Positiv an diesem Gesetzentwurf ist, dass die Landesregierung erkannt hat, dass es mit einem so extrem hohen Wasserpreis, wie in Thüringen vorhanden, nicht weitergehen kann. Solche Erkenntnisse ist man von einer Landesregierung mit Top-Thüringen-Mentalität ja bisher nicht gewohnt.
Sie hatten sogar eine Idee, und zwar die Idee der freiwilligen Fusion der Thüringer Talsperrenverwaltung mit den Fernwasserzweckverbänden bei gleichzeitiger Entschuldung. Diese Idee sollte zu fehlender Zinsbelastung, höherer Effizienz durch die Fusion, verlängerten Abschreibungsfristen und Herausnahme von Vermögen aus der Thüringer Talsperrenverwaltung und damit zu einem Mehrabsatz durch einen Fernwasserpreis von 61 Cent pro Kubikmeter führen. Dieser Mehrabsatz sollte dann wieder zu dem Fernwasserpreis von 61 Cent pro Kubikmeter führen, den man vorher schon garantiert hatte.
Meine Damen und Herren, nicht nur die PDS-Fraktion im Thüringer Landtag, sondern auch der Fernwasserzweckverband in Südthüringen glaubten nicht daran. So viel zum Vertrauen der Verbände. Es gab konkrete Befürchtungen, dass es zu einer scheibchenweisen Privatisierung kommen wird, die den Preis von 61 Cent, der ein politischer
ist, absichern soll. Deshalb machte der Fernwasserzweckverband in Südthüringen bei dieser Fusion nicht mit. Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, sagten: "Ätsch, dann werden Sie auch nicht entschuldet."
Das ist auch ein Grund für die Gesetzesablehnung durch unsere Fraktion, dass hier die Verbände unterschiedlich behandelt werden. Aber, meine Damen und Herren, der Minister hat ja eben gesagt, wir wollen nicht privatisieren. Deshalb muss man natürlich die Frage stellen, ob denn die Befürchtung, dass es zu einer Privatisierung kommt, überhaupt gerechtfertigt ist. Ich sage Ihnen, ja, denn wenn man sich das Gesetz genau ansieht, dann kommt man in § 2 unter der Überschrift "Gewähr" zu der Aussage: "Das Land Thüringen leistet für die Anstalt volle Gewähr. Die Gläubiger der Thüringer Fernwasserversorgung können das Land nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie aus dem Vermögen der Anstalt nicht befriedigt worden sind. Die Thüringer Fernwasserversorgung kann auf Antrag weitere Anstalts- oder Gewährträger aufnehmen." Herr Minister, da haben Sie ja eben etwas gesagt zum Angebot der Mitgestaltung. Ist das vielleicht ein Angebot zur Mitgestaltung für die Gläubiger der Anstalt? Denn was passiert denn, wenn der Preis von 61 Cent sich nicht einstellt? Dann können die Gläubiger erst einmal auf das Vermögen der Thüringer Fernwasserversorgung zurückgreifen und dann anschließend kräftig mitgestalten. In § 12 des Gesetzentwurfs haben wir einen weiteren Passus, der mir in dieser Hinsicht Bauchschmerzen bereitet, Absatz 2 "... 8. der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, sofern der Kaufpreis 50.000 BC*+ ! den Verwaltungsrat beschlossen - "ist der Kaufpreis höher als 5 Mio. 3 !@ von mehr als zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder..." Meine Damen und Herren, der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen hat weniger als ein Drittel der Anteile am Stammkapital und ist dementsprechend auch mit weniger als einem Drittel vertreten.
Man könnte jetzt trotzdem noch sagen, das ist kein Problem, weil Sie jetzt gerade fragen, Herr Wetzel, wo das Problem ist, denn schließlich gibt es im Gesetzentwurf auch einen Passus, der besagt: "Bei Kündigung erhält der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen die beim Zeitpunkt des Austritts vorhandenen und der Fernwasserversorgung dienenden Anlagen zurück." Aber es steht auch gleichzeitig im Gesetzentwurf: "Kann das Eigentum an diesen Anlagen nicht verschafft werden," - und da muss man schon die Frage stellen, warum das nicht verschafft werden können soll - "erfolgt eine entsprechende finanzielle Entschädigung." Nun kann der Fernwasserzweckverband frühestens 30 Jahre nach Beitritt kündigen. Ich möchte nicht wissen, was die Anlagen dann noch wert sind und in
welcher Höher diese dann entschädigt werden sollen. Das sind aber Fragen, die können wir natürlich im Ausschuss klären. Ich denke, dass Sorgen des Verbandes in dieser Hinsicht berechtigt sind.
Ich möchte noch ein Wort zu dem erwarteten Mehrabsatz an Fernwasser durch den günstigen Fernwasserpreis sagen, denn auf diesem Mehrabsatz beruht ja im Wesentlichen die Kalkulation, dass man auch zu diesem günstigen Preis kommt. Den Gemeinde- und Städtebundnachrichten vom September 2002 ist zu entnehmen, dass demnächst notwendige Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie anstehen. Ich möchte einmal kurz aus diesem Papier zitieren: "In § 1 a Wasserhaushaltsgesetz ist ein neuer Absatz 3 dahin gehend eingefügt worden, dass bei der Gewässerbewirtschaftung zukünftig auch der Grundsatz einer ortsnahen Wasserversorgung im Vordergrund steht. Der neue Absatz 3 lautet deshalb: Durch Landesrecht wird bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen."
Meine Damen und Herren, der Entwurf, der hier hauptsächlich auf einen Mehrabsatz von Fernwasser setzt in der Thüringer Wasserversorgung, verstößt also gegen die Wasserrahmenrichtlinie. So deute ich das zumindest. Da kann ich nur sagen, da halte ich es mit Ihrem Fraktionsvorsitzenden Herrn Althaus, Herr Minister, der vorhin sagte, wir haben Gott sei Dank europäische Vorgaben.
Meine Damen und Herren, ich habe noch ein Problem mit diesem Gesetzentwurf. In § 8 wird die Vergütung für Arbeiter und Angestellte in der Thüringer Fernwasserversorgung nach BAT-Ost gestrichen. Ich weiß ja nicht, aus welchem Grund das erfolgt ist. Ich kann mir nur vorstellen, dass man hier in Zukunft untertariflich bezahlen möchte. Vielleicht können Sie das noch ausräumen, aber das wäre für mich auch ein weiterer Grund, diesen Gesetzentwurf abzulehnen, weil er dann einfach unsozial ist.
Das Fazit: Das Gesetz führt zu einer Neustrukturierung der Fernwasserversorgung, die nicht ökologisch ist und die Gefahr der Privatisierung der Wasserversorgung als wichtigsten Bestandteil der Daseinsvorsorge mit sich bringt. Außerdem wird ein politischer Preis von 61 Cent erhoben, der die Probleme meiner Ansicht nach eher vergrößern als lösen kann. Wozu das führt, kann man der Presseerklärung des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt vom 18.09.2002 entnehmen unter dem Titel "Enorme Gebührenentlastung für Gemeinden des WAV Kahla", auf die vorhin schon in der Fragestunde eingegangen wurde. Hier hat eine notwendige Fusion dieses Wasser-/Abwasserverbandes mit dem Wasser-/Abwasserzweckverband im Thüringer Holzland zu einer Kostenbelastung des Steuerzahlers in Höhe von 45 Mio. geführt. Meine Damen und Herren, das unter anderem deshalb, weil die Struktur nicht zufrieden stellend war und weil
nicht kostendeckende Gebühren erhoben werden, genau wie es mit diesem Gesetzentwurf geplant ist. Herr Trautvetter, Sie haben vorhin gesagt, Sie suchen nach den Ursachen für die Finanzmisere im Freistaat Thüringen. Eine dieser Ursachen liegt hierin begründet.
In der Neustrukturierung für die Thüringer Fernwasserversorgung, Herr Minister, hätte die Frage der Wasser-/Abwasserzweckverbände mit berücksichtigt werden müssen. Nur dann wäre Ihnen ein großer Wurf gelungen. Das hätte eine gewisse Konsequenz gehabt.
Diese Gesamtlösung hätte wirklich zur Einsparung geführt, aber da haben Sie sich nicht herangewagt. Zurzeit ist das Prinzip der Landesregierung, wer schlecht wirtschaftet in diesem Land, wird belohnt und der Rest, wie z.B. Südthüringen, wird bestraft. Dieser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, greift zu kurz.
Wir werden in der nächsten Zeit noch viele Fässer ohne Boden mit Steuergeldern füllen müssen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der lang angekündigte Gesetzentwurf zur Fusion der Talsperrenverwaltung mit dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen liegt uns vor, aber die offenen Fragen und Bedenken unserer Fraktion sind durch diesen Entwurf nicht geringer geworden. Als die ersten Ansätze der Landesregierung zur Fusion bekannt wurden, war vorgesehen, die beiden Fernwasserverbände Nord- und Ost- und Südthüringen mit der Talsperrenverwaltung zu verschmelzen. Darauf hatte das bis heute geheim gehaltene so genannte Kienbaum-Gutachten aufgebaut. Der Fernwasserzweckverband Süd hat sich aber, aus welchen Gründen, wir wissen es nicht, der Fusion verweigert. Allein dies gibt Anlass, an einer nachhaltig günstigen Wirkung der Fusion zu zweifeln. Der Fernwasserverband Süd ist nämlich der mit den weniger Verbindlichkeiten belastete Verband, ist also auch der wirtschaftlich gesündere und dient nicht mehr als Grundlage der umzusetzenden Fusion. Daher ist es nicht nachvollziehbar, wie die Fusion ohne Teilnahme von Süd zu denselben Resultaten führen soll, zu verlustfreiem Wirtschaften bei einem politischen Fernwasserpreis von 61 Cent. Die
alles entscheidende Frage ist aber, ob der angestrebte Fernwasserpreis von 61 Cent in den nächsten zehn Jahren und auch darüber hinaus ausreicht, die im Fernwassersystem anfallenden Kosten abzudecken. Den kommunalen Verbänden wäre nicht geholfen, wenn sie zwar billiges Fernwasser beziehen können, andererseits aber die Verluste der Thüringer Fernwasserversorgung jetzt oder später über Umlagen oder in ähnlicher Weise finanzieren müssten bzw. das eingebrachte kommunale Vermögen in dem Rahmen der Bewirtschaftung langfristig nicht erhalten werden könnte. Dann müsste der günstige Wasserpreis an einer anderen Stelle teuer erkauft werden oder vielleicht droht dann die Privatisierung, Herr Kummer hatte das ja schon angesprochen. Gerade was die Erhaltung des eingebrachten Anstaltsvermögens betrifft, weist das Gesetz einen gravierenden Mangel auf. Herr Kummer hat schon darauf hingewiesen, zwar leistet das Land für die Fernwasserversorgung volle Gewähr, diese Gewährträgerschaft kommt aber erst dann zum Tragen, wenn die Gläubiger nicht mehr aus dem Anstaltsvermögen befriedigt werden können. Eine Haftung des Landes kommt also erst dann in Betracht, wenn die Anstalt kein Vermögen mehr hat, also wirtschaftlich tot ist. Das ist schon schwierig, solange das Anstaltsvermögen wie bisher ausschließlich aus dem Vermögen des Landes besteht. Umso problematischer ist es aber, wenn - wie durch die Fusion geplant - auch kommunales Vermögen zur Disposition steht. Für diesen Fall gibt es leider keine Regelung, die bei einem Verzehr des kommunalen Vermögens entgegen gewährt werden könnte, wenn die Fernwasserversorgung entgegen den Zusicherungen der Landesregierung langfristig doch Verluste erwirtschaften sollte. Nach Angaben der Landesregierung wäre der Preis von 61 Cent kostendeckend, wenn man mindestens 40 Mio. Kubikmeter Wasser jährlich verkaufen könnte. Hier liegt aber auch das entscheidende Problem der Kalkulation des Landes. Zurzeit haben wir einen Fernwasserabsatz von ca. 30 Mio. Kubikmetern, aber mit stetiger Tendenz fallend und nicht steigend. Die Behauptung der Landesregierung, dass der Fernwasserabsatz durch Ausweitung des Geschäfts mit Altkunden und die Gewinnung von Neukunden auf 40 Mio. Kubikmeter, entgegen dem bisherigen Trend, ausgeweitet werden könnte, ist leider durch nichts nachvollziehbar und durch keine Daten und Fakten ist das untersetzt, Herr Minister.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Es gibt Verträge, Frau Becker.)
Zweifel an der Richtigkeit der Absatzprognosen sind deshalb angebracht, denn schon in den letzten Jahren mussten die Prognosen
alle deutlich nach unten korrigiert werden. Sehen Sie sich doch nur die Wasserprognose von 1995 an, Herr Minister, mit welchen Zahlen Sie damals hantiert haben, und sehen Sie jetzt. Die haben wir nicht aufgestellt, das stimmt nicht, die Gutachter waren von allen benannt, nicht nur von uns. Wir halten es auch für falsch, die Zweckverbände zu verpflichten, so viel Wasser abzunehmen, wie sie im Schnitt der vergangenen drei Jahre verkaufen mussten. Sie mussten es verkaufen. Dies benachteiligt insbesondere solche Zweckverbände, die mit einem deutlichen Rückgang im Fernwasserabsatz rechnen müssen, sei es aufgrund zurückgehender wirtschaftlicher Strukturen oder aufgrund zurückgehender Bevölkerungszahlen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Fernwasserzweckverband nach der Fusion auch für solche Aufgaben wie z.B. den Hochwasserschutz rechtlich mit verantwortlich ist. Die bisher ausschließlich vom Land wahrgenommenen Aufgaben werden damit auf den ganzen Verband übertragen. Dadurch entstehen dem Verband auch neue Aufgaben. Schließlich ist unklar, auf welcher Grundlage der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen die Fusion mit der Talsperrenanstalt beschließen konnte. Nach unserer Auffassung ist die 14. Satzungsänderung des Fernwasserzweckverbands Voraussetzung für die Fusion. Mit der 14. Satzungsänderung wird bestimmt, dass sich der Fernwasserzweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Unternehmen bedienen kann. Genau das tut er im Fall der Fusion. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Fusion wurde in derselben Sitzung die 14. Satzung beschlossen. Also war die 14. Satzung bei Beschließen des Beschlusses noch nicht in Kraft, Herr Minister, das können Sie nicht ausschließen, das ist so. Wenn man aber wie die Landesregierung der Auffassung ist, die 14. Satzungsänderung sei nicht Voraussetzung für den Fusionsbeschluss, dann frage ich mich, warum das in der 15. Satzung dann wieder ausgelöst und aus der Satzung genommen wurde. Das müssten Sie uns dann vielleicht im Umweltausschuss mal erklären, Herr Minister.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das ist schon dreimal erklärt worden.)
Selbst wenn man der Auffassung sein könnte, dass die Rechtsgrundlage für einen Fusionsbeschluss vorhanden war, dann ist doch im Fusionsbeschluss eine Änderung der Verbandsaufgabe zu sehen und wir gehen damit von einer Zweidrittelmehrheit aus, die zu dem Fusionsbeschluss gehört hätte. Sicherlich gibt es auch noch weitere offene Fragen, die wir während der Beratung im Umweltausschuss und in der öffentlichen Anhörung, die wir zu diesem Gesetz fordern werden, beraten können. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die beiden uns hier vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein weiterer entscheidender Schritt, um die Thüringer Fernwasserversorgung zukünftig auf eine feste Basis, auf ein gutes Fundament zu stellen und auch für die nächsten Jahre, ja ich möchte eigentlich sagen, zumindest das nächste Jahrzehnt, denn so sehen es die Verträge mit den Verbänden vor, einen gesicherten Preis zu erreichen. Es ist hier von meinen Vorrednern, natürlich nicht von Herrn Minister Sklenar, aber von Herrn Kummer und Frau Becker gesagt worden, die 61 Cent wären ein politischer Preis. Das ist keineswegs so. Das ist ein wirtschaftlich kalkulierter Preis und auch ein für die Zukunft erreichbarer Preis. Es wäre ja illusorisch zu glauben, die örtlichen Versorger, sprich die kommunalen Verbände, hätten Verträge mit dem Fernwasserverband für die nächsten Jahre in diesem Umfang, wie es bisher geschehen ist, abgeschlossen, wenn sie Zweifel daran hätten, dass a) ihr Vermögen erhalten wird und b) der Preis nicht dauerhaft haltbar ist. Ich werde hier auf Einzelheiten zu den beiden Gesetzentwürfen nicht eingehen, da ich der Meinung bin, es ist sinnvoller, wenn erst der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und natürlich auch der Haushalts- und Finanzausschuss sich eingehend mit der Materie befassen. Ich habe ein bisschen ein Problem, wenn ich meine Kollegin Becker und meinen Kollegen Kummer hier höre, wozu eigentlich die intensiven Diskussionen im Umweltausschuss. Offensichtlich haben beide entweder nichts verstanden oder sie sind einfach böswillig.
Es ist ja mittlerweile durch Zahlen belegt, durch Vertragsabschlüsse belegt, die man durchaus auch bei Herrn Ungvari erfragen kann, welche Abnahmemengen bisher gesichert sind und wie die Fernwasserabsatzentwicklung vertraglich gebunden und durch Optionen abgesichert, wie dieser Verbrauch sich in Zukunft entwickeln wird. Was die Frage der Errichtung des Sondervermögens anbelangt, auch hier muss man einfach gegenrechnen - und das kann der Haushalts- und Finanzausschuss sicher am allerbesten machen -, was kostet uns die Fernwasserversorgung
insgesamt derzeit in Thüringen, was würde sie die nächsten Jahre kosten, wenn wir überhaupt nichts ändern, und wie sind die Perspektiven mit der Errichtung dieses Sondervermögens, welche Konsequenzen und Risiken hat das für den Landeshaushalt. Das kann der Ausschuss, denke ich, hier sehr genau bewerten und dann werden wir uns in der zweiten Lesung hier noch mal über die strittigen Punkte auseinander setzen können. Das gilt ebenso für die Auslastung der Talsperre Leibis. Natürlich ist es schwer für Sie beide, Frau Becker und Herr Kummer, von Ihrem ideologischen Ross herunterzusteigen. Ich traue Ihnen auch nicht zu, dass Sie das in Zukunft bewältigen werden. Ich hätte jetzt normalerweise die Reden der vergangenen Plenarsitzungen zu diesem Thema wieder herausholen können und genauso Ihre wie die meinigen verlesen können, es hat sich im Prinzip für Sie nichts geändert. Aber draußen im Lande hat sich mittlerweile eine ganze Menge geändert. Ich denke, wenn wir die beiden Gesetze im Ausschuss bearbeitet haben, wenn wir sie denn hier beschlossen haben und die neue Thüringer Fernwasserversorgung arbeiten kann, dann möchte ich gerne wissen, wie Ihre Argumente dann aussehen werden. Natürlich werden Sie weiter schwarz malen, natürlich werden Sie weiter zetern, aber wie heißt es so schön - das stammt nicht von mir: Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter.
Ich denke ganz einfach, wir werden uns im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz und im Haushalts- und Finanzausschuss mit beiden Gesetzentwürfen eingehend beschäftigen. Ich bitte namens meiner Fraktion um Überweisung beider Gesetze an die entsprechenden Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einige Worte zu der Drucksache 3/2725, Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen". Damit liegt uns also das Ergebnis der Arbeitsweise der Landesregierung vor, wenn es um die Umsetzung des Problemkreises Daseinsvorsorge im Trinkwasserbereich und im Hochwasserschutz in Thüringen geht. Es ist das Eingeständnis eines vollständigen Scheiterns landespolitischer Regelungen, was mit diesem Gesetzentwurf vor uns liegt. Das bekommen wir auch noch schriftlich in der Begründung. Es wurden nämlich Aufgaben definiert, meine Damen und Herren, deren Realisierung über klassische Haushaltsfi