Zu Frage 4: Auf die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung wurden keine Bewirtschaftungs- bzw. Sicherheitsreserven gelegt. Die Sperre wurde nur auf Landesprogramme der Städtebauförderung gelegt, um die gemäß Verwaltungsvereinbarung abgesicherten Bundesmittel voll in Anspruch zu nehmen.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Kummer in Drucksache 3/3434. Bitte, Herr Abgeordneter.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Fernwasserversorgung (TFW) für den Verkauf von Fernwasser
Die TFW wurde durch die Fusion von Thüringer Talsperrenverwaltung und Fernwasserzweckverband Nord-Ost zum 1. Januar 2003 als Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Dabei wurden die Fusionspartner durch das Land in Höhe von zirka 200 Mio. 6 war es, einen Fernwasserpreis von 61 Cent zu erreichen. Im Staatsanzeiger 22/2003 wurden nun die allgemeinen Geschäftsbedingungen der TFW für den Verkauf von Fern
wasser veröffentlicht. § 3 Abs. 1 dieser Geschäftsbedingungen lautet: "Der Kaufpreis beträgt 0,83 %/ meter Fernwasser zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern im Kaufvertrag nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde."
1. Woraus resultiert die Differenz zwischen den politisch geforderten und bisher auch vertraglich mit den Kunden der TFW vereinbarten 61 Cent und dem neuen Kaufpreis von 83 Cent pro Kubikmeter Fernwasser?
2. Welche Käufer (z.B. kommunale Wasserversorger, ge- werbliche, industrielle oder landwirtschaftliche Großab- nehmer) möchte die TFW mit diesem Fernwasserpreis gewinnen?
3. Wird sich mit dem Fernwasserpreis von 0,83 Euro der kalkulierte Mehrabsatz von Fernwasser in der prognostizierten Zeitschiene einstellen?
4. Ist aus den gleichen Gründen, die zur Anhebung des Fernwasserpreises führten, auch eine Änderung des Rohwasserpreises vorgesehen?
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Herr Abgeordneter Kummer, die Mündliche Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Vorbemerkung: Zum einleitenden Text der Mündlichen Anfrage ist Folgendes richtig zu stellen: Das Land hat nicht die Fusionspartner entschuldet, sondern es hat die Verbindlichkeiten der Thüringer Fernwasserversorgung übernommen.
Zu Frage 1: Es gibt keinen politisch geforderten Preis und auch keinen so genannten neuen Kaufpreis. Die 61 Cent pro Kubikmeter gelten für alle Kunden der Thüringer Fernwasserversorgung, die mit der Anstalt einen schriftlichen langfristigen Kaufvertrag über die Abnahme von Fernwasser abschließen. Für die übrigen Abnehmer gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Preis von 83 Cent pro Kubikmeter vorsehen. Zweck der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allein die wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Thüringer Fernwasserversorgung. Sie kommen in den Fällen zur Anwendung, in denen ein örtlicher Versorger Fernwasser abnimmt, ohne dass er mit der Anstalt zuvor einen schriftlichen Kaufvertrag für 61 Cent pro Kubikmeter abgeschlossen hat. Das durch die tatsächliche Abnahme des Fernwassers zustande gekommene faktische Vertragsverhältnis wird durch
die allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich bestimmt und sichert die Interessen der Thüringer Fernwasserversorgung ab. Die Preisdifferenz zu den 61 Cent ist betriebswirtschaftlich begründet und berücksichtigt unter anderem die fehlende Planungssicherheit der Thüringer Fernwasserversorgung für diese Abnahmemengen.
Fragen 2 und 3 beantworte ich wegen des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam. Mit dem Preis von 61 Cent pro Kubikmeter will man neue Kunden, Verbände und Kommunen gewinnen und langfristig vertraglich binden. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind aus den in der Antwort auf Frage 1 genannten Gründen eingeführt worden. Sie verfolgen nicht den Zweck, neue Kunden zu gewinnen. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Anstalt nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung Fernwasser an Verbände und Kommunen und nicht an Endabnehmer liefert.
Zu Frage 4: Weder wurde der Fernwasserpreis angehoben, noch ist aktuell eine Änderung des Rohwasserpreises zu entscheiden.
Herr Staatssekretär, Sie wiesen darauf hin bei Frage 1, dass es bei den 61 Cent bei all denen bleibt, die einen schriftlich langfristigen Kaufvertrag haben, das heißt, die 83 Cent gelten für alle anderen. Die Frage wäre, wie viele andere gibt es denn in Thüringen, die keinen schriftlichen Vertrag haben aber zurzeit Abnehmer von Trinkwasser sind?
Diese Frage kann ich Ihnen ohne Vorbereitung nicht ausführlich beantworten, zumindest nicht mit hinlänglicher Sicherheit.
Wäre es möglich, dass zum Beispiel große Privatabnehmer von gegenwärtig Trinkwasser auf Basis dieser Geschäftsbedingungen Abnehmer von Fernwasser werden und wenn ja, welche Auswirkungen sehen Sie in dem Zusammenhang auf die Zweckverbände, die diese großen Privatabnehmer bisher beliefert haben?
So, ganz offensichtlich gibt es keine weiteren Nachfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur nächsten Frage der Frau Abgeordneten Thierbach in Drucksache 3/3408. Bitte, Frau Abgeordnete.
Mit Verabschiedung des Doppelhaushalts 2003/2004 kam es zu einer Kürzung der laufenden Investitionsfinanzierung in Pflegeeinrichtungen von rund 8 Mio.
Es ist davon auszugehen, dass zurzeit nur ca. 5,45 Mio. für laufende Investitionsfinanzierungen in den Jahren 2003 sowie 2004 zur Verfügung stehen.
1. Mit welchen Folgen und Auswirkungen - finanziell und planerisch - haben die Träger von Pflegeeinrichtungen in Thüringen seit 1. Januar 2003 durch oben genannte Kürzungen zu leben?
3. Mit welchen Folgen und Auswirkungen wurden und werden die Pflegeheimbewohner, die in den unter Frage 2 genannten Pflegeeinrichtungen leben, konfrontiert?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Thierbach, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1: Die Träger der Pflegeeinrichtungen erhalten Kapitaldienstnutzungsentgelt und Pauschalförderung nach Maßgabe des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflegeversicherungsgesetzes. Da bisher keine Änderungen des Gesetzes erfolgten, erhalten die Träger Zuwendungen im gleichen Umfang wie bisher.
Zu Frage 3: Da keine Kürzungen in diesem Bereich erfolgen, ergeben sich für die Heimbewohner keine finanziellen Auswirkungen.
Da ja der Unterschied zwischen dem Bedarf und der tatsächlich ausgezahlten Summe in Millionen-Euro-Höhe zwischen 2002, 2003 und 2004 auch nachlesbar ist, möchte ich die nächste Frage stellen: Wann werden Sie rechtliche Regelungen vorlegen, dass in den Jahren 2004, 2005, 2006 durch die Veränderung der bisherigen Finanzierung des Kapitaldienstes keine Benachteiligungen für Pflegeheimträger und deren Bewohner eintreten oder hat die Landesregierung vor, im Rahmen des Nachtragshaushalts bzw. eines Pflegewohngeldgesetzes adäquate Regelungen noch in diesem Jahr einzubringen?
Es sind rechtliche Regelungen in Arbeit, die diesen Bereich betreffen. Einen Zeitpunkt dazu kann ich Ihnen noch nicht sagen. Den Nachtragshaushaltsverhandlungen kann ich hier nicht vorgreifen.
Sie haben mich nach rechtlichen Regelungen gefragt, die die Landesregierung einbringen soll und ich habe gesagt, dass rechtliche Regelungen in Arbeit sind. Den Zeitpunkt kann ich Ihnen leider hier nicht mitteilen.
Ich hatte Ihnen im ersten Teil meiner Frage gesagt, dass Ihnen bekannt ist, dass der Bedarf und die tatsächlich ausgegebenen Millionen in dem Zeitraum 2002 zu 2003/2004 andere sind und wie Sie das gedenken fortzusetzen?
Ich habe die Haushaltstitel nicht im Kopf, dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben, Frau Thierbach. Ich habe sie leider nicht im Kopf. Ich kann das also jetzt nicht bestätigen, aber Sie haben es festgestellt. Ich registriere das und denke, dass wir das berücksichtigen werden.
Gut, ich sehe keine weiteren Nachfragen. Frau Abgeordnete Tasch, Sie haben die letzte Frage für heute, Drucksache 3/3430.
Geplante Änderungen des Fahrplanangebots auf der Regionalexpresslinie Göttingen-Erfurt-Weimar-Gera-Glauchau/Zwickau
Mit hohem finanziellen Aufwand wurde die Strecke GothaLeinefelde als schnellste Nahverkehrsstrecke Thüringens ausgebaut und damit der Schienenpersonennahverkehr für die gesamte Region Eichsfeld erheblich aufgewertet. Ständige Steigerungen der Fahrgastzahlen zeigen den direkten Zusammenhang zu diesen Angebotsverbesserungen. Mit dem Fahrplanentwurf 2004 deuten sich jedoch Einschnitte im Fahrplanangebot an.