier über Zwang und mit Zwangsmaßnahmen diese einzelnen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zusammenzutrommeln. Das wäre auch nicht richtig, ich denke, die Lage hat sich auch hier etwas entspannt. Erfurt war von Anfang an dafür, etwas allein zu machen auf dem Gebiet. Bitte schön, Sie halten sich aber offen, dass andere zutreten können. Ich weiß aus den Gesprächen, die wir führen, dass es eine ganze Reihe von Anfragen gibt, sowohl der Weimarer Raum als auch der Ilm-Kreis, der Sömmerdaer Raum sind also immer miteinander im Gespräch. Der einzige, der mir gegenwärtig noch Sorge bereitet, ist der Gothaer Raum. Aber auch hier weiß ich, dass es Gespräche sowohl nach Südthüringen als auch nach Mittelthüringen, also nach Erfurt, gibt. Wir sind auf einem guten Weg, denn wir haben rechtzeitig auf den Termin 01.06.2005 hingewiesen. Ich darf vielleicht hier noch einmal darauf hinweisen: Wir haben 1999 die Bundesregierung gebeten, uns klar zu sagen, was nach 2005 wird, denn damals schwirrte ja auch hier in diesem Auditorium immer noch so der Gedanke im Kopf herum, wir könnten mit Ausnahmegenehmigungen noch weiter operieren. Das ist nicht der Fall.
Und da bin ich bei den Deponien, Frau Becker. Ich habe noch einmal nachgesehen: 18 Deponien haben wir; nach 2005 werden wir noch 12 haben. Diese werden dann im Laufe der Zeit - so wie die Materialien, die noch anfallen, und es fallen ja neben den Restabfällen aus der Restabfallverwertung noch eine Reihe anderer Abfälle an, die auf diese Deponien gebracht werden - nach und nach auch geschlossen werden. Wir können heute schon sagen, dass wir nach dem Jahr 2005 noch für zehn Jahre genügend Deponieraum haben. Natürlich, das gebe ich gern zu, ist es sehr ärgerlich, dass die neue Förderkonzeption noch nicht fertig ist, dass die hier noch nicht vorliegt, aber auch hier kann uns keiner sagen, dass wir mit den Verbänden in dieser Richtung nicht gesprochen haben. Die Verbände wissen, dass, wenn eine Förderung kommt, maximal 20 Prozent zu erreichen sind; darauf haben wir orientiert. Und ich muss das auch noch einmal sagen, ich verstehe das nicht mit der Förderung, wir wollen ja gern alles tun und machen, was geht, aber wir haben uns bei den angrenzenden Ländern umgehört, wie die Förderung dort gehandhabt wird. Wir haben in Niedersachsen, in Hessen, in Sachsen, in Bayern und in Sachsen-Anhalt nachgefragt. Und da kommt ganz klar und deutlich zum Ausdruck, dass in keinem der Länder gefördert wird, was die Restabfallbehandlungsanlagen betrifft. In Sachsen sollen die Deponiestilllegungen mit EFRE-Mitteln gefördert werden. In keinem der anderen Länder ist uns - weder bei Deponieschließungen oder bei
der Förderung zu Deponieschließungen noch für neue Anlagen - eine Förderung in dieser Richtung bekannt. Und wir reden und diskutieren hier darum, dass daran das ganze Seelenheil hängt. Ich denke, wenn das in anderen Ländern geht und wir hier in Thüringen sagen, wir versuchen eine Förderung bis 20 Prozent, kommen wir ein ganzes Stück in dieser Richtung weiter.