Zu dem Entschließungsantrag der SPD-Fraktion: Lieber Herr Dr. Botz, selbstverständlich ist auch über die Schäden gesprochen worden, aber nicht nur. Und das ist nicht der Hauptgrund, warum wir das Gesetz machen. Ihr Antrag hebt aber darauf ab. Aber eigentlich ist er gedacht, das Gesetz einmal zwei Jahre hinzuschieben und es eigentlich zu beerdigen. Das können Sie wirklich ernsthaft nicht von uns verlangen, dass wir dem zustimmen. Ich habe meiner Fraktion empfohlen, Ihrem Entschließungsantrag nicht zuzustimmen.
Ich bitte noch einmal um Zustimmung für dieses Gesetz. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, den Tourismus in Thüringen nach vorn zu bringen im Interesse aller und in einem fairen Ausgleich aller beteiligten Gruppen. Das war unser Ziel.
Damit ist die Rednerliste abgearbeitet. Herr Minister noch einmal? Habe ich richtig gesehen, möchten Sie? Nicht, dann kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Herr Abgeordneter Stauch.
Dann werden wir namentlich über dieses... Nein, erst einmal über die Beschlussempfehlung - auch schon namentlich, ja? Gut, dann namentliche Abstimmung über die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/2931. Es wird im Moment über die Beschlussempfehlung abgestimmt.
Sind alle Stimmkarten eingesammelt? Herr Jaschke noch. Gut, also notfalls muss sie dann aussortiert werden, wenn es doppelt sein sollte. Aber jetzt Tempo - die Abstimmung ist gleich geschlossen. Es wird bereits angefangen auszuzählen, es ist Ende!
Also, dann darf ich Ihnen das Ergebnis verkünden: Es gibt 60 abgegebene Stimmen, davon waren 39 für die Beschlussempfehlung, 20 dagegen, 1 Enthaltung - damit
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2432 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung, auch dies in namentlicher Abstimmung. Dann bitte ich auch hier wieder die Karten einzusammeln.
Die Zahl der Mitstimmenden hat sich erhöht auf 65. Es sind 41 Jastimmen abgegeben, 23 Neinstimmen, 1 Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen (na- mentliche Abstimmung Anlage 2).
Ja, also dann, wer die Zustimmung zum Gesetzentwurf dokumentieren möchte durch Schlussabstimmung mit Aufstehen, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Die Gegenprobe. Danke. Enthaltungen? Gut, dann mit Mehrheit in der Schlussabstimmung so angenommen und wir können dieses Thema verlassen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt... Ach so, Entschuldigung, Entschließungsantrag, selbstverständlich, den wollen wir nicht unter den Tisch fallen lassen.
Es kommt jetzt der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2968. Wir stimmen unmittelbar über den Entschließungsantrag ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann ist das mit Mehrheit so abgelehnt. Damit schließe ich jetzt den Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Änderung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Jagd-, Forst- und Fischereirechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2729 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten - Drucksache 3/2930
dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3005 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3007 ZWEITE BERATUNG
Berichterstatter ist der Abgeordnete Primas. Herr Abgeordneter Primas, ich bitte Sie um den Bericht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 10. Oktober 2002 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden. Der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat den Gesetzentwurf in seiner 46. Sitzung am 14. November und in seiner 47. Sitzung am 5. Dezember beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Im Ergebnis der Anhörung kamen immer wieder zum Tragen die Fragen der Kosten, die auf die unteren Behörden zukommen, die Frage des Widerspruchsverfahrens wurde ständig angesprochen, wie das geregelt wird. Das ist allerdings in Artikel 6 des Gesetzes selbst schon geklärt. Aus diesem Grund wurden Änderungsanträge eingebracht. In Artikel 2 nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 eingefügt, in den § 41 Nummer 3 werden die Worte "Landesanstalt für Wald- und Forstwirtschaft" durch die Worte "Thüringer Landesanstalt für Wald, Jagd und Fischerei" ersetzt und 2. regelt das In-Kraft-Treten zum 1. Januar 2003.
Es wurde noch eine Beschlussempfehlung von der PDS in den Ausschuss eingebracht, die darauf abzielte, jährlich einen Bericht von der Landesregierung zu erlangen und sicherzustellen, dass die Mitarbeiter weitergebildet werden. Dieser Antrag insgesamt wurde mit dem Hinweis auf das Selbstbefassungsrecht im Ausschuss abgelehnt. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und der Beschlussempfehlung.
Das war die Berichterstattung. Wir kommen zur Aussprache. Als Erster hat Herr Abgeordneter Dr. Botz, SPD-Fraktion, das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man mit Fachleuten über die seit dem 5. September 2000 im Kabinett beschlossene Auflösung der Landesforstdirektion spricht, stößt man immer wieder auf Fragen, die z.B. lauten: Warum ist diese Auflösung eigentlich erforderlich und wem nützt sie denn eigentlich zu diesem Zeit
punkt? Einerseits bleibt der Freistaat bei der Dreistufigkeit im Verwaltungsaufbau, andererseits geht er im Geschäftsbereich eines Ministeriums zur Zweistufigkeit über. Das widerfährt in erster Linie einer kleinen Behörde, die erst seit 1995 de facto in dieser Form besteht und noch 1996 durch die Bestätigung des Organisationsgutachtens der Landesforstverwaltung sanktioniert wurde. Anfangs wurde von Einsparpotenzialen gesprochen und dem offensichtlichen Nutzen, den der Übergang zur Zweistufigkeit mit sich bringen würde. Vom normalen Menschenverstand möchte man diesen Argumentationen auch sofort folgen; wenn das aber so wäre, hätte man das doch sicher mittels einer vorangehenden Analyse und Bewertung der in der Direktion zu erledigenden Aufgaben leicht nachweisen können. Merkwürdigerweise wurde eine solche kritische Gesamtanalyse der vier Aufgabenbereiche, um die es hier geht, aus dem Ministerium heraus immer abgelehnt. Es wäre doch sicher hilfreich nicht zuletzt auch für uns als Mitglieder des zuständigen Ausschusses gewesen, vorab eine Analyse der Qualität der Arbeit der Landesforstdirektion als obere Forstbehörde, als obere Jagdbehörde, als obere Fischereibehörde und als Betriebsoberleitung des Landesforstbetriebs an die Hand zu bekommen. Von Einspareffekten spricht inzwischen keiner mehr, da der Übergang von der Drei- zur Zweistufigkeit in diesen Bereichen eben nicht so einfach geht, wie es klingt. Am einfachsten ist das sicher noch im Forstbereich, wo man in den unteren Behörden fast überall auf ausreichend qualifizierte Mitarbeiter zurückgreifen kann. Dort, meine Damen und Herren, bleibt allerdings das Problem, dass ein und dieselbe Behörde, manchmal auch ein und dieselbe Person, Bescheide erlässt und gleichzeitig auch zukünftig als Widerspruchsbehörde fungiert. Sehr viel schwieriger wird es hingegen in den Bereichen Jagd und Fischerei. Hier gibt es, und auch das wird ja nicht bestritten, noch erhebliche Kompetenzunterschiede zwischen den verschiedenen unteren Behörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten. Dem wollen Sie nun mit der zeitlich unbefristeten Bildung eines so genannten Expertenpools, oder auch als Koordinierungsgruppe bezeichnet, die irgendwo frei schwebend eigentlich dritte Stufe bleibt, aber als solche natürlich nicht mehr bezeichnet wird, entgegentreten. Inwiefern dieses komplizierte System von Umsetzung, Abordnung, Versetzung, Aufgabenverlagerung ab Januar 2003 eine qualitätsgerechte Erfüllung der bisher effizient erledigten Aufgaben garantieren soll, bleibt schleierhaft. Fest steht eigentlich nur, dass der Schulungsbedarf auf jeden Fall sehr kurzfristig in den unteren Behörden, besonders auf dem Gebiet der Jagd und der Fischerei, erheblich sein wird
Eines muss man leider auch feststellen: Mit dem mehr als zweijährigen Schwebezustand, in den Sie die Mitarbeiter der Landesforstdirektion seit September 2000 versetzt haben, ist ein erheblicher Schaden hinsichtlich der Motivation der Betroffenen eingetreten. Herr Minister,
Als sehr problematisch ist generell die zwangsläufige Aufsplittung der bisher einheitlichen Rechtsanwendung in einer Behörde anzusehen. Zukünftig besteht natürlich die Gefahr, dass es zu ein und demselben Vorgang unterschiedliche Ermessensauslegungen geben wird. Was den Bereich Jagd und Fischerei angeht, soll es ja zukünftig kein Widerspruchsrecht mehr geben, sondern den Betroffenen nur noch der Klageweg offen stehen. Meine Damen und Herren, daraus werden mit Sicherheit Mehrkosten zulasten der öffentlichen Haushalte und auch Verdruss beim betroffenen Bürger erwachsen. Wir wissen doch alle, wie langwierig solche rechtlichen Auseinandersetzungen mit all ihren negativen Konsequenzen immer wieder sein können.
Meine Damen und Herren, was die Kosten der Auflösung betrifft, so haben sich sowohl der Landkreistag als auch der Gemeinde- und Städtebund in der kurzfristig angelegten schriftlichen Anhörung entschieden gegen die im Gesetzentwurf enthaltenen Aussagen zur Erstattung der Kosten im Zuge der Aufgabenübertragung an die Landkreise und kreisfreien Städte gewandt. Die Diskrepanz zwischen dem von der Landesregierung ins Auge gefassten Betrag insgesamt, also für alle Untergliederungen, alle kreisfreien Städte und Landkreise, in Höhe von 97.000 und den von der anderen Seite für jede dieser 23 Einheiten ins Auge gefassten 69.000 ( render Unterschied, den man sich eigentlich nicht erklären kann. Wie auch immer - irgendwo dazwischen wird es ja liegen, meine Damen und Herren. Für eine rechtzeitige, vernünftige Abstimmung von Seiten des zuständigen Ministeriums mit denjenigen, auf die man ja Zuständigkeiten überlagert, spricht das auf keinen Fall.
Meine Damen und Herren, man könnte, was die Konsequenzen dieser Auflösung im Detail betrifft, noch sehr viele interessante Probleme anführen, aber dafür fehlt uns auch angesichts des Zeitpunkts hier die Zeit. Ich will uns das deshalb ersparen. Für uns in der SPD-Fraktion ist aber klar, das Ministerium und maßgebliche Mitglieder der CDU-Fraktion wollen unbedingt diese Behörde zu diesem Zeitpunkt auflösen. Die tatsächlichen Gründe dafür bleiben zum erheblichen Teil im Dunklen. Der Wille dazu wurde früh verkündet, völlig unzureichend begründet und die Umsetzung in die Tat bisher miserabel praktiziert. Die Konsequenzen werden insbesondere im Bereich der Jagd und der Fischerei auf lange Zeit zu einer realen Verschlechterung der bisher beherrschten Verwaltungsabläufe führen.
Ein erheblicher Teil der Kosten wird auf Dauer bei der kommunalen Ebene hängenbleiben. Bürger und Unternehmen werden zumindest mittelfristig Abstriche hinsichtlich der Berechenbarkeit und der Qualität von Verwaltungsakten in diesen Bereichen hinnehmen müssen. Die Mitarbeiter von funktionierenden Verwaltungen werden ohne Not demotiviert. All das sind, kurz zusammengefasst, die Gründe, weshalb meine Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmen kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf bildet die Grundlage für die Auflösung der Landesforstdirektion Oberhof und damit der oberen Jagd-, Forst- und Fischereibehörde. Das Ziel des Gesetzes ist der zweistufige Verwaltungsaufbau in diesem Bereich. Das sehen wir grundsätzlich positiv. Aber, meine Damen und Herren, eine solche Umstrukturierung sollte schon Vorteile mit sich bringen. Um diese Vorteile zu ermitteln, forderten wir eine Anhörung. Dabei fielen unsere Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion aus allen Wolken. Uns wurde auch klar warum, spätestens mit der Anhörung, denn die ging nicht positiv für diesen Gesetzentwurf aus. In der Anhörung wurde Folgendes klar: Es gibt erstens keine Kostenverringerung beim Land. Zweitens: Nach Aussagen des Gemeinde- und Städtebundes haben die Kreise und kreisfreien Städte mit 69.000 .kosten zu rechnen oder, wenn wir die Variante des Landkreistags nehmen, mit 30.000 . .terium dagegen geht nur von 4.000 Mehrkosten aus. Der Landkreistag hat wegen dieser Diskrepanz verfassungsrechtliche Bedenken.
Der Waldbesitzerverband, Herr Primas, hält die personelle und finanzielle Stärkung der unteren Behörden für notwendig. Das heißt also, auch er sieht einen höheren Finanzbedarf als die Landesregierung. Der Bund Deutscher Forstleute und der Hauptpersonalrat Forsten befürchten Kompetenzverluste in der Verwaltung und der Bund Deutscher Forstleute geht von häufigeren Klagen aus, die - und das steht in seiner Zuschrift - zu einem Imageverlust und Bürgerverdruss führen werden. Es werden vermehrt unterschiedliche Entscheidungen der unteren Behörde befürchtet. Der Verband für Angeln und Naturschutz schrieb in seiner Zuschrift: "Der Gesetzentwurf geht in die falsche Richtung. Neue Anforderungen, wie die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes, der Wasserrahmenrichtlinie und der FFH, werden nicht berücksichtigt." In einer neuen
Zuschrift nach der Dienstberatung mit den unteren Fischereibehörden am 27. November in Gehren, ich möchte zitieren: "Zusammenfassend hat diese Veranstaltung unsere bisherigen Bedenken bezüglich der Realitätsferne einer ausreichenden Qualifizierung der unteren Fischereibehörde auf fischereifachlichem Gebiet erhärtet." Der Verband für Angeln und Naturschutz führt dann noch aus, dass er die Gesetzesänderung als verantwortungslos sieht.
Der Einzige von den schriftlich Angehörten, der keine Einwände hatte, war der Jagdverband. Der einzige Vorteil dieses Gesetzentwurfs, der von der Landesregierung ausgeführt werden konnte, war die Verkürzung der Wege zwischen der obersten und der unteren Behörde. Für uns die wichtigsten Nachteile sind der befürchtete Kompetenzverlust; die Mittel, die für die unteren Behörden vorgesehen sind, reichen weder für neues Personal noch für eine ausreichende Qualifizierung. Ein weiterer wichtiger Nachteil ist für uns, dass Widersprüche im Bereich der Jagd und der Fischerei einfach abgeschafft werden. In Zukunft muss also bei Problemen mit einem Bescheid der unteren Behörden gleich zum Verwaltungsgericht gegangen werden. Das bedeutet zwei Jahre Dauer, denn so lange liegen die Entscheidungen dort. Ich kann Ihnen sagen, wenn ich das mit einem Hegeplan erlebe, in zwei Jahren ist das Thema schon lange vom Tisch.
Diese Entscheidung bei den Widersprüchen führt natürlich auch dazu, dass die Prüfung des Behördenhandelns ebenfalls nicht mehr stattfindet. Es ist also eine Abschaffung der Selbstkontrolle. Aber, ich glaube, das scheint dem einen oder anderen ganz gut zu passen.
Wir haben es also mit einem Demokratieverlust zu tun, denn viele Betroffene werden über die Hürde Gericht nicht springen, da damit auch höhere Kosten verbunden sind.