Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Wir haben damals mit der Regelung, Herr Wolf ist darauf eingegangen, versucht und auch richtigerweise, die SPD steht ja auch dazu, das Einkommen der Landtagsabgeordneten einem objektiven Verfahren unterzogen. Wir haben es uns aus der Hand genommen, über die Höhe selbst zu entscheiden, weil, wie richtig schon angeführt wurde, zwei Verfassungsgrundsätze einander widersprechen. Einmal das Transparenzgebot, das in aller Öffentlichkeit zu machen, und zum Zweiten, nie in eigener Sache zu entscheiden. Das lässt sich nicht auflösen. Es lässt sich nur das eine höher stellen als das andere, aber beides ist rechtlich möglich und tatsächlich auch verfassungsrechtlich gegeben.

Wir haben uns dazu durchgerungen, die Transparenz nicht zu vernachlässigen. Wenn Frau Nitzpon behauptet, dass das so versteckt und nicht zu finden sei, Herr Wolf hat Ihnen die Drucksache genannt, jeder kann sich das im Internet anschauen. Dank der Technik ist das mittlerweile auch von zu Hause aus möglich. Ich glaube nicht einmal, dass Sie das nicht wissen.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Die Transparenz gibt es nicht. Sehen Sie einfach ins Abgeordnetengesetz.)

Sie ignorieren das einfach und behaupten hier dreist etwas Falsches und das ist infam. Das ist also ohne weiteres möglich, sich über unsere Einkünfte zu informieren.

Über keine andere Berufsgruppe wird in dieser Öffentlichkeit diskutiert - in keiner. Und um das auch noch einmal deutlich zu machen, 12 mal knapp über 4.300  zu versteuern. Ich habe mir einmal die Mühe gemacht und habe das verglichen. Nun lässt es sich leicht mit dem öffentlichen Dienst vergleichen, schon schlechter mit anderen Berufen, weil da überall das Steuergeheimnis gilt. Aber ich habe noch jedem Kritiker angeboten, dass wir unsere Steuererklärung nebeneinander legen und regelmäßig ist die Diskussion an diesem Punkt zu Ende,

(Beifall bei der CDU)

auch gegenüber Journalisten. Ich wiederhole das gern. Ich bin bereit, meine Steuererklärung gegen Ihre zu legen, wir können das auch hinter verschlossenen Türen machen. Ich will ja gar nicht, dass das Steuergeheimnis verletzt wird, nur für uns gilt das einfach nicht, damit müssen wir leben. Also diese 4.300       versteuern, machen mittlerweile im Jahresvergleich, nur das ist relevant, weniger als die Bezahlung nach A 14 im öffentlichen Dienst aus.

(Beifall bei der CDU)

Nur gibt es über 4.000 Beschäftigte im Landesdienst, die ein höheres Einkommen haben. Ich gönne es Ihnen allen und es gibt, ich wiederhole das gern, Frau Nitzpon, in der Stadtverwaltung zu Erfurt über 120 Personen, weil Sie auf den Stadtrat angesprochen haben, da sind der Oberbürgermeister und seine Beigeordneten ausgenommen, also 120 weitere Beschäftigte, ob verbeamtet oder nicht, die ein höheres Einkommen haben als die 88 Landtagsabgeordneten. Wir sollten aufhören, uns ein schlechtes Gewissen einreden zu lassen. Ich kann zumindest für mich und meine Fraktion sprechen, wir sind unser Geld wert.

(Beifall bei der CDU)

Wenn Herr Gentzel anderer Meinung ist, soll er doch die Hälfte abgeben. Herr Gentzel, es steht Ihnen frei. Wenn Sie so schlechte Arbeit machen, dass Sie nur halbtags arbeiten, dann kann das der Wähler am Wahltag würdigen

(Beifall bei der CDU)

und die Mehrheiten halt dauerhaft verändern. Dagegen haben wir nichts. Wir arbeiten für unser Geld und ich wiederhole es gern, ich bin, da spreche ich mit voller Überzeugung, mein Geld wert. Ich glaube auch für alle anderen in meiner Fraktion hier sprechen zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt noch einmal zum Antrag der SPD, auszusetzen. Wir haben 1997, Herr Gentzel, Herr Schemmel, ausgesetzt, als noch vernünftige Wirtschaftspolitik in Deutschland gemacht wurde und von Steigerungen auszugehen war. Davon sind wir jetzt mittlerweile meilenwert entfernt. Und, Herr Wolf hat darauf angesprochen, in der Drucksache ist ja deutlich

nachzulesen und Sie können lesen, Herr Schemmel, da bin ich mir sicher, Sie konnten ja sogar Herrn Fiedler zitieren, da können Sie auch lesen, beim Kredit- und Versicherungsgewerbe hat es im Vergleichszeitraum November 2001 bis Oktober 2002 einen Rückgang um 4,5 Prozent gegeben. Ich bin vor Jahren hier im Parlament von der Opposition ausgelacht worden, als ich diese Entwicklung als theoretisch in den Raum gestellt habe. Wir sind mit der Indexregelung unmittelbar motiviert, weil sie ja nachhängend wirkt. Wir vollziehen das nach, was die Bevölkerung vor uns erlebt, wir sind zumindest - was mit Ihnen ist, das weiß ich nicht, ich spreche auch nicht für Sie motiviert, dass es der Bevölkerung insgesamt besser geht, dann haben auch wir ein Jahr darauf einen Nutzen davon, ganz persönlich einen Lohn durch die monatliche Zahlung. Diese Motivation wollen wir nicht ausblenden. So theoretisch ist dieser Fall nicht mehr, dass die Einkünfte auch in Thüringen wegen miserabler Bundespolitik zurückgehen. In der Phase wollen Sie sich der Notwendigkeit, dann auch die Einkommenskürzungen hinzunehmen, entziehen.

(Beifall bei der CDU)

Mit uns ist das nicht zu machen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wir haften gesamtschuldnerisch für das, was in Berlin gemacht wird, und da nehmen sich die Abgeordneten der CDU-Landtagsfraktion auch nicht heraus. Wir bekämpfen sie politisch, aber wir werden zusammen mit der Bevölkerung diese Wirtschaftspolitik und die Folgen zu ertragen haben. Wir haben sie zu korrigieren, spätestens bis zum nächsten Bundeswahltermin, da bin ich mir ganz sicher. Bis dahin haben wir das auszuhalten und dann haben wir wieder die Chance ein Jahr darauf, ein Fortkommen in unserer Gehaltsentwicklung zu erleben. Das muss einmal so deutlich gesagt werden. Unsere Indexregelung ist reflektiv. Sie baut nicht auf fiktives Wirtschaftswachstum auf, das die Bundesregierung immer wieder korrigieren muss. Nein, wir vollziehen das nach, was die Bevölkerung selber erlebt. Und da komme ich zu einem anderen Aspekt der PDS: Sie kommen immer wieder auf die Rentner und die Sozialhilfeempfänger, aber das wäre der Index vom Index, denn die Arbeitslosenbezüge, auch die Sozialhilfebezüge, auch die Bezüge der Rentner sind ja schon an die allgemeine Einkommensentwicklung angekoppelt. Machen wir jetzt den Index des Indexes und dann noch einen Index - nein, das ist kein Transparenzgebot und deshalb lehnen wir diese Veränderung ab.

Und noch ein Aspekt, der immer wieder fälschlicherweise anders dargestellt wird, insbesondere vom Bund der Steuerzahler: Meine Damen und Herren, der Teil Aufwandsentschädigungen, den wir bekommen, ist steuerfrei, und ich werbe inbrünstig dafür, ihn auch steuerfrei als Pauschale zu belassen. Was bedeutet das? Die Abgeordneten haben darüber hinaus, ob es reicht oder nicht - also, wer faul ist und nichts macht, steckt noch was ein und wer viel macht, legt noch zu, das können wir jetzt nicht differenzieren, das gestehe ich -, keinerlei Chance, einen Blumenstrauß zum

Jubiläum, ein Buchpräsent, möglicherweise die Leasingrate für das Auto darüber hinaus steuerlich anzurechnen. Das ist einmalig abgegolten. Ich werbe sehr dafür, bei dieser Regelung zu bleiben, weil ansonsten der einfache Beamte im Finanzamt entscheidet, war diese Veranstaltung abends politisch notwendig oder nicht und dann kommen wir in eine ganz schwierige Debatte. Wenn unsere Tätigkeit von Dritten auf politische Notwendigkeit hin bewertet wird, ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Deshalb hat man nirgends in Deutschland von dieser Regelung bisher Abstand genommen und wir tun auch gut daran, in Thüringen daran festzuhalten. Man könnte diskutieren, ob man die Regelung von Sachsen übernimmt, aber das ist jetzt Geschichte, nämlich die Fahrten von und zum Landtag direkt nach Kilometern abzurechnen, aber für Fahrten im Wahlkreis eine Pauschale zu bezahlen, das ist die Regelung dort. Aber nun haben wir unsere, sie läuft mit der allgemeinen Preisentwicklung konform, auch das ist gerecht. Insoweit bleiben wir dabei, wir gehen von der Indexregelung, die ja schon Nachahmer findet in Bayern und MecklenburgVorpommern, nur noch nicht mit Verfassungsrang, nicht ab, weil sie geeignet ist, über die Jahre Verständnis für Abgeordnete zu wecken, ohne uns zu verstecken. Das weiß doch jeder, in jeder Besuchergruppe wird über Politikergehälter gesprochen. Dann sage ich, ja, fragen Sie mal Ihre Lehrerin, was die bekommt oder Ihren Schuldirektor. Ich kann zumindest behaupten, wir bekommen schon mal weniger als die Schuldirektoren. Da gibt es erst mal ein großes Erstaunen, teilweise ein Entsetzen - ach, so ist das. Und da rede ich gar nicht über Sparkassendirektoren oder sonstige Großverdiener, damit wollen wir uns auch gar nicht vergleichen. Nein, unsere Regelung ist geeignet, diese Neiddebatte ein Stück zurückzuführen, wenn sich alle auch nur die Mühe machen, sie tatsächlich mal nachzuvollziehen und zu begreifen und dann nicht falsches Zeugnis reden wie die PDS.

(Beifall bei der CDU)

Die Aussetzung, meine Damen und Herren von der PDS, wird uns, selbst wenn wir sie machten, nichts bringen. Haben Sie eine öffentliche Reflexion auf die Aussetzung von 1997 registriert? Haben Sie eine öffentliche Reflexion auf die Aussetzung der Anpassung der Ministergehälter Anfang der 90er-Jahre auch nur registriert? Null und nichts ist da geschehen. Und dass wir unser 13. irgendwann mal vorauseilend gestrichen haben, weil es der Bevölkerung ja immer grundsätzlich so schlecht geht, das hat auch nirgends Widerhall gefunden. Also, meine Damen und Herren, das Kasteien an dieser Stelle bringt nichts. Wir sollten für dieses Einkommen heftig arbeiten, dann können wir es auch jederzeit mit gutem Gewissen entgegennehmen. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Wunderlich, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich nicht zu Wort gemeldet, um noch mal über die Indexregelung zu sprechen. Ich stehe dazu, weil es die beste Regelung in Deutschland ist. Aber ich wende mich an Frau Nitzpon: Frau Nitzpon, wir erleben jedes Jahr seit 1990 - Sie und ich, wir sind seit 1990 hier in diesem Parlament - den gleichen moralischen Pathos durch Sie und Ihre Fraktion hinsichtlich der Diäten. Manchmal habe ich den Eindruck, Sie machen das Moralische, die anderen erhöhen und wir sind ja ganz froh darüber. Sie sind populistisch, ich sage Ihnen das auch ganz ehrlich, und Ihre Argumentation ist verlogen

(Beifall Abg. Seela, CDU)

in einer ganz bestimmten Art und Weise. Seit 1992 erlebe ich Sie oder Vertreter Ihrer Fraktion: Wenn wir die Erhöhung der Diäten schon nicht verhindern können, dann werden wir die Erhöhung - ich sage, seit 1992 - der Diäten für soziale Zwecke spenden. Wenn Sie das wirklich tun - und wir wissen, wie jeder Abgeordnete hier in diesem Parlament auf allen Seiten für soziale Zwecke spendet und sich dafür einsetzt -,

(Beifall bei der CDU)

dann ich frage Sie: Halten Sie diese hohe moralische Verpflichtung, die Sie jedes Jahr hier im Parlament abgeben, auch ein? Dann müssten Sie von 1992 bis jetzt zwei Drittel Ihrer Diäten für soziale Zwecke gespendet haben. Und ich frage jeden einzelnen PDS-Abgeordneten: Halten Sie diese moralischen Versprechen ein, die Sie hier vor dem Parlament abgegeben haben, gegenüber der Bevölkerung?

(Beifall bei der CDU)

Dann legen Sie das offen. Dann legen Sie das offen, dass Sie 3.000        !" wenn Sie das nicht tun, dann halten Sie sich mit Ihren moralischen Einlässen zurück. Ich bitte Sie, endlich Ihre Verlogenheit hier vor diesem Parlament und vor der Öffentlichkeit aufzugeben. Vielen Dank, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Damit kann ich die Aussprache schließen und wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2912, und zwar zunächst über den Änderungsantrag in Drucksache 3/3294. Wer dem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Eine große Mehrheit von Gegenstimmen. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann so abgelehnt.

Damit stimmen wir jetzt unmittelbar über den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS ab, da der Ausschuss die Ablehnung des Gesetzentwurfs empfiehlt. Herr Abgeordneter Stauch, bitte.

Und jetzt bitten wir um namentliche Abstimmung.

Dann bitte ich die Schriftführer, die Stimmzettel einzusammeln.

Sind alle Stimmkarten eingesammelt? Dann bitte ich die Einsammlung zu schließen und die Stimmkarten auszuzählen.

Das Abstimmergebnis liegt mir vor. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, für den Gesetzentwurf der PDS stimmten 15 und 62 stimmten dagegen, Enthaltungen gab es nicht, damit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1).

Dann kommen wir zur nächsten Abstimmung, und zwar zum Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in Drucksache 3/2911. Ausschussüberweisung, Frau Nitzpon?

Die PDS-Fraktion beantragt noch mal die Überweisung an den Justizausschuss.

Es wird nochmalige Überweisung an den Justizausschuss beantragt. Wer stimmt der Überweisung zu, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Dann abgelehnt, wird also nicht überwiesen.

Dann bleibt uns noch die Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS zu diesem Gesetzentwurf in Drucksache 3/3295. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Ist nicht der Fall, dann abgelehnt. Ich schließe die zweite Beratung und wir werden dann die dritte Beratung entsprechend im Juni aufrufen.

Es bleibt noch die Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2973. Auch

hier zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3296. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? 1 Enthaltung, aber mit Mehrheit abgelehnt.

Dann kommen wir unmittelbar zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2973, da der Justizausschuss die Ablehnung empfiehlt. Noch mal Geschäftsordnung? Herr Stauch.

Noch einmal bitte namentliche Abstimmung.

Noch einmal namentliche Abstimmung. Dann bitte ich wiederum die Stimmkarten einzusammeln.

Ich nehme an, dass jeder die Gelegenheit hatte, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2973 vor. Es wurden 76 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 29 gestimmt, mit Nein 46, es gab 1 Enthaltung, damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2). Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Thüringer Gesetz zur Neustrukturierung der Sozialhilfe Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2921 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 3/3292 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3303 ZWEITE BERATUNG