Ich glaube, Herr Trautvetter, auf zwei Dinge muss man noch mal eingehen, die Sie hier gesagt haben. Erstens glaube ich, interpretieren Sie Ihre Verantwortung als Innenminister falsch, wenn Sie sagen, die Verantwortung über die Regelung der Bezirke, in denen sich Ausländerinnen und Ausländer als Flüchtlinge erlaubnisfrei aufhalten können, liege im Verantwortungsbereich der Kommunen. Dem ist nicht so.
Diese Verantwortung obliegt der Landesregierung. Im Gesetz steht nicht drin - ich habe es Ihrem Vorgänger schon mal gesagt -, dass die Landesregierung beauftragt wird, einen Kommunikationsprozess zwischen den Kommunen zu moderieren, sondern die Landesregierung wird durch den Gesetzestext aufgefordert, örtlichen Gegebenheiten durch einen Erlass einer Rechtsvorschrift Rechnung zu tragen.
Herr Trautvetter, ich finde es auch politisch verheerend, wenn in der Diskussion über die Einschränkung des Aufenthalts Ordnungswidrigkeit, illegale Wohnungsnahme und illegale Beschäftigung herhalten müssen für eine Einschränkung der Lebensfreiheit von einer ganzen Gruppe von Menschen, die ohne diese Rechtsverstöße auskommen im Leben, aber die oft gezwungen sind, Rechtsverstöße begehen zu müssen, weil diese Residenzpflicht in dieser strikten Form nach wie vor noch besteht.
Die Residenzpflicht ist selbst Ursache dafür, dass Ordnungswidrigkeiten, nämlich der Verstoß dagegen, entstehen, sie ist Ursache dafür, dass im Wiederholungsfalle auch Straftaten entstehen und sie ist eben auch Ursache dafür, dass Menschen, die in Markersdorf leben, sich in anderen Städten, nämlich dort, wo sie soziale, kulturelle Kontakte haben, wo sie am sozialen, kulturellen und politischen Leben auch teilnehmen können, Wohnungen suchen, um als Menschen zu existieren, um als Menschen tatsächlich zu leben und ihre persönlichen Bedürfnisse entsprechend der Notwendigkeiten befriedigen zu können. Das wiederum entgegenzuhalten für eine Auflockerung dieser Residenzpflicht, die das selbst hervorgebracht hatte, ist auch in ihrer Richtung, in ihrer Wirkung, in ihrer öffentlichen Wirkung, was die Charakterisierung einer Menschengruppe anbetrifft, nicht nur politisch falsch, sie ist auch politisch verheerend.
Und zur Schulpflicht: Ich halte es schon für - ich verstehe es nicht, Herr Trautvetter -, ich halte es für nicht nachvollziehbar, wenn Sie natürlich hier auf einen Rechtsstatus des Asylbewerbers abstellen und sagen, natürlich, der ist nicht dauerhaft Asylbewerber. Aber der Mensch, der Asylbewerber ist, der wird vielleicht unter Umständen nach einer unbestimmten Dauer zu einem Menschen, der einen Rechtsstatus hat, nämlich den Rechtsstatus, sich hier dauerhaft aufhalten zu können. Uns geht es doch hier nicht darum, irgendeinen Rechtsstatus, eine Schulpflicht, einen Schulbesuch zu ermöglichen. Uns geht es darum, unabhängig vom jeweilig geltenden Rechtsstatus Kindern eine Schulbildung zu ermöglichen, die auch die Möglichkeit beinhaltet, diese Schulbildung bis hin zur Hochschule fortzusetzen,
damit die Zukunftschancen gleichermaßen gewahrt bleiben. Da ist es für mich völlig unerheblich, Herr Trautvetter, welchen Rechtsstatus dieses oder jenes Kind hat.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich kann damit die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Antrag der Fraktion PDS in Drucksache 3/2626, da die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 3/3095 die Ablehnung empfiehlt. Wer dem Antrag der PDS-Fraktion seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe. Danke. Enthaltungen? Keine Enthaltungen, dann mit Mehrheit abgelehnt.
a) Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2637 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/3127
b) Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2701 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/3128 dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3173
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat den Antrag der Fraktion der SPD "Erhöhung der Anzahl betrieblicher Arbeitsplätze" in der Drucksache 3/2637 als auch den mit dem gleichen Titel versehenen Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2701 in seiner 69. Sitzung am 12. September 2002 beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen. Der Ausschuss hat zu beiden Anträgen in seiner 30. Sitzung am 26. September 2002, der 31. Sitzung am 27. November 2002 sowie der 32. Sitzung am 6. Februar 2003 beraten. In seiner 31. Sitzung hat der Ausschuss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durchgeführt. In der Beratung hat der Ausschuss ferner Abgeordnete, die ihm nicht angehören, mit beratender Stimme gemäß § 78 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung zugelassen. In seiner Beratung in der 30. Sitzung hat der Ausschuss auf der Grundlage der Aussagen der Landesregierung zur Vermittlungsquote für betriebliche Ausbildungsplätze sowie zum Verhältnis der Förderung durch den Bund und das Land in den einschlägigen Bund-Länder-Programmen diskutiert. Dabei waren die Gründe für ein Absenken der Förderung der Zahl der Ausbildungsplätze durch den Bund streitig. Festgehalten wurde aber, dass die Zahl der Ausbildungsplätze im entsprechenden Programm auf Initiative des Landes jedenfalls wieder erhöht worden sei. Der Ausschuss hat sich über die verschiedenen Förderinstrumente sowie die betriebliche Ausbildung und die Übernahme von Auszubildenden in Unternehmen informiert. Ebenso war Gegenstand der Diskussion, inwieweit ein allgemeiner Appell des Landtags in der Situation hilfreich sein könnte.
Zur Frage des Bedarfs an zusätzlichen Ausbildungsplätzen im Rahmen des Bund-Länder-Programms "Ausbildungsplatzprogramm Ost 2002" hat die Landesregierung mit Schreiben vom 16. Oktober 2002 gesondert Stellung genommen. Die Stellungnahme lag dem Ausschuss mit Vorlage 3/1520 vor. Ferner hat die Landesregierung mit Vorlage 3/1572 Fragen der Abgeordneten zu Ausbildungsleistungen der Landesregierung und zu Kooperationsvereinbarungen mit Kommunen beantwortet. Der Ausschuss hat sich einvernehmlich auf eine öffentliche Anhörung zum Thema "Die Situation der dualen Ausbildung in Thüringen" insgesamt verständigt. Als Anzuhörende wurden benannt die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern, der Verband der Wirtschaft Thüringen e.V., der Deutsche Gewerkschaftsbund, der Kommunale Arbeitgeberverband Thüringen, der Landesverband der Freien Berufe e.V., die Jugendberufshilfe Thüringen e.V. und das Bundesinstitut für Berufsbildung. Die Arbeitsgemeinschaft der Thüringer Handwerkskammern hat eine schriftliche Stellungnahme übergeben. Das Bundesinstitut für Bildung hat sich an der Anhörung nicht beteiligt. Im
In der öffentlichen Anhörung wurden die Ausbildungsleistungen der Thüringer Wirtschaft und der öffentlichen Hand in Thüringen sowie branchen- und geschlechtsspezifische Unterschiede in der Ausbildung junger Menschen erörtert.
Meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen hat im Vergleich mit den anderen neuen Bundesländern mit 70 Prozent den zurzeit höchsten Anteil an betrieblichen Ausbildungsstellen. Den Anzuhörenden wurden Fragen zur Wirtschaftsnähe, zur Ausbildungs- und Berufsorientierung junger Menschen sowie zum Handlungsbedarf mit dem Ziel der besonderen beruflichen Förderung praktisch Begabter und zur Ermöglichung von Teilqualifikation vorgelegt.
Von den Anzuhörenden wurden zur Verzahnung der Lernorte, Berufsschule, Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen positive Erfahrungen mit dem Landesprogramm "Impuls" sowie den so genannten Qualifikationsbausteinen zur praxisorientierten Berufsvorbereitung vorgestellt. Ferner wurden besondere Anstrengungen zur Förderung junger Frauen in technischen Berufen und zum frühzeitigen Verständnis für Technik in der Schule hervorgehoben. Die Anzuhörenden sprachen sich nicht gegen einen Appell des Thüringer Landtags zur Ausbildungssituation in Thüringen aus. Die Errichtung eines eigenen Landesinstituts für Berufsbildung wurde im Hinblick auf die bestehenden Einrichtungen auf Bundesebene überwiegend nicht begrüßt.
In seiner 32. Sitzung am 6. Februar 2003 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zum Antrag der Fraktion der SPD "Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze" in Drucksache 2/2637 einen Änderungsantrag der Fraktion der CDU angenommen. Der Änderungsantrag wurde mit Vorlage 3/1720 verteilt. Unter Berücksichtigung dieses Änderungsantrags empfiehlt der Ausschuss, den Antrag der Fraktion der SPD mit folgenden Änderungen anzunehmen:
Unter 1.: Folgende Nummern 4 und 5 werden angefügt: "Die Bundesregierung wird aufgefordert, durch eine wachstums- und beschäftigungsorientierte Politik die Rahmenbedingungen auf Bundesebene zu verbessern, damit wieder mehr Arbeitsplätze und betriebliche Ausbildungsplätze geschaffen werden können."
Und unter Nr. 5: "Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, die Bemühungen der Länder auch weiterhin auf dem notwendigen Niveau zu unterstützen. Dazu ist es erforderlich, dass das gemeinsame Sonderprogramm des Bundes und der neuen Länder für zusätzliche Ausbildungsplätze zumindest auf dem Niveau des Vorjahres gehalten und nicht erneut abgesenkt wird."
Zu 2.: Die letzten beiden Absätze des Appells erhalten folgende Fassung: "Zudem sind sich die im Landtag vertretenen Fraktionen einig, dass vom ausreichenden Vorhandensein betrieblicher Ausbildungsplätze die Zukunftsfähigkeit unseres Freistaats maßgeblich abhängt. Ausreichende betriebliche Ausbildungsplätze sind für junge Menschen und Unternehmen in unserem Land ein Brückenschlag in die Zukunft. Jugendliche erhalten eine an den betrieblichen Realitäten orientierte Ausbildung. Betriebe qualifizieren ihren zukünftigen Nachwuchs und vermeiden den ansonsten absehbaren demografisch nahezu unvermeidlichen Fachkräftemangel. Sie appellieren deshalb im vorgenannten Sinne an alle beteiligten Akteure."
Hinsichtlich des Entschließungsantrags der Fraktion der PDS "Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze" in Drucksache 3/2701 hat die Antragstellerin in der 32. Sitzung des Ausschusses den Punkt 5 im Antrag, die Errichtung eines Landesinstituts für Berufsbildung, zurückgezogen - siehe auch dazu Drucksache 3/3173. Im Übrigen empfiehlt der Ausschuss, den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS "Erhöhung der Anzahl betrieblicher Ausbildungsplätze" in Drucksache 3/2701 abzulehnen. Die Beschlussempfehlung liegt als Drucksache 3/3128 vor. Herzlichen Dank.
Ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu den beiden Punkten a und b. Zu Wort hat sich gemeldet für die CDUFraktion der Abgeordnete Kretschmer.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Kollegin Wackernagel hat sehr umfänglich über die intensive Beschäftigung des Ausschusses mit diesem Thema berichtet. Ich gebe zu, dass ich am Anfang, im August/September, bei Vorlage des Antrags der Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion nicht begeistert war. Das liegt vielleicht auch an einer Vorprägung, die ich damals auch benannt habe, dass ich mit Appellen, insbesondere mit Fahnenappellen keine besonders gute Erfahrung gemacht habe. Aber ich muss im Nachhinein sagen, ich bin froh, Frau Kollegin Ellenberger, dass wir den Antrag in den Ausschuss genommen haben und es war auch eine gute Beratung. Insbesondere die Anhörung war sehr informativ und aufschlussreich, die wir in dem Ausschuss anhand dieses Antrags durchgeführt haben. Frau Kollegin Ellenberger, ich sage das deshalb, weil Sie vorhin bei einem anderen Punkt so in den Raum stellten, als ob die Oppositionsanträge ad hoc abgelehnt werden.
Wir haben ein schönes Beispiel, wie wir bei einem spannenden Thema Thüringer Politik doch zu einem gemeinsamen, zumindest in großem Maße, Ergebnis gekommen sind. Ich habe diese Sorge mit dem Appell auch aus der Anhörung heraus nicht ganz unberechtigt dargestellt.
ja, ich weiß ja, ich schaue ja auch nicht zu Ihnen, sondern ich schaue so ein bisschen in meinen Bereich, aber ich bin ja froh, wenn ich sie auch alle sehe -, Vertreter der Handwerkerschaft auch deutlich gesagt worden, dass mit so einem Appell der fatale Eindruck entstehen kann, als wäre das ein unterschwelliger Vorwurf des Nichtwollens. Herr Meier, Handwerkskammer, hat das in seiner schriftlichen Anhörung gemacht. Beim Handwerk muss man deutlich sagen: Dass die betriebliche Ausbildungsleistung zurückgeht, liegt an der Konjunktur - ich will gar nicht sagen, an der schlechten Situation, an der das Thüringer Handwerk oder das deutsche Handwerk im Augenblick leidet. Wir haben am 7. Februar die Demonstration der Handwerker hier gehabt: "Es reicht". Aber andererseits, bemerkenswert ist auch festzustellen, die Industrie- und Handelskammer sagt, 2,8 Prozent mehr betriebliche Ausbildungsplätze, das ist - glaube ich - auch schon bemerkenswert, insbesondere aber auch die Ausführungen der Vertreter der freien Berufe, die sehr intensiv ausbilden. Ich erlaube mir hier eine Nebenbemerkung: Der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbunds war bei der Anhörung offensichtlich neben der Rolle. Das war bedauerlich, weil man weiß, dass beim Gewerkschaftsbund auch in Fragen der Ausbildung Kompetenz vorhanden ist.
Warum dennoch der Appell? Ich persönlich gebe zu, dass ich mehrmals auch hinterfragt habe und die Vertreter bei der Anhörung uns deutlich gesagt haben, ein Appell mag möglicherweise nichts nutzen, aber er kann auch nichts schaden. Aber wenn man diesen Appell als solchen versteht, wie ihn die Anzuhörenden gedeutet haben, als Dank an diejenigen, die bisher ordentlich ausbildeten, und als Ermunterung an diejenigen, die vielleicht noch Kapazitäten haben, haben wir uns in der Fraktion darauf verständigt, insbesondere im Arbeitskreis, dem Antrag die Zustimmung zu geben, das heißt den ersten drei Punkten, die die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion formuliert haben. Zum Zweiten, auch das war ein Thema der Anhörung, dass man die Situation im Bereich der betrieblichen Ausbildungsplätze nicht losgelöst von den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sehen kann, und auch die Anmahnung, die Frau Kollegin Wackernagel hier vorgetragen hat, auch die Frage zum Bund-Länder-Programm, so dass wir den ursprünglichen Antrag um die zwei Passagen, die hier bereits vorgetragen worden sind, erweitert haben. Ich denke, insofern ist es eine geeignete Form, auch deutlich zu
machen, dass der Thüringer Landtag - zumindest die Fraktionen, die diesen Antrag mittragen - Dank an diejenigen sagt, die ausbilden, und auch ermuntert, in diesem Bestreben, betriebliche Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen, nicht nachlassen sollen.
Insofern gebe ich mal den Eindruck zurück, dass es für die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion im Sinne des gemeinsamen Kompromisses sicher nicht einfach war, den Punkten 4 und 5 unvoreingenommen zuzustimmen. Aber das Ergebnis ist, glaube ich, entscheidend.
Was die Frage der Positionierung zum PDS-Antrag angeht, dort hatte ich bereits im Ausschuss gesagt: Aus der Anhörung heraus sind die ersten vier Punkte als nicht realistisch, nicht durchführbar dargestellt worden. Ich verweise dort insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen der PDS-Fraktion beispielsweise auf die Stellungnahme des Kommunalen Arbeitgeberverbands, der sehr deutlich darstellte: 1. nicht finanzierbar, 2. auch nicht leistbar, insbesondere Ihre Forderung, zum Beispiel über den Bedarf bei der öffentlichen Hand auszubilden, wo wir jetzt schon die Frage haben, wie das Personal beschäftigt und bezahlt werden kann, denn ich will jetzt gar nicht die neueste Entwicklung durch die Tarifverträge mit hineinnehmen. Den fünften Punkt haben Sie dann selbstverständlich selber zurückgezogen, dennoch war für meine Fraktion aus der Anhörung heraus überhaupt kein Anlass zu finden, warum wir Ihrem Antrag, der ja im Grunde genommen nur aufgesattelt wurde auf den SPD-Antrag, zustimmen sollten, deshalb haben wir ihn abgelehnt. Ich bitte um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Diskussion um fehlende betriebliche Ausbildungsstellen begleitet uns in diesem Haus bereits seit Jahren. Während wir in 1997 noch nahezu 21.000 betriebliche Ausbildungsstellen hatten, waren es im letzten Jahr nur noch 13.378, das sind mehr als 7.500 nicht mehr existierende betriebliche Ausbildungsplätze. Das sind zunächst nur die nackten Zahlen, aber es geht im Wesentlichen darum, dass 7.500 junge Frauen und Männer aus Thüringen in unseren Betrieben - anders als noch 1997 - keinen Ausbildungsplatz mehr finden. Das sind, liebe Kolleginnen und Kollegen, junge Menschen, die monatelang oder auch jahrelang verzweifelt suchen, und viele von ihnen wandern dann auf Nimmerwiedersehen in die alten Bun
desländer ab. Deshalb war es richtig, dass sich die SPDLandtagsfraktion im August des vergangenen Jahres mit dem heute zu beschließenden und dem jetzt ergänzten Appell an dieses Haus gewandt hat. Es war eben damals keine Panikmache, sondern bittere Realität. Ich halte es nach wie vor für überfällig, alle Möglichkeiten zu nutzen, um dieser genannten Situation entgegenzutreten und der Appell ist gewiss nicht der Königsweg, den gibt es auch nicht, aber ich denke immer noch, er ist eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit der Abgeordneten dieses Hauses, in gemeinsamer Verantwortung im wahrsten Sinne des Wortes Flagge zu zeigen. Umso mehr freut es uns natürlich, dass nach der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik auch die Regierungspartei dieses Hauses bereit ist, lieber Kollege Kretschmer, die Situation anzuerkennen und gemeinsam mit uns zu handeln. Wer da meinte, auch das noch mal in Ihre Richtung, dass der gleichzeitige Appell an die Bundesregierung die SPDLandtagsfraktion in Verlegenheit bringt, der irrte an diesem Punkt.
Nein, nein, ich sagte nur, wer das möglicherweise meinte, denn für uns stehen allemal die jungen Menschen und deren Familien im Vordergrund und dafür ist es notwendig nach unserer Sicht, auf allen politischen Ebenen das Notwendige zu tun, gegebenenfalls auch mal mehr einzufordern, und sei es auch in den eigenen Reihen.
Da gilt es, liebe Kolleginnen und Kollegen, nichts zu beschönigen, sondern die Verantwortung zu übernehmen und auch zu handeln. Deshalb soll es auch bei diesem Appell allein nicht bleiben. Nein, auch die Landesregierung selber muss mit den Möglichkeiten und den Förderinstrumentarien, die sie zweifelsohne hat, dafür Sorge tragen, dass der Trend des Abbaus betrieblicher Ausbildungsstellen umgekehrt wird, weil ein derartiger Rückgang, und auch das zählt zur Wahrheit, nicht allein nur mit der wirtschaftlichen Entwicklung zu begründen ist. Offenbar haben doch noch manche Betriebe die Zeichen der Zeit nicht erkannt, weil ich denke, man kann nicht auf der einen Seite Fachpersonalmangel kritisieren und auf der anderen Seite selber nicht handeln. Da ist aus meiner Sicht seitens des Wirtschaftsministeriums noch eine ganze Menge an Aufklärungsarbeit zu leisten und wahrscheinlich nicht nur alleine Aufklärungsarbeit.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich ausdrücklich für die konstruktive Diskussion im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik bedanken und möchte mich auch bei allen Anzuhörenden bedanken. Ich halte es wirklich für eine der wenigen Sternstunden dieses Parlaments, bei der es auch, lieber Kollege, der CDU gelungen ist, im Interesse unserer Menschen, unserer jungen Menschen und unseres
Landes, die Parteigräben zu verlassen. Dafür auch noch mal herzlichen Dank. Abschließend bitte ich um die Zustimmung aller Fraktionen in diesem Hause zu diesem nun erweiterten Antrag und damit zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. Danke schön.