Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Sie haben aber wünschte gesagt.)

Weil ich die Hoffnung nicht aufgeben will, gibt unsere Fraktion Ihnen mit dem jetzigen Tagesordnungspunkt, also mit unserem Gesetzesantrag die Chance, diesen hohen Ansprüchen auch bei der Festlegung der Diäten gerecht zu werden.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, stimmen Sie unserem Gesetz einfach zu.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Ja, kommt noch.)

Die Argumente wurden in den vorangegangenen zwei Lesungen bereits ausgetauscht. Wir legten dar, dass die Höhe der Abgeordnetenbezüge Ergebnis einer öffentlichen Meinungsbildung und nicht eines zweifelhaften Automatismus sein soll. Die SPD wollte nicht so weit gehen und war nur für eine einmalige Diätenerhöhung wegen der miserablen Situation des Landeshaushalts. Neben diesen beiden Vorschlägen zu unseren Diäten waren aber noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge in der Beratung zum Gesetzentwurf zu vernehmen. Es gab z.B. den Vorschlag von Herrn Gentzel, ein Halbtagsparlament einzurichten, den die PDS-Fraktion deutlich ablehnt, weil damit keine Bürgernähe gewährleistet werden kann und weil auch eine ausreichende Regierungskontrolle auf diese Art und Weise unserer Meinung nach nicht möglich ist.

Von Herrn Schwäblein, den ich im Moment leider auch nicht im Saal sehe, erfuhren wir, dass er meint, sein Geld wert zu sein. Viele Thüringer fragten sich nach dieser Aussage, ob sie wirklich so wenig Geld wert wären, wie sie bekommen. Ich denke, das ist ein ernstes Problem. Dann verbreitete Kollege Schwäblein noch die Erkenntnis, die PDS wolle mit einfacher Bundestagsmehrheit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aufheben lassen. Da frage ich mich natürlich schon, wo er diese Erkenntnis hernimmt. Unser Bundestagsantrag, den er sicherlich meinte, forderte, dass für verfassungswidrig erklärte Gesetze 120 Tage nach dieser Erklärung des Gerichts automatisch außer Kraft treten sollten. Wir nehmen Verfassungsgerichte ernst, sonst würden wir sie auch nicht so ziemlich oft anrufen.

Als weiterer CDU-Redner trat in der zweiten Lesung Herr Wunderlich auf. Auch ihn vermisse ich im Moment. Er war sehr unwissend in Bezug auf das Spendenverhalten der PDS-Abgeordneten. Seiner Bitte, darüber zu berichten, möchte ich hier nachkommen. Die Abgeordneten der Fraktion der PDS verpflichteten sich zu Beginn dieser Legislatur, die in den fünf Jahren anfallenden Diätenerhöhun

gen zu spenden. Meist tun sie das über den Verein "Alternative 54", der laut seiner Satzung Projekte gemeinnütziger Vereine mit Thüringenbezug fördert. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und wir müssen auch jedes Jahr unsere Abrechnung gegenüber dem Finanzamt vorlegen, so dass das auch kontrolliert wird. Einige Abgeordnete unserer Fraktion spenden aber auch an andere Vereine, z.B. zur Kofinanzierung von Arbeitsplätzen im Bereich des zweiten Arbeitsmarkts. Das lässt die Satzung der "Alternative 54" nicht zu, da die Gelder sonst bei der Vielzahl von Anträgen, die es an uns gibt, nicht ausreichen würden.

Meine Damen und Herren,

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Ihr könnt doch die Spenden erhöhen.)

als Vorsitzender des Vereins "Alternative 54" möchte ich hier einiges zur Arbeit dieses Vereins sagen. Seit Mai 1995 erfolgten Zuwendungen an Vereine, Verbände, Kirchengemeinden und in begründeten Einzelfällen auch an Bürgerinnen und Bürger. Wir bewilligen ca. 100 Anträge im Jahr und ich möchte für jedes Jahr ein Beispiel mal hier nennen. Symbolisch für die Zielsetzung des Vereins ist eigentlich die erste Zuwendung. Im Rahmen der Operation Andruscha wurden 1.000 DM in einen Hilfsfonds entrichtet, um einem neunjährigen Jungen im Kaliningrader Gebiet eine lebenserhaltende Herzoperation zu finanzieren. 1996 bezuschussten wir z.B. eine Klassenfahrt für die Körperbehindertenschule Erfurt mit 300 DM. 1997 erhielt das DRK Hildburghausen 400 DM für die Anschaffung von Möbeln für ein Obdachlosenzentrum. 1998 wurden die Mühlhäuser Werkstätten für Behinderte mit 800 DM bedacht, die als Zuschuss für die Errichtung von Werkstätten für seelisch Behinderte eingesetzt wurden. 1999 erhielt der Gehörlosensportverband Thüringen einen Zuschuss von 600 DM für die Ausrichtung der 21. Deutschen Gehörlosenleichtathletik-Hallenmeisterschaft. Einer Familie aus Altengottern mit zwei schwerstgeschädigten Kindern wurde im Jahr 2000 in akuter Notsituation ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 1.000 DM überreicht.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Sollen wir jetzt jeder unsere Spendenlisten vorle- gen?)

Im Jahr 2001 erhielt die Junge Gemeinde Stadt Mitte Jena 1.000 DM für ihr Projekt "Offenes Internetcafe".

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Las- sen Sie es Herrn Wunderlich schriftlich zukommen, das reicht.)

Im Jahr 2002 bekam z.B. eine kinderreiche Familie aus Höngeda mit zehn Kindern einen Zuschuss für die Errichtung eines Bades.

(Zwischenruf Abg. Jaschke, CDU: Können Sie nicht mal zum Thema kommen?)

Ein Kollege aus Ihrer Fraktion bat darum und ich komme dem gern nach.

Meine Damen und Herren, ich denke, das hat schon sehr deutlich etwas mit der Debatte zu tun, ob jemand sein Geld wert ist und ob ehrenamtliche Aktivitäten z.B. in diesem Land eine entsprechende Anerkennung benötigen.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Das reicht aber nicht, was Sie da erzählen.)

Die Bereitstellung der Mittel aus der "Alternative 54" wird unabhängig von einer politischen Nähe zur PDS gewährleistet. Das hat bisher noch nie eine Rolle gespielt. Es ist auch anderen Abgeordneten, als denen der PDSFraktion möglich, in diesem Verein Mitglied zu werden, um hier entsprechend unterstützend zu wirken. Wir haben insgesamt bis zum 31. Mai 2003 321.000 gereicht.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, ehrenamtliche Arbeit ist auch ihr Geld wert. Auch aus diesem Grund möchte ich Sie bitten, die automatische Diätenanpassung aufzuheben und gerade in der gegenwärtigen Haushaltssituation ein Stück weit zu verzichten, damit wir z.B. mit den dadurch eingesparten Mitteln den Anspruch des Ehrenamts auf Unterstützung schaffen können. Darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Wolf zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir behandeln heute in dritter Beratung die Drucksache 3/2911, parallel dazu die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in der Drucksache 3/3250. Es geht um den Gesetzentwurf der PDS-Fraktion zur Änderung der Verfassung. Inhalt dieses Gesetzentwurfs ist die Abschaffung der Thüringer Indexregelung, das heißt die Streichung des Artikels 54 Abs. 2 der Thüringer Landesverfassung. Es gab und gibt unterschiedliche Verfahren zur Festlegung der Höhe der Bezüge der Abgeordneten. Auch der Thüringer Landtag hat es mit unterschiedlichen Kommissionen probiert, die Höhe der Diäten beraten zu lassen, aber beschließen musste es letztendlich dann doch immer der Landtag. Aber alle Kommissionen sind immer nur ein Behelf, um die Höhe der Bezüge der Abgeordneten festzulegen. Auch die Indexregelung ist mit Sicherheit nicht der Weisheit letzter Schluss. Aber die Thüringer Indexregelung ist die beste mir bekannte Lösung

dieser Festlegung der Höhe der Bezüge der Landtagsabgeordneten. Die Thüringer Landtagsabgeordneten binden sich durch diese Regelung an das Wohl und Wehe der Thüringer Bevölkerung. So, wie die Einkommensentwicklung sich in Thüringen entwickelt, genauso entwickeln sich auch die Bezüge der Landtagsabgeordneten. Meine Damen und Herren, aus diesem Grunde kann ich Ihnen nur empfehlen, der Beschlussempfehlung des Justizausschusses zu folgen und zur Ablehnung des Gesetzentwurfs damit die Empfehlung aussprechen. Herr Kummer, noch eines zur Klarstellung, weil doch der eine oder andere von der schreibenden Zunft vorhin zugehört hat. Wir beschließen heute keine Diätenerhöhung. Ich will das nur noch einmal so deutlich sagen, weil ich die Schlagzeile morgen schon wieder sehe, dass die Thüringer Abgeordneten heute eine Diätenerhöhung beschlossen hätten. Ihr Antrag geht dahin, den Artikel 54 Abs. 2 aus der Verfassung zu streichen. Es geht im Moment nicht um eine Diätenerhöhung. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Schemmel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Herren Staatssekretäre, die Sie heute ausnahmsweise einmal in Ihrer vollen Schönheit zu bestaunen sind und sich nicht hinter dem Rücken Ihrer Ministerinnen oder Minister verbergen müssen,

(Beifall im Hause)

ich freue mich, Sie so in dieser Art und Weise hier zu sehen.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Ich hoffe, wir gefallen.)

Wenn es um Diäten geht, meine Damen und Herren, also um die Aufwandsentschädigung und Grundentschädigung, findet dieses meist öffentliches Interesse. So auch, wenn dies im Bundestag geschieht, so, wenn dies in den Landtagen geschieht und so auch, wenn dies bei den Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Mitglieder von Stadtparlamenten, Kreisparlamenten, Gemeinderäten geschieht. Wobei ich das Letzte, hier muss ich einmal eine Lanze brechen für die Kollegen, die diese Arbeit ehrenamtlich machen in den Ebenen Kreis und Stadt, über diese Aufwandsentschädigung sich dort zu monieren, ist eigentlich angesichts der Arbeit, die die Leute dort vor Ort ehrenamtlich leisten, wirklich manchmal regelrecht lächerlich.

(Beifall im Hause)

Bei diesen Diskussionen fällt dann immer wieder der Begriff "Selbstbedienungsmentalität" - ein schlimmer Begriff, der uns auch natürlich hin und wieder etwas trifft. Es müsste natürlich der Wunsch der Parlamentarier sein, aber auch der Bürger im Land draußen, die die Parlamentarier gewählt haben, dass es diese Selbstbedienungsmentalität eigentlich gar nicht geben kann. Suchen wir doch einmal gemeinsam nach einer Lösung, dass es nicht zu dieser Selbstbedienungsmentalität kommt. Da würde mir erstens einfallen, die Parlamentarier legen nicht mehr durch Abstimmung die Höhe ihrer eigenen Aufwandsentschädigung und Grundentschädigung fest. Das ist doch prima.

Zweitens: Eine vom Parlament völlig unabhängige Stelle bestimmt erforderliche Anpassungen. Ich sage ja theoretisch Anpassung, weil es Erhöhungen sind, aber theoretisch auch Erniedrigungen sein könnten. Also eine vom Parlament unabhängige Stelle bestimmt das. Da fiele mir z.B. das Landesamt für Statistik ein.

Drittens: Die Anpassung wird an objektive Kriterien gekoppelt. Jeder vernünftige Mensch im Land draußen sagt, die machen es nicht mehr selbst. Es macht eine vom Parlament unabhängige Stelle. Es wird an objektive Kriterien gekoppelt. Jeder wird sagen, das ist okay so. Nichts anderes ist diese Lösung, die wir in Thüringen haben und nichts anderes ist das, was die PDS mit ihrem Antrag aus der Verfassung herausfegen will. Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir von der SPD-Fraktion natürlich weiterhin a) auf dem Boden der Verfassung und b) für diese vernünftige Regelung, die jedem einsichtig ist. Deshalb soll es so bleiben, wie es ist. Basta.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2911 nach Dritter Beratung. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer großen Anzahl von Gegenstimmen ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8

Thüringer Bergbahngesetz (ThürBBahnG) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3019 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/3329 ZWEITE BERATUNG

Als Berichterstatter ist der Abgeordnete Buse benannt. Wir kommen in zweiter Beratung zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, der Thüringer Landtag hat in seiner 78. Sitzung am 30. Januar 2003 den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Bergbahngesetz in erster Lesung behandelt. Den Gesetzentwurf begründete bekanntlich der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur. Zur weiteren Beratung wurde auf Antrag der SPD-Fraktion der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 34. Sitzung am 9. April 2003 die Durchführung einer schriftlichen Anhörung beschlossen und den TÜV Thüringen e.V., die DEKRA Automobil GmbH, den Landesverband Thüringen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, den Verband für Seilbahnen, Schlepplifte und Wintertourismus in Thüringen e.V. und den Gemeinde- und Städtebund Thüringen um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Dieser Bitte sind alle fünf Institutionen nachgekommen. In ihren Zuschriften wurden Hinweise, Anregungen und Bedenken zu den §§ 2 - Begriffsbestimmungen, 3 - allgemeine Anforderungen, 4 - Bauund Betriebsgenehmigungen, 5 - Genehmigungsverfahren, 6 - Änderungsanzeige, 7 - Genehmigung der technischen Planung, 8 - Betriebseröffnung, 13 - Betriebsleitung, 15 - Mitteilungspflicht, 18 - zuständige Behörde und 22 - zu Rechtsverordnungen sowie auch zu den §§ 23 bis 25 geäußert. In seiner 36. Sitzung am 15. Mai 2003 hat der Ausschuss die Möglichkeit genutzt, sich mit der Landesregierung zum Grundanliegen des Gesetzentwurfs zu verständigen, die Ergebnisse der schriftlichen Anhörung sowie weitere Vorschläge der Ausschussmitglieder zu beraten. So hat der Ausschuss festgestellt, dass ein Thüringer Gesetz über Bergbahnen die Einbeziehung eben der Bergbahnen, der Seil- und zahnstangengeführten Bahnen sichert und damit im Sinne der Vermeidung zweier Gesetze zu begrüßen ist. Ausdrücklich hat der Ausschuss dafür plädiert, nicht ortsfeste Schlepplifte von der Regelung des Gesetzes auszunehmen, weil im Sinne des zuständigen Personenverkehrs keine Aufsichtspflicht beim Land liegt. Als notwendig hat es der Ausschuss erachtet, dass eine klare Zuständigkeit für den Erlass technischer Regeln als technische Bestimmungen sowie für die eindeutige Ausfüllung des unbestimmten Begriffs von wesentlichen Änderungen in der Form erfolgt, dass diese wesentlichen Änderungen solche Änderungen sind, die die Betriebssicherheit berühren. Deshalb unterbreitet der Ausschuss zu diesen beiden Problemen die in der Beschlussempfehlung aufgenommenen Änderungsvorschläge unter den Punkten 1 und 2. Hinsichtlich der Hinweise zur Umweltverträglichkeitsprüfung verweist der Ausschuss nach Beratung auf die bestehende Ausregelung im entsprechenden Fachgesetz, die eine weitere Einbeziehung in das Bergbahngesetz überflüssig macht. Zu den gegebenen Hinweisen zum Genehmigungs- und Anzeigever

fahren kam der Ausschuss zu der Feststellung, dass gemäß der EU-Richtlinie unter Hinweis auf den § 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs ein Bericht über die Sicherheitsanalyse eingeschlossen ist und der Bezug auf Teile oder Baugruppen gleicher Bauart für die Ausnahmeregelung zur Änderungsanzeige eindeutig ist und keiner Ergänzung bedarf. Im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Klassifizierung der Betriebsleitung und in Anerkennung entsprechender Hinweise der Anzuhörenden hat der Ausschuss das Votum bestätigt, keine Unterscheidung zwischen der Betriebsleitung bei Bergbahnen und bei Schleppaufzügen zu machen. Deshalb ist in der Beschlussempfehlung in Punkt 3 eine entsprechende Kürzung des § 13 vorgenommen worden. Eine Festlegung von Zeitabständen zur Mitteilungspflicht der Unternehmer von Bergbahnen gemäß § 15 lehnt der Ausschuss als Überregulierung ab, insbesondere mit dem Hinweis auf die geregelte Möglichkeit zur Anforderung von Betriebsberichten. Der Ausschuss folgte dem Vorschlag, in § 20 Abs. 3 "Widerruf der Genehmigung" den in unseren Höhenlagen denkbaren Schneemangel zu berücksichtigen und damit einen Tatbestand einzuführen, der nicht zur Aufhebung der Genehmigung nach 2-jähriger Unterbrechung des Betriebes führen soll. Deshalb sollen in diesen Absatz für Versagungsgründe Witterungsumstände unschädlich sein. Ein entsprechender Vorschlag liegt Ihnen dazu vor.

Zu § 22 "Rechtsverordnung" vertrat der Ausschuss die Auffassung, dass im Sinne der Deregulierung anstelle der mit dem Wort "erlässt" zwingenden Darstellung eine den Notwendigkeiten angepasste Möglichkeit als KannRegelung vorzusehen ist. Zu den nach § 24 möglichen Einschränkungen von Grundrechten entsprechend vorliegenden Hinweisen wurde ausdrücklich in der Ausschussberatung auf die Schutzwirkung des Grundgesetzes und bei notwendigen Abweichungen auf die dafür bestehenden gesetzlichen Regelungen oder richterlichen Anordnungen hingewiesen. Insofern hat der Ausschuss keine Notwendigkeit zur Veränderung des § 24 des Gesetzentwurfs gesehen.

Zu § 25 "Übergangsbestimmungen", den der Ausschuss auf der Grundlage vorliegender Hinweise der Anzuhörenden beriet, schloss sich der Ausschuss der von der Landesregierung vorgetragenen Bestandsschutzerklärung unter Beachtung der Tatsache an, dass in Thüringen bisher noch kein Bergbahngesetz besteht und die Seilbahnvorschriften erstmals im Jahr 2004 wirksam werden. Im Sinne der Ausschussberatung liegt Ihnen in der Drucksache 3/3329 die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik vor. Der Ausschuss bittet um Zustimmung.

Abschließend möchte ich namens des Ausschusses den Beteiligten für ihre schriftlichen Hinweise und Anregungen sowie die Diskussionen im Ausschuss danken. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat sich in seiner letzten Sitzung mit dem Thüringer Bergbahngesetz beschäftigt und im nächsten Tagesordnungspunkt mit Anträgen zu Deregulierung und Entbürokratisierung in Thüringen. So weit zu Theorie und Praxis. An den Regulierungsvorschlägen zum Bergbahngesetz bestand im Ausschuss doch auch einiger Zweifel, was auch ein Grund mit dafür war, dass diese schriftliche Anhörung zustande kam, aber ich muss sagen, auch die Anhörung hat letztendlich hinsichtlich Deregulierung und Entbürokratisierung keine wahren Anregungen ergeben. Fakt ist, dass es eine EU-Richtlinie gibt, die uns dazu zwingt, dieses Gesetz in Kraft treten zu lassen, da bislang noch die alten DDRBestimmungen gelten und diese 2004 außer Kraft treten. Da neben den technischen Bestimmungen und den Regelungen zur Planung und Genehmigung neuer Anlagen auch ein Großteil der Paragraphen die Sicherheit von Seilbahnen und Schleppliften tangiert, ist es sicherlich auch richtig, dieses Gesetz zu beschließen. Es gab im Ausschuss, wie bereits von Herrn Buse gesagt, eine intensive Beratung. Die SPD-Fraktion hatte drei Änderungsanträge eingebracht, zum einen wollten wir in § 13, der die Betreiber von Seilbahnen und Schleppliften verpflichtet, einen Betriebsleiter einzustellen, die gemeinnützigen Vereine, die Betreiber von Schleppliften sind und deren Lifte und Anlagen nur zur Beförderung der eigenen Mitglieder dienen, von dieser Auflage ausnehmen. Hierzu gab es seitens der Landesregierung den Verweis auf den Absatz 5, dass dieser dann zur Anwendung kommt. Dort heißt es, dass die Aufsichtsbehörde bei einfachen Verhältnissen Ausnahmen zulassen kann, d.h., dass zwar Vereine einen Ansprechpartner benennen müssen, aber nicht unbedingt verpflichtet sind, einen bezahlten Betriebsleiter einzusetzen. Daraufhin haben wir unseren Antrag zurückgezogen, wir werden allerdings, wenn dieses Gesetz in der Praxis zur Anwendung kommt, uns schon vor Ort bei den entsprechenden Vereinen informieren, ob die Zusage auch so eingehalten wird, denn, ich glaube, es ist keinem Verein aufzuerlegen, jetzt noch einen bezahlten Betriebswart oder Betriebsleiter einzustellen, sie haben so mit der Lösung ihrer eigenen Probleme schon genug zu tun.

§ 20 - auch bereits in der Berichterstattung genannt worden - betrifft den Widerruf der Betriebsgenehmigung, die erfolgen soll oder kann, wenn eine Bahn zwei Jahre nicht in Betrieb genommen wurde. Nun ist es durchaus vorstellbar, dass bei den Witterungsbedingungen in Thüringen auch eine Bahn mal zwei Jahre keinen Schnee erlebt und wir möchten nicht, dass dann erst ein riesen

großer Prüfaufwand in Gang gesetzt wird, sich ein Stab von Mitarbeitern im Landesverwaltungsamt darum kümmert, warum denn diese Bahn nun nicht betrieben wurde und vielleicht ein intensiver Schriftwechsel geführt wird. Deswegen von uns der Vorschlag, hier "außer aus Witterungsgründen" einzufügen, d.h., wenn zwei Jahre kein Schnee gelegen hat, dann muss ein Betreiber nicht erst begründen, warum er denn nun nicht vom Himmel gefallen ist. Und das, denke ich, ist auch ein Vorschlag zur Deregulierung.

Des Weiteren ist an uns eine Anregung vom TÜV herangetragen worden, die Vorschriften für die Kreuzung von Seilbahnen und Schleppliften mit Straßen-, Wegen- und Versorgungsleitungen zu regeln, was bislang nicht im Detail geregelt ist. Wir haben auch dieses Anliegen an den Ausschuss herangetragen und seitens der Landesregierung wurde hier zugesagt, in einer der bereits anstehenden 11 Rechtsverordnungen, dies zu regeln. Insofern haben wir darauf verzichtet, noch auf einer 12. Rechtsverordnung zu bestehen. Uns kommt es darauf an, dass dieses Problem geregelt wird, denn dies ist auch ein sicherheitstechnisches Problem.