Im Einzelnen sollte entsprechend unseres Antrags der Bericht folgende Punkte beinhalten: der weitere Umgang mit dem angekündigten Stellenabbau, insbesondere über die Art und Weise und die Form des Stellenabbaus bzw. über die angekündigten Versetzungen in den Bereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt; über die zukünftige Rolle der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure als Amtspersonen in den noch festzusetzenden Amtsbezirken; die Gründe für die Festlegung der Anzahl und der Standorte der Katasterämter, wobei hier von besonderem Interesse ist, wie innerhalb von wenigen Wochen eine derart differierende Auffassung der Landesregierung zum vorher erstellten Gutachten festgestellt werden konnte. Und nicht zuletzt ist die Landesregierung aufgefordert, über die Art der Beteiligung der Beschäftigten und ihrer Interessenvertretung und das Ergebnis dieser Beteiligung zu berichten, weil hier unseres Erachtens die Hauptursachen für die zu verzeichnende Unruhe im Katasterwesen zu finden sind.
Abschließend, meine Damen und Herren, ist festzuhalten, ein Bericht der Landesregierung selbst kann die Unruhe im Katasterwesen sicher nicht beseitigen, aber die Schlussfolgerung, die der Landtag aus einem solchen Bericht zieht, sehr wohl. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat die Umstrukturierung in der Kataster- und Vermessungsverwaltung einschließlich der Festsetzung der Standorte inzwischen beschlossen und die Umsetzung des Konzeptes auf den Weg gebracht. Ich bin sicher, dass wir die Struktur der Katasterämter zukunftsorientiert verändert haben und einen guten Mittelweg zwischen der Stärkung des privaten Sektors auf der einen Seite und der Erhaltung der öffentlichen Katasterverwaltung mit der Beschränkung auf die hoheitlichen Kernaufgaben auf der anderen Seite gefunden haben.
Das Zustandekommen des Beschlusses der Landesregierung und der Weg zu der neuen Struktur müssen hier nicht wiederholt werden. Die Landesregierung hat dazu dem Landtag gegenüber einen schriftlichen Bericht am 27.12.2002 abgegeben. Wie Ihnen bekannt ist, haben wir zum Zwecke der Strukturveränderung in der Katasterverwaltung frühzeitig ein Gutachten in Auftrag gegeben, das auch Gegenstand dieses Berichts ist. Die Landesregierung ist dem vom Gutachter empfohlenen Trennungsprinzip grundsätzlich gefolgt. Das bedeutet, dass die zu Spannungen führende Konkurrenzsituation zwischen den Katasterämtern und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durch eine klare Arbeitsteilung nach Auftraggebern aufgelöst wird.
Von daher lassen Sie mich schon hier feststellen, es wird in Zukunft keine Unruhe im Katasterwesen geben, wie der Antrag dies zu suggerieren versucht. Wir stehen auch nicht im Widerspruch zu den Empfehlungen des Gutachtens. Ich kann keinen Widerspruch erkennen, wenn das Gutachten 6 Standorte und 12 Außenstellen empfiehlt, also 18 Standorte, und wir entscheiden uns für 8 Standorte und 9 Außenstellen, d.h. an 17 Orten insgesamt, dann ist das eine so minimale Abweichung, dass man keine Differenz zum Gutachten daraus ablesen kann.
Mit Ausnahme von landeseigenen Aufträgen werden sich die Katasterämter zu Gunsten der ÖbVIs aus dem operativen Vermessungsgeschäft zurückziehen. Sie werden sich auf Landesaufträge zurückziehen. Die Öffentlich bestellten Ingenieure sollen sich um kommunale und private Aufgaben kümmern. Es werden damit Ressourcen eingespart, die, wie vom Gutachter empfohlen, zu einem großen Teil der dringend erforderlichen Erneuerung des Liegenschaftskatasters und hier insbesondere dem Aufbau der automatisierten Liegenschaftskarte sowie dem Geodatenmarketing zugute kommen. Also freie Kapazitäten werden zur Modernisierung genutzt und dies stärkt den Standort Thüringen.
Des Weiteren sind im Gutachten u.a. umfangreiche Analysen zum Personalbedarf in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen der Katasterämter sowie für effiziente Arbeitsabläufe enthalten. Und diese Informationen würden für die Festlegung der zukünftigen Strukturen mit herangezogen.
Für die Standortwahl waren folgende Kriterien maßgebend: gleichmäßige Größenverteilung nach Fläche und Einwohnerzahl, Anlehnung an die bestehenden Kreisstrukturen, noch zu realisierende Ausgleichsmaßnahmen aus der Gebietsreform sowie insbesondere auch eine Stärkung strukturschwacher Gebiete. Es wird also in Zukunft 8 Katasterämter mit insgesamt 9 Stützpunkten geben. Und die Auswahl ist so getroffen worden, dass es zukünftig in jedem Landkreis einen Standort gibt.
Ja natürlich, wenn man 35 Standorte hat und in jedem Landkreis momentan mehrere, dann wird es in Zukunft in jedem Landkreis nur noch einen Standort geben. Das ist vollkommen korrekt.
Insgesamt wird es bei den Katasterämtern die bereits angesprochene Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte von der Vermessung hin zur Katastererneuerung und hin zum Geodatenmarketing geben und entsprechend wird sich auch das Aufgabenprofil ändern. Die angestrebte Stellenausstattung der Katasterämter beträgt insgesamt 665 Stellen und Planstellen und soll im Jahr 2009 vorrangig durch natürliche Fluktuation erreicht werden. Die Landesregierung wird hierbei alle Möglichkeiten nutzen, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden.
In diesem Jahr sollen darüber hinaus 94 Bedienstete in den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt versetzt werden. Die Versetzung erfolgt auf rein freiwilliger Basis. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren wurde am 26. Februar dieses Jahres eingeleitet und Ende März soll die Auswahl erfolgen. Die Versetzungen sollen dann schnellstmöglichst vollzogen werden.
Wie viel Personal von den Katasterämtern zu den ÖbVIBüros letztlich wechseln möchte und wie viele diese übernehmen würden, das kann heute noch nicht quantifiziert werden. Es liegen aber gesicherte Erkenntnisse vor, dass es verbunden mit der Aufgabenverlagerung auf beiden Seiten entsprechende Wünsche gibt.
Verbunden mit den Reformzielen müssen zur Sicherstellung einer flächendeckenden und vollständigen Aufgabenerledigung durch die ÖbVI mehrere Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die bislang für die Berufsgruppe bestimmte Rechtsstellung in der Ausübung eines freien Berufes soll in die Form eines öffentlichen Amtes überführt werden. Die Voraussetzung für die Bildung von Amtsbezirken ist die Verleihung eines öffentlichen Amtes. Durch den Aufbau eines vom Bedarf abhängigen Amts
bezirkssystems mit der Zuweisung von bestimmten Gemeinden als Amtssitze wird künftig eine bessere flächenmäßige Verteilung der ÖbVI in Thüringen erreicht. Zudem muss wegen der vermehrten Übertragung von Aufgaben an die ÖbVI die Aufsicht durch die staatliche Aufsichtsbehörde entsprechend gewährleistet werden.
Nicht nur das Katastergesetz, auch die Berufs- und Gebührenordnung muss geändert werden und dies soll bis Ende 2003 abgeschlossen sein. Die benötigten Regelungen machen eine Novellierung des geltenden Berufsrechts unabdingbar.
Gleichzeitig wird es auch zu einer Novellierung des Kostenrechts kommen. Die Ausrichtung der zukünftigen Kostenordnung soll vorrangig nach dem Äquivalenzprinzip erfolgen. Für Katastervermessungen bedeutet dies, dass eine Kostendeckung über die gesamte Bandbreite des Leistungsspektrums angestrebt wird. Das bedeutet, dass gar zugunsten des Bürgers bei Kleinstvermessung hierbei eine Kostenunterdeckung in Kauf zu nehmen ist, die mit Überdeckung bei größeren Vermessungen ausgeglichen werden kann. Insgesamt dürfen die Katastervermessungen nicht teurer werden.
Gebührensenkungen sollen insbesondere im Bereich der Gebäudeeinmessung, für die Einmessung von so genannten Altgebäuden sowie für Grenzherstellungen und Zerlegung kleineren Umfangs zum Tragen kommen. Im Übrigen soll die Abgabe von digitalen Daten marktorientierter Gebührensätze kalkuliert werden.
Bei dieser insgesamt sehr einschneidenden Reformmaßnahme waren Vertreter der Bediensteten sowie der ÖbVI frühzeitig beteiligt. Das begann bei der Erstellung des Gutachtens, das setzt sich bei der weiteren Bearbeitung in Projektgruppen sowie Gesprächen im Innenministerium fort. Und all die jetzt vorgestellten Maßnahmen werden gemeinsam - Thüringer Innenministerium, Landesvermessungsamt in Arbeitsgruppen mit den ÖbVIs - entsprechend vorbereitet und umgesetzt.
Von Unruhe im Katasterwesen kann also nicht die Rede sein. Wir verschlanken das Katasterwesen von 35 auf 8 Ämter und schaffen zukunftsorientierte Strukturen. Das ist ein Stück Privatisierung öffentlicher Aufgaben, ein weiterer Schritt hin zum schlanken Staat und wir werden diese Reform kontinuierlich unter vertrauensvoller Mitwirkung der Bediensteten und der ÖbVI-Vertreter zum Wohle unseres Freistaats und seiner Bürger zukunftsorientiert umsetzen.
Ich bin ohnehin davon ausgegangen, dass sie gewünscht wird. Wir beginnen mit Frau Abgeordneten Wildauer, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich danke der Landesregierung für den von uns gewünschten Bericht. Er enthält Aussagen zur Notwendigkeit einer inhaltlichen und einer organisatorischen Neustrukturierung im Bereich des Katasterwesens, also eine Reform. Diese ergibt sich aufgrund der Veränderungen des Aufgabenumfangs im Vermessungswesen. Um es deutlich zu sagen, infolge der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung im Allgemeinen und im Bauwesen im Besonderen sind die Vermessungsaufträge und der Arbeitsumfang für das Katasterwesen in den vergangenen Jahren stetig und nicht in unerheblichem Maße zurückgegangen.
Selbstredend trug dazu natürlich auch der Abbau des aufgelaufenen Vermessungsrückstaus bei. Der Thüringer Landesbetrieb Katasterämter hat bisher zu einem nicht unerheblichen Teil gerade in diesem von der öffentlichen und privaten Bautätigkeit abhängigen Bereich des Vermessungswesen gebührenfinanzierte Leistungen erbracht, jedoch in seiner Struktur nicht auf die veränderte Situation reagiert. Zudem gab es eine Art Doppelstruktur mit den Katasterämtern einerseits und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren andererseits. Beide haben sich um die immer weniger werdenden Aufträge und Aufgaben gestritten, wobei Katasterämter und öffentlich Beschäftigte Konkurrenten in einem ungleichen Wettbewerb waren. Diese Konkurrenzsituation war angesichts der zu leistenden hoheitlichen Aufgaben und der anfallenden Vermessungsleistungen beiden, sowohl den Katasterämtern als auch den Vermessungsingenieuren, abträglich. So habe ich auch Sie, Herr Minister, verstanden.
Und es gab und gibt somit auch aus Sicht der PDS-Fraktion gute Gründe, eine effektive, bürgerfreundliche und klar strukturierte und nicht zuletzt auch verantwortlich finanzierte Struktur im Bereich des Katasterwesens zu schaffen. Aus diesem Grund stehen wir den geplanten Veränderungen vom Grundsatz her positiv gegenüber. Die Durchführung aber selbst halten wir eigentlich für halbherzig
nein, Herr Minister - und kaum für die neuen Herausforderungen des Katasterwesens gerecht. Ich muss natürlich auch sagen, dass sich aus dem Bericht für mich und für uns noch eine Reihe von Fragen ergeben,
weil nämlich der Bericht mit den Informationen des Innenministeriums doch nicht so ausführlich war, dass alle unsere Fragen beantwortet sind.
Wir bewerten positiv, dass nunmehr eine eindeutige Trennung der Zuständigkeiten zwischen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und den Katasterämtern stattfindet. Aber die Diskussion um die Aufgabentrennung offenbart einen gravierenden Mangel des Reformkonzepts, findet diese doch seit über zwei Jahren statt. Die Landesregierung hat sich lange Zeit schwer getan, in diese Diskussion überhaupt auch den Verband der Vermessungsingenieure mit einzubeziehen.
Na gut, jedenfalls war es so, dass die Vermessungsingenieure oder der Verband auch zu uns gekommen sind.
Nun müssen wir es ja glauben. Aber nicht nur die Vermessungsingenieure hätten frühzeitig in die Erarbeitung der Strukturreform einbezogen werden sollen, sondern, so meinen wir, auf jeden Fall auch das Parlament. Und die Information vom Dezember, die war gut, aber sie reicht unserer Meinung nach nicht aus. Ich unterstelle daher, dass die Nichteinbeziehung des Parlaments die Absicht der Landesregierung erkennen lässt, auch bei künftigen Umstrukturierungen innerhalb der Verwaltung des Freistaats das Parlament lediglich als Informationsempfänger vollzogener Beschlüsse zu sehen. Das wäre nicht weiter schlimm, wenn die Abgeordneten nicht in die Pflicht zur haushalterischen Umsetzung der Strukturreform genommen würden, wie es mit dem Doppelhaushalt 2003/2004 im Bereich des Katasterwesens geschehen ist.
Da bin ich auch bei einer ersten offenen Frage. An erster Stelle der in der Unterrichtung aufgeführten Leitbilder nennen Sie "Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung bzw. Optimierung der Erlöse der Kostenstruktur". Diese lässt sich aber keinesfalls den bisher auf dem Tisch liegenden Eckdaten entnehmen - eigentlich im Gegenteil. Betrug 2001 das negative Betriebsergebnis des Landesbetriebs plus geplante Zuführung für hoheitliche Aufgaben aus dem Innenministerium noch insgesamt 11,1 Mio. weist der im Dezember verabschiedete Haushalt für das Jahr 2003 einen notwendigen Zuschuss von 14,3 Mio. und für 2004 einen Zuschuss von 17,4 Mio. cher
lich eine mit der nur schrittweisen Anpassung der Struktur an die veränderten Aufgaben zu begründende Steigerung des Defizits.
Aber, meine Herren und Damen der Landesregierung, wer mit dem Ziel der Haushaltskonsolidierung bei gesteigerter Effizienz der Bürger- und Servicefreundlichkeit an eine Reform der öffentlichen Verwaltung herangeht, muss sich an diesem Vorhaben auch messen lassen und scheut das auch nicht.
Dazu ist es aber notwendig, dem Thüringer Landtag vorzulegen, wie sich das Defizit in den kommenden Jahren darstellt und ab wann eine tatsächliche Reduzierung des Zuschusses wie geplant realisierbar wird. Darauf hätten wir auch gerne noch eine Antwort gehabt.
Angesichts der Bedeutung einer modernen bürgernahen entbürokratisierten Verwaltung ist aber nicht nur die mangelhafte und höchst unfreiwillige Einbeziehung des Parlaments zu kritisieren. Der PDS-Antrag trägt nicht ohne Grund den gleichen Titel wie ein ähnlicher von der SPD im vergangenen Jahr im April eingereichter Antrag, denn die Unruhe, meinen wir, ist bisher nicht gewichen. Da unterscheiden wir uns von Ihrer Auffassung, Herr Minister. Da die Katasterämter künftig nur noch die hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen sollen, ist es sicher nachvollziehbar, dass das Ämterpersonal nicht mehr in dem Umfang benötigt wird und auch die Anzahl der Ämter einer Reduzierung bedarf. Etwas mehr als 300 Stellen sollen bis zum Jahr 2009 abgebaut werden. In der genannten Unterrichtung geht die Landesregierung davon aus, dass der notwendige Personalabbau vorrangig über altersbedingte Fluktuation realisiert werden kann. Darüber hinaus sollten bereits, was aber nicht geschehen ist, zum 01.01.2003 die 94 Bediensteten dem Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zugewiesen werden und weitere 50 Messgehilfen sollen zum 31.12.2003 betriebsbedingt gekündigt, d.h. entlassen werden. Glaubt die Landesregierung, dass diese durch die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure eingestellt werden können? Worauf, Herr Minister, die Landesregierung diese Annahme stützt, das bleibt offen. Und ob diese einer realistischen Bewertung standhält, darf bei kritischer Betrachtung doch bezweifelt werden, zumal ich weiß, dass die Öffentlich-Bestellten ja wohl auch mehr ab- als aufbauen. Auch die Qualifizierung des Stellenabbaus als vorrangig durch natürliche Fluktuation realisierbar, lässt ein konkretes und vertretbares Personalentwicklungskonzept vermissen. Hier wird Unruhe hervorgerufen, wenn keine konkretere und verbindlichere, aber auch ehrlichere Aussage gegenüber den Beschäftigten erfolgt. Sonst wird die persönliche Zukunft von Betroffenen bewusst Spekulationen ausgesetzt.
Hier gibt es einen Widerspruch. Auch das Verfahren zur Übernahme von 94 Bediensteten in den Bereich des TMLNU nämlich den Bediensteten anzubieten, Herr Minister, darauf sind Sie nicht eingegangen. Sie hatten gesagt, dass die sich freiwillig dort im TMLNU einsetzen oder bewerben können. Dass sie sich bewerben, mag aus fachlicher Sicht der aufnehmenden Behörde nachvollziehbar sein, verringert aber die vorhandene Unruhe bei den Beschäftigten im Katasterwesen sicher keineswegs. Die Landesregierung will nun weniger Ämter mit Außenstellen einrichten, auch das ist vor dem Hintergrund des eingangs Gesagten nachzuvollziehen. Nachzuvollziehen ist allerdings nicht mehr, warum noch im Dezember sechs Ämter präsentiert wurden und zwei Monate später acht. Sie haben dazu eine Aussage getroffen. Ein Gutachten ist die eine Seite, die Entscheidung der Landesregierung die andere. Aber es wäre eben auch nicht schlecht gewesen, wenn wenigstens im Rahmen des Innenausschusses dazu eine Diskussion hätte stattfinden können.
Meine Damen und Herren, es bleibt auch bei der künftigen Struktur dabei, dass die Katasterämter als Landesbehörden zwischen der kommunalen Ebene und der Ebene der Ministerien angesiedelt bleiben. Die uneffektive dreigliedrige Verwaltungsstruktur in Thüringen wird damit zementiert, anstatt schrittweise überwunden zu werden. Thüringen braucht aus unserer Sicht nur einen zwei- und keinen dreistufigen Verwaltungsaufbau.