Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie können sich ja beruhigen. Aber es ist hier einiges gesagt worden, wo ich meine Zweifel habe, woher die Weisheiten denn stammen. Wer nicht lesen will, der wird es nie erfahren, und wer nicht hinhören kann, der wird es auch nicht hören. Ich glaube, es scheint für manche krankhaft zu sein. Ich zitiere aus dem vorläufigen Protokoll. Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht, ich habe gestern formuliert - Frau Präsidentin, ich darf zitieren: "Unser grundlegender Standpunkt ist, dass es auch im Thüringer Landesinteresse ist, wenn die Wettbewerbsfähigkeit des Werkes Werra verbessert und damit die Perspektiven für eine dauerhafte Sicherung der Arbeitsplätze auch am Standort Unterbreizbach langfristig gewährleistet wird. Und wenn dazu die Durchörterung des Markscheidepfeilers die alleinige Möglichkeit bei gleichzeitiger Gewährleistung aller sicherheitsrelevanter Fragen und Auflagen darstellt, dann wird auch die PDS-Fraktion dem Staatsvertrag nicht widersprechen." Sie wollen nicht hören, Sie wollen nicht sehen - das ist das Problem - und erzählen noch einen Schnee hier umher.
Aber bitte. Wenn Sie den Antrag zur Entschließung unserer Fraktion richtig gelesen hätten, dann ist da auch enthalten, dass die betreffenden Regionen beiderseits der Landesgrenzen zu fördern sind und die dortigen Wirtschaftsstandorte, insbesondere der Standort Unterbreizbach im Kali-Werk, zu stärken ist. Es steht auch drin, dass mit dem Staatsvertrag Rahmenbedingungen für den Abbau von Kalisalz in der Region optimal gestaltet werden. Ich verstehe Ihre Aufregungen nicht. Ich habe ja den Unterschied zum Antrag der SPD-Fraktion formuliert. Da steht drin, ich darf es einmal kurz fassen, ein Drittel der Abbaumenge soll verarbeitet werden. Bei uns steht drin, 20 Jahre. Ich weiß nicht, ob Sie mir nicht Recht geben, Herr Lippmann, das ist ungefähr identisch, wenn die Vorräte 20 bis 25 oder 30 Jahre reichen. Herr Dr. Sklenar, entschuldigen Sie, ich muss noch einmal darauf eingehen. Entweder haben Sie es auch missverstanden - wir haben im Punkt 3 nicht gesagt, das Gutachten von 1993 soll neu begutachtet werden.
Nein, das steht auch nicht drin. Sie müssen es lesen. Hier drin steht, dass die Gutachter von 1993, die bekanntlich zu einer anderen Aussage gekommen sind wie heute die ERCOSPLAN-Leute, zu dem aktuellen Gutachten um eine gutachterliche Stellungnahme gebeten werden. Mehr steht nicht drin,
weil wir nicht die Experten sind. Wir wollen die Experten, die mit Prof. Wilke und Prof. Slaby namentlich benannt wurden, befragen lassen. Um mehr geht es gar nicht.
Aber selbst das scheint ja hier schon problematisch zu sein. Übrigens, Herr Krauße, ich darf Sie an Ihre Aussagen im Septemberplenum erinnern. Wenn die Mehrheit auch der Auffassung ist und es beschließt, so hat sie damit nicht die Wahrheit gepachtet. Denken Sie an Ihre Aussage über das Mittelalter, dass es Gelehrte gegeben hat. Ich glaube, das gilt nicht nur für das Mittelalter, das gilt auch heute noch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mir geht es nur um eine Klarstellung, weil ich gerade auf den Gängen schon wieder etwas anderes gehört habe. Ich bin ja für den Entschließungsantrag. Aber dieser Entschließungsantrag ändert nicht den Staatsvertrag,
Herr Buse, Entschuldigung, ich habe nur schon wieder draußen auf den Gängen etwas anderes gehört, dass der Staatsvertrag geändert wird. Deswegen sage ich das nochmal, ich möchte morgen keine Überschrift in der Zeitung lesen: Staatsvertrag geändert.
Gibt es denn noch Wortmeldungen? Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Dann kann ich die Aussprache schließen. Ich bitte Sie, sich ein bisschen zu beruhigen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2845. Wer diesem Gesetzentwurf in zweiter Beratung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Zahl von Enthaltungen ist diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Auch in der Schlussabstimmung wurde dem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3006. Da keine Ausschussüberweisung beantragt wurde - oder doch?
Dann stimmen wir über den Antrag direkt ab. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Dieser Antrag ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3013 Neufassung. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen
will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich habe 1 Gegenstimme da hinten gesehen, aber es gibt eine sehr große Mehrheit, die diesem Antrag zustimmt.
Ich habe noch eine Wortmeldung für eine Erklärung zum Abstimmverhalten. Bitte, Frau Abgeordnete Klaus.
Ja, Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich möchte eine Erklärung zu meinem Abstimmverhalten zur Änderung des Staatsvertrags abgeben. Erstens: Dieser Staatsvertrag ist unter Verletzung der Thüringer Landesverfassung zustande gekommen, indem die Landesregierung nicht rechtzeitig informiert hat.
Ich hätte erwartet, dass zumindest der Minister diesen Fakt hier noch einmal erwähnt. Zweitens: Im speziellen Fall gab es eine Verpflichtung der Landesregierung vom 01.02.2002, den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu informieren. - Wenn Sie sich vielleicht etwas beruhigen können, können Sie gerne auch eine Erklärung abgeben. Diese Information hat also nicht zeitgerecht stattgefunden. Drittens: Am 08.11.2002, als die Sitzung des Bundesrats stattfand und am Rande dieser Sitzung, wie der Presse zu entnehmen war, der Vertrag unterschrieben wurde, fand zeitgleich die Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt statt. Auch da, obwohl man dann sicher nicht mehr hätte von "rechtzeitig" reden können, hat es die Landesregierung nicht für nötig befunden, den Ausschuss in Kenntnis zu setzen. Aus diesen drei Gründen kann ich diesem Vertrag nicht zustimmen, obwohl ich es selbstverständlich sehr begrüße, dass an diesem Standort die Arbeitsplätze erhalten werden, damit hier keine Missverständnisse entstehen.
Und die Annahme des Entschließungsantrags zeigt, dass es richtig gewesen wäre, das Parlament zu beteiligen. Denn ob diese Entschließung jetzt noch Bestandteil der Vereinbarung ist, liegt auch am Wohlwollen des anderen Vertragspartners. Dies wollte ich zu meinem Abstimmverhalten sagen.
Damit sind wir am Ende der Beratung des Tagesordnungspunkts 7 angekommen. Ich kann ihn schließen und rufe den neuen Tagesordnungspunkt 7 a auf
Thüringer Gesetz zur Änderung forst- und naturschutzrechtlicher Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2434
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 3/2931 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2968 ZWEITE BERATUNG
Das steht bei mir nicht. Dann ist der Berichterstatter der Abgeordnete Primas. Bitte, Herr Abgeordneter Primas, machen Sie die Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2002 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 6. Juni, in seiner 42. Sitzung am 15. August, in der 43. Sitzung am 5. September und in seiner 47. Sitzung am 5. Dezember beraten. In seiner 43. Sitzung am 5. September hat der Ausschuss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Von 22 eingeladenen anzuhörenden Verbänden waren am 5. September 20 erschienen, Zuschriften gab es jedoch en masse, 34 von Verbänden und jeder hat sie alle bekommen in Einzelzuschriften. Wenn man sie zusammenpackt, sind mehrere Ordner dabei zustande gekommen. Die Bandbreite reicht dabei in der Anhörung in den schriftlichen Ausführungen von totaler Ablehnung bis hin zur Forderung nach Verschärfung. Die Landtagsverwaltung hat in einer Fleißarbeit eine Synopse hergestellt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich hierfür bei der Landtagsverwaltung recht herzlich zu bedanken. Das war eine wirklich schwere Arbeit.
Natürlich, sehr geehrte Kollegen, gibt es eine unterschiedliche Bewertung, die dann im Ausschuss auch stattgefunden hat zu der Anhörung. Die Diskussion ging sowohl im Ausschuss wie in der Anhörung in alle Richtungen. Wichtig ist, dass wir festhalten, es ging um Rechtssicherheit, es ging dabei in diesem Zusammenhang um feste, befestigte und unbefestigte Wege. Es wurden Bedenken geäußert hinsichtlich darauf, dass das Reiten im Wald gänzlich verboten werden soll, dass vielleicht nicht ausreichende Waldwege zur Verfügung stehen. Es wurde angemahnt, dass alle Interessengruppen beteiligt werden müssen, und das war zu sichern. Im Ausschuss am 5. Dezember wurde deshalb ein Änderungsantrag der CDUFraktion eingebracht, den Abs. 3 des § 6 so zu verän
dern, wie sie es in der Beschlussvorlage vorfinden. Das sichert die Beteiligung aller Betroffenen im Benehmen und nicht mehr im Einvernehmen, das ist eigentlich der grundlegende Wechsel, der dann stattgefunden hat. Es ging dann weiter darum sicherzustellen, dass die Schlittenhundegespanne sich in Thüringen weiter bewegen können und dass man auch die Kletterfelsen benutzen kann. Aus diesem Grunde wurden diese entsprechenden Punkte Nr. 4 und 6 im Satz 3 gestrichen, weil sie nach Auffassung des Ausschusses mehrheitlich im Satz 2 abgesichert sind. Es wurde noch einmal im Satz 5 das Wort "Veranstaltungen" ersetzt durch das Wort "Sportveranstaltungen". Damit ist sichergestellt, dass nicht kleine Wandergruppen davon betroffen sind, sich in den Forstbehörden melden zu müssen. Das war eine wichtige Diskussion in der Anhörung. Bei 2. wurde sichergestellt, dass die Frage Datenschutz bei der Erfassung, wenn Plaketten verteilt werden, gesichert ist. Der Artikel 5 in dieser Beschlussempfehlung befasst sich mit der Systematik. Insgesamt sind diese Änderungsanträge mehrheitlich im Ausschuss angenommen worden. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Landtagsfraktion wird gegen den hier und heute vorliegenden Gesetzentwurf stimmen. Wir tun das, weil die vorgeschlagenen Neuregelungen im absoluten Missverhältnis zum tatsächlichen Regelungsbedarf im Freistaat Thüringen stehen.
Die Novellierung, werte Kollegen von der CDU, bleibt auch nach den von Ihnen im Ausschuss eingebrachten Änderungen ein entscheidender rigider Eingriff für alle Thüringer, für alle Touristen, die zu Pferde den Wald betreten wollen; sie dürften es dann nur noch auf Wegen, die als solche beschildert und ausgewiesen sind. Das ist eine ungerechtfertigte Verschärfung der derzeitigen geltenden gesetzlichen Regelung, die in keiner Art und Weise den tatsächlichen Zuständen und Gegebenheiten im Freistaat Thüringen entspricht.
Wie sehen die Fakten aus? Thüringen ist mit einem Waldanteil von 31,9 Prozent und seinen ca. 5.160 Quadratkilometern Wald eines der waldreichsten Bundesländer Deutschlands. In Thüringen gibt es bei einer Bevölkerung von knapp 2,5 Mio. Einwohnern insgesamt 14.000 Pferde, von diesen 14.000 Pferden werden 2.000 regelmäßig für