Protokoll der Sitzung vom 30.01.2003

Zu Frage 2: Sofern Gemeinden aufgrund erhöhter Aufwendungen in Zusammenhang mit der Beseitigung von Hochwasserschäden an kommunalen Einrichtungen einen Fehlbetrag im Verwaltungshaushalt nach dem Rechnungsergebnis des Jahres 2003 ausweisen, der größer als 30 Prozent vom Hundert der Einnahmen des Verwaltungshaushalts ist, kann im Jahr 2004 ein Antrag auf Bedarfszuweisung gestellt werden. Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift "Bedarfszuweisungen" stehen dafür Mittel des Landesausgleichsstocks zur Verfügung.

Zu Frage 3: Nach der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden können gewerbliche und landwirtschaftliche Unternehmen zur Milderung von außergewöhnlichen Notschäden infolge von Schäden, die durch Elementarereignisse von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden, staatliche Finanzhilfen auf Antrag erhalten. Voraussetzung ist die Aner

kennung des Schadensereignisses im Sinne der genannten Verwaltungsvorschrift im Einvernehmen mit dem Thüringer Finanzminister und im Benehmen mit den jeweiligen Fachministern der betroffenen Ressorts. Finanzhilfen können im Übrigen nur bei existenzgefährdenden Schäden gewährt werden.

Gibt es Nachfragen? Ja. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, Sie haben vorhin die Schäden von Kommunen mit 4,6 Mio.     +  " wurden. Sind da auch Schäden an Gewässern 2. Ordnung eingeschlossen oder werden die separat geführt und wenn die separat geführt werden, könnten Sie sagen, in welcher Größenordnung bisher Schäden an Gewässern 2. Ordnung gemeldet wurden?

Dem Innenministerium liegt zurzeit nur die Gesamtaufstellung der Schäden vor, nicht die Einzelaufstellung. Die Landratsämter haben die Schäden in gesammelter Form an das Innenministerium gemeldet.

Gibt es weitere Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke schön.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3058, eine Frage der Frau Abgeordneten Arenhövel. Frau Abgeordnete Groß, Sie stellen sie für Ihre Kollegin. Bitte schön.

Ausrichtung von Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 (EJMB 2003)

Für die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung sollen die EU-Kommissionen und die Bundesregierung, zum Teil aus Mitteln der Ausgleichsabgabe, insgesamt 3,85 Mio.  bundesweit zur Verfügung gestellt haben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer war entsprechend dem Leitfaden zum EJMB 2003 zur Beantragung förderfähiger Maßnahmen berechtigt und wie und in welcher Form wurden Antragsberechtigte durch die Landesregierung informiert?

2. Wurden von der Landesregierung oder/und von Organisationen für Menschen mit Behinderung Fördermittel für Veranstaltungen bei der Zentralen Koordinierungsstelle

der Bundesregierung beantragt?

3. Sind die Vergabebescheide der Zentralen Koordinierungsstelle inzwischen den Antragsberechtigten zugegangen?

4. Wie schätzt die Landesregierung nach bisherigem Kenntnisstand das Verteilungsverhältnis der bereitgestellten Mittel von 3,85 Mio.  *!  tungen auf Bundesebene und Länderebene, speziell für Thüringen, ein?

Bitte schön, Herr Minister Pietzsch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte für die Landesregierung die Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Antragsberechtigt nach dem Leitfaden der Zentralen Koordinierungsstelle zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen waren nur juristische, keine natürlichen Personen. Vorrang hatten dabei die Organisationen behinderter Menschen. Ziel der Landesregierung war es, die von EU, Bund und Ländern bereitgestellten Mittel möglichst vielen Einrichtungen in Thüringen zugänglich zu machen. Deswegen wurden die Organisationen der Menschen mit Behinderungen in Thüringen frühzeitig über den Behindertenbeirat und die Liga schriftlich und mündlich auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen. Zum anderen wurden auch eigene Konzepte für Veranstaltungen der Landesregierung oder der Landesregierung in Zusammenarbeit mit Verbänden entwickelt.

Zu Frage 2: Für das erste Halbjahr wurden nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Landesregierung von insgesamt zehn Thüringer Organisationen Fördermittel für 17 Veranstaltungen bei der Koordinierungsstelle beantragt. Dabei handelt es sich um eigenständige Anträge der Verbände und auch um Projekte, die gemeinsam mit der Landesregierung beantragt worden sind. Deswegen kann ich nur sagen "nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand", da die Verbände auch eigenständig einreichen konnten. Darüber hinaus beantragte die Thüringer Landesregierung in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ressorts - Kultusministerium, Wirtschaftsministerium - Fördermittel für sechs weitere Veranstaltungen. Übrigens, die Thüringer Landesregierung war neben Brandenburg die einzige Regierung, die Fördermittel beantragt hat. Ich kann mir die Information nicht verkneifen, dass Brandenburg das einzige Land gewesen ist, wo Fördermittel dann schließlich auch zugesagt worden sind, und zwar nach meinem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse 12.000  9 * chensteigen der Schule für geistig Behinderte. Ich behaupte, unsere Anträge hatten eine höhere Qualität.

Zu Frage 3: Nach gegenwärtigem Kenntnisstand der Landesregierung sind die Förderbescheide den Antragsberechtigten noch nicht zugestellt worden. Allerdings hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in der Sitzung des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen am 09.01. in Bonn mitgeteilt, dass für drei Thüringer Projekte von diesen mindestens 17 in Höhe von insgesamt 16.700 .9   "   geringe Zahl ist für mich nicht hinreichend nachvollziehbar.

Zu Frage 4: Im Verlauf der genannten Sitzung des Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen hat das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Gesamtanteile der zur Verfügung stehenden Mittel bekannt gegeben, also eine Pauschalaufteilung erst einmal. Danach entfallen auf die Länder im 1. Halbjahr 760.000 + das sind 19 Prozent der Gesamtmittel; im 2. Halbjahr rund 1,5 Mio. + 81  ; ""  0 9  nungsveranstaltung der Bundesregierung allein 244.000 ; das sind 6 Prozent, Kooperationsveranstaltungen der Bundesregierung mit Behinderten insgesamt 32 Prozent und auf Veranstaltungen des Behindertenbeauftragten 100.000 + das sind 3 Prozent. Ich sage hier aus Sicht der Landesregierung, dass ich dieses Verhältnis für unausgewogen zwischen Ländern und Bund halte.

Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3065. Bitte, Frau Abgeordnete Fischer.

Thüringer Gesundheitsbericht

Der 3. Gesundheitsbericht des Landes Thüringen wurde im Jahr 2000 vorgelegt. Im Vorwort wird darauf aufmerksam gemacht, dass Meinungen und Anregungen zur Weiterentwicklung der künftigen Thüringer Gesundheitsberichterstattung entgegengenommen werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann ist mit dem 4. Thüringer Gesundheitsbericht zu rechnen und welche Indikatoren werden aus thüringenspezifischer Sicht neben den vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen bzw. empfohlenen Indikatoren Berücksichtigung finden?

2. Wird eine geschlechtsspezifische Aufarbeitung der Gesundheitsdaten mit entsprechenden Handlungsempfehlungen zur Prävention vorgelegt werden?

3. Welches Institut, welche Einrichtung ist mit der Erarbeitung des 4. Thüringer Gesundheitsberichts beauftragt worden?

4. Gab es bisher Meinungen und Anregungen zum nächsten Thüringer Gesundheitsbericht und welche?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Zu Frage 1: Sie haben es selbst angeführt, Frau Dr. Fischer, dass wir im Jahre 2000 den 3. Thüringer Gesundheitsbericht herausgegeben haben. Es ist ein sehr umfangreicher Bericht gewesen und die dort enthaltenen Kernaussagen sind noch immer aktuell, so dass wir uns überlegen, ob es in dieser Legislaturperiode einen 4. Thüringer Gesundheitsbericht geben wird, zumal auch wesentliche andere Berichte zu erarbeiten sind. Darüber hinaus gibt es keine rechtliche Verpflichtung, wie oft derartige Berichte herausgegeben werden müssen. Man muss natürlich berücksichtigen, dass die Erstellung und Herausgabe eines seriösen Berichts Gesamtkosten von rund 150.000     * Sie werden sagen, die Gesundheit ist dieses wert. Da gebe ich Ihnen unumwunden Recht. Dennoch sind die Haushaltskassen leer. Vor dem Hintergrund fehlender Steuereinnahmen müssen wir uns überlegen, ob wir dieses Geld vielleicht lieber in Präventionsmaßnahmen anlegen als in einen Bericht. Wenn es keinen gäbe, würden wir anders darüber denken müssen. Ich denke beispielsweise an das Jahr der Menschen mit Behinderungen, ob wir nicht hier lieber einen solchen Bericht machen sollten.

Zu Frage 2: Im vorliegenden 3. Gesundheitsbericht gibt es zahlreiche geschlechtsspezifische Angaben, und wenn wir denn einen 4. Gesundheitsbericht in dieser Legislatur machen, dann gehe ich davon aus, dass natürlich auch zukünftige Berichte dies fortschreiben werden.

Zu Frage 3: Zu einem Institut kann ich verständlicherweise bei dem, was ich vorher gesagt habe, nichts sagen.

Zu Frage 4: Zum nächsten Thüringer Gesundheitsbericht gibt es bisher natürlich keine Meinungen und Anregungen. Es gab jedoch zahlreiche Meinungsäußerungen zum vorliegenden Bericht, z.B. von den Kassen, Ärzten oder anderen Leistungserbringern. Diese Äußerungen waren insgesamt sehr positiv. Ich gehe davon aus, dass sich die zukünftigen Gesundheitsberichte an den bisherigen Erfahrungen orientieren und zusätzliche Erkenntnisse dann aufnehmen. Selbstverständlich werden Meinungen und Anregungen, die bisher zu dem bisherigen Bericht abgegeben worden sind, gesammelt, ausgewertet und dann, wenn es so weit ist, berücksichtigt werden bei der Erstellung des zukünftigen Berichts. Aber da dieses im Augenblick nicht ganz aktuell ist, ist die Auswertung natürlich noch nicht definitiv endgültig erfolgt.

Es gibt ganz offensichtlich eine Nachfrage. Frau Abgeordnete Fischer, bitte schön.

Ich halte es wirklich für bedauerlich, wenn aus Kostengründen ein 4. Thüringer Gesundheitsbericht in dieser Legislaturperiode nicht kommt. Aber ich frage Sie an der Stelle auch, ob Sie es für notwendig halten, vielleicht im Kinder- und Jugendbereich einmal eine eigene Gesundheitsberichterstattung vorzubereiten und auch zu machen.

Frau Dr. Fischer, das einmal unabhängig von einem Gesundheitsbericht: Wir werden uns dem Thema der Gesundheitsämter, des Jugendgesundheitsschutzes, der schulmedizinischen Untersuchungen usw. völlig unabhängig von einem Gesundheitsbericht in besonderer Weise widmen.

Ich sehe noch eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Fischer.

Es gibt Ergebnisse, die liegen uns ja auch vor. Meine Frage ist: Was ist vorgesehen im zukünftigen Gesundheitsbericht, aus diesen Ergebnissen zu schöpfen und gerade auch für die Prävention z.B. Empfehlungen im Kinder- und Jugendbereich zu geben? Es gibt ja Daten.

Frau Dr. Fischer, das würde jetzt die Beantwortung einer Mündlichen Anfrage mit Sicherheit erheblich übersteigen, aber die Aussagen, die im 3. Thüringer Gesundheitsbericht relevant gewesen sind, und auch Erfahrungen, die wir in der Zwischenzeit gemacht haben, werden natürlich ihren Niederschlag finden in Programmen und Konzepten, die wir in diesem Bereich erarbeiten.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3068. Bitte, Frau Abgeordnete Klaubert.

"Thüringen-Monitor 2002"

Der Thüringen-Monitor 2002 hat nach Auskunft seiner Autoren neben den amtlichen statistischen Daten die Ergebnisse einer Befragung von 1.000 Thüringerinnen und Thüringern durch ein Meinungsforschungsinstitut zur Grundlage. Die Befragung soll telefonisch erfolgt sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welches Meinungsforschungsinstitut wurde mit welchem konkreten Auftrag dazu ausgewählt und gab es einen Wechsel gegenüber den Vorjahren?

2. Hat man sich zum ersten Mal für telefonische Befragung entschieden und worin liegen die Gründe dafür?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Befragung und die Erarbeitung des Thüringen-Monitors in den einzelnen Jahren?