Protokoll der Sitzung vom 26.01.2000

Ja, das will ich letztlich auch. Also was wichtiger ist: Die frei werdenden Mittel stünden für die Investitionspauschale und damit für Arbeitsplätze und wirtschaftliche Belebung zur Verfügung. In jedem Fall will die PDS-Fraktion gewährleistet wissen, dass ab 2001 das Land die tatsächlichen Kosten der Auftragsverwaltung selbst und auch vollständig trägt. Wir halten die Überarbeitung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes insgesamt für notwendig, dies ist aber im Rahmen der Haushaltsdiskussion heute nicht zu leisten. Wir werden im Laufe des nächsten Jahres oder dieses Jahres hierzu einen Entwurf der Öffentlichkeit vorstellen und in den Landtag einbringen.

Eine weitere Anregung bietet dafür ein Urteil des Verfassungsgerichts Brandenburg vom 16. September 1999. Danach ist der Landesgesetzgeber verpflichtet, spätestens alle drei Jahre zu überprüfen, ob eine nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz bestimmte Verbundquote noch dem tatsächlichen Bedarf der Gemeinden gerecht wird, die

Gemeinden also ausreichend an den Landeseinnahmen beteiligt werden. Gegebenenfalls muss der Gesetzgeber die Quote anpassen. Der Gesetzgeber darf nach dieser Aussage nicht ständig am Hauptstaffelansatz und der zugrunde liegenden Einwohnerveredelung festhalten, ohne hierfür eine nachvollziehbare und tragfähige Begründung zu geben. Alle drei Jahre ist der Gesetzgeber verpflichtet, die Geeignetheit der Hauptansatzstaffel zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Gemeinden zu prüfen und gegebenenfalls die Bestimmungen über die Errechnung der Ausgangsmesszahlen neu zu gestalten. Im Übrigen beträgt in Brandenburg die Ausgleichsquote zwischen der Bedarfsmesszahl und Steuermesszahl 85 Prozent.

Frau Abgeordnete Wildauer, einen kleinen Moment bitte, es wird so laut im Raum, dass überhaupt nicht mehr zu hören ist, was hier vorgetragen wird. So viel Aufmerksamkeit sollten Sie der Rednerin schon entgegenbringen.

Ja, wenn ich schneller mache, dann kommt der nächste Tagesordnungspunkt noch dran.

Im Übrigen beträgt in Brandenburg die Ausgleichsquote zwischen der Bedarfsmesszahl und der Steuerkraftmesszahl 85 Prozent, während sie in Thüringen nur 70 beträgt. Allein an dieser Aufzählung wird der Diskussionsund auch der Novellierungsbedarf zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz deutlich.

Meine Damen und Herren, ich wünsche mir für die künftigen Haushaltspläne - für dieses Jahr geht es nicht mehr -, dass die Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich herausgenommen und in den Einzelplan 03 eingestellt wird. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen vor. Der Herr Innenminister.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich will nur, um einigen Missverständnissen vorzubeugen, noch einige Anmerkungen machen. Ich rede nicht über den immer wiederkehrenden Streit, die Regierung würde die Kommunen schlecht behandeln. Das stimmt nachweislich nicht. Bedauerlicherweise mag es noch den einen oder anderen geben, der das dann glaubt, was Sie sagen. In den letzten Jahren sind 250 Mio. DM zum Beispiel den Kommunen erlassen worden, dadurch, dass wir keine Spitzabrechnung gemacht haben, dann hätte nämlich

in diesen entsprechenden Steuerverbund zurückgezahlt werden müssen.

(Zwischenruf Abg. Pohl, SPD: Es kommt immer auf die Sichtweise an.)

Nein, Sie wissen ja Herr Pohl, was die Kommunalfinanzen betrifft, bin ich ein sehr seriöser Kämpfer für deren Verbesserung. Aber das, was hier behauptet wurde, kann so nicht stehen bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Sie vergessen auch zu sagen, dass wir durch die Regelung im FAG, die Kommunen zu 50 Prozent am Steuerzuwachs des Landes teilhaben zu lassen, eine bei den Ländern einmalige Regelung haben, von der die Gemeinden profitieren, so dass das so, wie Sie es gesagt haben, Frau Wildauer, einfach nicht stimmt. Das Schlimme ist nur, Sie sagen es immer wieder. Wenn ich Ihnen das aber entgegenhalte und es hat Ihnen vorher Kollege Dewes entgegengehalten, dann nicken Sie. Dann frage ich mich aber, warum Sie es bei der nächsten Rede wiederholen. Ich denke, damit wird es doch nicht besser, was Sie da erzählen immer nur um Jahresscheiben versetzt bleibt Unsinn. Das muss auch klar sein.

Herr Schemmel, ich verstehe, dass Sie sagen, das hohe Haus soll wieder darüber entscheiden, wie es dann ab 2001 weitergehe. Das kann doch im Ausschuss besprochen werden. Wenn die Zahlen der Erhebung ausgewertet vorliegen, dann wird natürlich das Geld nach den vorliegenden Zahlen verteilt. Und dann wird es keine politische Entscheidung hierhin oder dahin geben, sondern dann haben wir ein sehr objektives Zahlenmaterial vorliegen. Wenn Sie daraus noch ein Gesetz machen wollen, dann können Sie das beantragen; es liegt nur kein Sinn darin. Dass wir das mit einer Verordnung machen wollen, hat nichts damit zu tun, dass wir dem Landtag irgendwelche Rechte entziehen wollen, sondern es liegt einfach daran, dass wir dann, wenn die Erhebung ausgewertet vorliegt, sehr genau wissen, was ein Landkreis zu kriegen hat, was die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu bekommen haben und was eine kreisfreie Stadt zu kriegen hat. Das wird dann sehr deutlich vorliegen. Dass die Kommunen 2001 nicht realistisch planen können, Frau Dr. Wildauer, das glaube ich, ist auch nicht richtig. Sie können zumindest mit den Einnahmen, die Sie dieses Jahr bekommen, in der Auftragskostenpauschale weiter rechnen. Die Frage wird nur sein, wie groß ist das Delta, da noch mehr gezahlt werden wird. Also insofern mit dem Ansatz in diesem Jahr weiter gerechnet wird, liegen die Kommunen immer auf der richtigen Seite. Ich erspare mir weitere Bemerkungen,

(Beifall Abg. Gentzel, SPD)

was die Angelegenheit "Mogelpackung" betrifft und dass man diese Sache aus dem Kommunalen Finanzausgleich

nimmt. Sie haben, wenn ich das so recht sehe, ein nicht ganz korrektes Verständnis vom Kommunalen Finanzausgleich. Der KFA als Ganzes regelt das, was die Kommunen vom Land als Unterstützung zur Verfügung gestellt bekommen. Und da, denke ich, ist Thüringen sehr gut ausgestattet, keine Kommune kann sich da eigentlich beklagen. Insofern sehe ich die Systemwidrigkeit auch nicht und ich freue mich auf die weiteren Gespräche im Ausschuss. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Große Ereignisse scheinen Ihre Schatten wenigstens in einem allgemeinen Volksgemurmel vorauszuwerfen. Es ist tatsächlich so, wir - jetzt fragen die Nächsten auch noch danach - werden jetzt noch zur beantragten Ausschussüberweisung kommen und es ist, wie Frau Dr. Wildauer bereits bemerkt hat, gesagt worden, dass wir bis 18.00 Uhr die Plenarsitzung laufen lassen und wenn es nach 18.00 Uhr ist, keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufrufen. Das ist natürlich insofern trotzdem schwierig, weil wir dann am Freitag eine längere Tagesordnung haben.

Ich merke schon an Ihrer Unruhe, dass es sowieso nicht länger gehen könnte. Die Ausschussüberweisung ist an den Innenausschuss federführend und an den Haushaltsund Finanzausschuss beantragt worden. Ich stelle zur Abstimmung die Überweisung der Drucksache an den Innenausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Einige haben offensichtlich nicht mit abgestimmt. Wer der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage trotzdem noch mal, gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Damit ist es einstimmig.

Wir kommen zur Festlegung der Federführung. Beantragt worden ist die Federführung im Innenausschuss, wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte auch einstimmig sein. Ich frage trotzdem, gibt es Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Und ich kann den Tagesordnungspunkt 7 schließen und auch den heutigen Plenarsitzungstag. Morgen früh beginnen wir mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 1, der Beratung zum Haushalt in der zweiten Lesung.

E n d e d e r S i t z u n g: 18.05 Uhr