Protokoll der Sitzung vom 12.09.2002

Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2685 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Wird eine Begründung durch den Einreicher gewünscht? Nicht? Doch, Herr Minister, wie Sie wollen.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, ich kann es wirklich sehr kurz machen, wir haben ein gleiches Gesetz oder ein analoges Gesetz am 04.11.1993 beschlossen, oder es ist am 04.11.1993 in Kraft getreten, wonach die Prüfungsfragen für Ärzte und Apotheker von diesem Institut erarbeitet werden. Das ist ein Institut, was die schriftlichen Prüfungsfragen für alle Bundesländer erarbeitet. Dadurch, dass Psychologen und Psychotherapeuten in den Bereich der medizinischen Berufe aufgenommen worden sind, müssen auch für diese Auszubildenden, für diese Studienrichtungen die Prüfungsfragen erarbeitet werden. Sie sollen von dem gleichen Institut erarbeitet werden, das muss lediglich von uns so betätigt werden. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Das war die Begründung für diesen Gesetzentwurf. Meldungen zur Aussprache liegen nicht vor. Ich kann damit die Aussprache zugleich eröffnen und schließen, es ist also erledigt. Damit schließe ich auch die erste Beratung. Wir hatten den Antrag bei Feststellung der Tagesordnung, wenn keine Ausschussüberweisung erfolgt, dass wir dann die zweite Beratung durchführen sollten. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, ich frage...

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Morgen!)

Morgen wollt ihr das machen? Also, morgen geht es auch ohne Zweidrittelmehrheit.

(Zwischenruf Abg. Ellenberger, SPD: Hät- ten wir es doch gleich heute gemacht.)

Sollen wir es gleich wegmachen, dann müssen wir es nicht noch einmal aufrufen. Widerspricht jemand der Zweidrittelmehrheit, die wir brauchen, um gleich die zweite Beratung durchzuführen? Das ist nicht der Fall, dann eröffne ich die zweite Beratung. Auch hier gibt es keine Meldung zur Aussprache und ich schließe die Aussprache. Dann können wir

unmittelbar über den Gesetzentwurf der Landesregierung abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, große Einmütigkeit. Gegenstimmen? Enthaltungen? Ist es eine Enthaltung, Herr Abgeordneter Braasch? Das war aber ein deutliches Fingerzeigen. Also keine Enthaltung. Dann einstimmig so beschlossen und dann bitte ich die Schlussabstimmung vorzunehmen, indem Sie sich von den Plätzen erheben, wer dem Gesetzentwurf zustimmt. Danke. Gegenstimmen? Wenn sich alle setzen, haben wir keine Gegenstimme. Gut. Enthaltungen? Auch nicht, dann einstimmig auch so durch die Schlussabstimmung bestätigt und ich kann den Tagesordnungspunkt 3 schließen. So schnell kann das gehen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Gesetz zur Änderung des Thüringer Krankenhausgesetzes und zur Einführung der Meldepflicht an das Gemeinsame Krebsregister Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2692 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Einreicher gewünscht? Es ist heute der Tag der Gesundheit und des Gesundheitsministers. Bitte, Herr Dr. Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das derzeit geltende Krankenhausgesetz des Landes ist inzwischen einige Jahre alt. Es wurde zwar im Laufe der Zeit nur marginal geändert, was übrigens darauf hinweist, dass es offensichtlich nicht schlecht gewesen ist, dennoch bedarf es jetzt einiger Änderungen. Nur die wesentlichen Neuregelungen möchte ich dabei kurz benennen: Im Bereich der Krankenhausförderung haben wir Änderungen vorgenommen, die der Thüringer Rechnungshof erbeten hatte, insbesondere wird die Verwendungsnachweisprüfung zukünftig differenzierter geregelt. Bei einem Wechsel eines Krankenhausträgers oder Änderungen in der Trägerstruktur wird zukünftig eine Pflicht zur Information an das Ministerium eingefügt, damit ein aktueller Überblick über die Änderungen in der Krankenhauslandschaft gewahrt werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es kann einfach nicht sein, dass wir in zweistelliger und dreistelliger Millionenhöhe Investitionen durchführen und hinterher wechseln die Träger und wir sind nicht einmal über Veränderungen in der Trägerstruktur informiert.

(Beifall bei der CDU)

Es ist zur Erfüllung der Aufgaben des Landes nach § 2 des Gesetzes, nämlich der Gewährleistung der bedarfsgerechten stationären Versorgung der Bevölkerung durch leistungsfähige Krankenhäuser unter Beachtung der Vielfalt der Krankenhausträger, notwendig.

Meine Damen und Herren, deshalb haben wir ja auch der Gesundheitsreform 2000 u.a. nicht zugestimmt, weil wir gesagt haben, wenn wir eine rein monistische Finanzierung haben, dann wird uns die Planungskompetenz aus der Hand genommen und gleichzeitig sind wir für die medizinische Sicherung verantwortlich. Dieses wird ohnehin geringer werden, wenn die so genannten DRG's eingeführt werden, was im Augenblick allerdings noch auf etwas tönernen Füßen steht, denn eine Vereinbarung zur freiwilligen Einführung der DRG's ab 2003 wird es in Thüringen kaum geben, da sich wenige Krankenhäuser dazu zur Verfügung stellen.

Meine Damen und Herren, die aus meiner Sicht wichtigste Neuerung unseres Gesetzes ist in Artikel 2 vorgesehen, eine Meldepflicht für die epidemiologische Krebsregistrierung an das Gemeinsame Krebsregister der neuen Länder und Berlin einzuführen. Flächendeckende und bevölkerungsbezogene Krebsregister sind äußerst wichtig für die Epidemiologie und für die Forschung und Bewertung von medizinischen Maßnahmen zur Krebsbekämpfung. Die neuen Länder und Berlin waren sich bereits kurz nach der Wende darüber einig, das nationale Krebsregister der ehemaligen DDR und damit einen nahezu einmaligen Datenfundus von über 2 Mio. Datensätzen zu sichern und das Register als das so genannte Gemeinsame Krebsregister fortzuführen. Dies geschieht nunmehr durch einen zwischen den am Gemeinsamen Krebsregister beteiligten Ländern geschlossenen Staatsvertrag, der unter anderem regelt, dass der Inhalt des Ende 1999 ausgelaufenen Bundeskrebsregistergesetzes als Landesgesetz fortgilt. Thüringen führt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nunmehr die Meldepflicht ein. Bundesweit gibt es derzeit insgesamt sieben Länder, die eine entsprechende Meldepflicht geregelt haben; um diese zu nennen: Hessen, Schleswig-Holstein, RheinlandPfalz, Saarland, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt.

Meine Damen und Herren, die Vorwürfe, die ich auch heute gelesen habe, gebe ich manchmal an diejenigen zurück, die diese Vorwürfe erheben, denn es sind auch Tumorzentren, die ihrer Meldepflicht nur äußerst mangelhaft nachgekommen sind. Deshalb sollte man sich dort mit den Vorwürfen etwas mehr zurückhalten, würde ich vorschlagen. Die Meldepflicht für behandelnde Ärzte und Zahnärzte sowie in ihrem Auftrag Meldende an das Klinische Krebsregister ist dabei verbunden mit einer Verpflichtung zur Information des betroffenen Patienten, so dass auch dort der Datenschutz gewährleistet ist. Der Gesetzentwurf stellt also in Bezug auf die Krebsbekämpfung, denke ich, einen wesentlichen Schritt dar. Problem des ehemaligen Krebsregisters der DDR war, dass manchmal auch der Rücklauf unzureichend war und sich die Bereitschaft zur Koopera

tion deswegen in Grenzen hielt. Ich hoffe, dass dieses Krebsregister, auch mit der Meldepflicht, die wir eingeführt haben, nicht nur ein formaler Vorgang ist, sondern dass dieser formale Vorgang auch inhaltlich und mit ganzem Herzen von den daran Beteiligten unterstützt wird, denn sonst - das wissen Sie auch - bringt es relativ wenig.

Insgesamt haben wir mit dem vorliegenden Entwurf einerseits ein modernes Krankenhausgesetz, das die in den vergangenen Jahren gemachten Erfahrungen widerspiegelt und für die Zukunft wichtige Inhalte schafft. Dieses Gesetz ist die notwendige Ergänzung zu einer immer moderner werdenden Krankenhausstruktur auch in Thüringen und zu einer Krankenhausstruktur, die wir doch planend und leitend mit im Griff haben. Immerhin haben wir zuletzt mit dem 4. Thüringer Krankenhausplan die Struktur verbessert. Ich sage noch nicht, dass das das Ende der Fahnenstange ist. Wir haben die Struktur der Thüringer Krankenhauslandschaft dadurch verbessert, dass wir in den letzten Jahren über 2,5 Mrd.      hausbereich investiert haben.

(Beifall bei der CDU)

Sicherlich gibt es noch einige Wünsche, sicherlich ist noch einiges nachzuarbeiten. Ich bin gestern beispielsweise in Mühlhausen gewesen und habe mir dort mit dem Abgeordneten Kretschmer das dortige Krankenhaus angesehen. Es bestehen noch Wünsche, um ein auch funktionell optimales Krankenhaus zu haben, aber dennoch ist ein erster Bauabschnitt realisiert und so sieht es in fast allen Thüringer Krankenhäusern aus, dass sie entweder völlig saniert, völlig neu gebaut oder zumindest zu einem großen Teil bereits neu errichtet worden sind.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, das ist eine Leistung, auf die wir stolz sein können.

(Zwischenruf Abg. Zitzmann, CDU: Sehr stolz!)

Es ist übrigens eine Leistung des Freistaats Thüringen und der gesamten Bundesrepublik.

Meine Damen und Herren, es darf in diesem Zusammenhang auch einmal an den damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer erinnert werden, der mit seiner Gesundheitsstrukturreform zwar auch viel Kritik geerntet hat, aber im Rahmen dieser Gesundheitsstrukturreform des Jahres 1992 wurden die Mittel in Artikel 14 zur Verfügung gestellt, von denen wir heute

(Beifall bei der CDU)

noch die Investitionen in unseren Krankenhäusern realisieren können.

Meine Damen und Herren, ich denke, dass wir mit dem Ihnen vorliegenden Gesetz eine Novellierung auf den Weg gebracht haben, die dem neuen Stand der Krankenhauslandschaft entspricht, die als wesentlichen Punkt die Meldepflicht des Krebsregisters eingebracht hat. Ich bitte Sie, dieses Gesetz in dem entsprechenden Ausschuss zu beraten. Danke sehr.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Es hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich kann es auch ganz kurz machen: Die Intentionen dieses Gesetzentwurfs sind zu begrüßen. Dies gilt natürlich für das Gemeinsame Krebsregister der neuen Länder. Hier wird auf eine in der ehemaligen DDR bewährte Meldepflicht zurückgegriffen, die uns wichtige Erkenntnisse für das künftige therapeutische Angebot liefern kann. Es ist allerdings schade, dass es dazu offenbar erst einer Meldepflicht bedurfte und die freiwillige Melderate nur wenig mehr als 50 Prozent erreichte. Wir sollten den Gesetzentwurf im Detail im zuständigen Ausschuss behandeln. Dort wird dann auch Gelegenheit sein, Anmerkungen und Anregungen von Verbandsvertretern zu erörtern. Wir begrüßen deshalb die Einbringung des Gesetzentwurfs und beantragen den Verweis an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Es liegt mir eine weitere Wortmeldung vor, Frau Abgeordnete Arenhövel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion begrüßt die Einführung der Meldepflicht von Krebserkrankungen und die Fortführung des Gemeinsamen Krebsregisters, die in Artikel 2 § 1 des von der Landesregierung vorgelegten Gesetzes enthalten ist und wir finden, das ist wohl die bedeutendste Regelung dieses eingebrachten Gesetzes. Krebs ist in der Regel eine lebensbedrohende und in vielen Fällen sogar tödliche Krankheit. Dies trifft vor allem dann zu, wenn sich die Erkrankung in einem bereits fortgeschrittenen Stadium befindet. Betrachtet man die Häufigkeit von Todesursachen, so ist gerade bei den Krebserkrankungen eine deutliche Steigerung zu erkennen. Mediziner, Wissenschaftler und Gesundheitsexperten prognostizieren, dass Krebs in einigen Jahren sogar die Todesursache Nummer eins sein und sich somit noch vor die Herz-Kreislauf-Erkrankungen schieben wird. Gerade aus

diesem Grund ist es nahezu erforderlich, dass das Gemeinsame Krebsregister, das insbesondere in den neuen Ländern aus der DDR-Zeit fortgeführt wird, als Datenquelle für die Forschung erhalten bleibt und weiterentwickelt wird und somit als Datenquelle zur Verfügung steht, um den Krebs auch zu bekämpfen, handelt es sich doch nicht nur um eine bundesweit, sondern auch international um die anerkannteste und größte Datensammlung, die uns hier in Europa überhaupt zur Verfügung steht. Dass derzeit auf freiwilliger Basis nur etwa 53 Prozent der Fälle gemeldet werden, mag ja beklagenswert sein, Frau Bechthum, verdenken kann ich es den Ärzten jedoch auch manchmal nicht. Ich will das auch nicht entschuldigen, aber ich habe durchaus Verständnis dafür, denn die Mediziner sind derzeit derartig mit Bürokratie überzogen, dass wirklich jeder auszufüllende Zettel mehr als lästig ist. Diese Resignation wird sich fortsetzen, meine Damen und Herren, wenn nicht endlich ein Ruck durch die Gesundheitspolitik geht und wenn wir eine Gesundheitsreform machen werden, die die Ärzte von diesen Arbeiten auch einmal ein Stück entlastet.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Ach nein.)

Da brauchen Sie sich auch gar nicht so unmutig zu äußern, Herr Pohl, wissen Sie, reden Sie doch einmal mit den Ärzten, machen Sie sich doch einmal kundig, was hier zu leisten ist. Wenn ein Arzt über 50 Prozent seiner Tätigkeit mit Schreiben verbringen muss,

(Unruhe bei der SPD)

dann geht das vom Patienten ab und das ist doch die Tragik bei der ganzen Geschichte.

Die CDU-Fraktion begrüßt auch die Anzeigepflicht bei Trägerwechseln von Krankenhäusern, den Sozialdienst und die Seelsorge, wobei z.B. der Umgang mit Sterbenden eigentlich auch selbstverständlich sein sollte. Ein wichtiges Thema in § 20 Abs. 1 ist das Thema "Kind im Krankenhaus". Auch hiermit, denke ich, sollten wir uns im Ausschuss sehr ausführlich beschäftigen. Im Namen der CDUFraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wir begrüßen diesen Gesetzentwurf und wünschen uns eine gute und eine zügige Beratung. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Dr. Fischer, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich wollte eigentlich nicht reden, sondern mich im Ausschuss dazu äußern oder in der zweiten Lesung reden, aber, Frau Aren

hövel, Sie können annehmen, dass ich als Ärztin natürlich gelegentlich mit Ärzten rede und, ich denke, was Sie hier gesagt haben gerade an diesem Beispiel fand ich nicht gerade passend, das muss ich sagen.

(Beifall bei der PDS)