Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

(Beifall bei der CDU)

Wir haben noch eine Meldung von Seiten der Abgeordneten. Frau Abgeordnete Doht noch mal.

Herr Staatssekretär, ich bin gern bereit, nachher mal den Presseartikel rauszusuchen, der aus Ihrem Ministerium kam. Da können Sie sich heute hier nicht hinstellen und sagen, der kam nicht. Der Kollege Bartels ist dort wortwörtlich zitiert worden und ich habe auch nie ein Dementi gelesen. Dort heißt es, dass die Zahl der Tourismusinformationen von 291 auf 100 reduziert werden soll. Erreichen will man dies durch die Nichtbewilligung von SAM und ABM, das habe ich vorhin schon ausgeführt. Ich fand es gut, dass Sie meine Pressemitteilung zitiert haben, dass ich gesagt habe, ich bin für Vernetzung der Strukturen für Weiterbildung. Nichts anderes habe ich auch hier gefordert. Aber was von Seiten des Ministeriums gemacht wird, ist doch, dass man die bestehenden Strukturen erst einmal grundsätzlich in Frage stellt, bevor man die Voraussetzungen für die Dinge geschaffen hat

(Beifall bei der SPD)

Vernetzung, Aus- und Weiterbildung. Die Qualitätsoffensive Tourismus ist finanziell völlig unterbelichtet im Haushalt dargestellt. Änderungsanträge unserer Fraktion, sie finanziell besser auszustatten - und wir kennen die Zahlen von Baden-Württemberg, wie viel das dort gekostet

hat und immer noch kostet -, sind hier abgelehnt worden. Es ist also nicht abzusehen, dass die neuen Strukturen so schnell kommen werden. Ihre Antwort heute auf meine Mündliche Anfrage, die klang ja auch schon anders. Wahrscheinlich sind Sie jetzt dabei, sich wieder einzukriegen oder das einzukriegen, was aus Ihrem Ministerium herausgegangen ist,

(Beifall bei der SPD)

indem Sie hier schrittweise zurückrudern.

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Gott gib es!)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Oder nicht!)

Es bleibt dabei, wir haben jetzt keine weiteren Redemeldungen mehr. Ich kann die Aktuelle Stunde im zweiten Teil ebenfalls schließen und wir kommen zurück zur laufenden Tagesordnung.

Hier steht jetzt der Tagesordnungspunkt 7 an.

Konsequenzen aus dem Flüchtlingsbericht 2001 und den Empfehlungen des Ausländerbeauftragten der Thüringer Landesregierung vom 10. Juni 2002 Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2626 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/3095

Herr Abgeordnete Kölbel wird uns zunächst aus dem Innenausschuss berichten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, in seiner 55. Sitzung hat sich der Innenausschuss des Thüringer Landtags am 23. Januar 2003 mit dem Antrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2626 beschäftigt. Hier ging es - um es kurz gefasst einmal darzulegen - um Konsequenzen aus dem Flüchtlingsbericht 2001 vom Ausländerbeauftragten dergestalt, dass sich künftig, Asylsuchende in Thüringen trotz anhängiger Verfahren in ganz Thüringen bewegen und aufhalten können, weiter für Kinder der Asylbewerber eine Schulpflicht eingeführt werden möge, keine großen Gemeinschaftsunterkünfte über 100 Personen mehr zugelassen werden mögen, viele Einzelunterkünfte dafür bereitgestellt werden mögen und grundsätzlich auf Einzelverpflegung statt Gemeinschaftsverpflegung übergegangen werden möge.

Im Ergebnis der Beratung und Erörterung im Ausschuss kamen die Ausschussmitglieder mehrheitlich zu dem Schluss, diesen Vorschlägen des Antrags nicht zu folgen, zumal eine dringende Notwendigkeit für eine Veränderung in dieser Hinsicht auch nicht gesehen worden ist. Somit findet in der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3095 an dieses hohe Haus dies auch mit dem Votum, der Antrag wird abgelehnt, seinen Niederschlag. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Groß, CDU-Fraktion.

Werte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kölbel hat den Bericht erstattet. Der Antrag der PDS-Fraktion ist beraten worden und ich kann sagen, wir haben hier schon bei der Einbringung darüber diskutiert und auch einschlägig im Ausschuss und es sind uns dabei keine neuen Erkenntnisse gekommen.

In Punkt 1 schlägt die PDS-Fraktion vor, die Präsenzpflicht aufzuheben. Hier sehen wir nach wie vor keine Notwendigkeit diese aufzuheben. Es gibt eine eindeutige Regelung in Thüringen. Die Ausländerbehörden sind identisch mit den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Ich denke, das hat sich bewährt. Der Ausländerbeauftragte, Herr Peters, hat bereits in seinem Bericht angesprochen, dass es natürlich auch Konflikte gibt. Aber diese Konflikte müssen nicht noch verschärft werden, indem diese Präsenzpflicht aufgehoben wird. Ich weiß, dass die SPD eigentlich auch mit uns einer Meinung ist. Im Übrigen ist der Hinweis schon gekommen, dass auch die Möglichkeit besteht, Urlaubsscheine erteilt zu bekommen.

Zu Punkt 2: Hier geht es um die viel diskutierte Schulpflicht. Schulpflicht in Thüringen gibt es für alle Kinder, die ihren dauernden Aufenthalt hier haben, und das ist ja wohl bekannt bei Asylbewerbern nicht der Fall. Wir wissen natürlich, dass es problematisch ist, da die Asylverfahren nachweislich nach wie vor zu lange dauern. Aber es ist so, dass die Möglichkeit eines Schulbesuches besteht und hier muss man sagen, auch die Eltern der Asylbewerber haben hier eine Verantwortung, die sie wahrzunehmen haben. Sie haben die Möglichkeit, ihr Kind in die Schule zu geben. Ich glaube, im Interesse des Kindes wäre es auch noch schwieriger, wenn wir eine Schulpflicht einführten, die Eltern dieses vielleicht nicht wollen und das Kind per Polizei zur Schule transportiert wird. Ich denke, die Probleme würden größer werden.

Zu Punkt 3: Hier fordert die PDS das Einwirken auf die kommunalen Gebietskörperschaften. Dazu muss ich sagen, wir stehen ein für kommunale Selbstverwaltung und werden deshalb hier auch nicht mitgehen können. Die Schlie

ßung der Gemeinschaftsunterkünfte - wie das gefordert war in Ihrem Antrag vom letzten Jahr - zum Ende des Jahres, hier muss man einfach sehen, dass es bestehende Verträge gibt und die Verträge sind eingehalten worden und wer sich im Einzelnen mit den Verträgen vertraut macht, weiß auch, dass die Verträge zu großen Unterkünften auslaufen.

Einzelunterbringung war noch ein weiteres Thema: Zur Einzelunterbringung hat der Innenminister informiert, dass zurzeit 18 Prozent der Asylbewerber in Einzelunterbringung sind. Hier gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die Dauer spielt da nur eine Rolle.

Zur Gemeinschaftsverpflegung, das ist eigentlich auch ganz schnell gesagt: Es gibt nur die Erstaufnahmeeinrichtung in Jena, wo es eine Gemeinschaftsverpflegung gibt. Ich denke, auch für die Asylbewerber, die in unser Land kommen, die sich erst einmal zurechtfinden müssen, ist es an dieser Stelle richtig. Ansonsten gibt es diese Gemeinschaftsverpflegung nicht.

Wir hier in Thüringen bieten in der Asylantenunterbringung bundesweite Standards. Wir brauchen uns nicht zu verstecken und wir lassen uns das auch nicht schlechtreden. Wir werden diesen Antrag ablehnen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Ellenberger, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich kommt es mit diesem Antrag - es ist ja ein Oppositionsantrag - wie es immer kommen muss oder sagen wir einmal wie es fast immer kommen muss, er wird abgelehnt gar keine Frage. Die Begründung ist meistens auch immer die gleiche, weil alles gut ist in Thüringen, so wie es ist. Und überhaupt, das haben wir auch schon gehört, letzten Endes ist ja Asylrecht Bundesrecht und die Landesregierung hat sowieso nur ganz eingeschränkten Handlungsspielraum.

Ich hatte eigentlich gedacht, Frau Groß, und Ihr Beitrag zur Einbringung dieses Antrags vor etlichen Wochen schon hatte mich in dieser Hoffnung bestärkt, dass es tatsächlich eine intensive Diskussion zum Flüchtlingsbericht im Innenausschuss geben wird, denn das hatten Sie damals angekündigt.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Wir hatten die Diskussion!)

Damit hatten Sie ja auch die Ausschussüberweisung begründet. Nach dem, was ich jetzt von meinen Kollegen gehört habe, gab es Diskussionen, gar keine Frage, aber die

ses Wort "intensiv", glaube ich, kann man nicht anwenden auf diese Diskussion, die stattgefunden hat. Ich glaube, es ist doch ein Stückchen eine vertane Chance gewesen. Besonders Leid tut es mir um diesen Punkt mit der Schulpflicht, obwohl die Ablehnung nun auch wiederum nicht gerade überraschend kommt, wie ich zugeben muss. Wir haben ja diesen Punkt im Zusammenhang mit der Schulgesetznovelle noch in Erinnerung, wenn auch nicht unbedingt in guter Erinnerung. Natürlich konnten wir nicht überrascht sein, dass Sie diesem Punkt nicht zustimmen wollen. Und die Begründungen sind auch immer die gleichen, was mich eben ärgert.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Wir hängen die Fähnchen eben nicht in den Wind!)

Sie erwähnen, dass es allen Kindern ja eigentlich möglich ist. Da gebe ich Ihnen völlig Recht. Natürlich besteht ein Recht auf Schulbildung, aber es besteht eben nicht die Pflicht. Und gerade für die Kinder, deren Eltern, aus welchen Gründen auch immer, aus Unwissenheit oder weil, was ich noch viel schlimmer finde, ihre Kinder Mädchen sind, diese Kinder nicht in die Schule schicken wollen, wäre die Schulpflicht natürlich wirklich besonders wichtig. Sie wissen doch selbst wie fatal sich das, wenn Kinder über Jahre fern von jeder Bildungsmöglichkeit bleiben, auf diese Kinder auswirkt. Ich hoffe nicht, aber manchmal könnte man vielleicht schon sagen, Sie würden es ja bei Kindern, die hier ihren Daueraufenthalt haben, nicht dulden und ich fürchte fast, es ist Ihnen eigentlich einigermaßen egal, was mit den anderen, den übrigen Kindern passiert. Das finde ich nicht so richtig gut.

(Zwischenruf Abg. Grob, CDU: Das ist aber nicht richtig, was Sie da sagen.)

Das ist kein Blödsinn. Ich kann doch sagen, dass ich fürchte, dass Ihnen die Asylbewerberkinder vielleicht doch ein Stückchen weit egal sind, das ist ja durch die Debatte herausgekommen. Die Schulpflicht war ja mal im Gesetz drin, in der Gesetzesnovelle. Die Debatte, die dazu geführt worden ist, die bestärkt mich noch in der Annahme, dass die Kinder Ihnen doch wirklich ziemlich egal sind. Da können Sie sich gar nicht rausreden. Diese Begründungen, die Sie gegeben haben, sind so fadenscheinig, dass ich sie hier nicht wiederholen will, weil man sich damit bloß blamiert.

Wir unterstützen also diesen Punkt nach wie vor. Wir unterstützen auch den Punkt 3, obwohl dieses 3 c, das gebe ich zu, ist ein Stückchen nicht mehr so relevant, wie es vielleicht mal am Anfang gewesen ist. Am Ende wird sich das wahrscheinlich völlig von selber erledigen. Aber die Geschichte mit den kleineren Gemeinschaftsunterkünften, also Unterkünften unter hundert Plätzen, die ist vernünftig. Sie ist nicht nur wegen der Flüchtlinge selber, wegen dieser sozialen Aspekte vernünftig, sondern, ich glaube, sie ist auch aus wirtschaftlichen Aspekten vernünftig und man sollte, wenn man es auch wegen der bestehenden Verträge vielleicht nicht gleich schafft,

unbedingt ein Stückchen die Kommunen in diese Richtung beraten, dass man zu solchen Unterkünften in ganz Thüringen kommt. Das, glaube ich, würde für die Sache an sich richtig gut sein. Für die Einzelunterkünfte gibt es inzwischen sehr gut funktionierende Beispiele und die Quote derjenigen Flüchtlingsfamilien, die für diese Einzelunterkünfte in Frage käme, die ist ja wesentlich größer als die, die jetzt sozusagen mit Einzelunterkünften beglückt werden. Es ist eben nicht unbedingt eine Frage des Geldes, wie ein Abgeordneter begründet hat. Ich glaube nicht, dass die so besonders viel teurer sind, aber sie sind einfach viel praktischer und für die Kinder, vor allen Dingen für die Kinder, die in diesen Familien leben, sind sie viel, viel besser. Man muss eben bei all diesen Dingen immer bedenken, dass die Asylbewerber ja wirklich über Jahre hier leben, ob einem das nun gefällt oder nicht. Die meisten gehen dann wieder weg, aber sie leben nun einmal viele Jahre hier. Dieser Tatsache muss man eben einfach Rechnung tragen.

Der Punkt 1, Frau Groß hat es schon gesagt, das ist diese Geschichte mit der Präsenzpflicht, da sind wir nicht der Meinung der PDS. Ich glaube, diese Präsenzpflicht ist angemessen und man kann sie auch aushalten. Es gibt Ausnahmeregelungen. Es gibt jetzt noch Ungereimtheiten, die, hoffe ich, werden bald der Vergangenheit angehören. Dann sollte man diese Präsenzpflicht nicht weiter lockern. Die Ausnahmeregelungen bestehen auch und die Sache ist so in Ordnung, wie sie ist. Leider gibt es diesen Punkt in Ihrem Antrag, wenn der nicht drin wäre, könnten wir zustimmen. Aber er ist drin und deswegen müssen wir leider ablehnen.

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dittes, PDSFraktion.

Meine Damen und Herren, nach Ihrem Beitrag, Frau Ellenberger, könnten wir ja auf die Idee kommen, über die drei Punkte einzeln abzustimmen, aber ich bezweifle, wenn ich hier in den Raum gucke, dass der Landtag im Moment überhaupt beschlussfähig ist. Aber das sollten wir vielleicht am Ende der Beratung feststellen. Ich hoffe zumindest, dass sich diese mangelnde Teilnahme damit begründet, dass die Abgeordneten des Landtags draußen an der Demonstration teilnehmen und sich dann im Anschluss auch an dieser Demonstration entsprechend hier wieder im Landtag einfinden werden.

(Unruhe bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich könnte mich eigentlich nach Ihrem Beitrag - nun ist Frau Groß nicht mehr da,

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Die steht draußen bei den Demonstranten.)

das ist schade, ich werde sie öfter zitieren - kurz halten und den Beitrag mit der inhaltlichen Begründung aus der ersten Lesung wiederholen.

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Ich habe nichts gesagt.)

Sie haben gezeigt.

Ich glaube, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion insbesondere, es wird an Ihrer stoischen Ablehnung des Vorhabens, was in diesem Antrag verankert ist, nichts ändern. Es wurde angesprochen, es geht um die Residenzpflicht und eben nicht um die Abschaffung der Residenzpflicht, sondern um eine Neudefinition auf ein anderes Territorium, nämlich des Freistaats Thüringen. Das ist ein ganz beträchtlicher Unterschied. Denn die Residenzpflicht, ich sage nachher, wenn der Punkt konkret benannt wird, auch noch etwas dazu, kann eben auf Landesebene nicht abgeschafft werden, sie ist bundesgesetzlich vorgeschrieben. Es ging um die Schulpflicht, es ging um die verstärkte Einzelunterbringung von Flüchtlingen, es ging um die Schließung von Gemeinschaftsunterkünften über 100 Plätze und es ging auch um den Abschluss der Gemeinschaftsverpflegung in der EAE in diesem Fall.

Meine Damen und Herren, es ändert sich an Ihrer Ablehnung wahrscheinlich auch deshalb nichts, weil Sie sich selbst Lügen strafen. Frau Ellenberger hat das angesprochen. Frau Groß forderte hier eine intensive Auseinandersetzung im Innenausschuss ein und es war in der Tat so, dass Frau Groß im Innenausschuss geschwiegen hat und diese Argumente nicht wiederholte. Die Regierungsfraktion hat sich auch an einer tatsächlichen Auseinandersetzung nicht beteiligt, sondern ihre ablehnende Position aus der Plenardebatte wiederholt, so wie sie die Landesregierung selbst auch, meine Damen und Herren, vertritt. Das lässt den Verdacht aufkommen - Herr Fiedler, bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege -, dass es Ihnen doch schon irgendwie unangenehm erschien, einen Antrag der PDSFraktion, der sich auf einen Bericht eines Landesbeauftragten der Landesregierung stützte, einfach mal so in einer Beratung abzulehnen, abzuweisen und hier nicht den Eindruck zu erwecken, als würde man den Problemen, die sich aus dem Bericht ergeben haben, nicht nachgehen. Wenn Sie es so wollen, Sie wollten den Schein wahren, aber wussten von Anfang an, dass Sie nicht einem Punkt in diesem Antrag Ihre Zustimmung geben werden.

Dennoch will ich mich - und das ist notwendig, glaube ich, auch nach dem Redebeitrag von Frau Groß - mit einigen Gegenargumenten zu dem Antrag der PDS-Fraktion von Ihnen auseinander setzen.