Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

(Heiterkeit bei der CDU, SPD)

Das muss einfach aus mir heraus, wobei fairerweise gesagt werden muss, da liegt kein Verschulden aus dem Ministerium vor. Aber ich muss einfach fragen, weil ich aus dieser stolzen und kreisfreien Stadt komme: Können Sie uns denn wenigstens ein bisschen Hoffnung machen, dass wir vielleicht in zwei Jahren Wasser in dem Becken haben?

Ja, wer soll es denn lassen?

(Heiterkeit im Hause)

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, vielleicht sind wir auf einem nicht ganz schlechten Weg.

Es gibt keine weiteren Redemeldungen. Wir kommen zur Abstimmung. Ausschussüberweisung ist nicht beantragt worden, demzufolge stimmen wir unmittelbar über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3138 ab. Herr Abgeordneter Stauch, ein Geschäftsordnungsantrag? Bitte schön.

Wir bitten um namentliche Abstimmung.

In namentlicher Abstimmung werden wir jetzt den Antrag der SPD-Fraktion abstimmen. Ich bitte um das Ein

sammeln der Stimmkarten.

Ich nehme an, es hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Damit kann ausgezählt werden.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Zum Antrag der SPD-Fraktion "Bäderkonzept für Thüringen" - Drucksache 3/3138 - wurden 71 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 27 gestimmt, mit Nein haben 44 gestimmt, damit ist der Antrag abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage). Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9.

Den Tagesordnungspunkt 10 werden wir morgen behandeln.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Bericht zum Stand der Umsetzung des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost" in Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3150

Die antragstellende Fraktion hat Begründung durch Frau Abgeordnete Dr. Wildauer beantragt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Stadtumbauprogramm Ost läuft in Thüringen seit gut einem Jahr. Es wird auch in den nächsten Jahren im Mittelpunkt der Städte- und Wohnungsbauförderung stehen. Kernpunkt des Programms ist die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen zum Rückbau und der Aufwertung von Städten, die vom strukturellen Wohnungsleerstand besonders betroffen sind.

(Unruhe im Hause)

Einen kleine Moment mal bitte, Frau Abgeordnete Dr. Wildauer. Es ist wirklich kaum etwas zu verstehen und man folgt den Ausführungen im Moment überhaupt nicht.

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Wir sitzen doch hier.)

Deswegen hatte ich schon aufgehört.

Integriert ist dabei auch die Wohneigentumsbildung in den innerstädtischen Altbauquartieren. Ein besonderes Kennzeichen dieses Programms ist der integrative Ansatz der unterschiedlichsten Maßnahmen zum Abbau des strukturellen Wohnungsleerstands, der Stadtentwicklung,

der Aufwertung der Innenstädte und der Wohneigentumsbildung. Zudem soll der Wohnungsmarkt stabilisiert werden. Vom Erfolg dieses Programms werden viele profitieren: die Städte, die Wohnungswirtschaft und die Wohnungseigentümer sowie die Mieter und die Bauwirtschaft. Es verwundert deshalb nicht, wenn an dieses Programm viele Hoffnungen geknüpft werden. Das Programm deckt bis 2009 die dringendsten Finanzaufwendungen im Zusammenhang mit dem "Stadtumbau Ost" ab. Wir haben jedoch Zweifel, ob das ausgereichte Finanzvolumen auch reicht. An der Finanzierung des Programms sind neben dem Bund auch das Land und die Gemeinden beteiligt. Mit dem heutigen Antrag will die PDS-Fraktion den bisherigen Umsetzungsstand des Programms im Freistaat durch die Landesregierung in Erfahrung bringen. Dabei sollten die gemachten Erfahrungen dargestellt werden und auch die Diskussion über mögliche notwendige Modifizierungsbedarfe für dieses Programm geführt werden. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es ist angekündigt worden, dass der Sofortbericht gegeben wird. Bitte, Herr Minister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Zwischenbericht zur Umsetzung des Programms "Stadtumbau Ost" ist bereits nach Ablauf des ersten Programmjahres sicherlich verfrüht. Ich will jedoch den Antrag zum Anlass nehmen, um über die bisherigen Erfahrungen zu berichten. Ein grundsätzliches Umsteuern im Stadtumbau der neuen Länder ist nicht notwendig, wohl aber sollte der Bund einige Detailprobleme, die sich inzwischen aufgetan haben, klären.

Was wurde bei uns im ersten Jahr erreicht? Thüringen hat im ersten Programmjahr genutzt, dass wir nicht erst mit den Aufwertungs- und Rückbaumaßnahmen mit dem Stadtumbauprogramm Ost begonnen haben, sondern wir haben bereits in den Vorjahren - ich nenne nur Wohnraumstabilisierungsprogramm, Programm für Sanierung und Entwicklung - erhebliche Mittel eingesetzt, dass die notwendige konzeptionelle Stadtumbauplanung und die damit verbundenen wohnungswirtschaftlichen Konzepte in unseren Städten erarbeitet wurden. Ich denke insbesondere an Gera und Erfurt. Ich bin auch felsenfest davon überzeugt, dass wir mit diesen Erfahrungen, die wir in Thüringen in den Vorjahren gesammelt haben, wesentlich mit zu den Inhalten des Bund-Länder-Programms "Stadtumbau Ost" beigetragen haben. Dabei hätten wir uns selbstverständlich zusätzliche Mittel und weniger Umschichtung zulasten anderer Programme gewünscht.

(Beifall bei der CDU)

Was haben wir in dem genannten Vorlauf in Thüringen erreicht? Seit 1993 werden in Thüringen Aufwertungsmaßnahmen in großen Neubaugebieten gefördert. Verweisen will ich nur auf die bekannten Thüringer Beiträge zur EXPO 2000, Jena-Lobeda, Leinefelde, Weimar-West, die bundesweit Anerkennung gefunden haben. Thüringen hat damit deutlich gemacht, dass die Bestandsentwicklung dem Neubau vorgeht und der städtebauliche Lösungsansatz beinhaltete bereits die Dichtereduzierung und die Aufwertung des nachhaltig zu erhaltenden Kernbereichs der Siedlung auf der Grundlage von städtischen Rahmenplanungen. Seit 1993 haben wir im Landesprogramm Wohnumfeld, also ohne Bundesmittel, ca. 1.300 Wohnungen zurückgebaut und hinzu kommt, dass wir in den Jahren 2001 und 2002 im Wohnungsmarktstabilisierungsprogramm zusätzlich ca. 2.000 Wohnungen zurückgebaut haben und weitere 800 Wohnungen derzeit noch abgebrochen werden.

Doch nun zum ersten Programmjahr einige Anmerkungen: Die Verzahnung von Wohnungs- und Städtebauförderung hat sich bewährt. Wir haben im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern in Thüringen alle Programmmittel 2002 für Rückbau und Aufwertung bewilligt und die verfügbaren Kassenmittel ausgezahlt.

(Beifall bei der CDU)

Dies war möglich, weil wir im Jahr 2002 nach verspäteter Vorlage der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung durch den Bund nicht erst ein Programmaufstellungsverfahren mit den Gemeinden und Wohnungsunternehmen durchführen mussten, sondern auf die Anmeldung zu dem bereits erwähnten Landesprogramm zurückgreifen konnten. Nicht gelaufen, bis auf acht unbedeutende Anträge, ist der Programmbereich Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren, was aufgrund von Hemmnissen vor allem durch Überregulierung, die der Bund zu vertreten hat, vorauszusehen war. Ich werde später noch darauf eingehen.

Zurück zum Programmteil Rückbau und Aufwertung: Im Ergebnis wurden 2002 in 63 Städten und Gemeinden 48 Mio. $     ansatz in Höhe von 5,1 Mio.   vollständig ausgezahlt und mit dem Rückbauanteil wurden bis 2002 2.160 Wohnungen abgebrochen. Zusammengefasst: Wir haben bis heute insgesamt aller Programme umfassend ca. 5.500 Wohneinheiten abgebrochen bzw. zurückgebaut und damit unser Rückbauziel fürs erste Jahr erreicht. Nur, ich sage ganz deutlich, dies reicht noch nicht. Die Frage ist: Was wollen wir kurzfristig in diesem Jahr noch ändern und was soll das Programm Stadtumbau in den Folgejahren noch lernen oder - kurz gesagt - wie muss sich der Bund bewegen? Der Gesamtverband der Wohnungswirtschaft hat hierzu im Januar 2003 ein Positionspapier vorgelegt. Die Forderungen decken sich in weiten Teilen mit unserer Position in den Verhandlungen zur Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2003.

Lassen Sie mich kurz darauf eingehen: Wir erwarten in diesem Zusammenhang folgende mit den Vertretern der neuen Länder abgestimmte Änderungen in der Verwaltungsvereinbarung, die uns leider derzeit immer noch nicht vorliegt und die erst Mitte März den Ländern zur Gegenzeichnung zugeleitet werden soll. Unsere Änderungswünsche oder unsere Forderungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende sieben Punkte:

1. Die Aufstockung des Fördervolumens für den Rückbau durch Heranziehen von Mitteln aus dem Programmteil Aufwertung bei entsprechendem Bedarf wird zugelassen. Das heißt, wir nehmen mehr Wohnungen aus dem Markt, als vorgesehen ist.

2. Die Anpassung der städtischen Infrastruktur, die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen von Wohnungsunternehmen zu leisten ist, kann auch aus dem erweiterten Rückbauteil gefördert werden, gegebenenfalls zulasten der Aufwertung.

3. Rückbauzuschüsse aus den Stadtumbauprogrammen sollen oder werden künftig als Kofinanzierung der Länder nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz anerkannt. Dies hat der Bund vorab bestätigt. Und, meine Damen und Herren, im Übrigen wird das Programm nur dann erfolgreich sein, wenn die Entschuldung für alle abgerissenen Wohnungen sichergestellt ist, denn zurzeit reichen die zur Verfügung stehenden 658 Mio.          potenziellen Unternehmen aus, die nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz entschuldet werden können.

4. Wir kennen alle die knappen Kassen bei Ländern und Gemeinden. Wenn man erfolgreich sein will, dann muss man versuchen, den Mitleistungsanteil der Kommunen im Aufwertungsteil anders zu proportionieren. Deswegen nehmen wir Verhandlungen mit dem Ziel auf, die Konditionen des Bund-Länder-Programms durch verstärkte Bundesanteile zu verbessern.

5. Für den Teilbereich Wohneigentumsbildung im Bestand hat Thüringen mit anderen neuen Ländern Änderungen der Förderkonditionen gefordert. So soll die Mindestgröße der Wohnflächen wegfallen, die Gebietskulisse erweitert werden und auf der Grundlage einer vereinfachten Berechnung der jährlichen Investitionszulage eine Pauschale von 1.500  '   &  Jahren ausgereicht werden. Außerdem brauchen wir insbesondere bei der Lückenbebauung die Ermöglichung des Neubaus von Eigenwohnraum. In Thüringen wollen wir die Förderungen vorrangig in unserer Initiative "Genial zentral" einsetzen. Damit wären die bereits genannten Hemmnisse für den Programmteil Wohneigentumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren beseitigt.

6. Die Wohnungswirtschaft drängt auf die rechtliche Regelung einer Abrisskündigung, um eine Handhabe gegen Mieter bereits weitgehend leer stehender und zum Abriss vorgesehener Gebäude zu haben, die nicht freiwillig

ausziehen. In Jena steht ein ganzer elfgeschossiger Wohnblock leer und eine einzige Wohnung ist noch bewohnt. Der Mieter ist gar nicht mehr anwesend.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schuchardt, SPD: Ein halber Block ist es nur.)

Oder ein halber - na ja, es kommt darauf an, welche Blocks man nimmt, in welcher Länge. Für eine einzige Wohnung ist der Mietvertrag noch vorhanden und lässt sich mit den jetzigen geltenden Regeln nicht kündigen. Der Mieter ist gar nicht mehr vorhanden in der Wohnung, aber er blockiert komplett den Abriss dieses Blocks. Deswegen brauchen wir dringend die rechtlichen Möglichkeiten der Kündigung aufgrund des Abrisses solcher Blöcke. Es gibt diesbezüglich eine Bundesratsinitiative von Sachsen, die wir unterstützen werden, um hier eine rechtlich fixierte Regelung zu schaffen.

7. Die Forderung, eine Veränderung der Kassenmitteltranchen zu erreichen, wird wohl in diesem Jahr noch nicht durchsetzbar sein, da, wie gesagt, die meisten Länder die in 2002 verfügbaren Kassenmittel nicht in voller Höhe abgerufen haben. Wir haben zwischenzeitlich auch mit dem Bund geklärt, dass im Rahmen der Rückbaupauschale Vorfinanzierungskosten der Unternehmen förderfähig sind. Wir haben entsprechende Regelungen mit dem Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft abgestimmt, so dass in Thüringen auf einen Kassenmittelmehrbedarf reagiert werden kann und Verzögerungen nicht auftreten.

Meine Damen und Herren, ich will jedoch nicht verschweigen, dass wir derzeit eine eher zögerliche Abwicklung des Rückbaus feststellen müssen und unsere Bewilligungsstelle musste bisher deshalb noch keine Maßnahme aufgrund fehlender Verpflichtungsrahmen zurückstellen. Bei den anderen Städtebauförderungsprogrammen haben wir weit mehr Anmeldungen als Mittel zur Verfügung stehen. Beim Rückbau ist erkennbar, dass die Investitionsplanung der Unternehmen und längerfristige maßnahmebezogene Umsetzungskonzepte der Städte bis 2009 vielfach noch auf sich warten lassen. Die Anmeldung von Maßnahmen darf sich nicht, wie das oft geschieht, nur auf die direkt anstehenden Rückbauten von etwa zwei Jahren beziehen. Eine Vereinbarung zum Bedarf an Rückbaumitteln der Gemeinden bis 2009 ist in den meisten Fällen trotz vorliegender Stadtumbaukonzepte nicht vorhanden. Auch ist in vielen Fällen die Einbeziehung anderer Infrastrukturbereiche innerhalb der Städte noch nicht ausreichend. Die Städte haben vielfach die Bandbreite und den Umfang des Stadtumbauprogramms noch nicht erkannt und wir müssen gerade hier mit unserer landeseigenen Begleitforschung zum Programm "Stadtumbau Ost" für Thüringen mit unseren Programmgemeinden Lösungswege aufzeigen. Die genannten sieben Punkte beziehen sich nur auf die Umsetzungsprobleme des Stadtumbauprogramms. Die aktuelle Diskussion darf den Blick nicht darauf versperren, dass die eingestellten Finanzmittel des Bundes bis zur Beseitigung des Leerstands nicht ausreichen und die bis

2010 hinzukommenden Leerstände von ca. 50.000 Wohneinheiten aufgrund des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs nicht erfasst werden. Mit der derzeit vom Bund vorgelegten Programmstruktur können nur ca. 47.200 Wohnungen in Thüringen rückgebaut werden und nach unseren Prognosen werden 2010 trotz Rückbau immer noch ca. 120.000 Wohnungen leer stehen, wie derzeit. Wir bleiben also lediglich beim Status quo und das Problem Leerstand ist damit nicht gelöst.

Meine Damen und Herren, die Probleme der Thüringer Kommunen sind ein Jahr nach dem Start des von Bund und Ländern aufgelegten Stadtumbauprogramms nicht kleiner geworden, im Gegenteil, der Leerstand in den neuen Ländern hat von 13 auf 18 Prozent zugenommen und gleichzeitig hat die Bundesregierung nicht gerade dazu beigetragen, die finanziellen Spielräume der Wohnungsunternehmen und Kommunen zu erweitern. Wir werden weiter darauf drängen, dass durch eine entsprechende Steuergesetzgebung die Städte und Gemeinden wieder in die Lage versetzt werden können, dass sie die anstehenden Aufgaben bewältigen können.

(Beifall bei der CDU)

Stadtumbau und Städtebauförderung sind dabei Schwerpunkt. Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat ein Ziel, vorausgesetzt die Einnahmeerosion in unserem Haushalt geht nicht so weiter. Wir wollen dieses Programm komplett kofinanzieren und wir wollen keinen Euro Bundesmittel in diesem notwendigen Programm verschenken.

(Beifall bei der CDU)

Das setzt allerdings voraus, dass unsere eigene Einnahmesituation und die Einnahmesituation der Thüringer Kommunen dies zulässt, und da sehe ich schwere Zeiten auf uns zukommen. Wir wollen mit dem Stadtumbauprogramm eine Qualitätsverbesserung erreichen und ich höre jetzt schon wieder so neue Ankündigungen - kommunale Infrastrukturprogramme, die Höhe ändert sich von Tag zu Tag von 1 bis 10 Mrd. (   " wenn der Bund solche Programme auflegen würde. Es ist uns aber nicht mit Programmen gedient, die die Finanzierung aus dem machen, wie es beim Stadtumbauprogramm Ost ist, nämlich aus bestehenden Programmen umschichten zu Gunsten neuer Infrastrukturprogramme. Uns ist eigentlich nur mit Programmen gedient, die zusätzliches Geld bringen und die die bestehenden Programme aufstocken.