Und zum Schluss, meine Damen und Herren - was ich für recht unwahrscheinlich halte - die EU-Kommission kündigt an, dass sie bereits ab 1. Januar 2005 für alle Fahrzeuge über 3,5 t eine Maut einführen will und auch für alle Fahrzeuge, die mehr als neun Passagiere befördern, also für alle Busse, und das auch noch auf allen Stra
Nur noch eins zum Schluss. Unser Ziel bleibt eine gleiche Belastung des Güterverkehrsgewerbes in Deutschland und in allen EU-Ländern. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu den einzelnen Themen, Herr Lippmann, hat ja der Herr Abgeordnete Kallenbach schon gesprochen, so dass ich eigentlich zu der einzelnen Struktur hier im Thüringer Gewerbe nichts mehr sagen muss. Aber es ist, glaube ich, auch ganz hilfreich, dass man mal eine Jahreshauptversammlung dieses Gewerbes besucht. Ich habe das schon seit zwei Jahren getan. Da kann man genau erfahren, wie es in diesem Gewerbe klar und deutlich aussieht.
Bei dem Bundesverkehrswegeplan hoffe ich natürlich, dass der Entwurf auch Realität wird. Bis jetzt ist es nur ein Entwurf. Dann haben Sie natürlich Recht, wenn dieser Entwurf auch bestätigt wird, dann könnten wir hier in Thüringen zufrieden sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, einleitend sind nach den Redebeiträgen einige allgemeine Ausführungen zur Maut erforderlich, bevor die konkreten Auswirkungen auf Thüringen insgesamt betrachtet werden.
In der heutigen globalen Wirtschaft hat der Güterverkehr eine bedeutende Rolle. Deshalb müssen die notwendigen Voraussetzungen für einen optimalen Transportablauf durch Bereitstellung einer Infrastruktur geschaffen werden. Dies gilt insbesondere für den Straßen- und Güterverkehr. Es muss eine Kostenanlastung entsprechend der Inanspruchnahme der Verkehrsinfrastruktur als Zielstellung verfolgt werden.
Der erste Schritt dazu war die Einführung der zeitbezogenen Straßenbenutzungsgebühr für schwere Lkws 1995. Diese soll jetzt umgewandelt werden in die streckenbezogene Benutzungsgebühr, also die so genannte Maut. Damit ist insbesondere eine stärkere Beteiligung des ausländischen Schwerverkehrs an den tatsächlich verursachten Kosten möglich. Es ist ein Einstieg in eine Nutzerfinanzierung und weg von der reinen Steuerfinanzierung. Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 31. August, das ist schon gesagt worden, mit der Erhebung der streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkws zu beginnen.
Auch wenn Thüringen die Einführung der Maut grundsätzlich begrüßt, müssen vor einer Umsetzung alle - ich betone alle - Rahmenbedingungen geprüft werden. Die von der Bundesregierung bisher hierzu vorgelegten Entwürfe weisen aber verschiedene offene Fragen auf.
Regelungsbedarf, meine Damen und Herren, besteht bei der Zweckbindung der Einnahmen und den Harmonisierungsmaßnahmen für das Gewerbe. Die Mauteinnahmen sollen nicht in den allgemeinen Haushalt fließen, sondern, Herr Kallenbach hat es schon gesagt, nach Abzug der Systemkosten voll der Verkehrsinfrastrukturverbesserung zur Verfügung stehen. Und die von der Bundesregierung dem Gewerbe zugesagten Harmonisierungsmaßnahmen sind zeitgleich konkret festzulegen.
Möglich erscheint aus unserer Sicht hierbei auch die Senkung der Maut um 2,6 Cent pro Kilometer gegenüber den bisher angedachten durchschnittlichen 15 Cent pro Kilometer. Damit kann die Belastung, die auf das Transportgewerbe zukommt, um 600 Mio. !
Meine Damen und Herren, diese offenen Fragen werden gegenwärtig intensiv beraten. Der Vermittlungsausschuss zum Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesetz hat sich gestern dazu auf die Einsetzung einer Arbeitsgruppe verständigt. Thüringen ist Mitglied der Arbeitsgruppe. Die Ergebnisse sollen in einer weiteren Sitzung des Vermittlungsausschusses am 21.05. dieses Jahres beraten werden. Die Frage ist also nicht, "ob" die Maut kommt, sondern, "wie" und "wann". Dies ist der gegenwärtige Verhandlungsspielraum.
Die zusätzlichen Mautkosten ergeben einen Anstieg der Transportkosten zwischen 4 bis 18 Prozent, meine Damen und Herren. Dieser muss von den Thüringer Transportunternehmen konsequent an den Auftraggeber weitergereicht werden. Sofern ihnen dies allerdings nicht zu fast 100 Prozent gelingt, droht vielen - und es sind immerhin 3.000 - kleinen mittelständischen Unternehmen die Insolvenz. Das produzierende Thüringer Gewerbe und der Handel müssen die Mautkosten bei den Produktkosten berücksichtigen, dürfen dies aber nicht für weitere versteckte Preiserhöhungen, meine Damen und Herren, nutzen.
Die von der Bundesregierung ermittelten Auswirkungen auf Verbraucherpreise unter 0,15 Prozent werden grundsätzlich auch von anderen Fachgremien als realistisch eingeschätzt. Es gibt bei den Thüringer Transportunternehmen, bei Werkverkehrsunternehmen als auch bei allen Transportauftraggebern, noch interne Maßnahmen umzusetzen, um die Auswirkungen einer Mauteinführung sachgerecht umzusetzen.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann man sagen, die Einführung einer streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Lkws wird grundsätzlich von Thüringen befürwortet. Sie ermöglicht gegenüber der bestehenden zeitbezogenen Gebühr eine sachgerechte Kostenanlastung nach dem Verursacherprinzip. Dies gilt insbesondere für ausländische Lkw. Die Zweckbindung der Mauteinnahmen für die Verkehrsinfrastruktur, Harmonisierungsmaßnahmen für das Verkehrsgewerbe und die Mauthöhe stehen dabei in einem engen Zusammenhang und müssen zeitgleich geregelt werden. Wird dies durch die Entwürfe der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt, muss auch, meine Damen und Herren, eine spätere Einführung der Maut in Kauf genommen werden. Vielen Dank.
Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor. Ich kann damit auch den zweiten Teil der Aktuellen Stunde schließen. Wir kehren zurück zur laufenden Tagesordnung und machen da weiter mit dem Aufruf des Tagesordnungspunkts 6
Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3287 ERSTE BERATUNG
Die Landesregierung als Einreicher wird uns den Gesetzentwurf begründen. Bitte, Herr Minister Trautvetter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich an den Anfang der Einbringung eine immer wieder geäußerte Meinung stellen. Es heißt vielfach, wer eine Baugenehmigung beantragt, braucht viel Geduld, und wenn er die Baugenehmigung endlich in den Händen hält, muss er bei der Bauausführung viele Auflagen beachten, deren Sinn oft auch für Eingeweihte kaum verständlich ist. Diese Klagen höre ich seit vielen Jahren. Auch wenn bei näherem Hinsehen der überwiegende Teil der Fehler durch die Planung verursacht wird, ist doch einiges daran wahr. Meinen Kollegen in den anderen Ländern geht es nicht anders. Wir hatten daher die Fachgremien der Bauministerkonferenz beauftragt, eine
Musterbauordnung auszuarbeiten, mit der technische Standards so weit wie möglich reduziert und Genehmigungsverfahren vereinfacht werden. Viele waren skeptisch, ob die Bürokratie über ihren Schatten springen und zu einer wirksamen Vereinfachung in der Lage sein würde. Diese Skepsis war unbegründet. Im November 2002 hat die Bauministerkonferenz eine Musterbauordnung beschlossen, die zu Recht vieles über Bord wirft, was sich im Laufe der Jahrzehnte in den alten und neuen Ländern angesammelt hat.
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Thüringer Bauordnung, der Ihnen heute vorliegt, baut auf der Musterbauordnung auf. Die neue Thüringer Bauordnung wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Was erhalten bleibt, ist außerdem verständlicher, und es wird damit allein schon durch die Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten die Baugenehmigungsverfahren deutlich beschleunigen. Nach dem bisherigen Kenntnisstand werden die meisten anderen Länder ihre Landesbauordnung in der gleichen Weise verändern. Wir kommen damit auch einem berechtigten Wunsch aller am Bau Beteiligten nach, endlich wieder ein weit gehend einheitliches Bauordnungsrecht in Deutschland zu haben.
So ist es nicht nachvollziehbar, dass die Sicherheitsanforderungen in 16 Ländern unterschiedlich ausgestaltet sind. Ein Thüringer braucht nicht mehr und auch nicht weniger Schutz vor Brandgefahren als irgendein anderer Bewohner Deutschlands.
Meine Damen und Herren, Hauptanliegen sind die Kostensenkung und die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren. Das wollen wir unter anderem durch folgende Maßnahmen erreichen:
- Standards werden auf das sicherheitstechnisch Notwendige reduziert und jedem Bauherren bleibt es selbstverständlich unbenommen, freiwillig höhere Standards zu erfüllen.
- Die erforderlichen Abstandsflächen werden bei größeren Gebäuden ungefähr halbiert, was insbesondere in Gewerbe- und Industriegebieten eine bessere Grundstücksausnutzung ermöglicht, bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird sich dies kaum auswirken.
- Die Anforderungen an Wohnungen und Aufenthaltsräume werden auf das bauordnungsrechtlich Notwendige reduziert und bei Ein- und Zweifamilienhäusern fast vollständig aufgehoben.
- Die verbleibenden Bestimmungen werden so vereinfacht, dass Streitfälle zwischen Behörden und Bürgern, aber auch zwischen Bürgern untereinander deutlich abnehmen werden.
- Die Prüfung der technischen Nachweise wird auf externe Personen verlagert, die für die Bauaufsichtsbehörden tätig werden.
Zur Novellierung der Musterbauordnung wurden bundesweit ca. 200 Verbände angehört. Zu dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf haben wir noch einmal rund 50 Institutionen und Verbände in Thüringen angehört.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Anhörung habe ich bereits vorausgesagt, bevor die erste Stellungnahme eingegangen ist. Alle Beteiligten haben das Anliegen des Gesetzentwurfs begrüßt, aber nur sehr wenige Vorschläge zielten auf weitere Vereinfachungen. Diese haben wir gern aufgegriffen. Und rund drei Viertel der Vorschläge hätten den eingeschlagenen Weg wieder umgekehrt. In der Logik der hinter dieser Novelle stehenden Deregulierungsabsicht sind wir diesen Vorschlägen nicht gefolgt.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis der Anhörung macht deutlich, warum wir es in Deutschland mit Verwaltungsvereinfachung so schwer haben. Jeder sucht bei den anderen nach Vereinfachungsmöglichkeiten, keiner ist aber bereit selbst seinen Beitrag zu leisten. Mit dieser Haltung werden wir die Probleme nicht lösen. In mehreren Stellungnahmen wurde behauptet, die vorgesehene Reduzierung des Prüfprogramms und die damit verbundene Verlagerung von Verantwortung auf Bauherren und Planer sei bürgerunfreundlich und widerspreche dem Gedanken des Verbraucherschutzes.
Meine Damen und Herren, ist es nicht paradox, sich ständig über die Gängelung durch den Staat zu beschweren, aber gleichzeitig dagegen zu protestieren, wenn man die Verantwortung wieder selbst tragen soll, die einem bisher vom Staat abgenommen worden ist. Die Behauptung ist aber auch falsch. Die geltenden Landesbauordnungen führen immer wieder in Gerichtsverfahren zu der Frage, in welchem Umfang eine Baugenehmigung tatsächlich eine umfassende Unbedenklichkeitsbestätigung ist bzw. ob und welche Genehmigungen daneben noch erforderlich sind. Diese Gerichtsverfahren wird es in Zukunft nicht mehr geben. Wir regeln klar, was die Bauaufsichtsbehörden zu prüfen haben, und sagen damit genauso klar, um was sich der Bauherr selbst zu kümmern hat. Auch das ist Verbraucherschutz, nämlich durch Regelungsklarheit.
Durch diese Änderung wird keine Familie, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen kann, vor die Ungewissheit gestellt, ob sie alles beachtet hat, was zu beachten war. Alle Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten, die neben der Bauordnung bei Ein- und Zweifamilienhäusern üblicherweise zu beachten sind, bleiben im Prüfprogramm.
Auch bei komplizierteren Bauvorhaben sehe ich keine Gefahr, weil bei diesen Bauvorhaben Planungsbüros mit besonderer Erfahrung eingeschaltet werden, die in der Lage sind, die notwendige Koordination der fachrechtlichen Anforderungen und Verfahren durchzuführen.
Aufgrund unserer guten Erfahrungen mit dem bisherigen Anzeigeverfahren erweitern wir dessen Anwendungsbereich und schaffen ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren. Wir verzichten dabei bei noch mehr Wohn- und Gewerbebauten auf die Prüfung der Anforderung der Bauordnung und leisten dadurch unseren Beitrag zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Schließlich wird auch die vorgesehene Verlagerung der Prüfung der bautechnischen Nachweise auf zugelassene Prüfingenieure keine Gefahren verursachen. Gerade bei schwierigen Sonderbauten haben diese Prüfingenieure mehr Erfahrung als manche Bauaufsichtsbehörde, die entsprechende Anträge nur selten erhält. Dass dieses System funktionieren wird, zeigen mir die guten Erfahrungen, die wir mit den Prüfingenieuren für Standsicherheit sammeln konnten. Und weil wir sicher sind, dass durch die vorgesehene Änderung Verfahren schneller abgewickelt werden, sehen wir nunmehr für bestimmte Baugenehmigungsverfahren eine Höchstbearbeitungsgrenze von drei Monaten vor, die nur in besonderen Fällen um maximal zwei Monate verlängert werden kann. Wird über einen Bauantrag in dieser Zeit nicht entschieden, gilt er als genehmigt. Die Bauherren der meisten Wohngebäude und kleinerer Gewerbebauten wissen damit bereits bei der Einreichung eines vollständigen Bauantrags - und auch das haben wir mit hineingeschrieben, dass bei Einreichung von Unterlagen zunächst in 14 Tagen die Vollständigkeit der Unterlagen zu prüfen ist und -, wenn die Unterlagen vollständig sind, bis wann ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und können ihre Investitions- und Finanzierungsplanungen daran ausrichten.
Lassen Sie mich noch einen Aspekt ansprechen, der in diesem Jahr besonders aktuell ist. Wir haben die Verpflichtung vorgesehen, dass bei Mehrfamilienhäusern die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Auch wenn das bei intelligenter Planung regelmäßig ohne erhebliche Zusatzkosten möglich sein wird, ist diese Verpflichtung wichtig. Das Gleiche gilt für die barrierefreie Ausführung aller öffentlich zugänglichen Gebäude in den der Öffentlichkeit dienenden Teilen. Wir stellen die Verpflichtung nicht mehr unter den Vorbehalt, dass ein Gebäude tatsächlich regelmäßig von Menschen mit Einschränkungen aufgesucht wird, wir gehen damit teilweise über die Gesetzentwürfe mancher Parteien und Interessengruppen hinaus.
Nur, meine Damen und Herren, eins werden wir nicht vorsehen: die generelle Pflicht zur Nachrüstung bestehender Gebäude.
Nicht nur, dass das ein Eingriff in das Eigentum wäre, der nach unserer Verfassung nicht so einfach möglich ist, wie sich das viele wünschen. Ich glaube auch, dass gerade im Rahmen der Innenstadtinitiativen, im Rahmen der Sanierung von denkmalgeschützten Innenstädten das überhaupt nicht architektonisch und planerisch umsetzbar ist und mit so vielen Kosten verbunden wäre, dass wir Innenstadtsanierung in Zukunft mit einer solchen generellen Verpflichtung vergessen können.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Unterstützung für diesen Gesetzentwurf und zügige Beratung in den Ausschüssen. Wir sind es unseren Bauherren und unserer Wirtschaft schuldig, sie möglichst schnell von unnötigen Beschränkungen zu entlasten.