Protokoll der Sitzung vom 30.01.2003

Was unserer Meinung nach auch problematisch ist an diesem Gesetz, ist die Tatsache, dass es kaum einen externen Zugang zur Weiterbildung geben kann. Auch dieses ergibt sich wieder aus der Tatsache des Eigenbedarfs, den die Kliniken letztendlich hier mit befördern bzw. die Ausbildungseinrichtung und die Frage einer fachlichen Art, wie viel notwendiges Wissen, wie viel Voraussetzungen muss jemand bringen, um auch extern an Weiterbildungen teilzunehmen, wenn er gegenwärtig nicht in dem Beruf ist. Hier ist tatsächlich nach der Fachausbildung gerade junger Frauen nach Kindererziehungszeiten zu fragen, die nicht in der Lage sind, in einer Klinik oder einer Pflegeeinrichtung zu arbeiten. Wie wollen wir das regeln, wenn letztendlich die Weiterbildung an die Tatsache des Arbeitens in einem Angestelltenverhältnis in so einer Einrichtung gebunden ist? Auch dort sehen wir, dass wir schauen müssen, wie sich das in den nächsten Jahren gestaltet.

Ein letzter Versuch, den die PDS-Fraktion als den einzigen Änderungsantrag bei diesem Gesetz in die Ausschussdebatte eingebracht hat, ist die Tatsache, dass wir gesagt haben, wir wollen nicht mehr das Landesverwaltungsamt als Regelungsbehörde binden, sondern das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit soll für diese Weiterbildung und gesetzlichen Regelungen auch in der Umsetzung verantwortlich sein. Alle reden immer von Verwaltungsreformen, die sind garantiert noch lange nicht in dem Topf, wo sie ausgekocht werden müssten. Wir sind der Meinung, diese Ablehnung unseres Änderungsantrags hindert uns nicht, diesem Gesetz, das wir endlich brauchen, zuzustimmen. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe also die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2717 in zweiter Beratung. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses hat die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht sehr einmütig aus. Gegenprobe. Stimmenthaltungen? Dem Gesetzentwurf ist einstimmig zugestimmt worden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das geschieht in der gleichen Einmütigkeit. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir können den Tagesordnungspunkt 4 abschließen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf

Thüringer Bergbahngesetz (ThürBBahnG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3019 ERSTE BERATUNG

Herr Minister Schuster wird den Gesetzentwurf begründen. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Bergbahngesetz soll im Freistaat die Rechtsgrundlage für das Betreiben sowie die Durchführung von technischen Änderungen und den Neubau von Liftanlagen schaffen. Diese Gesetzesinitiative wird aufgrund der technischen Entwicklung notwendig. Zugleich soll damit die Richtlinie des Europäischen Parlaments über Seilbahnen, über den Personenverkehr in staatliches Recht umgesetzt werden. Gegenwärtig gilt für die Bergbahnen im Freistaat noch eine Rechtsnorm der ehemaligen DDR als Landesrecht gemäß Einigungsvertrag fort. Diese Vorschrift aus dem Jahre 1971 regelt lediglich die technischen Grundsätze für Seilbahnen. Sie ist aber inzwischen technisch überholt und entspricht nicht mehr den EU-Vorgaben. Ferner fehlten bisher eindeutige Regelungen zur technischen Prüfung und Überwachung sowie zur staatlichen Aufsicht. Regelungsbedarf besteht auch hinsichtlich der technischen Änderungen bei Anlagen, die Bestandsschutz genießen. Schließlich soll auch das noch bestehende DDR-Recht als Übergangsrecht Eingang finden in die Thüringer Rechtsvorschriften. Durch die Umsetzung der entsprechenden Richtlinie...

Entschuldigung, Herr Minister. Wir müssen unterbrechen. Ich bitte, sofort die Tribüne zu verlassen. Sie wissen, dass hier in diesem Hause verbale Äußerungen oder auch nonverbale Äußerungen nicht gestattet sind, und Sie haben es vorher gewusst, als sie hier hoch kamen. Wir müssen jetzt die Sitzung Ihretwegen unterbrechen und ich hoffe, dass Sie von allein die Tribüne wieder verlassen.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte Sie endgültig, jetzt meiner Aufforderung zu folgen und die Tribüne zu verlassen, ihre Transparente mitzunehmen und rauszugehen.

(Unruhe im Hause)

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Sollen wir denn mit Ihnen diskutieren auf die Art und Weise?)

(Unruhe im Hause)

Wenn Sie jetzt diese Tribüne verlassen, dann wird Ihnen Minister Schuster als Gesprächspartner draußen vor der Tür zur Verfügung stehen.

(Unruhe im Hause)

(Unterbrechung der Sitzung)

Ich will Ihnen zunächst sagen, wie wir weiter verfahren werden. Die Fraktionen haben sich untereinander auch so abgestimmt mit der Landesregierung. Wir werden diesen laufenden Tagesordnungspunkt 5 unterbrechen. Wir werden fortfahren mit der Fragestunde und die Fragen so weit behandeln, ausgenommen die Fragen an Herrn Minister Schuster, der immer noch im Gespräch mit den Leuten dort ist. Wir werden dann die Aktuelle Stunde aufrufen, aber die Reihenfolge der beiden Teile der Aktuellen Stunde tauschen, so dass die Anwesenheit von Minister Schuster im Moment nicht vonnöten ist. Ich hoffe, Sie sind alle damit einverstanden.

Dann rufe ich den Tagesordnungspunkt 15

Fragestunde

auf. Zunächst hat Frau Abgeordnete Wolf eine Frage in Drucksache 3/3037. Frau Abgeordnete Wolf, ja, da sind Sie doch.

(Zuruf Abg. K. Wolf, PDS: Das ist doch gerade verschoben.)

Ach, das ist jetzt... Entschuldigung, ja. Da habe ich jetzt nicht aufgepasst, das muss ich jetzt erst einmal bei mir in der Liste ausstreichen.

Dann machen wir weiter mit der Frage des Abgeordneten Herrn Carius in Drucksache 3/3050. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Neujahrshochwasser 2003

Zahlreiche Regionen Thüringens waren in den ersten Januartagen nach lang anhaltenden Regenfällen von einem Neujahrshochwasser überrascht worden. Neben den Schäden, die durch die über ihre Ufer getretenen Flüsse und Bäche sowohl an kommunaler Infrastruktur als auch an den Hochwasserschutzanlagen entlang der Gewässerläufe entstanden sind, wurden auch durch den ansteigenden Grundwasserspiegel Schäden an Wohngebäuden verursacht.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Besteht eine Möglichkeit, dass die vom Hochwasser geschädigten Bürger Unterstützung aus dem "Zuschussprogramm zur Beseitigung und Behebung von Hochwasserschäden an Wohngebäuden" des Bundes, das anlässlich der Hochwasserkatastrophe im August 2002 aufgelegt wurde und an dem Bund und Länder finanziell beteiligt sind, erhalten können?

2. Besteht für Landwirte, deren Land überschwemmt wurde, die Möglichkeit, Hilfe aus dem "Soforthilfeprogramm zu Gunsten land- und forstwirtschaftlicher Betriebe" des Bundes zu erhalten, bzw. welche anderen staatlichen Hilfen können in Anspruch genommen werden?

3. Falls die Hilfen des Bundes zweckgebunden für die Hochwasserkatastrophe vom August 2002 sind; welche Chancen sieht die Landesregierung, diese Zweckbindung auf das Neujahrshochwasser 2003 auszuweiten?

Herr Innenminister, Sie haben das Wort.

Für die Landesregierung beantworte ich die Fragen im Zusammenhang wie folgt.

Zu Frage 1: Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Fonds "Aufbauhilfe" vom 19. September 2002 dient der Fonds ausschließlich zur Finanzierung der Leistungen von Hilfen in den vom Hochwasser vom August 2002 betroffenen Ländern zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Regionen.

Zu Frage 2: Zum ersten Teil der Frage verweise ich auf die Antwort zu Frage 1. Darüber hinaus werden derzeit die Voraussetzungen zur Anwendung der Verwaltungsvor

schrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden geprüft. Hiernach kann die Landesregierung zur Milderung von außergewöhnlichen Notständen infolge von Elementarereignissen mit überörtlicher Bedeutung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Finanzhilfen nach Maßgabe der o.g. Verwaltungsvorschrift gewähren.

Zu Frage 3: Die Hilfen des Bundes für die Hochwasserkatastrophe vom August 2002 sind zweckgebunden. Beim Neujahrshochwasser handelte es sich nicht um eine Katastrophe mit nationalem Ausmaß; Hilfsmaßnahmen sind aus diesem Grund zunächst Ländersache. Ich halte eine Änderung des Gesetzestextes, welche notwendig wäre, momentan für politisch nicht realisierbar. Unabhängig davon habe ich mich an den Bundesminister des Inneren mit der Bitte gewandt, die Möglichkeit zu prüfen, nicht verbrauchte Mittel aus dem Aufbauhilfefonds für Hilfsmaßnahmen in Thüringen zur Verfügung zu stellen.

Gibt es Nachfragen? Herr Kummer, ja, ich wusste es nicht so genau. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Minister, Sie sprachen gerade davon, dass es eventuell Gewährung staatlicher Finanzhilfen nach Maßgabe des Landeshaushalts geben könnte. Was wäre denn "nach Maßgabe des Landeshaushalts" zum gegenwärtigen Zeitpunkt?

Nach Maßgabe des Landeshaushalts kann man dann beurteilen, wenn die Schadenskommissionen die entsprechenden Schäden aufgenommen, bewertet und entsprechend der Richtlinie die Anspruchsberechtigung auf eventuelle Hilfen dort festgestellt haben. Nach Feststellung der Schadenskommissionen wird das Innenministerium in Verbindung mit dem Finanzministerium entsprechende Hilfen prüfen und staatliche Hilfen notfalls mit Beschlussfassung durch den Haushalts- und Finanzausschuss ausreichen.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Vielen Dank, Herr Minister.

Wir kommen zur nächsten Anfrage. Es ist die Frage Drucksache 3/3057 - des Abgeordneten Herrn Braasch, weil die Frage von Herrn Abgeordneten Ramelow - Drucksache 3/3053 - in eine Kleine Anfrage umgewandelt worden ist und die nächste Frage von Herrn Abgeordneten Buse ja auf morgen vertagt ist. Bitte schön, Herr Abgeordneter Braasch.

Hochwasserhilfe für Kommunen und Unternehmen

Durch das so genannte Neujahrshochwasser in den ersten Januartagen war eine Vielzahl von Kommunen in zahlreichen Regionen Thüringens betroffen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Kann zum derzeitigen Zeitpunkt eine Einschätzung der Hochwasserschäden getroffen werden, und wenn ja, auf welche Größenordnung belaufen sich diese Schäden?

2. Wie kann Gemeinden, deren Infrastruktur durch das Hochwasser geschädigt wurde, geholfen werden?

3. In welcher Weise kann durch Hochwasser geschädigten kleinen und mittleren Unternehmen geholfen werden?

Bitte schön, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Braasch, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.

Zu Frage 1: Nach einer vorläufigen Schadenserhebung wurden von den Betroffenen an die Landratsämter bzw. kreisfreien Städte Schäden in Höhe von ca. 11,3 Mio. " meldet. Diese gliedern sich in folgende Bereiche auf: Kommunen ca. 4,6 Mio. +" *) * :  + Landwirtschaft 4,6 Mio. +#    * 2( + Sonstige ca. 250.000  " ":2%*  meldungen aus o.g. Bereichen vor. Hinzu kommen Schäden an Gewässern 1. Ordnung und wasserwirtschaftlichen Anlagen in Höhe von ca. 8,9 Mio. 

Zu Frage 2: Sofern Gemeinden aufgrund erhöhter Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung von Hochwasserschäden an kommunalen Einrichtungen einen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt nach dem Rechnungsergebnis des Jahres 2003 ausweisen, der größer als 30 Prozent vom Hundert der Einnahmen des Verwaltungshaushalts ist, kann im Jahr 2004 ein Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt werden. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift "Bedarfszuweisungen" stehen dafür Mittel des Landesausgleichsstocks zur Verfügung.