Nur für mich ein paar ganz wichtige Sätze noch, was diesen Behindertenbeauftragten betrifft. Ich bin der Meinung, dass hier im Thüringer Landtag 88 Behindertenbeauftragte sitzen.
Ich bin eine davon. Ich weiß auch, dass alle anderen dieses tun, denn sie sind für Menschen tätig und sie werden auch tätig bleiben. Für mich ist diese Thematik immer, egal ob im Plenarsaal oder im Ausschuss, dem ich zwar nicht angehöre, aber ich arbeite in meiner Fraktion im Arbeitskreis zu diesem Thema bestimmte Dinge zu, ich bin auch in der Enquetekommission, ich denke, es ist einfach an der Zeit, auch einmal aufzuzeigen und das ständig zu tun, wie gut es eigentlich geworden ist nach der Wende. Ich wünsche mir auf keinen Fall einen Rückgang in diesen Bereich. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Zitzmann, sehr geehrte Frau Arenhövel, ich will an diesem Punkt auch Frau Dr. Kraushaar benennen. Kein Mensch zweifelt daran, dass Sie es ernst nehmen mit der Behindertenpolitik. Liebe Frau Zitzmann, kein Mensch zweifelt an, dass Sie sich engagieren und sich den Problemen der Menschen ungeachtet der parteilichen Zugehörigkeit widmen. Das tun wir alle in diesem Haus, davon gehe ich aus,
jeder in seinen Wahlkreissitzungen und jeder in seinen Wahlkreis- und Abgeordnetensprechstunden. Aber wenn das alles so ist... Bitte?
Ach ja? Sind Sie sicher, dass Sie hier alles für sich allein in Anspruch nehmen können? Es gibt 88 Abgeordnete und die tun ihre Tätigkeit im Wahlkreis. Nun versuchen Sie nicht, alles zu vereinnahmen. Jetzt ist es aber gut. Schluss mit lustig, mein Guter.
Es geht hier um die Frage der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Es geht darum, dass es zwei Gesetzentwürfe gibt in diesem Landtag, die es nicht einmal wert waren, von Ihrer Seite diskutiert zu werden. Darum geht es, meine Damen und Herren von der CDU.
Dass Behinderte für sich selbst reden, ist eine Selbstverständlichkeit, und das tun die Damen und Herren auch
mit Vehemenz und in aller Deutlichkeit. Glauben Sie nicht, dass wir sie erst auffordern müssen zu Demonstrationen oder zu Äußerungen. Das tun sie von selbst.
Dann geht es nur darum, die Forderungen und Wünsche von Behinderten aufzunehmen und daran haben sich zwei Fraktionen gehalten und haben dieses in einen Gesetzentwurf gekleidet. Der eine Gesetzentwurf hat ein sehr umfassendes Volumen, was relativ unrealistisch ist, das in Richtung der Kollegen der PDS. Inhalte will ich nicht bewerten, sondern über die Frage dessen, was finanzierbar ist. Aber dann, liebe Kollegin Arenhövel, wenn Sie sagen, dass Sie unseren Gesetzentwurf mit Respekt ansehen und dass Sie ihn auch für finanziell zumindest realisierbarer halten im Gegensatz zu dem anderen Gesetzentwurf, dann verstehe ich überhaupt nicht, wieso sich die Mehrheitsfraktion weigert, gemeinsam im Ausschuss darüber nachzudenken, wie und wo bekommen wir 300.000 paar Euro mehr zusammen, um Gleichstellung für Menschen mit Behinderungen tatsächlich umsetzen zu können. Das erklären Sie mir doch einmal.
Ich habe Ihnen an dieser Stelle schon gesagt, an welchen Haushaltsstellen wir einsparen können. Es gab auch an anderer Stelle bei der Haushaltsdiskussion durchaus Ansätze, wo man darauf zurückgreifen kann, um zu sagen, jawohl wir können dieses im ersten Ansatz finanzieren. Ich frage mich, warum Rheinland-Pfalz ein solches Gesetz eingebracht und beschlossen hat, wobei tatsächlich nicht exakt realisierbar war, wie viel finanzielle Untersetzung dieses ausmacht. Aber ich bin wirklich der Meinung, dass wir 300.000 ())!))) " noch aufrunden, zumindest was unseren Gesetzentwurf angeht - hätten auf die Reihe bekommen können. Dass man sich diesem Dialog nicht stellt, halte ich für den falschen Weg. Ich sage Ihnen das auch ganz deutlich in Erinnerung an die Diskussion, die wir gestern hatten bei der Liga, wo Abgeordneter Pietzsch, wenn ich das jetzt so sagen darf, und auch Sie da waren, und Sie beide immer deutlich gemacht haben, wir wollen den Dialog, wir wollen miteinander über viele Dinge reden. Ja, und an diesem Punkt haben wir nicht miteinander geredet. Sie sind auch nicht auf das Anliegen der Behindertenverbände eingegangen.
Man hätte durchaus über andere Zeithorizonte und über Finanzierungsmöglichkeiten reden können. Sie haben sich diesem verweigert. Ich sage Ihnen abschließend ganz deutlich - und da bin ich mir auch nicht ganz sicher, wie ich nun das werten soll, was Frau Zitzmann gesagt hat -, es geht darum, für Behinderte einzutreten. Sie haben gesagt, es gibt hier 88 Behindertenbeauftragte. Völlig korrekt. Es gibt hier 88 Jugendbeauftragte, es gibt Beauftragte für den Arbeitsmarkt, es gibt Beauftragte für die
Seniorenpolitik, für die Frauenpolitik - ich möchte jetzt nicht alles auflisten. Wenn Sie der Meinung sind, dass wir das alles ableisten können in der Detailliertheit, wie es notwendig ist, dann gibt sich jeder sicherlich redlich Mühe, aber ich glaube nicht, dass es zu viel verlangt ist, wenn es andere Beauftragte hier in diesem Land gibt, auch über einen Behindertenbeauftragten nachzudenken. Nicht mehr und nicht weniger haben wir von Ihnen verlangt. Sie haben nicht einmal mit uns darüber diskutiert.
Die allerletzte Frage an die Kollegen der CDU-Fraktion: Sie sagen, jetzt können wir dieses nicht tun. Dann werden Sie endlich so konkret und sagen, wann wollen Sie es denn tun. Wenn Sie jetzt nicht in der Lage sind, 300.000 " * anderen Zeitpunkt auch nicht sein, weil es hier schließlich und endlich darum geht, Prioritäten zu setzen und möglicherweise an anderer Stelle etwas wegzunehmen. Dazu sind Sie jetzt nicht bereit. Ich glaube auch nicht, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt dazu bereit sind. Dieses, denke ich, sollte man in der Öffentlichkeit auch entsprechend darstellen. Danke schön.
Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Es ist beantragt worden eine Ausschussüberweisung beider Gesetzentwürfe erneut an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer diesem zustimmt, den bitte ich nach folgenden Regeln jetzt die Hand zu heben. Zuerst Abstimmung über das Gesetz unter a) in Drucksache 3/3249, das ist der Antrag der PDS-Fraktion. Wer dieses an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung.
Dann kommen wir zu dem Teil b), Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3266. Wer diesen noch einmal an den Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist das gleiche Bild wie vorher, eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Damit ist die Ausschussüberweisung und damit gewissermaßen der Antrag auf eine dritte Beratung abgelehnt.
Wir stimmen ab über die Gesetzentwürfe nach zweiter Beratung. Wer den Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3249... Herr Abgeordneter Kummer?
Wer dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3249 nach zweiter Beratung zustimmen möchte, der dokumentiert das bitte durch die Abgabe der entsprechenden Stimmkarte.
Richtig. Wer nicht zustimmen oder sich enthalten möchte, tut das natürlich auch mit der entsprechenden Stimmkarte.
Ich nehme an, es hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen der Stimmkarten.
Es wurden 78 Stimmen abgegeben; mit Ja haben 17 gestimmt, mit Nein haben 59 gestimmt, es gab 2 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3266. Herr Abgeordneter Pidde, Sie möchten sicher namentliche Abstimmung beantragen?
Ich nehme an, es hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.
Es gab 76 Stimmen; mit Ja haben 31 gestimmt, es waren 43 Neinstimmen und es gab 2 Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Gesetzentwurf abgelehnt (namentli- che Abstimmung siehe Anlage 2).
Der Ostthüringer Zeitung vom 12. Mai 2003 war zu entnehmen, dass der Thüringer Wirtschaftsminister auf einer Veranstaltung der CDU versprochen hat, in Ostthüringen ein Kunststoff-, Applikations-, Kompetenz- und Weiterbildungszentrum errichten zu wollen.
Die Landesregierung kann das überhaupt nicht hören, die kann das gar nicht hören, wenn Sie nicht still sind.
3. Welche Gespräche wurden bislang diesbezüglich mit Ostthüringer Kommunen geführt und mit welchem Ergebnis?
Sehr verehrter Herr Staatssekretär, ich füge eine vierte, Ihnen nicht vorher genannte Frage hinzu, die ich aber ohnehin hinterher gestellt hätte.