Protokoll der Sitzung vom 14.06.2002

Herr Minister Krapp, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ein Bündnis für Bildung war in der letzten Plenarsitzung dieses Hauses zwischen allen Fraktionen vereinbart worden. Der eben behandelte Tagesordnungspunkt ist ein Punkt, der in ganz besonderer Weise das Verhältnis von Eltern und Schülern anspricht, also dieses Bündnis für Bildung.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Das ist ja menschlich.)

Bereits der Ministerpräsident hat in seiner Regierungserklärung vom 23. Mai betont, dass wir erreichen wollen, dass auch Eltern von volljährigen Schülern über die Schullaufbahn ihrer Kinder unterrichtet werden.

Die derzeitige Gesetzeslage, und das ist ein Unterschied zu Zuständigkeiten, Frau Sojka, erlaubt dies nicht in jedem Falle. Der volljährige Täter vom Gutenberg-Gymnasium z.B. hat auf die ausdrückliche Nachfrage der Schule, ob seine Eltern über die getroffene Entscheidung hinsichtlich der Fortsetzung seiner Schullaufbahn informiert werden sollen, ablehnend reagiert. Damit war für die Schule keine rechtliche Möglichkeit zu einer solchen Information gegeben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Schulgesetz wie auch die Thüringer Schuldordnung enthalten umfangreiche Informationen zu Mitwirkungsrechten der Eltern, denen Informations- und Beratungspflichten der Schule entsprechen. Der Normalfall an den Thüringer Schulen ist die transparente Kommunikation und enge Zusammenarbeit zwischen Schulen und Elternhäusern auf der Basis eines Vertrauensverhältnisses,

(Beifall Abg. Groß, CDU)

dies unabhängig von der Volljährigkeit oder Nichtvolljährigkeit von Schülern. Entscheidend ist, es kommt immer auf den Umgang der Partner vor Ort miteinander an. Es ist unserer Meinung nach zurzeit nicht möglich, dass ein Bereich informationeller Selbstbestimmung, dessen Rahmen bundesgesetzlich eindeutig geregelt ist, durch eine landesgesetzliche Regelung eingeschränkt werden kann. Insofern ist übrigens auch der vorliegende Antrag widersprüchlich, der von einer "Regelung freiwilliger Vereinbarungen" spricht. Das Kultusministerium erwägt allerdings, ob Empfehlungen für den Abschluss solcher freiwilligen Vereinbarungen gegeben werden sollten.

Natürlich ist uns daran gelegen, möglichst weit gehende Informationsmöglichkeiten für Eltern zu eröffnen. Nach dem derzeitigen Stand der rechtlichen Analyse sind uns aber, wie ich schon gesagt habe, eindeutige Grenzen durch den Rechtsstatus der Volljährigkeit gesetzt.

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD:... geht nicht!)

Ich will es an dieser Stelle noch einmal etwas genauer sagen. Mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge im Sinne des § 1626 BGB, womit Eltern dann auch nicht mehr Erziehungsberechtigte des Kindes im Sinne des § 3 Thüringer Schulgesetz sind. Die im Schulgesetz definierten Mitwirkungs- und Informationsrechte stehen nur Eltern minderjähriger Kinder zu, da der volljährige Schüler nicht dem Erziehungsrecht der Eltern unter

stellt ist. Vor jeder Information an die Eltern volljähriger Schüler wäre zur Wahrung des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Artikel 1 und 2 Absatz 1 Grundgesetz dem Schüler zumindest eine Widerspruchsmöglichkeit einzuräumen.

Meine Damen und Herren, gerade wegen der Bedeutung des Themas hat die Kultusministerkonferenz am 23. und 24. Mai dieses Jahres in Eisenach beschlossen, zu der in Rede stehenden Frage ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit von Regelungen, nach denen die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten volljähriger Kinder über Leistungen und Vorkommnisse in der Schule bzw. wichtige Maßnahmen der Schule unterrichtet werden können, in Auftrag zu geben. Dies werden wir auch mit in Rechnung stellen müssen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung, die CDU-Fraktion hat Überweisung des Antrags in Drucksache 3/2491 an den Ausschuss für Bildung und Medien und den Justizausschuss beantragt. Sicherlich Bildung und Medien federführend, nehme ich an. Sie nicken, Herr Stauch. Gut, dann werden wir das so abstimmen.

(Zwischenruf Abg. Zitzmann, CDU: Ja!)

Wer für die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung und Medien stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei wenigen Gegenstimmen ist diese Ausschussüberweisung angenommen.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Justizausschuss. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei wenigen Gegenstimmen und noch weniger Stimmenthaltungen ist auch die Überweisung an den Justizausschuss festgelegt.

Wir kommen jetzt noch zur Festlegung der Federführung. Wer für die Federführung des Ausschusses für Bildung und Medien votieren möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Die Federführung des Ausschusses für Bildung und Medien ist mit Mehrheit festgelegt.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und rufe den Tagesordnungspunkt 19

Fragestunde

auf. Als Erste hat Frau Abgeordnete Sedlacik Ihre Frage in Drucksache 3/2508. Bitte, Frau Abgeordnete.

Mögliche Auswirkungen der Haushaltssperre für die Bereitstellung von Landesmitteln für das Bund-LänderProgramm "Stadtumbau Ost"

Der Finanzminister hat aufgrund der prognostizierten Steuermindereinnahmen für das Land eine Haushaltssperre erlassen. Es ist davon auszugehen, dass davon auch die Mittelbereitstellung für das Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" betroffen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen auf die Zuweisungen an Städte und Gemeinden für den Stadtumbau Ost sind durch die Haushaltssperre für das laufende Haushaltsjahr zu erwarten?

2. Inwieweit haben mögliche Kürzungen der Landesmittel Auswirkungen auf die Bereitstellung der Bundesmittel?

3. Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung der Mittel an die Städte und Gemeinden?

4. In welchem Umfang wurden Mittel aus dem Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" bereits beschieden?

Die Landesregierung, ist sie aussagefähig oder antwortfähig? Kann die Staatskanzlei vielleicht auch diesmal wieder weiterhelfen?

(Zwischenruf Abg. Nitzpon, PDS: Wieder wie gestern zu Drucksache 3/2508.)

Herr Minister Trautvetter, Sie antworten für die Landesregierung, für den Innenminister.

(Zuruf Trautvetter, Finanzminister: So machen wir es.)

Danke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Genauere Auswirkungen sind noch nicht bekannt. Derzeitige Abstimmungen mit dem Thüringer Finanzministerium führt das Innenministerium mit dem Ziel, für den Bereich der Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung, also auch im neuen Programm "Stadtumbau Ost", die eingestellten Kassenmittel in voller Höhe freizugeben, um die in der seit 9. April 2002 rechtswirksam vom Bund bestätigten Verwaltungsvereinbarungen zugesagten Bundesfinanzhilfen auch in voller Höhe in

Anspruch nehmen zu können.

Zu Frage 2: Von den Kürzungen sollen kofinanzierte BundLänder-Programme nicht betroffen sein. Insofern werden keine Auswirkungen erwartet.

Zu Frage 3: Die Zuweisung der Mittel erfolgt nach den Regelungen der Thüringer Städtebauförderungsrichtlinien vom 01.01.2002, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 13/02.

Zu Frage 4: Das Bund-Länder-Programm "Stadtumbau Ost" konnte dem Bund erst nach Verabschiedung des Nachtragshaushalts zur Bestätigung vorgelegt werden, weil erst durch den Nachtragshaushalt die Kofinanzierung gesichert wurde. Nach Ablauf der Frist für einen möglichen Einspruch des Bundes am 10.06.2002 kann nunmehr die Bewilligung erfolgen. Vorher muss jedoch die Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium zur Behandlung der haushaltswirtschaftlichen Sperre abgeschlossen werden.

Gibt es Nachfragen? Ja, es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Erwartet denn der Finanzminister, dass die Ziele und Vorstellung des Innenministers, die unter 1 genannt wurden, auch realisierbar sind?

Das werden wir gemeinsam festlegen.

Bis wann wird diese Entscheidung getroffen?

Umgehend, wir sind momentan in den Abstimmungsgesprächen.

Danke schön, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur nächsten Frage des Abgeordneten Sonntag in Drucksache 3/2512. Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke, Frau Präsidentin, meine Anfrage lautet wie folgt:

"Es stinkt nach Teer in Rositz, denn es wird Sommer"

Seit Jahr und Tag liegt bei sommerlichen Temperaturen und Windstille der bekannte Teergeruch über Teilen der Rositzer Flur. Daran hat die Sanierung bisher nichts Grundsätzliches ändern können. Folglich fragen sich die Rositzer mittlerweile ernsthaft, wie sie die tatsächliche Wirksamkeit der Sanierungsmaßnahmen einzuschätzen haben.

Daher frage ich die Landesregierung: