Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Zu Frage 3: Den Thüringer Behörden liegen die Antragsunterlagen des Verfahrensträgers sowie dazugehörend ein Immissionsgutachten vor. Auf bestehende Mängel dieser Unterlagen im Hinblick darauf, eine detaillierte fachliche Bewertung vornehmen zu können, werden die Thüringer Behörden zu einem neu anzusetzenden Erörterungstermin hinweisen und Nachbesserungen einfordern, nachdem der für den 6. bis 8. Mai 2003 anberaumte Erörterungstermin am 7. Mai 2003 - also gestern - wegen Mängeln von der verfahrensführenden Behörde abgebrochen wurde.

Zu Frage 4: Von der verfahrensführenden Behörde erfolgte eine Beteiligung folgender Thüringer Behörden: Thüringer Landesbergamt, Thüringer Landesverwaltungsamt, Staatliches Umweltamt Gera, Landwirtschaftsamt Altenburg und Landratsamt Altenburger Land. An dem bereits genannten, durch das Regierungspräsidium Chemnitz durchgeführten Erörterungstermin im Rahmen des Planfeststel

lungsverfahrens haben das Thüringer Landesverwaltungsamt, das Landwirtschaftsamt Altenburg sowie das Landratsamt Altenburger Land teilgenommen. Mit Fortsetzung des Erörterungstermins wird eine weitere Teilnahme der Thüringer Behörden erfolgen, die dann auch ihre Bedenken und Einwendungen vortragen werden.

Es gibt eine Nachfrage - Frau Kollegin Sojka.

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Genehmigung der Einlagerung der Schlacke wurde vom Antragsteller ein Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn gestellt; 800 Bürger mussten das am ersten vorgestrigen Erörterungstermin mit Erschrecken zur Kenntnis nehmen. Werden sich die Thüringer Landesbehörden an diesem Genehmigungsverfahren durch eine Stellungnahme beteiligen? Wenn ja, welche Landesbehörden? Wenn nein, warum nicht?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, diese Fragen lassen sich ad hoc nicht beantworten. Ich bitte dafür um Verständnis, aber die Landesregierung hat schon in der Stellungnahme zu Frage 1 bis 4 mitgeteilt, dass bei den verfahrensbeteiligten Thüringer Behörden Bedenken hinsichtlich der Unterlagen vorhanden sind und dass diese Bedenken im weiteren Verfahren auch verfolgt werden.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht.

Dann können wir zur nächsten und für heute letzten Frage übergehen, und zwar Frau Abgeordnete Dr. Wildauer in der Drucksache 3/3271. Bitte.

KfW-Kreditprogramm für die Kommunen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat ein kommunales Kreditprogramm (KfW-Infrastrukturprogramm - Sonderfonds "Wachstumsimpulse") mit einem Gesamtumfang von sieben Milliarden Euro aufgelegt. Aus diesem Programm können Kommunen zinsgünstige Kredite für Investitionen in die kommunale Infrastruktur erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Inwiefern sind die im Programm genannten Kreditgewährungsvoraussetzungen aus Sicht der Landesregierung geeignet, damit Thüringer Kommunen (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise) diese Mittel in Anspruch nehmen können?

2. Wie viele Kommunen (kreisangehörige Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise) können nach Auffassung der Landesregierung das genannte neue Kreditprogramm in Anspruch nehmen?

3. Welche Kriterien gelten für die Genehmigung dieser Kredite durch die kommunalen Rechtsaufsichtsbehörden?

4. Welche Veränderungen plant die Landesregierung bezüglich der gesetzlichen Regelungen zur kommunalen Kreditaufnahme im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des oben genannten neuen Kreditprogramms?

Für die Landesregierung antwortet Herr Innenminister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Abgeordnete Wildauer, für die Landesregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Unter Bezugnahme auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 871 von Ihnen zu den finanziellen Auswirkungen der angekündigten Vorhaben der Bundesregierung auf die Thüringer Kommunen ist Folgendes zu sagen: Die Inanspruchnahme des Sonderfonds "Wachstumsimpulse" kann nur durch Kommunen erfolgen, die grundsätzlich in der Lage sind, Kreditaufnahmen zu finanzieren. Diese zinsverbilligten Kredite stellen somit eine Hilfestellung für Kommunen dar, die ohnehin der Gruppe der finanziell leistungsfähigeren zuzuordnen sind. Ich bin sicher, dass diese Kommunen dieses KfW-Programm auch nutzen werden. Kommunen, deren dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gesichert ist, können nicht an diesem zinsverbilligten Kreditprogramm partizipieren.

Zu Frage 2: Die Haushaltsplandaten der Kommunen liegen Mitte des Jahres in auswertbarer Form vor. Eine Aussage, wie viele Kommunen das neue Kreditprogramm in Anspruch nehmen können, ist erst dann möglich. Ein Rückgriff auf ältere Haushaltsdaten ist unter Berücksichtigung der sich rasch verändernden Finanzsituation nicht aussagekräftig.

Zu Frage 3: Entscheidungsgrundlage für die Kommunalaufsichtsbehörden bei der Genehmigung von Krediten oder kreditähnlichen Rechtsgeschäften ist die Bekanntmachung über das Kreditwesen der Gemeinden und Landkreise vom 29. Juni 1995 mit ihren Änderungen vom 8. März 1999 und 18. Januar 2002.

Zu Frage 4: Veränderungen bezüglich gesetzlicher Regelungen plant die Landesregierung zurzeit nicht.

Eine Nachfrage, Frau Dr. Wildauer.

Danke, Herr Minister. Also, das bedeutet, dass es keinerlei Ausnahmeregelungen geben kann.

Das bedeutet nicht, dass es keinerlei Ausnahmeregelungen geben kann. Ich bin mit den kommunalen Spitzenverbänden im Gespräch, ob man nicht in den Investitionsfällen, wo sich danach auch die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtung stark verbessert, wie z.B. Kostensenkungen in Heizkosten und Ähnliches, andere Regelungen finden kann; aber gesetzlichen Regelungsbedarf zurzeit nein.

Damit ist der Nachfragebedarf auch erschöpft und wir können die Fragestunde schließen. Ich komme zum Tagesordnungspunkt 20

Aktuelle Stunde

a) auf Antrag der Fraktion der SPD zum Thema: "Umsetzung des Investitionsprogramms ’Zukunft Bildung und Betreuung' 2003-2007 in Thüringen" Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3264

Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Grob, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, man hat ja selten genug die Möglichkeit über etwas Positives, was von unser aller Bundesregierung kommt, zu reden. Der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" löst beim ersten Lesen eventuell sogar Freude aus.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Aber nur beim Ersten.)

Ja. Beim näheren Befassen stellt sich natürlich dann die eine oder andere Frage. Die Forderung der Regierung, dass die Mittel zweckgebunden für den Ausbau von Ganztagsschulen eingesetzt werden sollen, wirft die Frage auf, was ist unter Ganztagsschulen zu verstehen. Was nachweislich zu erkennen ist, ist, dass die Mehrheit der Eltern eine freiwillige Betreuung und Förderung in der Schule gegen

über einer Ganztagsschule mit Pflichtunterricht am Nachmittag vorzieht. Daran merken wir schon, dass nicht an erster Stelle die baulichen Maßnahmen stehen, sondern die inhaltlichen Aspekte unsere Ganztagsschulen bestimmen sollten. Hüten wir uns davor, in schulischen Angeboten den einzig selig machenden Weg zu sehen und achten wir weiter auf die Ersterziehungsrechte der Eltern, die möglicherweise für die Betreuung und Förderung ihrer Kinder ganz andere und ebenso gute Wege gehen möchten. Kommen wir aber zum Investitionsprogramm selber zurück. Mir stellt sich die Frage, wie ist es geplant, die Mittel an die Schulträger weiterzuleiten. Sind Investitionen so zu beantragen und zu bearbeiten, wie z.B. in der Schulbauförderrichtlinie gefordert. Dies wäre meines Erachtens ein guter, praktikabler Weg, da er verfahrenstechnisch seit Jahren im Zusammenspiel des Landesverwaltungsamts mit den Schulträgern eingeübt ist. Wie kann die mindestens 10-prozentige Eigenbeteiligung von dem Schulträger abgesichert werden? Wie können die Zahlungen an die Letztempfänger so geregelt und angewiesen werden, dass es nicht zu Verzögerungen kommen kann? Dass dies alles zu einer Mehrarbeit in der Verwaltung führen wird, ist uns auf jeden Fall klar. Ich glaube aber, wenn die Hürden nicht zu hoch gesetzt werden, ist eine vernünftige und für unsere Schulen vorteilhafte Entwicklung durch dieses Programm möglich. Wobei ich hier, weiß Gott nicht, über den baulichen Rahmen spreche und noch nicht mal über den Anfang inhaltlicher Maßgaben Ausführungen gemacht habe. Ganzstagsschulen, wie in der Präambel ausgeführt ist, sollten unterstützend und mit einer modernen Infrastruktur geschaffen werden. Die Qualitätsverbesserung unseres Bildungssystems hat aber nicht nur mit baulichen Maßnahmen zu tun, sondern ist auch auf Inhalte und die Personen, die diese Inhalte vermitteln, angewiesen. Und hier macht es sich der Bund ziemlich einfach. Die personelle Absicherung neuer ganztägiger Angebote wird dauerhaft zu erheblichen Mehraufwendungen in den Ländern führen, auch dann, wenn das Investitionsprogramm lange ausgelaufen ist. Hier wird eine Hypothek auf die Zukunft aufgegeben, deren Last nicht gemeinsam geschultert wird. Investitionsprogramme dürfen ruhig auch mal investieren in Personalkosten - eine Investition, die sich auch lohnen würde. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir das Gebotene annehmen, wollen wir die Umsetzung beschleunigen und wollen wir unsere vom Land Thüringen getätigten Investitionen in Horte und Schuljugendarbeit weiter ausbauen, denn die Förderung der Schulen über die inhaltliche Konzeption ist weit wichtiger als die unbestritten auch notwendige Förderung der Investitionen in den baulichen Zustand. Hier ist Thüringen ganz ohne den Bund auf einem guten Weg. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Sojka, PDSFraktion. Entschuldigung, ich habe den Minister übersehen, er hatte sich dringend gemeldet. Die Landesregierung

kann natürlich immer. Ich bitte um Entschuldigung, da war ich unaufmerksam.

Das ist kein Problem. Frau Präsidentin, ich bedanke mich.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es war der 18.04.2002 als der Bundeskanzler in einer Regierungserklärung ankündigte, der Bund wolle mit dem Zukunftsprogramm Bildung und Betreuung den Ausbau der Ganztagsschulen in Deutschland voranbringen. Der Zeitpunkt dieser Erklärung kam nicht von ungefähr, wenige Monate vor der Bundestagswahl verhießen die noch unter der Hand gehandelten PISA-Länderergebnisse nichts Gutes für die sozialdemokratisch geführten Länder - eine Verheißung, die sich im Sommer des Jahres ja eindeutig bestätigen sollte. In dieser Situation 4 Mrd.   %  .dung auf den Tisch zu legen, war natürlich populär, ebenso wie der Ruf nach der Abschaffung der Kultusministerkonferenz. Föderale Zuständigkeiten wurden ignoriert, Detailfragen sowieso. Und so warfen die spektakulären Ankündigungen einer angeblichen Bildungsoffensive Fragen auf, deren Beantwortung bis in diese Tage andauert. Das beginnt schon bei der konstruierten Geschäftsgrundlage des Programms, die sich auf Artikel 104 a Abs. 4 Grundgesetz bezieht, nach der der Bund den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen für besonders bedeutende Investitionen gewähren kann, die zur Abwehr einer Störung des gesamtgesellschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Eine gewagte Konstruktion, meine Damen und Herren. Zum einen werden Investitionen in Ganztagsschulen von keiner der drei Varianten des Artikel 104 a Abs. 4 Grundgesetz erfasst, zum anderen wird ausgeblendet, dass mit Investitionen im baulichen Bereich noch längst keine Bildungsoffensive entsteht. Schließlich richtet sich das Investitionsprogramm vornehmlich an die Schulträger, unsere Kommunen.

Meine Damen und Herren, wenn man bedenkt, dass den Kommunen durch die Steuerpolitik des Bundes ureigenste Einnahmen in Milliardenhöhe verloren gehen, kann man das kürzlich in der Tagespresse benutzte Bild nur treffend finden: Erst wird dem Bauern die Kuh gestohlen, dann wird ihm unter großem Trommeln ein Glas Milch geschenkt. Um es klarzustellen: Den eingeschlagenen Weg einer groß angelegten Umverteilung von Steuermitteln in ein Investitionsprogramm, das in die grundgesetzlich geregelten Zuständigkeiten der Länder eingreift, hält die Landesregierung nicht für richtig. Dennoch kann es nicht im Interesse Thüringens liegen, das kraft Bundestagsmehrheit durchgesetzte Bundesprogramm grundsätzlich abzulehnen und so haben wir uns in der Gemeinschaft der Länder dafür eingesetzt, den ursprünglichen Ansatz des Bundes so zu überarbeiten, dass er für die jeweiligen Bildungskonzepte der Länder nutzbar gemacht werden kann. Es ist klar, dass sich unsere Ausgangslage hier in Thüringen deut

lich von der anderer Länder, insbesondere der alten Länder, unterscheidet. So ist es eine Tatsache, dass wir bereits über einen flächendeckenden Bestand ganztägige Angebote, insbesondere an Grundschulen in Form von Horten verfügen. Außerdem haben wir bereits mit dem 8,7 Mio.  Landesprogramm zur Schuljugendarbeit den Ausbau ganztägiger bedarfsorientierter Betreuungs- und Förderangebote an allen weiterführenden Schulen gestartet. Schließlich haben wir im Unterschied zu den alten Ländern einen enormen Rückgang der Schülerzahlen zu verkraften. Es war lange Zeit ein Streitpunkt in den Verhandlungen, dass die Investitionsförderung des Bundes nur für neu zu schaffende Ganztagsschulen oder Ganztagsplätze gewährt werden sollte. Bei der derzeitigen Schülerzahlentwicklung wäre das ein reines Altländerförderprogramm geworden.

Meine Damen und Herren, Interviews eines Parlamentarischen Staatssekretärs des BMBF aus Thüringen in dieser Zeit lassen erkennen, dass er diese Zusammenhänge noch nicht erkannt hatte und dieser Dissens wurde deshalb schließlich in direkten Gesprächen mit Bundesministerin Bulmahn ausgeräumt, so dass die Bundesregierung nunmehr auch Fördermittel zur qualitativen Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen zur Verfügung stellen will, wie dies Artikel 1 Abs. 1 der Verwaltungsvereinbarung aussagt. Dies war eine unabdingbare Zustimmungsvoraussetzung für Thüringen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Ausschuss für Bildung und Medien hat in seiner Sitzung am 10. April dieses Jahres den Entwurf des Investitionsprogramms wie auch das Kabinett zustimmend zur Kenntnis genommen. Wenn alle Länder zugestimmt haben, wird eine Unterzeichnung noch in diesem Monat erfolgen. Gefördert werden können dann entsprechend Vereinbarungstext der Aufbau neuer Ganztagsschulen, die Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen, die Weiterentwicklung bestehender Schulen zu Ganztagsschulen, die Schaffung zusätzlicher Plätze an bestehenden Ganztagsschulen und die qualitative Weiterentwicklung bestehender Ganztagsschulen. Dabei wird von einem Begriff der Ganztagsschule ausgegangen wie er in der KMK vereinbart wurde. Über den Unterricht hinaus wird dennoch an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für Schülerinnen und Schüler bereitgestellt, das einschließlich des Unterrichts täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst. An allen Tagen des Ganztagsbetriebs wird den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt. Die außerunterrichtlichen Angebote werden unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt. Sie stehen in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht. Diese KMK-Definition ist mit dem Thüringer Grundschulhort und der Thüringer Schuljugendarbeit kompatibel. Das bedeutet für Thüringen, wir werden auch weiterhin keine Zwangsvereinnahmung von Schülerinnen und Schülern durch Schule außerhalb des Unterrichts vornehmen, sondern auf eine Angebotsstruktur setzen, die Freiwilligkeit mit Verlässlichkeit verbindet, die Erziehungsrechte und

Pflichten der Eltern über die zentrale Rolle der Schulkonferenz bei der Gestaltung der Hort- und Schuljugendarbeit respektiert bzw. einfordert, die regionale Gegebenheiten und das Schulprofil berücksichtigt sowie die Partnerschaft aller am Bildungs- und Erziehungsprozess interessierten gesellschaftlichen Gruppen sucht und gezielt fördert.

Unmittelbar nach Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung werden ergänzend zu den bereits erfolgten Informationen konkrete Empfehlungen des Kultusministeriums an die Schulträger in Thüringen gegeben, die der Umsetzung des Investitionsprogramms dienen. Als Grundlage der Abwicklung und Durchführung wird dabei die Schulbauförderrichtlinie vom 7. Mai 2002 dienen, zu der notwendige Abweichungen - etwa zur Förderhöhe oder zu der Möglichkeit Räume zur Ganztagsschulbetreuung auszustatten - festgelegt werden. Durch die Nutzung der bewährten und über die Jahre eingespielten Verfahren bei der Zuwendung zur Schulbauförderung ist gewährleistet, dass schon im laufenden Jahr Projekte gefördert werden können. Von den kommunalen Trägern wird ein Eigenanteil in Höhe von 10 Prozent erwartet. Signale der kommunalen Spitzenverbände haben bereits deutlich gemacht, dass man mit dieser Regelung leben kann.

Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt davon, dass sich unter den beschriebenen Bedingungen das Programm "Zukunft - Bildung und Betreuung" sinnvoll in die Thüringer Schullandschaft integrieren lässt. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die ersten PISA-Ergebnisse erschütterten die deutsche Selbstzufriedenheit in Sachen Bildung, da begann schon der bundespolitische Wahlkampf und ein versprochenes Vier-Milliarden-Bundesprogramm zur Schaffung neuer Ganztagsschulen ließ aufhorchen und für manchen das Kreuz an der richtigen - Entschuldigung, sagen wir lieber besser: entsprechenden - Stelle machen. Aber wie bekommt man etwas ab von den sprichwörtlichen BulmahnMilliarden, wenn man eigentlich am Thüringer Schulgesetz gar nichts Wesentliches ändern will und zur Gegenfinanzierung auch kein Geld hat. Kann man denn als Bundesland mit CDU-Mehrheit auf 114 Mio.   $  2007 verzichten, weil man den weiteren Ausbau einer modernen Infrastruktur im Ganztagsschulbereich für schlicht nicht notwendig und auch von der Personaldecke her für nicht finanzierbar hält - natürlich nicht. Eine Möglichkeit wäre, dass die Landesregierung die Sanierung einiger Grundschulen mit Horten bzw. Förderzentren ins Auge gefasst hat. Denn vielmehr bestehende Ganztagsschulen

gibt es in Thüringen nicht. Das wäre aber schlecht erklärbar. Also wird die Mogelpackung Schuljugendarbeit erfunden, um der Protokollnotiz zu Artikel 1 Abs. 1 Satz 1 gerecht zu werden. Nach heißen Diskussionen während der Schulgesetzdebatte zur Machbarkeit und Sinnfälligkeit der Schuljugendarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden reisen jetzt die Beauftragten der Schulämter durch die Lande, um den Schulverwaltungsämtern den Trick zu verraten, wie man auch ohne Geld die Sachkosten so darstellt, dass der Kultusminister in diesem Jahr nicht auf seinen 3,7 Mio.  jugendarbeit sitzen bleibt. Das wäre schon blamabel. Dies geschieht übrigens ohne Einbeziehung der zuständigen Bildungsausschüsse bei den Schulträgern, da diese für Inhalte an den Schulen eh nicht zuständig sind, sondern nur für Schulschließungen verantwortlich gemacht werden. Bürokratisch wird hochgerechnet, wie viel Geld pro Schüler und Schule denn für Honorare bereitliegen. Freie Träger, die ohne gefragt zu werden, bereits sinnvolle Konzepte in der Tasche haben und vielleicht sogar schon eine längere gemeinsame Arbeit mit verschiedenen Schulen praktizieren, wirken unter Umständen sogar sehr störend. Mitdenken scheint wirklich nicht erwünscht. Auf der Strecke bleibt das, was mit dem Investitionsprogramm des Bundes eigentlich erreicht werden sollte, der verstärkte und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagsschulangeboten. Das ist eben in Thüringen nicht gewollt, da es natürlich auch zusätzliche Personalkosten bedeuten würde. Übrigens, wäre da eine Bundesfinanzierung vorgesehen, hätte ich Ihren Aufschrei wegen Einmischung in Landeshoheit hören mögen. Jeder, der ernsthaft Ganztagsschulen entwickeln will - und ich kenne viele gute Konzepte, einige wurden mir direkt von Schulämtern zur Verfügung gestellt -, weiß, dass zu Ganztagsschulen nicht nur Gebäude, Klassenräume usw., sondern eben auch Personal gehört. Die PDS macht keinen Hehl daraus, dass sie den bedarfsgerechten Ausbau aus inhaltlichen und kulturellen Gründen, einer ganzheitlichen Bildung verpflichtet, für unerlässlich hält, ausgebildete Pädagogen, die für die Zukunft der Kinder und Jugendlichen Bildung und Betreuung sichern, Pädagogen, die Jugendkulturarbeit oder Sport anbieten, um den Heranwachsenden die notwendigen, vielfältigen und kreativen Anreize zu bieten, die es neben dem formalen Unterricht geben muss, um ganzheitliche Entwicklung der Heranwachsenden zu sichern, aber das ist offensichtlich wirklich nicht gewollt. Das müssen wir als PDS-Fraktion mit großem Bedauern feststellen. Schlimmer noch, verschiedene Kreise nutzen die neue Schuljugendrichtlinie mit der 80-prozentigen Förderung, um sich vom Jugendförderplan und der 50-prozentigen Förderung zu verabschieden. Das kann doch nicht Ziel und Zweck des Bundesprogramms gewesen sein. Deshalb begrüße ich persönlich die nun erneute Konkretisierung in Artikel 1 Abs. 1, dass zur Förderung ein fachlich integriertes Ganztagsangebot nun angestrebt werden muss. Das heißt für uns eben nicht, dass durch einen zusätzlich über Honorarmittel angebotenen Zirkel am Nachmittag schon ein Ganztagsangebotskonzept im Sinne des Bundesprogramms realisiert würde. In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, wann in Thüringen in Form

einer Konzeption die konkreten Anforderungen für eine Förderung benannt und veröffentlicht werden. Wieso muss man für eine solche konzeptionelle Arbeit auf irgendetwas von oben warten? Ganztagsschulen sind doch nun weiß Gott keine neue Erfindung. Wir als PDS-Fraktion hoffen, dass eine tatsächliche Entwicklung zu pädagogisch untersetzten Ganztagsangeboten in Thüringer Schulen nicht durch Bürokraten die Schuljugendarbeit aufgehalten werden kann. Wir fordern weiter, dass schnell die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zum Bundesinvestitionsprogramm bekannt und umgesetzt werden müssen, damit die Schulträger die in der Schublade befindlichen Konzepte auch umsetzen können. 90 Prozent Förderung ist nicht etwa nichts. Die Schulträger finden das Geld, wenn sie der Meinung sind, dass sie Ganztagsangebote auch wirklich ausbauen wollen. Wir hoffen, dass in Thüringen das demokratische Mitdenken der Bildungsbeteiligten endlich erwünscht und nicht in Bürokratie erstickt wird. Im Sinne der Zukunft unserer Kinder - packen wir es endlich an!

(Beifall bei der PDS)

Die Zeit war auch um, danke. Jetzt hat Abgeordneter Döring, SPD-Fraktion, das Wort.