Egon Primas
Sitzungen
Letzte Beiträge
Danke schön, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, am 11. September 2003 hat der Landtag sich in erster Lesung mit dem von der Landesregierung schon im Juli vergangenen Jahres zugeleiteten Artikelgesetz zur Änderung von jagd-, wald-, fischerei-, naturschutzrechtlichen und waldgenossenschaftlichen Vorschriften beschäftigt, in deren Ergebnis die Überweisung federführend an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie begleitend an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beschlossen wurde.
Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 59. Sitzung am 12. September 2003, in seiner 62. Sitzung am 6. November 2003, in seiner 63. Sitzung am 12. November 2003, in seiner 65. Sitzung am 4. Dezember, in seiner 66. Sitzung am 8. Januar 2004 und in seiner 68. Sitzung am 23. Januar 2004 beraten. In der 62. Sitzung am 6. November hat der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Er hat zudem eine schriftliche Anhörung beschlossen und auch durchgeführt.
Ich hatte anlässlich der ersten Lesung damals schon angemahnt, dass im Interesse aller Beteiligten eine sehr zügige parlamentarische Behandlung dieses Gesetzgebungsverfahrens angezeigt ist, weil damit vom Inhalt her eine Komplettierung des 5. Änderungsgesetzes vom Dezember 2003 zum Tragen kommt, mit der bekanntermaßen zukunftsweisend die Basis des zweistufigen Forst-, Jagd- und Fischereibehördenaufbaus im Freistaat Thüringen gelegt
worden war. Nun liegt es an den Mitgliedern des Thüringer Landtags, auch den zweiten Schritt zu tun, die Änderungen und Ergänzungen bezüglich der schon von mir genannten Gesetze und Verordnungen vorzunehmen, die teilweise schon ab 2001 in der verbandspolitischen Seite immer wieder im Dialog mit der Legislative auf der Tagesordnung waren. Ich hoffe deshalb, dass wir heute im Thüringer Landtag die allseits erwarteten Weichenstellungen vornehmen, von denen Grundeigentümer, Landnutzer, Verbände, Vereine, die Allgemeinheit und nicht zuletzt die Verwaltung profitieren werden.
Vor 130 Tagen, also vor rund viereinhalb Monaten, ist der Gesetzentwurf an die Ausschüsse überwiesen worden. Für mich war von Anfang an klar, dass das Befassen mit einer Reihe von Bestimmungen innerhalb und zwischen den Fraktionen wie auch in Verbindung mit den Anhörungen sicherlich kein Zuckerschlecken sein würde, da sich schon in der ersten Lesung unterschiedliche Interpretationen herauskristallisierten, die im Einzelfall zu diametral unterschiedlichen Auffassungen führten, zumal obendrein zwei Bundesministerien sich veranlasst sahen, Standpunkte aus ihrer Sicht der Rahmenkompetenz einzubringen.
In Würdigung der mündlichen Anhörung, die ganztägig in der 62. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 6. November 2003 im Thüringer Landtag stattfand, und der in der ersten Januarhälfte dieses Jahres sich noch mal erforderlich machenden schriftlichen Anhörung will ich exemplarisch auf zwei Probleme eingehen, die das Wald- bzw. das Jagdund mittelbar das Fischereigesetz betreffen, bei denen die Emotionen aus unterschiedlichen Motivationen heraus sehr deutlich zutage traten.
Die Landesregierung hatte vorgesehen, die ab 1960 aufgrund unselbständiger Bewirtschaftung entstandenen Waldsukzessionen an der Wald-Feld-Grenze mittels einer gesetzlichen Maßnahme durch Nutzungsartenänderung wieder zugunsten der landwirtschaftlichen Nutzung im Sinne der Landnutzer zurückführen zu können. Es ging nie und nimmer - und das betone ich aus Gründen der Objektivität nochmals mit Nachdruck - um die Beseitigung von Hecken oder Waldrändern, sondern um Sukzessionen, die nach § 2 Thüringer Waldgesetz als Waldfläche zu gelten haben. Das müssen ganz besonders die 29 Verbände zur Kenntnis nehmen. Ich weise vorsorglich darauf hin, denn zukünftig geht es diesbezüglich um anteilige Waldgrundstücke, eine andere Interpretation ist eben nicht gesetzeskonform.
Im federführenden Ausschuss wurde mehrheitlich eine Änderung zum diesbezüglichen Entwurf der Landesregierung beschlossen, die nunmehr eine Erweiterung des § 21 Abs. 5 Thüringer Waldgesetz vorsieht, wonach bei
Bedarf die Wald-Feld-Grenze einvernehmlich zwischen dem Eigentümer und dem Pächter landwirtschaftlicher Flächen unter Beteiligung der unteren Forstbehörde festzulegen ist. Damit wird einerseits den Naturgegebenheiten, in den zurückliegenden 45 Jahren Waldsukzession hervorgebracht, Rechnung getragen und andererseits besteht unter Anwendung des § 10 Thüringer Waldgesetz die Chance, den ursprünglichen Zustand von landwirtschaftlicher Nutzung wieder herzustellen. Damit wird den Rahmengesetzen ausreichend Genüge getan und für uns entfällt die Notwendigkeit, das Thüringer Naturschutzgesetz in das auf dem Tisch liegende Artikelgesetz einzubeziehen. Leider kommen dabei diejenigen Eigentümer zu kurz weg, die wegen Missachtung der Eigentumsrechte bis Anfang Oktober 1990 daran gehindert wurden, selbst für klare Abgrenzungen zwischen land- und forstwirtschaftlicher Nutzung in den Gemarkungen zu sorgen. Manche von der damaligen Zeit von der DDR verursachten Altlasten sind nun doch wohl nicht mehr aus der Welt zu schaffen.
Ich hatte bereits am 11. September vergangenen Jahres angekündigt, dass wir bezüglich eines Präventivschutzes von Fischen in stehenden und fließenden Gewässern bezüglich bestimmter fischfressender Vogelarten dringenden Handlungsbedarf sehen.
In beiden Anhörungen hat sich herausgestellt, dass von der Legislative Lösungen im Hinblick auf Kormoran und Graureiher erwartet werden, da das bisherige Verwaltungshandeln auf der unteren Behördenebene teils unverständliche Entscheidungen hervorbrachte, die sich eindeutig und völlig einseitig zulasten der Berufs- und Angelfischer auswirkte. Durch eine Bestimmung im Thüringer Jagdgesetz wird nun die Bejagung des Graureihers ermöglicht. Ferner ist die Kormoranverordnung so novelliert worden, dass es hinsichtlich ihrer Umsetzung vereinfachte Verfahrensabläufe bei der unteren Behördenebene geben wird. Das nachhaltige Vorkommen von Graureiher und Kormoran in Thüringen ist dennoch nicht gefährdet, da die aus Gründen der Schadensabwehr mögliche Reduzierung beider fischfressender Vogelarten im Jahresverlauf lediglich zeitlich begrenzt erfolgt, womit europa- und rahmenrechtlichen Vorschriften ausreichend entsprochen wird.
Verehrte Damen und Herren, die schon gerade erwähnte Vorlage des federführenden Ausschusses ist insgesamt sehr umfangreich ausgefallen und enthält immerhin 109 Anträge, von denen 71 angenommen wurden, betreffend das Jagdgesetz 2 Ergänzungen, 9 Änderungen, betreffend Waldgesetz 21 Änderungen, betreffend Fischereigesetz 21 Änderungen, betreffend Waldgenossenschaftsgesetz 4 Änderungen sowie eine Änderung der 1. Durch
führungsverordnung zu § 6 Thüringer Waldgesetz und der Änderung der Thüringer Kormoranverordnung.
Es wurde sehr umfassend auf die in den Anhörungen von den Verbänden vorgebrachten Hinweise eingegangen. Dieser jetzige Entwurf des Artikelgesetzes ist geradezu gekennzeichnet von den Mitwirkungsrechten, die sich im parlamentarischen Verfahren eröffnen und Ausdruck einer lebendigen Demokratie sind. Deshalb danke ich an dieser Stelle ausdrücklich den Beteiligten und den Fraktionen für ihre Kooperationsbereitschaft, die uns in die Lage versetzt hat, die zweite Lesung am heutigen Tag abhalten zu können. Dabei schließe ich ausdrücklich den ins Gesetzgebungsverfahren einbezogenen Ausschuss für Umwelt und Naturschutz ein, der sich mit der Vorlage des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zeitnah befasste. Und nicht zuletzt danke ich den fleißigen Mitarbeitern der Landtagsverwaltung,
die in den letzten Tagen richtig Stress hatten, um noch rechtzeitig die Voraussetzungen für die Verabschiedung des Artikelgesetzes zu schaffen.
Sicherlich könnte auf die eine oder andere Bestimmung der verschiedenen Artikel noch näher eingegangen werden, ich nenne hier nur beispielhaft das Vorkaufsrecht, das in § 17 des Thüringer Waldgesetzes verankert bleibt, oder die Angelegenheit mit der guten fachlichen Praxis, die nicht negiert wird, aber nach Meinung der CDU-Fraktion noch einer rahmenrechtlichen Abklärung wie auch der Einbindung in die verbandspolitische Arbeit bedarf. Sicherlich wird es in nachfolgenden Ausführungen hierzu noch Meinungsäußerungen geben.
Abschließend sei mir gestattet, noch einmal auf das Thüringer Jagdgesetz einzugehen, wo durch eine Änderung des § 25 Abs. 2 im Hinblick auf die Jägerprüfung und Jägerausbildung eine Angleichung an die Situation angestrebt wird, wie sie in allen anderen Ländern bereits anzutreffen ist. Damit können sich alsbald private Jagdschulen in Thüringen etablieren und ich hoffe persönlich, dass es beim Jägernachwuchs wieder einen stetigen Aufwärtstrend geben wird.
Ich wiederhole nochmals meine Bitte an die Landesregierung, die ich schon bei der zweiten Lesung des Zuständigkeitsänderungsgesetzes im Dezember 2002 äußerte, die unteren Behörden hinsichtlich der Erledigung von Verwaltungsaufgaben mittels eines modernen Softwarepaketes zu entlasten, in das auch die Waffenbehörde mit einzubinden ist. Dadurch entsteht eine Vernetzung mit den obersten Behörden, die für die Ordnungsmäßigkeit und die Erhöhung des Sicherheitsstandards erhebliche
Bedeutung haben kann.
Ich erwarte bezüglich des Fortbestehens der Falknerei in Thüringen, dass den Falknern für die Haltung ihrer Tiere andere Konditionen eingeräumt werden als denjenigen, die Greifvögel oder Falken in Schaugehegen unterbringen.
Die vormalige Bereitschaft beim Vollzug des Mitte vergangenen Jahres geänderten Naturschutzgesetzes bezüglich der Tiergehegehaltung, die Anliegen der Falkner gebührend zu berücksichtigen, wird nochmals nachdrücklich eingefordert. Mehrere Redner sind in der 88. Sitzung im Rahmen der zweiten Beratung der Novelle des Thüringer Naturschutzgesetzes darauf eingegangen.
Der auf der Tagesordnung stehende Gesetzentwurf zur Änderung von jagd-, wald-, fischereirechtlichen und waldgenossenschaftlichen Vorschriften ist in den Ausschüssen umfassend beraten worden und ich empfehle dem hohen Haus unter Einbeziehung der Vorlage des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forstwirtschaft vom 23. Januar dieses Jahres dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Es wäre dringend erforderlich, und so hat der Ausschuss auch beschlossen, im Anschluss eine Neubekanntmachung der Gesetze vorzunehmen, damit wir von der Systematik her mal wieder eine ordentliche Übersicht haben. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es wäre schöner gewesen, wir hätten vor dem Sommer schon mal die erste Lesung diesbezüglich gemacht, um ein bisschen Zeit zu sparen. Aber heute haben wir es auf der Tagesordnung und wir sind froh darüber, dass wir endlich darüber reden können. Die jetzt anstehenden
Änderungen beruhen auf der Tatsache, dass sich Personen, Verbände, Vereine an die Verwaltung und auch an uns Abgeordnete gewandt haben, um im Detail Verbesserungen der einzelnen Gesetze zu erreichen. Selbstverständlich sind hierbei im Gesetz die Erfahrungen, Erkenntnisse der Landesregierung mit eingeflossen. Eine möglichst schlanke Verwaltung bietet die Gewähr für ein bürgernahes Handeln und die noch zu verstärkende Entbürokratisierung wird vorangebracht. An dieser Stelle erinnere ich mal an den 13. Dezember vergangenen Jahres, als wir über die Zweistufigkeit der Verwaltung gesprochen haben. Unsere Oppositionsparteien waren damals der Auffassung, das funktioniert nicht, das wird alles scheitern. Heute können wir sagen, das Gegenteil ist eingetreten, die Verwaltungsreform ist reibungslos über die Bühne gegangen und ich denke, mit der Zeit werden auch Einsparungseffekte, wie wir sie gerne hätten, nicht ausbleiben.
Meine Fraktion hat immer wieder betont, dass die Grundeigentümer, die Landnutzer auf die Erhaltung des Status quo ein Stückchen auch bauen können. Man kann nicht über Nacht bewährte Strukturen über den Haufen werfen. Das betrifft insbesondere in diesem Falle das Gemeinschaftsforstamt inklusive seiner Funktion als untere Forstbehörde. Sie ist eine stabile Säule des Thüringer Forstwesens und an dieser dürfen wir in keinem Fall rütteln.
Auch die Zuständigkeiten für Jagd und Fischerei bei den Landkreisen und kreisfreien Städten haben ihre Feuertaufe, denke ich, bestanden, weshalb hier organisationsseitig, denke ich mal, keinerlei Handlungsbedarf besteht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das vorliegende Änderungsgesetz ist kein Sammelsurium, Herr Kummer, sondern enthält sechs Artikel, neben Jagd-, Wald-, Fischereirecht auch ein Fall im Naturschutzrecht. In Artikel 1 sind 11 Positionen enthalten, auf die ich versuche teilweise in zusammengefasster Form einzugehen. Die Änderungen in den §§ 14 und 18 bedeuten für das Innenverhältnis von Verpächter und Pächter wesentliche Klarstellungen. Hier ist endlich mal geregelt, dass auch die Pachtverlängerungen genehmigungspflichtig sind. Das war wichtig, dass das mal deutlich klargestellt wird. Auch ist jetzt geklärt, wie es mit Jagderlaubnisscheinen, mit entgeltlichen, ist. Es ist geklärt, wie viele Jagdpächter auf der Pachtfläche sein dürfen. Hier ist eine Begrenzung vorgenommen worden, das ist im Sinne der Jagd positiv zu bewerten. Die Anpassung der Jungjägerausbildung und die Jägerprüfung, wie sie hier in § 25 erfolgen soll, ist im Sinne des unabdingbaren Jägernachwuchses zwingend, absolut zwingend. Wer in die Kreisjägerschaften geht und sich die Mühe macht, an den Veranstaltungen teilzunehmen, wird feststellen, hier ist dringend Handlungsbedarf.
Das ist kein Freibrief, Herr Kummer, absolut nicht. Hier geht es auch nicht darum, dass wir bewährte Formen der Ausbildung über den Haufen werfen wollen. Bloß, wir sind so ziemlich die Einzigen in Thüringen, die das noch antiquiert in der Form voranbringen. Wir werden das auch europarechtlich und länderrechtlich überhaupt nicht mehr durchhalten können. Es kommt der Druck von außen. Wenn wir es jetzt nicht gesetzlich regeln, wird es eingeklagt und dann haben wir nichts davon. Jetzt haben wir die Möglichkeit, es vernünftig zu regeln und dabei sage ich Ihnen ganz offen in diesem Zusammenhang, das komplette Jahr der Jägerausbildung ist nicht notwendig. Es hatte mal den Grund im Hinterköpfchen, man braucht im Herbst auch noch Leute, die man zur Ausbildung hat, um zu den bestimmten Jagden auch noch Leute dabei zu haben. Das brauchen wir alles nicht mehr, weil die Treibjagden in Thüringen nicht durchgeführt werden. Das ist hinfällig. Wir können das wirklich anpassen, und zwar vernünftig. Deswegen leidet darunter überhaupt nicht die Qualität und dafür müssen wir sorgen. Natürlich ist auch die Frage, die dabei immer gestellt wird: Wie ist das mit dem Waffenrecht in dieser Beziehung? Da kann man auch nur sagen, das Waffenrecht in der Jägerausbildung ist einer der Punkte, für die am meisten Zeit aufgebracht wird und da werden richtig Prüfungen gemacht. Es ist nicht so wie die Eignungsprüfung beim Schützenverein. Hier wird ein richtiger Lehrgang gemacht, mehrfache Prüfungen sind abzulegen, es ist also relativ kompliziert. Und was hier in diesem Fall noch geregelt werden soll, auch bei der Jungjägerausbildung zukünftig, ist, dass hier verbindlich für alle noch mal geregelt wird, wie wird diese Ausbildung an den Waffen mit den Waffen und mit dem Waffenrecht in Zukunft durchgeführt für alle, die Ausbildung machen. Das ist auch ein Positives, worüber wir natürlich im Ausschuss dann reden können. Ich denke, es ist vernünftig, dass wir das hier verbindlich regeln.
Das in § 29 ins Auge gefasste Verbot von Bleischrot, ich denke, es ist richtig, wenn wir hier europäisches Recht umsetzen. Es ist ein Stückchen Entgegenkommen, ich sehe es mal so, hier nehmen wir unsere Länderkompetenz wahr. Das halte ich für richtig. Die Straffung der Abschussmeldung, wie sie in Folge der Novellierung des § 32 eintritt, bedingt, wenn wir es so machen, aus Sicht meiner Fraktion parallel die verordnungsmäßige Einführung generell des Wildumsprungscheins, die Plakette, wie wir sie im Forst ja schon haben. Damit kann überhaupt nicht passieren, was Sie, Herr Kummer, befürchten. Bis jetzt muss nach sechs Tagen die Meldung des Abschusses erfolgen. Wir müssen im Ausschuss noch mal darüber reden, ob das schon der Stein des Weisen ist, dass wir das jetzt halbjährig machen oder ob wir da eine verkürzte Frist brauchen. Ich sehe es nicht in dem Zusammenhang, dass wir den Abschuss nicht erreichen, sondern ich sehe das im Zusammenhang, dass wir aufpassen, illegalen Wildhandel zu unterbinden und dass wir der Wilddieberei den Riegel vorschieben. Denn das scheint mir wichtig zu sein, es gibt da Anzeichen, dass wir ein Auge darauf werfen sollten.
Die Ermöglichung, meine Damen und Herren, der jagdbezirksübergreifenden Nachsuche durch bestätigte Schweißhundeführer in § 37 begrüße ich sehr. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass wir darüber hinaus vielleicht sogar Schweißhundestationen für jeden Kreis in einem Forstamt eingeführt hätten. Das ist allerdings, das gebe ich offen zu, ein Wunsch, den ich da persönlich habe. Der ist aber nicht realisierbar, der fällt flach, das können wir uns finanziell in dieser Zeit nicht leisten. Darüber können wir in den nächsten Jahren vielleicht wieder diskutieren, aber im Moment ist das nicht möglich. Was natürlich die rechtliche Frage des Überschreitens der Jagdbezirksgrenze betrifft, Herr Kummer, da haben Sie schon Recht. Aber ich gehe davon aus, das ist rechtlich sauber zu klären im Gesetz und in der zuständigen Verordnung. Es ist überhaupt nicht möglich, es ungeklärt zu lassen und deshalb habe ich darauf Wert gelegt, es geht hier um einen bestätigten Schweißhundeführer. Das ist keine anonyme Person, der ist dann bekannt. Ich kann dann nicht einfach hinterherlaufen. Das darf nicht jeder, die Grenzen überschreiten. Es wäre dann eine Frage Richtung Wilddieberei, die zu klären ist. Das geht nicht. Deshalb ist großer Wert auf dieses Wort "bestätigter Schweißhundeführer" zu legen, denn nur so ist es möglich. Das müssen wir regeln im Gesetz und in der zuständigen Verordnung. Ich denke, das bekommen wir hin.
Hier werden wir vor allen Dingen, und das ist mir wichtig zu betonen, ein Stück der Weidgerechtigkeit und dem Tierschutz gerechter. Je schneller eine Nachsuche stattfinden kann, umso besser ist es. Ich denke, das sollten wir ruhig tun. Da kommen wir ein Stückchen weiter.
Wichtig ist auch in § 46 die Regelung "Schadensmeldung von Wildschäden". Hier geht es darum, dass wir die Verwaltungsgemeinschaften in die Pflicht nehmen. Im ursprünglichen Gesetz waren dafür nur die Bürgermeister verantwortlich. Wir haben auch ehrenamtliche Bürgermeister und Verwaltungsgemeinschaften. Das musste mal geregelt werden und es ist geregelt.
In § 2 geht es darum, Weihnachtsbaum- und Schmuckreisigplantagen sinnvollerweise aus dem Waldbegriff herauszunehmen, weil diese Anlagen in gewerblicher Form genutzt werden und landwirtschaftliche Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe können gemäß Verordnung der Europäischen Kommission eine staatliche Förderung erhalten, was sie unter diesem Begriff jetzt nicht können. Ich denke, das ist positiv für die Betriebsinhaber und wird denke ich mal - den Schmuckreisiganbau vielleicht in Thüringen forcieren. Das ist eine Möglichkeit, die wir hier einräumen, und das ist, denke ich, wichtig.
Was auch sehr wichtig ist, das sind die §§ 5, 7 und 9, wo noch mal Waldfunktionskartierung und Einfluss auf die Landesplanung geregelt wird. Was ist das für Wald? Schutzwald? Dient er hauptsächlich zum Trinkwasserschutz? Hat er Erholungsfunktion? Hier haben wir, das war bisher nicht möglich, diese Einzelfunktion dargestellt. Durch die gesetzliche Regelung haben wir das und ich den
ke, das ist ganz wichtig, dass wir das hinbekommen.
Zu dem Naturschutzrecht wird mein Kollege sich noch mal äußern, das möchte ich jetzt mal auslassen. Die gute fachliche Praxis - Herr Kummer, die haben Sie ja auch angesprochen - im Fischereirecht, die haben wir natürlich auch schon in § 19 im Wald, wo wir definieren "ordnungsgemäße Forstwirtschaft", weil das Bundesnaturschutzgesetz uns da Vorschriften gibt: Was ist das im Detail? Da bin ich im Gegenteil zu Ihnen der Auffassung, je mehr ich da einzelne Details hineinschreibe, umso mehr binde ich mich. Das macht niemand, weder Frankreich noch England. Keiner bindet sich so definitiv, aber wir schreiben das im Detail bis zum Letzten auf und sind dann natürlich von der Kommission auch gebunden. Das sollten wir nicht tun. Hier ist die Vorsorge getroffen in dem Gesetz, dass wir sagen: gute fachliche Praxis. Das ist das, was auch gefordert wird und das soll dabei bleiben, wir sollten das nicht ändern. Das gilt sowohl für das Waldgesetz als auch für das Fischereigesetz.
Was sich sehr positiv aus meiner Sicht in diesem neuen Gesetz anlässt, sind die §§ 20, 24 und 36. Hier betreiben wir Daseinsvorsorge bei der Waldentwicklung. Herr Kummer, darauf müssen wir noch im Detail eingehen. Bisher konnte beim Plan bis auf 40 Prozent der Abhieb durchgeführt werden. Wir beschränken das jetzt auf 70. Das ist unheimlich positiv in meinem Sinne. Ich diskutiere schon mehrere Jahre darüber, dass wir ein bisschen aufpassen sollen, dass wir nicht so viel abhacken - das sage ich jetzt mal so einfach landläufig. Ich denke, dem wird Rechnung getragen. Ich bin sehr, sehr froh darüber. Das ist aus meiner Sicht genau das, was wir machen müssen als Daseinsvorsorge für die kommenden Generationen. Ich denke, das machen wir richtig. Der § 28 bedeutet Rechtssicherheit für die Wald besitzenden Gemeinden. Hier ist das nun klar geregelt. Das ist auch ein Stück Entgegenkommen für den Gemeinde- und Städtebund, die das ein Stückchen gefordert haben, dass man sagt, wenn vorsätzlich jemand im Beforstungsvertrag einen Fehler macht Holz einschlagen lässt, was anschließend nicht verkauft werden kann - vorsätzlich betone ich dabei, dann haftet er dafür. Das führen wir jetzt ein. Allerdings, ich betone dabei, das muss der Vorsatz sein. Es wird schon ein bisschen schwierig. Ich kenne auch keinen Förster, der vorsätzlich irgendetwas falsch macht. Aber es ist ein Stückchen Rechtssicherheit für die Kommune. Das ist auch wichtig, dass wir das machen.
Der § 40 Abs. 3 findet immer wenig Beachtung. Ich finde ihn aber sehr wichtig, hier versucht die Forstabteilung gemeinsam mit dem Ministerium, die Möglichkeit einzuräumen, dass wir finanzielle Möglichkeiten nutzen können, die dem Forst zur Verfügung stehen, um Behinderten, z.B. Förderschulen, die Möglichkeit einzuräumen, die Natur kennen zu lernen, den Wald zu besichtigen, also mal den Bus oder den Transport insgesamt zu bezahlen. Diese Möglichkeit räumen wir hier ein. Das, finde ich, ist eine wunderbare Sache, sie findet nur so wenig Resonanz.
Ich denke, darauf müssen wir noch mal großen Wert legen, dass darüber diskutiert wird.
Die Deregulierung im Waldgesetz bezüglich des § 17, also die Streichung des Waldvorkaufsrechts, ich denke, darüber müssen wir noch mal diskutieren. Wir haben die Erfahrung der BVVG, die Wald verkauft haben, ohne das Vorkaufsrecht anzuwenden, da dem rahmenrechtliche Bedingungen entgegenstanden. Das war so, die Erfahrung haben wir. Aber ich denke, wir sollten darüber noch mal reden, ob wir das wirklich so machen sollten.
Beim Fischereirecht, Herr Kummer, will ich das, was Sie gesagt haben, nicht noch mal wiederholen. Allerdings denke ich, die Hege, darüber können wir reden, über die Pflicht. Wir haben es im Jagdgesetz schon drin. Bei der Fischerei können wir darüber reden, da habe ich im Ausschuss kein Problem damit. Hier gilt das, was ich vorhin gesagt habe, auch noch mal bezüglich des § 19 Jagdgesetz. Allerdings müssen wir uns klar sein darüber, dass wir natürlich auch noch mal reden müssen, das halte ich für wichtig, das ist hier nicht geregelt. Wir müssen noch reden über Regelungen zu den Kormoranen und Fischreihern. Das wird nicht ausbleiben, denn das ist ein riesiges Ärgernis, was wir ständig vor uns herschieben. Ich denke, es ist wichtig, dass wir noch mal richtig dazwischengehen und das endgültig klären.
Dass wir nun den Waldgenossenschaften in §§ 12 und 16 die notwendige Novellierung zukommen lassen, halte ich für unheimlich wichtig, denn da ist nun klar geregelt, was Stichtag ist, 8. Mai 1945. Alles, was bis dahin war, kommt da rein. Das war die Klarstellung, die uns noch fehlte, damit haben wir dann das Recht, dass die Forstbehörde beim Grundbuch den Einfluss nehmen kann, dass die Waldgenossenschaften eingetragen werden und das ist wichtig.
Insgesamt sollten wir noch mal über alles diskutieren. Wir wollen die Ausschussüberweisung und beantragen sie, das mache ich hiermit für die Fraktion, federführend an den Ausschuss Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und begleitend an den Umweltausschuss. Um es vorweg auch zu sagen, wir werden natürlich beantragen, eine Anhörung durchzuführen. Ursprünglich, das sage ich offen dazu, habe ich wegen dem Zeitverlust darüber nachgedacht, das nur schriftlich zu machen, aber wir sollten doch den Betroffenen die Möglichkeit geben, darüber mit allen zu diskutieren. Da ist es keine Einschränkung, Herr Kummer, da müssen nicht alle zu allem reden, ich halte es für überhaupt kein Problem. Die einzelnen Verbände werden nur zu dem reden, was sie betrifft. Alles andere machen sie eh nicht.
Das werden wir dann sehen, das kriegen wir hin. Ich denke mal, das werden wir dann tun. Ich bitte also um Über
weisung an die von mir beantragten Ausschüsse. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, nur ein paar kurze Bemerkungen zu dem, was wir gerade gehört haben. Dass die Viehbestände abgebaut werden sollen oder es zu vermuten ist - die sind fest dabei abzubauen. Die sind schon voll im Gange, das wird so kommen. Es wird auch dazu kommen, dass die Preise absinken, aber das wird am Schluss, am Ende dann nächstes Jahr dazu führen, dass die Preise steigen werden. Das ist auch wieder ein Problem, was dazukommt, was noch mal schwierig wird, Nachwuchs zu kriegen und, und, und, um wieder Bestände aufzubauen. Da, denke ich mal, müssen wir aufpassen im kommenden Jahr, wie wir das mit den Viehbeständen regeln. Wie können wir Unterstützung
geben, um sie wieder aufzubauen? Wenn jetzt dieses Jahr kein Futter da ist, müssen die Betriebe zwangsläufig darauf reagieren. Sie können die Viecher nicht verhungern lassen, irgendwas müssen sie sich einfallen lassen. Eine Methode ist die Reduzierung des Bestands, das wird so kommen.
Benachteiligte Gebiete: Da wissen wir sehr wohl, dass wir in diesem Jahr diese großen Kürzungen hatten, das war aber nicht anders machbar. Aber wenn immer suggeriert wird, das hätte keiner gewusst und das wäre so überraschend gekommen, dann muss ich sagen, das ist nicht so. Der Minister hat ständig und überall in jeder Veranstaltung immer darauf hingewiesen. Und wie viele Länder gibt es, die das schon gar nicht mehr machen? Dass wir das in Thüringen so lange durchgezogen haben, denke ich, ist dem Volker Sklenar zu verdanken, dass er so hartnäckig geblieben ist. Da sollen die Bauern dankbar sein, dass das so ist, und kommendes Jahr wird es ja wieder. Außerdem muss ich auch darauf hinweisen, trotzdem es so schwierig ist, durch Umschichtung im Ministerium sind wir schon wieder hoch auf 12 Mio., was ausgezahlt worden ist. Das ist ganz enorm, was da schon wieder aufgeholt worden ist. Die schlimmsten Betriebe, die es am meisten betroffen hat, sind ja abgearbeitet, die sind da nicht in den Schadenszustand gekommen. Natürlich ist es bedauerlich, das müssen wir schon mal sagen, dass die Dürre gekommen ist, aber wir müssen uns auch immer ehrlich in die Augen blicken bei der ganzen Geschichte. In den letzten Jahren, wo Rekordernten waren, habe ich nicht einen einzigen Bauern gehört, der gesagt hat, jetzt haben wir Geld übrig. Ich habe immer erlebt, dass es zu wenig ist. Das Problem, was wir jetzt in der öffentlichen Darstellung haben und auch in der Wahrnehmung der Bevölkerung, ist ja, dass die Bauern ständig nur jammern und das ist ein Fehler, den der Berufsstand zu vertreten hat. Das beklage ich hier ernsthaft. Das kann so nicht weitergehen, da muss ehrlich auch mit der Bevölkerung umgegangen werden, nur Klagen hilft dabei auch nicht und wir haben Zeiten gehabt mit Rekordernten. Wenn wir den Durchschnitt der Ernten in Thüringen dieses Jahres mal sehen, wären viele Bauern froh gewesen zu vergangenen Zeiten, wenn sie jemals so viel geerntet hätten, wie wir jetzt zur Dürrezeit geerntet haben. Das ist regional sehr unterschiedlich. Ich war unten im Süden, ich habe gesehen, wie arm das ist und dass sie nichts geerntet haben. Es gibt natürlich auch Regionen, in denen es so schlecht nicht war. Ich kenne Beispiele, wo Sommergerste geerntet wurde wie nie zuvor, das gibt es auch. Das ist differenziert zu sehen und da müssen wir aufpassen.
Dass wir die Auszahlung um vier Wochen vorziehen, das ist eine ungeheure Arbeit der Verwaltung und das leistet diese Verwaltung für die Bauern und auch da muss man dem Ministerium ein Dankeschön sagen und allen Leuten, die da sind.
Dass jetzt beklagt wird, Herr Kummer, dass im Nachtragshaushalt vielleicht die Zahl nicht drinsteht, wie viel das nun ist, ich halte es für richtig, das nicht reinzuschreiben, weil wir einfach nicht wissen, wie viel es ist und wenn wir uns da schon wieder festlegen, 1 Mio., 2 Mio. oder 3 Mio. - wir wissen es doch nicht. Jetzt müssen wir auch hier ehrlich sein. Wir wollen erst einmal abwarten, wenn alles offen gelegt werden muss, 30 Prozent Schaden und das muss nachgewiesen werden, wie viele es am Ende sind. Erfahrungen haben wir doch gesammelt, dass am Ende, wenn es heißt, jetzt müssen die Zahlen offen gelegt werden, es relativ wenige tatsächlich tun. Ich denke mal, wir sollten hier abwarten. Für mich ist ein Beispiel, dass das so läuft, dass sich die Ministerin Künast hinstellt und sofort sagt, ich zahle 10 Mio. Wenn sie das freiwillig sagt, ich zahle 10 Mio., ist sie sich sicher, dass sie so viel nicht bezahlen muss, sonst würde sie das nicht machen. Deshalb, denke ich, soll man da sehr, sehr vorsichtig sein und mal abwarten, wie viel es wirklich ist. Der Minister hat es ja deutlich gesagt, das, was die Schäden sind und die es betroffen hat, denen wird auch geholfen und da bin ich mir auch sicher, dass das läuft. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich wäre es mir auch lieber gewesen, wir hätten morgen früh darüber gesprochen, Herr Kummer, aber es war ja im Vorfeld beantragt, Ihre Fraktion wollte nicht, die SPD wollte nicht. So ist es jedenfalls gesagt worden.
Also gut, dann war es eben nur die SPD, das reicht ja auch schon. Gehen wir mal davon aus, dass unsere Journalisten ja immer das Ohr hier irgendwo im Saale haben und dann hoffen wir, dass uns das nützt. Denn es ist un
heimlich wichtig, dass wir über dieses Thema nachwachsende Rohstoffe ja wenigstens alle paar Jahre mal hier im Plenum reden,
weil da nämlich eine ganze Menge geschehen ist und wir auch noch eine ganze Menge tun können. Es ist natürlich überhaupt nicht möglich, nun alles zu streifen, das geht gar nicht. Da muss man sich halt konzentrieren. Herr Kummer hat einige Sachen gesagt, Herr Minister, Herr Dr. Botz, und deshalb will ich mich auch ein Stückchen konzentrieren auf einige spezielle Sachen. Es ist nicht möglich, nun alles abzuhandeln. Die nachwachsenden Rohstoffe, das ist für die Landesregierung von Anfang an ein wichtiges Thema gewesen. Damals haben sich - Sie wissen das alle noch - die Begriffe Bündelung, Koordinierung, Zusammenarbeit, Abstimmung immer öfter in der Diskussion wiedergefunden, so dass irgendwann das ressortübergreifende Konzept zur Förderung nachwachsender Rohstoffe entwickelt wurde. Die Entscheidung, den Fachbeirat beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt anzusiedeln, denke ich, hat sich bewährt, weil der Ansatz, nachwachsende Rohstoffe verstärkt einzusetzen, ja eigentlich ursprünglich darauf zurückzuführen war, dass wir den landwirtschaftlichen Betrieben noch irgendwo ein Stückchen Einkommensquellen erschließen wollten. Das war die Ausgangsbasis
und, ich denke, das ist auch richtig so. Der Ihnen übergebene Arbeitsbericht "Sechs Jahre Fachbeirat nachwachsende Rohstoffe" denke ich, zeigt ganz übersichtlich und informativ den Werdegang, die Erfahrungen und Erfolge, aber auch die Probleme auf, die sich in der Zeit ergeben haben. Er soll all denen als Handreichung dienen, die sich informieren und auch helfen wollen, nachwachsende Rohstoffe weiter voranzubringen. Am 22.03. dieses Jahres anlässlich der Messe "Reiten, Jagen, Fischen" hat Minister Sklenar den Fachbeirat erneut für eine neue Arbeitsperiode berufen, das ist inzwischen die dritte. Ich denke, wir können da zielstrebig, vernünftig weiterarbeiten. In dem erwähnten Konzept der Landesregierung sind dem Fachbeirat folgende Aufgaben zugewiesen: Die Landesregierung zu informieren, beratend zu unterstützen, politische Entscheidungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die breite Anwendung von nachwachsenden Rohstoffen anzuregen und Politik und Öffentlichkeit für die Vorteile und Chancen nachwachsender Rohstoffe zu sensibilisieren. Aus der Tätigkeit in den Verwaltungen, Verbänden, Vereinen und Unternehmen bringen die Mitglieder für diese ehrenamtliche Arbeit reiches Wissen, Erfahrungsschätze, eigene Sichtweisen und spezielle Kenntnisse mit. Die Erfahrungen der letzten sechs Jahre zeigen, dass dieses Potenzial in Verbindung eigentlich mit dem festen Willen, die nachwachsenden Rohstoffe weiter voranzubringen, das hat gut funktioniert. Durch das Wirken der Mitglieder werden Aktivitäten gebündelt, Interessenten zusammengeführt,
zielführende Impulse gegeben. Ein waches Auge gilt den gesamteuropäischen und innerdeutschen Entwicklungstendenzen, um Strategien zu entwickeln und Rahmenbedingungen zu verbessern.
Einige Prioritäten des Fachbeirates: Das Wichtigste, das Erste, denke ich, war die Gründung des Zentrums nachwachsende Rohstoffe. Das ist heute schon mehrfach angesprochen worden. Das, denke ich, war das Wichtigste, weil wir eine Anlaufstelle brauchten, wo man sich informieren kann, wo man etwas entwickeln kann, wo man auch Demonstrationsprojekte vornehmen kann, wo fachkompetente Beratung für nachwachsende Rohstoffe durchgeführt wird. Diesen Auftrag für das Zentrum müssen wir aufrecht erhalten. Und glauben Sie mir - auch das ist gesagt worden - was die Mitarbeiter dort leisten können, leisten sie, das Machbare mit viel Engagement. Es ist ihnen wirklich Dank zu sagen für diese Arbeit im Zentrum nachwachsende Rohstoffe.
Der Herr Minister hat auch Recht, wenn er sagt, wir müssten das sogar noch ein Stückchen aufbohren und müssten darüber nachdenken, ob es nicht notwendig und wichtig wäre, dass wir dort das Eruieren von Fördermitteln von EU und vom Bund irgendwo noch platzieren, weil das eigentlich die Schwierigkeit ist, wie komme ich immer zum Geld, wie kann ich es organisieren. Auch das wäre noch eine Möglichkeit für das Zentrum nachwachsende Rohstoffe dort in Dornburg abzuarbeiten, zu realisieren. Aber da müssen wir halt sehen, wie wir die Möglichkeiten hinkriegen. Wichtig ist, dass das erkannt ist und dass wir daran arbeiten können. Wir haben Facharbeitsgruppen gegründet seit Anfang 1998, sechs Stück davon, die produktorientiert arbeiten. Diese Facharbeitsgruppen unterstützen den Fachbeirat. Das ist eine wichtige Geschichte, weil die noch dichter an den einzelnen Problemen dran sind und viel, viel effektiver und praxisorientierter arbeiten können. Ein weiterer wichtiger Punkt war die Einrichtung regionaler Stützpunkte für nachwachsende Rohstoffe, die haben wir eingerichtet in Sundhausen bei Nordhausen, Neustadt-Orla, Suhl, Jena und Obermehler bei Mühlhausen. Diese Infostützpunkte sollen dazu beitragen, dass die Öffentlichkeit vor Ort einen Ansprechpartner findet zu den aktuellen Themen. Das Informationsangebot beschränkt sich daher nicht nur auf Bioenergie, sondern, was wichtig ist, vor allen Dingen, was machen wir damit, Abbau Verpackungen, ökologisches Bauen. Aber nicht nur diese Info-Stützpunkte machen eine gute Arbeit, was ganz wichtig ist, was ich wirklich auch noch einmal sagen will, die Forstämter bei uns machen eine wirklich gute Beratung, was die Verwendung des eigentlich größten Teils nachwachsender Rohstoffe, nämlich Holz, anbelangt.
Ich denke, die Landwirtschaftsämter machen dort auch eine gute Beratung, das ergänzt sich insgesamt. Holz ist
nun der nachwachsende Rohstoff, den wir am allermeisten bei uns in Thüringen haben. Es ist schon richtig gesagt worden, gerade weil wir heute auch über die Bauordnung gesprochen haben, dass berücksichtigt wird, dass die Hemmnisse, die dort bestehen, eventuell mit aufgegriffen und abgebaut werden können,
vielleicht hilft uns das insgesamt noch ein Stück weiter.
Wir haben versucht, Höhepunkte der Öffentlichkeitsarbeit zu setzen. Einführung der Produktion und Verwendung von Holzpellets in Thüringen als Veröffentlichung einer Broschüre voller Möglichkeiten für nachwachsende Rohstoffe oder beispielsweise das Altener-Programm, Einführung Biomasse als Logistikkette, den Europäischen Bioenergietag 2002, ich kann das nicht alles aufzählen, das ist eine ganze Menge. Allerdings im Arbeitsprogramm haben wir auch, und das ist auch angesprochen worden, schon den Entwurf für ein eigenständiges Förderprogramm nachwachsender Rohstoffe. Sie erinnern sich an die Regierungserklärung des Ministerpräsidenten, die damals genannt wurden. Es ist natürlich aufgrund der angespannten Haushaltslage kein Spielraum für die Einführung dieses Förderprogramms. Aber deswegen geben wir das nicht auf und zu gegebener Zeit wird das wieder aufgerufen. Ich sage aber zu dem Inhalt dann noch etwas, wir müssen das im Auge behalten, das ist auch schon gesagt worden, weil das ein fehlender Punkt in der Kette ist, dazu komme ich noch.
Wir haben als Fachbeirat im Oktober 2000 den Standpunkt zur Verbesserung der Förderung nachwachsender Rohstoffe dem Minister übergeben. Inhalt dieses Standpunkts war, die Zusammenstellung bestehender Fördermöglichkeiten, Hinweise auf erforderliche Randbedingungen zur gezielten Nutzung des Förderinstrumentariums, Korrektur und Ergänzungsvorschläge und, wie gesagt, der Vorschlag für ein eigenständiges Förderprogramm nachwachsender Rohstoffe. Im Ergebnis zeigt sich ein durchaus breites Spektrum bestehender Förderinstrumentarien für nachwachsende Rohstoffe in Thüringen. So kann auf ein Angebot - und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen - von 47 Förderprogrammen mit Fördermöglichkeiten der energetischen und stofflichen Nutzung, der Förderung von Verbundprojekten, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der Marketing-Verkaufsförderung, Bürgschaften, Überleitungshilfen sowie der Bereitstellung von Risikokapital und Beratungsförderung zurückgegriffen werden. Diese Förderprogramme wurden in einer Broschüre zusammengefasst. Die Resonanz darauf war sehr gut, denn man hatte jetzt endlich einen Wegweiser durch den Förderdschungel und man konnte sich einmal orientieren, wo ist was für nachwachsende Rohstoffe finanziell zu holen.
Für uns war die Zusammenstellung der vorhandenen Fördermöglichkeiten, auch die Ist-Analyse der jetzigen Si
tuation und Grundlage für die Analyse der Schwachstellen der heutigen Förderlandschaft. Die gefundenen Ansatzpunkte waren die Basis für das erwähnte neue eigenständige Förderprogramm für nachwachsende Rohstoffe, das im Entwurf vorliegt.
Kurz zum Inhalt dieses Entwurfs: Neue Produkte auf der Basis nachwachsender Rohstoffe müssen sich am Markt regelmäßig gegen eingeführte kostengünstig aus endlichen Rohstoffe hergestellten Erzeugnissen behaupten. Dies ist besonders schwer, da die Verarbeitung nachwachsender Rohstoffe meist auch neue Technologien erfordert, die erst entwickelt und eingeführt werden müssen. Vor allem die Phase der Überführung von der Theorie in die Praxis erfordert Ausdauer und finanziellen Rückhalt, um die Prototypen unter reellen Praxisbedingungen zu testen und weiter zu verbessern. Bei der Überleitung neuer Technologien, Erfahrungen und Produkten in die Praxis offenbart sich das Defizit in der Praxis und hier setzt der Fachbeirat dieses eigenständige Förderprogramm an.
Förderfähig soll nach dem Vorschlag des Fachbeirats die Überleitung und Überprüfung von Forschungsergebnisse ebenso sein, wie die neuartige Kombination oder die Übertragung von Verfahren aus anderen Bereichen auf den Bereich nachwachsender Rohstoffe. Die Höhe der Förderung richtet sich nach dem Neuigkeitsgrad und sicherlich auch nach dem zu erwartenden Nutzen für die Region. Allerdings rechnen wir wirklich nicht mit einer gehäuften Anzahl von Anträgen. Ich denke, das ist nicht der Fall, das hat die Erfahrung gezeigt. Aber es muss eben die Möglichkeit bestehen, für wirkliche - das ist das, was Dr. Botz sagt - Schwerpunktvorhaben auch genügend Mittel bereitzustellen.
Natürlich ist die Unterscheidung aussichtsreicher Neuerungen von fixen Ideen nicht einfach und erfordert viel Sachkenntnis. Die Umsetzung auch der besten Projekte gelingt zudem nur, wenn mutig entschieden wird und Investoren in der regelmäßig schwierigen Startphase nicht alleingelassen werden.
Meine Damen und Herren, die Erzeugung von festen, flüssigen und gasförmigen Bioenergien hat einen festen Platz in der Thüringer Landwirtschaft, doch der Landwirt als Energiewirt beschränkt sich nicht nur auf den Anbau von Raps und die Produktion von Biodiesel. In der heutigen Zeit nehmen Land- und Forstwirte oder von ihnen gegründete Unternehmen nicht nur die Erzeugung der biogenen Rohstoffe, sondern auch die Umwandlung in die jeweiligen Energieträger selbst in die Hand und das wollen wir ja auch. Diese verwenden sie selbst oder sie verkaufen sie an die Endverbraucher und können auf diese Weise ihre wirtschaftlichen Aktivitäten ausweiten.
Für die drei Energienutzungsvorhaben Wärme, Mobilität und Elektrizität ergeben sich für die land- und forstwirtschaftliche Biomassen die folgenden bevorzugten Einsatzgebiete: Feste Energieträger wie Holz und Wärme
zunehmend in der Stromerzeugung, flüssige Energieträger wie Öle, Ester und Alkohol, Herr Kummer, in der Mobilität. Diese Geschichte mit den Zuckerrüben ist hochinteressant. Selbstverständlich bedauere ich sehr, dass wir in Nordhausen eine riesengroße Brennerei für technische Alkohole abgerissen haben, die wäre bestimmt umrüstbar gewesen. Es ist halt Geschichte und zehn Jahre her. Nun wissen wir intern, dass eventuell an anderen Standorten - nicht bei uns, sondern am Rande von Sachsen-Anhalt - darüber nachgedacht wird, die Zuckerrübengeschichte läuft im Jahr 2008 aus und da ist schon etwas zu machen. Darüber denken viele nach, diese Alkohole herzustellen. Das ist eine interessante Geschichte, die muss man weiter verfolgen.
Gasförmige Energieträger wie Biogas in der Elektrizität, Wärme-Kraft-Kopplung in der Anfangsphase der Erschließung der Märkte für Biomasse kommen sicherlich aus Kostengründen in erster Linie Reste und Nebenprodukte der Land- und Forstwirtschaft in Frage, so liegen die Potenziale in Thüringen im Wald, Restholz, Landschaftspflegeüberschuss, Stroh, Grünschnitt, Biogras, Rapsöl für energetische Zwecke. Solange allerdings die Nachfrage mit diesen kostengünstigen Rohstoffen gedeckt werden kann, sind keine Energiepflanzen nötig. Das ist eine Diskussion, die immer geführt worden ist, muss ich extra Holz anbauen oder dieses und jenes. So lange wie wir die Potenziale noch haben, müssen wir das nicht tun. Das wird auch in langer Zukunft nicht so bleiben, ich denke, darauf müssen wir uns einstellen, dass das funktioniert. Die energetische Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen ist in Thüringen auf einem guten Weg. Gegenwärtig deckt Thüringen ca. 3 Prozent des Primärenergieverbrauchs als Biomasse, der Anteil konnte seit 1998 mehr als verdoppelt werden. Dazu beigetragen haben in den letzten Jahren veränderte Rahmenbedingungen für die energetische Biomassenutzung, das sagen wir nüchtern, Dr. Botz, was es da alles gegeben hat. Zum einen wurde das erneuerbare Energiegesetz, das Marktanreizprogramm erneuerbarer Energien und zu unserem Leidwesen ökologischer Steuerreform ein breites Maß für den Ausbau der energetischen Biomassennutzung auf den Weg gebracht. Das ist schon so.
Zum anderen haben die Förderungen des Freistaats mit dem Landesförderprogramm des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, diesen Fortschritt natürlich maßgeblich unterstützt. Wenn wir allerdings die hoch gesteckten Ziele der Bundesregierung im Klimaschutz anschauen, ist noch eine ganze Menge nötig. Kurz- und mittelfristig, so unsere Forderung, hat die höchste Priorität die anstehende Novellierung des erneuerbaren Energiegesetzes. Herr Minister hat das vorhin angesprochen. Dabei muss über die Anhebung der Vergütungssätze für energetische Biomassenutzung, deren Spezifizierung und Differenzierung diskutiert werden. Da das EEG nur die Stromgewinnung fördert, die Biomasse jedoch zu einem überwiegenden Anteil auf dem Thermomarkt genutzt werden muss, sollten die Mittel des Marktanreizprogramms des Bundes auf die auf dem Thermomarkt eingesetzten
Energieträger konzentriert werden. Die Arbeitsgruppe Biogas berichtete in der letzten Sitzung im März, dass in Thüringen derzeit 29 Anlagen in Betrieb sind. Diese landwirtschaftlichen Biogasanlagen produzieren etwa 30 Mio. Kubikmeter Biogas, das fast ausschließlich verstromt wird. Jährlich können ca. 55.000 Megawattstunden Elektroenergie erzeugt werden. Die in Thüringen vorhandenen Tierbestände und damit der konzentrierte Anfall organischen Düngers bieten sehr günstige Voraussetzungen für das Betreiben von Biogasanlagen. Nach Erhebung der Experten der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft werden z.B. 55 Prozent der Schweine in Anlagen mit mehr als 3.000 Tieren gehalten. Ca. 50 Prozent der Milchkühe und ein Großteil der Schweine stehen in Gülleställen. Die von Herrn Kummer angesprochene EU-Vorschrift halte ich für Schwachsinn und wir müssen uns mal ansehen, ob es tatsächlich so ist. Wenn es so ist, dann müssen wir sie bekämpfen. Die normierte jährliche Wirtschaftsdüngermenge der Rinder- und Schweinehaltung Thüringens entspricht über 500 Kilotonnen organischer Trockensubstanz, daraus können etwa 90 Mio. m³ Methan erzeugt werden. Dieses tierhaltungsbedingte Biogaspotenzial entspricht ca. 90.000 m³ Heizöl bzw. 1,24 Prozent des Primärenergieverbrauchs von Thüringen. Bei Unterstellung von 30 Prozent elektrischem und 45 Prozent thermischem Wirkungsgrad der Energiewandlung können nach Abzug der Prozessenergie jährlich 270 Mio. Kilowattstunden Energie und 280 Mio. Kilowattstunden Wärme als Nutzenergie bereitgestellt werden. Diese Energiemenge würde ausreichen, um 200 Dörfer mit je 500 Einwohnern vollständig mit Wärme und Elektroenergie zu versorgen. Das sind Zahlen, die muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen, was da für Möglichkeiten und Potenziale stecken. Über 30 Anlagen befinden sich in Thüringen im Bau oder in der Vorbereitungsphase. Das Potenzial, sagen die Fachleute, bei ausreichender Bereitstellung von Fördermitteln liegt bei weiteren 100 bis 130 Anlagen. Hier ist wirklich was zu tun. Für die Gespräche um die Novellierung der EEG sind eigentlich von Thüringen aus praxisnah Hinweise gegeben worden. Ich hoffe, dass nun die Novellierung in Gang kommt und das eingearbeitet wird, Herr Minister. Das kann nur unsere Hoffnung sein. Aber eins, was wir machen können, ist das Förderprogramm, das Agrarinvestitionsprogramm unseres Ministeriums, hier eröffnen sich neue Möglichkeiten der Biogasförderung. Das Einzige, was wirklich schwierig ist - und das müssen wir eben berücksichtigen -, ist die Bereitstellung ausreichender eigener Landesmittel. Da stoßen wir immer wieder an Grenzen. Das muss man so sagen, aber die Möglichkeiten sind riesengroß.
Meine Damen und Herren, die energetische Nutzung von Biomasse birgt ein vielfältiges Spektrum. Nicht alles ist so selbstverständlich wie das Heizen mit Holz, die Erzeugung von Strom aus Biogas oder das Tanken von Biodiesel. Auch diese Bereiche haben klein, viel diskutiert und risikobereit angefangen. Ich erinnere mich, wie schwer das mit der Markteinführung des Biodiesels war. Jeder hatte nur Angst, wie es wird. Halten wir das durch?
Es waren keine Tankstellen da. Ich denke, es war gut, dass wir das unterstützt haben. Inzwischen können wir sagen, es ist eine Erfolgsstorry. 10 landwirtschaftliche Kaltpressanlagen mit naturbelassenem Rapsöl treiben Biogasdieselanlagen mit einer Kapazität von 45 Mio. Liter Biodiesel, 36 Tankstellen in Thüringen. Mit 10 Cent pro Liter liegt der Biodiesel meist unter dem mineralischen Diesel, die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, die Entlastung von umweltsensiblen Bereichen durch den Einsatz von Rapsöl oder Biodiesel als Kraft- und Schmierstoffe wie in Trinkwasserschutzgebieten, innerstädtischen Bereichen, Forst- und Landwirtschaft. Ein wichtiger Punkt bei Biodiesel - den muss ich ansprechen -, wo ich denke, da muss die Bundesregierung nun endlich die Hausaufgaben machen, ist die Norm DIN E 51 6 06, die über den Biodiesel nun die Qualitätsnorm legt. Das ist immer noch eine Vornorm, wir haben sie nicht. Das Problem ist, dass die Fahrzeughersteller inzwischen abspringen wollen, weil es nicht mehr sicher ist, was wir denn tanken, wenn es nicht einheitlich genormt ist. Jetzt haben sich die Hersteller zusammengetan - Deutschland, Österreich - und ein Qualitätsmanagement gemacht in ihrer Arbeitsgemeinschaft und stellen sicher, dass wir mit vernünftigem Biodiesel versorgt werden, der dieser Norm entspricht. Aber es gibt sie eben noch nicht offiziell und das ist einzufordern, das ist wichtig.
Jetzt möchte ich noch ein Thema ansprechen, was in der Diskussion sicherlich sehr unterschiedlich bewertet werden kann. Es ist die energetische Nutzung von Non-FoodGetreide. Hier wird in der Öffentlichkeit viel diskutiert. Auf einer Fachtagung der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe in Gülzow drehte sich die Diskussion um die energetische Verwertung von Roggen. Für die Energiegewinnung kann, wie bei den anderen Getreidearten auch, die ganze Roggenpflanze genutzt werden. Dies gilt sowohl bei der Verwendung als Festbrennstoff als auch bei der Biogasgewinnung und Kraftstofferzeugung. Bezogen auf den Heizwert - und das ist wichtig zu wissen - sind Getreidekörner beim derzeitigen Marktpreis günstiger als Heizöl. Ein entsprechendes Rechenbeispiel belegt die Aussage: Beim Vergleich der aktuellen Heizöl- und Roggenpreise entstehen Brennstoffkosten von rund 0,03 Kilowattstunde bei Heizöl, während die gleiche Energiemenge für nur 0,02 ) kann. Die Diskussion über die Verwertung von Getreide als nachwachsender Rohstoff hat jedoch nicht nur - und das ist das Problem - eine agrar- und energiepolitische Dimension, sondern hier gibt es ethische Konflikte. Die Frage, die sich ergibt, ist angesichts der Tatsache, dass Millionen Menschen auf der Erde hungern: Kann man Getreide zur Energiegewinnung nutzen? Die Frage ist darauf zurückzuführen, dass man seit Jahrhunderten Getreide auf den Nährwert als Nahrung bezogen gezüchtet hat. Jetzt haben wir nur dieses Getreide. Es muss umgedacht werden und das Getreide zur Energiegewinnung umgezüchtet werden. Dann hat man auch diese Probleme nicht. Wir müssen dies offensiv, jedoch mit dem notwendigen Respekt vor dem ethischen Hintergrund diskutieren. So
kommen wir auch ein Stück weiter. Wir kommen aber nicht drum herum, wir müssen es tun.
Meine sehr veehrten Damen und Herren, wir können sicherlich noch dieses und jenes sagen. Ich möchte Sie noch informieren, dass Sie alle das Angebot nutzen können, den Messestand "Nachwachsende Rohstoffe", den wir haben, einmal in Ihren Wahlkreisen zu zeigen. Dies nützt dem Vorankommen der nachwachsenden Rohstoffe, aber Sie können es natürlich auch für Ihr eigenes Image nutzen. Ich kann es nur empfehlen, es ist eine gute Sache.
Wir haben - und darauf können wir alle stolz sein - in Bezug auf nachwachsende Rohstoffe im Vergleich zu den anderen Bundesländern die Nase ein Stückchen vorn. Wenn wir alle weiter fleißig daran arbeiten, können wir das auch noch weiter ausbauen. Ich bin mir sicher, das wird uns gelingen.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten. Ich beantrage hiermit die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ich meine beiden Vorredner so richtig verstehe, hat hier nicht das kriminelle Handeln eines Unternehmers das alles hervorgerufen, sondern man hat das Gefühl, die Landesregierung sei es gewesen.
Das kann doch nicht wahr sein. Es geschieht nicht oft, dass zu gleichen Themen gleich alle drei Fraktionen einen Antrag stellen. Wenn die Landwirtschaft betroffen ist, ist sicherlich irgendwo ein Skandal im Anflug oder man diskutiert darüber. Die Medien haben wieder Stoff, Quote zu machen. Verlierer stehen auch von vornherein fest, das sind die Bauern und das sind die Verbraucher.
Die Genese des so genannten Dioxin-Falls war nach Meinung einiger offenbar dafür angetan, wieder einmal einen großen Skandal öffentlich und medienwirksam zu inszenieren und auszuschlachten, auch, um wenigstens einmal wieder im Scheinwerferlicht zu stehen. Ich denke da an die Diskussion und Pressemeldung, die wir von den Grünen zur Kenntnis nehmen konnten.
Dennoch möchte ich hier ausdrücklich feststellen und mich dafür bedanken, dass die Medien - und an erster Stelle die schreibende Zunft - weitgehend sachlich objektiv über den leider langen Ermittlungszeitraum berichtet haben.
Auch das sollte uns Hoffnung geben, dass derartige Fälle - und wir werden auch zukünftig sicher nicht davon verschont bleiben - vernünftig aufgearbeitet und bewältigt werden. Ich denke da nur mal an die Geflügelpest,
(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Genau!)
die uns aus Holland schon wieder droht und die im Anrollen ist. Die PDS spricht in der Begründung ihres Antrags von skandalträchtigen Ereignissen und großen Lücken in der Überwachung von Futter- und Lebensmitteln. Offenkundig ist doch, dass es sich um das Fehlverhalten eines einzelnen Futtermittelunternehmers handelt,
welches zu den Dioxinüberschreitungen führte. Klar ist auch, dass zu keiner Zeit - und das ist heute schon mehrfach gesagt worden - eine gesundheitliche Gefährdung für die Verbraucher existierte. Um die Dioxinbelastung einzuordnen, gebe ich offen zu, als Raucher führe ich mir täglich ein Mehrfaches dieser Belastung zu. Dennoch, meine Damen und Herren, die Grenzwerte müssen eingehalten werden und im Falle des Trockenwerks Apolda wurden sie überschritten. Aber die EU-Grenzwerte liegen für Futtermittel bei 0,7 pg, für Schweinefleisch bei 1,0 pg, für Rindfleisch bei 3,0 pg pro kg. Das sind so niedrige Werte, die wir noch vor wenigen Jahren hätten gar nicht feststellen können, das muss man auch wissen. Bei den geschlachteten Schweinen in Hermstedt lag der Wert zwischen 1,3 und 2,6 pg, also leicht über dem Grenzwert. Und wenn der Versuch unternommen wird, diesen Fall mit dem belgischen Skandal von 1999 in Verbindung zu bringen, wo der Grenzwert um das 600- bis 900-fache überschritten wurde, dann bezeichne ich das als skandalös.
Frau Dr. Klaus, Probennahmen durch TLL - also ich gehe davon aus, dass die Leute, die das machen, fachlich gut sind und das auch verantwortungsbewusst tun.
Wenn man Ihre Ausführungen so richtig wertet, haben Sie denen das hier abgesprochen. Ich möchte das zurückweisen. Es ist auch wirklich skandalös, dass die Bundesministerin in Berlin, die neben den Verbrauchern auch für die Bauern zuständig ist, mit flapsigen Sprüchen in Sonntagszeitungen die Medien anheizen will, anstatt aktiv selbst an der Bewältigung im kooperativen Miteinander
zwischen Bund und Ländern mitzuwirken.
Das wäre ihre eigentliche Verantwortung gewesen. Mit Polemik erreicht man das Ziel dafür nicht. Für den viel zitierten Satz "Thüringen sei nicht auf Zack" gibt es keinen einzigen sachhaltigen Beleg aus ihrem Haus, wo ein behördliches Fehlverhalten in Thüringen vorlag - nicht einer, abgesehen von dem unmaßgeblichen Informationsstau am 3. Januarwochenende, welcher sofort eingestanden worden ist und hier heute auch wieder deutlich benannt wurde und das zu Konsequenzen führen wird, das wird sich nicht wiederholen.
Die Frau Bundesministerin widerlegt sich eigentlich selbst, wenn man sich einmal den chronologischen Ablauf des Falls auf ihrer Homepage im Ministerium anschaut. Auch hier wird deutlich, dass die Ursachen für den leider nur zögerlichen und offenkundig gewordenen Umgang mit belasteten Futtermitteln und Rübenhackschnitzeln in der Salamitaktik des Unternehmens selbst liegen. Hinzu kommt, dass jede Dioxinuntersuchung zwischen Probennahme und Ergebnis eben eine ganze Woche dauert. Naturwissenschaftliche Abläufe lassen sich auch durch politisches Gerede nicht beschleunigen.
Auch muss ich hier an dieser Stelle darauf hinweisen, dass für die Meldung an die EU einzig und allein der Bund verantwortlich ist und nicht der Freistaat Thüringen. Es gibt Anlass zur Vermutung, dass Berlin nicht alle von Thüringen nach Berlin gemeldeten Fakten zeitnah weitergeleitet hat. Offenbar war Frau Künast nicht auf Zack.
Wir haben in Thüringen ein funktionierendes Kontrollsystem, denn erst die Kontrolle hat dazu geführt, dass die Dioxin-Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, und das ist gut und nicht schlecht. Diejenigen, die Lebensmittel- und Futtermittelkontrolle strukturell verbinden wollen, müssen wissen, dass dies auch nicht die Dioxinüberschreitung verhindert hätte. Zum anderen muss man auch wissen, dass es in den einzelnen Ländern unterschiedlich gehändelt wird, sehr unterschiedlich. Herr Staatssekretär hat vorhin ausgeführt, dass man das jetzt einmal beobachtet und sich möglicherweise zu einem anderen System entscheiden kann, aber dafür muss es vernünftige Gründe geben.
Meine Fraktion hat von Anfang an die Initiative übernommen, den Fall schnell aufzuklären.
Ich erinnere nur einmal die Kollegen von der SPD daran, man wollte ja so schnell aufklären, aber man bekommt
ja nicht einmal die Unterschriften zusammen, um einen Antrag für den Ausschuss zu stellen.
Ich muss feststellen, dass sich in Thüringen kurzfristig viel getan hat. Einerseits ist die einzige derartige Anlage außer Betrieb, andererseits hat sich das Landwirtschaftsministerium umgehend mit der Futtermittelindustrie in Verbindung gesetzt. Das Ergebnis, was uns am letzten Freitag präsentiert wurde, kann sich EU-weit sehen lassen. Denn mit der Verknüpfung von betrieblichen Eigenkontrollen und der staatlichen Kontrolle stehen den staatlichen Behörden rund viermal so viele Untersuchungsergebnisse zur Verfügung wie vorher. Dies sollte in Deutschland und darüber hinaus Schule machen. Das ist der richtige Ansatz.
Nun zum Verlangen im Antrag, dass die Labore, wenn sie Probennahmen machen und diese untersucht haben, den Behörden direkt melden und nicht demjenigen, der die Probe in Auftrag gegeben hat. Das wird nicht funktionieren, denn wer ist denn dann noch bereit, Proben freiwillig herzugeben und untersuchen zu lassen, wenn er die Ergebnisse nicht bekommt? Also das funktioniert so nicht, das ist auch rechtsstaatlich nicht möglich. Es muss der Betrieb erst informiert werden und der muss seiner Pflicht dann nachkommen - das steht im Gesetz -, dies "zu melden", anders herum wird kein Schuh daraus.
Aber auch andere außerhalb Thüringens - wir haben Verschiedenes gesagt - müssen ihre Aufgaben machen. Da fehlt immer noch vom Bund die Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schnellwarnsystem. Darüber haben wir schon gesprochen. Es ist bereits mit den Ländern abgestimmt, sie muss nur in Kraft gesetzt werden. Warum tut sie es nicht? Oder ich sage mal zu den Anlagen an sich: 1999 sind die Dioxin-Fälle in Brandenburg gewesen. Warum wurde denn nicht zugegriffen? Warum brauchen wir denn vier Jahre dazu, um festzustellen, jetzt machen wir diese Richtlinie, Herr Trittin, aber insgesamt hätten die Anlagen bewertet werden müssen und vielleicht wären sie dann schon außer Betrieb.
Wo ist denn die Verantwortung? Also die sehe ich wirklich nun beim Bund. Hier kann doch nicht jedes Land einzeln für sich etwas entscheiden, das würde nicht funktionieren. Für den Bereich des Umweltministers hat sich das nun verbessert, wir haben das alle gehört, dass nun ab 1. März 2003 in der neuen Bundesimmissionsschutzverordnung lackierte Hölzer usw. geregelt worden ist.
Die von mir aufgeführten Problempunkte zeigen nur überdeutlich, wie komplex die Materie ist. Vielmehr muss unser jetzt schon kompliziertes Vorschriftenwerk einschließlich Behördenstrukturen und Kontrollregime schrittweise sinnvoll fortentwickelt werden. Aber bitte mit Sachverstand und auch aus Kostenaspekten, auch die müssen wir berücksichtigen. Denn wer eine Ausweitung der Dio
xin-Prüfung fordert, muss wissen, dass eine Analyse rund 450
Deshalb ist der Thüringer Ansatz der richtige, Eigenund staatliche Kontrollen zusammenzuführen. Der Sofortbericht, den wir vorhin gehört haben, hat deutlich gemacht, dass das Behördenhandeln in Thüringen funktioniert hat. Wenn es erforderlich ist, dann wird es auch optimiert. Ich sehe im Einvernehmen mit meiner Fraktion daher keinen sachlichen Grund, den Forderungen in den SPD- und PDS-Anträgen zuzustimmen, da einerseits sich einiges durch das Handeln der Landesregierung längst erübrigt hat und andererseits vieles auch nicht sachgerecht ist.
Meine Damen und Herren von der PDS, das trifft besonders für den offenbar aus aktionistischen Gründen zusammengestrickten Entschließungsantrag von gestern zu, denn der beweist, dass aus Aktionismus kaum Qualität zu erwarten ist. Auch hier sind Ihre Vorschläge bereits überholt, was die Veranlassung der Eigenkontrolluntersuchung betrifft.
Ich denke, wir dürfen auch weiterhin nicht zulassen, dass Sie der Landesregierung vorschreiben, welche Bundesratsinitiativen sie zu ergreifen hat. Offenbar haben Sie für ihren Schnellschuss auch die betroffenen Landwirte nicht berücksichtigt. Ich bin mir nicht sicher, dass Herr Scheringer, wenn er hier wäre, da so mitgemacht hätte, ob er einverstanden wäre, was das alles so kostet. Die zweite Forderung, dass Landesbehörden auch ohne vorliegende Ergebnisse einschreiten sollten, sehe ich ganz kritisch. Damit bewegen Sie sich außerhalb des Rechtsstaats nach meiner Auffassung. Wie soll "Gefahr im Verzug" definiert werden ?
Ja, bitte.
Ja, Herr Kummer, selbstverständlich. Ich habe doch vorhin die Ausführung gemacht, dass es so nicht funktionieren kann, wie Sie es gern hätten. Dass die Labore direkt melden, das halte ich für ausgeschlossen. Deswegen beziehe ich mich ja jetzt auch noch einmal darauf. Dass wir natürlich über Mehrgefahrenversicherung reden, das ist eine Problematik, die insgesamt steht. Da sind wir in Thüringen gern dafür; die Frage ist nur, wer soll es bezahlen. Darüber werden wir noch in dem Antrag hören, was das für Thüringen pro Jahr kosten wird, 8 Mio. gefähr. Wo sollen die denn aus Landesmitteln herkommen? Über den Antrag werden wir aber nachher diskutieren.
Was den Bund betrifft, so habe ich die Ausführungen gemacht, die zu machen sind. Nur, zur Frau Künast noch: Sie hat ein Institut für Risikobewertung. Warum nutzt sie es nicht? Sie müsste es aus der Lethargie wirklich wecken, das wäre echt schön und eine Hilfe für die Länder.
Aber glücklicherweise - und das will ich zum Schluss noch sagen - deutet sich an, dass die geschädigten Agrarbetriebe - und da halte ich mich mit Festlegungen sehr zurück, wie hoch der Schaden ist, Herr Kummer, den kann heute noch keiner beziffern. Man muss da sehr vorsichtig sein, das ist sehr gefährlich. An erster Stelle muss man Hermstedt nennen, da sind ja nun die meisten Schweine getötet worden. Da es sich um keinen Seuchenfall handelt und sowohl die eigene als auch die Versicherung des Trockenwerks den Schadenausgleich sichern wird, kann der Staat nur bedingt Unterstützung gewähren. Ich gehe natürlich davon aus, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass wir zwar heute hier im Plenum die Debatte geführt haben, aber dennoch mit den Selbstbefassungsanträgen in den Ausschüssen an diesem Problem insgesamt dranbleiben und verfolgen werden, wie es sich weiterentwickelt, auch in den anderen Ländern. Mich interessiert daran, wie der Bund mal reagiert, ob die nun mal aus dem Knick kommen. Das wäre echt schön. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, diesem Antrag kann man voll inhaltlich zustimmen. Wir haben gestern in der Aktuellen Stunde darüber gesprochen, dass das Sammelsurium, was auf die Landwirte zukommt, eigentlich unerträglich ist. Dazu kommt noch, was sich Fischler jetzt einfallen lässt. Der Minister hat gestern einmal zufällig gesagt, man hat das Gefühl, dass der Bauer in der Mitte steht und von Bürokraten umzingelt ist, und er kann sich überhaupt nicht mehr bewegen. Das wird so werden.
Das ist echt furchtbar. Nun hört man ja, dass inzwischen darüber nachgedacht wird, vielleicht die Mehrwertsteuer wieder ein Jahr zu verschieben oder dieses und jenes.
Das ist eine furchtbare Situation und untragbar. Es ist vernünftig, dass sich unsere Landesregierung ganz eindeutig dagegen positioniert. Das ist gestern in der Aktuellen Stunde schon gekommen. Die Frau Ministerin wird das, denke ich, auch noch einmal wiederholen, aber dazu brauchen wir diesen Antrag nicht.
Sie macht es, die Landesregierung, Herr Ramelow.
Ob er nun von Ihnen kommt oder ob er nicht von Ihnen kommt, das ist dabei völlig unerheblich aus formalen Gründen. Da steht wieder drin: "Die Landesregierung wird aufgefordert,..." Herr Ramelow, Sie müssen die Landesregierung nicht auffordern, die macht ihre Arbeit. Aus diesem Grunde lehnen wir diesen Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 23. Mai 2002 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 6. Juni, in seiner 42. Sitzung am 15. August, in der 43. Sitzung am 5. September und in seiner 47. Sitzung am 5. Dezember beraten. In seiner 43. Sitzung am 5. September hat der Ausschuss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. Von 22 eingeladenen anzuhörenden Verbänden waren am 5. September 20 erschienen, Zuschriften gab es jedoch en masse, 34 von Verbänden und jeder hat sie alle bekommen in Einzelzuschriften. Wenn man sie zusammenpackt, sind mehrere Ordner dabei zustande gekommen. Die Bandbreite reicht dabei in der Anhörung in den schriftlichen Ausführungen von totaler Ablehnung bis hin zur Forderung nach Verschärfung. Die Landtagsverwaltung hat in einer Fleißarbeit eine Synopse hergestellt und ich möchte die Gelegenheit nutzen, mich hierfür bei der Landtagsverwaltung recht herzlich zu bedanken. Das war eine wirklich schwere Arbeit.
Natürlich, sehr geehrte Kollegen, gibt es eine unterschiedliche Bewertung, die dann im Ausschuss auch stattgefunden hat zu der Anhörung. Die Diskussion ging sowohl im Ausschuss wie in der Anhörung in alle Richtungen. Wichtig ist, dass wir festhalten, es ging um Rechtssicherheit, es ging dabei in diesem Zusammenhang um feste, befestigte und unbefestigte Wege. Es wurden Bedenken geäußert hinsichtlich darauf, dass das Reiten im Wald gänzlich verboten werden soll, dass vielleicht nicht ausreichende Waldwege zur Verfügung stehen. Es wurde angemahnt, dass alle Interessengruppen beteiligt werden müssen, und das war zu sichern. Im Ausschuss am 5. Dezember wurde deshalb ein Änderungsantrag der CDUFraktion eingebracht, den Abs. 3 des § 6 so zu verän
dern, wie sie es in der Beschlussvorlage vorfinden. Das sichert die Beteiligung aller Betroffenen im Benehmen und nicht mehr im Einvernehmen, das ist eigentlich der grundlegende Wechsel, der dann stattgefunden hat. Es ging dann weiter darum sicherzustellen, dass die Schlittenhundegespanne sich in Thüringen weiter bewegen können und dass man auch die Kletterfelsen benutzen kann. Aus diesem Grunde wurden diese entsprechenden Punkte Nr. 4 und 6 im Satz 3 gestrichen, weil sie nach Auffassung des Ausschusses mehrheitlich im Satz 2 abgesichert sind. Es wurde noch einmal im Satz 5 das Wort "Veranstaltungen" ersetzt durch das Wort "Sportveranstaltungen". Damit ist sichergestellt, dass nicht kleine Wandergruppen davon betroffen sind, sich in den Forstbehörden melden zu müssen. Das war eine wichtige Diskussion in der Anhörung. Bei 2. wurde sichergestellt, dass die Frage Datenschutz bei der Erfassung, wenn Plaketten verteilt werden, gesichert ist. Der Artikel 5 in dieser Beschlussempfehlung befasst sich mit der Systematik. Insgesamt sind diese Änderungsanträge mehrheitlich im Ausschuss angenommen worden. Ich bitte um Zustimmung.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Dr. Klaus, sie ist nicht mehr da.
Sie macht jetzt die Schilder wieder ab oder läuft Galopp, weiß ich nicht. Ich erinnere mich an vor 1999, da haben wir schon einmal über das Gesetz diskutiert. Da hatten wir wenigstens ein paar echte Pferde noch vor der Tür auf meinem Parkplatz. Ich habe mich richtig gefreut darüber, weil ich so selten welche sehe, offensichtlich. Selbst das ist mir dieses Mal nicht vergönnt. Dafür hatten wir Frau Dr. Klaus.
Herr Kummer, zu Ihnen muss ich nichts äußern, da war nichts dabei, über das es sich lohnt etwas zu sagen. Herr Dr. Botz, wenn man Sie so reden hört, das ist die richtige europäische Schule, viel gesagt, schön umschrieben - aber voll daneben.
All das, was Sie hier vorgetragen haben, hat mir richtig Spaß gemacht. Es ist richtig deutlich geworden, wie Sie Lobbyist einer kleinen Gruppe sind und nicht etwa der ganzen Bevölkerung. Nur für eine kleine Gruppe haben Sie Lobbyist gespielt, das hat mir richtig gefallen.
Ich gehe davon aus, dass alle - das Protokoll ist ja öffentlich - einmal zu lesen bekommen, auch die Betroffenen, um die es hier wirklich geht, und dann werden wir schauen, wie schön das ist, wenn man in den Großveranstaltungen sitzt, wo man vorgetragen bekommt, um was für Probleme es geht, und wie lächerlich dann im Parlament darüber gesprochen wird. Das tut mir ehrlich Leid. Wir haben tatsächlich versucht, mit der Anhörung alles zu erfassen, jeden zu Wort kommen zu lassen, um auch wirken zu lassen, wirklich, was ist zu lösen, wie können wir es machen. Dann wird in zweiter Lesung hier im Landtag das Ding abgetan, als wäre es nichts, als wären es völlig unbegründete Sachen, das ist ja nur für eine kleine Lobbygruppe. Sie haben es nur nicht gesagt, wir haben einen Landrat gehabt, der macht es ja nur wegen der Fürsten, da gab es auch einen Brief dazu usw. Gott sei Dank haben Sie sich nicht dazu herabgelassen, das so zu sagen, denn es stimmt so tatsächlich nicht.
Kommen wir doch einmal zur Sache - zu der Anhörung. Was waren denn die Kritikpunkte? Da wurde von Verschiedenen gesagt, Reiten soll total aus dem Wald verbannt werden mit diesem Gesetz. Es ist ein Verstoß gegen die Verfassung. Es verstößt gegen das Bundeswaldgesetz. In anderen Ländern, die es versucht haben, hat es nicht funktioniert. Der Tourismus wird kaputtgemacht, es bricht alles zusammen. Die Waldbesitzer, die werden so stur sein, dass die keiner Kompromisslösung zustimmen. Ich mache es mal nur verkürzt: Kommunen sind nicht ausreichend beteiligt, um die Vernetzung zu sichern. Schäden sind viel zu gering. Highlight war: Schlittenhunderennen können nicht mehr stattfinden und Klettern kam noch dazu. Klettern auf den Kletterfelsen, das wird dann in Thüringen völlig unmöglich sein.
Datenschutz muss eingehalten werden.
Dann die andere Richtung der Anhörung: Die Waldbesitzer haben hier in der Anhörung signalisiert, wir sind sehr wohl kompromissbereit. Ein anderer Verband hat eine generelle Zustimmungspflicht gefordert, auch für die jetzt befestigten Wege, die frei sind - auch dafür. Waldschäden wurden angeführt. Einseitige Bevorteilung der Reiter bei der Wegekennzeichnung ist gekommen von dem Forstverband. Die Wanderer z.B. müssen es selbst finanzieren,
wenn sie die Wanderwege auszeichnen. Hier wird diese kleine Gruppe bevorteilt. Sie kriegen ihre Wege vom Staat ausgezeichnet. Die Finanzierung müsste über die Reiter eigentlich erfolgen, auch das war in der Anhörung zu hören.
Schlittenhunde - dazu komme ich noch. Was wollen wir nun ändern oder wie ist es tatsächlich? Schauen wir einmal, Verfassung, das wurde oft vorgebracht, die halten wir nicht ein. Dazu verweise ich - ich trage das nicht vor - nur auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil, das das eindeutig klärt, dass das machbar ist.
Tourismus: Wir haben in keiner Weise vor, den Tourismus zu zerstören, im Gegenteil, der soll gestärkt werden. Ich frage mich nur, warum andere Länder, die das haben, mit ausgezeichnetem Reitwegenetz werben für Tourismus.
Mecklenburg-Vorpommern z.B. wirbt mit gekennzeichneten Reitwegen für den Tourismus und komischerweise steigt der Tourismus dort an.
Wieso nicht? Wieso verneinen wir das alles, das findet bei uns nicht statt, das darf nicht sein. Ich begreife das nicht. Oder sagen wir einmal diese Geschichte mit Sachsen. Sachsen wurde gesagt, das funktioniert nicht. Das ist versucht worden. Komischerweise kommt dann am 21.10. eine Pressemitteilung, dass die Reiterverbände mit der Landesregierung Sachsen zusammen ein Reitwegenetz auszeichnen, um den Tourismus zu steigern, und sind ganz froh darüber, dass das funktioniert, die Reiterverbände mit. Nehmen Sie das alles nicht zur Kenntnis?
Oder gehen wir einmal weiter. Wie ist es denn tatsächlich nun in Niedersachsen, weil das immer angeführt wird? Niedersachsen hat unter SPD-Führung in diesem Frühjahr, im März, eine Verschärfung des geltenden Rechts beschlossen. Und was haben wir dann? Gekennzeichnete Wege, nur noch auf gekennzeichneten Wegen und ab und zu über Verordnung in einzelnen Kreisen kann festgelegt werden die Kennzeichnungspflicht.
Entschuldigung einmal, Herr Dr. Botz, Sie führen ständig andere Länder an, wir sind die Bösen, alle anderen sind besser, dann müssen Sie schon gestatten, dass ich Ihnen Ihre SPD-Kollegen von Niedersachsen einmal vorhalte, wie es da funktioniert.
Das interessiert Sie nicht, das ist alles klar. Was haben wir nun getan? Wir haben versucht, all das aufzufangen in der Diskussion, und einen Änderungsantrag eingebracht, der sicherstellt, dass niemand aus dem Wald vertrieben wird,
der stellt das eindeutig sicher. Wir kriegen es hin, dass - und da sage ich noch eins dazu, die Waldbesitzer sind übrigens damit einverstanden - die Einvernehmensregelung durch eine Benehmensregelung verändert wurde. Das ist ein ganz wichtiger Kritikpunkt gewesen, dass die Waldbesitzer verhindern können, dass geritten wird. Das ist weg, das ist raus. Wir haben die Kommunen jetzt beteiligt, dass wir ein geschlossenes Netz kriegen. All das ist, denke ich, ganz wichtig und deshalb sollte dem auch tatsächlich gefolgt werden.
Herr Dr. Botz, Sie können es nicht wissen, aber wenn Sie nachgeschaut hätten in den Unterlagen aus der großen Koalition, dann hätten Sie das Protokoll auch, was ich hier habe: Protokoll über die Koalitionsarbeitskreis-Sitzung vom 2. Juni 1999. Ich habe es hier mal zufällig vor mir liegen. Ich habe es da, Sie haben es bestimmt auch in Ihrer Fraktion. Da waren anwesend die Kollegen der CDU, von der SPD Herr Mehle, Dr. Mäde und Herr Weyh und Dr. Koth, da war das Ministerium anwesend, der Minister, da war der Waldbesitzerverband anwesend mit seinem Präsidenten und Geschäftsführer, der Landesjagdverband war anwesend mit Dr. Nenntwich, der Städte- und Gemeindebund mit Herrn Weigand, Nabu, der Reit- und Fahrverband mit Dr. Schile, mit Dr. Thiele und der Bauernverband mit Herrn Härcher und Herrn Sommer.
Da haben wir die ganzen Probleme erörtert. Dort haben wir nämlich schon einmal über das Reiterproblem gesprochen, wie kriegen wir das am besten hin und haben uns auf folgende Kompromisslinie geeinigt, die hatten wir schon einmal. Änderungswünsche: Zum § 6 Satz 3 Thüringer Waldgesetz soll eine Formulierung gefunden werden, die darauf orientiert, dass bis zum 31.12.2001 ein Reitwegenetz durch die untere Forstbehörde im Benehmen mit den Waldbesitzern und den Reitverbänden ausgewiesen wird. Bis zu diesem Zeitpunkt ist das Reiten auf festen Wegen erlaubt. Das ist die Kompromisslösung, wo die zugestimmt haben, die dabei waren.
Das ist aber genau das, was wir jetzt in dem Änderungsantrag im Prinzip stehen haben. Das ist genau das, was jetzt ins Gesetz kommt. Selbstverständlich, lesen Sie es doch nur durch! Das ist halt das Problem. Ich sage Ihnen auch jetzt schon, die Waldbesitzer - ob Sie es wahrhaben
wollen oder nicht - sind mit dieser Änderung einverstanden.
Das zeigt, dass sie kompromissbereit sind, und wir kriegen das vernünftig hin. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Zu dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion: Lieber Herr Dr. Botz, selbstverständlich ist auch über die Schäden gesprochen worden, aber nicht nur. Und das ist nicht der Hauptgrund, warum wir das Gesetz machen. Ihr Antrag hebt aber darauf ab. Aber eigentlich ist er gedacht, das Gesetz einmal zwei Jahre hinzuschieben und es eigentlich zu beerdigen. Das können Sie wirklich ernsthaft nicht von uns verlangen, dass wir dem zustimmen. Ich habe meiner Fraktion empfohlen, Ihrem Entschließungsantrag nicht zuzustimmen.
Ich bitte noch einmal um Zustimmung für dieses Gesetz. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, den Tourismus in Thüringen nach vorn zu bringen im Interesse aller und in einem fairen Ausgleich aller beteiligten Gruppen. Das war unser Ziel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 10. Oktober 2002 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 14. November und in seiner 47. Sitzung am 5. Dezember beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Ergebnis der Anhörung kamen immer wieder zum Tragen die Fragen der Kosten, die auf die unteren Behörden zukommen, die Frage des Widerspruchsverfahrens wurde ständig angesprochen, wie das geregelt wird. Das ist allerdings in Artikel 6 des Gesetzes selbst schon geklärt. Aus diesem Grund wurden Änderungsanträge eingebracht. In Artikel 2 nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt, in den § 41 Nummer 3 werden die Worte "Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft" durch die Worte "Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei" ersetzt und 2. regelt das In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2003.
Es wurde noch eine Beschlussempfehlung von der PDS in den Ausschuss eingebracht, die darauf abzielte, jährlich einen Bericht von der Landesregierung zu erlangen und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter weitergebildet werden. Dieser Antrag insgesamt wurde mit dem Hinweis auf das Selbstbefassungsrecht im Ausschuss abgelehnt. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Gesetz wird heute der Kabinettsbeschluss vom 5. September 2000, die Landesforstdirektion Oberhof aufzulösen, endgültig umgesetzt. Damit wird es zukünftig einen zweistufigen Verwaltungsaufbau für die Wald-, Jagdund Fischereibehörde in Thüringen geben. Hier wird ein weiterer Baustein im Rahmen der Behördenstrukturreform des Landes gesetzt. Ich möchte bewusst daran erinnern, dass in den letzten Monaten das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten einen wesentlichen Beitrag dazu erbracht hat. Ich erinnere nur an die zweistufige Agrarverwaltung durch Auflösen der Abteilung 8 im Landesverwaltungsamt, die Zusammenlegung der Landesanstalten für Umwelt und Geologie sowie die erst kürzlich beschlossene zweistufige Bergbauverwaltung. Darüber hinaus wurden 2002 die Zahl der Forstämter um zwei reduziert und zwei Landwirtschaftsämter zusammengelegt. Wir befinden uns damit voll auf der Linie unseres Entschließungsantrags zum Haushaltsgesetz 2003/2004.
Dem Minister Dr. Sklenar sei an dieser Stelle ausdrücklich gedankt, auch unter Beachtung der Strukturänderung in seinem Ministerium selbst, dass hier eine wesentliche Vorleistung für eine effektive, schlanke und bürgernahe Verwaltung erbracht wurde. Dies ist umso beachtlicher, da diese Umstrukturierung auch noch sozial verträglich erfolgt ist, Dr. Botz. Das ist auch der Grund, sehr geehrte Damen und Herren, warum zwischen Kabinettsbeschluss und Umsetzung zwei Jahre vergangen sind. Die Aufgabenverlagerung von drei Mittelbehörden und die Umsetzung des Personals kann eben nicht im Schweinsgalopp durchgeführt werden. Wenn man sich noch erinnert, unter welchen unwürdigen Bedingungen die Forstabteilung des Ministeriums in der engen Baracke im Hinterhof dort drüben untergebracht wurde, dann weiß man, wo die Probleme sind. Erst vor wenigen Tagen haben sie neue Räumlichkeiten bekommen. Ich freue mich darüber.
Ich sage es auch deutlich, meine Fraktion, insbesondere der Arbeitskreis Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, der auch für die Fischerei zuständig ist, hat den Minister bei diesem Reformvorhaben von Anfang an unterstützt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass eine zweistufige Verwaltung in diesen doch recht kleinen Wirkungsbereichen aus der Sicht der Bürgernähe - und das sollte nicht nur hier ein maßgebliches Kriterium sein - die bessere und zukunftsfähigere Variante ist. Wir erwarten darüber hinaus weniger Bürokratie mit kürzeren Entscheidungswegen.
Die Debatte in der ersten Lesung und auch die Anhörung des Ausschusses haben die Probleme offenbart. Wir hatten mit der Landesforstdirektion in Oberhof zweifellos eine
funktionierende Mittelbehörde mit hoher Fachkompetenz der Behördenmitarbeiter, die auch Widerspruchsbehörde war, Dr. Botz. Jetzt, da dieser Puffer wegfällt und die maßgeblichen Vollzugsaufgaben in den unteren Behörden ablaufen werden, wird insbesondere bezüglich der Fischerei und auch der Jagd darauf aufmerksam gemacht, dass in den unteren Behörden die Kompetenz fehlt. Man sollte sich dann doch mal fragen, ob es denn sein kann, dass fehlende Sachkompetenz und Fachkompetenz durch eine übergeordnete Behörde dauerhaft kaschiert werden sollen. Jetzt müssen doch mal die Karten auf den Tisch gelegt werden. Die unteren Behörden - bei den Forstbehörden setze ich das voraus - sind jetzt gezwungen, sachgerechte Entscheidungen zu treffen. Ich bin auch überzeugt, dass ihnen dies gelingen wird, denn man muss auch Vertrauen zur Verwaltung aufbringen.
Die Leistungsfähigkeit einer Behörde steht in engem Zusammenhang mit den wachsenden Aufgaben. Ich verweise in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, dass in der Übergangsphase in Oberhof bzw. in der Fachbehörde in Gotha entsprechende Beratungskompetenz vom Land vorgehalten wird. Im Übrigen wird sich der Aufgabenzuwachs bei der unteren Fischerei- und Jagdbehörde bei den Landratsämtern in Grenzen halten, da auch auf die Widerspruchsverfahren in diesem Bereich verzichtet wurde. Dies setzt aber belastbare Verwaltungsentscheidungen voraus. Das hat wieder etwas mit der Kompetenz zu tun, die man sich erwerben muss. Und weil so viel dramatisch darüber geredet wurde, wie viel Verluste es für die Bevölkerung gibt, da muss man sich vor Augen halten, um wie viel Widerspruchsverfahren es sich im Jahr nun handelt. Das, was ich eben hier gehört habe, das müssen ja Unmengen sein.
Zehn ganze Widerspruchsverfahren. Die Qualität der Erarbeitung können wir doch auch nicht dadurch verbessern, dass wir in der unteren Behörde keine qualifizierten Leute haben, sondern die obere Behörde dann ständig das ausbessern muss. Das kann auf die Dauer doch nicht sein. Wir müssen bitte schön auch in den Landratsämtern dafür sorgen, dass qualifizierte Leute auf den Stellen sind, wofür sie auch bezahlt werden.
Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände, dass der Kostenzuwachs nicht durch die im Gesetz geregelten Ausgleiche gedeckt ist, können wir nicht mittragen, denn der Aufgabenzuwachs in der unteren Fischerei- und Jagdbehörde hält sich in Grenzen. Die Mehrzahl der Aufgaben geht in die oberste Behörde und ein weiterer Teil der fachtechnischen Aufgaben einschließlich Personal wird der ehemaligen Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft zugewie
sen. Wir wollten auch mit unserem Antrag der Umbenennung dieser Behörde in Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei nach außen deutlich machen, dass wir diese fachtechnische Behörde in ihrem Wirkungsbereich stärken wollen. Damit erhalten auch die unteren Behörden einen Anlaufpunkt, der die fachtechnischen Grundlagen liefert, um zu einer fundierten Verwaltungsentscheidung zu gelangen. Ich denke auch, dass dies im Sinne der Thüringer Angel- und Fischereiverbände ist, da bisher keine Fachbehörde namentlich dieses Segment abgedeckt hat. Ich bitte Sie namens der CDU-Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Nun zum Entschließungsantrag der PDS. Ich hatte es vorhin schon ausgeführt, da wurde im Ausschuss schon diskutiert und wir sind der Auffassung, jederzeit haben wir das Recht, uns mit Selbstbefassung einen Bericht geben zu lassen. Wir müssen das Ministerium tatsächlich nicht binden und uns sagen lassen, du musst uns in einem Jahr einen Bericht liefern, das können wir dann abfordern. Den zweiten Änderungsantrag der PDS-Fraktion, den Artikel 6 im Gesetzentwurf wieder zu streichen, das ist diese Geschichte mit dem Widerspruchsverfahren, lehnen wir auch ab aus den eben vorgetragenen Gründen. Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Eines vielleicht noch, damit wir an dieser Stelle noch einen Hinweis geben. Wir brauchen natürlich selbstverständlich auch über alle Landratsämter und kreisfreien Städte bis hin zum Ministerium möglichst gleiche Software und die wird in Mecklenburg-Vorpommern derzeit umgesetzt. Ich habe mit dem Innenminister darüber schon gesprochen, das ist üblich, dass sich die einzelnen Dienststellen abstimmen und - wo gemeinsame Software möglich ist - diese auch anschaffen. Das würde ermöglichen, dass Verwaltungsentscheidungen, Herr Kummer, nicht eine so und eine so getroffen wird, wir kriegen das dann in Zukunft vernünftig hin. Das hält sich auch in einem sehr praktikablen Preis. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Äußerungen des Landesvorsitzenden des Bundes der Vertriebenen am 9. November führten nun zum wiederholten Male dazu, dass wir uns hier mit diesem Thema befassen müssen. Die Vorredner haben dazu schon Ausführungen gemacht. Aber vielleicht darf ich zur Erhellung zu den Ansichten des Herrn Ramelow noch hinzufügen, dass der Kreisverband Hildburghausen von einer Frau geleitet wird, die heißt Grasmuck, und den Brief, den er erhalten hat, der ist unterschrieben von Herrn Kothe, eventuell zukünftiger Kreisvorsitzender. Ob er es dann wird, das wird sich dann noch zeigen. Wir müssen schon ein bisschen vorsichtig sein. Natürlich gab es, meine Damen und Herren, den vom Natio
nalsozialismus angezettelten Zweiten Weltkrieg, dort geschahen unzählige Verbrechen, aber es gab auch die Vertreibung und unermessliches Leid. Die aktuelle Sendereihe, darauf darf ich hinweisen, das ZDF zeigt Ausschnitte daraus. Aber beides darf man nicht vermischen oder gar gegeneinander aufrechnen. Wer dies tut, stellt sich ins Abseits der Gesellschaft und bringt den BdV in eine Ecke wo er nicht hingehört.
Irgendwo habe ich das Gefühl, dass man versucht uns einzureden, wenn der BdV in einer rechten Ecke steht, da sind auch die, die ihn vielleicht unterstützen und fördern in einer rechten Ecke zu suchen, und dem müssen wir widersprechen.
Der Bundesverband des BdV konnte gar nicht anders handeln als, wie allen bekannt ist, Herrn Latussek auf seiner außerordentlichen Bundesversammlung am 29.11. seines Amts zu entheben als Vizepräsident. Herr Latussek hat damit den BdV insgesamt in eine unverkennbar schwierige Position gebracht. Es gibt, das wissen Sie, viele berechtigte Anliegen der Heimatvertriebenen, die umgesetzt werden müssen,
aber wie kann man die denn umsetzen, wenn niemand mehr bereit ist, mit einem über das Thema zu reden. Und da ist eigentlich das Problem. Herr Dr. Latussek, und das darf ich hier an dieser Stelle ausdrücklich sagen, hat sich beim Aufbau des Bundes der Vertriebenen in Thüringen in den letzten zehn Jahren große Verdienste erworben. Natürlich mit der Förderung des Freistaats, das wollen wir auch nicht verhehlen, das wir das sehr unterstützt haben.
Aber, Herr Ramelow, auf die großen Verdienste, die anerkannt werden, lässt sich natürlich auch zumeist die Reaktion der Mitglieder zurückführen. Alles andere muss man versuchen nicht überzubewerten, man muss in der Diskussion bleiben. Aber hier ist die Ursache die großen Verdienste und die werden anerkannt von den Mitgliedern. Mancher Verband wünschte sich solche treuen Mitglieder. Ich habe das jetzt nicht negativ gemeint, bitte, verstehen Sie mich nicht falsch und wollen Sie mich bitte auch nicht falsch verstehen. Wir müssen natürlich an dieser Stelle darüber nachdenken, wie es in Zukunft mit der Förderung des BdV im Freistaat weitergeht. Herr Dr. Latussek und der Landesvorstand des BdV sind die eine Seite, die Heimatvertriebenen in den Orts- und Kreisverbänden, in den Landsmannschaften und in den e.V.'s sind eine an
dere Seite.
Nachdem Herr Dr. Latussek seinen Rücktritt erklärt hat, müssen die Gespräche mit dem Landesvorstand geführt werden. Eines ist jedenfalls sicher, die CDU-Fraktion steht nach wie vor zu den Anliegen der Heimatvertriebenen, wird auch die notwendige Unterstützung absichern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Vertreibung der Deutschen ist eine offene und ungelöste Menschenrechtsfrage. Der BdV muss in Zukunft in Europa beim Aufbau des gemeinsamen Hauses eine bedeutende Rolle spielen. Es ist wichtig, die Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen. Es gehört natürlich auch dazu, mit den EUBeitrittsländern darüber zu diskutieren, dass solch ein Haus Europa ein Fundament benötigt, welches auch aus Wahrhaftigkeit besteht. Viele Fragen sind da im Vorfeld noch zu klären, ich will das nur anreißen: Niederlassungsfreiheit, Recht auf die Heimat, oder wie wird mit völkerrechtswidrigen Dekreten zukünftig umgegangen,
ich nenne da beispielsweise die Beneschdekrete. Eine andere erhebliche Aufgabe des BdV besteht darin, der Jugend hier bei uns nahe zu bringen, welches große Leid braune und auch rote Diktaturen zur Folge haben können.
Aus eigenem Erleben können die Heimatvertriebenen das der Jugend rüberbringen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den wir berücksichtigen müssen, sind die Aufbauleistungen der Vertriebenen. Auch das muss der jungen Generation klar gemacht werden. Im Geschichtsunterricht muss über Flucht und Vertreibung gesprochen werden, das geschieht ja, aber es muss auch darüber gesprochen werden, welche historischen Leistungen die Heimatvertriebenen beim Aufbau des zerstörten Deutschland erbracht haben, auch bei uns hier in Thüringen.
Es muss darüber gesprochen werden, dass die Charta der Heimatvertriebenen, es wird so oft vergessen, die ausgestreckte Hand der Heimatvertriebenen für die Nachbarvölker zur Versöhnung ist.
Das sind historische Dokumente. Es gäbe sicherlich hier noch vieles auszuführen, aber da reicht die Redezeit nicht. Eines lassen Sie mich zum Schluss noch sagen: Die Heimatvertriebenen haben es verdient, weiter von uns Unterstützung zu bekommen, aber es ist auch notwendig, dass
jetzt im Landesverband des BdV die richtigen Weichen dazu gestellt werden.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, 12.00 Uhr, ich will versuchen, dem Spruch von gestern früh heute Folge zu leisten und außerdem sehen Sie hier einen fast glücklichen Ausschussvorsitzenden für Landwirtschaft und Forsten. Welcher Ausschussvorsitzende kann das noch so nachvollziehen, solche Einigkeit in den Reihen zur Politik der Landwirtschaft,
die wir hier im Freistaat gestaltet haben und nur Lob für den Minister, das ist doch wunderbar. Ich freue mich darüber, das veranlasst mich auch, so habe ich das verstanden, Dr. Botz, es gab keinerlei Kritik bis auf das Bundesnaturschutzgesetz, da können wir uns ja streiten, da haben wir eine andere Auffassung und ob wir impfen oder nicht impfen, darüber können wir sicherlich auch noch einmal reden, aber insgesamt habe ich die Diskussion schon so positiv verstanden. Ich bin richtig zufrieden. Der Minister hat ein paar Ausführungen gemacht, nachwachsende Rohstoffe, da muss ich die Gelegenheit nutzen, ein paar Dinge anzusprechen, die mich dabei schon noch berühren. Diskutieren, überzeugen, interessieren, das sind dabei die wichtigsten Schlagwörter, die müssen wir dabei im Auge behalten und die neuste Entwicklung zeigt ja richtig, wie das nach vorn gehen kann, Beispiel Biodiesel. Die Nachfrage ist so dramatisch gestiegen, dass wir es kaum noch schaffen, aber es gibt natürlich da auch Problemfelder, die man dabei ansprechen muss. Ein Problemfall ist tatsächlich beim Biodiesel, dass es keine europäische Norm dafür gibt. Es gibt nur so etwas wie eine deutsche Vornorm, die nun seit 5 Jahren da ist und von Brüssel nach Deutschland und immer wieder hin und her geschoben wird. Das ist ein riesiges Problem, denn zurzeit kann jeder kaufen und mischen und mixen und an Biodiesel anbieten, was er gern lustig ist. Das führt am Ende dazu, dass die Fahrzeughersteller darüber nachdenken, ob sie ihre Freigabe für die Motoren zurückziehen oder nicht. Wer sich heute ein Auto kauft und die Entscheidung für nachwachsende Rohstoffe trifft, will wohl überlegt das machen. Diese Verunsicherung ist wirklich dramatisch. Hier ist ganz wichtig, dass da was geschieht. Es ist der richtige Weg, den wir hier im Freistaat gehen, dass wir uns voll konzentrieren auf die Pflanzenölgeschichte, auf Raps, da kann man als gleiches Grundprodukt, Vorprodukt auch mit gleichen Ergebnissen dann rechnen nach der Veresterung. Das ist richtig, wir müssen vielleicht einmal darüber nachdenken, ob wir da nach dem Motto "Thüringer Qualität" werben oder wie auch immer für unseren Biodiesel. Das wäre einmal, denke ich, interessant. Interessant ist natürlich auch, dass viele, wir müssen mit gutem Beispiel vorangehen, und das macht auch das Landwirtschaftsministerium. Ich weiß wohl, dass von den 15 Fahrzeugen 11 mit Biodiesel fahren und die restlichen werden jetzt umgerüstet beim Aussonderungsprogramm. Viele andere Ministerien holen auch den Biodiesel dort an der Tankstelle, das ist richtig und auch wichtig als Beispiel gebend. Produzieren tun wir derzeit in Niederpöllnitz, in Henningsleben, in Bösleben, in Apolda und in Themar. In Nordhausen, in Rudolstadt und in Schmölln sind noch Anlagen im Bau und in der Planung, kaltgepresstes Öl, Veresterung dann auch in Rudolstadt. Ich denke, wir können eine ganze Menge machen und schaffen wir auch.
Ein weiterer Punkt, den ich gern ansprechen möchte, ist vom Fachbaurat aufgegriffen worden, Sie wissen das. Wir haben dem Ministerium unseren Standpunkt zu nachwachsenden Rohstoffen überreicht und dabei hingewiesen, dass
es notwendig ist, die Förderprogramme einmal zusammenzufassen zu einem Punkt und Vorschläge für ein eigenes Programm zu machen. Herr Minister, Sie haben davon auch gesprochen vorhin. Sie haben alles zusammengefasst und eine Broschüre herausgeben über das Ministerium. Das ist schon sehr beeindruckend, das hat selbst die Mitarbeiter im Fachbeirat beeindruckt, dass wir im Prinzip fast alles abdecken können mit Förderprogrammen, EU, Bund, Aufbaubank - 47 insgesamt. Was sehr beeindruckend ist, wir können fast alle Sachen fördern. Man muss nur, und deshalb war es wichtig, dass wir das einmal zusammengefasst haben, durchsteigen durch diesen Dschungel an Fördermöglichkeiten, die es da nun überall gibt. Mit dieser Broschüre, die nun für jeden zugänglich ist, und in den Landratsämtern zur Verteilung ausliegt, Gott sei Dank gibt es viele Möglichkeiten, für jeden Nutzer ist das eine Anleitung, sich dort Beratungshilfe zu holen.
Was allerdings offen geblieben ist - und das soll eigentlich das Förderprogramm für Thüringen werden -, ist die Begleitung der Einführung in die Produktion wissenschaftlich. Das ist ein bisschen schwierig. Das ist ganz wichtig und da erwarten wir natürlich nicht, dass dort Anträge in Massen kommen. Aber wenn die Anträge kommen und sie sachlich geprüft sind, dann müssen wir natürlich am Ende auch ein bisschen Geld in die Hand nehmen und das Programm durchziehen. Die Vorbereitungen für die im Haushalt 2001 sind ja da, so dass das gemacht werden könnte. Ich rechne damit, dass wir dieses Programm dann von der EU auch notifiziert bekommen, so dass es wirken könnte.
Eine große Möglichkeit ist die Bio-Energie-Geschichte. Darüber ist schon vieles gesprochen worden. Wir haben da eine ganze Menge schon erreicht, 3 Prozent, sagen Experten, vom Primärenergieverbrauch machen wir in Thüringen schon mit Bioenergie. Das ist schon traumhaft im Vergleich, wenn man überlegt, was wir nur dafür ausgeben, was wir machen. Ich will das Beispiel ruhig noch bringen. Der Freistaat Bayern gibt, um seine nachwachsenden Rohstoffe, diese ganzen Gechichten einmal bekannt zu machen in der Öffentlichkeit und Kongresse durchzuführen, mal einfach locker 20 Mio. DM aus. Wenn ich daran denke, mit wie wenig Geld wir das hier für Thüringen machen, da müsste man echt mal drüber nachdenken. Wir brauchen uns wirklich nicht zu schämen. Wir sind, der Minister hat es gesagt, bei Heil- und Gewürzpflanzen führend und da lässt sich die Reihe ohne weiteres fortsetzen.
Wir haben allerdings, und das ist sehr interessant und sicherlich wird es auch Sie interessieren, so eine Projektreihe mal gemacht "Thüringen innovativ", um neue Produkte und Technologien auch auf den Markt zu bringen, um mal zu unterstützen. In diesem Zusammenhang haben wir uns in der letzten Sitzung mal vorstellen lassen die Geschichte Produktion von Holzpellets. Das wird derzeit nur in Österreich gemacht. Das scheint für Thüringen eine ganz interessante Geschichte zu werden. Wir haben uns entschlossen, das auch durchzuziehen,
weil es nämlich jetzt ein neues Produkt ist, es neue technologische Möglichkeiten gibt und wir müssen beachten, wir kommen jetzt in eine Phase, wo auch die privaten Eigenheimbesitzer anfangen, darüber nachzudenken, ob sie ihre Ölkessel rausschmeißen. Genau hier in diese Lücke könnte diese Holzpelletgeschichte reinpassen, weil es auch nicht mehr Platzbedarf ist wie so eine Ölheizung. Deshalb wollen wir das forcieren und natürlich auch mit den Qualitätsrichtlinien, die die Österreicher schon haben. Das ist ganz wichtig, dass wir das bei uns auch durchziehen. Ich denke einmal, das ist ganz klar, wir müssen uns in der nächsten Zeit noch einmal um diese Biodiesel-DIN dringend kümmern, wir müssen weiterarbeiten in der Öffentlichkeitsarbeit, wir müssen das Förderprogramm durchziehen und eben als Aktivität die aktuell ist, die Holzpellets einmal unterstützen. Ich denke, da können wir in Thüringen wieder ein Stückchen weiterkommen. Es ist hilfreich insgesamt. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe erstmal ganz interessiert zugehört, was so alles vorgetragen wird. Mein lieber Herr Gesangsverein, da muss was los sein in Nordhausen.
Da wird der Landesregierung mehr oder weniger unterstellt, so kann man es doch am Ende formulieren, als hätte sie der Gipsindustrie schon den gesamten Südharz verkauft.
So ein Eindruck kann dann entstehen, wenn man die Diskussion verfolgt, es ist schon ein Stückchen haarsträubend. Ich erinnere nur daran, meine Damen und Herren, in der letzten Legislaturperiode haben wir darüber diskutiert Günsdorf, Riesendemonstrationen vor der Staatskanzlei, alle Parteien haben mitgemacht, Dr. Dewes hat draußen gesprochen, wissen wir doch noch - und da hat die Landesregierung dem Verkauf durch die Treuhand nicht zugestimmt, Günsdorf. Das Unternehmen ist in Klage gegangen und der Freistaat hat die Klage verloren und der Freistaat ist in Widerspruch gegangen - also ein schwebendes Verfahren. Wo man hier die Idee hernimmt, die Landesregierung verkauft den Gips an die Industrie und lässt den Naturschutz beiseite, weiß ich nicht, das ist an den Haaren herbeigezogen.
Ständig wird vor Ort verlangt und heute auch wieder - ich habe das in einer Rede gehört -, endlich sollten sich die Behörden doch mal zum Stand des Verfahrens am Kuhberg äußern. Also das ist die Aufforderung, den Gips schon gleich wegzugeben. Das ist die glatte Aufforderung dazu. Wenn sich eine Behörde im laufenden Verfahren dazu äußert, ist das die beste Voraussetzung für den Gegner, die Klage zu gewinnen.
Was soll diese Aufforderung? Ist das der Einstieg in die nächste Diskussion dann wieder, wenn es dann verloren gegangen ist, oder wie soll das funktionieren? Also Leute, Leute, Leute.
Zu den weißen Flecken gestatte ich mir noch mal etwas zu sagen. Wie wollen wir sie denn nun haben, die weißen Flecken? Auf der einen Seite weg, alles Naturschutz. Wir machen aus dem Weißen alles Naturschutz, aber in Günsdorf, liebe, verehrte Frau Becker, dort will Neustadt einen Golfplatz bauen.
Was denn? Das ist Günsdorf, das ist das weiße Fleckchen. Und wenn der Naturschutz draufgelegt ist, ist Feierabend. Tja, wir müssen uns bitte mal entscheiden, was wollen wir denn. Wollen wir bitte schön das machen oder wollen wir das machen. Ich bin der Auffassung, diese weißen Flecken, das soll vor Ort entschieden werden.
Und es soll dann entschieden werden, wenn die Entscheidung ansteht und reif ist. Also wir sind uns doch einig im Nordthüringer Raum, wir wollen Gipsabbau nicht mehr erweitern lassen.
Wir wollen nur noch dort, wo bereits angeritzt ist, weiterarbeiten lassen. Da gibt es Konsens, da gibt es keinen Dissens, da sind wir uns alle einig. Deswegen versteht kein Mensch diese Hektik, die da veranstaltet wird, kein Mensch.
Wir müssen nur versuchen, die möglichen Wege zu gehen. Dann nützt es nichts, wenn wir ständig Klamauk veranstalten,
sondern man muss seriös an die Geschichte herangehen.
Zur Goldenen Aue gestatte ich mir noch zwei Worte. Also Leute, im Landkreis Nordhausen haben wir elf Industriegebiete. Ich habe den Standortatlas da auf dem Tisch liegen. Das ist eine Antwort an die Frau Becker vom Wirtschaftsministerium, glaube ich, sogar gewesen, jetzt neulich erst. Da sind die Größenordnungen bis 1,5 ha.
Im Innenstadtbereich. Und dort - jetzt frage ich mal ernsthaft - Arbeitsplätze auf 1,5 ha einen Industriebetrieb anzusiedeln. Also, wenn wir jetzt ehrlich sind, brauchen wir nicht darüber diskutieren. Es ist zwingend erforderlich, bei 9.000 Arbeitslosen in unserem Landkreis, dass wir über Industrie reden. Da muss man sich einmal verständigen, wie es geht. Da müssen wir Plätze suchen und nun haben sich zusammengetan, Frau Becker,
die Stadt Nordhausen, regiert von SPD-Oberbürgermeisterin Rinke, die ich sehr verehre,
und dazu kommt die Verwaltungsgemeinschaft Goldene Aue. Die bilden nun eine Planungsgemeinschaft und wollen dort ein Industriegebiet machen.
Jetzt reden sie natürlich erst einmal mit niemandem, sondern setzen sich ins stille Kämmerlein und machen und planen und dann, wenn sie wissen, wie sie es wollen, gehen sie hinaus und dann regen sich natürlich die Bürger auf und sagen, ihr seid natürlich an uns vorbeimarschiert und habt uns nicht gefragt, wir hätten es so nicht gemacht, es gibt da vielleicht viel bessere Möglichkeiten und, und, und - das ist nicht passiert -, im heimlichen stillen Kämmerlein machen wir uns ein Industriegebiet und dann wundere ich mich immer, Herr Dr. Zeh, wir bekommen dann immer Briefe oder in der Zeitung steht, wir sollen uns äußern, wie wir zu mehr Demokratie stehen und Bürgerbeteiligung an Vorhaben - so wird es uns vorgemacht, wie es geht.
Ich denke, wir haben da wirklich ein bisschen ein Problem. In der Goldenen Aue vor zwei Jahren, dass man jetzt das Interesse an der Landwirtschaft entdeckt, das verwundert mich.
Vor zwei Jahren, Frau Becker, es tut mir Leid, aber es ist so. Sie sind mit einem Ordner "Biosphärenreservat" durchs Land gelaufen
und da steht wörtlich drin, die Goldene Aue...
Ja, wer den Auftrag gegeben hat, ist ja erst einmal zweitrangig. Man muss die Schlussfolgerungen daraus ziehen. Da steht drin, hören Sie hin, meine Damen und Herren: "Die Goldene Aue ist eine Agrarsteppe." Die gilt es zu zerschlagen. Die muss unter Naturschutz gestellt werden. Nur dann wird es richtig.
Jetzt plötzlich, Frau Becker, da passt es gerade einmal in den Kram rein, da sind die Hektar landwirtschaftliche Nutz