Sehr geehrte Frau Präsidentin, Frau Abgeordnete Sedlacik, zunächst eine Vorbemerkung. Fraktionen sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Gegensatz zu Parteien dem staatsorganschaftlichen Bereich zuzuordnen. Sie sind, wie auch das Bundesverfassungsgericht betont, Teile und ständige Gliederung einer parlamentarischen Körperschaft und in Artikel 58 der Verfassung des Freistaats Thüringen als Teile der Legislative anerkannt. Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Da § 1 der Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über das Hoheitszeichen des Landes Thüringen den Landtag berechtigt, das Hoheitszeichen des Landes Thüringen zu führen, besitzen auch die Fraktionen ein
Zu Frage 2: Die Broschüre, auf welche in der Mündliche Anfrage Bezug genommen wird, enthält offensichtlich Teile des Hoheitszeichens. Die Begründung entnehmen Sie in der Beantwortung zu Frage 1.
Also zunächst Herr Minister, ich bin ja der Frau Abgeordnetenkollegin Sedlacik durchaus dankbar, dass sie dieses Thema aufgreift, aber die Frau Kollegin kennt sich augenscheinlich in den Publikationen ihrer eigenen Partei nicht ganz so gut aus, wie in den Publikationen der CDU-Landtagsfraktion. Denn ansonsten wäre ihr aufgefallen, dass die PDS insbesondere im Internet
das Landeswappen, aber auch in eigenen Publikationen oder in der PDS-Postille UNZ die Wappen der Landkreise und kreisfreien Städte verwendet. Meine Frage zielt darauf ab, ist dies im Sinne der eben gegebenen Antworten dann zulässig? Zweitens, zu diesem Thema...
Also, zweitens gibt es erst mal nicht, Herr Panse, weil es steht nun schon ein anderer Abgeordneter...
Gut, dann wird der Herr Minister gegebenenfalls den Handlungsbedarf, der sich daraus ergeben kann, noch mit erläutern können. Danke schön.
Eine Verwendung des Landeswappens durch politische Parteien wäre nicht genehmigungsfähig. Auf kommunaler Ebene ist es so, dass nach § 7 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung die Genehmigung von kommunalen Wappen und Ähnlichem der Gemeinde mit Genehmigung des Gemeinderats oder Stadtrats zulässig ist. Allerdings gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Bereich, dass insbesondere die Kommunen politischen Parteien nicht die Verwendung ihrer Hoheitszeichen genehmigen dürfen.
Herr Minister, wird es die Landesregierung für die Zukunft ermöglichen, dass Landesverbände wie der Landesjagdverband oder der Thüringer Landesangelverband in ihren Vereinssymbolen weiterhin das Landeswappen tragen dürfen?
Herr Abgeordneter, die Antwort können Sie sicherlich aus dem Schreiben des Innenministeriums an den Landesjagdverband entnehmen, dass wir überlegen, ähnlich wie in anderen Ländern, abgewandelte Formen des Landeswappens zur Genehmigung freizugeben. Eine Änderung des Gesetzes obliegt der Beschlussfassung des Thüringer Landtags.
Boykottaufrufe und Anschläge gegen amerikanische Firmen, Filialen oder Tochterunternehmen in Thüringen
Im Rahmen einzelner Demonstrationen und Proteste gegen den Krieg im Irak ist es in den letzten Wochen zunehmend zu antiamerikanischen Tönen und Boykottaufrufen gegen amerikanische Waren und Einrichtungen gekommen. Insbesondere aus dem links- und rechtsextremen Spektrum, aber auch in diversen Internetforen gab es sogar Drohungen gegen amerikanische Einrichtungen, Firmen oder Tochterunternehmen. In der Nacht vom 11. zum 12. April 2003 wurde auf die Mc Donald's-Filiale in Erfurt, Weimarische Straße, ein Farbanschlag mit erheb
1. Können Angaben darüber gemacht werden, wie sich Boykottaufrufe gegen amerikanische Unternehmen oder Tochterunternehmen in Thüringen ausgewirkt haben, gibt es darüber hinaus Auswirkungen auf die Wirtschaft in Thüringen, die durch das belastete deutsch-amerikanische Verhältnis ausgelöst wurden, und sind diesbezügliche Umsatzeinbußen bzw. Umsatzverluste zu beziffern?
2. Gibt es in Thüringen seit Beginn dieses Jahres Anschläge auf oder Drohungen gegen amerikanische Firmen, Filialen oder Tochterunternehmen?
3. Gibt es bei diesen Anschlägen Hinweise auf politisch motivierte Straftaten oder Bekennerschreiben und mit welchem Ergebnis sind die bisherigen Ermittlungen zu den Straftaten verlaufen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Panse, im Namen der Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Der Landesregierung liegen zurzeit keine konkreten Erkenntnisse über die Auswirkungen von Boykottaufrufen gegen amerikanische Unternehmen oder Tochterunternehmen vor und quantitativ messbare Auswirkungen auf die Wirtschaft in Thüringen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Die Landesregierung vermag nicht einzuschätzen, wie z.B. in einem amerikanischen Unternehmen die Entscheidung zur Auflösung der Forschungsabteilung in Thüringen und zur Rückverlagerung in die USA im Zusammenhang mit den deutsch-amerikanischen Verhältnissen stehen. Es ist nicht auszuschließen, dass in Einzelfällen bilaterale Geschäftsbeziehungen negativ beeinflusst worden sind, eine entsprechende Statistik darüber liegt allerdings der Landesregierung nicht vor.
Zu Frage 2: In den frühen Morgenstunden des 11. April 2003 wurden drei Farbschmierereien gegen zwei Mc Donald's-Filialen sowie einer Burgerking-Filiale in der Landeshauptstadt Erfurt durch bisher unbekannte Täter bekannt. Darüber hinaus sind keine Anschläge oder Drohungen weiter bekannt geworden.
Zu Frage 3: Den Sicherheitsbehörden liegen derzeit keine Hinweise zu den in Frage 2 angeführten Straftaten auf
eine politische Motivation oder Bekennerschreiben vor. Die geführten Ermittlungen haben, wie ich vorhin bereits erwähnte, bisher nicht zur Feststellung der unbekannten Täter geführt.
Zu Frage 4: Die Landesregierung beobachtet mit Sorge die Entwicklung in diesen Bereichen und wird bei erkennbaren Sachverhalten unverzüglich über die Sicherheitsbehörden weiter tätig werden.
Dann kommen wir zur nächsten Anfrage, und zwar die Drucksache 3/3289, Herr Abgeordneter Kummer wird gebeten, seine Fragen zu stellen.
In einem sächsischen Tagebau an der Grenze zum Altenburger Land soll Zinkwälzschlacke deponiert werden. Gegen das Vorhaben regt sich vor allem bei Kommunen und Landwirtschaftsbetrieben Widerstand, da eine Kontaminierung der im Umfeld der Kiesgrube gelegenen Böden befürchtet wird. Das könnte durch Verwehungen des etwa einprozentigen feinkörnigen Bestandteils der Schlacke, die immerhin noch mit ca. acht Prozent Schwermetallen belastet ist, geschehen.
1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefahr der Schwermetallanreicherung der in der Nähe der künftigen Zinkwälzschlackedeponie liegenden Böden?
2. Wie wird die Wasserlöslichkeit der im Feinstaub der Zinkwälzschlacke enthaltenen Schwermetallverbindungen eingeschätzt?
3. Welche Gutachten und Informationen sind Grundlage der Meinungsbildung der Landesregierung in diesem Fall?
4. Welche Landesbehörden werden im Genehmigungsverfahren für Thüringen Stellung nehmen bzw. sich beteiligen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Kummer, die Mündliche Anfrage des Herrn Ab
Zu Frage 1: Nach § 10 Abs. 4 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sind Abfälle so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dagegen würde insbesondere verstoßen, wenn erstens, die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt, zweitens, Tiere und Pflanzen gefährdet, drittens, Gewässer und Boden schädlich beeinflusst, viertens, schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung oder Lärm herbeigeführt, fünftens, die Belange der Raumordnung und der Landesplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht gewahrt oder sechstens, sonst die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet oder gestört werden. Folglich sind von der verfahrensführenden Behörde des Freistaats Sachsen, dem Regierungspräsidium Chemnitz, genau diese Aspekte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung zu prüfen, damit gerade solche Beeinträchtigungen nicht eintreten. Die aus dem Verfahren verfügbaren Kenntnisse lassen eine sachgerechte Beurteilung der möglichen Staubimmissionen auf die angrenzenden Flächen der Altenburger Regionen sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf landwirtschaftlich genutzte Böden und das Erntegut durch die Thüringer Behörden nicht hinreichend zu.
Zu Frage 2: Der verfahrensführenden Behörde liegt eine Einschätzung eines Labors im Auftrag des staatlichen Umweltfachamtes Chemnitz vor. Darin wird hinsichtlich der Analytik zur Zinkwälzschlacke ausgeführt, dass nur in wenigen Parametern Überschreitungen von Werten der Deponieklasse 0 auftreten und die Werte der Deponieklasse 1 nach der neuen Deponieverordnung in keinem Fall festgestellt wurden infolge eines sehr hohen basischen Potenzials wegen des hohen Kaliumoxidanteils, eine chemische Umwandlung des CaO in Richtung Calciumcarbonat verläuft. Damit ist mit einer zunehmenden Verfestigung zu rechnen, die Möglichkeit eines Auslaugens kann noch weiter verringert werden.
Zu Frage 3: Den Thüringer Behörden liegen die Antragsunterlagen des Verfahrensträgers sowie dazugehörend ein Immissionsgutachten vor. Auf bestehende Mängel dieser Unterlagen im Hinblick darauf, eine detaillierte fachliche Bewertung vornehmen zu können, werden die Thüringer Behörden zu einem neu anzusetzenden Erörterungstermin hinweisen und Nachbesserungen einfordern, nachdem der für den 6. bis 8. Mai 2003 anberaumte Erörterungstermin am 7. Mai 2003 - also gestern - wegen Mängeln von der verfahrensführenden Behörde abgebrochen wurde.