Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher darf auch ich Sie heute um Ihre Zustimmung zu diesem Abkommen bitten. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es ist niemand für die Aussprache angemeldet und es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden. Demzufolge kann ich die erste Beratung schließen und vereinbarungsgemäß kommen wir zum Aufruf der zweiten Beratung. Ich gehe davon aus, dass die Zweidrittelmehrheit des Hauses erreicht ist, dass wir diese zweite Beratung gleich anschließen. Sollte das nicht so sein, könnte jetzt widersprochen werden. Das ist nicht der Fall. Demzufolge können wir am gleichen Tag die zweite Beratung anschließen.

Ich rufe diese zweite Beratung auf. Wünscht dazu jemand das Wort? Das ist nicht der Fall. Ich schließe die zweite Beratung.

Wir können zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3110 in zweiter Beratung abstimmen. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen?

Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich bitte, das in der Schlussabstimmung noch einmal zu dokumentieren. Wer zustimmen möchte, möge sich vom Platz erheben. Danke. Gibt es hier Gegenstimmen? Nein. Oder Stimmenthaltungen? Nein. Dann kann ich die zweite Beratung mit der Abstimmung und auch den Tagesordnungspunkt 4 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Meldegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3140 ERSTE BERATUNG

Ich eröffne die erste Beratung. Herr Innenminister Trautvetter möchte begründen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf findet seinen Ursprung in einer neuen Bestimmung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002. Der Bundesgesetzgeber hatte dort, im Übrigen auf Initiative der Länder im Bundesrat, einen neuen § 44 eingefügt, der, kurz gesagt, erstmalig Informationsbeziehungen zwischen den Waffenbehörden und den Meldebehörden regelt. Danach müssen fortan die für waffenrechtliche Erlaubnisse zuständigen Landkreise und kreisfreien Städte den Meldebehörden mitteilen, wer in deren Zuständigkeitsbereich im Besitz einer solchen Erlaubnis ist. Im Melderegister wird dann quasi ein Signal gesetzt, welches bei Wegzügen, Namensänderungen oder im Todesfall des Erlaubnisinhabers aktiviert wird und in einer entsprechenden Mitteilung an die Waffenerlaubnisbehörden mündet. Hintergrund für die Schaffung dieser Regelung war eine Lücke, ein Mangel, im bisherigen Verwaltungsvollzug. Der Erlaubnisinhaber ist nicht verpflichtet, Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen der Behörde anzuzeigen. So ist es immer wieder vorgekommen, dass erst zu der periodisch einsetzenden Regelüberprüfung des Erlaubnisinhabers bekannt wurde, dass dieser unter Umständen seit Jahren - und damit viel zu spät - verzogen oder bereits verstorben war. So waren dann im Todesfall z.B. möglicherweise Waffen über längere Zeiträume in der Verfügungsgewalt Nichtberechtigter. In Extremfällen sind solche bei den Erben sogar abhanden gekommen. Mit der künftigen Regelung soll diesem Missstand entgegengetreten werden. Die Waffenerlaubnisbehörde kann dann zeitnah reagieren. Ein deutlicher Sicherheitsgewinn wird erreicht.

Neben den bereits genannten Aspekten hat das Vermerken im Melderegister einen weiteren wichtigen Effekt. Da die Melderegister der Polizei grundsätzlich offen stehen, kann sich die Polizei oft bei kurzfristig anstehenden Einsätzen im Vorfeld kundig machen, ob sie im Einsatzraum möglicherweise auf Besitzer legaler Waffen treffen könnte. Unter

dem Gesichtspunkt der Eigensicherung erbringt dies einen nicht zu unterschätzenden Sicherheitsgewinn.

Das neue Waffengesetz tritt am 1. April dieses Jahres in Kraft. Die Waffenerlaubnisbehörden werden den Gesamtbestand an Erlaubnisinhabern an die Meldebehörden liefern. Damit diese Informationen im Melderegister gespeichert werden dürfen, bedarf es jetzt der anstehenden Gesetzesänderung.

Mit der Aufnahme in die Register und der im Zuge der melderechtlichen Rückmeldungen zu übermittelten Daten wird erreicht, dass dieses Datum auf der melderechtlichen Schiene beim Einwohner verbleibt und der jetzt zuständigen Waffenbehörde zur Kenntnis gelangt. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund Gutenberg werden mit diesem Gesetz wichtige sicherheitsrelevante Ansätze in die Praxis umgesetzt. Ich möchte hinweisen, dass Thüringen bis jetzt das einzige Land ist, welches die Vorgabe des Bundesrechts rechtzeitig in Landesrecht umsetzen wird. Ich bedanke mich bereits jetzt für die zügige Arbeit im Parlament. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Hahnemann, PDSFraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz geht zurück auf die Änderung des bundesdeutschen Waffenrechts und im Rahmen dieser Gesetzesänderung wurde auf Bundesebene auch das Melderechtsrahmengesetz geändert. Der Kern der neuen Regelung besteht darin, dass die Meldebehörden und die Ordnungsbehörden einander darüber informieren, dass oder wenn sich bei einer Person Veränderungen ergeben, die waffenrechtlich von Relevanz sind. Einerseits wird geregelt, dass Ordnungsbehörden die Meldebehörden über die Erteilung einer Waffenerlaubnis informieren, und zudem ist vorgesehen, dass die Ordnungsbehörde informiert, wenn eine Person die Waffenerlaubnis verliert. Andererseits informieren die Meldebehörden die Ordnungsbehörden, wenn sich in der melderechtlichen Datenbank eines Waffenbesitzers Änderungen ergeben, zum Beispiel Namensänderungen, Wohnsitzänderungen oder der Tod. Die vorgeschlagene Regelung ist sinnvoll, weil sie ein Schritt dahin ist, dass besser bekannt und übersichtlicher wird, wer Waffenbesitzer ist und wo dieser lebt. Außerdem würde mit dieser Regelung im Falle des Todes eines Waffenbesitzers die Gefahr angezeigt, dass Waffen mit Erbschaften oder Ähnlichem einer Art besitzloser Unkontrollierbarkeit anheim gegeben werden.

Wenn wir sagen, diese Regelung ist nötig und sinnvoll, heißt das aber auch, wir halten diese Regelung wie das gesamte ihr zugrunde liegende neue Waffenrecht für unzureichend. Wir erneuern unsere Forderung nach einem zentralen Waffenregister, ähnlich dem Umgang der Gesellschaft mit Pkws.

(Beifall bei der PDS)

Es ist nicht einsehbar, warum eine Gesellschaft in Kenntnis darüber sein soll, wer Besitzer welches Autos ist, nicht aber, wer welche Waffe besitzt. Außerdem sollten der Besitz und Gebrauch einer Waffe an schärfere Zugangsvoraussetzungen geknüpft werden, sowohl was die persönliche Eignung eines Waffenbesitzers angeht, als auch was die Notwendigkeit des Besitzes einer Waffe betrifft,

(Beifall bei der PDS)

aber auch, was die Anhebung der Altersgrenze für privaten Waffenbesitz angeht. Insofern ist es schon hilfreich, dass heute in der TA in einem Artikel berichtet wird, dass sich Schülerinnen und Schüler des Gutenberg-Gymnasiums genau auch mit dieser Frage ganz offensichtlich intensiver beschäftigen, als das die Arbeitsgruppe auf Bundesebene gemacht hat. Die Ereignisse der letzten Wochen und Monate raten zu solchen restriktiveren Regelungen. Erinnert sei nur an die jüngsten Waffenfunde in Nausitz, wo man beim Mitglied eines Schützenvereins größere Mengen Kriegswaffen gefunden hat. Oder denken wir an den unlängst gemachten Waffenfund im Zusammenhang mit Herrn Heise aus Fretterode. Oder man denke auch an die hiesige Genehmigung für den Besitz eines Scharfschützengewehrs, das mit einem 10 cm langen, 12,7 mm starken Geschoss auf fast 2.000 m zielgenau treffen und eben auch töten kann. Ich frage mich: Wozu braucht man ein solches Gewehr?

Tatsache ist, die Waffenverehrung und deren Einschränkung müssen nicht nur vor dem Hintergrund der Ereignisse im Gutenberg-Gymnasium vor fast einem Jahr generell diskutiert werden. Der Besitz von Waffen ist in dieser Gesellschaft immer noch die Ausnahme und man sollte alles dafür tun, dass das so bleibt.

(Beifall bei der PDS)

Wir wollen unsere Anregungen hinsichtlich eines neuen Waffenrechts mit Vertretern der Schützenvereine, mit betroffenen Schützen selbst und mit zuständigen politisch Verantwortlichen in einer Veranstaltung am 8. April hier in Erfurt öffentlich diskutieren. Wir werden auch die mit dem Thema befassten Schüler zu dieser Veranstaltung einladen. Die Schüler sollten auch im Rahmen einer mündlichen Anhörung im Innenausschuss zu Wort kommen können. Bei der Vorbereitung unserer Veranstaltung ist uns zur Kenntnis gekommen, dass es im Innenministerium ganz offensichtlich Schwierigkeiten mit der Einführung des neuen Waffenrechts im Land gibt. Diese Hindernis

se mit dem ohnehin halbherzigen Waffenrecht müssen schnellstens beseitigt werden. Anderenfalls nützen alle gut gemeinten Landesregelungen, auch der bescheidenen Art, wie wir sie hier vorliegen haben, überhaupt nichts. Die Notwendigkeit und der Sinn der hier in Rede stehenden Melderechtsänderungen ermöglichen es uns zwar einerseits auf grundlegende Notwendigkeiten zu reagieren, die Probleme der Gesellschaft mit dem Waffenumgang der Menschen, die tatsächlich oder angeblich eine Waffe haben müssen, löst dies alles nicht.

Klar muss uns allerdings auch sein, dass bei diesen Regelungen eines gesichert sein muss: Der Datenaustausch zwischen den beiden von der Regelung betroffenen Ämtern darf sich tatsächlich nur auf die Daten beschränken, die genau zu dieser gesetzlichen Bestimmung nötig sind. Ein Datenaustausch darüber hinaus muss ausgeschlossen bleiben, weil beliebige Datenvernetzung über das notwendige Maß hinaus nicht nur dem Zweck des Gesetzes widersprechen, sondern das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen würde. Ob die beabsichtigten Regelungen dem Datenschutzrecht entsprechen, können wir momentan noch nicht abschließend einschätzen. Ein weiterer Grund also, im Innenausschuss im Rahmen einer Anhörung zum Beispiel auch die Datenschutzbeauftragte genau dazu zu befragen. Ich beantrage die Überweisung an den Innenausschuss und danke Ihnen ganz herzlich.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Pohl zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Innenminister hat den Gesetzentwurf erläutert und dem ist im Wesentlichen nichts hinzuzufügen. Hier wird auch, wie auch mein Vorredner gesagt hat, eine Lücke zwischen der Waffenbehörde und den Meldebehörden geschlossen; Bundesrecht wird in Landesrecht umgesetzt. Ich meine aber noch einen Gedanken äußern zu dürfen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Schüler des GutenbergGymnasiums. Man sollte diesen Vorschlag bedenken und ihn auch im Innenausschuss noch einmal beraten. Gegenstand dieses Vorschlags ist es ja, dass sie davon ausgehen, dass im Alter von 18 ein Schüler eine Schusswaffe mit einem Kaliber bis zu 5,6 mm erwerben kann, wenn er Mitglied eines Schützenvereins ist. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 des Waffengesetzes. Wenn nun ein Schüler bereits einen schulischen Verweis wegen Bedrohung eines Lehrers erhalten hat, sollte das bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis Berücksichtigung finden. Da muss auch eine Anfrage bei der Schule vorgesehen werden, ob bei dem Schüler Verhaltensauffälligkeiten aufgetreten sind, insbesondere ob auch Ordnungsmaßnah

men im Sinne des Schulgesetzes verhängt wurden. Das könnte entweder in einer noch ausstehenden Ausführungsbestimmung des Bundes etwa zur Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 Waffengesetz oder zur Datenermittlung § 43 Abs. 2 des Waffengesetzes geregelt werden. Das abzuwägen, auch unter Einbeziehung der Datenschutzbeauftragten, macht es notwendig, diesen Gesetzentwurf trotz des Zeitdrucks noch einmal an den Innenausschuss zu überweisen und auch diesen Gedanken noch einmal zu beraten. Ich danke Ihnen.

(Beifall Abg. Ellenberger, SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, die Präsidentin hinter mir wird sich schon wundern, weil erste und zweite Beratung angesagt war. Wir haben es wahrscheinlich versäumt, Frau Präsidentin, mitzuteilen, dass die drei Fraktionen sich verständigt haben, den Gesetzentwurf trotz des 1. April, der in Frage steht, an den Innenausschuss zu überweisen, weil wir die Hinweise, die die Schüler des Gutenberg-Gymnasiums hier noch einmal gebracht haben, intensiv prüfen wollen. Ich glaube, das ist es wert, dass wir diesen Weg noch mal gehen. Aber ich möchte darauf verweisen, dass es hierzu schon Gespräche mit der Seminargruppe "Waffenrecht" im Gutenberg-Gymnasium gab, wo sich der Staatssekretär Scherer mit denen unterhalten hatte und die Problematik schon besprochen wurde. Aber uns war das nicht bekannt. Hier geht es insbesondere darum, ob man denn überhaupt über die Ordnungsämter die Schulen und Berufsschulen informieren kann, denn da kommen wirklich datenschutzrechtliche Probleme, die man genau prüfen muss. Wir konnten in der Kürze der Zeit nicht alles abschließend prüfen, deswegen finde ich es richtig, dass wir das an den Ausschuss überweisen. Ich möchte aber trotzdem noch mal darauf verweisen, dass es auch jetzt schon Möglichkeiten gibt, im neuen Waffengesetz ist jedoch zusätzlich die Abfrage beim staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister ermöglicht worden, um Hinweise auf Straffälligkeiten bei Jugendlichen zu erhalten. Man muss eines dazu sagen im Ergebnis dessen, dass sich die Innenministerkonferenz damit beschäftigt hatte in 2000, dass 96 Prozent aller Gewaltdelikte mit illegalen Waffen begangen werden. Ich will es nur nennen, nicht dass das falsch verstanden wird. Wir sind also dafür, das trotz der Eile noch mal in den Innenausschuss zu nehmen. Wir werden uns bemühen, Herr Minister, das so schnell wie möglich abzuarbeiten, damit das schnellstmöglich im Interesse auch der Dinge, die hier passiert sind, geregelt wird.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön, Herr Fiedler, für die Hilfe, dass Sie mir aus der nicht verschuldeten Ahnungslosigkeit geholfen haben. Ich weiß jetzt nicht, ob es dem Innenminister genauso gegangen ist, aber wir sind bis vor kurzem noch davon ausgegangen, dass wir an die erste Beratung die zweite Beratung am heutigen oder dann am morgigen Tag anfügen. Aber, ich denke, die Gründe sind genannt worden. Es ist eine Ausschussüberweisung von allen Fraktionen beantragt worden. Über diesen Antrag auf Ausschussüberweisung stimmen wir jetzt ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6 in seinen Teilen

a) Dioxin-Grenzwertüberschreitung in Futtermitteln eines Thüringer Herstellerbetriebes Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3144

b) Dioxin in Futter- und Lebensmitteln Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3145 - Neufassung

c) Dioxin - Verbraucherschutz zwei Jahre nach BSE Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3155 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3180

Möchte jemand aus den Fraktionen einen der Anträge begründen? Das ist nicht der Fall. Dann ist angekündigt worden, dass es einen Sofortbericht gibt. Das hatten wir schon, jetzt fehlt nicht nur der zuständige Minister, sondern auch der zuständige allwissende Chef der Staatskanzlei. Wo ist die Mappe von ihm? Auch nicht da?

(Heiterkeit im Hause)

Ich rufe den Innenminister für den Sofortbericht auf. Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, die Landesregierung ist immer handlungsfähig.

(Beifall und Heiterkeit bei der CDU)

Zu den Anträgen gebe ich für die Thüringer Landesregierung folgenden Sofortbericht ab:

Zur Chronologie: Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt hat über den Dioxinfund in Futtermitteln aus dem TWT Apolda den zuständigen Landtagsausschuss und der Öffentlichkeit bereits ausführlich und umfassend berichtet, deswegen werde ich mich auf die wesentlichen Daten beschränken.

Die Trocknungsanlage in Apolda wurde als so genannte Altanlage 1990 angemeldet, 1996 erfolgte ein Genehmigungsantrag zu wesentlichen Änderungen der Anlage gemäß § 15 Bundesimmissionsschutzgesetzes. Dieser wurde durch das Staatliche Umweltamt Erfurt genehmigt. Die immissionsschutzrechtliche Regelüberwachung erfolgte zuletzt am 30. September 2002 und davor am 13. Mai 2002. Am 4. Dezember 2002 wurde im Trockenwerk eine Routineprobe bei der Futtermittelprobe gezogen und am 15. Januar 2003 ging das Untersuchungsergebnis der Routineprobe, nämlich 13,29 ng/kg - der Grenzwert ist 0,75 ng bei der Überwachungsbehörde ein. Es erfolgte am gleichen Tag die Information des ministeriellen Fachreferats und eine amtliche Kontrolle bei Hersteller und Mastbetrieb.

Frau Präsidentin, gestatten Sie, dass ich meine Rede unterbreche und dem Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ermögliche, den fachlichen Bericht zu halten?

Herr Minister, ich gestatte Ihnen das und würde den Staatssekretär Baldus, der offensichtlich jetzt wieder abgelenkt wird - nein, jetzt wird er den Bericht weiter vortragen.

(Beifall und Heiterkeit bei der PDS)