Protokoll der Sitzung vom 03.07.2003

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3412 ERSTE BERATUNG

Minister Sklenar übernimmt die Begründung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit diesem Tagesordnungspunkt legt die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung vor, mit dem das Thüringer Wassergesetz in diesem Jahr zum zweiten Mal novelliert werden soll. Sie erinnern sich wahrscheinlich noch an die letzte Änderung, die wir in diesem Haus erst im Mai beschlossen haben. Damals wie heute sollen europäische Vorgaben in Thüringer Recht umgesetzt werden. Im Mai ging es um die Umsetzung der UVB- und IVU-Richtlinien, mit dem jetzt eingebrachten Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2000/60/EG, die so genannte Wasserrahmenrichtlinie, in Thüringer Recht umgesetzt werden. Damit wird die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes vom 21. August 2002 ergänzt, mit der schon ein Teil der Wasserrahmenrichtlinie in Bundesrecht umgesetzt wurde. Da bei der Umsetzung der UVB- und IVURichtlinien enormer Zeitdruck herrschte und die beiden europäischen Vorgaben unterschiedliche Materien betreffen, hat sich die Landesregierung entschieden, beide Gesetzgebungsverfahren getrennt durchzuführen. Im Verlauf haben sich allerdings beide Verfahren zeitlich stark angenähert. Das liegt auch daran, dass es beim Gesetzentwurf, der im Mai verabschiedet wurde, mehr Diskussionsbedarf gegeben hat als beim jetzt vorliegenden Gesetzentwurf. Ich erinnere nur daran, dass die Landesregierung in Reaktion auf die Hochwasserereignisse vom

August letzten Jahres und zum Jahreswechsel 2002/2003 am Gesetzentwurf zur Umsetzung der UVB- und IVURichtlinien noch Änderungen vorgenommen hat.

Der nun vorliegende Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurde im Wesentlichen von den beteiligten Ressorts und vor allem von den beteiligten Verbänden positiv aufgenommen. Das gilt sowohl für die kommunalen Spitzenverbände als auch für die Wirtschaftsund Naturschutzverbände. Das liegt sicherlich auch daran, dass der Entwurf eine behutsame Umsetzung der europäischen Vorgaben darstellt, Überregulierungen sind bewusst vermieden worden, die Vorhaben wurden 1 : 1 übernommen. Das heißt, die zwingenden EU-Vorgaben wurden nur so weit umgesetzt, als dies auch erforderlich ist.

Der wesentliche Inhalt des Gesetzentwurfs ist folgender: Entsprechend den europäischen Vorgaben soll der Gesetzentwurf dazu beitragen, eine umfassende, integrierte Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten zu verfolgen. Das sind in Thüringen die Flussgebietseinheiten Elbe, Weser und Rhein. Das soll natürlich länderübergreifend geschehen, da Flussläufe und das Grundwasser nicht an den Landesgrenzen Halt machen. Die oberste Wasserbehörde soll hier die Koordination mit den anderen Ländern übernehmen. Als neue Bewirtschaftungsinstrumente werden der Bewirtschaftungsplan und die Maßnahmenprogramme eingeführt. Diese sollen, so sieht es die Wasserrahmenrichtlinie vor, bis spätestens 22. Dezember 2009 aufgestellt sein. Dort werden dann die Maßnahmen aufgeführt, die ergriffen werden müssen, um die europäische Zielvorgabe eines guten Zustands der Gewässer zu erreichen. Spätestens ab 22. Dezember 2009 sollen sich alle wasserrechtlichen Genehmigungen an den Bewirtschaftungsplänen und an den Maßnahmenprogrammen ausrichten. Insbesondere bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne soll es eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Zeitplan, Arbeitsprogramm, Anhörungsmaßnahmen, die wichtigsten Wasserbewirtschaftungsfragen und schließlich der Entwurf des Bewirtschaftungsplans selbst sollen frühzeitig einer breiten Öffentlichkeit mit der Möglichkeit zur Stellungnahme bekannt gemacht werden. Aber auch sonst ist vorgesehen, dass die oberste Wasserbehörde die Beteiligung aller interessierten Kreise an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fördert. Das halte ich auch für wünschenswert, um Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen. Ziel des Gesetzentwurfs wie der Wasserrahmenrichtlinie ist das Erreichen eines guten Zustands der Gewässer bis zum 22. Dezember 2015. Das heißt jetzt nicht, dass die Gewässer in Thüringen in einem schlechten Zustand sind, ganz im Gegenteil. Sie wissen, dass wir in den vergangenen Jahren immense Verbesserungen erreicht haben, aber es gilt nun, auf die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zu schauen. Dazu müssen umfassende Bestandsaufnahmen durchgeführt werden. Wenn deren Ergebnisse vorliegen, ist eine Aussage darüber möglich, was erforderlich ist, um den von den Wasserrahmenrichtlinien geforderten guten Zustand der Gewässer zu erreichen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wasserrahmenrichtlinie ist bis spätestens 22. Dezember dieses Jahres in nationales Recht umzusetzen und ich darf Sie daher bitten, die Beratungen zu dem Gesetzentwurf aufzunehmen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Minister ist auf den vorliegenden Gesetzentwurf schon eingegangen. Er beinhaltet zwei Dinge. Ich fange mit dem wesentlich kleineren Bestandteil an, den hat der Minister weggelassen. Das ist die Frage der Dammübertragung im Bereich Unstrut-Lossa und im Bereich Wipper. Hier sagt die Landesregierung, dass sie festgestellt hat, dass Dämme ein Gesamthochwasserschutzmaßnahmepaket bilden und dementsprechend einige Dämme auch dem Gewässer erster Ordnung mit zugeordnet werden müssen, hier also das Land die Verantwortung für den Hochwasserschutz übernimmt an Stellen, wo bisher die Kommunen in der Verantwortung waren.

(Beifall Abg. Becker, SPD)

Das ist eine Sache, die ich sehr begrüße. Ich hoffe nur, dass die Landesregierung das nicht nur in diesen beiden Fällen vorhat, sondern in ähnlich gelagerten Fällen ähnliche Schritte gehen wird. Ich möchte hier nur an das Beispiel des Judelsbaches im Bereich Hildburghausen erinnern, wo ein Damm durchaus auch dem Hochwasserschutz vor der Werra dient und dementsprechend hier ähnlich verfahren werden müsste.

Aber nun zum Hauptthema, zu der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Meine Damen und Herren, das Europäische Parlament und der Rat schrieben in der Begründung für die Wasserrahmenrichtlinie, Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die Richtlinie versucht, dies zu leisten und sie schafft ein einheitliches europäisches Wasserrecht. Sie ist die Grundlage dafür, dass bis zum Jahr 2015 ein guter ökologischer Zustand der Gewässer in Europa und ein guter qualitativer und quantitativer Zustand des Grundwassers erreicht werden soll. Diese Richtlinie ist damit ausgesprochen anspruchsvoll. Ein guter ökologischer Zustand wird 2015 daran gemessen werden, ob sich die für ein Gewässer in der entsprechenden Region, in der es liegt, typische Artenzusammensetzung eingestellt hat.

Meine Damen und Herren, das wird wirklich zu dieser Zeit ein Knackpunkt werden, denn man kann die Arten

nicht einfach ein Jahr vorher hineinschmeißen und dann sagen, so, die sind dann drin. Nein, es müssen Bedingungen geschaffen werden, dass sich selbst reproduzierende Bestände, also Bestände, die dann wirklich dort vorhanden sind, sich dort vermehren, entstehen. Die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang auch auf die besondere Bedeutung von Fischen in Gewässern hingewiesen. Ich möchte nur einige Dinge dazu sagen, was Fische brauchen, um selbst reproduzierende Bestände zu bilden. Das ist z.B. die Frage der Gewässerdurchgängigkeit, die wir hier im Thüringer Landtag auch schon sehr umfangreich mit dem Wanderfischprogramm erörtert haben.

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

Es ist aber auch eine Frage der Laichplätze. Dazu muss man eben sagen, dass Fische durchaus auch den geeigneten Untergrund brauchen, wo sie ihre Eier hineinlegen können. Das ist meistens ein Solsubstrat, das eben gerade nicht Beton ist, wie wir es in vielen Gewässern noch haben, das aber auch nicht Schlamm sein kann, weil dort die Eier ersticken werden. Fische brauchen auch Unterstände, damit sie vor Fressfeinden, wie z.B. dem Kormoran, geschützt werden. Auch hier sind entsprechende Dinge nötig. Das heißt also, Hauptschwerpunkt zur Umsetzung dieses Gesetzentwurfs wird es sein, unsere Gewässer in eine gute Struktur zu bringen. Dort, wo unsere Gewässer Kanälen ähneln, diese wieder in einen natürlichen Zustand zu bringen. Dort, wo Gewässer verrohrt sind, diese Verrohrungen aufzubrechen und den Gewässern wieder ihren natürlichen Lauf zu geben.

(Beifall Abg. Nitzpon, Abg. Huster, PDS)

Meine Damen und Herren, wenn wir das als Aufgabe hier ansehen, dann wissen wir natürlich auch, was für Kosten auf uns zukommen. Da, denke ich, wird im Gesetzentwurf der Landesregierung nicht ausreichend darauf aufmerksam gemacht. Ich glaube auch, die Aufmerksamkeit hier im hohen Haus wird dieser Kostenfrage nicht gerecht. Wir wissen vom Wanderfischprogramm, dass hier etwa 20 Mio. /   ! die Durchgängigkeit herzustellen. Ich sage Ihnen aber klipp und klar, die Durchgängigkeit wird der geringere Teil der Kosten sein. Die Frage der Strukturverbesserung wird wesentlich mehr Kosten mit sich bringen. Ich gehe davon aus, dass die Gesamtkosten für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie über 100 Mio.     werden. Und das sollten wir uns vor Augen halten, wenn wir die Frage der Umsetzung dieses Gesetzentwurfs betrachten. Wir müssen diese Kostenfrage auch bei allen Entscheidungen im Bereich der Wasserwirtschaft in den nächsten Jahren mitdenken. Ich möchte hier aber auch eines deutlich machen, wir sollten bei der Umsetzung des Gesetzentwurfs nicht nur die Kosten betrachten, wir sollten uns auch vor Augen halten, welche positiven Ergebnisse diese Wasserrahmenrichtlinie mit sich bringen wird. Ich denke nur daran, welche hervorragenden Landschaftsbilder sich entwickeln werden, wenn unsere Fluss

läufe wieder einen natürlichen Charakter haben.

(Beifall bei der PDS)

Ich stelle mir auch vor, wie hervorragend die Artenvielfalt an unseren Gewässern sein wird. Es wird auch wirtschaftliche Effekte geben, u.a. dann, wenn Lachse oder Störe anfangen, sich in Thüringer Gewässern zu tummeln.

Herr Abgeordneter Kummer, der Herr Abgeordnete Krauße möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?

Aber gern, Herr Krauße.

Bitte, Herr Abgeordneter Krauße.

Herr Kummer, ich freue mich ja über Ihre engagierte Rede, vor allen Dingen, was die Fische und die Gewässer anbelangt. Sind Sie aber nicht auch der Meinung, dass wir diese Detailfragen ausführlichst im Ausschuss behandeln sollten und vor allen Dingen auch dann im Rahmen der Anhörung, die wir dazu durchführen werden, da sind wir uns ja einig, dass wir dann die Ergebnisse des ganzen Prozesses hier im Landtag ausführlich diskutieren sollten?

Herr Krauße, ich freue mich sehr, dass Sie hier anmahnen, das ausführlich im Ausschuss zu behandeln.

(Zwischenruf Abg. Sonntag, CDU: Aber immer.)

Ich gebe Ihnen Recht und ich werde mich da auch sehr umfangreich mit einbringen. Ich denke aber, wir sollten trotzdem die erste Lesung bereits nutzen, um auf den Umfang der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hinzuweisen, denn es wird alle Kolleginnen und Kollegen hier im Haus betreffen, diesen Gesetzentwurf mitzudenken, der der Schwerpunkt in der Umweltpolitik Thüringens in den nächsten zwei Legislaturperioden sein wird.

(Beifall Abg. Dr. Wildauer, PDS)

Wie gesagt, die Frage der Kosten, der Mittelbereitstellung wird uns alle betreffen. Ich glaube, es ist nie zu früh, darauf hinzuweisen, dass wir diese Mittel bereitstellen müssen.

Nun aber zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht. Hier möchte ich nur einige Probleme, die

wir mit dem Entwurf haben, kurz anreißen. Zuerst zu der Frage der Begriffsdefinitionen. Thüringen hat ja z.B. definiert natürliche Gewässer, stehende Gewässer. Natürliche Gewässer sollen die sein, die fließen. In der Wasserrahmenrichtlinie steht die Definition Fluss und See. Ich denke, wir sollten hier die Begriffe der Wasserrahmenrichtlinie übernehmen. Das würde auch im Gesamtzusammenhang des Gesetzentwurfs wesentlich günstiger werden.

Die nächste Frage ist die Frage der Umsetzung und ihrer Fristen. Ich glaube nicht, dass wir gerade im Zeitraum von 2010 bis 2012 alle in dem bis 2009 aufzustellenden Maßnahmeprogramm vorgesehenen Aktivitäten umsetzen können, eben gerade wegen der Kostenfrage, eben gerade, weil wir innerhalb von drei Jahren nicht 100 Mio.  locker machen können. Man muss also eher anfangen. Ich bezweifle auch, dass sich die natürliche Artenzusammensetzung von 2013 bis 2015 überall von allein einstellen wird. Korrekturen, die dann notwendig sein werden, wenn sich diese Artenzusammensetzung nicht einstellt, lassen sich in solcher Kürze auch nicht vornehmen. Deshalb, denke ich, sollten wir bei der Umsetzung gleich von vornherein darauf achten, dass das Ziel des guten ökologischen Zustands sofort festgeschrieben wird und nicht das Ziel der mäßigen Belastung, wie wir es in § 25 noch finden. Denn der gute ökologische Zustand ist das, was die Wasserrahmenrichtlinie vorschreibt. Es sollte das Ziel auch unserer jetzigen Tätigkeit bereits sein und nicht nur der abwassertechnische Begriff der mäßigen Belastung.

Meine Damen und Herren, wir sollten auch ab sofort alle geeigneten Maßnahmen dazu nutzen, die Wasserrahmenrichtlinie entsprechend umzusetzen. Ich weiß, dass im Bereich der Wasserwirtschaft hier schon einiges getan wird. Wir sollten das aber generell mitdenken.

Da möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf andere Gesetzesänderungen hinweisen, die wir in dieser Richtung mit betrachten möchten. Hier geht es zum Beispiel um die Umsetzung des Bundesbodenschutzgesetzes, Erfassung von landwirtschaftlichen Daten. Die sind für die Wasserrahmenrichtlinie wichtig, deshalb muss ich im Bundesbodenschutzgesetz und seiner Umsetzung auch anders damit verfahren. Genauso haben wir die Änderung des Fischereigesetzes im nächsten Plenum auf der Tagesordnung. Hier muss die Bildung von Hegegemeinschaften mit rein,

(Beifall Abg. Nitzpon, PDS)

denn die EU-Wasserrahmenrichtlinie betrachtet Flussgebiete übergreifend, und das über Ländergrenzen hinweg. Da kann es doch nicht sein, dass ich die fischereiliche Hege in den Gewässern dann von Kilometer zu Kilometer durch einen anderen Verband, durch einen anderen Verein regeln lasse, ohne dass die sich miteinander abstimmen müssen. Also auch hier muss sich in der Praxis etwas ändern, auch hier muss Wasserrahmenrichtlinie mitgedacht werden.

Meine Damen und Herren, zusammenfassend noch einmal, mit dem Gesetz wird die Grundlage für einen wesentlichen Schwerpunkt der Thüringer Umweltpolitik in den nächsten beiden Legislaturperioden gelegt. Dementsprechend ist eine ernsthafte Beratung im Umwelt- und im Landwirtschaftsausschuss notwendig. Die Federführung sollte im Umweltausschuss liegen. Ich hoffe, dass Sie dort mitgehen, und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Becker zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister ist ja schon darauf eingegangen, dass wir erst vor zwei Monaten die Änderung des Wassergesetzes hier im Parlament hatten, und ich glaube, wir sollten es nicht zur Übung machen, das alle zwei Monate zu wiederholen, weil es die Verbände nicht ganz nachvollziehen konnten, dass das in so kurzer Zeit war. Ihre Ausflüchte, dass es vielleicht am Parlament lag, Herr Minister, das konnte ich auch nicht ganz nachvollziehen. Auch wenn wir sicherlich im Ausschuss noch über Detailfragen reden werden, Herr Kummer hat das ja schon ein bisschen hier gemacht, möchte ich auch noch auf ein paar vorliegende kritische Punkte eingehen, aber nur ein paar wenige.

(Beifall bei der PDS)

Wir vermissen auch in dieser Fassung der Wasserrahmenrichtlinie das vorgebende Ziel des guten chemischen ökologischen Zustandes bei der Bewirtschaftung von Gewässern. Auch darauf ist Herr Kummer schon eingegangen. Der § 25 Abs. 1 sieht als Mindestziel Gewässerbewirtschaftung lediglich eine mäßige Belastung vor, die nicht überschritten werden soll, Herr Minister. Da müssten Sie noch mal nachschauen. Mäßig ist ja nicht gut, und das könnten Sie ja dann auch nicht vertreten.

(Beifall Abg. Kummer, PDS)

Natürlich können nicht alle Gewässer bereits jetzt einen guten Zustand erreichen. Es sollte aber deutlicher werden, dass dieser Zustand Ziel der künftigen Gewässerbewirtschaftung sein muss. Zudem bezieht sich der Begriff mäßige Belastung nach Begründung des Gesetzentwurfs vor allem auf den Zustand des Wassers. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt aber auch eine Verbesserung der Gewässerstruktur.

(Beifall Abg. Kummer, PDS)

Auch darüber könnten wir ja dann im Ausschuss noch mal reden. Dieses Anliegen kommt unserer Meinung nach viel zu kurz, da der gute ökologische Zustand ja der zentrale Punkt der Wasserrahmenrichtlinie sein soll. Aber, wie gesagt, die CDU-Fraktion lernt ja dazu, und wir haben eine mündliche Anhörung... Wie bitte?

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Uns geht das so wie Ihnen.)

Natürlich, wir lernen alle dazu, lebenslanges Lernen, Frau Wackernagel.

(Beifall bei der PDS)