Protokoll der Sitzung vom 14.06.2002

1. Welche Emissionsquellen für die geschilderte Erscheinung sind kausal dafür verantwortlich?

2. Der größte Teersee vor Ort ist mittlerweile abgedeckt, für den Bodenaushub gibt es ein Handling. Wie wird mit den anderen Emissionsquellen verfahren?

3. Wie kann eine erneute Geruchsbelästigung bei Baumaßnahmen im ehemaligen Teerwerksgelände, wenn der Boden aufgebrochen werden muss, vermieden werden?

4. Was sehen die Sofortmaßnahmen hinsichtlich der Minimierung der Zuläufe von Wasser zum Teersee "Neue Sorge" und zur Abdeckung der Teerteiche auf der Aschehalde Fichtenhainichen vor?

Herr Minister Dr. Sklenar, bitte schön.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Sonntag beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Im Sanierungsgebiet Rositz können das ehemalige Werksgelände, die Aschehalde Fichtenhainichen und die ehemalige Betriebsdeponie Teersee "Neue Sorge" als mögliche Ursachen für störende Gerüche benannt werden. Während die Gerüche beim Teersee selbst durch die Abdeckung der Seeoberfläche minimiert werden konnten, werden bei Entnahme und Verarbeitung des Teers durch die Aufbereitungsanlage geruchsbildende Prozesse ausgelöst. Weiter kommen als Geruchsquellen die Produktrückstände auf der Aschehalde Fichtenhainichen und im geringen Umfang Gerüche immitierender, belasteter Böden, die im Rahmen von Bodensanierungsmaßnahmen im Werksgelände bewegt werden, in Betracht.

Zu Frage 2: Zur emissionsschutzrechtlichen Überwachung wurde 1997 zwei Messstationen errichtet. Es werden kontinuierlich organische Verbindungen, Schwebestaub und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, so genannte PAK´s, gemessen. Zusätzlich wurden im Bereich der "Neuen Sorge" im Zeitraum Mai bis Oktober 2001

Mercaptane und Schwefelwasserstoff mit erfasst. Unabhängig von den kontinuierlichen Messungen werden auf dem Werksgelände im Zuge von Baumaßnahmen Arbeitsschutzmessungen durchgeführt, deren Kontrolle von der die Gesamtmaßnahme durchführenden Landesentwicklungsgesellschaft erfolgt. Die zuständige Überwachungsbehörde im Staatlichen Umweltamt Gera hat bisher aufgrund dieser Messungen keine erheblichen Belästigungen festgestellt. Dennoch werden die Geruchsemissionen von der Bevölkerung subjektiv als belastend empfunden.

Zu Frage 3: Theoretisch könnten Luftemissionen durch Einhausung der Baugruben etwa durch eine Zeltkonstruktion verringert werden. Eine solche Handlungsweise setzt eine erhebliche und objektiv nachweisbare Belästigung voraus, dies ist jedoch nicht gegeben.

Zu Frage 4: Bisher waren weder aus fachlicher noch aus rechtlicher Sicht zu beiden Aspekten Sofortmaßnahmen zu begründen. Es liegt keine akute Gefahr für Mensch und Grundwasser vor, die eine Anordnung oder die Durchführung von Sofortmaßnahmen gerechtfertigt hätten.

Gibt es Nachfragen? Ja, bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.

Herr Minister, ich war früher ebenfalls in einem Bereich tätig, wo es auf Arbeitsschutz und all diese Zusammenhänge ankommt. Da habe ich noch in Erinnerung, dass Arbeitsschutzanordnung und die damit zusammenhängende Messung konkret für die Arbeit, sprich temporäre, also zeitlich befristete Tätigkeit, gedacht sind. Daher meine Frage, Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass derartige Regelungen, wenn es um die dort lebende Bevölkerung geht, die also nicht nur stundenweise sondern ständig dort vor Ort ist, ins Leere greifen und in dem Zusammenhang Ihre Beantwortung der Frage 4 betreffend, können Sie sich vorstellen, dass wenn auf dem Gelände der Aschenhalde Fichtenhainichen ohnehin diese Teerteiche behandelt werden müssen, ganz gleich wie, ob die nun weg genommen werden, dem will ich jetzt nicht vorgreifen, dass es Sinn machen würde, diese Maßnahmen zeitlich so einzuordnen, dass die allsommerlich eintretende Belästigung ein Ende hat?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Sonntag, ich hatte zur Beantwortung der Frage 2 darüber gesprochen, dass wir seit 1997 zwei Messstationen haben, die ständig weiter kontinuierlich arbeiten. Es sind lediglich für einen bestimmten Zeitraum diese Mercaptane und Schwefelwasserstoffe direkt an der "Neuen Sorge" erfasst worden. Es ist auch immer eine Frage der Finanzen und es wird nächste Woche einen Termin im Ministerium geben, wo über diese

Fragen, was Sie als Letztes angesprochen haben, die kleinen Teerseeflecken, diese Aschehalde Fichtenhainichen besprochen werden soll und wo dann auch Festlegungen getroffen werden, wie man jetzt schnell diese Teerseen beseitigen kann.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, wenn Sie vielleicht noch mal bei dem Punkt 4 auf die Zuläufe von Wasser zum Teersee "Neue Sorge" eingehen möchten. Nach meinem Kenntnisstand ist die Wasserbilanz beim Teersee, die sich ja aus dem Kondensat, aus dem Dampf, der zugeführt wird und den natürlichen Wasserzuläufen dergestalt ergibt, dass, um das vorsichtig auszudrücken, eine sehr große Wassermenge zusätzlich dort eingetragen wird.

Und jetzt stellen Sie noch die Frage!

Meine Frage dazu: Herr Minister, wie wird mit diesen Wasserzuläufen, die nicht aus dem Kondensat herrühren, umgegangen und welche Größenordnungen sind Ihnen dahingehend bekannt?

Sehr geehrter Herr Sonntag, das sind jetzt ganz spezielle fachliche Fragen, die ja einen Experten, der jetzt tagtäglich dort vor Ort ist, brauchen würden, um Ihnen das dementsprechend zu erklären. Ich kann es Ihnen ganz einfach nicht sagen. Man hat mir nur bei der letzten Beratung gesagt, dass das kein Problem ist, dass man das alles im Griff hat und dass das auch dementsprechend bearbeitet wird. Wenn mir die Experten, die tagtäglich dort arbeiten, auf meine Frage, wie das denn nun ist, weil ich das ja auch kannte, weil es da ja auch verschiedene Varianten gab, wie man den Wassereinfluss da stoppen wollte oder konnte, sagen, dass sie das im Griff haben und dass das kein großes Problem mehr ist, dann ist die Sache für mich erledigt.

Herr Sonntag, Sie haben keine weitere Frage mehr.

(Zwischenruf Abg. Sonntag, CDU: Er kann doch mal die letzte Frage beantworten!)

Welche? Habe ich doch beantwortet. Da gibt es nichts weiter dazu zu sagen. Ich habe Ihnen das gesagt.

So, damit kommen wir zur nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Nothnagel in Drucksache 3/2459. Bitte, Herr Abgeordneter.

Zertifizierung nach ISO 9001/9002

In Einrichtungen des Sozial- und Jugendbereichs wird seit mehreren Jahren die Zertifizierung entsprechend ISO 9001/9002 durchgeführt und erteilt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung Kenntnisse darüber, welche und wie viele Träger im Sozial- und Jugendbereich sich der Zertifizierung entsprechend ISO 9001/9002 unterzogen hatten und haben?

2. Welche Auswirkungen hat das Erwerben eines Zertifikats auf die positive Bewilligung von Förderanträgen seitens der EU, des Bundes bzw. des Landes, der Landkreise und der Städte und Gemeinden für Träger im Sozial- und Jugendbereich?

3. Wird die Zertifizierung der Einrichtungen durch das Land personell, finanziell oder materiell gefördert, und wenn ja, auf welche Art und Weise?

4. Ist seitens des Landes geplant, die Zertifizierung von Einrichtungen im Sozial- und Jugendbereich besonders zu publizieren, und wenn ja, wie?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich beantworte die Fragen des Herrn Abgeordneten Nothnagel.

Zur Frage 1: Nein. Die Zertifizierung erfolgt ausschließlich in der Eigenverantwortung der Träger. Dementsprechend gibt es auch keine Informationspflicht.

Zur Frage 2: Die Bewilligung von Fördermitteln seitens des Freistaats Thüringen erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage der Richtlinien und in den Richtlinien ist diese Zerti

fizierung bisher nicht Fördervoraussetzung. Mir ist auch nicht bekannt, dass von Seiten EU, Bund, Städte oder Gemeinden Förderung an die Zertifizierung gebunden ist.

Zu Frage 3: Nein.

Zu Frage 4: Bisher haben wir dieses nicht vorgesehen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur letzten Frage für heute, die Frage in Drucksache 3/2489. Bitte, Frau Abgeordnete Sojka.

Haushaltssperre Kultusministerium

Seit der letzten Steuerschätzung gibt es eine Haushaltssperre für alle Ministerien, von der auch die Personalfragen betroffen sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Gilt die Haushaltssperre auch für die Einstellung von Lehrern in den Berufsschuldienst?

2. Wenn ja, gibt es auch einen Einstellungsstopp für Berufsschullehrer in so genannten Problemfächern?

Herr Minister Krapp, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sojka namens der Landesregierung wie folgt, und zwar beide Teile gemeinsam.

Zu Fragen 1 und 2: Die Wiederbesetzungssperre für die Dauer von sechs Monaten wirkt sich grundsätzlich auf alle freien bzw. zum Schuljahreswechsel frei werdenden Planstellen und Stellen im Einzelplan 04 aus. Für den Bereich der berufsbildenden Schulen sind als Ausnahmen zur Wiederbesetzungssperre im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzministerium Einstellungen möglich.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Vielen Dank. Damit ist die Fragestunde, Tagesordnungspunkt 19, beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf. Zunächst

a) Enquetekommission "Schulentwicklung in Thüringen" Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2431