Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

In einigen Punkten ist der Gesetzentwurf unausgewogen, in manchen einfach nicht erforderlich. Es ist nichts von Bürokratieabbau in diesem Gesetz zu merken, was sich ja die Landesregierung so vollmundig auf die Fahne geschrieben hat. In manchen Punkten, wo wir uns natürlich wieder wünschen, dass mehr Bürokratie reinkommt zum Hochwasserschutz, zur Sicherung des Eigentums von Menschen, da geht er allerdings nicht weit genug. Es gäbe noch viele kritische Punkte zu diesem Wassergesetz zu sagen, aber ich möchte mich auf die vier wesentlichen Punkte beziehen, auf die auch unser Änderungsantrag der SPD-Fraktion eingeht.

Als Erstes: Es ist die zwangsweise Übertragung des Eigentums und damit der Unterhaltungslast an Wehranlagen auf die Eigentümer der Grundstücke, die dafür Wasserbenutzungsrechte besitzen. Dieses ist nach unserer Meinung überhaupt nicht notwendig. Meine Vorredner, Herr Krauße und Herr Kummer, sind darauf eingegangen. Wir halten es für schlicht unnötig, dieses zu tun. Aus unserer mündlichen Anhörung, die die SPD- und die PDS-Fraktion aus den Gründen, die auch schon dargelegt wurden, durchgeführt haben, ist hervorgegangen, dass alle Verbände, die sich dazu geäußert haben, der Meinung sind, dass diese Regelung überflüssig ist. Es ist zwar in dieser Anhörung auch deutlich geworden, dass in der Frage der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Bewirtschaftung von Wehranlagen teilweise erhebliche Defizite bestehen, aber die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Übertragung des Eigentums zur Lösung dieser Probleme ist wirklich von allen abgelehnt worden. Durch die geplante Eigentumsübertragung werden mehr Probleme geschaffen als gelöst. Wir befürchten, dass ein Großteil der neuen Eigentümer die ihnen übertragenen Unterhaltungspflichten gar nicht erfüllen können. Das kann bereits daran scheitern, dass die neuen Eigentümer von ihnen ihre neuen Pflichten mit all ihren Konsequenzen überhaupt nicht erfahren. Die Übertragung der Unterhaltungspflicht für alle Zeiten kann viele Betroffene wirtschaftlich und technisch vollkommen überfordern. Daran ändert auch die neue Fristsetzung durch den Umweltausschuss nichts, dass dieser Paragraph erst am 01.01.2006 in Kraft treten soll. Das Problem der Zwangsübertragung bleibt. Wir lehnen diesen Punkt ab.

Der zweite kritische Punkt ist die Regelung der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Betriebe in § 49. Auch darüber ist hier schon gesprochen worden. Zwar hat der Ausschuss auch hier nachgebessert und die ursprünglich vorgesehene Genehmigungspflicht für bereits bestehende Wasserentnahmen in eine Anzeigepflicht umgewandelt, dies verschafft aber den landwirtschaftlichen Betrieben nicht die erforderliche Rechtssicherheit. Was wird zukünftig mit der angezeigten Nutzung? Kann diese später noch untersagt oder reduziert werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Warum wird den Betrieben die bisherige Wasserentnahme nicht zugesichert, wenn diese zu keinerlei Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts geführt haben? Alles Fragen, die durch das neue Gesetz, also durch die Änderung des Gesetzes, erst entstehen, die gab es vorher nicht.

Als Drittes erscheint uns die im Entwurf vorgesehene erlaubnisfreie Einleitung des Niederschlagswassers im Rahmen des Gemeingebrauchs als Problem. In einzelnen Fällen ist es möglich, dass durch eine unkontrollierte und unkalkulierbare Einleitung die Gefahr von lokalen Überschwemmungen sich deutlich erhöhen kann. Ich wohne in einem solchen Ort, wo das öfter einmal passiert und wenn die Einleitung dann so unkontrolliert erfolgt, haben wir schwere Bedenken, dass die Hochwassersituation sich dadurch noch erhöht. Zudem schafft diese Regelung auch keine Anreize zur Vermeidung von Flächenversiegelung, was

aber ein Anreiz zum vorsorgenden Hochwasserschutz sein muss, was auch in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt wurde. Daher sollten solche Einleitungen erst nach einer entsprechenden behördlichen Prüfung genehmigt werden, wenn alternative Nutzungen das Niederschlagswasser wie Versickerungen auf dem Grundstück, Verwertung oder Zwischenspeicherungen in Zisternen nicht zumutbar sind. Nur dann sollte es wirklich genehmigt werden.

Viertens: Einen wesentlichen Kritikpunkt stellt die unzureichende Regelung zu den Verboten in Überschwemmungsgebieten dar. Hier wäre neben den bereits im Gesetz genannten Verboten auch eine klare Aussage zur Zulässigkeit der Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten erforderlich, wie das Sachsen seit Jahren bereits tut. Gerade Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Schadensfällen in Flussauen geführt. Dass gerade dieser für den Hochwasserschutz äußerst bedeutsame Fall im Entwurf des Wassergesetzes überhaupt keine Rolle spielt, zeigt, wie wenig die Landesregierung trotz aller Beteuerungen nach dem Hochwasser zu Beginn dieses Jahres an einer Lösung interessiert ist.

(Beifall Abg. Kummer, Abg. Nitzpon, PDS)

Hier ist die Frage, warum wir überhaupt mit entsprechendem Aufwand Überschwemmungsgebiete ausweisen, wenn dieser ganz wesentliche Fall dann doch nicht erfasst werden soll. Es wirkt sehr scheinheilig, Herr Minister Dr. Sklenar, wenn immer wieder gravierende Bausünden der Gemeinden in Überschwemmungsgebieten beklagt werden und ausschließlich den Gemeinden die Schuld daran gegeben wird, man aber selber im Rahmen eines Änderungsgesetzes nicht der eigenen Verantwortung nachkommt und einschreitet und den Gemeinden entsprechende Planungsrichtlinien zur Hand gibt. Sie haben in diesem Gesetz die Möglichkeit, und ich sehe auch nicht die verfassungsmäßigen Bedenken, die Ihr Haus immer zu der Sachsenregelung äußert. Sachsen hat es, tut es und es ist eine richtige Vorgabe, die wir aus Sachsen übernehmen könnten. Aber der Landesregierung fehlt scheinbar der Mut, trotz der Hochwasserereignisse des Januar diese Regelung einzuführen. Da finde ich es schon korrekt und auch in Ordnung, dass die Bundesregierung jetzt das Vorhaben unternimmt, die Ausweisung von neuen Bebauungsgebieten in Überschwemmungsgebieten bundeseinheitlich einzuschränken. Das soll in dem Baugesetzbuch erfolgen, aber es bedarf noch Zeit und die Bundesregierung hat auch angekündigt, die Länder darauf hinzuweisen, dass sie es im Wassergesetz tun sollen. Also, Herr Minister, bitte denken Sie noch einmal darüber nach, nehmen Sie Ihren Regelungsbedarf in die Hand und stimmen Sie unserem Änderungsantrag wenigstens in diesem Punkt zu. Ich glaube auch, dass es nicht von großer Autorität oder wie man das nennen soll, zeugte, Herr Minister, dass zwei Gesetzesentwürfe behandelt werden. Herr Kummer ist darauf schon eingegangen. Es hat bei den Verbänden nur einen Unmut erzeugt und vor allen

Dingen, warum reden wir über Gesetze, deren Verfallsdatum schon bekannt ist, weil das neue bei Ihnen schon vorliegt. Ich weiß nicht, ob das so der Stil des Parlaments sein soll. Ich bitte die Damen und Herren des Hauses, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zuzustimmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Sonntag, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute noch viel vor, und da uns, Kollege Krauße sagte das schon, das Thema ohnehin noch einmal beschäftigen wird, gehe ich noch einmal ganz kurz auf einige der Punkte meiner Vorredner ein. Es muss an dieser Stelle gesagt werden, dass die Änderungen, wie die SPD sie vor allen Dingen vorgelegt hat, aber auch bei der PDS, eigentlich nichts Neues sind. Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Vorlage 3/1814 wurden identische Formulierungen ausführlichst in der 46. und 47. Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt bereits diskutiert. Ich denke, es gab triftige Gründe, dass die Mehrheit des Ausschusses Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, nicht gefolgt ist. Offenbar wollen Sie die demokratischen Spielregeln nicht wahrhaben und wiederholen hier im Gegensatz zur PDS das Spielchen.

Auf den Entschließungsantrag der PDS werde ich nicht groß eingehen, der wurde so kurzfristig vorgelegt, dass eigentlich für jeden hier im Haus klar ist, dass dieser mit "heißer Nadel" gestrickt ist und im Wesentlichen Aktionen legitimieren will.

Der ausführlich diskutierte § 4, um auf die Details der Diskussion einzugehen, hat in Absatz 3 das Ziel, dass das Eigentum an alten Mühlengrundstücken - und nur darum geht es -, die einst der Wasserkraftnutzung dienten, mit den dazugehörigen Wehranlagen zusammenzuführen ist. Ich muss jetzt nicht näher erläutern, dass die Mühlenkraftanlage und das Wehr Teile eines Gesamtsystems sind und auch als solches zu behandeln sind. Die Praxis zeigt, dass Interessenten aufgrund der derzeit äußerst lukrativen Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz Wasserrechte und Mühlengrundstück haben wollen, jedoch nicht die dazugehörige Wehranlage. Die Konsequenz ist dann die Abschöpfung maximaler privater Vorteile und die im Zusammenhang damit auftretenden Kosten werden auf die Gesellschaft verlagert. Ich denke mal, Frau Becker, dass Ihr Hinweis, dass die SPD-Fraktion unser Gesetz ablehnen wird, wenn wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen, doch nicht sein kann. Sie können sich doch nicht ernsthaft als Anwalt der Gewinnabschöpfer darstellen. Wenn ich mal an die vielen Wehranlagen denke,

die noch zu sanieren sind, die Betroffenen von den Dingen - um es mal vorsichtig zu umschreiben, Frau Becker -, die durch eine kaputte Wehranlage entstehen können gerade im Hochwasserfall, die jetzt und bald eine Änderung wollen, zumindest eine Reparatur, die lassen Sie in Ihren Gedankenspielen völlig außen vor. Frau Becker, wenn Sie das den Betroffenen nach einem Hochwasser verklickern wollen, habe ich überhaupt nichts dagegen, da bin ich gern bereit mal zuzuschauen, wie Sie das machen. Darum ist es für mich erstaunlich, dass gerade die SPD auf dieser Position verharrt. Wir wollen das nicht. Wir haben jedoch auch erkannt, dass infolge alter Rechte eine Übergangsphase notwendig ist, in der der Inhaber des Rechts dieses zurückgeben kann. Deshalb soll diese Regelung wie gesagt auch erst 2006 in Kraft treten. Bis dahin ist noch genügend Zeit, sich kundig zu machen. Und wenn die Landesregierung ihre Zusage umsetzt - ich nehme an, der Minister wird das dazu noch mal bestätigen -, Mittel und Wege der Information zu nutzen, dann haben wir ab 2006 die Spreu vom Weizen getrennt, denn, meine Damen, meine Herren, ich gehe davon aus und ich nehme an Sie auch, dass seriöse Unternehmer, und die gibt es ja auch jetzt schon, sich nicht verweigern werden, die Wehranlagen mit zu übernehmen. Denn, wie gesagt, die werden sie auch in Zukunft brauchen, um das Gesamtsystem Gewinn bringend zu nutzen. Was die Unterhaltung betrifft, so haben wir dafür die entsprechenden Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.

Herr Kummer, wenn Sie hier die Existenz von mittelalterlichen Rechten in die Diskussion einführen, so wundert mich das, aber ich finde das schon spaßig, dass gerade von der PDS und so einem jungen Mann wie Ihnen die mittelalterlichen Rechte angeführt werden, aber da sei auch Ihnen der Satz gesagt, der im Grundgesetz steht: "Eigentum verpflichtet." - das gilt auch für die Wehre. Ich denke mal, gerade in Auswertung dessen, was wir vergangenes Jahr erlebt haben, gilt es, bei dem Reparaturbedarf an Wehren heute zu handeln. Da nützt ein Hinweis auf ein eventuell existierendes mittelalterliches Recht für die Betroffenen relativ wenig.

Nun zu § 49 Abs. 1, wonach größere Wasserentnahmen zukünftig einer Bewilligung bedürfen. Das, denke ich, ist unstrittig. Jedoch mit der bestehenden Grundwassernutzung in der Landwirtschaft eiern Sie, meine Damen, meine Herren von der PDS, herum. Frau Becker hat es uns ja bewiesen. Wir sagen, eine Anzeige innerhalb eines Jahres und damit besteht Rechtssicherheit. Sie wollen im Gesetz wieder eine Klausel oder man könnte auch sagen eine "Fußangel", dass die Behörde eine Genehmigung verweigern kann. Das passt nicht in die heutige Zeit und das kann auch nicht als deregulierend angesehen werden. Frau Becker, Sie haben doch in Ihrem Eingangsstatement gerade gesagt, dass aus Ihrer Sicht die mangelnde Deregulierung unseres Gesetzentwurfs für Sie ein Ablehnungsgrund sei. Warum wollen Sie da noch Fußangeln zusätzlich einbauen? Frau Becker, das verstehe ich nicht.

(Beifall bei der CDU)

Noch dazu, wenn Sie sich einmal in die Situation eines Landwirts versetzen, der hat nun weiß Gott andere Aufgaben und andere Zielrichtungen, als nun tagtäglich Gesetze zu lesen. Sicherlich wird er es tun, aber er soll in erster Linie Landwirtschaft betreiben. Da, denke ich, tun wir ihm einen großen Gefallen, wenn wir auf Fußangeln dieser Art verzichten.

(Beifall bei der CDU)

Grundwassernutzung eines Landwirtschaftsbetriebs, denke ich mal, ist eine Grundvoraussetzung. Ich kann mir schwer vorstellen, eigentlich gar nicht vorstellen, dass ein Gesetzgeber in dieser Situation, die Sie, Frau Becker, geschildert haben, eine Grundwassernutzung untersagen würde. Ich denke mal, das ist politisch nicht umsetzbar. Wir sollten bei der Variante, die im Gesetz steht - der Minister wird sicherlich noch etwas dazu sagen -, Anzeige, das als hinreichend betrachten. Frau Becker, ich denke, da brauchen wir keine Angst zu haben, dass in dem Sinne, wie Sie es hier in den Raum gestellt haben, die Gefahr besteht.

Den Antrag in § 58 Abs. 3, Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser zu erweitern, haben wir im Ausschuss sattsam und lange diskutiert. Sie haben offenbar auch nicht verstanden, dass diese Maßnahme, die Sie eingeführt haben, bereits durch § 37 abgedeckt ist. Deshalb brauchen wir die Überfrachtung an dieser Stelle, denke ich, nicht.

Letztendlich die Ausweisung von neuen Baugebieten nach § 81 - Sie wollen die sächsische Lösung. Offenbar haben Sie noch immer nicht das Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt gelesen, wonach es sich hier um eine bauplanerische Regelung handelt und diese eben im Baurecht zu verankern ist, und das insbesondere - Sie haben ja darauf hingewiesen - auf Bundesgesetzebene. Sie wissen doch sehr wohl, Frau Becker, dass das BMU eine Gesetzesinitiative angekündigt hat, genau diesen Punkt aufzugreifen, wobei mir eine persönliche Äußerung gestattet sei: Ich bin der Meinung, entscheidend ist nicht, ob in solchen Gebieten gebaut wird, sondern - und da greife ich mal das von Ihnen gebrachte Beispiel der Trafohäuschen auf - entscheidend ist, wie in solchen Gebieten gebaut wird. Aber, wenn politisch die Meinung ist nach dem Hochwasser in Sachsen, nicht nur in Sachsen, dass hier ein generelles Bauverbot per Bundesgesetz par ordre du mufti kommen soll; gut, wir werden damit leben müssen, was soll's. Wundern tut es mich natürlich, Frau Becker, und das zeigt Ihr zerrissenes Verhältnis zur eigenen Bundesregierung, dass Sie dennoch, obwohl Sie genau wissen und obwohl Sie hier am Tisch darauf hingewiesen haben, dass diese Regelung vom BMU kommen wird, jetzt hier im Wassergesetz zusätzlich noch eine eigene Regelung einbauen wollen. Sie trauen offenbar der Bundesregierung - wenn man so will, Ihrer eigenen Bundesregierung - nicht einmal mehr die angekün

digte Änderung dieser Novellierung zu. Anders kann man Ihren Antrag eigentlich nicht werten.

Meine Damen, meine Herren, die PDS, der Herr Kummer hat vorhin mit der Wortwahl "Ausnahmen vom Anschlussund Benutzungszwang für bereits im Betrieb befindliche Pflanzenkläranlagen und vollbiologische Kläranlagen" ins Gesetz reinzuschreiben, eine Gefahr an die Wand gemalt. Das tun Sie nicht zum ersten Mal, Herr Kummer, und nicht nur Sie, Herr Kummer, eine Gefahr, die in der Öffentlichkeit immer so diskutiert wird, die aber, wenn man mal dahinterschaut, Herr Kummer, und das müssten Sie eigentlich können, so nur ein Popanz ist. Sie machen die Leute damit verrückt. Herr Kummer, im ländlichen Raum, wo Sie, wie Sie richtig gesagt haben, die Hauptkosten, wenn Sie eine zentrale Kläranlage dort bauen würden, in den Sammlern hätten. Niemand, Herr Kummer, zwingt den Abwasserzweckverband im ländlichen Raum eine zentrale Kläranlage in seine Planung einzusetzen. Niemand zwingt ihn. Es war, es ist und es wird möglich sein, im ländlichen Raum, wo jeder, der ein bisschen rechnen kann, weiß, dass es die Sammler sind, die die Kosten nach oben treiben, dort mehrere auch biologische Anlagen, auch Pflanzenkläranlagen, auch größere einzurichten, dann reduzieren sich nämlich die Längen der Sammler und damit auch die Kosten. Herr Kummer, das war schon möglich, das ist schon möglich und das wird auch möglich sein. Deswegen sehe ich jetzt keinen Grund, noch dazu einen Entschließungsantrag mit der Formulierung "Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Souverän", also uns, "nahe zu legen, das KAG zu ändern". Das hätten Sie einfacher sagen können, als so einen Entschließungsantrag heute einzubringen. Herr Kummer, es wäre wichtiger, nein, es ist wichtiger, Herr Kummer, dass Sie in der Öffentlichkeit immer darauf hinweisen, dass nicht durch die Gesetzgebung, die wir hier abgegeben haben, die Sammler gebaut werden müssen, sondern dass die Planungen im flachen Land, also draußen in den dünn besiedelten Räumen so gemacht werden müssen, dass man auf solche langen Sammler verzichtet. Das hat mit dem KAG herzlich wenig zu tun. Das hat auch mit dem Wassergesetz herzlich wenig zu tun, Herr Kummer.

Man darf nur nicht, wie Sie es hier gemacht haben - ich will nicht das Wort "demagogisch" in den Mund nehmen, sonst kriege ich einen Ordnungsruf -, solche Beziehungen knüpfen, solche Verbindungen knüpfen, denn wer das nicht so genau versteht, der geht Ihnen dann verdammt schnell auf den Leim. Und das, Herr Kummer, wäre schade.

Resümee, meine Damen und Herren: Es ist nichts Neues aus Ihren Reihen, jedenfalls nicht viel Neues gekommen und durch Wiederholung ist es auch nicht besser geworden. Vielleicht waren, das wird wohl der wahre Grund sein, auch ein paar Kolleginnen und Kollegen verärgert, dass es in diesem Fall nur zu einer schriftlichen Anhörung des Themas gekommen ist. Vielleicht haben Sie draußen anderen anderes versprochen, ich weiß es nicht. Aber Sie wissen ja, meine Damen, meine Herren von der Opposi

tion, Sie haben eine zweite Chance, denn die nächste Wassernovelle steht an, in dem die EU-Wasserrahmenrichtlinie im Landesgesetz umgesetzt werden wird. Da wird es noch mal richtig zur Sache gehen, vielleicht gibt es dann auch eine mündliche Anhörung, ich gehe mal davon aus, dass die kommen wird, dann werden wir uns noch mal zu dem Thema unterhalten. Deswegen danke ich Ihnen jetzt für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kummer, Sie hatten noch einmal um das Wort gebeten? Dann bitte!

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU: Der muss immer das letzte Wort haben!)

Herr Seela, ich habe nicht das letzte Wort, der Herr Minister wird noch ein paar Worte sagen, das habe ich vorhin mitbekommen.

Herr Krauße hat sich auch noch gemeldet.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Dem sollten wir das letzte Wort geben!)

Aber die Rede des Abgeordneten Sonntag ist schon Grund genug, um noch mal vorzugehen. Da geht es nicht nur darum, dass hier mal klargestellt werden muss, dass Frau Becker in der SPD ist. Ich muss auch noch etwas sagen zur kurzfristigen Vorlage unserer Anträge.

Vielleicht geht es Ihnen ja nicht so, aber wir erwarteten im Innenausschuss immerhin noch Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen und dann hätten wir uns die Anträge für den heutigen Tag verkneifen können.

Aber, meine Damen und Herren, Herr Sonntag sprach eben davon, dass Eigentum verpflichtet. Das ist auch mir ein sehr wichtiger Grundsatz. Allerdings sollte dieser Grundsatz auch für das Land gelten, Herr Sonntag. Und das, was Sie hier mit dem Eigentum an Wehranlagen machen, das kommt mir schon wieder so vor, wie die Eigentumsübertragung der Gewässer zweiter Ordnung auf die Kommunen.

Diese Wehre, um die es in diesem Gesetzentwurf geht, das sind Wehre, deren Eigentum in den letzten zwölf Jahren nicht geklärt war und die sich zu einem großen Teil in einem desolaten Zustand befinden. Diese Wehre, die

jetzt in Ordnung gebracht werden müssten, die überträgt man auf diese Art und Weise in eine andere Hand. Wie Sie das machen wollen, das konnten Sie mir auch noch nicht so richtig sagen, ob das dann im Nachhinein ins Grundbuch der entsprechenden Grundstückseigentümer eingetragen wird, ob sie es haben wollen oder nicht, und man ist damit die Sorge um diese Wehre los. Und argumentieren Sie dabei auch noch mit der Abschöpfung privater Vorteile und Verlagerung von Kosten auf die Gesellschaft. Herr Sonntag, die Wasserkraftnutzer unterhalten nach den Ausführungen, die entsprechend in unserer mündlichen Anhörung gemacht worden sind, die Wehre jetzt schon. Die Frage ist natürlich, was ist denn mit dem Gesetz bezweckt? Da geht es nicht nur um die Unterhaltung zur Zeit der Nutzung, sondern auch um die Unterhaltung der Wehre danach. Wenn nämlich die Wasserkraftnutzung dann irgendwann mal ausläuft, muss der Wasserkraftnutzer - der ehemalige Wasserkraftnutzer oder seine Kinder und Kindeskinder - das Wehr bis auf alle Zeiten unterhalten. Da ist natürlich die Frage, wenn der Wasserkraftnutzer das Wehr vielleicht nicht errichtet hat, wenn das Wehr vielleicht zu Zwecken des Hochwasserschutzes oder zu irgendwelchen anderen Zwecken errichtet wurde und dann nur zusätzlich noch ein Wasserrecht zu diesem Wehr besteht, ob das gerechtfertigt ist.

Herr Sonntag, ich sage Ihnen auch gleich noch eines dazu, das haben die Wasserkraftnutzer in unserer mündlichen Anhörung deutlich angekündigt, sie werden dagegen klagen. Diese rechtliche Unsicherheit macht mir auch ein bisschen Bauchschmerzen. Wir haben als Land genügend Kosten mit Gerichtsverfahren, wo wir oft auch verlieren.

Gestatten Sie eine Frage des Abgeordneten Sonntag?

Gern.

Bitte, Herr Abgeordneter Sonntag.

Herr Kollege Kummer, wiewohl alle Vergleiche hinken, gestatten Sie mir die Frage: Wenn Sie ein Auto gekauft haben und es eines Tages nicht mehr nutzen wollen, lassen Sie es dann am Straßenrand stehen oder sind Sie in der Pflicht, es ordnungsgemäß zu beseitigen?

Das hinkt aber tüchtig, weil mein Auto keine Funktion im Hochwasserschutz zu erfüllen hat, Herr Sonntag.

(Heiterkeit im Hause)

Unser Vorschlag, den wir hier unterbreiten, Herr Sonntag, und falls es Ihnen wegen der Kurzfristigkeit nicht möglich war, das zu lesen, enthält natürlich die Möglichkeit, dass das Land oder die Kommunen, denen mit unserem Vorschlag das Eigentum des Wehres übertragen wird, dieses Wehr verpachten können für den Nutzungsanteil Privater, ob das jetzt ein Wasserkraftwerker ist, ob das ein Fischereibetrieb oder Ähnliches ist, die dann Wasser einleiten mit diesem Wehr, das ist möglich und darüber kann man genau klären, welcher Anteil des Eigentums für welchen Zweck zur Verfügung steht, also sprich, welcher Bestandteil der Wehrnutzung ist Hochwasserschutz, den die öffentliche Hand zu finanzieren hat, und welcher Bestandteil ist Wasserkraftnutzung, den der private Betreiber zu finanzieren hat. Das ist die sauberste Lösung, also folgen Sie bitte diesem Vorschlag.

Herr Sonntag, eine Bemerkung noch zu dem, was Sie hier zu Kläranlagen gesagt haben: Nach den Protesten, die es wegen WAZOR gegeben hat und nach dem, was wegen dieses Zweckverbandes jetzt hier an die Öffentlichkeit kommt, da habe ich schon ein bischen Zweifel, wie hier manchmal gerechnet wird in den Zweckverbänden.

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Da müssen Sie etwas unternehmen in Ihrem Zweckverband und selbst Verbandsvorsitzen- der werden!)

Deshalb nehmen Sie mir es nicht übel, wenn wir diese entsprechende Regelung vorgeschlagen haben. Zur zweiten Chance, die Sie uns geben, kann ich Ihnen sagen, die werden wir auch wahrnehmen, und ich hoffe, das wird nach den Wahlen sein. Danke.

(Beifall bei der PDS)