Ich möchte bezüglich Herrn Hahnemann oder Herrn Dittes keine weiteren Schlussfolgerungen ziehen. Also, ich kann es einfach nicht.
Ich schätze den Kollegen Schemmel so sehr, dass ich wirklich gewillt bin, seine Fragen zu beantworten. Obwohl ich vorwegschicken muss, dass er nicht nur offenkundig die Positionen der PDS nicht versteht, sondern offensichtlich auch den Gegenstand nicht verstanden hat, um den es hier geht, um den es sich hier handelt.
Ich bin auch schon sehr stark verwundert, Herr Schemmel, dass ausgerechnet Sie es sind, der hier massiven staatlichen Eingriffen in das private Eigentum, welches wir in der Wirtschaft vorfinden, das Wort redet, das verwundert mich zumindest und das darf ich hier auch noch mal feststellen. Herr Schemmel, wir machen eben keinen Unter
schied zwischen den Bediensteten des öffentlichen Dienstes und der privaten Wirtschaft. Sonst wäre es uns tatsächlich ein Leichtes gewesen, die 10 Prozent, wenn es denn 10 Prozent sind, in einem Änderungsantrag zu fordern zu streichen. Damit hätte ja in Ihrer Logik die Position der PDS im Gesetzgebungsverfahren Umsetzung gefunden. Das ist es nicht. Hätten Sie zugehört bei unserer Argumentation, dann hättten Sie mitbekommen, dass es hier auch um die Art und Weise des durchgeführten Verfahrens geht, welches eben so signifikant in das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung eingreift. Das ist eben nicht unterschiedlich geregelt, das gilt für Bedienstete des öffentliches Dienstes gleichermaßen wie für Angestellte oder Beschäftigte der privaten Wirtschaft und da machen wir eben nicht diesen Unterschied. Aber wir machen sehr wohl darauf aufmerksam, dass dieses Gesetz beileibe nicht die Umsetzung eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts von vor 12 Jahren ist, sondern eine Reaktion auf die Reaktionen nach dem 11. September, nämlich diese Diskussion in der Öffentlichkeit zu nutzen, um verschärfte Sicherheitsbestimmungen gesetzlich durchzusetzen, wie es auf Bundesebene passiert und wie wir es auch in anderen Bereichen auf Thüringer Ebene verzeichnen konnten.
Ich will Ihnen auch Ihre Frage beantworten, wann wir uns denn Sicherheitsüberprüfungen vorstellen und wie wir uns Sicherheitsüberprüfungen vorstellen. Wir schließen nicht aus, dass es tatsächlich Stellen gibt, wo es um den Geheimnisverrat geht und nicht um die Sabotageabwehr wohlgemerkt, wo auch Sicherheitsüberprüfungen durchgeführt werden sollten. Nur sollten die Kriterien, nach denen geprüft werden, Kriterien sein, die an Tatsachen nachweisbar überprüfbar sind, auch für nachvollziehbar befunden werden durch den Betroffenen selbst und nicht, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, Kriterien darstellen, die der politischen Beliebigkeit anheim fallen, wo allein der Verdacht schon ausreicht, dass derjenige nicht immer zu 100 Prozent für dem Bestand der freiheitlich-demokratischen Grundordnung eintreten wird, um ihn von sicherheitsrelevanten Tätigkeiten auszuschließen. Herr Schemmel, das ist kein Kriterium, welches einer Sicherheitsüberprüfung tatsächlich Sicherheit verschaffen lässt, und zwar für alle Beteiligten. Wir denken, dass eine Sicherheitsüberprüfung auch dann möglich sein sollte, wenn die, die sicherheitsüberprüft werden, klar benannt und auch eng begrenzt werden. Schauen Sie in den Gesetzentwurf hinein. Die Sicherheitsüberprüfungen im vorliegenden Fall richten sich gegen eine unbestimmte Personenanzahl, gegen einen bestimmten Personenkreis, das engere persönliche Umfeld. Herr Schemmel, bitte definieren Sie mir das mal. Was bedeutet das engere persönliche Umfeld? Die werden von der Sicherheitsüberprüfung mit umfasst und teilweise dann, wenn sie Referenzpersonen sind, noch nicht mal beteiligt, noch nicht mal um Ihre Zustimmung gefragt.
Und es gibt ein drittes Kriterium aus unserer Sicht für eine Sicherheitsüberprüfung, das ist das der unbedingten Auskunftserteilung durch die überprüfenden Behörde über das, was gespeichert ist und zur Ablehnung auch führte. Dieses Recht auf Auskunft muss auch ein Recht beinhalten auf Widerspruch gegen die gespeicherten Daten, die z.B. dann auch in solchen Fällen zur Ablehnung führen. Es muss sich auch ein Recht anschließen auf Antragstellung und schließlich auch Durchsetzung der Löschung der gespeicherten Daten, die zu dieser Vorverurteilung führen können, die dann noch im Privatleben, nämlich dann, wenn man sich um einen Arbeitsplatz bewirbt, Auswirkungen haben. Aber all das, was hier geregelt ist, das ist die konsequente Fortsetzung des Ausschlusses dieser Rechte für den Bürger im Umgang, im Verhältnis mit den staatlichen Sicherheitsinteressen.
Jetzt ist die Rednerliste erschöpft und ich kann die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung. Da ist Folgendes zu sagen: Zunächst der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3181 ist zurückgezogen.
Darüber haben wir also nicht mehr abzustimmen. Der Änderungsantrag in Drucksache 3/3182 ist dafür ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, also ein gemeinsamer Antrag geworden und über den stimmen wir jetzt ab. Wer diesem Antrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Bei 1 Enthaltung und einigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.
Dann stimmen wir jetzt über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/3122 unter Annahme des eben beschlossenen Änderungsantrags ab. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Das ist wohl die gleiche Mehrheit. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Dann ist diese Beschlussempfehlung so angenommen.
Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2548 in zweiter Beratung unter Annahme der eben getroffenen Beschlussempfehlung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich ebenfalls um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann bei einigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.
Dann bitte ich das auch noch durch die Abschlussabstimmung zu dokumentieren. Wer die Zustimmung gibt, den bitte ich aufzustehen. Danke. Wer ist dagegen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Ist nicht der Fall. Dann auch
in der Schlussabstimmung mit großer Mehrheit angenommen und ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen.
Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3052 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/3147 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3179 ZWEITE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, heute liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3052, Thüringer Gesetz über die Errichtung der Stiftung Gedenkstätte Buchenwald und Mittelbau-Dora, in zweiter Lesung vor. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der Landtagssitzung am 30. Januar 2003 in erster Lesung beraten und durch Beschluss des Landtags an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Der Ausschuss hat diesen Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 21. Februar 2003 beraten und ohne Veränderungen einstimmig angenommen. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten um Zustimmung.
Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Seidel, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Wesentliche der Fakten ist ja schon in der ersten Lesung besprochen worden. Ein Mitglied des Hauses, ein guter Kollege, machte mich im Nachgang zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs freundlich darauf aufmerksam, dass die Verwendung meiner Zitate aus Kafkas "Prozess" und dem "Tagebuch der Anne Frank" wenig zielführend gewesen seien und somit kaum den Kern der Sache, dem Text des Entwurfs, Rechnung trügen. Das mag - wenn man es nüchtern und rational sieht - durchaus sein. Bekanntlich führen aber viele Wege zum Ziel und nicht immer der kürzeste, rational zielschärfste ist
immer der beste. Wenn wir heute, meine Damen und Herren, in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf abschließend befinden, so sind mit Verlaub meine heutigen Gedanken vielleicht noch etwas unschärfer.
Das Gesetz, der rechtliche Rahmen ist die eine notwendige Seite. Dahinter steht aber dann die wirkliche Stiftung, das wirkliche Leben mit seinen Menschen selbst. Über den Text des Gesetzentwurfs herrscht im Wesentlichen zwischen allen drei Fraktionen Einvernehmen. Und das ist gut so. Was mich bewegt, ist das Hier und Heute ist unsere Zukunft. Wie werden die Menschen heute und morgen mit der Erinnerung an all diese Geschehnisse und Verbrechen umgehen? Schon viele Opfer und Zeitzeugen haben uns für immer verlassen. Der Generationenwechsel und die Jahre schaffen nach und nach mehr zeitliche Distanz. Noch besteht die Möglichkeit, einige wichtige Zeitzeugen und ehemalige Lagerhäftlinge, wie z.B. Imre Kertècz, Elie Wiesel oder Jorge Semprun, drei geniale Literaten, direkt zu hören. Bleiben werden auf jeden Fall ihre Bücher. Insofern können Kunst und Literatur dabei helfen - wir schreiben schließlich das Jahr 2003 -, an einer Erinnerungskultur festzuhalten.
Meine Damen und Herren, wir, das Thüringer Landesparlament, dessen Fraktionen - auf jeden Fall aber der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst - sollten, ja müssen zu den Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora und ihrer Stiftung engsten Kontakt halten.
In diesem Sinne unterstützt meine Fraktion auch den Entschließungsantrag in Drucksache 3/3179, der dieses Anliegen beinhaltet. In einer der nächsten Veranstaltungen der Reihe "Bildung 21" meiner Fraktion wird Stiftungsdirektor Prof. Dr. Volkhardt Knigge zum Thema "Gedächtnis und Erinnerung" sprechen. Sie sind dazu heute schon recht herzlich eingeladen. Ich empfehle meiner Fraktion die Annahme des Gesetzentwurfs und der Entschließung. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch meine beiden Vorredner wurde schon sehr deutlich, dass es in diesem hohen Hause erfreulicherweise durchgängig Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf der Landesregierung gibt. Man hat vor, aus der zuvor nicht selbständigen Stiftung jetzt eine selbständige, rechtsfähige Stiftung werden zu lassen. Das wertet die Arbeit dieser Gedenkstätte auf. Die Einbeziehung des früheren Außenla
Wir wollen dieses Gesetz und die Stiftung nicht so verstanden wissen, dass damit nur Erinnerungsarbeit geleistet werden kann, so notwendig sie ist, sondern wir wollen, dass darüber hinaus durch die wissenschaftliche Arbeit, die man fortführen muss, auch Lehren für die Zukunft gezogen werden. Und wir können feststellen, dass selbst die Forschung nach so vielen Jahrzehnten noch nicht abgeschlossen ist über die Ursachen und Wirkungen des fast nicht Vorstellbaren, das vor und nach 1945 an diesen grauenvollen Stätten passiert ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die einzige Diskussion im Ausschuss, die nicht einvernehmlich zu klären war, war die Fragestellung: Inwieweit soll das Parlament beteiligt werden? Ist es erforderlich, dem Kuratorium noch Landtagsabgeordnete hinzuzugesellen oder nicht? Wir haben uns mehrheitlich dafür entschieden, dem Gedanken der PDS nicht zu folgen, der wurde ja hier schon im Parlament beim letzten Mal angesprochen, weil wir es für gut und richtig halten, dass das Kuratorium vor allem von Wissenschaftlern besetzt wird. Die politische Balance auch zwischen den Opfergruppen - ist schon schwierig genug zu halten und es gibt sehr viel Begehrlichkeiten, dort an hervorragender Stelle platziert zu sein.
Deshalb wollen wir in dieses fragile Gleichgewicht nicht eingreifen. Aber wir machen mit unserem Entschließungsantrag deutlich, dass das Parlament und hier mindestens der Ausschuss einen guten Grund hat, sich weiterhin mit der Arbeit dieser Stiftung zu befassen. Eine Aufnahme in das Gesetz haben wir erwogen, aber es würde die Staatsferne zumindest im Ansatz konterkarieren, die wir ja gerade mit der selbständigen Stiftung unterstellen wollen. Deshalb haben wir den Weg des Entschließungsantrags gewählt - wohl wissend, dass er mit dem Ende dieser Periode seine Wirkung gleichzeitig beendet. Sollte der nächste Landtag ein ähnliches Interesse an der Arbeit dieser Stiftung haben wie die jetzige Zusammensetzung, so wäre dieser Antrag ab Mitte 2004 zu erneuern. Ich sage das nur zur Klarstellung.
Sehr verehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit Buchenwald hat es in den letzten Wochen Debatten um den erbarmungswürdigen Zustand der so genannten Lagerstraße oder Blutstraße gegeben. Die Stadt Weimar ist nach eigenem Bekennen nicht in der Lage, ihren Anteil von 25 Prozent an der längst überfälligen Reparatur dieser Straße aufzubringen. Ich apelliere jetzt von dieser Stelle aus noch einmal an die Verantwortlichen in Weimar, sich diese Haltung noch einmal zu überlegen. In der Stadt der Dichter und Denker sollte sich doch jemand finden, der den Unterschied zwischen arm und armselig ermessen kann. Vielen herzlichen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redewünsche mehr vor. So kann ich die zweite Beratung schließen und wir kommen als Erstes zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/5052 nach zweiter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst die Annahme des Gesetzentwurfes empfiehlt. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es auch nicht.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf nun zustimmt, den bitte ich sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Ich glaube, auch hier gibt es keine Gegenstimmen und keine Stimmenthaltungen.
Zu dem Gesetzentwurf ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/3179 verteilt worden. Eine Ausschussüberweisung ist dazu nicht beantragt worden. Demzufolge können wir darüber abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden.
Thüringer Gesetz zu dem Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3110 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Staatsvertrag, der Ihnen heute zur Zustimmung vorgelegt wird, ist eine weitere Folge des kontinuierlichen Zusammenwachsens Europas. Rechtsanwälte, die in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugelassen sind, können sich in jedem anderen Mitgliedstaat unter folgenden Voraussetzungen niederlassen: Entweder Sie arbeiten drei Jahre lang unter ihrem erworbenen Titel in einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei aktiv mit, so kann z.B. ein französischer Advocat nach dreijähriger aktiver Tätigkeit in Deutschland hier als Rechtsanwalt firmieren. Oder wenn man sofort als solcher firmieren will, muss man sich am neuen Berufsort, also z.B. Deutschland, einer
Prüfung unterziehen. Eine solche Prüfung muss von einem juristischen Prüfungsamt abgenommen werden, so sehen es die Bestimmungen vor. Da die Fallzahlen gering sind, haben sich schon unter der Vorgängervorschrift im Jahre 1992 zunächst die Länder Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland zu einem gemeinsamen Prüfungsamt mit Sitz in Düsseldorf zusammengeschlossen, dem Thüringen im Jahre 1994 beigetreten ist. Zwischenzeitlich wurde das Anerkennungsverfahren in Deutschland im Jahre 2000 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt mit dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000. Die o.g. Länder haben daraufhin beschlossen, die bewährte Zusammenarbeit fortzusetzen, zumal dies die wirtschaftlichste Lösung ist.
In den Jahren 1995 bis 2000 hatte Thüringen anteilig jährlich im Durchschnitt 225 DM, es waren insgesamt etwa zwischen 184 DM und 311 DM, zu zahlen. Im Jahre 2001 fielen dann bei relativ vielen, nämlich 9 Prüfungen, 171,86 vereinbart und durch die dazu ermächtigten Justizminister unterzeichnet. Da das Abkommen in Thüringen Staatsvertragsqualität hat, wurde der Thüringer Landtag vor der Unterzeichnung unterrichtet. Der Justizausschuss hat darüber beraten, eine Anrufung des Plenums im damaligen Verfahrensstadium aber nicht für erforderlich gehalten. In der Folge ist das Abkommen unverändert von den Justizministern der angeführten Länder unterzeichnet und den Landtagen, mit Ausnahme Nordrhein-Westfalens, wo man die Staatsvertragsqualität wegen der anders gearteten Verfassungslage verneint, zur Ratifizierung vorgelegt worden.