Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

Ich sehe jetzt keine weiteren Fragen. Doch, jetzt ist noch eine Frage gekommen. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Ich kann nicht erkennen, wo im Gesetzestext, der von mir angegebenen Stelle § 3 Abs. 2 Thüringer Verfassungsschutzgesetz und in den Ausführungen, die ich in irgendeiner juristischen Quelle nachlesen konnte, eine Unterscheidung vorgenommen wird zwischen einem Reserveoffizier und einem Berufsoffizier. Meine Frage war, ob Sie mir den Unterschied im Sinne dieser Vorschrift erklären können, nicht im Sinne der militärischen Doktrin, die ich alle nicht beurteilen kann.

Herr Ramelow, dies sind nun mal die juristischen Auslegungsmethoden, die den Regeln der Kunst entsprechen, und zwar gibt es eine wörtliche Auslegung, es gibt eine grammatikalische Auslegung von Gesetzen, es gibt eine systematische Auslegung von Gesetzen und es gibt eine Auslegung, die nennt man teleologische Auslegung, nämlich nach Sinn und Zweck, und aus der Gesamtschau dieser einzelnen Vorschriften und Absätze muss man diese Auslegung vornehmen und die Auslegung der Landesregierung ergibt diese von mir abgegebenen Antworten.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Es gibt auch noch eine theologische Auslegung. Also, da muss ich Ihre Antwort eben nur glauben.)

Eine theologische war es nicht.

Herr Minister Gasser, es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Thierbach.

Herr Minister, gibt es irgendeine Person oder einen Mitarbeiter nach § 3 Abs. 2 Thüringer VSG, bei dem die Interpretation des Paragraphen, die Sie eben hier vorgetragen haben, angewandt wurde?

Frau Abgeordnete Thierbach, ich hatte die Frage Nummer 4 beantwortet und dort ausgeführt, dass das Thüringer Landesamt keine Statistik über Bewerbungsvorgänge und Bewerbereigenschaften führt. Damit ist diese Frage bereits beantwortet worden.

Es gibt eine weitere, eine letzte Frage. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Herr Minister, leider haben Sie den falschen Bezug nach meiner Auffassung genommen, da ich nämlich genau die Interpretation entsprechend Frage 2, entsprechend Ihrer Antwort in Bezug auf meine Fragestellung gemacht habe und inwieweit diese Interpretation schon in anderen Fällen Anwendung gefunden hat, entsprechend der Diktion der Frage 2.

Frau Abgeordnete Thierbach, die Thüringer Landesregierung ist für diese jeweiligen Einstellungen nicht die zuständige Stelle.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Na, prima!)

Es wird selbstverständlich bei Einstellungen von der zuständigen Stelle, das wäre das Landesamt für Verfassungsschutz, geprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, die nach dem Gesetz eben aufgestellt sind. Ich gehe davon aus, dass das Landesamt für Verfassungsschutz das sorgfältig prüft und auch prüft, ob hier eine Ausnahme gemacht werden kann, selbst wenn es sich um eine der Personen handelt, die dort im Gesetz aufgeführt sind.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Hoffent- lich!)

Damit ist die Möglichkeit nachzufragen zu dieser letzten Mündlichen Anfrage erschöpft und wir haben auch die Zeit zum Fragen insgesamt für heute mehr als ausgeschöpft. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 18.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: "Auswirkungen der Änderungen des Zivildienstgesetzes auf die soziale Infrastruktur in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3132

Herr Panse hat das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in Thüringen 3.938 Zivildienst Leistende. Von diesen Zivildienst Leistenden leisten über die Hälfte ihren Dienst bei den Spitzenverbänden der Wohlfahrtspflege, aber über die Hälfte bei zahlreichen kleinen Trägern. Sie leisten keineswegs nur Routinejobs, wie es ein Erfurter SPD-Bundestagsabgeordneter verkündet hat, sondern sie leisten eine wichtige Arbeit für unsere Gesellschaft, die auch von uns hier im Thüringer Landtag anerkannt werden sollte. Als Beispiel dafür, und das ist Ihnen sicherlich allen bekannt, kann man ganz banale Fälle anführen. Der Vorlesedienst in einem Altenheim gehört genauso dazu wie Fahrdienste oder der Transport von Essen auf Rädern.

Es gibt aber auch eine ganze Menge klar zu beziffernde Aufgaben, die sie leisten, insbesondere die 793 jungen Menschen, die ihren Zivildienst in den Krankenhäusern leisten, die 69 jungen Leute, die eine Zivildienststelle in der psychiatrischen Versorgung einnehmen, oder aber auch die 19 jungen Menschen, die in der Suchtkrankenhilfe ihren Zivildienst ableisten. Diese alle tragen in der Alten-, Kinder-, Jugend-, Behindertenbetreuung einen wichtigen Teil dazu bei, dass Aufgaben erfüllt werden können, die sonst eben nicht so ohne weiteres in diesen Einrichtungen geleistet werden könnten. Eben genau diejenigen sind von den jetzt in Diskussion stehenden Kürzungen der Leistungen des Bundes für den Zivildienst betroffen. Wie Sie wissen, gab es insgesamt im letzten Jahr 11,25 Mio.  Zuschüssen des Bundes, des Amtes für Zivildienst, für die Träger der Zivildienststellen. Davon sollen nach Planung von Rotgrün nunmehr 2,6 Mio.    den, 2,6 Mio. "die in erster Linie die Träger treffen, die großen Träger, aber auch die zahlreichen kleinen Träger, die ich eben benannt habe. Zu Recht gab es deshalb Kritik von den Trägerverbänden - zunächst wahrnehmbar von

den großen Trägerverbänden, auch in Thüringen, Diakonie, Caritas, Landesjugendring, die zahlreiche Zivildienststellen haben, aber darüber hinaus auch die zahlreichen kleinen Träger, die eben genau diese 66  Monat, die sie jetzt mehr aufbringen müssten, nicht leisten können und stattdessen sagen, dann werden wir in der Konsequenz Zivildienststellen abbauen müssen.

Frau Pelke, da hat es mich eben schon gestört, dass Sie in einem Presseartikel im "Freien Wort" erklärt haben, diese Kürzung würde mit Einverständnis oder mit Zustimmung der Träger der Wohlfahrtspflege erfolgen. Das ist genau nicht so und Sie wissen gerade in Ihrer Funktion als Vorsitzende des Arbeiter-Samariter-Bundes in Thüringen, dass Ihr eigener Bundesverband, der Bundesverband des ASB, in einer Presseerklärung der Bundesregierung vorgeworfen hat, die Träger der Wohlfahrtspflege erpresst zu haben. Es wurde ihnen nämlich gedroht, wenn sie dieser Kürzung der Mittel nicht zustimmen, würden ihnen bis zu 20 Prozent der Zivildienststellen gestrichen. Der Kollege Carsten Schneider, Bundestagsabgeordneter aus Erfurt, den ich vorhin schon zitiert habe, hat es vor einigen Tagen in einer Pressemitteilung erst bekräftigt, indem er nämlich angekündigt hat, wenn die Träger oder wenn der Bundesrat diese Kürzung der Mittel nicht mittragen würden, dann würden bis zu 1.000 Stellen in Thüringen wegfallen. Wenn das ein Einverständnis der Träger war, dass man zwischen Pest und Cholera entscheidet, für welchen schlechten Weg man sich entscheidet, dann, denke ich, haben Sie ein Stückchen auch Ihren eigenen Verband nicht richtig verstanden.

Wir haben insgesamt in Deutschland 123.000 Zivildienstbeschäftigte, aber wir hatten im letzten Jahr 190.000 Wehrdienstverweigerer. Das heißt, wenn jetzt diese Zahl der Zivildienststellen weiter absinkt, werden wir eine noch geringere Chance haben, überhaupt eine Zivildienstgerechtigkeit hinzubekommen. Das heißt, dass junge Menschen, die Zivildienst leisten wollen, gar nicht mehr eingezogen werden können, dass sie keine Zivildienststelle mehr finden, demzufolge auch in Unsicherheiten kommen, wann sie ihr Studium beginnen. Das alles, denke ich, ist nicht ausreichend bedacht worden, ebenso beispielsweise die Frage, dass man seit dem letzten Jahr den Zivildienst auch im freiwilligen sozialen Jahr ableisten kann. Das ist im letzten Jahr gefeiert worden im Sommer, dass die Zivildienst Leistenden jetzt das auch tun können. Ich habe gehört, es sei Intention von Rotgrün, dass dies gestärkt werden sollte, die freiwilligen sozialen Jahre. Dann hätte man konsequenterweise den Trägern des FSJ das Geld geben sollen, was wir jetzt beim Zivildienst gekürzt haben. Aber auch das ist nicht geschehen. Im Gegenteil, auch diejenigen, die Stellen nach dem FSJ betreiben, sind von diesen Kürzungen betroffen. Auch da haben mir zahlreiche kleine Träger gesagt, die Konsequenz wird sein, sie werden keine Zivildienststellen schaffen und keine FSJ-Stellen mit Zivildienst Leistenden besetzen. Ich denke, das kann nicht richtig sein.

Wir haben vor einem halben Jahr hier noch ihre Kollegin Heß im Landtag gehabt, die sich immer bei solchen sozialen Themen als das soziale Gewissen im Freistaat Thüringen dargestellt und das angeprangert hat. Ich habe es vermisst. Ich habe von der SPD einen Protest oder einen Aufschrei vermisst, was da geschieht. Diese 2,6 Mio. " die die freien Träger treffen, das hätte man kritisieren können und kritisieren müssen. Frau Heß sitzt heute im Verteidigungsausschuss des Bundestags. Ich will nicht unterstellen, dass sie vielleicht die sozialen Themen da nicht so toll beackert, aber auf alle Fälle hat auch sie diesem Gesetzentwurf zugestimmt. Das, denke ich, ist etwas, was über den Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag noch korrigiert werden sollte. Der Bundestag hat am 31. Januar diese Gesetzesänderung beschlossen, die am 1. März in Kraft treten sollte. Wie Sie wissen, hat der Bundesrat mit der Stimme Thüringens zusammen mit vielen anderen Bundesländern diesen Gesetzentwurf mit deutlicher Mehrheit abgelehnt. In der nächsten Woche wird der Vermittlungsausschuss darüber befinden müssen. Ich kann nur hoffen, dass auch die Einsicht bei einigen Sozialpolitikern der SPD auf Bundesebene zurückkehrt und dass man eben genau diesen Schritt noch stoppen kann. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter, das war ein Schlusswort jetzt. Gut. Jetzt haben wir Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion.

(Beifall bei der CDU)

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, es ist schon interessant, dass in dieser Aktuellen Stunde letztendlich nicht der Inhalt von Herrn Panse ausgiebig belichtet wird, sondern das Verhalten von Politikern in einzelner Art und Weise.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das deutet nämlich darauf hin, dass die Auswirkungen der Änderungen des Zivildienstgesetzes auf die soziale Infrastruktur in Thüringen nicht bei den Ursachen und bei den Grundlagen diskutiert werden, sondern bei Erscheinungen, die damit einhergehen. Die PDS-Fraktion geht natürlich davon aus, dass es immer wieder dann, wenn es Gesetzesänderungen gibt, natürlich auch Trägerinteressen gibt um die Situation bei Zivildienst Leistenden. Aber eine Diskussion um die Sinnhaftigkeit von Zivildienst hier im Landtag haben wir immer nur dann erlebt, wenn es um pekuniäre, also um geldliche Leistungen ging. Es ging nie um die Situation, inwieweit Zivildienst Leistende nicht indirekte, verkappte volle Arbeitskräfte im Pflegebereich sind.

(Beifall bei der PDS)

Wir sagen ganz deutlich und unwiederbringlich, dass die Zivildienst Leistenden, diejenigen, die die Arbeiten verrichten, oft eine sehr wichtige, aus ihrem Engagement sehr gute und auch eine sehr humane Arbeit leisten und dennoch ist für uns der Zivildienst nicht die Form, wie man darauf antworten muss, wenn sich jemand dem Wehrdienst verweigern will. Genau das ist nämlich das Problem, dass dadurch der Zivildienst als eine Form - wenn du dieses nicht willst, dann musst du Zivildienst tun - entstanden ist. Das ist letztendlich ein Zwang und damit wird eine Verantwortung aufgebürdet, die unserer Meinung nach nicht richtig ist. Viele Zivildienst Leistende erhalten keine angemessene Vergütung. Sie sind billige Arbeitskräfte, die nämlich in der Form Arbeit leisten, die eigentlich viele Arbeitsplätze bräuchten. Wir sind der Meinung, dass der Zivildienst eigentlich abgeschafft werden muss, aber nicht auf die Art und Weise, wie es in den letzten Jahren immer passierte, sozusagen aus Haushaltszwängen, sondern tatsächlich, um diesen Zwangsmechanismus: Wenn du keinen Wehrdienst leisten willst, musst du eben humane Dienste leisten! Humane Dienste dürfen kein Bestrafungselement sein, weil ich irgendetwas anderes nicht tun will.

Wir glauben, dass Zivildienst Leistende auf diese Art und Weise in der politischen Diskussion immer missbraucht werden, denn die Zivildienst Leistenden haben keinen sozialen Sicherstellungsauftrag und Zivis dürften eigentlich nur eine begleitende Tätigkeit haben. Dazu gehört nicht Waschen im Krankenhaus, dazu gehört nicht in der Sterilisation arbeiten für ein Krankenhaus, dazu gehört nicht die Sicherstellung des Transports von behinderten Kindern. Ich habe diese Beispiele genannt, damit man auch sieht, dass das nämlich ganz konkrete Arbeitsplätze sind, die wir in dem sozialen Bereich brauchen. Es gibt Hochrechnungen, dass eigentlich durch die Zivildienst Leistenden die Schaffung von 90.000 Arbeitsplätzen in der Bundesrepublik ersetzt wird. Die Zivildienst Leistenden mit ihrer Arbeit, die nicht ausreichend qualifiziert ist, die nicht ausreichend geschult wird - sehen Sie es sich an in einem Krankenhaus zweimal eine Woche -, dass damit 90.000 voll erwerbstätige Arbeitsplätze geschaffen werden könnten. Da sagen wir, das hätte der soziale Bereich verdient und diese Arbeitsplätze müssten geschaffen werden.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Wenn man sich über diesen Weg der Diskussion nähert, wie man sich Zivildienst Leistenden, die sich gegenwärtig in der rechtlichen Situation des Zivildienstes befinden, nähert, dann kommt man nämlich auch zu der Aussage, Herr Panse, dass nicht mittendrin im Zivildienst des Einzelnen die Pferde gewechselt werden, die haben nämlich Verträge, sondern dass die neuen rechtlichen Regelungen erst für diejenigen gelten, die eine neue Zivildienstbeschäftigung aufnehmen. Da muss man einfach auch ehrlich sein und nicht diejenigen verunsichern, die sich gegenwärtig in dem Prozess befinden.

Nun lese ich auch aus Ihrer Kleinen Anfrage vor, die letztendlich nämlich die Grundlage für Ihren Antrag zur Aktuellen Stunde ganz legitim war, und so finde ich es schon falsch, dass die Landesregierung mit Vehemenz ihre Position verteidigt und sagt: "Die Landesregierung tritt weiterhin für den Erhalt der Wehrpflicht und damit des Zivildienstes als Ersatzdienst ein." Das kann ja die Position der Landesregierung sein, aber lassen Sie uns doch erst über die Sinnhaftigkeit dieser Position mal miteinander diskutieren.

Frau Abgeordnete, auch Ihre Redezeit ist zu Ende. Ein letzter Satz.

Letzter Satz: Es ist nur zu hoffen, dass das, dem die Landesregierung am 14. Februar in der 785. Sitzung des Bundesrates zugestimmt hat, nämlich den Vermittlungsausschuss anzurufen mit dem Ziel, dieses Gesetz noch zu verhindern, dass dieses nicht gelingt und dass die tatsächliche Diskussionen um die Moderne und Perspektive von Bundeswehr und damit auch von Zivildienst noch eröffnet wird.

(Beifall bei der PDS)

Als nächste Rednerin hat das Wort Frau Abgeordnete Künast, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn wir uns über den Zivildienst unterhalten, dann stellen wir uns immer junge Männer im Krankenhaus oder in Alteneinrichtungen vor, die bei der Pflege behilflich sind, stellen uns vor, wie sie mit den Kranken oder den alten Menschen spazieren gehen oder andere hilfreiche Tätigkeiten erledigen. Genau mit diesen Bildern operiert die CDU-Landtagsfraktion bewusst irreführend, und das seit einigen Wochen, und beklagt lauthals eine angebliche Gefährdung der Hilfsangebote. Dies aber, meine Damen und Herren, entspricht weder den Tatsachen noch der eigentlichen Thematik. Worum geht es dann? Ich will es Ihnen, liebe Kollegen von der CDU, gern sagen und Ihnen bei der Wahrheitsfindung helfen. Während immer weniger junge Menschen tatsächlich zum Wehrdienst gezogen werden, obwohl sie tauglich gemustert sind, werden diejenigen, die den Wehrdienst verweigern, unverändert nahezu vollständig eingezogen. Dies führt nicht nur zu Mehrbelastungen des Bundeshaushalts

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: 189.000 auf 100.000 Stellen?)

und zu objektiver Ungerechtigkeit, sondern es führt auch ich formuliere das mal ganz vorsichtig - nicht gerade zur Entlastung der ohnehin angespannten Arbeitsmarktsituation.

(Beifall bei der SPD)

Ich bin deshalb der Auffassung, dass wir gerade in den neuen Ländern mit derartigen Diskussionen sehr, sehr vorsichtig umgehen sollten. Jeder Arbeitsplatz, der hier - durch was auch immer - entfällt, ist ein Arbeitsplatz zu viel. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung hat sich deshalb vorgenommen, diese Diskussion unter dem Aspekt einer erhöhten Wehrgerechtigkeit zu führen und als Übergangslösung für ein Jahr wird für das Jahr 2003 eine um 66  #   $%  & nommen, um die bereits eingegangenen Einberufungsverpflichtungen auf dem bisherigen Niveau sicherzustellen. Die Alternative wäre, wie das vorhin schon gesagt wurde, eine Absenkung der Einberufungszahlen für den Zivildienst gewesen. Liebe Kollegen von der CDU, Sie wissen ganz genau, dass die Wohlfahrtsverbände und Krankenhausträger im Bewusstsein dieser Alternative eine Absenkung der monatlichen Förderung für sinnvoller erachten.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Sie haben es nur in Kauf genommen. Sie haben es nicht für sinnvoll gehalten.)

Die von Ihnen angezettelte Diskussion ist deshalb zunächst und vor allen Dingen keine Diskussion für die Pflegebedürftigen und auch keine Diskussion für die Zivildienst Leistenden, nein, ich denke, das schieben Sie nur vor. Hier geht es um nichts anderes, als um Verbandsinteressen und die Ihnen Willfährigen blasen ja da kräftig mit ins Horn.

(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Würden Sie dies auch den Verbänden sagen?)

Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden, Sie haben doch auch vorhin ordentlich reden können. Hinterher können wir diskutieren.