Protokoll der Sitzung vom 26.01.2000

Als weitere Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Neudert, PDS-Fraktion.

Ich will Sie nicht dadurch langweilen, dass ich irgendetwas aus der Berichterstattung wiederhole oder gar das, was von Herrn Emde - in einigen Teilen können wir das unterstützen - hier gesagt worden ist, deshalb nur einige kurze Bemerkungen aus unserer Sicht. Ein Teil der Querelen, mit denen wir uns im Haushalts- und Finanzausschuss herumgeschlagen haben, hängt ja doch damit zusammen, und das hatten wir in der ersten Lesung auch schon bemängelt, dass wir einfach ungenügend Beratungszeit im Haushalts- und Finanzausschuss für das Gesetz

hatten. Das muss man einfach so sagen. Darüber hinaus hat die Holterdiepolter-Anhörung, und ich bleibe dabei, dass es eine solche war, der Betroffenen vor der Kabinettsentscheidung, zu der wir uns ja auch schon in der ersten Lesung hier geäußert haben, dazu geführt, dass insbesondere die Wohlfahrtsverbände erst im Nachhinein eine gründlichere Auseinandersetzung mit dem Gesetzentwurf betreiben konnten. Das zog nach sich, dass sie dann von Fraktion zu Fraktion getigert sind, um ihre Probleme nochmals deutlich zu machen. Ich weiß, dass Sie in allen Fraktionen versucht haben, vorstellig zu werden. Dann darf es nicht wundern, dass es im Haushaltsund Finanzausschuss Probleme gibt. Ich denke, so etwas sollten wir uns in Zukunft ersparen. Es wäre in jedem Fall besser, wenn die Landesregierung dem Landtag die Gesetzentwürfe so rechtzeitig unterbreiten würde, dass für die sachgerechte Bearbeitung in den Ausschüssen ausreichend Zeit bleibt und das schließt einfach die Möglichkeit von Anhörung und auch das Einholen von Gutachten ein. Es ist allemal besser, und das erwarten, glaube ich, auch die Bürgerinnen und Bürger von uns, dass wir diese Gesetzentwürfe, die wir hier schließlich dann als Gesetze verabschieden, sachgerecht und ordentlich beraten, anstatt hinterher daran herumzudoktern, wenn irgendwelche Klagen ins Haus stehen. Wir sollten uns nicht dazu hinreißen lassen, hier Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für das Justizministerium zu organisieren.

Im Fall des vorliegenden Gesetzes, und das will ich betonen, war das Problem und auch das Regelungsbedürfnis spätestens seit Februar 1999, nämlich seit dem Wirksamwerden von Oddsetwetten in Bayern, bekannt. Ich nehme nicht an, dass es am Koalitionspartner gelegen hat, der hier als Hemmschuh gewirkt hat, ich nehme einmal an, hier hat man einfach die Zeit verschlafen. Ich denke, das sollte uns nicht häufiger passieren. Das war das Einzige, was ich noch anzufügen hätte. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Damit schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Haushaltsund Finanzausschusses in der Drucksache 3/274. Wer dieser zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Einige wenige Stimmenthaltungen. Danke.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/138 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3/274. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Einige wenige Stimmenthaltungen.

Und wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Stimmenthaltungen? Frau Neudert, wofür haben Sie sich entschieden? Danke schön. Gegenstimmen? Keine. Der Gesetzentwurf ist unter Annahme der Beschlussempfehlung angenommen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/169 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch den Antragsteller gewünscht? Herr Minister Köckert.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2000 erhöht sich die Finanzausgleichsmasse gegenüber dem Vorjahr um ca. 95 Mio. DM. Aus diesem Zufluss soll ein Teilbetrag, 35 Mio. DM, zur Aufstockung des Haushaltsansatzes für die Auftragskostenpauschale verwendet werden. Die gerechte Verteilung dieser Pauschale von nunmehr insgesamt 85 Mio. DM erfordert eine Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Soweit der Freistaat Aufgaben auf die kommunale Ebene überträgt, ist er durch die Thüringer Verfassung verpflichtet, für die dadurch bei den Kommunen entstehende finanzielle Mehrbelastung einen angemessenen finanziellen Ausgleich zu leisten. Auf die gleiche Weise wird die Mehrbelastung abgegolten, die bei den Landkreisen in ihrer Eigenschaft als untere staatliche Verwaltungsbehörde entstehen. Dieser angemessene finanzielle Ausgleich erfolgt in Thüringen zum einen durch die Gebühreneinnahmen, zum anderen durch die Auftragskostenpauschale und zum Dritten anteilig durch Schlüsselzuweisungen.

Die derzeit geltende gesetzliche Regelung der Auftragskostenpauschale in § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz und die zu diesem Paragraphen erlassene Verordnung stammen beide noch aus dem Jahr 1993. Da sich zwischenzeitlich der Zuschnitt der auf die Kommunen übertragenen Aufgaben, insbesondere die Zahl der Aufgaben, verändert haben, ist nunmehr eine Novellierung der Auftragskostenpauschalregelung geboten. Um zukünftig die Höhe der Auftragskostenpauschale erkennbar und nachprüfbar zu gestalten, hat das Innenministerium eine landesweite Erhebung bei den betroffenen Kommunen durchgeführt, und zwar eine Erhebung über die Kosten, die durch die Wahrnehmung von übertragenen Aufgaben bzw. denen der unteren staatlichen Verwaltung anfallen. Sobald hieraus verwertbare Ergebnisse vorliegen, sollen diese der Berechnung der Auftragskostenpauschale zugrunde gelegt werden. Die Umsetzung wird dann im Zuge einer

Rechtsverordnung erfolgen, für die in dem Änderungsgesetz, das Ihnen jetzt vorgelegt wird, eine Verordnungsermächtigung enthalten ist.

Da mit auswertbaren Ergebnissen der von uns durchgeführten Erhebung nicht vor Mai 2000 zu rechnen ist, wird für die Auftragskostenpauschale in diesem Jahr eine Übergangsregelung erforderlich. Die Auftragskostenpauschale wird von 50 Mio. DM im Jahr 1999 auf nunmehr 85 Mio. DM im Jahr 2000 angehoben. Zugleich wird die bisherige Verordnung zu § 23 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes aufgehoben. Die in der Übergangsregelung vorgesehene Pro-Kopf-Auftragskostenpauschale entspricht nach meiner Einschätzung unter Berücksichtigung des auf 85 Mio. DM begrenzten Haushaltsansatzes einer angemessenen Verteilung der vorhandenen Haushaltsmittel auf die kreisfreien Städte, die kreisangehörigen Gemeinden sowie die Landkreise. Das zeigt der für die soeben erwähnte Erhebung zusammengestellte Aufgabenbestand. Danach nehmen die kreisfreien Städte 67 Aufgaben, die kreisangehörigen Gemeinden regelmäßig 20 Aufgaben sowie die Landkreise 60 Aufgaben wahr.

Die für das Jahr 2000 vorgesehene Pauschale bedeutet für die kreisfreien Städte mit 57,32 DM pro Einwohner eine Wahrung des bisherigen Besitzstandes. Bei den kreisangehörigen Gemeinden steigt die Auftragskostenpauschale von bisher maximal 7,56 DM pro Einwohner auf 18,77 DM je Einwohner an. Die Landkreise müssen nun keine Anteile mehr an kreisangehörige Gemeinden weiterleiten und können deshalb mit einem festen Wert von 8,79 DM pro Einwohner rechnen, zu dem noch die Verwaltungskostenerstattung aus der Kommunalisierung der Landratsämter zu addieren ist. Diese betrug 1999 35,50 DM.

Soweit sich aus den vorstehenden Leistungen für Landkreise und kreisangehörige Gemeinden insgesamt 63,06 DM je Einwohner errechnen, während im kreisfreien Raum ein Betrag von 57,32 DM je Einwohner wie bisher gilt, beruht dies auf der wenn auch nur geringfügig abweichenden Aufgabenstruktur. So nehmen z.B. die Landratsämter die Funktion einer Aufsichtsbehörde gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen der Kommunalaufsicht, des Brandschutzes sowie der Straßenaufsicht wahr. Neben der veränderten Aufteilung der im Landeshaushalt bereitgestellten Finanzmittel für die Auftragskostenpauschale wird auch der Auszahlungsweg im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung geändert. Zukünftig erhalten die Landkreise die Mittel für die kreisangehörigen Gemeinden nicht mehr zur Weiterleitung, sondern es wird die Auftragskostenpauschale unmittelbar an die jeweilige Verwaltungseinheit, also die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden, ausgereicht. Gleichzeitig entfällt damit auch die Weiterleitung der Auftragskostenpauschale an die die Aufgaben tatsächlich wahrnehmenden Verwaltungsgemeinschaften und erfüllenden Gemeinden über die Verwaltungsgemeinschaftsumlage. Die Zahlungstermine vom 1. März bzw. 1. September werden beibehalten, so dass,

wenn in der nächsten Plenartagung im Februar entschieden wird, dieses Gesetz rechtzeitig verabschiedet ist und die Mittel rechtzeitig die Kommunen erreichen.

Zusammenfassend will ich festhalten, dass das Dritte Änderungsgesetz erforderlich ist, um den seit 1993 veränderten Verhältnissen schrittweise über diese in diesem Jahr vorzusehende Übergangsregelung gerecht zu werden. Zudem wird durch die Wahl eines unmittelbaren Auszahlungsweges an die die Aufgaben wahrnehmenden Verwaltungseinheiten auch ein Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung geleistet. Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Beratung weiterzuleiten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. In der Aussprache hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Schemmel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, Herr Köckert, wie viele Anschläge jetzt Sie pro Minute gesprochen haben. Es schien mir auch nicht wesentlich zügiger, aber auf die Zügigkeit kommt es ja auch nicht an,

(Beifall Abg. Döring, SPD)

sondern auf den Inhalt, denke ich.

Die Erhöhung der Auftragskostenpauschale ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung, obwohl der wirkliche Aufwand für die geleisteten Aufträge ja erst - Sie haben selbst darauf hingewiesen - ermittelt werden muss. Es gibt aber Betrachtungen, die sagen, und die stützen sich auf Ländervergleiche, dass für Thüringen eine Auftragskostenpauschale von weit über 100 Mio. DM festgesetzt werden müsste. Aber dies ist jetzt Zukunftsmusik. Sie haben das für das Jahr 2001 angekündigt und wir werden sehr gespannt sein, welche Festsetzung Sie für das Jahr 2001 vorschlagen. Für das Jahr 2000 konstatieren wir einen Schritt in die richtige Richtung, aber natürlich auch gleichzeitig ein Stück Mogelpackung, da die Erhöhung aus dem den Kommunen ohnehin zustehenden Anteil am Steuerzuwachs finanziert wird. Darauf ist von verschiedenen Seiten schon mehrfach hingewiesen worden. Ich brauche das jetzt nicht weiter zu erläutern. Im Übrigen ist die neue Verteilung, die Sie vorgetragen haben, so ad hoc auch nicht nachvollziehbar und sie erscheint mir besonders speziell zwischen den kreisfreien Städten und den Landkreisen nicht entsprechend der tatsächlichen Aufgabenzuordnung gewichtet, aber da lasse ich mich dann gern im Ausschuss überzeugen. Wir werden auf jeden Fall an dieser Stelle nachfra

gen müssen, ob diese Verteilung zwischen Landkreis, kreisfreier Stadt und kreisangehörigen Gemeinden und Städten wirklich den gegebenen Aufgabenzuordnungen entsprechend ist.

Besonders kritisch aber erscheint mir, dass die Höhe und Verteilung der Auftragskostenpauschale ab 2001 durch eine Rechtsverordnung festgesetzt werden soll. Wie viel Recht soll denn eigentlich hier dem Haushaltsgesetzgeber, und diesmal noch auf dem äußerst sensiblen Gebiet der Finanzierung unserer Kommunen, aus der Hand genommen werden? Unsere Fraktion fordert - ich glaube, das liegt im objektiven Interesse aller Abgeordneten dieses Hauses, und ich appelliere speziell an die Abgeordneten der Union - und wird dies durch Anträge unterlegen, dass die Festschreibung auch im Jahr 2001 durch ein Gesetz geregelt wird.

(Beifall bei der SPD)

Ich denke, das ist eine außerordentlich wichtige Frage. Das sollte unserer eigenen Würde als Parlamentarier geschuldet sein, wenn diese Anträge im Ausschuss gestellt werden, diese mitzutragen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Ausführungen des Innenministers, glaube ich, waren ausführlich. Kollege Schemmel hat Erläuterungen dazu gegeben. Ich schlage für meine Fraktion die Überweisung an den Innenausschuss federführend und begleitend an den Haushalts- und Finanzausschuss vor und dort sollten wir schnell und im Interesse aller beraten. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Dr. Wildauer, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn die Zeit drängt, aber ganz so kurz wie Kollege Fiedler kann ich das nicht machen. Trotzdem darf ich doch wohl die Auffassung der PDS zum Finanzausgleich darlegen.

Meine Damen und Herren, ich möchte so sagen: Welch ein Aufwand für ein Gesetz, für eine Gesetzesänderung,

die maximal ein Jahr Bestand haben wird! Wie wir wissen und eben vom Minister hörten, lässt die Landesregierung gerade die wirklichen Kosten der Auftragsverwaltung in den Kommunen erheben. Das ist erfreulich. Mit dem Ergebnis, hörten wir auch, können wir erst Mitte 2000 rechnen und deshalb muss für dieses Jahr eine Übergangsregelung geschaffen werden. Das ist unabdingbar. Nun gibt aber der Gemeindefinanzbericht 1999 Folgendes zur Kenntnis: Die kommunalen Spitzenverbände ermittelten, dass die Auftragskostenpauschale lediglich zwischen 14 und 55 Prozent der realen Kosten liegt, die den Kommunen aus der Erfüllung der Landesaufgaben entstehen. Mit der nunmehr zugesagten Pauschalerhöhung, das steht von vornherein fest, werden die Kommunen nicht in der Lage sein, ihre Mittelfristige Finanzplanung ab 2001 einigermaßen seriös vorzunehmen. Sie können ja die Einnahmen aus der Auftragskostenpauschale gar nicht realistisch planen.

Zum Gesetz selbst: Mit ihm erkennt die Landesregierung faktisch an, dass eine seitens der PDS geübte Kritik seit Jahren zu Recht geäußert wurde. Das Land hat den Kommunen Aufgaben übertragen und die daraus entstehenden Kosten völlig ungenügend ausgeglichen. Es verbat sich bisher auch die entsprechenden Mahnungen und Forderungen der kommunalen Spitzenverbände. Dabei verwies die Landesregierung auf den anteiligen Kostenersatz über Schlüsselzuweisungen sowie über die Zuweisung von Einnahmen aus Gebühren und anderen Entgelten. Zunächst begrüßen wir also, dass die Landesregierung sich anschickt, auf dieses Kostenproblem zu reagieren und eine Lösung anbietet. Die PDS kann jedoch dem Ansatz der Lösung nicht zustimmen. Wir behaupten, die Auftragskostenpauschale ist im Kommunalen Finanzausgleich systemwidrig angesiedelt. Wenn das so bleiben soll, finanzieren die Thüringer Kommunen die Aufgaben, die ihnen vom Land übertragen wurden, letztlich selbst. Eindeutiger lässt sich nicht gegen das Konnexitätsprinzip verstoßen. Das sehen bekanntlich auch andere gesellschaftliche Kräfte, z.B. der Thüringische Landkreistag sowie auch der Thüringer Gemeinde- und Städtebund, so. So fordert der Thüringische Landkreistag in seinem 10-Punkte-Programm vom September 1999, dass die Kosten für den übertragenen Wirkungskreis durch das Innenressort und eben nicht innerhalb des Kommunalen Finanzausgleichs abgegolten werden sollen.

Wenn die Finanzausgleichsmasse jetzt im Vergleich zum Vorjahr um 95 Mio. steigt, dann handelt es sich keineswegs um eine Art Geschenk des Landes an die Kommunen. Es wurde lediglich den Regelungen des Kommunalen Finanzausgleichs entsprochen. Aus diesen ergibt sich für die Kommunen ein Rechtsanspruch auf diesen höheren Betrag. Ohnehin darf nicht außer Acht bleiben, dass den Kommunen sowieso beträchtliche Nachteile entstanden. Wir wollen doch bitte nicht vergessen, wie sich in den Vorjahren die Verrechnung mit der Landeszuführung auswirkte. Die Finanzausgleichsmasse stieg anteilig geringer als die Landeseinnahmen. Die PDS-Fraktion hat

diese Tatsache ebenso wiederholt wie eindeutig als Vorteilsnahme durch das Land bezeichnet. Gerade jetzt sollte der CDU-Landesregierung daran gelegen sein, alles zu korrigieren, was nur im enferntesten an Vorteilsnahme erinnern könnte. Doch was wird hier im Schilde geführt? Die Regierung überlässt nicht etwa die Finanzausgleichsmasse einer Verfügung im Sinne der Ziele des Kommunalen Finanzausgleichs, mitnichten. Sie drückt zusätzliche Aufgaben in den Finanzausgleich, um sich ureigenste finanzielle Verpflichtungen auf Kosten der Kommunen vom Hals zu halten. Sachlich gibt es keine Logik, die nahe legen könnte, die Auftragskostenpauschale ausgerechnet in die Finanzausgleichsmasse einzustellen.

Das Innenressort ist zuständig; das sage ich nicht erst jetzt, nachdem die CDU-Regierung das Innenressort hat. Völlig richtig sind deshalb die Kosten, die sich aus der Kommunalisierung staatlicher Aufgaben für das Land ergeben, im Haushalt des Innenministeriums eingestellt und da würden sich auch die Kosten finden, die dem Land entstünden, wenn es nach wie vor die Aufgaben erfüllte, die es inzwischen den Kommunen übertrug. Die Auftragskostenpauschale jetzt in die Finanzausgleichsmasse zu stecken, macht nur unter einem Aspekt überhaupt Sinn, nämlich dann, wenn die Landesregierung sich vorgenommen hat, zwei voneinander unabhängige Verpflichtungen gegenüber den Kommunen aufzuhalbieren. Ansonsten befindet sie sich, damit ihr keine einzige Ausgleichsfunktion erfüllt wird, wie ich bereits betonte, systemwidrig in der Finanzausgleichsmasse.

Eines scheint für die Auftragskostenpauschale ab 2001 bereits entschieden: Es soll bei einer ausschließlich einwohnerbezogenen Pauschalabgeltung bleiben. Das bedeutet doch ebenfalls, dass eine Art Ausgleichswirkung nicht erreicht werden kann. Auch dies spricht dafür, die Auftragskostenpauschale nicht im Kommunalen Finanzausgleich zu belassen. Die PDS-Fraktion wendet sich nicht gegen die angedachte Höhe der Auftragskostenpauschale, das möchte ich eindeutig betonen. Im Grundsatz begrüßt sie die Erhöhung um 35 Mio., aber sie protestiert gegen die Farce, dass die Kommunen diese Summe selbst aufbringen sollen. Und nichts anderes ist der Fall, wenn es bei der Einstellung im Finanzausgleich bleibt.

Andere Regelungen des Gesetzesentwurfs halten wir für vernünftig. Für die Landkreise und deren kreisangehörige Gemeinden entstehen eindeutige Vorteile gegenüber der bisherigen Praxis. Der Minister verwies darauf. Sie werden dem Niveau der kreisfreien Städte angeglichen und lassen positive Entwicklungen erwarten. Die kreisfreien Städte äußern sich mit besonderem Nachdruck über die hohen Kosten für Auftragsverwaltung, die das Land bisher nicht unmittelbar übernommen hat. Das korrespondiert mit einer Aussage in der Begründung des Gesetzentwurfs. Dort erscheint der Hinweis, dass die kreisfreien Städte eine höhere Anzahl von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis wahrnehmen müssen als die Landkreise. Im Ergebnis der von der Landesregierung veran

lassten Erhebung wird festzustellen sein, inwieweit eventuell auch die kreisfreien Städte Erhöhungen der Auftragskostenpauschale erhalten müssen.

Meine Damen und Herren, Ihnen ist bekannt, dass Ende 1998 13 Thüringer Städte und Gemeinden stellvertretend für die Thüringer Kommunen Verfassungsbeschwerde wegen der Finanzierung der Auftragsverwaltung eingelegt haben. Im Rahmen dieser Klage beim Thüringer Verfassungsgerichtshof beschweren sie sich auch darüber, dass das Thüringer Finanzausgleichsgesetz gegen Artikel 93 Abs. 1 Satz 1 der Thüringer Verfassung verstößt. Dort ist der Grundsatz der Verteilungssymmetrie festgeschrieben. Auch aus der Sicht der beschwerdeführenden Städte und Gemeinden werden die Kommunen unzureichend an den Einnahmezuwächsen des Landes beteiligt. Wenn der Gesetzentwurf zurückgenommen, wenn die Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich herausgenommen würde, dann könnten die Gemeinden klaglos gestellt werden. Die PDS-Fraktion spricht sich dafür aus, so zu verfahren. Es erspart der Landesregierung und dem hohen Haus nebenbei auch unnütze Doppelarbeit.

(Zwischenrufe aus der CDU-Fraktion)

Ach ich weiß, der Finanzminister und auch Herr Köckert sind da mit mir absolut nicht einer Meinung. Was wichtiger ist, die frei werdenden Mittel stünden für die Investitionspauschale zur Verfügung.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister)

Doch der Innenminister müsste eigentlich dafür sein, dass zusätzlich Mittel dann gegeben werden für das Innenressort.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Das will er auch.)

Ja, das will ich letztlich auch. Also was wichtiger ist: Die frei werdenden Mittel stünden für die Investitionspauschale und damit für Arbeitsplätze und wirtschaftliche Belebung zur Verfügung. In jedem Fall will die PDS-Fraktion gewährleistet wissen, dass ab 2001 das Land die tatsächlichen Kosten der Auftragsverwaltung selbst und auch vollständig trägt. Wir halten die Überarbeitung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes insgesamt für notwendig, dies ist aber im Rahmen der Haushaltsdiskussion heute nicht zu leisten. Wir werden im Laufe des nächsten Jahres oder dieses Jahres hierzu einen Entwurf der Öffentlichkeit vorstellen und in den Landtag einbringen.