Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich kann ja auch nichts dazu, ich benutze einmal die Zahlen des Ministeriums.
1998: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Juni 835.672; das Wirtschaftswachstum, wenn ich mich dunkel erinnere, reichlich 4 Prozent. 1999: sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Potenzial wieder zum Juni 844.038; Wirtschaftswachstum um die 7 Prozent - ein Anstieg. 2000: das Wirtschaftswachstum lag noch bei reichlich 3 Prozent, die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 822.000 ein Sinken um 22.000. Im Jahre 2001: die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 797.000 - auch dort noch ein Wachstum - und in diesem Jahr aktuell 774.900. Meine Damen und Herren, hören Sie doch auf, den Unsinn zu erzählen, lesen Sie doch Ihre eigenen Zahlen.
die nicht in einem direkten Zusammenhang zum Wirtschaftswachstum stehen. Sie vergleichen Äpfel mit Birnen, Herr Gerstenberger.
Es gibt in unserem Land - und nicht nur bei uns, sondern in allen Ländern - derzeit einen Trend, dass die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zurückgeht, trotz Wirtschaftswachstum, Herr Gerstenberger. Das hat damit zu tun, dass manche Märkte überreguliert sind, der Arbeitsmarkt mit Sicherheit, und deshalb weichen die Unternehmen aus und gehen in die Richtung Teilzeitbeschäftigung und da ist eben die Sozialversicherungspflicht nicht gegeben. Ich will diesem Trend, Herr Gerstenberger, nicht das Wort reden, aber was Sie hier vorführen, das ist ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. Sie kommen an der Tatsache nicht vorbei, dass es zwischen Wirtschaftswachstum und neuen Arbeitsplätzen einen logischen Zusammenhang gibt. Wenn Sie das nicht glauben, studieren Sie Volkswirtschaft, dann werden Sie es lernen.
Gibt es weitere Wortmeldungen? Wenn es keine Wortmeldung ist, Herr Schwäblein, dann bitte ich Sie und die anderen auch, ein Stückchen wieder zur Ruhe zu kommen. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst erst einmal über den Antrag der SPDFraktion, den PDS-Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu überweisen. Wer der Überweisung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist erst einmal abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag an sich und zwar so, wie von der PDS-Fraktion beantragt, in Einzelabstimmung. Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 1 des Antrags in Drucksache 3/2625 und diese Abstimmung ist dann eine namentliche Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Hatten jetzt alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimmkarte abzugeben? Ich sehe keinen Widerspruch, dann bitte ich um Auszählung.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Punkt 1 des Antrags in Drucksache 3/2625 liegt vor. Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Davon 28 Ja
stimmen, 44 Neinstimmen, Enthaltungen sind keine abgegeben worden. Damit ist der Punkt mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 2, diesmal nicht in namentlicher Abstimmung, sondern per Handzeichen. Wer diesem Punkt 2 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Punkt 2 ist mit Mehrheit ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu Punkt 3. Diesmal wieder in namentlicher Abstimmung. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu Punkt 3 liegt vor. Es wurden 73 Stimmen abgegeben, davon 29 Jastimmen, 44 Neinstimmen, keine Enthaltungen. Damit ist auch dieser Punkt 3 mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).
Wenn Sie jetzt vielleicht doch noch ein bisschen mehr Ruhe eintreten lassen könnten, dann würde ich auch den Punkt 4 noch abstimmen lassen. Herr Sonntag, wenn Sie vielleicht auch ein bisschen ruhiger sein können. Danke schön.
Dann kommen wir zur Abstimmung über Punkt 4 des PDS-Antrags. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Punkt 4 ist auch mit Mehrheit abgelehnt.
Die Talsperre Windischleuba diente der Wasserhaltung und Hochwasserregulierung vor allem für die Stadt Leipzig, so dass sächsische Stellen nach wie vor für das Bauwerk zuständig sind. Aufgrund der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft mit den neun großen Seen hat seitens sächsischer Stellen das Interesse an der Talsperre deutlich nachgelassen. Es soll bereits über den Rückbau oder die Übergabe der Talsperre an den Freistaat Thüringen gesprochen worden sein. Das Hochwasser der Pleiße hat nun deutlich gemacht, dass die Talsperre auch für Thüringer Gemeinden von Bedeutung ist bzw. hätte weitaus besser
1. Welche Maßnahmen für den Hochwasserschutz der Anliegergemeinden der Pleiße (in Thüringen) sind bereits jetzt vorgesehen?
3. Ist ein Eigentumswechsel in Vorbereitung, weil davon auszugehen ist, dass sich der Freistaat Sachsen derzeit mit weit wichtigeren Problemen befassen muss, ihm daher Unterstützung in dieser Angelegenheit sicher gelegen käme?
4. Teilt die Landesregierung die Ansicht, dass eine aufnahmefähige Talsperre Windischleuba in Verbindung mit den übrigen von den Verantwortlichen vor Ort getroffenen Maßnahmen das Ausmaß der Hochwasserschäden durch den Anstieg der Pleiße in den der Talsperre abwärts gelegenen Ortschaften hätte vermindern oder gar vermeiden können?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Sonntag beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Natürlicher Hochwasserschutz ist durch die Freihaltung der Überflutungsflächen der oberhalb der Talsperre liegenden Pleißeaue gegeben. Zurzeit wird analysiert, was noch getan werden kann.
Zu Frage 2: Es besteht eine begrenzte Hochwasserschutzwirkung der Talsperre Windischleuba infolge der Rückhaltung in deren eingestauter Stauraumfläche.
Zu Frage 4: Auch eine funktionsfähige Talsperre Windischleuba hätte das Ausmaß der Hochwasserschäden nicht verhindert. Die Landesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer, PDSFraktion, in Drucksache 3/2649. Es wird die Frage eines weiter gehenden Hochwasserschutzes für das unterhalb der Talsperre gelegene thüringische Landesgebiet derzeit erneut überprüft.
Herr Minister, die uns bekannt gegebene Zahl, dass die Talsperre Windischleuba knapp 2 Prozent des insgesamt an der Pleiße installierten Hochwasserrückhalteraums beträgt, zwar für die Gesamtregion, ist im Wesentlichen für Sachsen von Bedeutung. Für Thüringen, und das ist meine Frage, und zwar konkret für die drei unterhalb der Talsperre gelegenen Gemeinden, ist sie nicht nur in dieser geringen Größenordnung von Bedeutung, Herr Minister, sondern aus meiner Sicht und aus Sicht all derer, die sich vor Ort damit befasst haben, hat sie eine wesentlich größere Bedeutung. Deswegen, Herr Minister, würde es nicht nur mich interessieren, wie diese Untersuchungen, von denen Sie zuletzt gesprochen haben, konkret aussehen. Gibt es da bereits erste Erkenntnisse und können Sie dazu etwas sagen?