Protokoll der Sitzung vom 12.09.2002

Ich begrüße die Damen und Herren Abgeordneten, die Mitglieder der Landesregierung, die Gäste auf der Besuchertribüne zu unserer 69. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am heutigen 12. September 2002.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir in die Tagesordnung der heutigen und morgigen Plenarsitzung eintreten, wollen wir Gelegenheit nehmen und anlässlich der ersten Wiederkehr des Tages der Terroranschläge auf das World Trade Center in New York und das Pentagon in Washington der Opfer dieser mörderischen Anschläge gedenken.

Mehr als 3.000 Menschen aus über 90 Nationen wurden mitten aus dem Leben heraus in den Tod gerissen. Biografien von Angehörigen, von Eltern, Ehepartnern, Kindern, Geschwistern, Freunden haben eine furchtbare Wendung genommen; sie werden das erfahrene Leid bis ans Ende ihres Lebens mit sich tragen. Auch wir werden diese Terrorakte nicht vergessen. Zu tief haben sich uns die Bilder der einstürzenden Türme des World Trade Centers, der den Trümmern entfliehenden Menschen, der unermüdlich helfenden Feuerwehrleute, von denen viele selbst zum Opfer wurden, vor unserem geistigen Auge eingebrannt.

Heute, nach einem Jahr, haben wir Gewissheit über die Ahnung, die uns schon damals beschlich: Dieser Anschlag galt unserer gesamten europäisch-atlantischen Werte-, Wirtschafts- und Sicherheitsgemeinschaft. Er galt unserem gesamten westlich geprägten Kulturkreis und unserer Zivilisation, die sich auf Freiheit und Menschenrechte, auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlichen Pluralismus gründet.

Dass der Tod so vieler Menschen in Kauf genommen, ja, bewusst kalkuliert wurde, zeigt, wie groß der Hass der Täter gewesen sein muss. In diesen Stunden und den Tagen danach ist uns vieles ins Bewusstsein gekommen, was wir nicht sehen konnten oder auch nicht sehen wollten. Wir haben erfahren, wie verletzlich unsere Zivilisation ist, wie trügerisch unsere Sicherheit sein kann. Deshalb stand und steht außer Zweifel, dass der Kampf gegen den Terror über die Solidarität mit den Opfern hinaus eine klare Antwort erfordert. Wir haben erkannt, dass es Kräfte gibt, die unsere Werte und grundlegenden Überzeugungen ablehnen, ihnen sogar mit tödlicher Feindschaft begegnen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Staatengemeinschaft und viele Staaten für sich haben begonnen, sich mit dieser Situation auseinander zu setzen. Wir alle wissen, es gibt hier nicht die einfachen Antworten und es gibt auch nicht den in der Diplomatie so oft gebrauchten Formelkompromiss, der uns hier weiterhelfen würde. Es zeichnet die demokratischen Gemeinwesen vor allen anderen jedoch

aus, dass um die richtigen Antworten offen und mit dem ganzen Ernst gerungen wird, den dieses Thema verlangt. Das gilt für die innere Sicherheit genauso wie für außenund sicherheitspolitische Maßnahmen und ihre möglichen Folgen. Wir haben es in den vergangenen Monaten immer wieder auch hier im Haus diskutiert und dabei auch keinen Zweifel daran gelassen: Bei der Wahl der Mittel verläuft dort eine absolute Grenze, wo fundamentale Werte und Rechte verletzt würden, aus deren Schutz demokratische Staaten ihre Daseinsberechtigung ableiten. Elementare Menschen- und Grundrechte sind genauso ein unumstößliches Tabu wie die grundlegenden Regeln der Völkerrechtsordnung.

Entscheidend ist für mich auch ein Jahr nach dem 11. September 2001, dass wir uns nicht auf die Logik der massenmörderischen Attentäter einlassen, dass wir uns keinen Kampf der Kulturen aufzwingen lassen. Die Attentäter wollten Konfrontation; ihre Hintermänner wollen auch heute Konfrontation. Wir wollen sie nicht, aber es darf keinen Zweifel daran geben, dass wir bereit sind zu verteidigen, was uns wert und wichtig ist, in großer Solidarität mit dem amerikanischen Volk, aber auch um der Ordnung in unserem eigenen Land willen.

Was wir verteidigen, ist eine Weltordnung, in der Staaten, Völker und Kulturen friedlich und in den Formen anerkannten Rechts miteinander verkehren können und wenn es nicht anders geht eben auch nur nebeneinander. Terror jedenfalls kann da keinen Platz haben. Diese Maximen schließen ein, dass auch Bürgerinnen und Bürger in der europäisch-atlantischen Staatengemeinschaft sich und ihre Regierungen fragen, wo wir möglicherweise Lebens- und Entwicklungschancen von Menschen anderer Völker und Kulturen beeinträchtigen.

Der UN-Gipfel von Johannesburg war ein solches Forum. In unseren Bemühungen sind wir dabei noch lange nicht am Ziel. Selbstbehauptungswille und Beharrungskraft in existenziellen Fragen sind für mich kein Widerspruch zur Dialogbereitschaft, zu einer Dialogbereitschaft, die ehrlich darum bemüht ist, Konfrontation abzubauen. Ich bin dankbar dafür, wie viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in den vergangenen Monaten den Dialog als das Gebot der Stunde ergriffen haben und darin nicht nachlassen. Auch wenn sich wohl niemand in diesem Saal der Illusion hingibt, dass die Gewalt aus dieser Welt verschwindet, sollten wir täglich daran doch nach bestem Wissen und Gewissen arbeiten. Das sind wir nicht zuletzt den Opfern dieser beispiellosen Terroranschläge schuldig. Wir sind es auch den unschuldigen Opfern - oft Frauen und Kindern von Gewalt, Krieg und Terror weltweit schuldig. Tausende Leben wurden in Stunden jäh ausgelöscht und noch viel mehr Menschen gehören zu den Leid Tragenden, die mit dem Verlust eines geliebten Menschen leben müssen.

Ich darf Sie nun bitten, sich von Ihren Plätzen zu erheben, der Opfer des 11. September des vergangenen Jahres und all jener zu gedenken, die Opfer von Krieg, Terror und politischer Gewalt geworden sind. Ich danke Ihnen.

Damit kommen wir jetzt zu den Regularien unserer Tagesordnung für die heutige und morgige Sitzung. Als Schriftführer haben neben mir Frau Abgeordnete Wackernagel und Herr Abgeordneter Höhn Platz genommen. Herr Abgeordneter Höhn wird die Rednerliste führen.

Für die heutige Sitzung haben sich entschuldigt: Frau Abgeordnete Heß, Herr Abgeordneter Illing, Herr Abgeordneter Otto Kretschmer, Herr Minister Gnauck und Herr Minister Trautvetter.

Als allgemeine Hinweise möchte ich noch bekannt geben, dass am heutigen Abend, um 20.00 Uhr, also nach dem Ende der Plenarsitzung, ein parlamentarischer Abend mit dem Volkshochschulverband stattfindet und am heutigen Vormittag gibt es eine Aktion der Verbraucherzentrale "Gesundes Frühstück". Man kann sich an die Vorsitzende wenden, das ist Frau Abgeordnete Arenhövel.

Einige Hinweise noch zur Tagesordnung: Zu Tagesordnungspunkt 11 wurde zu dem Antrag der Fraktion der SPD "Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze" noch ein Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2701 verteilt.

Dann habe ich noch einige Ergänzungen zur Fragestunde, Tagesordnungspunkt 21. Folgende Mündliche Anfragen kommen unter diesem Tagesordnungspunkt hinzu: Drucksachen 3/2686, 3/2687, 3/2690, 3/2695 und 3/2696. Der Abgeordnete Dr. Müller hat darum gebeten, seine Mündliche Anfrage in Drucksache 3/2690, also die hinzugekommene, als die zuerst eingereichte Mündliche Anfrage zu betrachten und entsprechend rückt die Mündliche Anfrage in Drucksache 3/2682 an die zweite Stelle für den Fragesteller.

Dann hatte die Landesregierung bereits bei den vergangenen Plenarsitzungen, der 67. und 68. Plenarsitzung, angekündigt, zu Tagesordnungspunkt 14, da geht es um die Aufklärung über das Verschwinden personenbezogener Daten von Schülern des Gutenberg-Gymnasiums in Erfurt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts Gebrauch zu machen. Sie hat angekündigt, Sofortberichte zu den Tagesordnungspunkten 15, 16 und 17 zu geben. Das sind die Hinweise, die meinerseits erfolgt sind. Ich sehe aber auch Meldungen aus den Fraktionen. Ja, Herr Abgeordneter Pohl.

Werte Frau Präsidentin, ich bitte Sie erstens, den Antrag der SPD in der Drucksache 3/2689, Hochwasserhilfe, in die Tagesordnung aufzunehmen und zweitens diesen Antrag und den Antrag, Hochwasserschutz, in der Drucksache 3/2677 auf jeden Fall am Freitag zu behandeln.

Gut. Herr Abgeordneter Stauch.

Frau Präsidentin, wir beantragen zur Aufnahme in die Tagesordnung die Drucksache 3/2697 der CDU-Fraktion, "Zur Situation von Frauen in Thüringen". Des Weiteren beantragen wir sowohl aus Gründen der Aktualität aber auch aus terminlichen Gründen die Abarbeitung der Tagesordnung am morgigen Tag in folgender Reihenfolge: Wir möchten morgen als Tagesordnungspunkt 1 den bisherigen Tagesordnungspunkt 15 der vorläufigen Tagesordnung beantragen. Wir bitten danach den soeben beantragten Antrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2689 einzuordnen; danach den Tagesordnungspunkt 17 der vorläufigen Tagesordnung; im Anschluss den von mir beantragten Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/2697 und anschließend die Tagesordnungspunkte 18, 19 und 20 der vorläufigen Tagesordnung. Und letztlich möchten wir beantragen, falls zum Tagesordnungspunkt 3 keine Ausschussüberweisung erfolgt, dieses Gesetz heute und morgen in beiden Beratungen abzuarbeiten.

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Wieso haben wir denn einen Ältestenrat?)

Ja, die Frage war nicht unberechtigt. Aber wir haben jetzt hier über die Anträge zu entscheiden. Zunächst der Antrag der Fraktion der SPD, die Neuaufnahme des Punktes in Drucksache 3/2689. Wer mit der Aufnahme dieses Tagesordnungspunkts einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Gut, das ist große Einmütigkeit. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann nehmen wir den Punkt auf. Über die Platzierung stimmen wir dann ab, wenn wir die ganzen Platzierungen regeln.

Dann haben wir den Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/2697. Hier ist eine Fristverkürzung erforderlich. Ist jemand gegen diese Fristverkürzung? Das ist nicht der Fall. Dann bitte ich auch hier, darüber abzustimmen, wer mit der Aufnahme einverstanden ist. Danke. Das ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann ist auch der Antrag "Zur Situation von Frauen in Thüringen" in die Tagesordnung aufgenommen. Jetzt haben wir noch die Platzierungswünsche. Es war gebeten worden, morgen mit dem Punkt 15 zu beginnen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Kann das noch einmal begründet werden?)

Begründung ist nicht Pflicht, aber wenn man sich das Thema anguckt, kann man sich, glaube ich, auch Begründungen denken.

(Beifall und Heiterkeit im Hause)

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Wahlkampf!)

Also, wir werden ordentlich in dem Parlament arbeiten. Ich frage jetzt, wer mit der Platzierung, dass wir morgen mit dem TOP 15 beginnen, einverstanden ist - das ist die Drucksache 3/2656, die dann aufgerufen würde -, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Es gibt eine Anzahl von Gegenstimmen. Enthaltungen? Nicht der Fall. Also dann mit Mehrheit so platziert. Zwei Enthaltungen auch. So, dann kommen wir zu den SPD-Anträgen. Darf ich noch einmal fragen, die beiden Anträge in gemeinsamer Beratung?

(Zuruf Abg. Pohl, SPD: Nein, nein, getrennt, aber in der Reihenfolge.)

Extra? Und Sie wollen den jetzt neu eingebrachten Antrag als ersten haben?

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Nein, wir.)

Und dann - Sie auch? Ja gut, wenn Einigkeit im Hause ist. Es ist wohl auch sachgerecht den als Ersten zu behandeln. Dann bitte ich jetzt um das Handzeichen, wer dem morgen als ersten aufzurufenden Punkt 15 den Antrag in der neu eingereichten Drucksache 3/2689 folgen lassen möchte. Danke, das ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch ein Teil Enthaltungen, aber dann so platziert. Jetzt kommt Ihr alter, schon darauf stehender Antrag 3/2677?

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist richtig.)

Ist es recht? Wer also jetzt diesen Antrag folgen lässt, den bitte ich auch um das Handzeichen. Danke, es ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Nicht der Fall. Gut, dann ist das so mit Mehrheit beschlossen.

Jetzt war gewünscht, dass der neue Antrag, den die CDUFraktion "Zur Situation der Frauen in Thüringen" eingereicht hat - Drucksache 3/2697 - folgen soll. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Auch eine große Lobby für diesen Antrag an dieser Stelle. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist er so platziert. Wenn ich es richtig verstanden habe, sollen jetzt die Beratungen der drei Großen Anfragen kommen, Tagesordnungspunkte 18, 19 und 20. Wir stimmen zuerst zu Punkt 18 ab, das ist wohl der PDS-Antrag, den haben wir ja schon lange mitgeschleppt, da ging es um die Gesundheitsförderung in Thüringen. Wer damit einverstanden ist, dass dann diese Beratung folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das ist eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen und auch einige Enthaltungen. Gut, dann so platziert mit Mehrheit. Dann den Tagesordnungspunkt 19, da geht

es um die Förderung von Jugendkulturprojekten. Wer diesen Tagesordnungspunkt 19 folgen lassen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Auch eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen sehe ich nicht. Also dann auch mit Mehrheit so beschlossen. Dann die Beratung der Großen Anfrage in Punkt 20, da geht es um die Familienpolitik in Thüringen. Wer mit dieser Platzierung einverstanden ist, den bitte ich auch um das Handzeichen. Auch eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch einige Enthaltungen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Demnächst sollte dann die Tagesordnung nicht im Äl- testenrat, sondern von der CDU-Fraktion beschlossen werden.)

Ich habe hier durchaus breitere Mehrheiten auch über die CDU-Fraktion hinausgehend gesehen. Wir haben jedenfalls die Platzierung mit Mehrheit beschlossen. Frau Abgeordnete Nitzpon.

Die PDS-Fraktion beantragt im Nachhinein jetzt trotzdem noch, dass der Tagesordnungspunkt 16, "Der Bericht der Enquetekommission 'Wirtschaftsförderung in Thüringen' und der Stand der Umsetzung ein Jahr nach der Übergabe", nach dem Tagesordnungspunkt 15, "Die Ergebnisse der Hartz-Kommission", beraten wird, weil dort ein eindeutiger sachlicher Zusammenhang besteht.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das ist natürlich jetzt schwierig, wenn das hohe Haus Platzierungswünsche wieder revidieren soll. Aber gut, das ist eine Einfügung, man kann als Antrag darüber abstimmen. Also wir stimmen auch über diesen Antrag ab, den Frau Abgeordnete Nitzpon gestellt hat. Wer mit der Platzierung des Tagesordnungspunkts 16, da geht es um die Bilanz zur Wirtschaftsenquetekommission nach einem Jahr der Übergabe, einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Eine Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann mit Mehrheit abgelehnt.

Über diesen letzten Antrag, der noch kam, die zweite Beratung zu Tagesordnungspunkt 3, entscheiden wir, wenn wir wissen, ob da eine Ausschussüberweisung beantragt wird oder nicht. Dann ist damit die Tagesordnung festgestellt.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 1

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2577 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/2680 ZWEITE BERATUNG

Berichterstatter ist der Abgeordnete Wetzel.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, wir haben heute über die zweite Beratung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes zu befinden.

Vielleicht kann die Technik noch einmal nachstellen, ich denke, die Mikrofone müssten eigentlich stimmen.

Vielleicht etwas mehr Ruhe und der Redner etwas lauter, wenn es geht und die Mikrofonanlage es noch hergibt.

Ja, sie gibt es wieder her.

Schon in der ersten Lesung im Hause, denke ich, war großes und breites Einvernehmen zu erkennen, dass es eine solche Novellierung, eine solche Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes geben muss. Die sich im Zuge der Reform der Juristenausbildung verändernden bundesrechtlichen Vorgaben bedürfen der Umsetzung in das Landesrecht. Diese wird maßgeblich erst im Wege einer Novellierung der Thüringer Juristenausbildungs- und -prüfungsordnung erfolgen. Voraussetzung ist jedoch die vorherige Anpassung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes, das die Ermächtigungsgrundlage für die Änderung der genannten Rechtsverordnung bilden soll. Darüber hinaus hat die Anwendung gezeigt, dass das Thüringer Juristenausbildungsgesetz praktischen Bedürfnissen an einzelnen Stellen nicht mehr vollständig gerecht wird. Schließlich soll damit auch klargestellt werden, dass die Hochschule den Absolventen der ersten Prüfung einen akademischen Grad verleihen kann. Dies, meine Damen und Herren, liegt uns in der Beschlussempfehlung des Justizausschusses in der Drucksache 3/2680 zu dem eben erwähnten Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Juristenausbildungsgesetzes vor. Durch Beschluss des Landtags vom 22. August 2002 dieses Jahres ist der Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 39. Sitzung am 29. August 2002 beraten und ein einstimmiges Votum als Beschlussempfehlung an dieses hohe Haus gegeben, den

Gesetzentwurf anzunehmen. Danke schön.