Protokoll der Sitzung vom 22.08.2002

Der Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, orientiert sich daher am Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes, das am 29. April 1994 in Kraft getreten ist und er orientiert sich an den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen derjenigen Länder, die bisher ein Sicherheitsüberprüfungsgesetz erlassen haben. Dies sind zum Beispiel die Länder Niedersachsen, Bayern, Hamburg, Bremen, das Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und RheinlandPfalz.

Mit dieser gesetzlichen Regelung - sie wird im Übrigen berechtigterweise auch von der Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz gefordert - wird kein Zwang zur Sicherheitsüberprüfung geschaffen. Sicherheitsüberprüfungen werden nur mit Wissen der Betroffenen und mit ihrer ausdrücklichen Zustimmung durchgeführt. Gibt ein Betroffener keine Zustimmung, wird also die Zustimmung nicht erteilt, findet keine Überprüfung statt, allerdings mit der Folge, dass der Betroffene nicht mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden darf. Sofern bei bestimmten Überprüfungsarten eine Einbeziehung des Ehegatten oder des Lebenspartners erforderlich ist, muss auch hier die entsprechende Einwilligung vorliegen.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung beabsichtigt keine flächendeckende Überprüfung ihrer Bediensteten. Mit Stand 30. Juni 2001 waren im Freistaat Thüringen, im Land, in den Gemeinden und in den Gemeindeverbänden ca. 121.600 Personen beschäftigt. Das Landesamt für Verfassungsschutz wirkte 2001 an 285 Sicherheitsüberprüfungen mit. Darin sind die Sicherheitsüberprüfungen im Bereich der Wirtschaft ebenfalls enthalten. Im öffentlichen Bereich wurden somit im Jahr 2001 weniger als 0,24 Prozent der Bediensteten einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen; auch für die Zukunft wird mit einer Anzahl von ca. 250 bis 300 Sicherheitsüberprüfungen pro Jahr gerechnet werden können.

Meine Damen und Herren, ich bitte, den Gesetzentwurf an den entsprechenden Ausschuss zu überweisen und dort zu beraten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion, gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Antiterrorpakete nach den Anschlägen vom 11. September des letzten Jahres haben in Windeseile und fast problemlos den Bundestag passiert. Sie stellen die größte Änderung der Sicherheitsgesetzgebung in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland dar. Diese Gesetzgebung in der Innenpolitik korreliert in ihrer Funktion und in ihrer politischen Dimension mit den Beschlüssen über die Auslandseinsätze als neue Qualität in der Außenpolitik. Lange galten in der Bundesrepublik politische Konsequenzen aus den leidvollen Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus als politische Norm. Sie werden nun zunehmend einer neuen Rolle Deutschlands in der Welt geopfert.

Dieser Prozess zeigt sich auch in der Änderung und Erweiterung des Sicherheitsüberprüfungsrechts. Die Aufnahme der so genannten Sabotageabwehr in das Sicherheitsrecht ist ein Ergebnis dieser veränderten politischen Orientierung und ihrer Gesetzgebung.

Ich möchte mich in dieser ersten Beratung des zugehörigen Landesgesetzes im Folgenden lediglich auf diesen Aspekt, auf die Sabotageabwehr, beschränken. Die Regelungen zum Geheimnisschutz werden wir sicherlich auch einer genauen Überprüfung hinsichtlich ihrer Grundrechtsrelevanz und ihrer Datenschutzrelevanz unterziehen. Die Sabotageabwehrmaßnahmen aber sind nicht nur der neue, sondern auch der aus Grund- und Bürgerrechtssicht wesentlich brisantere Teil. Dabei ist es eine Untertreibung, die Vorschläge zum so genannten Sabotageschutz lediglich "brisant" zu nennen. In Zukunft sollen Arbeitnehmer einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden, die in Einrichtungen an ganz bestimmten Stellen beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, "deren Ausfall aufgrund ihrer kurzfristig nicht ersetzbaren Produktion oder Dienstleistung die Versorgung eines erheblichen Teils der Bevölkerung ernsthaft gefährden kann, die für das Funktionieren des Gemeinwesens unverzichtbar sind oder deren Zerstörung sich aufgrund der ihnen anhaftenden betrieblichen Eigengefahr in besonderem Maße gesundheitsgefährdend auswirken kann". Welche Wirtschaftsbereiche darunter zu verstehen sind, soll nach § 33 eine Rechtsverordnung bestimmen. Interessanterweise ist die entsprechende Rechtsverordnung des Bundes zum Bundesgesetz bis heute nicht erlassen worden, da eine derartige Vielzahl von Betrieben, Einrichtungen und ganze Bran

chen natürlich diese Kriterien erfüllen.

Nach dem uns hier als Landesgesetz vorliegenden Entwurf können u.a. Beschäftigte in Verkehrsbetrieben, bei Fluggesellschaften, bei der Bahn oder der Post, Beschäftigte in Wasserwerken und Elektrizitätsbetrieben, bei Banken, wohl auch in der Pharma- und Lebensmittelindustrie, bis hin zu Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie viele deren Zulieferer zu diesem Kreis gehören. Diese Personen werden in einer bisher nur schwerlich durchschaubaren Kooperation von Arbeitgebern, Ministerien und Verfassungsschutz durchleuchtet. Vielfältige Informationen über diese Personen, aber auch über ihre Lebenspartner und Menschen aus ihrem persönlichen Umfeld werden erhoben. Dazu gehören u.a. Informationen über den Lebens- und Berufsweg, aber auch Auskünfte über politische Orientierungen, Freizeitverhalten und anderes.

Diese Sicherheitsüberprüfung im Rahmen der Sabotageabwehr stellt nun aber einen tiefen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Die Landesregierung vertritt in der Begründung zum Gesetz zwar die Auffassung, dass die Freiheitsrechte des Einzelnen gegenüber dem Schutzobjekt "Bestand und Sicherheit des Staates" zurücktreten müsse, dabei ignoriert sie aber, dass es sich bei den Freiheitsrechten des einzelnen Bürgers um verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Bürgerrechte handelt. Der Gesetzentwurf im Ganzen erweckt den Eindruck, als ob ein Dauernotstand die Bundesrepublik und ihre Politik peinigt. Geantwortet wird mit einem Generalverdacht.

Grundsätzliche Bedenken ergeben sich zudem aus arbeitsrechtlicher Sicht. Der Arbeitgeber erhält im Zuge der Sicherheitsabfrage Informationen über seine Arbeitnehmer, die ihm unter normalen arbeitsrechtlichen Verhältnissen niemals zugänglich wären: Strafverfahren, finanzielle Verhältnisse, Lebensverhältnisse und Ähnliches. Außerdem sieht das Gesetz einen fortwährenden Austausch von Informationen zwischen Arbeitgebern, Ministerien als zuständige Behörden und dem Amt für Verfassungsschutz vor. Daran knüpfen sich für uns viele Fragen und auch Befürchtungen.

Diese Überprüfung wird im Gesetz als freiwillig hingestellt. Doch diese Freiwilligkeit, Herr Minister, das haben Sie hier selbst erläutert, ist eine Schimäre. Sie ist nämlich nicht gewährleistet, insbesondere dann nicht, wie Sie erklärt haben, wenn sie Bestandteil oder gar Voraussetzung eines Bewerbungs- oder Einstellungsverfahrens wird oder ist. Die Folgen lassen sich unschwer erahnen: Mobbing und Gängelung von Arbeitnehmern würde Tür und Tor geöffnet. Jeder Kollege oder der Arbeitgeber könnte jederzeit, insbesondere bei einer Wiederholung dieser Sicherheitsüberprüfung alle fünf Jahre, Informationen z.B. über einen anderen Arbeitnehmer in Umlauf bringen oder direkt weitergeben. Wir hier im Osten haben solche Methoden doch erlebt, mancher am eigenen Leib erfahren.

Insgesamt hat die hier beabsichtigte Gesetzgebung wahrlich eine neue Qualität. Staatliche Stellen sollen zukünftig ziemlich direkt Einfluss auf private Wirtschaftsbereiche nehmen können. Der Arbeitnehmer hat seinerseits bei einem negativen Ausgang der Überprüfung keine relevante Chance, sich zu wehren, denn er bekommt gegen ihn erhobene Vorwürfe aus Gründen des Quellenschutzes nur anonymisiert zur Kenntnis. Mit all dem steht zu befürchten, dass insbesondere Ausländer und Ausländerinnen die Anforderungen der Sicherheitsüberprüfungen nicht bestehen, wenn sie z.B. aus Ländern kommen, die nachrichtendienstlich als sicherheitsriskant eingestuft werden. Aber auch bekanntermaßen politisch kritische Deutsche hätten wohl und könnten mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Wenn wir uns die Mühe machen und uns das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung zur Sabotageabwehr einmal in seiner späteren Praxis vor Augen führen, dann könnte ich mir vorstellen, dass sich viele hier im Raum an ein Verhältnis zwischen Staat, Arbeitgebern und Bürgern aus DDR-Zeiten erinnert fühlen.

(Beifall bei der PDS)

Aber auch in den alten Bundesländern gibt es mit den Zeiten des Radikalenerlasses und der Berufsverbote durchaus Vorläufer solcher Art von Sicherheitspolitik. Unbescholtene Bürger werden verdächtigt und im Zweifelsfalle vom Berufsleben ausgeschlossen.

Meine Damen und Herren, als ich den Gesetzentwurf zur Kenntnis genommen und mit Kollegen über deren Konsequenzen gesprochen hatte, da musste ich mich unweigerlich daran erinnern, was mir geschah, als irgendwann nach meinem Studium jemand auf die Idee kam, mich zum Leiter des Kulturhauses des damaligen Kombinates "Carl Zeiss" zu machen. Und während noch so manches Opfer in Ost und West um seine Rehabilitierung und die Wiederherstellung seines Rechts kämpft, gehen Sie schon wieder daran, die Grundlagen für neues Unrecht zu legen.

(Beifall bei der PDS)

Wir werden den Gesetzentwurf gründlich

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Un- glaublich, was Sie hier erzählen!)

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das kann doch nicht wahr sein.)

und sehr kritisch beraten müssen und wir werden eine Anhörung brauchen, um mindestens drei Fragenkomplexe zu beleuchten.

Erstens, die Probleme des Datenschutzrechts: Es ist doch kein Zufall, dass ausgerechnet heute in der Zeitung die Datenschutzbeauftragte des Landes darauf hingewiesen hat, dass ihr der Datenschutz im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht genügend bedacht ist.

(Zwischenruf Köckert, Innenminister: Nur ein Teil ihrer Vorschläge wird aufgenommen. Das ist etwas gänzlich anderes.)

Nein, es ist die Differenz, Herr Minister, wie ich die Datenschutzbeauftragte verstehe und wie Sie sie verstehen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wie Sie sie verstehen wollen.)

Zweitens, die Fragen nach dem Kreis der betroffenen Betriebe und Menschen, die bereits auf Bundesebene bis jetzt nicht gelöst werden konnten.

Drittens, die Fragen nach den Konsequenzen für die betroffenen Betriebe und die betroffenen Menschen.

Ich beantrage im Auftrag meiner Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss als federführenden und an den Justizausschuss. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Pohl zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Fakt ist, für den Rechtsstaat sind die Sicherheitsüberprüfungen unverzichtbar, wenn nicht der Bestand und die Existenz von Bürgern gefährdet werden sollen. Ich beziehe hier auch ausdrücklich den neu aufgenommenen personellen Sabotageschutz mit ein, auch vor dem Hintergrund der Ereignisse des 11. September. Selbstverständlich haben wir im Innenausschuss - davon gehe ich aus, dass wir das hier in diesem Ausschuss beraten - bezüglich des § 1 Abs. 5 und des § 33 natürlich noch Beratungsbedarf. Das werden wir auch auf jeden Fall sachlich und fachlich entsprechend durchführen.

Ich möchte hier an dieser Stelle allerdings kein Horrorszenario aufmachen, mit vielen "hätten", "wenn" und "könnte“, sondern wir wollen doch diese Dinge sachlich beraten. Ich denke, gerade bei dieser Problematik sollte man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen. Wir müssen immer einen Unterschied machen zu der Zeit von Mielke und der Zeit von heute. Ich habe auch diesen Artikel in der "Thüringer Allgemeinen“ gelesen und muss sagen, dass hier in den Aussagen von Herrn Ramelow einige Dinge fehlerhaft dargestellt worden sind. Wenn ich den § 6 lese, dann ist es so, dass der Betroffene und auch die anderen Betroffenen, die befragt werden, die Zustimmung geben müssen. Das war so, das ist auch heute so. Nur das als kleine Nebenbemerkung. Ich denke, bei den Dingen, die hier geschrieben stehen "nach Vorlieben und sexuellen Gewohnheiten" usw., das sind Dinge, die in der Regel nicht

abgefragt werden. Wir als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission wissen, von was wir zu sprechen haben.

Ich sage auf der anderen Seite, endlich wurde der vorliegende Gesetzentwurf in den parlamentarischen Gang gebracht. Endlich deshalb, weil auch die Thüringer Landesbeauftragte Frau Liebaug dies seit ihrem ersten Tätigkeitsbericht immer wieder angemahnt hatte. Mittlerweile haben wir schon den vierten Tätigkeitsbericht.

Meine Damen und Herren, seit 1994 ist das Sicherheitsüberprüfungsgesetz im Bund in Kraft. Klar ist, jede Sicherheitsüberprüfung bedeutet für die Betroffenen einen erheblichen Eingriff in ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht. Allein das begründet auch die Schaffung einer gesetzlichen Regelung. Um die gegenseitige Anerkennung von Sicherheitsüberprüfungen durch Bund und Länder zu ermöglichen, wurde deshalb auch von den Ländern signalisiert, in Anlehnung des Bundesgesetzes für ihre Hoheitsgebiete entsprechende gesetzliche Regelungen zu schaffen. Für uns, meine Damen und Herren, heißt das, dass hier mit den vorliegenden gesetzlichen Regelungen die noch existierende Richtlinie zur Sicherheitsüberprüfung abgelöst wird. Das ist uns wichtig, weil ein Gesetz die Transparenz und die Überprüfbarkeit erhöht. Das, meine Damen und Herren, bedeutet auch, dass das Bundesgesetz mit den Gesetzen der Bundesländer kompatibel ist und damit die Sicherheitsüberprüfungen gegenseitig anerkannt werden können.

Ich habe noch zwei Anmerkungen zu machen, Anmerkungen, die wir im Innenausschuss noch einmal zu beraten haben. Erstens bezüglich des § 33, nämlich die Ermächtigung zur Rechtsverordnung - hier könnte ich mir vorstellen, dass diese durch die zuständigen Ministerien im Einvernehmen mit dem Innenministerium zu erlassende Rechtsverordnung durch den Landtag beschlossen wird. Das ist möglich. Eine zweite Anmerkung, dass man diesen Absatz 5 in § 1, nämlich die Fragen des Sabotageschutzes, unter eine Verfallsklausel ähnlich wie in der Bundesregelung stellen könnte. Hier würde ich explizit auch wie in der Bundesregelung das Jahr 2007 annehmen.

Meine Damen und Herren, wir sind in der ersten Lesung. Wir haben die Möglichkeiten, im Innenausschuss federführend darüber intensiv zu beraten und ich schlage ebenfalls vor, den Justizausschuss beratend zu begleiten. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, uns liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/2548 vor. Der Minister hat den Gesetzentwurf begründet und es ist dazu schon einiges gesagt worden. Lassen Sie mich noch einige kurze Anmerkungen dazu machen in der ersten Lesung.

Ich denke, dass unbestritten ist, nachdem sich schon 1990 CDU, CSU, SPD und FDP im Bund dafür ausgesprochen haben, dass die entsprechende Gesetzlichkeit auf den Weg gebracht wird und diese dann in 1994 verabschiedet wurde, dass jetzt auch die Länder diese Gesetzlichkeiten umsetzen, damit auch Austauschbarkeit und diese Dinge gewährleistet sind. Ich glaube, auch die Datenschutzbeauftragte und andere haben dies gefordert. Es liegt uns jetzt der Gesetzentwurf vor. Ich glaube auch, es ist ein wichtiges und hohes Gut, dass der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung hier sehr vorsichtig angewandt wird, dass man sehr vorsichtig damit umgeht. Aber, ich glaube, es ist genauso unbestritten, dass natürlich auch der Staat - sprich das Land und die Länder - hier zu schützen ist, wo sicherheitsrelevante Daten verwandt werden, damit es nicht zu solchen Vorkommnissen kommt, wie es am 11. September passiert ist.

Herr Kollege Hahnemann - da hinten ist er, Herr Ramelow ist vorsichtshalber rausgegangen -, es ist natürlich nicht in Ordnung, wenn Sie diese Dinge hier so hinstellen. Sie haben gesagt, dass nach dem 11. September in Windeseile dann die entsprechenden Gesetze im Bund gemacht wurden. Genauso in Windeseile sind diese Terroristen über uns gekommen und haben Hunderte von Menschen zu Tode gebracht. Ich glaube, das sind wir schuldig, dass wir als Staat hier schnell handeln und dass wir als Staat ganz schnell eingegriffen und die entsprechenden Gesetzlichkeiten auf den Weg gebracht haben. Das macht, denke ich, den Rechtsstaat aus, dass hier gehandelt wird und man nicht sehenden Auges zuschaut, wenn solche Dinge passieren. Wenn ich dann die Vergleiche sehe, die Herr Ramelow noch heraufbeschwört, indem er dann die Richtung Notstandsrecht und solche starken Worte gebraucht und ihn das an Mielke erinnert, wie auch Sie das gesagt haben, Herr Kollege Hahnemann, also das ist schon manchmal ein bisschen fatal, was da zum Vorschein kommt. Wir haben wirklich den Unterschied - und der sollte auch bei Ihnen mittlerweile nach 1990 eingedrungen sein -, dass wir jetzt im Rechtsstaat leben und dass im Rechtsstaat der Rechtsstaat auch kontrolliert wird durch die entsprechenden Gremien und Gesetze und nicht, dass hier geheim was passiert. Sie wissen doch und haben es wohl gelesen, dass nur, wenn der Betroffene zustimmt, diese Überprüfung überhaupt in Gang gesetzt wird, meine Damen und Herren. Das muss man noch einmal deutlich sagen, mit Zustimmung des Betroffenen oder der Betroffenen, wenn es um Lebenspartner oder Angehörige geht, kann so eine Überprüfung unter den bestimmten Gesichtspunkten in Gang gesetzt werden, wie das

Ganze zu passieren hat; dass die Akten, unabhängig von den normalen Personenstandsakten zu führen sind, unter besonderen Verschlusssachen zu führen sind und, und, und. Ich glaube, das muss man deutlich machen, dass erst gar nicht dieses Horrorszenario, was natürlich der Kollege Ramelow in seiner Art und Weise, er ist ein geschickter Populist, in die Presse gebracht hat, dass jetzt Notstandsgesetze u.ä. jetzt in Thüringen kommen. Sie haben doch gehört, dass in anderen Ländern der Bundesrepublik dieses gang und gäbe ist. Wir werden uns, denke ich, intensiv mit den Dingen beschäftigen und ich beantrage Überweisung an den Innenausschuss. Ich glaube, der Justizausschuss ist hier nicht vonnöten. Denn es ist übliche Verfahrensweise, dass rechtsförmliche Prüfungen entsprechend durch die Landesregierung passieren und erst, wenn es zu gravierenden Änderungen kommen sollte, kann man den Justizausschuss mit befassen. Ich glaube, das ist gängig. Ich denke auch, dass es hier notwendig ist, dass wir uns natürlich insbesondere mit den Fragen Tatbestand Sabotageschutz ausgiebig beschäftigen. Auch hier möchte ich das Horrorszenario zurückweisen. Der Innenminister hat auch einmal auf die Zahlen, die bisher überprüft wurden, hingewiesen, meine Damen und Herren. Also, man soll schon die Kirche noch im Dorf lassen und nicht hier schon wieder irgendetwas an die Wand malen und die Leute verunsichern.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Wer hat denn damit angefangen? Der Innenminister hat doch den Entwurf vorgelegt.)

Herr Dittes, wenn Sie noch da mitreden wollen, also ich bin schon froh, dass Sie sich nicht gemeldet haben. Ich denke, wir werden das im Innenausschuss ausgiebig beraten. Man muss sich sicher mit den einzelnen Stufen Ü 1, Ü 2, Ü 3, ich will das jetzt nicht ausführen, das kann in der zweiten Beratung gemacht werden, noch einmal beschäftigen. Man muss sicher über die Frage Rechtsverordnung nachdenken, gerade die Rechtsverordnung soll ja abgelöst werden, dass es gesetzeskonform und dass vor allem gesetzliche Grundlagen da sind. Ich glaube, es ist gut und richtig so und ich denke, wir werden auch dieses in der gebotenen Zügigkeit aber auch mit Ruhe abhandeln. Wir werden selbstverständlich die Frau Datenschutzbeauftragte in unsere Überlegungen mit einbeziehen und ihre Hinweise, die sie zu geben hat, bewerten, um sie dann gegebenenfalls mit einzuarbeiten. Also, vielen Dank und ich wünsche uns gute Beratung.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich noch einmal der Innenminister zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich glaube, die Rede von Herrn Hahnemann schreit förmlich noch einmal nach Erwiderung, denn was er hier dargestellt hat als Szenarium und dieser ungeheuerliche Versuch, eine Gleichsetzung zu bringen dieses Sicherheitsüberprüfungsgesetzes mit Methoden der Stasi in der DDR-Zeit, ist nicht nur eine glatte Verzeichnung des tatsächlich hier vorgelegten Gesetzentwurfs, sondern mag andere Absichten zugrunde liegen haben. Die Leute, Herr Hahnemann, die Leute, die von der Stasi in der DDR bespitzelt wurden, zu denen ist keiner gekommen und hat gesagt, also wir überprüfen Sie jetzt einmal. Das ist schon ein sehr gravierender Unterschied. Den müssten Sie, zumal als ehemaliger Kulturhausleiter eines renommierten Kulturhauses in Jena, eigentlich kennen.