Protokoll der Sitzung vom 22.08.2002

1991 ist das Thüringer Privatrundfunkgesetz verabschiedet worden - gut, da können Sie mal sehen, wie lange Sie schon hier sitzen - und 1996 ist dann daraus das Thüringer Rundfunkgesetz entstanden, weil man auf den Bürgerrundfunk reagiert hat, man hat also den Bürgerrundfunk mit eingearbeitet, man geht hier also mit der Entwicklung, jetzt hatten wir Ende 2001 den Erfahrungsbericht, der auch ausführlich diskutiert worden ist. Da hat man gesagt, wir warten auf den Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der mit eingearbeitet worden ist, also, der Vierte, Fünfte und Sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, und da macht das doch keinen Sinn, eher das Gesetz zu novellieren. Jetzt ist es an der Zeit und jetzt novellieren wir das Gesetz, das ist doch okay, denke ich.

Ich hatte es bereits angedeutet, das Gesetz bringt den Medienstandort Thüringen weiter voran. Es hat den Vierten bis Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag bzw. Europäische Rundfunkrichtlinien mit eingearbeitet. Besonders hervorzuheben - das ist bereits auch getan worden wäre hier noch der Aspekt der Werbung, Jugend- und Datenschutz, zur Digitalisierung - sehr wichtig vor allem - und, was uns betrifft hier im Landtag, das ist das Informationsrecht des Landtags, das über den Mitteldeutschen Rundfunk zum Beispiel mit eingearbeitet worden ist. Das erhöht unsere Kompetenz und ermöglicht uns natürlich hier stärker mitzureden, um uns stärker gleich in der Praxis zu informieren. Wichtig ist natürlich noch, dass eine neue Zielsetzung eingearbeitet worden ist in das Gesetz, auch das hatten Sie ja positiv erwähnt, da danke ich Ihnen dafür, nämlich die Medienkompetenz. Was neu hinzugekommen ist, das ist sehr wichtig auch im Zusammenhang mit Gutenberg und auch mit unserer Schulpolitik, dass wir hier dem Aspekt Medienkompetenz Rechnung tragen und gerade in diesem Bereich, besonders gerade im schulischen Bereich, dann stärker vorangehen. Und - dafür danke ich Ihnen auch - die Rückflussgelder des MDR sind natürlich auch mit berücksichtigt worden. Auch mir blutete das Herz im Jahre 2000, als die TLM 1 Mio. DM wieder zurückgeben musste an den MDR, 2001 war es weniger gewesen, 2002 wird es auch weniger sein. Es wird also immer weniger sein, die TLM macht auch hier ihre Hausaufgaben, das muss ich so sagen, aber die Regelung, die jetzt hier getroffen worden ist, dass diese Mittel

nicht nur einfach in irgendwelchen Festspielen, die sehr wichtig sind, in Konzerten, die in Thüringen durchgeführt werden, verschwinden, sondern dass diese Gelder auch wirklich in die Entwicklung des Medienstandorts Thüringen wieder hineinfließen und hier eine positive Entwicklung voranbringen.

Das ist sehr wichtig. Ich sagte bereits, wir hätten schon noch einige Änderungswünsche, das überlasse ich aber dann der Ausschusstätigkeit bzw. überlasse ich natürlich dann der zweiten Lesung. Seien Sie überrascht, Frau Nitzpon, welche Änderungen dann noch von uns vorgetragen werden. Ich denke mal, die werden Ihnen nicht so gefallen, aber es wird noch einiges kommen. In diesem Sinne danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wiederhole mich noch einmal, indem ich sage: Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien und das Weitere wird dann im Ausschuss geklärt werden. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich kann die Aussprache damit schließen. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien beantragt worden, darüber stimmen wir jetzt ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Demzufolge ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Medien überwiesen und ich schließe damit den Tagesordnungspunkt 7.

Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 9 auf

a) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2619 ERSTE BERATUNG

b) Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2646 ERSTE BERATUNG

c) Tätigkeitsbeschränkungen von Mitgliedern der Thüringer Landesregierung Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2611

Das ist ein Antrag auf Berichtsersuchen. Der Sofortbericht durch die Landesregierung wird gegeben.

Wir kommen aber zunächst zur Begründung des Gesetzentwurfs der Fraktion der PDS durch den Abgeordneten Dr. Hahnemann.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Umstände, denen wir den von unserer Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zu verdanken haben, sind hinlänglich bekannt. Ein Bundesverteidigungsminister aus der SPD droht, die Welt mit einem Buch zu malträtieren und erhält dafür im Voraus ein beträchtliches Honorar. Ob das Begleichen von Bekleidungsrechnungen den Tatsachen entspricht oder nicht, das kann dahingestellt bleiben, es passt aber ins Bild. Ein Innenpolitiker von den Grünen begreift irgendwann tatsächlich, dass auch er Steuern zahlen muss und er erhält einen Kredit zu großzügigsten Konditionen. Dass er nicht zu einer Bank geht, passt auch ins Bild. Eine Ministerin der Thüringer Landesregierung hält mehrere Vorträge. Mit dem ersten Honorar finanziert sie ihre Partei, das Zweite behält sie für sich, aber sie versteuert es wenigstens. Dass sie über weitere solche Einkünfte keine Auskunft gibt, passt ebenfalls ins Bild. Schließlich sieht das Thüringer Ministergesetz keine Regelungen für solche Fälle vor, auch das passt ins Bild. Und letztlich gibt es ja auch so etwas wie ein Selbstbestimmungsrecht.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Gysi passt auch ins Bild.)

Richtig. Führende Politikerinnen und Politiker an der Vergünstigungsleine einer allgegenwärtigen PR-Firma namens Hunzinger, die den Lobbyismus zum Geschäft gemacht hat. Lobbyismus ist an sich kein Problem, er ist so alt wie die Parlamente selbst und die parlamentarischen Abende im Thüringer Landtag sind ihrem Wesen nach auch nichts anderes. Lobbyismus wird zum Problem, wenn den Politikerinnen und Politikern die nötigen Grundsätze fehlen, zum Beispiel auch die moralischen. Eigentlich wäre es ganz einfach. Für ein öffentliches Amt erhält man eine Entschädigung oder eine Besoldung. Alle Einkünfte, die man sonst wegen dieses öffentlichen Amts hat, führt man an die Öffentlichkeit ab, informationell und finanziell. Die Grundsätze sind verloren gegangen, weil die Hunzingers sie gekauft haben und damit produzieren. Die Produkte sind Unrechtmäßigkeit, Abhängigkeit und Intransparenz.

Wo Grundsätze fehlen, müssen Gesetze her. Die PDSFraktion schlägt mit ihrem Entwurf vor, dass alle Nebeneinkünfte von Ministern, die 6.000  )+ steigen, an die Ehrenamtsstiftung abzuführen sind und damit dem öffentlichen Wohl zugute kommen.

(Beifall bei der PDS)

Das ist ein Vorschlag, meine Damen und Herren, von vielen möglichen. Darüber sollte ruhig und gründlich beraten werden, am besten gleichberechtigt und gemeinsam mit allen anderen Vorschlägen. Am Ende dieser Beratung

muss eine Regelung stehen, die den Lobbyismus dort zügelt, wo er, wie in den genannten Fällen, zu Rechtsverstößen, mangelnder Transparenz oder Abhängigkeit geführt hat.

Wir hier in Thüringen haben zu einer solchen Regelung eine besondere Verpflichtung. Schließlich war es eine Ministerin dieser Regierung, die in der Öffentlichkeit bekannte, dass sie eingeladen worden sei, weil sie im Unterschied zu anderen etwas zu sagen habe. Nur hat sie aber offensichtlich nicht erfasst, wie Recht im umgangssprachlichen Sinne sie damit hatte. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2646 begründet der Abgeordnete Dr. Pidde.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDFraktion hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes eingebracht, weil wir es für falsch halten, dass Mitglieder der Thüringer Landesregierung Honorare für Vortragstätigkeiten in die eigene Tasche stecken. Wir sehen, dass diese Vorgehensweise in Thüringen nicht im Einklang mit dem Grundgesetz steht und wir halten diese Vorgehensweise für moralisch falsch. Deshalb haben wir unseren Gesetzentwurf eingebracht und wollen damit eine Klarstellung in der Thüringer Gesetzlichkeit schaffen. Wir wollen, dass die so erworbenen Honorare in den Landeshaushalt fließen. Wir wollen mit unserem Gesetzentwurf, dass diese Mittel für kulturelle, soziale, sportliche und umweltschützerische Aufgaben in Thüringen eingesetzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Seitens der CDU-Fraktion ist signalisiert worden, dass man auf die Begründung verzichtet, weil die Landesregierung den Sofortbericht geben möchte und ich rufe den Sofortbericht auf. Herr Ministerpräsident, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie zunächst, dass ich mich für die Regierung entschuldige, dass ein Kabinettsmitglied vorhin bei einem Tagesordnungspunkt nicht anwesend war. Herr Dr. Krapp war hier im Haus, er hat ein Gespräch geführt und hatte nicht mit einem so raschen Arbeitstempo gerechnet. Ich entschuldige mich dafür. Aber, Herr Pidde, wenn das nach Jahr und Tag einmal vorkommt, habe ich nicht die Ansicht, dass wir uns dafür schämen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Die Landesregierung dankt für das Berichtsersuchen der CDU-Fraktion, weil es ihr die Möglichkeit gibt, den Sachverhalt darzustellen, Standpunkt zu beziehen und umlaufenden Gerüchten entgegenzutreten. Bedauerlicherweise haben ein Honorarskandal, ein fragwürdiges privates Darlehen - und, Herr Hahnemann, Sie hätten hinzufügen können, die Bonusaffäre in Berlin - dazu geführt, in Thüringen eine so genannte Nebentätigkeitsdebatte zu führen und über eine angebliche Honoraraffäre in Thüringen zu spekulieren.

Die Thüringer Landesverfassung legt in Artikel 72 fest: "Die Mitglieder der Landesregierung stehen in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Land. Die Mitglieder der Landesregierung dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben; sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören." Diese Verfassungsbestimmung wird ergänzt durch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Thüringer Landesregierung. Dort gibt es einen § 5 - "Tätigkeitsbeschränkungen". Dieser lautet: "Die Mitglieder der Landesregierung dürfen neben ihrem Amt kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben; sie dürfen ohne Zustimmung des Landtags weder der Leitung noch dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören noch gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig sein oder außergerichtliche Gutachten abgeben. Die Mitglieder der Landesregierung sollen während ihrer Amtszeit kein öffentliches Ehrenamt bekleiden; die Landesregierung kann hiervon Ausnahmen zulassen."

Wenn ich diese beiden Grundlagen zitiert habe, dann möchte ich feststellen: Kein Mitglied der gegenwärtigen Thüringer Landesregierung übt ein anderes besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf aus, kein Mitglied gehört der Leitung oder dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens an - es sei denn, der Landtag hat dem ausdrücklich zugestimmt - und kein Mitglied der Landesregierung ist gegen Entgelt als Schiedsrichter tätig oder gibt außergerichtliche Gutachten ab. Für die Kabinettsmitglieder, die dem Landtag angehören - gegenwärtig sind das sechs von zehn Mitgliedern -, gelten darüber hinaus natürlich die Bestimmungen des § 42 des Thüringer Abgeordnetengesetzes vom 9. März 1995 in Verbindung mit den Verhaltensregeln für die Mitglieder des Landtags, sie müssen "wirtschaftliche oder andere Tätigkeiten" dem Landtag anzeigen. Ich füge hinzu, alle der Thüringer Landesregierung angehörenden Mitglieder, die zugleich Landtagsabgeordnete sind, haben die eben erwähnte Bestimmung eingehalten. Soweit die Mitgliedschaft von Mitgliedern der Landesregierung in Aufsichtsgremien auf Erwerb gerichteter Unternehmen der Zustimmung des Landtags bedarf, ist diese Genehmigung jeweils erteilt worden; für die heute amtierende Landesre

gierung erfolgte dies ohne Gegenstimme in der Landtagssitzung vom 16. Dezember 1999. Damit hat es zum Beispiel Ihre Zustimmung gefunden, dass Herr Kollege Trautvetter Mitglied des Aufsichtsrats der Jenoptik ist, dass Herr Kollege Köckert Mitglied des Aufsichtsrats der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen ist und dass Herr Kollege Krapp Mitglied des Aufsichtsrats der Mitteldeutschen Medienförderung ist. Das ist nicht vollzählig, das waren Beispiele für das, was Sie genehmigt haben.

Natürlich bringt es das jeweilige Ministeramt mit sich, dass die Kollegin und die Kollegen oft einer Vielzahl von Gremien von Amts wegen angehören. So führt die Wissenschaftsministerin z.B. kraft Amtes den Vorsitz des Stiftungsrats der Stiftung "Weimarer Klassik" und des Stiftungsrats der Wartburgstiftung und so ist sie beispielsweise kraft Amtes Senatorin der Max-Planck-Gesellschaft. Im Verlauf der Diskussion ist nun an einem Mitglied meines Kabinetts heftige Kritik geübt worden, es sind sogar völlig unbegründete Rücktrittsforderungen erhoben worden, zum Teil sind ehrabschneidende Behauptungen aufgestellt worden. Deswegen verwahre ich mich mit aller Entschiedenheit dagegen und bitte dringend darum, auch in Zeiten besonders heftiger Diskussionen von persönlichen Diffamierungen abzusehen

(Beifall bei der CDU)

und zur sachlichen Diskussion zurückzukehren.

Eine Reihe von Ehrenämtern hatten Kabinettsmitglieder bereits inne, ehe sie in das Ministeramt berufen wurden und es bestand kein Grund, sie zu bitten, solche Ehrenämter niederzulegen. So habe ich selbst zum Beispiel, wie im Handbuch des Landtags ausgewiesen, seit vielen Jahren, lange bevor ich zum Ministerpräsidenten von Thüringen gewählt worden bin, die Ehre, Vorsitzender des Stiftungsrats der Stiftung "Wald in Not" zu sein, und ich habe nie einen Grund gesehen, das zu verschweigen, aber ich habe auch nie einen Grund gesehen, das niederzulegen.

Frau Kollegin Schipanski war ordentliches Mitglied der angesehendsten deutschen wissenschaftlichen Akademie, der Leopoldina in Halle, ehe sie zur Ministerin berufen wurde. Diese Mitgliedschaft ehrt sie und ehrt das Thüringer Kabinett.

(Beifall bei der CDU)

Vor einigen Jahren wurde sie gebeten, in der Nachfolge von Frau Miltred Scheel und dem früheren Sparkassenpräsidenten Helmut Geiger, Präsidentin der Deutschen Krebshilfe zu werden und in der UNESCO-Weltkommission für Ethik in Wissenschaft und Technologie ist sie das einzige deutsche Mitglied. Findet das etwa irgendjemand kritikwürdig? Im Übrigen, so weit und so lange solche Ehrenämter die umfassende und korrekte Ausführung eines Ministeramts nicht berühren, sehe ich keinerlei Grund, hier etwa kontrollierend tätig zu werden. Vorträge gegen Hono

rar zu halten, ist Kabinettsmitgliedern nicht verwehrt. Das Ministergesetz sieht diesbezüglich keine Regelung vor. Allerdings ist hier grundsätzlich gleichwohl Zurückhaltung geboten, um mögliche Interessenkonflikte von vornherein auszuschließen und sicherzustellen, dass die ordnungsgemäße Ausübung der Pflichten als Mitglied der Landesregierung nicht behindert wird. Wenn das aber gewährleistet ist und solange solche Vorträge auf einige wenige Fälle beschränkt sind, hindern daran die geltenden gesetzlichen Regelungen im Freistaat zu Recht nicht. Der Bund untersagt in seinen einschlägigen Vorschriften die Annahme von Honoraren nicht. Es gibt lediglich einen Kabinettsbeschluss, dass Minister für Vorträge, die sie in Ausübung ihres Amts halten, keine Honorare entgegennehmen dürfen. Ich selbst sehe grundsätzlich von der Annahme von Honoraren ab.

(Beifall Abg. Gentzel, SPD)

Wenn Veranstalter den Wunsch äußern, nicht das Honorar, aber eine Spende gemeinnützigen, wohltätigen oder auch politischen Institutionen zuzuwenden, dann ist das deren gutes Recht und ich wehre mich dagegen, Spendern bestimmte Einrichtungen aufzuzwingen, an die man spenden darf.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Im Übrigen unterhalten die Mitglieder der Landesregierung, wie die Mitglieder aller deutschen Kabinette, pflichtgemäß vielfältige Kontakte in der Öffentlichkeit, nicht nur in Thüringen, sondern in der ganzen Bundesrepublik und zunehmend auch in Europa. Einladungen zu Vorträgen, Diskussionsrunden, Seminaren, Kolloquien, Schirmherrschaften und Buchvorstellungen sind in der Regel bei aller zusätzlichen Belastung Ausdruck von Hochachtung und Anerkennung. Diesen Wünschen soweit wie möglich nachzukommen, meine Damen und Herren, das verdient Dank und findet meine volle Billigung und Unterstützung, weil es im Interesse unseres Landes ist,

(Beifall bei der CDU)

solche Einladungen anzunehmen.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keinen Grund, hier bürokratische Kontrollen einzuführen, Maulkörbe zu verpassen oder selbständige und selbstverantwortliche Persönlichkeiten zu gängeln. Nicht etwa vermeintlich kritikwürdige Verhaltensweisen hier in Thüringen, sondern Vorgänge in Berlin haben eine bundesweite Diskussion ausgelöst, und das, wie ich meine, zu Recht. Diese Diskussion in Berlin hat auch dazu geführt, dass dort über verschärfte Bedingungen nachgedacht wird.

Sollten als Folge solcher Erwägungen einschlägige Bestimmungen, die Mitglieder des Bundeskabinetts betreffen,

tatsächlich geändert werden, meine Damen und Herren, dann erkläre ich ausdrücklich die Bereitschaft der Landesregierung, ebenfalls ergänzende Regelungen zu prüfen. Ich sehe zwar keinen Änderungsbedarf, aber ich wehre mich nicht gegen eine entsprechende Diskussion. Ich habe dafür auch keinen Grund. Allerdings sollten solche Änderungen nicht in einer besonders erregten, um nicht zu sagen aufgeregten, Atmosphäre diskutiert werden, sondern in der notwendigen Ruhe und Sachlichkeit.

In den letzten zwölf Jahren hat es aufgrund von Initiativen der Landesregierung ein paar geringfügige Änderungen des Ministergesetzes gegeben. Aber zu den hier jetzt zur Rede stehenden Fragen hat es in keiner der bisherigen Legislaturperioden Fraktionsinitiativen gegeben. Zwölf Jahre lang hat niemand eine Notwendigkeit gesehen, hier etwas zu ändern. Es fällt auf, dass der Fall Scharping zum ersten Mal diesbezügliche Gesetzesanträge auslöst. Aber ich sage noch einmal, wenn das Bedürfnis besteht, darüber zu diskutieren und wenn etwa der Bund, der im Wesentlichen unsere Regelungen hat, tatsächlich seine Regelungen ändert, dann bin ich selbstverständlich bereit, solche Änderungen auch hier zu diskutieren. Nur, von unüberlegten Schnellschüssen sollten wir absehen. Wir sollten, meine ich, in einigen Wochen das Thema weiterdiskutieren. Danke.

(Beifall bei der CDU)